Was darf eine Politesse? |
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Was darf eine Politesse? |
22.03.2007, 12:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
In meiner Heimatstadt erlauben sich die Politessen wirklich zu viel. Jetzt möchte ich dagegen etwas unternehmen, brauche aber etwas Hilfe! Die Politessen fahren mit ihrem privaten Pkw auch nach Dienstende durch die Straßen und suchen nach Parksündern. Sie heften teilweise keinen "gelben Zettel" an den Pkw und schreiben am nächsten Tag eine Anzeige und stellen dies so dar, als wären Sie im Dienst gewesen! Zudem verteilen diese im Dienst Knöllchen und parken dabei selbst entgegen der StVO. Jetzt meine Fragen: 1. Darf eine Politesse auch in ihrer Freizeit "Knöllchen" verteilen? 2. Bis um wieviel Uhr hat eine "normale" Politesse Dienst? 3. Dürfen die Knöllchen so geschrieben werden, als wäre die Politesse im Dienst gewesen? und noch eine Frage: 4. Besitzen Politessen "Sonderrechte" und dürfen zur Ahndung eines Falschparkers selber falsch parken? Falls ja bzw. nein wo steht das? Vielen Dank! |
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22.03.2007, 12:39
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
1. Ja
2. Kommt drauf an 3. Ja 4. Ja |
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22.03.2007, 13:16
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 207 Beigetreten: 29.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6412 |
Es kommt sogar noch besser, die Anzeige darf sogar jeder stellen, der den Falschparker sieht. Denn schließlich steht der Wagen ja falsch...
Glaubst Du nicht? Eine kurze Suche bei Google ergibt sogar ein Owi Anzeigen Formular der Stadt Erfurt zum Download per PDF... |
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22.03.2007, 13:54
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Es ist mir bekannt, dass jeder Bürger diese Anzeige schreiben dürfte!
Allerdings müsste die Politesse diese Anzeige doch auch Standard-Anzeige fertigen und nicht so, als hätte Sie den Verstoß im Dienst festgestellt! Die Politessen schreiben sogar mehrere Anzeigen, die dem Tatbestand nicht entsprechen und hoffen, dass unkundige Bürger einfach bezahlen: z.B. Parken am linken Fahrbahnrand, obwohl der Pkw auf einem Parkstreifen steht, der laut Definition nicht mit zur Fahrbahn gehört! |
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22.03.2007, 13:59
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Die "Zettel" zur Anzeigenerstattung unterscheiden sich nicht zwischen "Staatsdiener" oder "Bürger". Lediglich der Zeuge ändert sich.
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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22.03.2007, 14:05
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Die Politessen schreiben sogar mehrere Anzeigen, die dem Tatbestand nicht entsprechen und hoffen, dass unkundige Bürger einfach bezahlen: z.B. Parken am linken Fahrbahnrand, obwohl der Pkw auf einem Parkstreifen steht, der laut Definition nicht mit zur Fahrbahn gehört! Das ist schon eine etwas ungeheuere Behauptung, die Du hier aufstellst. Auch Politessen können sich im Tatbestand irren. Dies als Vorsatz zu bezeichnen, ist schon unter der Gürtellinie Und das Beispiel muss nicht unbedingt falsch sein. Es kommt schon auf den genauen Umstand an. -------------------- |
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22.03.2007, 14:09
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Lass mich raten... Du bist eine Politesse?!
Vor zwei Monaten habe ich gegen einen solchen Bescheid Einspruch eingelegt und darin die Definition von Fahrbahn nach der StVO erläutert. Da ich jetzt von identischer Politesse den identischen Tatvorwurf gemacht bekomme, gehe ich von Vorsatz aus und schließe einen Irrtum aus. Zudem sind mir weitere Fälle von identischer Politesse und identischem Tatbestand bekannt. |
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22.03.2007, 14:16
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Die Politessen schreiben sogar mehrere Anzeigen, die dem Tatbestand nicht entsprechen und hoffen, dass unkundige Bürger einfach bezahlen: z.B. Parken am linken Fahrbahnrand, obwohl der Pkw auf einem Parkstreifen steht, der laut Definition nicht mit zur Fahrbahn gehört! Wieso? Der Tatbestand stimmt doch. Parken auf der linken Seite ist auch auf Parkstreifen verboten. Außer in Einbahnstraßen. MfG Gerhard -------------------- |
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22.03.2007, 14:16
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Vor zwei Monaten habe ich gegen einen solchen Bescheid Einspruch eingelegt und darin die Definition von Fahrbahn nach der StVO erläutert. Da ich jetzt von identischer Politesse den identischen Tatvorwurf gemacht bekomme, gehe ich von Vorsatz aus und schließe einen Irrtum aus. Da erläuterst du schon der Behörde den Begriff Fahrbahn und die Behörde schließt sich offensichtlich deiner Erläuterung nicht an. Das ist ja auch ein starkes Stück. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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22.03.2007, 14:21
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
@Achim eine Politesse - Cool
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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22.03.2007, 14:24
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 20.03.2007 Wohnort: Raum Celle Mitglieds-Nr.: 29751 |
Lass mich raten... Du bist eine Politesse?! Und selbst wenn dem so wäre, hätte er zu diesem Zeitpunkt recht denn: Zitat Vor zwei Monaten habe ich gegen einen solchen Bescheid Einspruch eingelegt und darin die Definition von Fahrbahn nach der StVO erläutert. Da ich jetzt von identischer Politesse den identischen Tatvorwurf gemacht bekomme, gehe ich von Vorsatz aus und schließe einen Irrtum aus. Zudem sind mir weitere Fälle von identischer Politesse und identischem Tatbestand bekannt. erwähnst du erst jetzt. Deine Intention war doch bis zu diesem Zeitpunkt garnicht ersichtlich. Wenn man der Meinung ist schikaniert zu werden, kann man sich jederzeit bei den zuständigen Behörden beschweren. Dieser Weg steht doch jedem offen. -------------------- mfG
Jemmy Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. ( Mahatma Ghandy ) |
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22.03.2007, 14:25
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
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22.03.2007, 14:33
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ich wusste nicht, dass er falsch gepolt oder gar vom anderen Ufer ist .
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22.03.2007, 14:41
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Die Politessen schreiben sogar mehrere Anzeigen, die dem Tatbestand nicht entsprechen und hoffen, dass unkundige Bürger einfach bezahlen: z.B. Parken am linken Fahrbahnrand, obwohl der Pkw auf einem Parkstreifen steht, der laut Definition nicht mit zur Fahrbahn gehört! Wieso? Der Tatbestand stimmt doch. Parken auf der linken Seite ist auch auf Parkstreifen verboten. Außer in Einbahnstraßen. MfG Gerhard Da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt! Der markierte Parkstreifen befindet sich auf dem Gehweg und gehört somit nicht zur Fahrbahn! @ Achim: nichts für ungut wegen der "Politesse" ;-) |
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22.03.2007, 14:42
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Der markierte Parkstreifen befindet sich auf dem Gehweg und gehört somit nicht zur Fahrbahn! Das Parken auf dem Gehweg ist aber auch unzulässig. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.03.2007, 14:46
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Aber es ist zulässig, wenn sich auf dem Gehweg markierte Parkplätze (wie bereits oben erwähnt) befinden!
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22.03.2007, 14:46
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt! Der markierte Parkstreifen befindet sich auf dem Gehweg und gehört somit nicht zur Fahrbahn! Hallo, stimmt trotzdem. Ob Fahrbahnrand oder Parkstreifen, das spielt hier keine Rolle. Siehe StVO §12 (4a): "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." MfG Gerhard -------------------- |
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22.03.2007, 14:48
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Jetzt bleibt von dem Willkürvorwurf an die Politesse aber nicht mehr viel übrig....
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.03.2007, 14:59
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Das ist mir alles klar!!!
Die Politesse wirft mir den Tatbestand "Parken am linken Fahrbahnrand" vor! Ich parke jedoch auf dem Gehweg, auch wenn es der linke Gehweg ist! Sie wirft mir faktisch einen Tatbestand vor, den ich nicht erfülle!!! Da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt! Der markierte Parkstreifen befindet sich auf dem Gehweg und gehört somit nicht zur Fahrbahn! Hallo, stimmt trotzdem. Ob Fahrbahnrand oder Parkstreifen, das spielt hier keine Rolle. Siehe StVO §12 (4a): "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." MfG Gerhard Dies bezieht sich zudem auf VZ 315. Dieses VZ ist jedoch nicht gemäß VZ 315 erlaubt, sondern es befindet sich auf dem Gehweg eine mit weißer Farbe markierte Parkbucht! Ich danke euch für diese nette Diskussion, aber meine ursprünglichen Fragen beantworten diese nicht. Mir ging es eher um die allgemeinen Befugnisse und Zuständigkeiten einer Politesse! Da habe ich mich vertippt! An der von mir beschriebenen Örtlichkeit ist VZ 315 nicht vorhanden! Somit ist das Parken auf dem Gehweg nicht gemäß VZ 315, sondern durch die vorhandene Markierung erlaubt! |
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22.03.2007, 15:02
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Ich danke euch für diese nette Diskussion, aber meine ursprünglichen Fragen beantworten diese nicht. Mir ging es eher um die allgemeinen Befugnisse und Zuständigkeiten einer Politesse! Lösung 1: Du bewirbst dich um einen Job als Politesse und darfst dann ( so wie unser Achim ) Verkehrssünder verwarnen und lernst alles über Befugnisse und Zuständigkeiten einer Politesse. Lösung 2: Du liest dir das hier durch und rufst bei noch weiteren Fragen einfach bei der zuständigen Behörde an. Diese gibt dir bestimmt Auskunft über die allgemeinen Befugnisse und Zuständigkeiten einer Politesse. MfG Flo -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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22.03.2007, 15:05
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ich danke euch für diese nette Diskussion, aber meine ursprünglichen Fragen beantworten diese nicht. Mir ging es eher um die allgemeinen Befugnisse und Zuständigkeiten einer Politesse! ...... An der von mir beschriebenen Örtlichkeit ist VZ 315 nicht vorhanden! Somit ist das Parken auf dem Gehweg nicht gemäß VZ 315, sondern durch die vorhandene Markierung erlaubt! die allgemeinen Befugnisse einer Politesse sind in örtlichen Veröffentlichungen geregelt. Über die Zeiten, wann diese Anzeigen schreiben dürfen, ist alles gesagt. Auch das Parken auf (freigegebenen) Gehbahnen mit Markierungen ist nur auf der rechten Gehbahn gestattet. Der Vorwurf ist daher doch nicht ganz so falsch. -------------------- |
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22.03.2007, 15:11
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Und wo steht dies in der StVO?
Habe es leider nciht gefunden, aber lasse mich gerne eines besseren belehren! Eine Tatbestandsnummer wäre auch super! Danke |
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22.03.2007, 15:22
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#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Und wo steht dies in der StVO? Habe es leider nciht gefunden, aber lasse mich gerne eines besseren belehren! Eine Tatbestandsnummer wäre auch super! Danke StVO, § 4a. Auch wenn es nach TBKat dazu keinen ausdrücklichen TB gibt, ist dies nach § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO ordnungswidrig. Somit hat die Politesse nicht falsch gehandelt. -------------------- |
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22.03.2007, 15:25
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
-------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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22.03.2007, 15:27
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
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22.03.2007, 15:42
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#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 22.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29837 |
Das "erlaubte Gehwegparken" nach 12 (4)a bezieht sich den allgemeinen Erläuterungen der StVO nach auf Zeichen 315, welches sich in den §§ 41 bis 42 befindet. Gemeint sind demnach Berreiche die NICHT als Parkfläche markiert sind und in denen sich ein Teil des Fahrzeuges auf dem Gehweg befinden darf so lange ein Passieren von sonstigen Gehwegbenutzern möglich ist.
Zudem kann eine Politesse nur ein Fehlverhalten ahnden, welches im BKAT als Fehlverhalten genannt wird. Es gibt im BKAT keine Generalklausel für Parkverstöße. |
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22.03.2007, 15:50
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#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Das "erlaubte Gehwegparken" nach 12 (4)a bezieht sich den allgemeinen Erläuterungen der StVO nach auf Zeichen 315, welches sich in den §§ 41 bis 42 befindet. Machen wir es mal langsam: Zitat (§ 12 Abs 4a StVO) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen. Zitat (§ 41 Abs. 3 Nr 7 StVO) Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Dazu genügt auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 und 315 und 316) und an Parkuhren eine einfachere Markierung. Nimmt man die beiden grundlegenden Bestimmungen so, wie sie geschrieben sind, ergibt sich doch eindeutig:1) auch Markierungen allein erlauben das Gehwegparken 2) wenn Gehwegparken erlaubt ist, dann nur auf den rechten Gehwegen (außer in Einbahnstraßen). -------------------- |
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22.03.2007, 15:55
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Zudem kann eine Politesse nur ein Fehlverhalten ahnden, welches im BKAT als Fehlverhalten genannt wird. Es gibt im BKAT keine Generalklausel für Parkverstöße. Falsch! Es kann alles geahndet werden, was in § 49 StVO als bußgeldbewehrt aufgeführt wird. Einen grobe Übersicht der möglichen Verstöße und Ahndungssätze enthält die Bußgeldkatalogverordnung. Damit in allen Bundesländern einheitlich verfahren wird, gibt es den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Dieser ist eine reine Verwaltungsvorschrift. Aber auch hierin sind nicht alle möglichen Verstöße aufgeführt. Wenn dem so ist, dann können über die Bußgeldbehörden der Länder entsprechende Tatbestände geschaffen werden. Damit dein Fall rechtlich einwandfrei gewürdigt werden kann, bitte ich dich darum eine Zeichnung oder ein Foto von der Parksituation einzustellen. -------------------- |
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22.03.2007, 22:57
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
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01.10.2015, 12:46
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 01.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77195 |
Die Politessen schreiben sogar mehrere Anzeigen, die dem Tatbestand nicht entsprechen und hoffen, dass unkundige Bürger einfach bezahlen: z.B. Parken am linken Fahrbahnrand, obwohl der Pkw auf einem Parkstreifen steht, der laut Definition nicht mit zur Fahrbahn gehört! Das ist schon eine etwas ungeheuere Behauptung, die Du hier aufstellst. Auch Politessen können sich im Tatbestand irren. Dies als Vorsatz zu bezeichnen, ist schon unter der Gürtellinie Und das Beispiel muss nicht unbedingt falsch sein. Es kommt schon auf den genauen Umstand an. @ Achim pardon, bin neu hier, keine Ahnung ob Du beim Ordnungsamt bist, aber Deine Einlassung hier entspricht nicht den Tatsachen. Zumindest sprichst Du da sicherlich nicht für alle Politessen, egal ob männlich und/oder weiblich. Bestimmt ist ein großer Anteil dabei der die Arbeit ehrlich macht und aus Überzeugung zur Verkehrssicherheit beizutragen, aber es gibt auch den anderen Teil. Und der ist sicherlich nicht klein. Es gibt sehr wohl Politessen die vorsätzlich handeln wenn sie falsche Knöllchen austeilen. So geschehen vor einigen Jahren in Leipzig, aktenkundig in einem Prozess vor dem Amtsgericht Leipzig. Eine Politesse hatte mir ein Knöllchen geschrieben. Im Verlaufe des Verfahrens stellte sich heraus, das das Knöllchen, wie bereits von mir im Schriftwechsel dargestellt, zu Unrecht ausgestellt worden ist, ebenso wie einige zig Knöllchen im gleichen Gang der Politesse. Das ganze zog ein Disziplinarverfahren nach sich und wenn ich mich recht erinner sogar die Entlassung derselben Dame. Durch Insiderwissen ( ein guter Bekannter aus dem Stadtrat ) wurde mir auch der Grund (persönliche Bereicherung) bekannt, warum sie so handelte, noch genaueres, bitte fragt dazu nicht nach, werde ich nicht hier bekannt geben. Ich liefe sonst Gefahr mich strafbar zu machen. Nur soviel, über die genauen Gründe wurde gerichtlich unter allen Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Politessen sind auch nur Menschen, auch wenn sie sich oft für unfehlbar halten. Politessen machen jede Menge Fehler, sei es, das Sie den Bürger beleidigen (Mir vor 2 jahren persönlich passiert mit dem Spruch "Du blödes Arschloch" - was natürlich nicht geahndet wird, entgegen der umgedrehten Sachlage oder wie jemand hier auch deutlich schrieb, eben genau das tun, was sie beim Bürger mit Knöllchen ahnden, nähmlich falsch parken. So geschehen am gestrigen Tag in Plauen auf dem parkplatz der Edeka, Neundorfer Str. in einer überfallartigen Aktion. Und das war sicherlich nicht ein Irrtum, sondern sehr wohl Vorsatz. |
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01.10.2015, 12:58
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Danke, dass du das nach über 8 Jahren klargestellt hast!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.10.2015, 13:27
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13365 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Als Neuling in einem seit acht Jahren ruhenden Thread mit "Ich weiss was, darf es aber nicht sagen" aufzuschlagen, ist wohl für die meisten Foren-Teilnehmer nicht wirklich hilfreich. Da Du aber eine sehr gefestigte Meinung hast, erkläre doch mal den aktuellen "Überfall" in Plauen. Was hat sich denn da zugetragen? Handelt es sich um Privatgrund oder eine öffentliche Fläche? Ist die dortige Bechilderung amtlich angeordnet? Was dort ist genau beschildert und was wurde dort dann verwarnt? |
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Gast_Original Bernie_* |
01.10.2015, 16:19
Beitrag
#33
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Guests |
8 Jahre!!
MEEEINE FRESSE! Da hol ich mir hier noch ne Staublunge!!! Offensichtlich war der Thread-Reanimator selbst vor gEricht... Dann hat er sicherlich auch ein AZ!! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 13:31 |