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> kfz abmelden, kennzeichen behalten+weitergeben?
clio777
Beitrag 02.03.2007, 11:50
Beitrag #1


Neuling


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hallo, habe folgendes problem und bitte um hilfe:
ich möchte gerne mein auto verkaufen, da ich das alte kfz meiner mutter übernehmen will. meine mutter möchte für ihr neues kfz mein jetziges kennzeichen haben. frage: kann ich mein auto abmelden, die kennzeichen behalten (gilt 1-wochen frist vor neuanmeldung oder so, das hab ich hier im forum gefunden), es dann aber nicht selber behalten, sondern meiner mutter übergeben? ich brauche eh ein neues schild, da mein altes noch aus meiner heimatstadt ist, mein neues aber nun für eine andere stadt gelten muß.
vielen dank schonmal im voraus,
clio
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Andreas
Beitrag 02.03.2007, 12:46
Beitrag #2


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Zitat (clio777 @ 02.03.2007, 11:50) *
frage: kann ich mein auto abmelden, die kennzeichen behalten (gilt 1-wochen frist vor neuanmeldung oder so, das hab ich hier im forum gefunden), es dann aber nicht selber behalten, sondern meiner mutter übergeben?


Das solltest du die zuständige Zulassungsstelle fragen. Bei manchen Zulassungsstellen kann man ein frei werdendes Kennzeichen sofort für sich (oder eine andere Person) reservieren lassen. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es aber nicht.


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El Bestrafo
Beitrag 02.03.2007, 16:39
Beitrag #3


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Gem. § 16 (1) FZV ist das jetzt grundsätzlich möglich:

Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.


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Andreas
Beitrag 02.03.2007, 20:08
Beitrag #4


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Zitat (El Bestrafo @ 02.03.2007, 16:39) *
Gem. § 16 (1) FZV




"§ 16 FZV, Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

think.gif unsure.gif wink.gif


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Mr.T
Beitrag 02.03.2007, 21:31
Beitrag #5


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Das steht wohl in
Zitat (§ 14 Abs. 1 FZV)
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls der Anhängerverzeichnisse, bei nicht zulassungs- aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, unter Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.

cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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El Bestrafo
Beitrag 03.03.2007, 07:48
Beitrag #6


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blushing.gif Wie konnte ich 14 und 16 verwechseln....


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Nachtstute
Beitrag 03.03.2007, 17:46
Beitrag #7


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kann man eigentlich auch eine Auto abmelden und einen ähnliches Auto gleich wieder mit dem gleichen Kennzeichen anmelden?


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Andreas
Beitrag 03.03.2007, 19:57
Beitrag #8


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Mit einer sog. Umkennzeichnung ist das möglich, d. h. das alte Auto bekommt unmittelbar vor der Abmeldung ein anderes Kennzeichen. Dadurch wird das alte Kennzeichen frei und kann auf ein anderes Fahrzeug zugelassene werden. Allerdings spielen da nicht alle Zulassungsstellen mit.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 03.03.2007, 20:01
Beitrag #9





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Die Zulassungsstelle Lörrach macht da mit. Ich hatte am Donnerstag erst nachgefragt, ob ich mein Motorradkennzeichen auf eine neue Maschine mitnehmen kann. Antwort war ein klares Ja, kein Problem. thumbup.gif
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clio777
Beitrag 05.03.2007, 11:58
Beitrag #10


Neuling


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vielen dank für eure antworten, dann hoff ich mal, dass meine zulassungsstelle da kulant ist ;0)
gruß
clio
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zulassungsfuchs
Beitrag 05.03.2007, 13:56
Beitrag #11


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Seit 01.03.2007 ist das Kennzeichen sowieso sofort wieder frei. und für jedermann erhältlich.

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen nach § 14 Abs. 1 FZV
Die bisher praktizierte Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung zum Zwecke der Wiederzulassung des Fahrzeuges und der endgültigen Stilllegung eines Fahrzeuges zur Verwertung oder Überführung des Fahrzeuges ins Ausland entfällt und wird künftig durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr 18 Monate nach der vorübergehenden Stilllegung.

Für die Außerbetriebsetzung sind weiterhin die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (ZB I und ZB II) sowie die Kennzeichenschilder vorzulegen. Nach dem Eintrag der Außerbetriebsetzung in die ZB I werden die Fahrzeugpapiere und die entsiegelten Kennzeichenschilder dem Antragsteller wieder ausgehändigt.

Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann der Fahrzeughalter das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung - nur für dieses Fahrzeug - reservieren lassen. Die Reservierungsgebühr beträgt für drei Monate 2,60 EURO und für sechs Monate 5,20 EURO. Eine darüber hinausgehende Reservierung ist nicht möglich. Diese Reservierung kann bei der Zulassungsbehörde und in den Bezirksservicestellen erfolgen.

Wird das Kennzeichen nicht für eine Wiederzulassung reserviert, ist nach wie vor auch die Übernahme des bisherigen Kennzeichens als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug möglich. Diese "Wunschkennzeichen-Reservierung" ist jedoch nur bei der Zulassungsbehörde, nicht in den Bezirksservicestellen, möglich. Für diese Amtshandlung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Erfolgt weder die Reservierung des Kennzeichen zur Wiederzulassung des Fahrzeuges noch als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug, wird das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung vom Fahrzeug getrennt und ist für jedermann frei verfügbar.

Eine Reservierung für Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich.


Allerdings klappt das mit der sofortigen freigabe nicht überall am nächsten Tag können auch schonmal bis zu 14 Tage vergehen bis das Kennzeichen wieder freigegeben ist.
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