Problem 185 tage Regelung |
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Problem 185 tage Regelung |
28.01.2007, 02:38
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
Folgende vorgeschichte in meinem Fall: vor ca. 2,5 jahre habe ich mein führerschein wegen einer nicht bestandenen mpu (drogen) abgeben müssen.... daraufhin habe ich urinproben (6 Monate) abgegeben und nochmals eine mpu gemacht.... auch diese ist negativ ausgefallen da ich angeblich ambulante therapie-stellen aufsuchen sollte und die 6 Monate urinproben viel zu kurz waren. Ich entschied mich also einen CZ Eu-Schein zu machen,.... Prüfung bestanden, gültig wurde er am 31.10.2005 Im April 2006 bin ich leider 20 (!!) kmh zu schnell gefahren und man hat mich rausgewunken, schon da wusste ich was jetzt auf mich zukommt. Ich zeigte mein CZ schein und der nette polizist meinte nur, er sei gefälscht, und sie hätten schon viele CZ scheine gehabt die gefälscht waren, er beschlagnahmte ihn und meinte dass er innhalb von 5 tagen kriminaltechnologisch untersucht wird. Nach etwa einer woche wurde ich von der gleichen person angerufen mit der entschuldigung und der bitte ob ich evt vorbeikommen könnte meinen führerschein abzuholen..... er sei "echt" Soviel dazu.... vor einer woche bekam ich einen brief von der führerscheinstelle,... Bitte kommen sie zum Vorsprechen: Überschrift Drogenkontrollprogramm. Als ich da war holte die zuständige Frau einen fetten aktenordner und schlug diesen auf,... auf der ersten seite sah man gleich eine kopie von meinem CZ-FS, und sie sagte.... hier ergeht eindeutig hervor dass sie nicht 185 tage in der CZ gelebt haben, somit wäre dieser schein hier nicht gültig..... die Tschechische behörde ist informiert und wir starten jetzt gegen sie ein Aberkennungsverfahren.... normalerweise dürften sie jetzt gar nichtmehr damit fahren !! Weiter sagte sie auch,... sie können aber auch um die zeit zu verkürzen hier eine Verzichtserklärung unterschreiben in dem hervorgeht dass sie in der Bundesrepublik Deutschland nichtmehr von ihrem FS gebrauch machen. Nungut.... Ich sagte nicht sehr viel zu der sache und verabschiedete mich sehr schnell.... Wie sind eure Erfahrungen ? Wie soll ich weiter vorgehen ? Bin grad etwas verzweifelt..... Bin dankbar für jede Antwort ! |
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28.01.2007, 05:52
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Die CZ hält sich erst seit dem 1.7.2006 an die 185 Tage Regelung,die DE Behörden sagen aber auch gerne,das CZ diese Regelung bis dato nicht beachtete!!
Trotz allem ist es sache des ausstellenden Staates,also in Deinem fall die CZ!!Da kann DE nicht dran rütteln,die CZ hat Dir den FS ausgestellt und d.h,das du ganz Rechtens deinen CZ-FS erworben hast!!! Der berühmte Herr H...f der Berliner FSST,teilte mir auch mit das er schon vor 1 und halbes jahr an die CZ Behörde geschrieben hat,warum mir CZ einen FS ausstellte,obwohl ich hier doch meine MPU nicht gemacht habe,und er immer noch keine Antwort bekommen hat!! In meiner sache ist es so das ich mir leider wieder was zu schulden kommen lassen habe(nicht im Strassenverkehr,zugegebener Konsum von Drogen vor Gericht),und mein CZ fs jetzt sogar schon zur Fahndung ausgeschrieben ist!Auch weigert sich bei mir die Behörde mir einen NU aufkleber auf meinem FS zu machen,da er ja ein Checkkartenformat sei und die Aufkleber angeblich zu groß seien.und den FS unkenntlich machen würde!! Jetzt soll ich auch noch 750 Euro wegen nicht abgabe des FS bezahlen!! Aber jetzt nochmal zu Dir!!! Ich würde in keinem Falle diese Verzichtserklärung unterschreiben usw.!! Meiner Meinung nach ist Dein CZ FS VOLL GÜLTIG!! Wichtig !Nehme Dir einen guten Anwalt,der auch wirklich Ahnung in diesem Gebiet hat!! Es werden dir nachher bestimmt noch paar andere Leute antworten,die viel Ahnung haben,hier im Forum sind ja sogar auch Rechtsanwälte und andere Kompetente Forum Mitglieder!!! Die Behörden versuchen es echt einem EU-FS Besitzer das Leben schwer zu machen,aber du bist im Recht!!! Bist du Rechtsschutzversichert,wäre gut!! Gruss PRIMO !!! |
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28.01.2007, 06:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
auch wenn Primos Ausrufezeichen-Taste zu klemmen scheint hat er im grossen und ganzen Unrecht. Wenn hyperx seinen Lebensmittelpunkt nicht für 185 Tage in die CZ verlegt hatte, hat er den dortigen Führerschein zu Unrecht erworben bzw. erhalten. Entsprechend kann ihm der CZ-Führerschein von den dortigen Behörden wieder entzogen werden. Zur Zeit ist nur noch nicht eindeutig geregelt, ob auch die deutschen Behörden den ausländischen Führerschein einziehen dürfen, wenn sie von dem unrechtmässigen Erwerb Kenntnis erhalten. Auf jeden Fall können sie die CZ-Behörden über ihren Verdacht des unrechtmässigen Erwerbs informieren. In der Vergangenheit waren die CZ-Behörden mit solchen Hinweisen eher lax umgegangen, da sie wohl ihre Fahrschulen bzw. deren Verdienst schützen wollten und die Problemfälle ihre Unfähigkeit auf deutschen Strassen austobten. Allerdings üben die deutschen bzw. europäischen Behörden immer mehr Druck auf die CZ aus, die Einhaltung der bestehenden Regeln auch durchzusetzen. Von daher wird die Luft für Leute, die den CZ-Führerschein unter Umgehung der Gesetze erworben haben, immer dünner. Falls sich durch die Anfrage der deutschen Behörden herausstellen sollte, dass hyperx seinen CZ-Führerschein durch falsche Angaben (= Lügen) erworben hat, begeht er die Straftat des Fahrens ohne Führerscheins, wofür er in Deutschland bestraft werden kann. Gruss MrMurphy |
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28.01.2007, 09:27
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
'MrMurphy' date='28.01.2007, 06:21' post='598303']
Zitat auch wenn Primos Ausrufezeichen-Taste zu klemmen scheint hat er im grossen und ganzen Unrecht. Primo hat nicht Unrecht,die 185 Tage WS Regelung ist erst seit dem 01.07.06 gültig!!! Zitat hat er den dortigen Führerschein zu Unrecht erworben bzw. erhalten. Entsprechend kann ihm der CZ-Führerschein von den dortigen Behörden wieder entzogen werden. Wieso zu Unrecht,Verordnung erst seit dem 01.07.06 in Kraft! Zitat Allerdings üben die deutschen bzw. europäischen Behörden immer mehr Druck auf die CZ aus, die Einhaltung der bestehenden Regeln auch durchzusetzen. Von daher wird die Luft für Leute, die den CZ-Führerschein unter Umgehung der Gesetze erworben haben, immer dünner. Dazu solltest Du erstmal den letzten Bericht der Oberpfälzischen Netzw.,ist auch hier im Forum schon veröffentlicht,lesen. "Trotz Schreiben in tschechisch und Rückantwortumschlag an drei verschiedene Städte,erhält der Amtsleiter aus Weiden keine Antwort". Soviel zum Druck!! mfg Urquell -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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28.01.2007, 12:17
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Die Bestimmung gibt es schon seit längerem.
Seit dem 01.07.2006 richten sich die Tschechen nach ihr. Davor war ihnen das finanzielle Wohlergehen ihrer Fahrschulen wichtiger als die Einhaltung des europäischen Rechts. -------------------- Gruß, Andreas
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28.01.2007, 13:02
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@hypersex
dein CZ-FS ist absolut rechtsgültig und ich würde an deiner stelle garnichts unterschreiben. Die 185 Tageregelung steht zwar in der Richtlinie, allerdings ist die Richtlinie kein Gesetz. In Tschechien gab es mal für kurze Zeit (ca. 10 Wochen) ein Gesetz zur 185 Tageregelung. Das war ende 2004 bis anfang 2005. Allerdings wurde dieses Gesetz wieder aufgehoben und es jedem Regierungsbezirk selbst überlassen, ob er sich an die Tageregelung hält oder nicht. Später wurde dann ein Gesetz für ganz Tschechien erlassen, was am 01.07.2006 in Kraft trat. D.H. Alle CZ-FS mit deutschen Wohnsitz die bis zum 01.07.2006 erworben wurden, sind voll und ganz rechtsgültig. LG |
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28.01.2007, 13:25
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
Danke für die Antworten... mich würde dennoch interessieren ob es diesbezüglich bereits erfahrungen gibt,... fakt ist dass ein aberkennungsverfahren gestartet wurde, wie wird der ausgang sein ? Wie lange dauert es bis es zu einer entscheidung kommt ?
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28.01.2007, 13:38
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die 185 Tageregelung steht zwar in der Richtlinie, allerdings ist die Richtlinie kein Gesetz. Hier liegst Du nicht ganz richtig. Die 2. EU-FS-RiLi ist sehr wohl für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindliches Recht. Eine Nichtbeachtung ist ein Verstoß gegen die EU-Verträge und zieht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betroffenen Staat nach sich. Dass die EU-RiLi in nationales Recht umgesetzt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Diese ist notwendig, damit die Regelung auch unmittelbar Geltung bekommt. Grundsätzlich stimme ich Dir jedoch zu. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 ist ein unter Verletzung der 185-Tage-Regelung ausgestellter gültiger amtlicher Führerschein in allen anderen EU-Staaten ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Dem mussten sich inzwischen auch die deutschen Verwaltungsgerichte anschließen. Eine Aberkennung eines solchermaßen ausgestellten Führerscheins ist nur durch die Fahrerlaubnisbehörden des Ausstellerstaates möglich, keinesfalls jedoch durch Behörden eines anderen Mitgliedsstaates der EU. Davon unberührt bleibt natürlich das Recht des einzelnen Staats, eine Nutzungsuntersagung des ausländischen Führerscheins für sein Staatsgebiet auszusprechen, wenn der FS-Inhaber gegen nationale Bestimmungen verstößt, die bei dem Inhaber eines deutschen FS eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hätten |
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28.01.2007, 14:08
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
Die 185 Tageregelung steht zwar in der Richtlinie, allerdings ist die Richtlinie kein Gesetz. Hier liegst Du nicht ganz richtig. Die 2. EU-FS-RiLi ist sehr wohl für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindliches Recht. Eine Nichtbeachtung ist ein Verstoß gegen die EU-Verträge und zieht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betroffenen Staat nach sich. Dass die EU-RiLi in nationales Recht umgesetzt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Diese ist notwendig, damit die Regelung auch unmittelbar Geltung bekommt. Grundsätzlich stimme ich Dir jedoch zu. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 ist ein unter Verletzung der 185-Tage-Regelung ausgestellter gültiger amtlicher Führerschein in allen anderen EU-Staaten ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Dem mussten sich inzwischen auch die deutschen Verwaltungsgerichte anschließen. Eine Aberkennung eines solchermaßen ausgestellten Führerscheins ist nur durch die Fahrerlaubnisbehörden des Ausstellerstaates möglich, keinesfalls jedoch durch Behörden eines anderen Mitgliedsstaates der EU. Davon unberührt bleibt natürlich das Recht des einzelnen Staats, eine Nutzungsuntersagung des ausländischen Führerscheins für sein Staatsgebiet auszusprechen, wenn der FS-Inhaber gegen nationale Bestimmungen verstößt, die bei dem Inhaber eines deutschen FS eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hätten Das heißt ich muss mit einer Nutzungsuntersagung rechnen ? Wie lang dauert es bis sie sowas entscheiden ? Eigentlich wäre ich mittlerweile bereit nochmals ein mpu zu machen,... hab weiterhin 12 Monate urinproben abgegeben die alle negativ verlaufen waren, allerdings kann ich nur einen neuen Führerschein beantragen wenn ich die verzichtserklärung unterschreibe. Und zu guterletzt müsste ich ihn auch noch neu machen da es bereits schon über 2 Jahre her ist. |
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28.01.2007, 14:33
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Thematik wurde (und wird nach wie vor) bereits lang und breit in den oben in diesem Forum gepinnten Threads zum Thema EuGH-Urteil diskutiert. Bitte dort informieren.
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28.01.2007, 15:09
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
Alles was in der Richtlinie steht, ist wirksam in zusammenhang mit nationalen Gesetzen.
Punkt für Punkt. Das es aber zur 185 Tageregelung noch kein bzw. wieder kein Gesetz in Tschechien gab, sind somit die Führerschein auch rechtsgültig. LG |
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28.01.2007, 18:33
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Wenn man vom schlimmsten ausgeht,flattert Dir demnächst ein Brief der FSST ins haus,"mit der Aberkennung des Rechts,von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland gebrauch zu machen."
In Deinem Fall werden sie damit nicht durchkommen!!Wenn so ein Schreiben von der FSST kommt: 1.sofort Widerspruch einlegen(frist ist da glaube ich 1 Monat),aber machs natürlich sofort und nehme Dir einen guten Anwalt!! 2.Wenn die FSST auch noch eine Anordnung des Sofortvollzuges beifügt,mußt du gegen diesen Sofortvollzug binnen 5 tage Widerspruch einlegen,also die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO !!!! Du hast Dir ja nichts zu Schulden kommen lassen und die 185 Tage Regelung gilt nun mal erst seit dem 1.7.2006 !!! Nehme Dir aufjedenfall einen guten Anwalt,der Diese Vorwürfe an die Wand hustet !!! @Mr Murphy,meine ausrufezeichetaste klemmt nicht,vielleicht klemmt irgendwas bei Dir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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28.01.2007, 18:53
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Um hier nochmal die Begrifflichkeiten zu klären. Eine NU ist die Aberkennung des Rechts im Inland von der FE gebrauch zu machen. Durch EuGH Rechtssprechung bist du vor den alten Verstößen relativ gut geschützt. Allenfalls bei neuen Verstößen wäre dies möglich. Es gibt zwar ein entsprechendes Urteil von einem VG, wo wegen einer OWI das Recht aberkannt wurde, da ging es aber um eine Überschreitung von 55km/h innerorts und der Kanditat hatte eine ellenlange Liste von Vorstrafen incl. Gefangenenbefreiung.
Denke als nicht das es hier dazu kommt Beim Aberkennungsverfahren werden FS vom Ausstellerstaat komplett zurückgenommen wenn sie nicht den Vorschriften entsprechend ausgestellt wurden. Es soll bereits entsprechende Urteile von ausländischen Gerichten geben, hatten aber noch nie so einen Fall hier. Denke also auch nicht das es dazu kommt, und wenn dann keinesfalls kurzfristig. Solltest du die MPU machen ist das nur eine Zuerkennung des Rechts von ihr im Inland gebrauch zu machen (wenn sie wirklich eine MPU wollen). Das heißt du kannst mit deinem ausländischen FE hier weiterfahren, wg Grundsatz Anerkennung. Erneute Prf. unnötig. Würde mich also mal zurücklehnen und abwarten was kommt. Sollte was kommen dann einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen. mfg darkstar -------------------- |
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28.01.2007, 19:11
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Genau so ist es ! Dein CZ Führerschein ist voll gültig!!
@mrMurphy |
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28.01.2007, 20:42
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
Klasse, echt, nochmals danke an alle, das beruhigt mich schon ein wenig. Die von der Führerscheinstelle sagte ich bekomme nächste woche einen brief in dem ergehen wird dass das aberkennungsverfahren gegen mich eingeleitet wird. Ich werde euch auch diesbezüglich weiter auf den laufenden halten...
Da ich schoneinmal schlechte erfahrungen mit der auswahl des Anwaltes gemacht habe, wäre es ratsam einen auszuwählen der richtig ahnung hat,... also evt. einen der weiter weg wohnt ? Oder könntet ihr mir sogar einen empfehlen ? Der Beitrag wurde von hyperx bearbeitet: 28.01.2007, 20:44 |
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28.01.2007, 21:06
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Zitat Genau so ist es ! Dein CZ Führerschein ist voll gültig!! Jetzt weiß ich wieder, warum ich hier den "Ausländischen Führerschein"-Bereich großräumig meide. Während an anderen Stellen Juristen seitenlang über die Gültigkeit, Halbgültigkeit und Viertelgültigkeit diskutieren, scheint die endgültige Wahrheit doch so einfach zu sein. Man muss es nur oft genug wiederholen. Lasst mich sein in Eurer Mitte der Zehnte: "Der CZ-Führerschein ist in Deutschland vollkommen total super gültig" -------------------- Gruß, Andreas
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28.01.2007, 22:03
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
@hyperx,von wo kommst du denn ,aus welchem Bundesland,da gibts viele gute Anwälte!!!
Auch hier im forum vertreten!!! gruss primo |
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29.01.2007, 07:04
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
Aus Tübingen, Baden-Württemberg.
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29.01.2007, 14:44
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Googele mal ein bissel,dann findest du schon den richtigen in deiner nähe,ich weiss nicht ob ich dir hier paar posten könnte,wollte dir schon eine nachricht schicken,ging aber irgendwie nicht!!
gruss primo |
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29.01.2007, 15:01
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
,ich weiss nicht ob ich dir hier paar posten könnte, Das ist im Forum nicht erwünscht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.02.2007, 13:13
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
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07.02.2007, 13:24
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Genau u.a. deshalb rate ich immer von einer Umschreibung ab....
So wie es aussieht bezieht sich die Behörde auf "Rechtsmissbrauch", aber entsprechnde Vorlagen liegen schon beim EuGH. -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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07.02.2007, 13:26
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
"Nettes" Schreiben ;-) - keine Regelung, keine MPU-Anordnung, keine Nutzungsuntersagung, keine Rechtsmittelbelehrung, nicht mal ein Angebot auf rechtliches Gehör. Soll das eine Troll- ähm - Trockenübung eines anzulernenden Sachbearbeiters sein?
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07.02.2007, 13:37
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
"Nettes" Schreiben ;-) - keine Regelung, keine MPU-Anordnung, keine Nutzungsuntersagung, keine Rechtsmittelbelehrung, nicht mal ein Angebot auf rechtliches Gehör. Darf nach diesem Schreiben der TE noch mit dem EUFS fahren, wenn die Vorschriften über die Aberkennung wie hier nicht eingehalten wurden? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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07.02.2007, 13:44
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Darf nach diesem Schreiben der TE noch mit dem EUFS fahren, wenn die Vorschriften über die Aberkennung wie hier nicht eingehalten wurden? Ja, da dieses Schreiben keine rechtliche Wirkung entfaltet. Es dürfte sich hier nur um eine "Vorankündigung" der kommenden Aberkennung handeln. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.02.2007, 14:07
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Ja,da hat Andreas recht,es ist eine Vorankündigung,so lief es bei mir auch ab!!Erst bekam ich so ein ähnliches Schreiben und später die Entziehung meiner Cz-Fs,also die Aberkennung des Rechts mit der CZ-fs im Inland Gebrauch zu machen!!
Sofort Anwalt nehmen!!!! p.s und jetzt ist mein CZ -FS auf der Fahndungsliste!! und soll noch 750 Euro wegen nicht Abgabe des Fs bezahlen!! ANWALT PLICHT,lass es nicht soweit kommen!! |
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07.02.2007, 14:17
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
@Freelancer: Der wollte doch garnicht umschreiben...
Komischerweise ist da jemanden bei der FEB aufgegangen, das ein Aberkennungsverfahren über CZ doch etwas dauern könnte und hat den dt. Weg gewählt. Legitim aber unangenehm denk ich mal. Naja hier noch ein paar Argumente zum Wohnsitz klick Und hier noch ein paar pos. Urteile nach Halbritter... klick Allein wegen den 20 km/h drüber sind wohl kaum neue Eignungszweifel begründbar, schlecht ist natürlich die zeitliche Nähe der neg. MPU und das ein dt. Wohnsitz draufsteht. Die Gerichte bewerten da nicht nur Einzelfakten sondern bewerten objektiv/subjektiv alle Fakten. Such dir schonmal einen guten Verkehrsrechtsanwalt sollte das ganze in die heiße Phase übergehen. mfg darkstar -------------------- |
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07.02.2007, 14:24
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Darkstar
Zitat Um in den Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis zu gelangen Ups statt FE hab ich FS gelesen.... Deine Links kommen mir aber augenblicklich sehr gelegen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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07.02.2007, 14:51
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Deine Links kommen mir aber augenblicklich sehr gelegen! Wieso? Ist da etwas im Busch bei dir? *Neugierig bin* mfg darkstar -------------------- |
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07.02.2007, 14:57
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#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 05.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28209 |
hallo Hyperx,
solltest du wirklich deinen CZ FS vor dem 17. 01 in der Republik angemeldet haben, kann dir grundsätzlich nichts passieren. Was wirklich wichtig ist, was alle schreiben ANWALT !!! Denke wir sind alle über positive Aktenzeichen dankbar..... Und laß die Finger vom .......... weißt schon mit CZ FS gibts nur eins ---> an alle Regeln halten sonst is der auch weg habe in D keinerlei Probleme, dafür jetzt woanderst grüße |
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07.02.2007, 22:51
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Tübingen Mitglieds-Nr.: 27926 |
hallo Hyperx, solltest du wirklich deinen CZ FS vor dem 17. 01 in der Republik angemeldet haben, kann dir grundsätzlich nichts passieren. Was wirklich wichtig ist, was alle schreiben ANWALT !!! Denke wir sind alle über positive Aktenzeichen dankbar..... Und laß die Finger vom .......... weißt schon mit CZ FS gibts nur eins ---> an alle Regeln halten sonst is der auch weg habe in D keinerlei Probleme, dafür jetzt woanderst grüße Anwalt ist bereits angeschrieben, ich hoffe wirklich dass sich alles ins positive wendet, Ich denke dass selbst bei einer drohenden anordnung einer mpu ich diese diesmal auf jedenfall schaffen würde... Habe weiterhin jetzt über 12 Monate hinweg (auch als ich den CZ FS schon hatte) weiter urinproben abgegeben. Ich weiß dass das Schreiben eine drohende ankündigung der aberkennung meines FS war... Weiß einer wie lang ich jetzt zeit habe zu handeln bzw. es wirklich zu der aberkennung kommt ? Würde es sich um wochen oder Monate Handeln ? |
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07.02.2007, 23:48
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#32
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Darf nach diesem Schreiben der TE noch mit dem EUFS fahren, wenn die Vorschriften über die Aberkennung wie hier nicht eingehalten wurden? Selbst wenn man die Meinung vertreten sollte, dass dieses Schreiben bereits eine Nutzungsuntersagung enthält, also ein verbindlicher Bescheid ist, enthält der Bescheid offensichtlich keine Anordnung des Sofortvollzugs und auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr, und ein Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung, d.h. man dürfte dann trotzdem noch fahren. Zur Zeit besteht also noch kein Grund zur Sorge, dass man sich strafbar macht. Es ist aber davon auszugehen, dass die Behörde noch ein etwas klareres Schreiben nachschickt, das nicht so viele Mängel/Lücken enthält. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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08.02.2007, 07:23
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 23.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17815 |
Da hätte ich mal ne Frage. Betrifft auch die 185 Tage Regelung. Angenommen einer macht die Prüfung der FE am 08.03.2006. Der FE ist am 10.03.2006 ausgestellt und wird am 15.04.2006 erteilt. Ist das denn so rechtens? Der Führerscheinanwärter ist dazu erwähnt seit dem 12.12.2005 im auszustellenden Land gemeldet.
(keine Sperrfrist in D jedoch mal ne Auflage MPU 1993) mfg Dobermann PS: Ab wann gilt die 185 Tages Regelung eigentlich für Polen? (nur mal so nebenbei gefragt) |
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08.02.2007, 13:01
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn der Führerscheinanwärter tatsächlich mindestens 185 Tage in Polen gelebt hat, ist das völlig legal: die 185 Tage Regelung besagt nicht, dass der Führerschein erst nach 185 Tagen Mindestaufenthalt ausgestellt werden darf.
Wenn der Führerscheinerwerber noch bis Mitte Juni 2006 in Polen gemeldet war, gibt es also zunächst keine Indizien, die für eine Verletzung der 185 Tage Regelung sprechen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 04:38 |