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> Scheiben vereist: Parkausweis nicht lesbar
bruelltiger
Beitrag 25.01.2007, 08:30
Beitrag #1


Neuling


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Hallo! Gestern waren bei vielen Autos tagsüber die Scheiben vereist. Nachmittags hat die Politesse dann Knöllchen verteilt, wenn sie die Parkausweise nicht erkennen konnte. Ich kam gerade noch rechtzeitig zu meinem Auto. Die Politesse hat mir jedoch mit auf den Weg gegeben, dass ich meine Scheiben so freikratzen muss, dass der Parkausweis lesbar ist.

Ist das so? Muss ich wirklich alle zwei Stunden nachschauen, ob der Ausweis lesbar ist?

Der Beitrag wurde von bruelltiger bearbeitet: 25.01.2007, 08:49
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blue0711
Beitrag 25.01.2007, 08:36
Beitrag #2


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Ich bin ja sonst keiner, der Staatsschelte betreibt, aber da sind dann angesichts der Witterungsverhältnisse wohl doch mal die Gäule mit der Staatsgewalt durchgegangen.

Klar könnte man das aus den Gesetzesbuchstaben zusammendrehen, aber man sollte aufm Teppich bleiben. Die Dame kann sich ja nen Eiskratzer einstecken.
Immerhin vereisen die Scheiben bei anhaltendem Schneefall öfter als alle zwei Stunden.

Den Parkschein vorne rechts oder links hinter die Windschutzscheibe (da sucht man ihn) und gut sollte es sein.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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ts1
Beitrag 25.01.2007, 08:43
Beitrag #3


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Zitat (bruelltiger @ 25.01.2007, 08:30) *
Gestern waren bei vielen Autos tagsüber die Scheiben vereist. Nachmittags hat die Politesse dann Knöllchen verteilt, wenn sie die Parkausweise nicht erkennen konnte.
Das kommt mir sehr bekannt vor! Ja, das machen die - zumindest vereinzelt - tatsächlich. Bei heftigem Schneefall kommt man mit dem freifegen gar nicht mehr nach und kann gleich am Parkplatz bleiben.
Allerdings hatte in unserem Fall (Anwohnerparkausweis nicht sichtbar, man kann schnell die Nachbarn zusammen trommeln) eine gemeinsame Beschwerde gereicht, um das strenge Auge des Gesetzes auf die noch schwerwiegenderen Verbrechen zu lenken und uns immerhin 2 Jahre bis jetzt in Ruhe zu lassen. (Ansonsten drohen bei täglichem Schneefall/Reif auch schnell weitere Konsequenzen wie Erhöhung des Bußgeldes, Flenspunkte und MPU. Immerhin patrouillieren die Politessen 2x täglich durch unsere Straße.)
Aber wer weiß, vielleicht geht es diesen Winter wieder los? Die Stadt braucht Geld!


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MfG Thomas
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bruelltiger
Beitrag 25.01.2007, 08:55
Beitrag #4


Neuling


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Ich wohne in Norddeutschland. Geschneit hats gestern nicht. Eher schien die Sonne. Ich habe schon seit Jahren nen Anwohnerparkausweis. Bei Schneefall hab ich noch nie ein Knöllchen bekommen. Ich dachte, diese Kulanz-Regel gilt bei vereisten Scheiben auch...
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steveluke
Beitrag 25.01.2007, 09:26
Beitrag #5


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Ein Fahrzeug wird i.d.R. geparkt, um es anschließend zu verlassen.

Man wird von dem Fahrzeugführer schlecht verlangen können, dass er wintertags bei aufziehender Schlechtwetterlage an seinem geparkten Fahrzeug verbleibt, um jederzeit die Scheiben von Schnee und Eis befreien zu können.

Natürlich hat der Fahrzeugführer seine Parkscheibe / seinen Parkschein lesbar auszulegen. Eine zwischenzeitlich eingetretene Verschlechterung der Erkennbarkeit durch Eis oder Schnee hat er aber sicherlich nicht zu vertreten, das wäre irrsinnig.


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cheffe
Beitrag 25.01.2007, 09:45
Beitrag #6


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Full ack @steveluke. smile.gif

Zitat (bruelltiger @ 25.01.2007, 08:30) *
Die Politesse hat mir jedoch mit auf den Weg gegeben, dass ich meine Scheiben so freikratzen muss, dass der Parkausweis lesbar ist.

Soll sie doch einen Eiskratzer mitführen und sich selbst überzeugen...... whistling.gif


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Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Goetz
Beitrag 25.01.2007, 09:48
Beitrag #7


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Zitat (cheffe @ 25.01.2007, 09:45) *
....
Soll sie doch einen Eiskratzer mitführen und sich selbst überzeugen...... whistling.gif

Darf sie das ??? ich glaube nicht, was wenn Sie abrutscht und Irgendwas beschädigt --> Sachbeschädigung!!
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steveluke
Beitrag 25.01.2007, 09:53
Beitrag #8


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Zitat (Goetz @ 25.01.2007, 09:48) *
Darf sie das ??? ich glaube nicht, was wenn Sie abrutscht und Irgendwas beschädigt --> Sachbeschädigung!!

Dafür gibts die Amtshaftung - kein Problem. smile.gif


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Flo1983
Beitrag 25.01.2007, 09:55
Beitrag #9


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Zitat (bruelltiger @ 25.01.2007, 08:30) *
Die Politesse hat mir jedoch mit auf den Weg gegeben, dass ich meine Scheiben so freikratzen muss, dass der Parkausweis lesbar ist.

Das soll sie doch bitte einmal rechtlich belegen. Du musst natürlich deine(n) Parkscheibe/Parkausweis gut sichtbar auslegen, aber wenn aufgrund der schlechten Wetterlage deine Scheiben vereisen, kann dich niemand dazu zwingen, ständig nach deinem Auto zu sehen (schließlich weißt du ja gar nicht, wann deine Scheiben vereisen).

Die Politesse kann ja eins von diesen tollen "Eisfrei-Sprays" mitnehmen und wenn sie Zweifel hat die Scheibe so enteisen. Dabei gibt es auch keine Gefahr der Beschädigung.


MfG Flo wavey.gif


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ts1
Beitrag 25.01.2007, 10:00
Beitrag #10


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Zitat (Goetz @ 25.01.2007, 09:48) *
Zitat (cheffe @ 25.01.2007, 09:45) *
Soll sie doch einen Eiskratzer mitführen und sich selbst überzeugen...... whistling.gif
Darf sie das ??? ich glaube nicht, was wenn Sie abrutscht und Irgendwas beschädigt --> Sachbeschädigung!!
Erstens das (@steveluke: Amtshaftung ja, aber vielleicht steht eine interne Anweisung dem entgegen?) und zweitens hat uns die Politesse gesagt, daß sie nicht unsere Dienerin ist, um unsere Autos freizufegen/-kratzen um irgendwann hinter der Heckscheibe unseren Ausweis zu finden (wir haben den zwar alle hinter der Frontscheibe, aber egal).
StVO §42 definiert auch nicht näher, was "gut lesbar auslegt" bedeutet.
Muß er auch gut lesbar ausgelegt bleiben? Wenn nein, dann könnte er auch anschließend verrutscht/weggeweht/entfernt werden, was zugegebenermaßen auch nicht Sinn der Sache ist.

Ein Urteil in der Sache kenne ich nicht. Aber das wird in Zeiten immer gähnenderer Haushaltslöcher über kurz oder lang wohl doch noch die Gerichte beschäftigen.


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MfG Thomas
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Flo1983
Beitrag 25.01.2007, 10:03
Beitrag #11


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Zitat (ts1 @ 25.01.2007, 10:00) *
Ein Urteil in der Sache kenne ich nicht. Aber das wird in Zeiten immer gähnenderer Haushaltslöcher über kurz oder lang wohl doch noch die Gerichte beschäftigen.

Also in dieser (oben genannten) Situation würde ich es darauf ankommen lassen (habe zum Glück eine RSV tongue.gif ).
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Politesse nicht recht bekäme. Es muß immer im Bereich des
Vernünftigen und Zumutbaren liegen.


MfG Flo wavey.gif


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svenrd03
Beitrag 25.01.2007, 10:06
Beitrag #12


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Zitat (ts1 @ 25.01.2007, 10:00) *
und zweitens hat uns die Politesse gesagt, daß sie nicht unsere Dienerin ist, um unsere Autos freizufegen/-kratzen um irgendwann hinter der Heckscheibe unseren Ausweis zu finden

Nun dann spielt sie wohl lieber "Frollein Rottenmeier" und Du bist dann "das Heidi" rofl1.gif wavey.gif

Wie wollte denn dann Frollein Rottenmeier das Knöllchen am Fahrzeug befestigen? Vielleicht den Scheibenwischergummi noch ein wenig abreissen think.gif
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kirasu
Beitrag 25.01.2007, 10:10
Beitrag #13


Neuling
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Hallo
Mir ist vor vielen Jahren mal folgendes passiert: Ich komme früh morgens 5.50 auf dem parkplatz an. Bin zur Arbeit gefahren. Der Parkplatz ist öffentlich. Er war eingeschneit, demnach nicht geräumt und keine Parkstreifen zu sehen. Ich kurz überlegt mit dem Fuß den Schnee(was nicht vereist war) bissel beiseite geschoben. Hab versucht so eizuparken , daß ich richtig steh. Was aber eigendlich unmöglich war. Komme dann 14.30 von der Arbeit und hab ein Knöllchen. Weil ich wohl nachdem es dann taute auf 2 Parkflächen stand. Also bissel schief. Obwohl ich gleich nach der Arbeit zum Amt bin und das erklärte, mußt ich zahlen.
Das ist für mich Behördenwillkür,Abzocke und absolut ungerecht.
Und so verhält es sich in meinen Augen auch mit der Parkscheibe bei zugeeisten Frontscheiben.
LG Kira
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ts1
Beitrag 25.01.2007, 10:12
Beitrag #14


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Zitat (svenrd03 @ 25.01.2007, 10:06) *
Wie wollte denn dann Frollein Rottenmeier das Knöllchen am Fahrzeug befestigen?
Das muß sie nicht befestigen, ist nur ein freiwilliger "Dienst am Bürger" (interne Dienstanweisung mal außen vor).
Es könnte prinzipiell auch einfach 10 Wochen später ein Bußgeldbescheid nebst Gebühren anflattern.

Zitat (Flo1983 @ 25.01.2007, 10:03) *
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Politesse nicht recht bekäme. Es muß immer im Bereich des Vernünftigen und Zumutbaren liegen.
Yepp. Aber was ist für die Politesse (und die Gemeindekasse) zumutbar? whistling.gif


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blue0711
Beitrag 25.01.2007, 10:14
Beitrag #15


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Zitat (ts1 @ 25.01.2007, 10:00) *
StVO §42 definiert auch nicht näher, was "gut lesbar auslegt" bedeutet.
Muß er auch gut lesbar ausgelegt bleiben? Wenn nein, dann könnte er auch anschließend verrutscht/weggeweht/entfernt werden, was zugegebenermaßen auch nicht Sinn der Sache ist.

Mag der Paragraph nicht definieren. Aber sowohl Verhältnismässigkeit als auch Zumutbarkeit definiert genug.
Es ist zwar zumutbar, dafür zu sorgen, dass der Schein nicht verrutscht, wegweht oä., aber es ist sicher nicht zumutbar, bei anhaltendem Schneefall ständig nach dem Auto zu sehen.

Selbst bei der Räumpflicht auf Gehwegen geht die Verantwortung nicht soo weit, und da gehts immerhin um Haftung, nicht um Gebühren.

Gruss
kai


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ts1
Beitrag 25.01.2007, 10:16
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 25.01.2007, 10:14) *
Selbst bei der Räumpflicht auf Gehwegen geht die Verantwortung nicht soo weit, und da gehts immerhin um Haftung, nicht um Gebühren.
Das ist ein guter Hinweis!


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Flo1983
Beitrag 25.01.2007, 10:17
Beitrag #17


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Zitat (kirasu @ 25.01.2007, 10:10) *
Obwohl ich gleich nach der Arbeit zum Amt bin und das erklärte, mußt ich zahlen.
Das ist für mich Behördenwillkür,Abzocke und absolut ungerecht.
Und so verhält es sich in meinen Augen auch mit der Parkscheibe bei zugeeisten Frontscheiben.

Deshalb hast du auch die Möglichkeit den Verwarngeldbescheid nicht zu bezahlen bzw. gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. In dieser Situation hast du gute Chancen, dass das Ganze eingestellt
wird.


MfG Flo wavey.gif


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lawie
Beitrag 25.01.2007, 11:09
Beitrag #18


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es heißt im BKat stets: " Sie parkten [...] ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben."

da unser rechtssystem auf der grundlage basiert -jeder ist unschuldig bis zu schuld bewiesen wurde- muss die politöse nachweisen, dass der parkschein (=parkscheibe) beim auslegen nicht gut lesbar angebracht wurde. was danach passiert ist höhere gewalt und kann m.E.n. nicht geahndet werden.

das wär ja noch die härte da ein verwarngeld zu kriegen. mal vorgestellt: man parkt mit behindertenausweis auf einem sonderparkplatz und fliegt dann 2 wochen in urlaub. zwischendurch ist in der heimat ein wintereinbruch sondergleichen ... (weiter mach ich jetzt nicht)


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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reimer
Beitrag 25.01.2007, 11:44
Beitrag #19


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Und für die dunkle Tageszeit muss man sich eine Leuchte besorgen, damit der Parkschein auch Nachts gut lesbar bleibt!!!
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ts1
Beitrag 25.01.2007, 11:56
Beitrag #20


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Zitat (reimer @ 25.01.2007, 11:44) *
Und für die dunkle Tageszeit muss man sich eine Leuchte besorgen, damit der Parkschein auch Nachts gut lesbar bleibt!!!
Das zumindest sollte sich durch einen Verweis auf das (wenn geparkt) unbeleuchtete amtliche Kennzeichen niederschlagen lassen.


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MfG Thomas
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HaWeThie
Beitrag 25.01.2007, 12:24
Beitrag #21


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Zitat (Flo1983 @ 25.01.2007, 10:17) *
Deshalb hast du auch die Möglichkeit den Verwarngeldbescheid nicht zu bezahlen bzw. gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. In dieser Situation hast du gute Chancen, dass das Ganze eingestellt
wird.
MfG Flo wavey.gif

Zustimmung - das ist einer der wenigen Fälle, wo es sinnvoll ist, gegen die Verwarnung vorzugehen.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Flo1983
Beitrag 25.01.2007, 12:30
Beitrag #22


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Zitat (HaWeThie @ 25.01.2007, 12:24) *
Zustimmung - das ist einer der wenigen Fälle, wo es sinnvoll ist, gegen die Verwarnung vorzugehen.

Ich bin sonst prinzipiell auch dagegen, gegen alles Einspruch einlegen zu wollen (obwohl man die Tat eindeutig begangen hat und keine Zweifel an der Beweislast der Behörde vorhanden sind), aber es gibt Dinge, die sind unverhältnismäßig und unzumutbar. Da sollte man dann dagegen vorgehen und nicht stillschweigend bezahlen. Wobei hier eine RSV immer von Vorteil wäre... whistling.gif


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