Nach Alkoholfahrt § 316 Führerscheinentzug 7 Punkte und danach wieder 0 Punkte |
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Nach Alkoholfahrt § 316 Führerscheinentzug 7 Punkte und danach wieder 0 Punkte |
23.01.2007, 13:16
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
Steht drin 4 Eintragungen mit ingesamt 3 Punkten zu bewerten. Nun zu meiner Frage, eigentlich kann das nicht sein, denn 1999 hatte ich ein Alkoholverstoß § 316, dass mit 7 Punken und Führerscheinentzug bestraft wurd. 2001 dann nochmal wegen nicht eingetragen Sachen etc. 3 Punkte und 2003 wegen Zivilpolizei überholen duchgezogenen Streifen und dann Rotlichtverstoß. Wenn ich das alles betrachte kann eigentlich nun heute keine 3 Punkte NUR sein. Es sei denn, dass mit dem Alkoholverstoß mein Führerschein entzogen wurde und somit auch die 7 Punkte danach nicht mehr auftauchen, bzw. mit der Neuerteilung des Führerscheins mein Punktestand auf NULL gesetzt wurde? Bitte um Hilfe, wie kann das sein , dass ich nun nur die 3 Punkte habe, unter Berücksichtigung der Tilgungsfristen die bei Alkoholfahrt ja 10 Jahre sind. Danke und Grüße |
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23.01.2007, 13:26
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
denn 1999 hatte ich ein Alkoholverstoß § 316, dass mit 7 Punken und Führerscheinentzug bestraft wurd. Danach hattest du 0 Punkte auf deinem "Punktekonto". 2001 dann nochmal wegen nicht eingetragen Sachen etc. 3 Punkte Diese Punkte wurden spätestens 2006 getilgt, da Punkte nach maximal 5 Jahren getilgt werden bei OWi's. Hattest du nach 2003 keine Verstöße mehr, die mit Punkten geahndet wurden? MfG Flo -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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23.01.2007, 14:06
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Die Fahrerlaubnis wird ja normalerweise dann entzogen, wenn Du über 18 Punkt rauskommst (oder die 18 erreichst), das war hier wahrscheinlich der Fall, oder hat der Alkoholverstoß schon alleine zum Entzug ausgereicht? Wie auch immer, nach dem Entzug der FE sind auf jeden Fall 0 Punkte vorhanden.
Gruss brummelbaer |
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23.01.2007, 14:20
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hm brummelbär...§§ 316 StGB ist ein Regelfall für die Entziehung der FE siehe §§ 69 StGB. Der Täter ist als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Schau doch mal ins MPU Board rein... Die 18 Punkte haben damit rein garnichts zu tun.
@TE: Im Schreiben müßte auch stehen wann die Punkte getilgt werden. Mal Datum angeben. Ansonsten hat Floh1983 Recht. 0 Punkte nach Entzug sind es wegen §§ 4 Abs 2 StVG Zitat Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht. mfg darkstar -------------------- |
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23.01.2007, 17:27
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
Hallo, meine letzt Eintragung war am 2.4.2003
Wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie. Dafür habe ich 3 Punke bekommen, nun verstehe ich nicht warum das Tilgungsdatum 2010 ist? Müsste doch höchstens 5 Jahre sein, also 2008? Denn danach sind keine Eintragungen mehr erfolgt. Danke und Grüße Hallo, 2003 hatte ich nochmal ein Missachten der Rotlichampel und Überholen wieder drei Punkte und danach dann nichts mehr. Nun steht auf der letzten Eintragung , dass die Tilgung erst 2010 erfolgt, eigentlich müsste diese doch 2008 getilgt werden, also nach 5 Jahren, dies vestehe ich leider nicht? Danke und Grüße Der Beitrag wurde von waldprophet bearbeitet: 23.01.2007, 17:28 |
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23.01.2007, 17:31
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Dir wurde 2000 eine neue Fahrerlaubnis erteilt? Dann wird deine Alkoholfahrt, die zur Entziehung geführt hat, 2010 getilgt.
Der Eintrag wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie wird in der Tat 2008 getilgt. Ich habe schon öfter gehört, daß auf dem Auszug, den man vom KBA bekommt, die Tilgungsdaten der Verstöße durchgestrichen wurden und handschriftlich ein späteres eingetragen wurde, ist das bei dir auch so? Warum dies gemacht wird, weiß ich nicht, aber es ändert nichts daran, daß der Verstoß aus 2003 nach 5 Jahren die absolute Tilgungsreife erlangt. -------------------- |
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23.01.2007, 17:37
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
[quote name='jensl669' post='595572' date='23.01.2007, 17:31']
Dir wurde 2000 eine neue Fahrerlaubnis erteilt? Dann wird deine Alkoholfahrt, die zur Entziehung geführt hat, 2010 getilgt. [/quote] Das bedeutet doch nur, dass der Eintrag nur noch auf Papier besteht und nur zu einer eventuellen höheren Geldbuße führen kann, aber dafür sind keine Punkte mehr vorhanden ? Der Eintrag wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie wird in der Tat 2008 getilgt. [/quote] Ich habe schon öfter gehört, daß auf dem Auszug, den man vom KBA bekommt, die Tilgungsdaten der Verstöße durchgestrichen wurden und handschriftlich ein späteres eingetragen wurde, ist das bei dir auch so?[/quote] Nein, bei mir ist da nichts handschriftlich gurchgestrichen - es steht dort aufgedruck "Datum der Rechtskraft 02.04.2003" und Tilgungsdatum 16.6.2010" [/quote] Warum dies gemacht wird, weiß ich nicht, aber es ändert nichts daran, daß der Verstoß aus 2003 nach 5 Jahren die absolute Tilgungsreife erlangt. [/quote] Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird, wenn natürlich nichts mehr dazu kommt? Danke Der Beitrag wurde von waldprophet bearbeitet: 23.01.2007, 17:38 |
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23.01.2007, 17:39
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird, wenn natürlich nichts mehr dazu kommt? Auch wenn noch was dazukommt wird der Verstoß schon 2008 getilgt da 5 Jahresfrist... mfg darkstar -------------------- |
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23.01.2007, 17:40
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Der Verstoß aus 2003 wird 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung getilgt.
Nur wenn sich das Bußgeldverfahren bis 2005 hingezogen haben sollte, würde die Tilgung erst im Jahr 2010 erfolgen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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23.01.2007, 17:40
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird Ja. Und zwar selbst dann, wenn noch was dazu kommt. Das bestimmt der §29 StVG, Abs. 6Zitat Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit [...] wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.
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23.01.2007, 17:41
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
ich dachte immer, es wird nur getilgt, wenn nichts mehr vorfällt?
Danke nein, das Bußgeldverfahren hat sich natürlich nicht bis 2005 gezogen. Komisch alles |
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23.01.2007, 17:42
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ich dachte immer, es wird nur getilgt, wenn nichts mehr vorfällt? Falsch gedacht
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23.01.2007, 17:45
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
na gut danke, also warte ich jetzt noch mal bis 2008 ab, und dann wende ich mich mal ein die Strassenverkehrsbehörde und frage mal da nach, warum bei mir steht, das die Tilgungsfrist 2010 ist.
Grüße |
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23.01.2007, 17:48
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
na gut danke, also warte ich jetzt noch mal bis 2008 ab, und dann wende ich mich mal ein die Strassenverkehrsbehörde und frage mal da nach, warum bei mir steht, das die Tilgungsfrist 2010 ist. Hat doch jensl669 schon erklärt... Alkoholstraftaten 10 Jahre ab Neuerteilung. Die Punkte dafür sind weg, der Verstoß aber noch da. Wie soll man sonst Wiederholungstäter erkennen. mfg darkstar -------------------- |
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23.01.2007, 17:51
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@darkstar:
Das Verwunderliche ist aber, daß die Tilgungsfrist 2010 auch bei der OWi aus 2003 eingetragen ist. Wie schon erwähnt, habe ich schon ein paar mal gehört, daß das beim KBA so gehandhabt wird. Es scheint irgendeinen internen Grund zu haben, aber welchen genau weiß ich leider nicht. -------------------- |
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23.01.2007, 17:54
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27764 |
Alles klar jetzt, also bezieht sich das Tilgungsdatum- welches auf dem letzten Blatt steht, wo auch mein letzter Verstoß aus 2003 mit drei Punkten steht - bezieht sich nur auf den Löschungszeitpunkt der Alkoholfahrt!!!!
Die Punkte aus 2003 sind dann 2008 gelöscht. Komisch, dass die das nicht so klar da rein schreiben. Dachte,weil Tilgungsdatum auch auf meinen letzten Vertoß vermerkt ist, würde es sich darauf beziehen. Danke |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:00 |