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> Nach Alkoholfahrt § 316 Führerscheinentzug 7 Punkte und danach wieder 0 Punkte
waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 13:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich habe mir heute einen Auzug aus dem Verkehrsregister kommen lassen.

Steht drin 4 Eintragungen mit ingesamt 3 Punkten zu bewerten.

Nun zu meiner Frage, eigentlich kann das nicht sein,

denn 1999 hatte ich ein Alkoholverstoß § 316, dass mit 7 Punken und Führerscheinentzug bestraft wurd.

2001 dann nochmal wegen nicht eingetragen Sachen etc. 3 Punkte

und 2003 wegen Zivilpolizei überholen duchgezogenen Streifen und dann Rotlichtverstoß.

Wenn ich das alles betrachte kann eigentlich nun heute keine 3 Punkte NUR sein.

Es sei denn, dass mit dem Alkoholverstoß mein Führerschein entzogen wurde und somit auch die 7 Punkte danach nicht mehr auftauchen, bzw. mit der Neuerteilung des Führerscheins mein Punktestand auf NULL gesetzt wurde?

Bitte um Hilfe, wie kann das sein , dass ich nun nur die 3 Punkte habe, unter Berücksichtigung der Tilgungsfristen die bei Alkoholfahrt ja 10 Jahre sind.

Danke und Grüße
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Flo1983
Beitrag 23.01.2007, 13:26
Beitrag #2


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Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 13:16) *
denn 1999 hatte ich ein Alkoholverstoß § 316, dass mit 7 Punken und Führerscheinentzug bestraft wurd.

Danach hattest du 0 Punkte auf deinem "Punktekonto".

Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 13:16) *
2001 dann nochmal wegen nicht eingetragen Sachen etc. 3 Punkte

Diese Punkte wurden spätestens 2006 getilgt, da Punkte nach maximal 5 Jahren getilgt werden bei OWi's.

Hattest du nach 2003 keine Verstöße mehr, die mit Punkten geahndet wurden?


MfG Flo wavey.gif


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brummelbaer
Beitrag 23.01.2007, 14:06
Beitrag #3


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Die Fahrerlaubnis wird ja normalerweise dann entzogen, wenn Du über 18 Punkt rauskommst (oder die 18 erreichst), das war hier wahrscheinlich der Fall, oder hat der Alkoholverstoß schon alleine zum Entzug ausgereicht? Wie auch immer, nach dem Entzug der FE sind auf jeden Fall 0 Punkte vorhanden.

Gruss brummelbaer
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darkstar
Beitrag 23.01.2007, 14:20
Beitrag #4


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Hm brummelbär...§§ 316 StGB ist ein Regelfall für die Entziehung der FE siehe §§ 69 StGB. Der Täter ist als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Schau doch mal ins MPU Board rein... Die 18 Punkte haben damit rein garnichts zu tun.

@TE: Im Schreiben müßte auch stehen wann die Punkte getilgt werden. Mal Datum angeben. Ansonsten hat Floh1983 Recht.

0 Punkte nach Entzug sind es wegen §§ 4 Abs 2 StVG
Zitat
Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht.

mfg
darkstar


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waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 17:27
Beitrag #5


Neuling


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Hallo, meine letzt Eintragung war am 2.4.2003

Wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie.

Dafür habe ich 3 Punke bekommen, nun verstehe ich nicht warum das Tilgungsdatum 2010 ist?

Müsste doch höchstens 5 Jahre sein, also 2008?

Denn danach sind keine Eintragungen mehr erfolgt.

Danke und Grüße think.gif wavey.gif

Hallo, 2003 hatte ich nochmal ein Missachten der Rotlichampel und Überholen

wieder drei Punkte und danach dann nichts mehr.

Nun steht auf der letzten Eintragung , dass die Tilgung erst 2010 erfolgt, eigentlich müsste diese doch 2008 getilgt werden, also nach 5 Jahren, dies vestehe ich leider nicht?

Danke und Grüße
think.gif wavey.gif

Der Beitrag wurde von waldprophet bearbeitet: 23.01.2007, 17:28
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Jens
Beitrag 23.01.2007, 17:31
Beitrag #6


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Dir wurde 2000 eine neue Fahrerlaubnis erteilt? Dann wird deine Alkoholfahrt, die zur Entziehung geführt hat, 2010 getilgt.

Der Eintrag wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie wird in der Tat 2008 getilgt.

Ich habe schon öfter gehört, daß auf dem Auszug, den man vom KBA bekommt, die Tilgungsdaten der Verstöße durchgestrichen wurden und handschriftlich ein späteres eingetragen wurde, ist das bei dir auch so?
Warum dies gemacht wird, weiß ich nicht, aber es ändert nichts daran, daß der Verstoß aus 2003 nach 5 Jahren die absolute Tilgungsreife erlangt.


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waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 17:37
Beitrag #7


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[quote name='jensl669' post='595572' date='23.01.2007, 17:31']
Dir wurde 2000 eine neue Fahrerlaubnis erteilt? Dann wird deine Alkoholfahrt, die zur Entziehung geführt hat, 2010 getilgt. [/quote]

Das bedeutet doch nur, dass der Eintrag nur noch auf Papier besteht und nur zu einer eventuellen höheren Geldbuße führen kann, aber dafür sind keine Punkte mehr vorhanden ?

Der Eintrag wegen Missachtung der Lichtzeichenanlage und Überholen bei durchgezogener Linie wird in der Tat 2008 getilgt.

[/quote]
Ich habe schon öfter gehört, daß auf dem Auszug, den man vom KBA bekommt, die Tilgungsdaten der Verstöße durchgestrichen wurden und handschriftlich ein späteres eingetragen wurde, ist das bei dir auch so?[/quote]

Nein, bei mir ist da nichts handschriftlich gurchgestrichen - es steht dort aufgedruck "Datum der Rechtskraft 02.04.2003" und Tilgungsdatum 16.6.2010"

[/quote]
Warum dies gemacht wird, weiß ich nicht, aber es ändert nichts daran, daß der Verstoß aus 2003 nach 5 Jahren die absolute Tilgungsreife erlangt.
[/quote]


Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird, wenn natürlich nichts mehr dazu kommt?

Danke

Der Beitrag wurde von waldprophet bearbeitet: 23.01.2007, 17:38
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darkstar
Beitrag 23.01.2007, 17:39
Beitrag #8


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Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 17:37) *
Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird, wenn natürlich nichts mehr dazu kommt?
Auch wenn noch was dazukommt wird der Verstoß schon 2008 getilgt da 5 Jahresfrist... wink.gif

mfg
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Uwe W
Beitrag 23.01.2007, 17:40
Beitrag #9


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Der Verstoß aus 2003 wird 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung getilgt.

Nur wenn sich das Bußgeldverfahren bis 2005 hingezogen haben sollte, würde die Tilgung erst im Jahr 2010 erfolgen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Jens
Beitrag 23.01.2007, 17:40
Beitrag #10


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Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 17:37) *
Also bedeutet. dass das die Eintragung von 2003 auf jeden Fall spätesten 2008 getilgt wird
Ja. Und zwar selbst dann, wenn noch was dazu kommt. Das bestimmt der §29 StVG, Abs. 6
Zitat
Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit [...] wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.


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waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 17:41
Beitrag #11


Neuling


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ich dachte immer, es wird nur getilgt, wenn nichts mehr vorfällt?

Danke

nein, das Bußgeldverfahren hat sich natürlich nicht bis 2005 gezogen.

Komisch alles
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Jens
Beitrag 23.01.2007, 17:42
Beitrag #12


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Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 17:41) *
ich dachte immer, es wird nur getilgt, wenn nichts mehr vorfällt?
Falsch gedacht wavey.gif


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waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 17:45
Beitrag #13


Neuling


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na gut danke, also warte ich jetzt noch mal bis 2008 ab, und dann wende ich mich mal ein die Strassenverkehrsbehörde und frage mal da nach, warum bei mir steht, das die Tilgungsfrist 2010 ist.

Grüße
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darkstar
Beitrag 23.01.2007, 17:48
Beitrag #14


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Zitat (waldprophet @ 23.01.2007, 17:45) *
na gut danke, also warte ich jetzt noch mal bis 2008 ab, und dann wende ich mich mal ein die Strassenverkehrsbehörde und frage mal da nach, warum bei mir steht, das die Tilgungsfrist 2010 ist.
Hat doch jensl669 schon erklärt... blink.gif

Alkoholstraftaten 10 Jahre ab Neuerteilung. Die Punkte dafür sind weg, der Verstoß aber noch da. Wie soll man sonst Wiederholungstäter erkennen. wink.gif

mfg
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Jens
Beitrag 23.01.2007, 17:51
Beitrag #15


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@darkstar:

Das Verwunderliche ist aber, daß die Tilgungsfrist 2010 auch bei der OWi aus 2003 eingetragen ist. Wie schon erwähnt, habe ich schon ein paar mal gehört, daß das beim KBA so gehandhabt wird. Es scheint irgendeinen internen Grund zu haben, aber welchen genau weiß ich leider nicht.


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waldprophet
Beitrag 23.01.2007, 17:54
Beitrag #16


Neuling


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Alles klar jetzt, also bezieht sich das Tilgungsdatum- welches auf dem letzten Blatt steht, wo auch mein letzter Verstoß aus 2003 mit drei Punkten steht - bezieht sich nur auf den Löschungszeitpunkt der Alkoholfahrt!!!!

Die Punkte aus 2003 sind dann 2008 gelöscht.

Komisch, dass die das nicht so klar da rein schreiben.

Dachte,weil Tilgungsdatum auch auf meinen letzten Vertoß vermerkt ist, würde es sich darauf beziehen.


Danke
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