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> Führerschein/Fahrerlaubnis 1960 erst mit 21 ?
lunatyk
Beitrag 22.01.2007, 21:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum,
kann es sein das im Jahr 1962 in der BRD das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis/Führerschein
21 Jahre betrug ?

Es fiel mir auf das viele vom Jargang 1941 erst in 1962 ihre Fürherscheinprüfung abgelegt haben.

Weiss jemand etwas darüber ?

Grüsse.
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Flo1983
Beitrag 22.01.2007, 21:49
Beitrag #2


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Ich habe folgendes gefunden:

Zitat
Im Jahr 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse 1 für Krafträder, Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr PS. Damals wurde das Mindestalter auf 18 Jahre und die notwendige Ausbildungsdauer festgelegt. Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z. B., was bei Dunkelheit zu tun sei: (Die Karbidlampen anzünden).


Soweit mir bekannt ist, wurde das Mindestalter zum Erwerb einer FE (FS-Klasse B) seitdem nicht nach oben gesetzt. Unsere "älteren" Fahrlehrer wie z.B. Uwe K. ( rofl1.gif ) wissen darüber bestimmt auch etwas...


MfG Flo wavey.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.01.2007, 22:05
Beitrag #3





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Zitat (Flo1983 @ 22.01.2007, 21:49) *
Unsere "älteren" Fahrlehrer wie z.B. Uwe K. ( rofl1.gif ) wissen darüber bestimmt auch etwas...
ranting.gif ranting.gif

Nee, keine Ahnung. Weiss ich nicht crybaby.gif
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Flo1983
Beitrag 22.01.2007, 22:11
Beitrag #4


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Zitat (Uwe K. @ 22.01.2007, 22:05) *
Nee, keine Ahnung. Weiss ich nicht crybaby.gif

Gehört die Geschichte des Führerscheins nicht zur Grundausbildung bei Fahrlehrern? laugh2.gif
Schließlich müsst ihr doch wissen, wie das (FE) was ihr jemandem (Fahrschüler) zu
bekommen helft, entstanden ist und welchen Ursprung das hat... cool.gif


MfG Flo wavey.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.01.2007, 22:13
Beitrag #5





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Zitat (Flo1983 @ 22.01.2007, 22:11) *
Gehört die Geschichte des Führerscheins nicht zur Grundausbildung bei Fahrlehrern?
no.gif oder ich hab es nicht mitbekommen whistling.gif
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Commodore25E
Beitrag 22.01.2007, 22:58
Beitrag #6


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Auch mein Vater hatte erst 1957 den FS gemacht, er war Jahrgang 1936. Das hängt IIRC damit zusammen, daß in der BRD das Alter der Volljährigkeit bis 1975 21 Jahre betrug.

Erst seit 1975 ist man schon mit 18 Volljährig........


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Flo1983
Beitrag 22.01.2007, 23:04
Beitrag #7


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Ist dann der Auszug aus dem Artikel den ich gefunden habe falsch??


MfG Flo wavey.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.01.2007, 23:06
Beitrag #8





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Zitat (Flo1983 @ 22.01.2007, 23:04) *
Ist dann der Auszug aus dem Artikel den ich gefunden habe falsch??
Nö, wieso
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Flo1983
Beitrag 22.01.2007, 23:10
Beitrag #9


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Na das würde dann ja im Umkehrschluss heißen, dass man vor 1975 die jetzige Führerscheinklasse B
machen konnte, ohne die Volljärigkeit erreicht zu haben, sehe ich das richtig?


MfG Flo wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 23.01.2007, 00:19
Beitrag #10


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Man kann doch auch heute die Führerscheinklassen A1, L , S und M mit 16 erwerben, d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem man noch nicht volljährig ist.

Da in den 60ern noch nicht (fast) jeder einen PkW besessen hat, war es damals wohl noch gar nicht üblich, dass man bereits mit 18 den Führerschein gemacht hat.

Mein Vater hat seinen PkW-Führerschein z.B. erst 1968 im Alter von 40 Jahren erworben.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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lunatyk
Beitrag 23.01.2007, 11:45
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ich möchte mich noch einmal einklinken.

Also soweit mir bekannt, durfte man in den 1950-ger bis etwa 1960 ab 16 ohne Führerschein
mit dem Moped fahren.

Ca. 1960 mussten dann alle Mopedfahrer (ab 16 - egal wie alt) nach relativ kurzer Schulung eine Prüfung ablegen um eine Fahrerlaubnis zu bekommen.

Unklar ist mir aber nach wie vor, ob man den Führerschein für die damaligen Klassen 1 (Krad)
und 3 (PKW/LKW bis 7,5 T) erst mit 21 Jahren bekommen konnte.

Allerdings, wie ich inzwischen nach Umfragen festgestellt habe , fuhren damals schon einige Lehrlinge (Azubis)mit betuchten Eltern, im 4 Lehrjahr einen PKW.

Oder auch gleich nach der Ausbildung (Facharbeiter/Kaufmänisch) die damals in der Regel mit 18 Jahren
abgeschlossen war.
(Anfang der Ausbildung nach Hauptschule mit 14 Jahren ,Ende nach max. 3,5 Lehrjah mit ca.18 )

Das lässt darauf schließen daß die "grosse" Führerscheinprüfung auch damals schon mit 18 Jahren möglich war.


Gruß.
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Andreas
Beitrag 23.01.2007, 11:55
Beitrag #12


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Wie der Seite des Fahrlehrerverbandes B-W zu entnehmen ist, gab es 1960 Pläne, das Mindestalter für PKW auf 20 Jahre heraufsetzen. Demnach lag zu diesem Zeitpunkt wohl schon das Mindesalter für PKW bei 18 Jahren.


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brummelbaer
Beitrag 23.01.2007, 13:55
Beitrag #13


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Zitat (lunatyk @ 23.01.2007, 11:45) *
Unklar ist mir aber nach wie vor, ob man den Führerschein für die damaligen Klassen 1 (Krad)
und 3 (PKW/LKW bis 7,5 T) erst mit 21 Jahren bekommen konnte.


Bin wirklich beeindruckt. Jetzt wird sogar "in Klammern" noch erklärt, was sich hinter den Klassen 1 und 3 verbirgt. Als ob das nötig wäre ... . Sind die User im Portal denn alle so jung, dass sie nur noch A und B ranting.gif ranting.gif kennen und mit den guten alten Bezeichnungen nichts mehr anfangen können? think.gif
Gruss brummelbaer wavey.gif
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ts1
Beitrag 23.01.2007, 14:13
Beitrag #14


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@brummelbaer

Es reicht doch, wenn auch nur einer so jung ist, daß er damit auf Anhieb nichts anfangen kann. Immerhin sind die alten Bezeichnungen ja schon einige Jahre lang nicht mehr gültig.
Oder rechnest Du auch noch mit Klafter und Lot? wink.gif


--------------------
MfG Thomas
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Sapperlott
Beitrag 24.01.2007, 15:57
Beitrag #15


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Guten Tag,

Zitat aus einem "Lehrbuch für Kraftfahrer" aus dem Jahr 1942:

Vor Vollendung des 16. Lebensjahres darf niemand Kraftfahrzeuge irgendwelcher Art führen, vor Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Kraftfahrzeuge der Klasse 1, 2 oder 3. Ausnahmen hiervon kann die Verwaltungsbehörde unter Zustimmung des gesetzlichen Vertreters machen. whistling.gif

Anmerkung: Ab 1. August 1960 wurde das Mindestalter zum Erwerb der Klasse 2 dann auf 21 Jahre heraufgesetzt. rofl1.gif

Zitat aus der StVZO von 1970: "

Niemand darf führen
1. Kraftfahrzeuge der Klasse 1 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs,
2. Kraftfahrzeuge der Klasse 2 vor Vollendung des 21. Lebensjahrs,
3. Kraftfahrzeuge der Klasse 3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs,
4. Kraftfahrzeuge der Klasse 4 oder 5 vor Vollendung des 16. Lebensjahrs,
5. andere Kraftfahrzeuge vor Vollendung des 15. Lebensjahrs.
Die Nummer 2 gilt nicht für Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 aus der Zeit vor dem 1. August 1960. police.gif

mfG
Sapperlott wavey.gif


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
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Sapperlott
Beitrag 24.01.2007, 16:26
Beitrag #16


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Es fiel mir auf das viele vom Jargang 1941 erst in 1962 ihre Fürherscheinprüfung abgelegt haben.

Wahrscheinlich hatten sie mit 18 Jahren noch wichtigere Dinge zu finanzieren, denn an ein eigenes Kfz durften nur ganz wenige denken.

Gruß
S.




Oh sorry,

die "Zitiererei" hat nicht funktioniert! rofl1.gif think.gif


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

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ts1
Beitrag 24.01.2007, 16:28
Beitrag #17


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Ohne Unterschrift der Eltern wird's auch jetzt noch nichts mit A1 bei 16/17-jährigen.
Das mag damals - Volljährigkeitsgrenze 21 - auch eine Rolle gespielt haben.
Ich kenne einen in unserem Club, der hat den Lappen mit 18 gemacht, weil er das als aufstrebender Mitarbeiter für seinen Job brauchte. Wir haben noch kürzlich darüber gesprochen, wie er damals ganz stolz in seinem Dienst-Käfer (mit Weißwandreifen wink.gif ) bei seinen Eltern, die sich so etwas nicht leisten konnten, vorgefahren ist.
Ähnlich mein Vater, der als angehender Luftwaffenpilot auch seine Eltern diese langjährige Verpflichtung und Ausbildung abnicken lassen mußte. Seine Eltern gaben die Unterschrift nur unter der Bedingung, daß er nicht so schnell und nicht so hoch fliegt wie die anderen. Was die Sache natürlich, wie Flieger wissen, erst so richtig gefährlich machen würde, aber seine Eltern hatten eben keine Ahnung von der Materie. "Wenn's Haus wackelt und die Scheiben zerspringen, wißt Ihr: Das bin ich"


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MfG Thomas
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brummelbaer
Beitrag 24.01.2007, 18:39
Beitrag #18


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Zitat (ts1 @ 23.01.2007, 14:13) *
@brummelbaer
Immerhin sind die alten Bezeichnungen ja schon einige Jahre lang nicht mehr gültig.
Oder rechnest Du auch noch mit Klafter und Lot? wink.gif


Uhhh ... nein, eigentlich nicht. Aber ich liebe einfach die alten Bezeichnungen, diese sind einfach viel besser als die neuen, die noch etwas ungewohnt erscheinen ... . ("B" ?!?)
Gruss brummelbaer
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