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19.01.2007, 20:32
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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 19.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27632 |
Viele Anwohner, Kinder leiden nun unter der Situation. Die Menschen werden mittels Androhungen von Gewalt und Sachbeschädigungen zum Schweigen gezwungen. Meistens gleich an Ort und Stelle, wo sie auf das Thema angesprochen werden. Jegliche Anfrage um Hilfe/Aufklärung an Ämter (Polizei, Gemeinde) wird geblockt, ja sogar als akzeptable Situation hingenommen. Was kann hier unternommen werden? Der Beitrag wurde von U25 bearbeitet: 19.01.2007, 20:33 |
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19.01.2007, 20:57
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1707 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
An die Presse wenden.
Wenn ihr da vorzeigbare Nachweise über alles habt, dann wird sich sicherlich dafür jemand interessieren. Wenn sich die Behörden nämlich bei solch schweren Vergehen schon auf die Hinterbeine stellen sollten, dann wird da mit Worten nicht viel zu holen sein. Und bei Androhung von Gewalt würde ich nach Zeugen ausschau halten und dies zur Anzeige bringen. Wer so drauf ist, den möchte man auch in 10 Jahren nicht gerne als Nachbar haben und hier dürfte das gleiche gelten - wer zu solchen Mittel schon greift, mit dem wird man kein Wort vernünftig austauschen können. -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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19.01.2007, 20:57
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8351 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Ersteinmal eine deutlichere Beschreibung; in einem vB hat es keine Bordsteine, sicher dass es keine T30-Zone ist (ja ich gebe zu, die Frage entbehrt nicht einer gewissen Dämlichkeit)?
Dann: Wer droht wem, wann und womit? Man könnte nun jedesmal wenn jmd. nötigt (also mit einer KV oder SB droht) eine Anzeige erstatten. Wie weit die verfolgt werden ist fraglich. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung auf die Zustände im vB aufmerksam gemacht werden... falls sich da nichts tut ist ggf. bei der übergeordneten Mittelbehörde etwas zu holen, sofern die Ausgestaltung des vB nicht zweckmäßig ist. Dazu wartest du aber besser die User @@Andreas, Achim, Peter Lustig ab. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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19.01.2007, 22:28
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11244 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
(Luxfur @ 19.01.2007, 20:57) [snapback]593746[/snapback] Ersteinmal eine deutlichere Beschreibung; in einem vB hat es keine Bordsteine, sicher dass es keine T30-Zone ist (ja ich gebe zu, die Frage entbehrt nicht einer gewissen Dämlichkeit)? Es gibt tausende VB in Deutschland, die keine Mischverkehrsfläche haben aber dennoch keine T30-Zone sind. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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20.01.2007, 09:55
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2006 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: MZ Mitglieds-Nr.: 15832 |
wollt grad sagen................in mainz haben auch etliche vb bordsteine. (nein kein irrtum meinerseits möglich - hatte da fahrprüfung. und in ner 30 zone wird der prüfer sauer wenn man im ersten gang rollen lässt.......)
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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20.01.2007, 10:28
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1952 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
(U25 @ 19.01.2007, 20:32) [snapback]593726[/snapback] Die Menschen werden mittels Androhungen von Gewalt und Sachbeschädigungen zum Schweigen gezwungen. Wo wohnst Du denn? Chicago? Und was sind das für Zustände?Also entweder sollte hier mal dringenst die (U25 @ 19.01.2007, 20:32) [snapback]593726[/snapback] Jegliche Anfrage um Hilfe/Aufklärung an Ämter (Polizei, Gemeinde) wird geblockt, ja sogar als akzeptable Situation hingenommen. Anfragen dürfen nicht "geblockt" werden. Oftmals ist in den Gemeindeordnungen ein entspr. Abschnitt aufgenommen ähnlich wie:Jeder Einwohner hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Gemeindeangelegenheiten Prüf das mal in eurer GemO.mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Gemeinde zu wenden. Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach 6 Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von 6 Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen. -------------------- Revier = Autobahn
Gott schütze mich vor Eis und Schnee, vor WAF und COE. |
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| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.09.2010 - 13:15 |