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> Rotlichtfahrt ?
Klein-Fritzchen
Beitrag 12.01.2007, 19:55
Beitrag #1


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Hallo liebe Forumsnutzer !

Nachfolgend habe ich mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten unter Euch. Leider ist der Sachverhalt nicht ganz leicht zu erklären und ich fürchte noch weniger leicht zu verstehen.
Ich versuche es trotzdem:

Hier die Örtlichkeit:

http://maps.google.de/maps?near=Heischberg....01075&om=1

Person X befährt mit seinem Pkw die Claus-Sinjen-Straße in Richtung Kieler Straße (also Richtung Norden).
Unmittelbar vor dem Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg befindet sich auf der Fahrbahn der Claus-Sinjen-Straße eine Haltelinie (VZ 294, auf den Satellitenbild schwach erkennbar). Unmittelbar neben der Haltelinie steht ein Schild mit der Aufschrift

„Bei Rot bitte hier halten“. (auf dem Satellitenbild nicht erkennbar)

Jedoch befindet sich im gesamten Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg keine Lichtzeichenanlage.
Eine Lichtzeichenlage steht erst hinter dem Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg auf der Verkehrsinsel. In Höhe dieser Lichtzeichenanlage befindet sich auch eine weitere Haltelinie unmittelbar bevor man in den Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Kieler Straße gelangt.

Frage:

Begeht Person X einen Verstoß, wenn er bei Rotlicht die erste Haltelinie überfährt und erst an der zweiten Haltelinie hält ?
Und falls ja, welchen Verstoß ?
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Iceage
Beitrag 12.01.2007, 20:09
Beitrag #2


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an der Stelle ist doch ein dicker Stirch auf der Straße daher wäre es angebracht dort zuhalten damit die vom Heischberg kommen besser in Richtung Kielerstr. fahren zu können. Es geht eher darum damit der Verkehr, der von der Seite kommt besser abfahren kann. Auf googleearth kann man es besser sehen.


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in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Hane
Beitrag 12.01.2007, 20:12
Beitrag #3


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Es ist ein Haltlinieverstoß und kein Rotlichtverstoß. Damit wären es 10 € (oder so).

Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich.

Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet.


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Erica
Beitrag 12.01.2007, 20:17
Beitrag #4


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Hallöchen,

ich denke mal, das sich Fahrer X strafbar machen würde, da wahrscheinlich mit der 1. Haltelinie an der Einmündung ohne Ampel den Fahrer aus "Heischberg", die Chance gegeben werden soll, rauszukommen.
Zumindest ist mir das bei anderen Kreuzungen bekannt, die auch eine Haltelinie haben und die Kreuzung bsp. zu klein ist für einen Lkw mit Anhänger.

Aber ich kann mich auch täuschen, was deine Frage angelangt. think.gif

MfG
Erica

Bin schon zu spät mit meiner Antwort.
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Lupfi
Beitrag 12.01.2007, 20:18
Beitrag #5


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Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ...


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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Jens
Beitrag 12.01.2007, 20:21
Beitrag #6


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Zitat (Lupfi @ 12.01.2007, 20:18) *
Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ...
Ich fahr dort häufiger, es ist eine Haltelinie.


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Klein-Fritzchen
Beitrag 12.01.2007, 20:53
Beitrag #7


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Zitat (Lupfi @ 12.01.2007, 20:18) *
Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ...

Die Satellitenansicht täuscht. Es ist eine Haltelinie.

Zitat
Hane:
Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich.

Sehe ich genauso !

Zitat
Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet.

Ist es nicht so, daß die Haltelinie in einem offensichtlichen Bezug zu einem Verkehrszeichen oder einer Lichtzeichenanlage stehen muß ? Und ist dieser Bezug hier so ohne weiteres herstellbar ?
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Ollizist
Beitrag 12.01.2007, 21:47
Beitrag #8


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Zitat (Hane @ 12.01.2007, 20:12) *
Es ist ein Haltlinieverstoß und kein Rotlichtverstoß. Damit wären es 10 € (oder so).

Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich.

Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet.



Kleine Korrektur: In Bayern wird das als Rotlichtverstoß geahndet und hat auch vor Gericht Bestand! Ich muss mal schauen ob ich da Urteile im Netz finde. Ich weiß das aus eigener Erfahrung.
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durban
Beitrag 12.01.2007, 22:05
Beitrag #9


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Da bin ich tatsächlich gespannt: Der von der LZA geschützte Bereich wird ja in diesem Fall nicht verletzt.
Anders wäre es, wenn die Ampel die davor liegende Einmündung absichern würde, sowas kommt auch hin und wieder mal vor.
In diesem Fall ist es aber eindeutig kein Rotlichtverstoß, und in Bayern gilt dieselbe StVO wie im schönen Schleswig- Holstein.


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danke_mama
Beitrag 12.01.2007, 22:12
Beitrag #10


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Zitat (Lupfi @ 12.01.2007, 20:18) *
... aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden?
Du meinst Haltlinie (hmmm - "Wartlinie"?).
Die Suche ist ergiebig. Als Experten habe mir mal @Peter Lustig herausgepickt, und als Suchwort "Haltlinie".

Viel Spaß & viele Grüße
Katharina


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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MickyMaus
Beitrag 13.01.2007, 00:46
Beitrag #11


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Ich gehe auch davon aus, dass es Haltlinien sind. Sie sind nur vom permanenten Verkehr entweder schwächer in den Fahrrillen oder gar schon "abgewetzt".
Wartelinien dürfen auch nicht auf Vorfahrtstraßen angewandt werden, auch wenn sich vielerorts nicht daran gehalten wird.


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Viele Grüße,
MM
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Ollizist
Beitrag 22.01.2007, 19:22
Beitrag #12


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So, jetzt bin ich teilweise fündig geworden. Ist zwar noch kein Urteil, aber die Richtlinie der Bayerischen Zentralen Bußgeldstelle, die für Bayerische cop.gif cop.gif bindend ist:

Zitat
Rechtliche Wirkung einer zweiten Haltelinie vor einer Lichtzeichenanlage an Kreuzungen und Einmündungen

Vor Lichtzeichenanlagen werden zunehmend zwei Haltlinien (Zeichen 294) angebracht. Dies geschieht häufig dann, wenn unmittelbar vor der Lichtzeichenanlage von rechts eine Straße auf die mit der Lichtzeichenanlage ausgestattete Straße einmündet. Hier wird dann vor der Einmündung in Fahrtrichtung Lichtzeichenanlage eine zweite Haltlinie mit dem Zusatzzeichen 1012-35 "bei Rot hier halten" angebracht.

Die zweite Haltlinie vor der einmündenden Straße ist für jeden Fahrzeugführer - auch für den nach rechts abbiegenden - dann verbindlich, wenn zum einen der (räumliche und verkehrliche) Bezug zur Lichtzeichenanlage für den durchschnittlichen Kraftfahrer erkennbar ist und die Lichtzeichenanlage selbst Rot zeigt.

Der Wortlaut des Zusatzzeichens 1012-35 "bei Rot hier halten" ist in diesem Zusammenhang eindeutig. Er ordnet zusammen mit der Haltlinie das Haltgebot des Lichtzeichens "Rot" für jeden Fahrzeugführer an, auch für denjenigen, der lediglich nach rechts abbbiegen will. Es liegt ein Rotlichtverstoß vor.

In diesem Sinne hat sich auch der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei anlässlich der Sitzung am 13./14.09.1994 geäußert.


Wenn der Bund-Länder-Fachausschuss diese Ansicht vertritt, müsste die Regelung doch auch mal bundesweit gelten...

Ich suche weiter nach Urteilen.
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