Rotlichtfahrt ? |
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Rotlichtfahrt ? |
12.01.2007, 19:55
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Nachfolgend habe ich mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten unter Euch. Leider ist der Sachverhalt nicht ganz leicht zu erklären und ich fürchte noch weniger leicht zu verstehen. Ich versuche es trotzdem: Hier die Örtlichkeit: http://maps.google.de/maps?near=Heischberg....01075&om=1 Person X befährt mit seinem Pkw die Claus-Sinjen-Straße in Richtung Kieler Straße (also Richtung Norden). Unmittelbar vor dem Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg befindet sich auf der Fahrbahn der Claus-Sinjen-Straße eine Haltelinie (VZ 294, auf den Satellitenbild schwach erkennbar). Unmittelbar neben der Haltelinie steht ein Schild mit der Aufschrift „Bei Rot bitte hier halten“. (auf dem Satellitenbild nicht erkennbar) Jedoch befindet sich im gesamten Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg keine Lichtzeichenanlage. Eine Lichtzeichenlage steht erst hinter dem Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Heischberg auf der Verkehrsinsel. In Höhe dieser Lichtzeichenanlage befindet sich auch eine weitere Haltelinie unmittelbar bevor man in den Einmündungsbereich Claus-Sinjen-Straße / Kieler Straße gelangt. Frage: Begeht Person X einen Verstoß, wenn er bei Rotlicht die erste Haltelinie überfährt und erst an der zweiten Haltelinie hält ? Und falls ja, welchen Verstoß ? |
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12.01.2007, 20:09
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
an der Stelle ist doch ein dicker Stirch auf der Straße daher wäre es angebracht dort zuhalten damit die vom Heischberg kommen besser in Richtung Kielerstr. fahren zu können. Es geht eher darum damit der Verkehr, der von der Seite kommt besser abfahren kann. Auf googleearth kann man es besser sehen.
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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12.01.2007, 20:12
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Es ist ein Haltlinieverstoß und kein Rotlichtverstoß. Damit wären es 10 € (oder so).
Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich. Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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12.01.2007, 20:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 13.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15352 |
Hallöchen,
ich denke mal, das sich Fahrer X strafbar machen würde, da wahrscheinlich mit der 1. Haltelinie an der Einmündung ohne Ampel den Fahrer aus "Heischberg", die Chance gegeben werden soll, rauszukommen. Zumindest ist mir das bei anderen Kreuzungen bekannt, die auch eine Haltelinie haben und die Kreuzung bsp. zu klein ist für einen Lkw mit Anhänger. Aber ich kann mich auch täuschen, was deine Frage angelangt. MfG Erica Bin schon zu spät mit meiner Antwort. |
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12.01.2007, 20:18
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ...
-------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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12.01.2007, 20:21
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30309 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ... Ich fahr dort häufiger, es ist eine Haltelinie.
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12.01.2007, 20:53
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#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Also ich war in der Ecke noch nicht so häufig, aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Selbst Google-Maps lässt dort eher Wartelinien erkennen ... Die Satellitenansicht täuscht. Es ist eine Haltelinie. Zitat Hane: Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich. Sehe ich genauso ! Zitat Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet. Ist es nicht so, daß die Haltelinie in einem offensichtlichen Bezug zu einem Verkehrszeichen oder einer Lichtzeichenanlage stehen muß ? Und ist dieser Bezug hier so ohne weiteres herstellbar ? |
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12.01.2007, 21:47
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 |
Es ist ein Haltlinieverstoß und kein Rotlichtverstoß. Damit wären es 10 € (oder so). Es ist kein Rotlichtverstoß, weil er nicht in den Schutzbereich der Ampel (Claus-Sinjen-Str. und Kieler Str.) eingefahren ist. Die Kreuzung mit dem Heischberg ist nicht der Schutzbereich. Es ist ein Haltlinienverstoß, weil er grundsätzlich ja hätte anhalten müssen. Die Haltlinie sagt dabei, wo es zu geschehen hat. Das hat er mißachtet. Kleine Korrektur: In Bayern wird das als Rotlichtverstoß geahndet und hat auch vor Gericht Bestand! Ich muss mal schauen ob ich da Urteile im Netz finde. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. |
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12.01.2007, 22:05
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Da bin ich tatsächlich gespannt: Der von der LZA geschützte Bereich wird ja in diesem Fall nicht verletzt.
Anders wäre es, wenn die Ampel die davor liegende Einmündung absichern würde, sowas kommt auch hin und wieder mal vor. In diesem Fall ist es aber eindeutig kein Rotlichtverstoß, und in Bayern gilt dieselbe StVO wie im schönen Schleswig- Holstein. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.01.2007, 22:12
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
... aber sind dort nicht WARTElinien und keine HALTElinien vorhanden? Du meinst Haltlinie (hmmm - "Wartlinie"?).Die Suche ist ergiebig. Als Experten habe mir mal @Peter Lustig herausgepickt, und als Suchwort "Haltlinie". Viel Spaß & viele Grüße Katharina -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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13.01.2007, 00:46
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Ich gehe auch davon aus, dass es Haltlinien sind. Sie sind nur vom permanenten Verkehr entweder schwächer in den Fahrrillen oder gar schon "abgewetzt".
Wartelinien dürfen auch nicht auf Vorfahrtstraßen angewandt werden, auch wenn sich vielerorts nicht daran gehalten wird. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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22.01.2007, 19:22
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 |
So, jetzt bin ich teilweise fündig geworden. Ist zwar noch kein Urteil, aber die Richtlinie der Bayerischen Zentralen Bußgeldstelle, die für Bayerische bindend ist:
Zitat Rechtliche Wirkung einer zweiten Haltelinie vor einer Lichtzeichenanlage an Kreuzungen und Einmündungen Vor Lichtzeichenanlagen werden zunehmend zwei Haltlinien (Zeichen 294) angebracht. Dies geschieht häufig dann, wenn unmittelbar vor der Lichtzeichenanlage von rechts eine Straße auf die mit der Lichtzeichenanlage ausgestattete Straße einmündet. Hier wird dann vor der Einmündung in Fahrtrichtung Lichtzeichenanlage eine zweite Haltlinie mit dem Zusatzzeichen 1012-35 "bei Rot hier halten" angebracht. Die zweite Haltlinie vor der einmündenden Straße ist für jeden Fahrzeugführer - auch für den nach rechts abbiegenden - dann verbindlich, wenn zum einen der (räumliche und verkehrliche) Bezug zur Lichtzeichenanlage für den durchschnittlichen Kraftfahrer erkennbar ist und die Lichtzeichenanlage selbst Rot zeigt. Der Wortlaut des Zusatzzeichens 1012-35 "bei Rot hier halten" ist in diesem Zusammenhang eindeutig. Er ordnet zusammen mit der Haltlinie das Haltgebot des Lichtzeichens "Rot" für jeden Fahrzeugführer an, auch für denjenigen, der lediglich nach rechts abbbiegen will. Es liegt ein Rotlichtverstoß vor. In diesem Sinne hat sich auch der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei anlässlich der Sitzung am 13./14.09.1994 geäußert. Wenn der Bund-Länder-Fachausschuss diese Ansicht vertritt, müsste die Regelung doch auch mal bundesweit gelten... Ich suche weiter nach Urteilen. |
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