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> Tips zur Schadensabwicklung bei Unfall (unschuldig)?
Andry
Beitrag 11.01.2007, 23:42
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend alle zusammen,


ich hoffe dass man mir hier hilfreiche Tips zur Schadensabwicklung in folgendem Fall geben kann:


Am 03.01.07 war ich mit Lebensgefährtin und gemeinsamer Tochter in Wiesbaden unterwegs.

Wir fuhren auf den Parkplatz eines grossen Discounters- dort war an diesem Tag die Hölle los (Media Markt 19 Prozent Aktion) smile.gif

Aufgrund stockenden Verkehrs vor uns, mussten wir anhalten und warten.Just in diesem Moment fuhr ein PKW rechts neben uns aus einer Parklücke rückwärts heraus.Scheinbar beachtete er unser Auto gar nicht- denn er fuhr in aller Seelenruhe langsam aus der Parklücke auf unser Auto zu.Vorne war immer noch alles dicht- wir konnten also nicht weiterfahren.Er immer weiter raus- ich dann auf die Hupe- keine Reaktion, weiter raus und- BUMM!Er war uns in die rechte hintere Tür gefahren (Passat Kombi)- fuhr dann wieder vorwärts in die Parklücke rein- und wollte doch tatsächlich zu einem neuen Ausparkversuch ansetzen!

Ich dann raus aus dem Auto- rüber zu dem Unfallverursacher- und an die Scheibe geklopft.Scheibe geht runter- Ja?

"Sie sind mir gerade ins Auto reingefahren- steigen Sie bitte mal aus"-

"Was?Das habe ich gar nicht gemerkt!"

"Bitte aussteigen- ich brauche Ihre Personalien und Versicherungsnummer"

Mit Müh und Not (alter Herr mit Ehefrau) krabbelt er aus dem Auto- ein Zeuge der alles beobachtet hat, wunderte sich doch sehr dass er das angeblich nicht bvemerkt haben soll.Der Zeuge gab mir Anschrift und Telefonnummer- der alte Herr nach einigem hin und her(konnte seine Papiere nicht finden) seine Anschrift und Versicherungsnummer- ich gab Ihm ebenfalls meine Anschrift und Kennzeichen.

Ich wies ihn darauf hin dass er seiner Versicherung den Schaden umgehend melden soll- ich würde dies ebenfalls noch heute tun.Ok, soweit so gut....


Daheim angekommen und die Versicherung des Unfallverursachers angerufen- und den Vorfall mitgeteilt- habe auch sofort eine Schadensnummer genannt bekommen- vom Unfallverursacher war noch keine Meldung eingegangen.

Am nächsten Tag habe ich einen Gutachter beauftragt und nochmal bei der Versicherung angerufen und nachgefragt ob sich der Herr nun gemeldet hätte- Ja, hätte er.

Am Dienstag hielt ich dann das Gutachten in den Händen- Anruf bei der Versicherung -ebenfalls auf dem Tisch.Teilte mit dass ich fiktiv nach Gutachten abrechnen möchte- kein Problem war die Aussage, sie müssten halt nur noch auf den ausgefüllten Fragebogen des versicherungsnehmers warten....

Ok, ich habe beim Unfallver- angerufen und nachgefragt ob der Fragebogen angekommen wäre und eventuell auch schon wieder unterwegs an die Versicherung wäre.

"Ja, heute hat ein Kollege des Mannes den Fragebogen ausgefüllt- weil sich der alte Herr mit sowas nicht auskennen würde.

Ok, Mittwoch war der Bogen nicht bei der Versicherung- erneuter Anruf, Bogen wäre abgeschickt- Sie wüsste aber nicht genau ob noch gestern- oder erst heute.

Am heutigen Donnerstag- immer noch nix bei der Versicherung eingegangen... whistling.gif

Nun bin ich am Überlegen wie lange sich das ganze hinziehen soll- ich habe mit dem Kram nur Rumtelefoniererei, obwohl mich gar keine Schuld trifft.Versicherung beruft sich darauf dass Sie natürlich erste eine Stellungnahme des Versicherungsnehmer benötigen- ok, versteh ich ja, aber wie lange wollen Sie den Herrschaften Zeit dafür geben?Für mich wäre es eine Selbstverständlichkeit meiner Versicherung umgehend Meldung zu erstatten- und den Sachverhalt klar zu stellen.

Vorsorglich habe ich mir bei einem Rechtsanwalt einen Termin für kommenden Montag geben lassen- weiss aber jetzt nicht ob das verfrüht wäre.Gibt es Fristen für eine Wartezeit gegenüber einer Versicherung wenn man einen Anspruch auf Schadensregulierung hat?

Würde mich über hilfreiche Tips und Antworten freuen. wavey.gif


Gruss

Andreas
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Strike Eagle
Beitrag 11.01.2007, 23:49
Beitrag #2


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Ab zum Anwalt! Und zwar postwendend. Der setzt alle Ansprüche für dich durch. Inkl Nutzugsausfall oder die Kosten für den Leihwagen.
Zahlen tut diesen auch die gegnerische Versicherung und er ist dein gutes Recht. Dass die gegnerische Versicherung auf die Aussage ihres Versicherten warten will, ist aus deren Sicht verständlich, aber mit anwaltlicher Hilfe solte es durchaus möglich sein, eine rasche Abwicklung hinzukriegen. wavey.gif

Zitat (Andry @ 11.01.2007, 23:42) *
"Bitte aussteigen- ich brauche Ihre Personalien und Versicherungsnummer"

Der war gut. wink.gif laugh2.gif

Fristen für eine Wartezeit sind mir nicht bekannt. Nein.

wavey.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Flo1983
Beitrag 11.01.2007, 23:54
Beitrag #3


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Zitat (Andry @ 11.01.2007, 23:42) *
Ja, heute hat ein Kollege des Mannes den Fragebogen ausgefüllt- weil sich der alte Herr mit sowas nicht auskennen würde.

Das muß eigentlich der Unfallverursacher-und eigenlich nur er allein-tun. Wer fähig ist Auto zu
fahren, muss auch so einen Bogen ausfüllen können... whistling.gif
Versicherungen lassen sich bei der Schadensregulierung gerne mal etwas länger Zeit
und solange keine Stellungnahme des Schädigers vorliegt, geht da gar nichts.
Auch mein Tipp ist hier einen Anwalt einzuschalten. Kosten dafür musst du nicht tragen.
Der kann alles beschleunigen und sämtliche Ansprüche geltend machen, die dir zustehen.


MfG Flo wavey.gif


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Andry
Beitrag 12.01.2007, 00:00
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (Strike Eagle @ 11.01.2007, 23:49) *
Ab zum Anwalt! Und zwar postwendend. Der setzt alle Ansprüche für dich durch. Inkl Nutzugsausfall oder die Kosten für den Leihwagen.
Zahlen tut diesen auch die gegnerische Versicherung und er ist dein gutes Recht. Dass die gegnerische Versicherung auf die Aussage ihres Versicherten warten will, ist aus deren Sicht verständlich, aber mit anwaltlicher Hilfe solte es durchaus möglich sein, eine rasche Abwicklung hinzukriegen. wavey.gif

Zitat (Andry @ 11.01.2007, 23:42) *

"Bitte aussteigen- ich brauche Ihre Personalien und Versicherungsnummer"

Der war gut. wink.gif laugh2.gif

Fristen für eine Wartezeit sind mir nicht bekannt. Nein.

wavey.gif



Na ja, war halt etwas gereizt zu dem Zeitpunkt police.gif

Oki, ich habe ja wie gesagt einen Termin am kommenden Montag- werde halt trotzdem morgen nochmal bei der Versicherung nachfragen wie es aussieht- fairerweise muss ich sagen dass Sie sogar versucht haben telefonisch beim Versicherungsnehmer anzurufen und das ganze so zu beschleunigen.

Aber heute war es mir irgendwie zu bunt-

"Tja, wir müssen halt abwarten bis er sich meldet.....wenn nicht bekommt er ein Erinnerungsschreiben...dann ein Einschreiben mit Kündigungsandrohung- dann etc etc.

"Schön,aber Sie können mich doch deswegen nicht so lange auf meinem Schaden sitzen lassen."

"Leider ist das aber so...."

"Ok, ok, ok- vielen Dank- Auf Wiederhören"



Gruss

Andreas

Zitat (Flo1983 @ 11.01.2007, 23:54) *
Zitat (Andry @ 11.01.2007, 23:42) *

Ja, heute hat ein Kollege des Mannes den Fragebogen ausgefüllt- weil sich der alte Herr mit sowas nicht auskennen würde.

Das muß eigentlich der Unfallverursacher-und eigenlich nur er allein-tun. Wer fähig ist Auto zu
fahren, muss auch so einen Bogen ausfüllen können... whistling.gif


MfG Flo wavey.gif



Genau das ist der Punkt- er ist wahrscheinlich wirklich nicht dazu fähig!Da hätte auch eine Person stehen können- die wäre umgefahren worde- er hat meiner Meinung nach nicht mal den Rückspiegel benutzt- geschweige denn sich herumgedreht.Er hatte solche Probleme aus dem Auto zu steigen- meiner Meinung nach nicht mehr fahrtüchtig... think.gif



Gruss

Andreas
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Nicht-Hase
Beitrag 12.01.2007, 00:09
Beitrag #5


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Zitat (Andry @ 12.01.2007, 00:00) *
Er hatte solche Probleme aus dem Auto zu steigen- meiner Meinung nach nicht mehr fahrtüchtig... think.gif


Sorry, aber nur weil er nicht aus dem Auto springt, soll er nicht fahrtüchtig sein? Dass er den "Rempler" nicht gemerkt hat oder haben will, ok, das sehe ich so wie Du.
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Andry
Beitrag 12.01.2007, 00:13
Beitrag #6


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Zitat (Nicht-Hase @ 12.01.2007, 00:09) *
Zitat (Andry @ 12.01.2007, 00:00) *

Er hatte solche Probleme aus dem Auto zu steigen- meiner Meinung nach nicht mehr fahrtüchtig... think.gif


Sorry, aber nur weil er nicht aus dem Auto springt, soll er nicht fahrtüchtig sein? Dass er den "Rempler" nicht gemerkt hat oder haben will, ok, das sehe ich so wie Du.



Ich erwarte keine sportlichen Höchstleistungen- ist wohl klar.

Ich erwarte aber von einem fahrtüchtigen Verkehrsteilnehmer zumindest dass er in den Rückspiegel schaut bzw. seinen Kopf so weit drehen kann dass er die Situation hinter dem Auto verfolgen kann- und das kam mir nicht so vor, sorry.

Und wie gesagt- es hätte viel schlimmeres in der Situation passieren können- als ein einfacher Blechschaden.Das gibt mir halt etwas zu denken... unsure.gif


Gruss

Andreas
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Andry
Beitrag 12.01.2007, 16:49
Beitrag #7


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Kurze Info zur aktuellen Lage:


Ein Nachbar des Versicherungsnehmers hat heute bei der Versicherung angerufen und eine total gegenlautende Beschreibung des Unfallvorgangs abgegeben(angeblich hätte Ihn eein anderes Auto rausgelassen- ich hätte den dann überholt- und damit eine Mitschuld huh.gif) - die schriftliche Schadensmeldung wäre unterwegs und würde spätestens am kommenden Montag eintreffen...

Somit geht das ganze jetzt sowieso über den Anwalt und meinen vorhandenen Zeugen- ich verstehe nur nicht was der Gegner damit bezwecken will?Ausser dass nun alles in die Länge gezogen wird (Anwalt, Zeuge) bringt es Ihm doch letztendlich nix.Ich werde schauen was der Anwalt dazu meint....



Gruss

Andreas
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Goetz
Beitrag 13.01.2007, 11:07
Beitrag #8


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Ja, ab zum Anwalt (und ohne Diesen auch nicht mehr mit der Vers. verhandeln)! Wie kommt denn ein Unbeteiligter (Nachbar) dazu, der Versicherung den Unfallhergang zu schildern ?????
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Andry
Beitrag 13.01.2007, 11:16
Beitrag #9


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Tja, laut Aussage der Ehefrau des Unfallverursachers, käme er halt nicht so zurecht mit solchen Fragebögen- und hätte auch nicht so die Ahnung davon... blink.gif

Auch den schriftlichen Fragebogen hat der Nachbar ausgefüllt- ich bin ja mal gespannt was das noch gibt.

Kann es halt nicht nachvollziehen was das ganze bringen soll- er hat keinen Zeugen, was bringt es Ihm einfach ne erfundene Geschichte an den Tag zu legen- scheinbar hat er vergessen dass ein Zeuge vorhanden ist.

Ich verstehe es einfach nicht... sad.gif


Gruss

Andreas
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Flo1983
Beitrag 13.01.2007, 11:18
Beitrag #10


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Zitat (Andry @ 12.01.2007, 16:49) *
Ein Nachbar des Versicherungsnehmers hat heute bei der Versicherung angerufen und eine total gegenlautende Beschreibung des Unfallvorgangs abgegeben

Hat dieser Nachbar den den Unfallhergang beobachtet?

EDIT: Sorry war wohl zu langsam. Eigentlich darf der Nachbar diesen Bogen überhaupt nicht ausfüllen, das
darf im Prinzip nur der Unfallverursacher selbst, da die Versicherung den Unfall aus seiner Sicht geschildert haben möchte. think.gif


MfG Flo wavey.gif


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Mr Hyde
Beitrag 13.01.2007, 15:06
Beitrag #11


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Hallo Angry,
aus eigener Erfahrung kann ich dir auch nur raten, ALLES (!) dem Anwalt zu übergeben, und selbst nur noch mit deinem Anwalt, aber nicht mehr den Versicherungen zu kommunizieren. Das beruhigt einen auch selbst, sonst kriegt man bei sowas nur Magengeschwüre mad.gif
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AMenge
Beitrag 13.01.2007, 16:21
Beitrag #12


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Nach der Nummer mit dem Nachbarn solltest du auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wäre dies nicht passiert, hätte es aus meiner Sicht keinen Grund für den Einsatz eines Anwalts gegeben. Nutzungsausfall kann man auch ganz problemlos selbst geltend machen, dazu benötigt man keinen Anwalt. Hier wird leider immer wieder der sofortige Gang zum Anwalt empfohlen. Die meisten Fälle lassen sich aber auch ohne ganz wunderbar klären. Alles andere ist in meinen Augen nur dazu geeignet, die Allgemeinheit der Versicherten unnötige Kosten bezahlen zu lassen.
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Andry
Beitrag 13.01.2007, 19:31
Beitrag #13


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Ich wollte ja alles im guten- und auch korrekten Sinne nach abwickeln- dazu braucht man in diesem Fall (mehr als eindeutig) keinen Anwalt, der ja zusätzliche Kosten verursacht, die nicht sein müssen.

Nach der Mitteilung durch die Versicherungsangestellte- mit dem Anruf vom Nachbarn, der scheinbar für den Unfallverursacher alles klären möchte- obwohl er beim Unfall überhaupt nicht anwesend war- und dann dazu auch noch die unwahre Beschreibung und mir Mitschuld anhängen, ist es klar dass ich damit am Montag zum Anwalt gehe.Ich sehe da auch keine andere Möglichkeit- die Versicherung wird Ihrem Versicherungsnhemer sicher mehr Glauben schenken als dem Anspruchsteller, da bin ich mir sicher.Und selbst wenn es noch so hirnverbrannt klingt- ich wäre letztendlich doch der Dumme.

Alleine die Behauptung dass ich ein Fahrzeug überholt hätte- der Schaden an meiner Fahrzeugtür zeigt überhaupt keine Schleifspuren noch sonstiges was rechtfertigen würde, dass ich im Moment der Kollision in Bewegung gewesen wäre...alleine das würde mir als versicherung da schon zu denken geben (gutachten mit Bildern liegt der versicherung seit dienstag vor)- dass da doch an der Darstellung des Versicherungsnehmer irgendwas nicht stimmen kann.

Nun gut, zum Glück habe ich einen Zeugen- den rest muss der Anwalt klären.Ich hoffe dass sich das ganze schnell aufklären lässt- und nicht eine endlose Geschichte wird. blushing.gif


Gruss

Andreas
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Nachtstute
Beitrag 13.01.2007, 21:12
Beitrag #14


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Gut , geh zum Anwalt, vll hast du Glück und der Nachbar bekommt noch was drauf, wegen Flaschaussage oder Betrug. Mach sie alle fertig !!!! ranting.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Andry
Beitrag 13.01.2007, 21:29
Beitrag #15


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Ich denke mal-laut der Aussage der Versicherungsangestellten "Das ist natürlich nur das, was der Unfallverursacher dem Nachbarn gesagt hat- kann ja auch sein dass da ein Vermittlungsfehler vorhanden ist"- dass das ganze eher nicht vom Nachbarn ausgeht- sondern vom eigentlichen Schädiger.Als Vorwand muss halt reichen, dass er ja Probleme mit Formularen hat- und sich ja auch in dem Bereich nicht auskennt (Aussage am Telefon von seiner Frau).

Ich bin die ganze Zeit am Grübeln- was bewegt Ihn dazu so einen Unsinn in die Welt zu setzen?Ich könnte es nachvollziehen, wenn die Unfallzeichen (Delle in Tür) nicht eindeutig zuordbar wären- wenn keine Zeugen vorhanden wären- wenn was weiss ich...

Aber so kann ich es nicht verstehen- was bezweckt bzw. erwartet er von solchen Behauptungen?Warum sieht er nicht einfach seinen Fehler ein und gut iss...nein, er versucht mit irgendeiner fadenscheinig erfundenen Darstellung, mir eine Mitschuld in die Schuhe zu schieben- warum??


Das ganze macht mich wirklich derart sauer- das glaubt Ihr nicht.Ich war kurz davor bei dem Herrn nochmal anzurufen und Ihm mitzuteilen dass ich alles legal mögliche tun werde um Ihm soweit wie möglich zu schaden(in Verbindung mit dieser Sache natürlich)- wobei ich denke dass da nix bei rauskommen wird.


Gruss

Andreas
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Strike Eagle
Beitrag 14.01.2007, 00:31
Beitrag #16


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Um seinen Schaden zu reduzieren, ist ja egtl klar, warum er dies tut.

Anrufen und ihm dies mitteilen würde ich unterlassen. Kann schnell als Drohung aufgefasst werden. Ich würde eher drauf hinwirken, dass durch die FEB geprüft wird, ob er noch für den Straßenverkehr tauglich ist. wavey.gif
Eine Strafanzeige gegen den Nachbarn, hmm, evtl. auch zweischneidig. Kann auch leicht nach hinten durchgehen. Am besten alles mit dem Anwalt besprechen. Übernommen wird er ja, also kostet es erstmal nix. wink.gif


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Flo1983
Beitrag 14.01.2007, 00:56
Beitrag #17


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Zitat (Strike Eagle @ 14.01.2007, 00:31) *
Ich würde eher drauf hinwirken, dass durch die FEB geprüft wird, ob er noch für den Straßenverkehr tauglich ist. wavey.gif

Ich denke, dass dem älteren Herrn mit ziemlicher Sicherheit die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn die Behörde davon erfährt. wink.gif


Zitat (Nachtstute @ 13.01.2007, 21:12) *
Gut , geh zum Anwalt, vll hast du Glück und der Nachbar bekommt noch was drauf, wegen Flaschaussage oder Betrug. Mach sie alle fertig !!!! ranting.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Immer ruhig bleiben... laugh2.gif
Niemand soll jemanden fertig machen, sondern nur das was ihm zusteht einfordern.


MfG Flo wavey.gif


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Andry
Beitrag 14.01.2007, 10:26
Beitrag #18


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Zitat (Strike Eagle @ 14.01.2007, 00:31) *
Um seinen Schaden zu reduzieren, ist ja egtl klar, warum er dies tut.

Anrufen und ihm dies mitteilen würde ich unterlassen. Kann schnell als Drohung aufgefasst werden. Ich würde eher drauf hinwirken, dass durch die FEB geprüft wird, ob er noch für den Straßenverkehr tauglich ist. wavey.gif
Eine Strafanzeige gegen den Nachbarn, hmm, evtl. auch zweischneidig. Kann auch leicht nach hinten durchgehen. Am besten alles mit dem Anwalt besprechen. Übernommen wird er ja, also kostet es erstmal nix. wink.gif



Seinen Schaden zu reduzieren?Er selbst bzw. sein Auto haben ja überhaupt keinen Schaden genommen-der einzige der hier einen Unfallschaden hat bin ich.Kann es Ihm nicht egal sein, ob die Versicherung nun die 1400 EUR übernimmt- oder bei einer "Mitschuld" eben dann halt 50-80 Prozent der Summe?Ich bin schon ganz hippelig wegen morgen- ich bin wirklich gespannt was der Anwalt zu der Sache sagen wird.Das mit der FEB werde ich ansprechen, eventuell kann er mir da auch was dazu sagen.


Gruss

Andreas
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Andry
Beitrag 22.01.2007, 00:09
Beitrag #19


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Ich mal wieder.....


Also- ich bin am vergangenen Montag beim Anwalt gewesen- er hat nun der Versicherung die Schadensbeschreibung und Unfallvorgang schriftlich zugeschickt- incl. der Adressen der Zeugen(meine Lebensgefährtin die hinten auf der Rücksitzbank saß, zählt auch dazu?).

Nun, wie erwartet kam gestern ein Schreiben der Versicherung, mit Zeugefragebogen, adressiert an meine Lebensgefährtin.

War ja eigentlich klar- nachdem der Alte so eine wirre erfundene Geschichte auf den Tisch gezaubert hat.

Habe auch gleich nochmal mit dem anderen Zeugen telefoniert- auch er hat den Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen und wird Ihn schnellstens ausfüllen.

Schön, wenn jetzt alle lieben Zeugenaussagen auf dem Tisch der Versicherung liegen- und die wahre Version bestätigen,(ausser die Aussage der Ehefrau- die wird natürlich schön brav die erfundene Geschichte Ihres Mannes bestätigen) wie lange zieht sich das ganze dann noch hin?Ich bin mir nicht sicher ob es so ratsam war einen Anwalt zu beauftragen- den Schadensvorgang und Beschreibung hätte ich auch alleine zur Versicherung schicken können.

Ich dachte eigentlich ein Anwalt würde das ganze etwas beschleunigen, ich bin so sauer, der einzige der einen Schaden am Fahrzeug hat, bin ich.Und darf dann auch noch dem Schadensersatz hinterher rennen!

Werde spätestens am Mittwoch nochmal beim Anwalt anrufen und nachfrage wie man das ganze denn nun zu einem schnellen und erfolgreichen Ende kommen lassen kann.Ich denke bei 3 Aussagen- gegen 2 (Unfallverursacher und Ehefrau) muss die Versicherung doch eigentlich den Schaden regulieren- oder seht Ihr das anders?

Allerdings denke ich dass Herr Schlaumeier sicherlich noch ein Ass im Ärmel hat- würde mich nicht wundern, wenn der ominöse Nachbar auch als Zeuge angegeben wird- obwohl er gar nicht im Auto oder in der Nähe war.Ich traue dem Herrn mittlerweile alles zu...Wer wills beweisen daß er nicht dabei war??Dann wäre das ganze denke ich mal erledigt- 3 gegen 3- im Zweifel dann für den Angeschuldigten.

Ich könnte platzen!



Gruss

Andreas
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Sasquatch
Beitrag 22.01.2007, 11:49
Beitrag #20


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Hier haben wir eine Ausuferung des allseits bekannten "Aussage-gegen-Aussage"-Phänomens.
Nochmal ganz langsam zum Mitmeißeln: da sitzt keiner, der die Aussagen zählt und dann allein an Hand der Anzahl der Aussagen entscheidet. Auch bei Versicherungen nicht.
Die wägen das Prozessrisiko ab, dazu gehört auch die Prognose, wie werthaltig die Aussagen, die vorliegen sind. Dabei dürfte nach meiner Erfahrung schon mal die Aussage des Nachbarn als nicht stichhaltig abgetan werden, denn der war nicht dabei. Ob der sich auch wegen seines Nachbarn notfalls in einem Zivilprozess eine Falschaussage ans Bein binden will, steht auf einem anderen Blatt.
Bleiben also noch die Aussagen des Fahrers selbst und seiner Frau. In einem Prozess bleibt davon nur noch die der Frau übrig, weil der Senior selbst Beklagter und damit Partei wäre.
Auf deiner Seite die Aussage der Lebensgefährtin und des Passanten. Der Passant ist der wesentliche Zeuge, denn der hat weder in der einen noch in der anderen Richtung etwas davon, er ist ein offensichtlich Unbeteiligter.
Ich gehe davon aus, dass dir beziehungsweise deinem Anwalt ein Angebot unterbreitet werden wird, eventuell wird auch gleich die gesamte Summe vorbehaltlos beglichen. Wenn nicht dürfte sich allerdings ein Rechtsstreit lohnen.


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Andry
Beitrag 22.01.2007, 12:10
Beitrag #21


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Es war halt mein Fehler, nicht gleich die Polizei zu rufen und den Unfall amtlich aufnehmen zu lassen.Ich dachte halt dass die Polizei bei solchen Bagatellschäden ohne Personenschaden erst gar nicht kommt.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen- ich baue nen Unfall im Strassenverkehr, wird nicht von der Polizei aufgenommen- nun behaupte ich halt einfach irgendeine Unwahrheit (mein Nachbar geht mir noch beim Ausfüllen des Fragebogens zur Hand und berät mich- natürlich völlig unvoreingenommen-, da er ja sicherlich Erfahrung mit solchen Angelegenheiten hat)und ich habe erstmal Ruhe vor eventuellen Prämienerhöhungen und sonstigen im Zusammenhang mit dem Unfall verursachten Kosten- so einfach ist das.

Dann verzögere ich noch netterweise die Antwort an meine Versicherung- was solls- die haben ja Zeit und ich auch!

Für die Zukunft weiss ich nun was zu tun ist- so ein Theater gebe ich mir nicht nochmal.Hätte der Alte die Wahrheit angegeben wäre die Sache schon abgewickelt- so ist es ein Hin und Her mit der Versicherung und dem Anwalt.Und die Aussage von wegen "da haben sie aber GLÜCK gehabt, alte Leute sagen meistens die Wahrhheit" schmeisse ich in den Müll.

Tut mir leid, dass ich hier diesen Fall so ausbreite- ich bin einfach nur stocksauer und enttäuscht über so viel Frechheit und Lügerei. ranting.gif



Gruss

Andreas
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Sasquatch
Beitrag 22.01.2007, 12:30
Beitrag #22


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Das kann ich vollauf nachvollziehen, weshalb ich einem Unfallgegner auch nicht mehr die Gelgenheit gebe, mich zu besülzen, das Ganze doch ohne Polizei zu regeln. Solange ich dazu in der Lage bin, wird die Polizei noch verständigt, bevor ich mich überhaupt mit dem Unfallgegner auseinandersetze.
Allerdings schützt einen das nicht vor dem, was dir jetzt widerfährt. Eine anderslautende Geschichte kann sich der Unfallgegner immer noch aus den Fingern saugen.
Nur, und das habe ich versucht, der nahezubringen, das wird ihm in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen, denn die Beweislage, die du hier schilderst, spricht eindeutig gegen ihn. Manchmal (eigentlich sehr oft sogar) unterliegen Menschen demselben Fehler wie du auch: er hat zwei Zeugen, also bring ich eben drei, und die Sache ist gegessen. Ist sie eben nicht. Es kommt darauf an, ob die Zeugen überhaupt etwas zur Sache beitragen können und wie glaubwürdig sie sind. Und da hast du nach deiner Schilderung eindeutig die besseren Karten. Versicherungen sind gar nicht so wild darauf, Prozesse zu führen. Ich verbinde mit dem ersten Anschreiben an die Versicherung immer auch den höflichen Hinweis, dass sofern die genannte Zahlungsfrist nicht engehalten wird, dem Mandanten zur klageweisen Durchsetzung seiner Ansprüche geraten wird. Das hilft oft und beschleunigt die Bearbeitung teils erheblich. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass du recht rasch zu deinem Geld kommen wirst.


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Andry
Beitrag 22.01.2007, 13:10
Beitrag #23


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Zitat (Sasquatch @ 22.01.2007, 12:30) *
Ich verbinde mit dem ersten Anschreiben an die Versicherung immer auch den höflichen Hinweis, dass sofern die genannte Zahlungsfrist nicht engehalten wird, dem Mandanten zur klageweisen Durchsetzung seiner Ansprüche geraten wird. Das hilft oft und beschleunigt die Bearbeitung teils erheblich. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass du recht rasch zu deinem Geld kommen wirst.


Tja, siehste, das hat mein Anwalt nicht dazu geschrieben- obwohl ich Ihn darauf hingewiesen habe, dass mir das wichtigste ist, dass die Sache schnell abgeschlossen wird, damit ich zu meinem Geld komme.

Ich bin halt mal gespannt was jetzt als nächstes kommt, die Zeugenaussage von meiner Lebensgefährtin haben wir gestern schon im Briefkasten der Versicherunh eingeworfen, liegt also heute bei denen vor.

Der Zeuge, mit dem ich ja auch am Wochenende noch einmal telefoniert habe, hat den Bogen auch noch am gleichen Tag (Samstag) ausgefüllt und in den Briefkasten geworfen- mit Glück als auch heute auf dem Tisch der Versicherung.Würde also noch die Aussage der Ehefrau des Unfallverursachers fehlen- genau daran wird es wieder hapern....sicherlich wird sie sich beim Ausfüllen Zeit lassen- der Nachbar wirds schon richten.

Und genau das ist es was mir so sauer aufstößt- ich versuche durch direkte und umgehende Beantwortung evenetueller Anfragen, den Fall schnell zu einem Ende zu bringen.Andere hingegen verzögern das ganze so weit als möglich.Wieso muss ich, als Geschädigter mit dem Schaden, auf andere- die den Bockmist verzapft haben, warten?Die Versicherung schreibt in Ihrem Schreiben- damit helfen Sie uns den Schaden "schnell" zu bearbeiten.Was bringt es dann aber wenn andere mutwillig die Bearbeitung und Abwicklung verzögern bzw. vereiteln?

Deswegen habe ich gedacht dass ein Anwalt etwas Druck und Beschleunigung einbringen kann- meiner sieht das scheinbar etwas anders.



Gruss

Andreas
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vn-mini
Beitrag 22.01.2007, 13:56
Beitrag #24


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Zitat (Sasquatch @ 22.01.2007, 12:30) *
... Ich verbinde mit dem ersten Anschreiben an die Versicherung immer auch den höflichen Hinweis, dass sofern die genannte Zahlungsfrist nicht engehalten wird, dem Mandanten zur klageweisen Durchsetzung seiner Ansprüche geraten wird...


Diese Drohung sollten sich eigentlich alle Anspruchsteller (ob anwaltlich vertreten oder nicht) zu eigen machen. Das hat mit Unhöflichkeit nix zu tun. Ich weiß im Augenblick nicht wo's steht, aber fehlt die Drohung, kann die Versicherung nach Klageeerhebung anerkennen und man bleibt auf den Kosten sitzen. crybaby.gif


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toxy
Beitrag 22.01.2007, 14:04
Beitrag #25


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Zitat (Andry @ 22.01.2007, 13:10) *
Tja, siehste, das hat mein Anwalt nicht dazu geschrieben- obwohl ich Ihn darauf hingewiesen habe, dass mir das wichtigste ist, dass die Sache schnell abgeschlossen wird, damit ich zu meinem Geld komme.

Nur so lässt sich die Sache aber beschleunigen. Denn die Versicherung lässt auch Deinen Anwalt gerne mal warten. Ein Hinweis auf Verzugszinsen, die Einschaltung eines Anwalts (den Trumpf hast Du ja jetzt schon gespielt), oder den Klageweg, sind das einzige was hilft.

Felix


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Andry
Beitrag 22.01.2007, 15:06
Beitrag #26


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Ach- im Endeffekt kann ich doch nichts erreichen, ich mache mich da wirklich nur verrückt mit.....ich muss halt warten und warten, denke dass sich das ganze noch lange hinzieht- und ich das Geld erst in ferner Zukunft sehen werde.

Kann ich im Nachhinein dem Anwalt die Vertretung meiner Interessen entziehen?Die entstandenen Kosten- würden die von der gegnerischen Versicherung (im Fall dass Sie die Schadensregulierung bestätigen) übernommen?

Ich denke ich kann da vielleicht mehr ausrichten wenn ich täglich bei der Versicherung telefonisch nach dem Stand der Dinge frage- anstatt immer tagelang auf irgendwelche Schreiben im Briefkasten zu warten.Vom Anwalt haben Sie ja das kurze Schreiben- und das wars bisher.Warum ruft er nicht mal bei denen an- und bohrt nach was nun Sache ist?Wäre doch letztendlich schneller und eventuell auch effektiver als ein Briefchen...oder?



Gruss

Andreas
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toxy
Beitrag 22.01.2007, 16:37
Beitrag #27


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Du wirst Dich wohl damit abfinden müssen etwas zu warten. Vielleicht kannst Dus was lockerer sehen. Ob mit oder ohne Anwalt, tägliche Anrufe würde ich mir sparen. da gehen halt ein paar Briefe hin und her, Du setzt Ihnen ne Frist von 15 Tagen, wenn die verstrichen ist setzt Du noch eine. Ich hab da noch ne Sache von August laufen, so langsam ist sie abgeschlossen. Ich bin zufrieden, sie haben fast alles bezahlt, kostete mich nur 3 Briefe und viel Zeit. wenn Du das Geld wirklich brauchst kannst Du unter Umständen einen Kredit aufnehmen und der Versicherung die Zinsen in Rechnung stellen.

Felix


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Andry
Beitrag 22.01.2007, 16:53
Beitrag #28


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Zitat (toxy @ 22.01.2007, 16:37) *
Du wirst Dich wohl damit abfinden müssen etwas zu warten. Vielleicht kannst Dus was lockerer sehen. Ob mit oder ohne Anwalt, tägliche Anrufe würde ich mir sparen. da gehen halt ein paar Briefe hin und her, Du setzt Ihnen ne Frist von 15 Tagen, wenn die verstrichen ist setzt Du noch eine. Ich hab da noch ne Sache von August laufen, so langsam ist sie abgeschlossen. Ich bin zufrieden, sie haben fast alles bezahlt, kostete mich nur 3 Briefe und viel Zeit. wenn Du das Geld wirklich brauchst kannst Du unter Umständen einen Kredit aufnehmen und der Versicherung die Zinsen in Rechnung stellen.

Felix


Kredit aufnehmen ist bei mir nicht... sad.gif

Aber gut, es bleibt mir halt wirklich nichts anderes übrig- ich denke der Versicherung ist es ganz recht wenn sich das ganze möglichst lange hinzieht.Ich versuche es jetzt auch lockerer zu sehen, denke aber das wird mir nicht gelingen bei dem Heckmeck der um diesen Schaden gemacht wird- einfach nur lächerlich. shutup.gif


Gruss

Andreas
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toxy
Beitrag 22.01.2007, 22:25
Beitrag #29


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Wenn die Versicherung sich zu lange Zeit lässt kannst auch Du Verzugszinsen verlangen. Was Du sonst noch tun kannst weiss sicher der Anwalt. Mit dem Auto kannst Du aber noch fahren, oder?


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Andry
Beitrag 22.01.2007, 22:33
Beitrag #30


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Yep, das ist ja eigentlich nur eine etwas größere Delle an der hinteren Tür auf Beifahrerseite.

Ich steh halt momentan finanziell nicht allzu gut da- der Schadensersatz hätte mir sehr geholfen.... sad.gif

Ja, ja, mein Anwalt- bin mal gespannt wann er sich meldet.Denke mal die Versicherung hat auf sein Schreiben von letzter Woche noch keine Erwiderung geschrieben.Ausser halt die Zeugenfragebögen verschickt.

Ich will dem Anwalt halt nicht auf die Nerven gehen- der denkt vielleicht sonstwas von mir.



Gruss

Andreas
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Goetz
Beitrag 23.01.2007, 08:29
Beitrag #31


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Bedenke bei der ganzen Sache auch: Briefe sind nachweisbar, Telefonanrufe nicht.
Heißt: Wenn du täglich anrufst und täglich geantwortet bekommst: "Ja, das ist in Arbeit, Sie bekommen ihr Geld in den nächsten Tagen" , kannst du das niemals nicht beweisen, wenn dann doch kein Geld kommt, wenn der Anwalt das Alles schriftlich regelt, so ist die Kommunikation beweisbar!
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Andry
Beitrag 23.01.2007, 09:34
Beitrag #32


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Ok, kann mir jemand vielleicht etwas zu den regulären Bearbeitungszeiten der Versicherungen sagen?

Sprich- wenn jetzt die Zeugenfragebögen vorhanden sind- wie lange wird die Versicherung in etwa benötigen um eine Entscheidung zu finden- bzw. eine Regulierung des Schadens (Auszahlung) zu veranlassen?Es gibt doch meiner Meinung nach nun nur 2 Möglichkeiten:

1. Die Versicherung befindet nach den Beschreibungen der Zeugen, dass Sie 100 Prozent eintrittspflichtig ist (was ja auch in diesem Fall mehr als gerechtfertigt wäre)- wie lange wird dann die Auszahlung des Schadens noch in etwa dauern- Erfahrungswerte?

2. Die Versicherung ist sich nicht sicher ob Sie 100 prozentig eintritt- was wird nun als nächstes passieren?Prozentuale Schadensabwicklung- sprich ein Angebot z.B. nur 70(oder weniger) Prozent der Kosten zu übernehmen weil ich laut der Meinung der Versicherung eine Mitschuld bei der Sache habe?Oder halt Androhung der Klage durch meinen Anwalt- nach Nichtzahlung des entstandenen Schadens - seitens der Versicherung?


Zur Info- die Versicherung ist die HUK Coburg, eventuell liegen da ja Erfahrungswerte vor?




Gruss

Andreas
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toxy
Beitrag 23.01.2007, 10:06
Beitrag #33


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Wenn die Versicherung alles hat müsste sie innerhalb 1 Woche zu einer Entscheidung gelangen können. Bei mir gings sogar schneller, selbe Versicherung.

Felix


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Andry
Beitrag 23.01.2007, 15:03
Beitrag #34


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Zitat (toxy @ 23.01.2007, 10:06) *
Wenn die Versicherung alles hat müsste sie innerhalb 1 Woche zu einer Entscheidung gelangen können. Bei mir gings sogar schneller, selbe Versicherung.

Felix


Danke dir für die Info!

Eben war in der Post ein Schreiben des Anwalts- mit der Kopie eines Schreibens von der HUK.

Dort steht dass anoch nicht abschliessend entschieden bzw. ermittelt werden konnte- es wären Zeugenaussagen notwendig, die auch bereits bei den genannten Zeugen angefordert geworden wären.Hat ja auch alles seine Richtigkeit- ein Anruf meiner Lebensgefährtin bei der HUK- wegen Anfrage ob Ihre Zeugenaussage bei der HUK angekommen wäre, brachte folgendes Statement zustande:


Nein, Ihre Zeugenaussage ist noch nicht bei der Versicherung angekommen- seltsamerweise haben wir den Wisch eigenhändig am letzten Samstag in den Briefkasten der Versicherung eingeworfen- um das ganze etwas zu beschleunigen.Die Auskunft lautet weiterhin dass die Schriftstücke angeblich erst nach Coburg geschickt werden, dort dann eingescannt- und dann erst im PC sichtbar sind.Wie kann es dann sein, dass z.B. das Gutachten taggleich im PC der Versicherung sichtbar war, wie ich es im Briefkasten hatte??Wenn es doch angeblich erst nach Coburg geschickt wird zum Einscannen.......


Und wieso ist dann die Empfängeradresse auf dem Freiumschlag die Aussenstelle Schadensbearbeitung Wiesbaden- dann könnte man doch gleich die Daten nach Coburg schicken!

Weiterhin wurde meiner Lebensgefährtin gesagt, dass bisher nur die Zeugenaussge von der Frau des UNfallverursachers eingegangen wäre- es geschehen noch Zeichen und Wunder, dass das so schnell von denen ausgefüllt wurde.Oder die Verischerung hat gleich sicherheitshalber die Aussage der Frau angefordert, was mir eher hinkommt- denn wir wissen ja mittlerweile dass die beiden sich gerne Zeit lassen bei Anforderungen seitens der Versicherung.

Werde nun noch meinen Anwalt telefonisch kontaktieren, mal sehen was er dazu sagt, wie lange denn nun die Versicherung brauchen wird um zu einer Entscheidung zu kommen.



Leute,Leute- ich sags euch, ich habe nur noch den Mist im Kopf. ranting.gif


Gruss

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Jimbo
Beitrag 23.01.2007, 15:13
Beitrag #35


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Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich. Die Tatsache, dass eingehende Post erst an ein Scanzentrum geht und dann allen Sachbearbeitern zur Verfügung steht ist normal.

Meine Eltern hatten vor zwei Jahren einmal einen zu 100% fremdverschuldeten Unfall. Dort hat die finanzielle Gesamtabwicklung des Schadens (wirt. Totalschaden, Schmerzensgeld, Mietwagen etc.) mit RA Unterstützung ca. 3-4 Monate gedauert. Es gab aber zuvor Abschlagszahlungen von der Versicherung.


Ich selbst habe einen noch ungeklärten Blechschadens-Unfall aus August letzten Jahres, bei dem wir zwar die eigene Vollkasko den Schaden abz. SB vorab bezahlt hat, die endgültige Regulierung aber immer noch völlig offen ist (nach 6 Monaten immer noch keine Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte think.gif ).

Dein Schaden ist ja nicht allzu hoch (relativ gesehen), Dein Wagen noch fahrbereit und verkehrssicher(oder?), so dass es nicht unbedingt eine Abschlagszahlung geben wird. Von daher würde ich mich mal auf 4-8 Wochen Bearbeitungszeit einstellen. Generell würde ich den Versicherungen nicht unterstellen, dass die bei klarer Rechtslage die Regulierung unnötig verzögern. Jeder geschädigte könnte ja mal Kunde werden...


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Andry
Beitrag 23.01.2007, 15:22
Beitrag #36


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Ja, aber was sehen die Versicherungen als klare Rechtslage?

Da kommen doch wieder die Zeugenberichte ins Spiel- 2 Aussagen von Verursacher und Ehefrau- 3Aussagen von Geschädigtem, Lebensgefährtin und unbeteiligtem Zeugen.

So, wie wird denn nun abgewägt was klar ist?3 Aussagen gegen 2 anderslautende Aussagen- sieht sich die Versicherung denn auch mal die Schäden am Auto bzw. das vorliegende Gutachten mal an?Weil darauf ist nun wirklich einwandfrei zu erkennen, dass unser Auto nicht in Bewegung gewesen sein kann- anssonsten wäre das nicht so eine klare Delle ohne Streifen rechts und links im Lack- und dafür muss man kein Sachverständiger oder Gutacher sein um das auf den ersten Blick zu erkennen.Da würde ich als Sachbearbeiter schon von mir aus hellhörig, wenn ich doch so um eine schnelle Abwicklung bei einer klaren Rechtslage bemüht bin.

Könnte die Versicherung nicht darauf kommen dass Ihr Versicherungsnehmer da totalen Unsinn verzapft- es der Versicherung aber vielleicht ganz recht ist, da die Schadensbegleichung verzögert wird- und sich ja bei einer behaupteten Mitschuld das ganze noch gehörig kürzen lassen würde- mit Aussicht darauf dass der Geschädigte sich auf so einen "Deal" einlässt ohne zu mucken?


Gruss

Andreas
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toxy
Beitrag 23.01.2007, 15:33
Beitrag #37


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Immerhin hat Dir noch niemand hier vorgeworfen daß Du den Unfall verursacht hast, das machen wir mit Threaderstellern nämlich gerne rolleyes.gif
Versicherungen sind langsam, wenn man dringend Geld braucht sollte man sich zuverlässigere Wege suchen.

Felix


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Andry
Beitrag 23.01.2007, 15:45
Beitrag #38


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Zitat (toxy @ 23.01.2007, 15:33) *
Immerhin hat Dir noch niemand hier vorgeworfen daß Du den Unfall verursacht hast, das machen wir mit Threaderstellern nämlich gerne rolleyes.gif
Versicherungen sind langsam, wenn man dringend Geld braucht sollte man sich zuverlässigere Wege suchen.

Felix



Ok, ich verstehe- weil ich Geld gebraucht habe, fahre bzw. hüpfe ich seitwärts mit meinem Auto nach rechts und küsse mit meiner Hintertür die Stoßstange vom Unfallgegner- und das rein aus den Gründen weil ich Geld brauche. blink.gif

Nee, ich bin halt ehrlich und habe meine momentane Situation beschrieben, danke euch für die Hilfe und Unterstützung.Und ich bin immer noch der Meinung dass die Versicherungen so langsam gar nicht sind- das einzige was das ganze hier verzögert ist einzig und alleine die falsche und unwahre Unfallbeschreibung des Verursachers, hätte er es so angegeben wie es auch real passiert ist, wäre die Sache schon vom Tisch- ohne Rechtsanwaltgebühren oder sonstigen zusätzlichen Kosten.


Gruss

Andreas
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toxy
Beitrag 24.01.2007, 08:51
Beitrag #39


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Ich hab halt manchmal das Gefühl den Versicherungen ist es gar nicht so unrecht wenn fehlende Aussagen, oder wie bei mir, die Polizeiakte, fehlen. Dann muss man schonmal Tacheles reden, denn die Versicherungen sollen ja die Verantwortung für die Folgen des Unfalls übernehmen, also müssen sie auch für eventuelle Verzögerungen geradestehen.

Felix


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Andry
Beitrag 24.01.2007, 10:41
Beitrag #40


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Nun ja, also muss ich abwarten wie lange die Versicherung benötigt um die eingetroffenen Zeugenberichte auszuwerten....sitzt da ein Sachbearbeiter und liest sich das ganze durch und entscheidet dann nach Gusto- oder wird das vorher noch von anderen Sachbearbeitern oder eventuell auch Vorgesetzten abgesegnet?

Blöd, dass man nicht in der Versicherungsbranche tätigt ist..... rolleyes.gif



Gruss

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Andry
Beitrag 26.01.2007, 10:30
Beitrag #41


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Ich nochmal.... sad.gif


Neuer Status:

Die Aussagen von meiner Lebensgefährtin und dem unbeteiligten Zeugen sind am Mittwoch bei der Versicherung eingegangen.Nun erwähnte die Sachbearbeiterin gegenüber meiner Lebensgefährtin (die telefonisch wegen Ihrer Zeugenaussage nachgefragt hat- ob diese auch wirklich bei der Versicherung angekommen ist)dass nun dem Unfallverursacher irgendeine Frist bis 07.02.07 gesetzt wurde- nur für was??

Erneute Aussage- oder was soll das bringen?Ich blicke nicht mehr durch bei der ganzen Sache- wieso wird nun schon wieder zu meinen Lasten dem Herrn Lügner eine erneute Zeitspanne gewährt?Wieder weiter warten.....meint Ihr wenn ich mit meinem Rechtsanwalt spreche, dass der dort einmal bei der zuständigen Sachbearbeiterin anrufen kann- um den genauen Status zu erfahren?Oder weigern sich Rechtsanwälte grundsätzlich, telefonische Auskünfte einzuholen?Wäre ja nur gut mal genau zu erfahren warum der Alte jetzt nochmal eine Frist gesetzt bekommen hat..... blink.gif


Gruss

Andreas
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Sasquatch
Beitrag 26.01.2007, 16:04
Beitrag #42


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Es sollte nicht so lange dauern und so aufwändig betrieben werden, aber manchmal sind Versicherungen und Unfallgegner sehr erfinderisch beim Verzögern.
Ein Beispiel wie es auch laufen kann wickle ich gerade ab:
Unfall vor einer Woche.
Versicherung hat hundertprozentige Haftungsübernahme bereits bestätigt, da deren Versicherungsnehmerin auch wahrheitsgemäß den Unfall weitergemeldet hat (hatte die Vorfahrt genommen und den Schlossträger mit Kühler, Querträger, Scheinwerfern, Stossstange etc amputiert.
Gutachten ist bereits auf dem Wege zur Versicherung, nach Eingang dort wird Anfang nächster Woche der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt, das Wrack ist bereits an den Abschleppunternehmer für die Restwertangabe verkauft, Übergabe und Bezahlung ebenfalls nächste Woche.
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Nutzungsausfall werden nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit und Kauf des Ersatzfahrzeuges auf Anforderung von hier aus ebenfalls direkt gezahlt.
Fehlt nur noch das Ersatzfahrzeug. Und das muss sich der Geschädigte selbst kaufen, da geh ich nicht auch noch mit.
Aufwand: drei, vier Telefonate und ein Brief.


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Andry
Beitrag 26.01.2007, 16:55
Beitrag #43


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Habe eben nochmal mit dem Rechtsanwalt telefoniert- und bin mittlerweile immer mehr der Meinung dass er nicht der richtige für diesen Fall ist.

Wir sollten doch erstmal den Fristablauf der Versicherung abwarten- wahrscheinlich hätte die Versicherung den Unfallverursacher angeschrieben, dass sie aufgrund der Zeugenberichte den Schaden regulieren will.Falls der Herr Lügner dazu irgendwelche Einwände habe (dessen bin ich mir sicher, er wird sicherlich nicht plötzlich die Wahrheit sagen) solle er sich doch innerhalb dieser Frist- welche ich unangemessen lange finde, 2 Wochen um auf ein Anschreiben zu reagieren,- bei der Versicherung melden.

Darauf habe ich Ihn darum gebeten doch der Versicherung selbst auch einmal eine Frist zu setzen- warum muss ich immer auf andere warten, trage aber den ganzen Schaden an der Geschichte?Mit Widerwillen hat er mir zugesagt sich die Akte nächste Woche zur Wiedervorlage auf den Tisch zu holen- und dann der Versicherung ein Schreiben mit Fristsetzung zu schicken.

Ich denke dass es letztendlich auf einen Prozess hinauslaufen wird- welcher für die Versicherung aber höchstwahrscheinlich mit einer Niederlage enden wird- frage mich nur, wieso die Versicherung das nicht selbst erkennt- und praktisch das macht was Ihnen der Herr Versicherungsnehmer vorschreibt?Die Zeugenberichte sind eindeutig, da muss doch ein real denkender Mensch als Sachbearbeiter sitzen- die wollen doch angeblich Geld sparen- und nicht zusätzliche Kosten auf dem Buckel haben?

Und schon wieder ein toller Wochenendanfang.... mad.gif


Gruss

Andreas
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Andry
Beitrag 01.02.2007, 23:47
Beitrag #44


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Na- keiner noch was beizutragen? crybaby.gif


Gruss

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Andry
Beitrag 05.02.2007, 15:20
Beitrag #45


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Zitat (Andry @ 01.02.2007, 23:47) *
Na- keiner noch was beizutragen? crybaby.gif


Gruss

Andreas


Hmmm- na gut dann trage ich selbst noch was bei....


Habe heute das Schreiben der Versicherung an meinen Anwalt erhalten:

Aussage:


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unseren Versicherungsnehmer über die Haftung informiert und ihm eine Frist zur Stellungsnahme
bis zur 6. KW gesetzt.

Wir kommen dann unaufgefordert auf die Sache zurück.




Was bedeutet das?Wird jemand aus dem Kauderwelsch schlau?



Gruss

Andreas
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KJK
Beitrag 05.02.2007, 15:37
Beitrag #46


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Zitat (Andry @ 05.02.2007, 15:20) *
Wird jemand aus dem Kauderwelsch schlau?
Naja, offenbar haben sie Deinem persönlichen Freund geschrieben, dass sie den Schaden zu regulieren gedenken. Jetzt kann er bis zur KW 6, also spätestens Freitag dieser Woche, Stellung dazu nehmen. Sobald es etwas Neues gibt, wirst Du informiert (Soll heißen: Sehen sie bitte davon ab, uns mit weiteren Anrufen zu nerven - wir melden uns cool.gif ).


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Andry
Beitrag 05.02.2007, 16:19
Beitrag #47


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Ok, aber welche Stellungnahme soll er denn überhaupt abgeben- und wieso wird Ihm dafür auch noch 2 ganze Wochen Zeit gegeben- da hätte doch auch locker 7 Tage gereicht?

Gehen wir davon aus dass er sich meldet und auf seinen Behauptungen stehen bleibt- was wird die Versicherung dann weiter machen?Auf Klage ankommen lassen- obwohl die Zeugenberichte eine einwandfreie Sprache sprechen?

Er wird sicherlich jetzt nicht einfach sagen- "Klar, sollen die das halt regulieren", kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.


Und warum schreibt die Versicherung nicht einfach, dass man den Betrag- nach Ablauf dieser slebstgesetzten Frist, umgehend begleicht- wieso wird sich immer unklar ausgedrückt?"Wir kommen dann unaufgefordet auf die Sache zurück......kommt dann etwa noch ein Schreiben mit einer neuen zusammengschusterten Fristsetzung wegen irgendwelchen vorgeschobenen Gründen? sad.gif

Gruss

Andreas
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AMenge
Beitrag 05.02.2007, 16:21
Beitrag #48


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Zitat (Andry @ 05.02.2007, 16:19) *
Ok, aber welche Stellungnahme soll er denn überhaupt abgeben- und wieso wird Ihm dafür auch noch 2 ganze Wochen Zeit gegeben- da hätte doch auch locker 7 Tage gereicht?

Er soll wohl seine Sicht der Dinge schildern. Vom Standpunkt der Versicherung aus doch durchaus verständlich. Auch die 2-wöchige Frist halte ich für angemessen, da du die Postlaufzeit nicht vergessen darfst. Dadurch geht ja schon eine Woche drauf.
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Andry
Beitrag 05.02.2007, 16:26
Beitrag #49


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Zitat (AMenge @ 05.02.2007, 16:21) *
Zitat (Andry @ 05.02.2007, 16:19) *

Ok, aber welche Stellungnahme soll er denn überhaupt abgeben- und wieso wird Ihm dafür auch noch 2 ganze Wochen Zeit gegeben- da hätte doch auch locker 7 Tage gereicht?

Er soll wohl seine Sicht der Dinge schildern. Vom Standpunkt der Versicherung aus doch durchaus verständlich. Auch die 2-wöchige Frist halte ich für angemessen, da du die Postlaufzeit nicht vergessen darfst. Dadurch geht ja schon eine Woche drauf.


Moment mal- er hat doch schon seine Sicht der Dinge geschildert- ebenso seine Frau die mit Ihm im Wagen saß......wieviel mal soll er noch seine Sicht schildern??
Und danach sollen dann wohl die Zeugen nochmal Ihre Sicht schildern.....ne, also das ist für mich nur Zeitgewinnmacherei- was will die Versicherung denn noch alles unternehmen um nur nicht zahlen zu müssen?

Und zur Postlaufzeit- 2 Tage maximal ist ein Brief in Deutschland unterwegs- und das ist eher die Ausnahme.


Gruss

Andreas
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AMenge
Beitrag 05.02.2007, 16:38
Beitrag #50


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Zitat (Andry @ 05.02.2007, 16:26) *
Moment mal- er hat doch schon seine Sicht der Dinge geschildert- ebenso seine Frau die mit Ihm im Wagen saß......wieviel mal soll er noch seine Sicht schildern??

Möglicherweise hat die Versicherung ihm mitgeteilt, dass es da Zeugen gibt, die die Sache ein wenig anders sehen.

Zitat (Andry @ 05.02.2007, 16:26) *
Und danach sollen dann wohl die Zeugen nochmal Ihre Sicht schildern.....ne, also das ist für mich nur Zeitgewinnmacherei- was will die Versicherung denn noch alles unternehmen um nur nicht zahlen zu müssen?

Halt mal den Ball flach. Wenn die Versicherung nicht zahlen wollte, dann hätte sie dir das schon mit dem Hinweis auf die anderslautenden Aussagen mitgeteilt. Für mich sieht es danach aus, dass die Versicherung versucht, Licht in die gegensätzlichen Aussagen zu bringen. Und das halte ich nicht für verwerflich sondern für sehr sinnvoll.

Zitat (Andry @ 05.02.2007, 16:26) *
Und zur Postlaufzeit- 2 Tage maximal ist ein Brief in Deutschland unterwegs- und das ist eher die Ausnahme.

2 Tage hin, 2 Tage zurück, da sind die 5 Arbeitstage einer Woche schon fast aufgebraucht.
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