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> KFZ am Zweitwohnsitz anmelden,geht das?
sana33
Beitrag 10.01.2007, 00:11
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich ziehe nächsten Monat in einer anderen Stadt um. Wollte mich dann als Zweitwohnsitz bei meinen Eltern melden, wo ich mich dann auch oft aufhalte! Kann ich meinen Wagen dann am Zweitwohnsitz anmelden, da ich dann die Nummer behalten könnte. Versicherung wäre dann auch günstiger als in der neuen Statd. Hat da jemand Erfahrug damit?
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Stromdriver
Beitrag 10.01.2007, 00:40
Beitrag #2


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Zitat (sana33 @ 10.01.2007, 00:11) *
Hallo,
ich ziehe nächsten Monat in einer anderen Stadt um. Wollte mich dann als Zweitwohnsitz bei meinen Eltern melden, wo ich mich dann auch oft aufhalte! Kann ich meinen Wagen dann am Zweitwohnsitz anmelden, da ich dann die Nummer behalten könnte. Versicherung wäre dann auch günstiger als in der neuen Statd. Hat da jemand Erfahrug damit?

Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde anzumelden, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. (§23 Abs. 1 StVZO)

Gruß,
Chris
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sana33
Beitrag 10.01.2007, 00:43
Beitrag #3


Neuling


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Also möglich!
Seinen regelmäßigen Standort???? oder wo der Wagen regelmäßig am Straßenverkehr teil nimmt?
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MrMurphy
Beitrag 10.01.2007, 07:07
Beitrag #4


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Hallo

Zitat
Also möglich!


Möglich ja, zulässig nein.

Regelmässiger Standort ist der Ort, wo das Fahrzeug auf das Jahr gesehen am häufigsten abgestellt wird. Das ist in der Regel bei der eigenen Wohnung, also dem Erstwohnsitz.

Um das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden musst du schon einige kriminelle Energie (Falschangaben, Schädigung der Versicherungsnehmer, Schädigung der Steuerzahler) aufwenden. Du gehörst dann ganz schnell selbst zu den Leuten, auf die du jetzt wahrscheinlich noch mit dem moralischen Finger zeigst.

Gruss

MrMurphy
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milchladen
Beitrag 10.01.2007, 10:31
Beitrag #5


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Ab 01.03.2007 gilt die FZV!

Zulassung nicht mehr am Standort des Fahrzeuges - es gilt jetzt das Wohnortprizip:
Bislang ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist.
In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters, oder dessen Firmenanschrift bei privat Personen sein.
In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung").
Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes.

Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich.

Für die Zulassung auf juristische Personen, Handelsunternehmen, Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ein Unternehmen kann also künftig selbst wählen, ob sie das Firmenfahrzeug bei der Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder der Niederlassung zulässt. Zur Zulassung muss also der Firmensitz oder zumindest eine Niederlassung im Handelsregister eingetragen und beim Kassen- und Steueramt angemeldet sein.
Der regelmäßige Standort eines Fahrzeuges ist für die Zuständigkeit somit nicht mehr von Bedeutung.
Ist der Standort vom Wohnsitz abweichend, ist er vom Antragsteller bei der Zulassung lediglich anzugeben.
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Janus
Beitrag 10.01.2007, 11:07
Beitrag #6


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Zitat (MrMurphy @ 10.01.2007, 07:07) *
Um das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden musst du schon einige kriminelle Energie (Falschangaben, Schädigung der Versicherungsnehmer, Schädigung der Steuerzahler) aufwenden.
Nun mal langsam. Es gibt genügend Gründe, dass der regelmäßige Standort eines Autos am Zweitwohnsitz des Besitzers liegt.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Burkhard
Beitrag 10.01.2007, 11:42
Beitrag #7


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Zitat (milchladen @ 10.01.2007, 10:31) *
Ab 01.03.2007 gilt die FZV!


Und hier noch die einschlägigen Vorschriften (Auszug).

§ 6 Antrag auf Zulassung
(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen…

§ 46 Zuständigkeiten
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, ...


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sana33
Beitrag 11.01.2007, 13:31
Beitrag #8


Neuling


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Also,
der regelmäßige Standort ist mein Hauptwohnsitz, also gut.
Gehen wir mal von dem durschnitt aus. 7 Stunden schlafen und 8 Stunden arbeiten. Der Wagen steht in einer abgeschlossenen Garage. Habe 2 min. Fussweg zur Arbeit (kann ich nachweisen) Auto steht also 15 Stunden in der Garage am Hauptwonsitz, ohne am Strassenverkehr teilgenommen zu haben!!!!!! 15 Std. ist also die meiste Zeit!

Nebenwohnsitz: die restlichen 9 Stunden verbringt der Wagen am Nebenwohsitz bei den Eltern zu Besuch, einkaufe erledigen, Mutter nimmt sehr oft den Wagen. Überwiegend alle Fahrten passieren am Zweitwohsitz. Wo ist da jetzt die logig "regelmäßiger Standort"?

Der Wagen wird also trotzdem dort versichert, wo der Wagen eigentlich kaum auf der Strasse ist, und zwar am Haupwohsitz!
Deshalb hatte ich ja gefragt, seinen regelmäßigen Standort???? oder wo der Wagen regelmäßig am Straßenverkehr teil nimmt?

Zitat (MrMurphy @ 10.01.2007, 07:07) *
Hallo

Zitat
Also möglich!


Möglich ja, zulässig nein.

Regelmässiger Standort ist der Ort, wo das Fahrzeug auf das Jahr gesehen am häufigsten abgestellt wird. Das ist in der Regel bei der eigenen Wohnung, also dem Erstwohnsitz.

Um das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden musst du schon einige kriminelle Energie (Falschangaben, Schädigung der Versicherungsnehmer, Schädigung der Steuerzahler) aufwenden. Du gehörst dann ganz schnell selbst zu den Leuten, auf die du jetzt wahrscheinlich noch mit dem moralischen Finger zeigst.

Gruss

MrMurphy

Was ist da kriminell? Wenn der Wagen überwiegend am Zweitwohnsitz auf den Strassen fährt! Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz wo ich meine Sachen und mein Bett habe und wo ich schlafe. Das hat ja damit nichts zu tun, das mein Wagen trotzdem überwiegen am Zweitwohnsitz im Einsatz ist! Das sind keine Falschangaben denke ich!
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TychoGold
Beitrag 11.01.2007, 13:58
Beitrag #9


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Zitat (Janus @ 10.01.2007, 11:07) *
Zitat (MrMurphy @ 10.01.2007, 07:07) *
Um das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden musst du schon einige kriminelle Energie (Falschangaben, Schädigung der Versicherungsnehmer, Schädigung der Steuerzahler) aufwenden.
Nun mal langsam. Es gibt genügend Gründe, dass der regelmäßige Standort eines Autos am Zweitwohnsitz des Besitzers liegt.


~ Janus



Das ist mal wieder typisch..... jeder ist kriminell.
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milchladen
Beitrag 11.01.2007, 15:01
Beitrag #10


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Zitat (sana33 @ 11.01.2007, 13:31) *
Also,
der regelmäßige Standort ist mein Hauptwohnsitz, also gut.


Ab 01.03.2007 gilt die FZV!

Zulassung nicht mehr am Standort des Fahrzeuges - es gilt jetzt das Wohnortprizip:

Hast du es jetzt verstanden!! Es gibt keinen Standort mehr ab 01.03.07! blink.gif
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MickyMaus
Beitrag 11.01.2007, 15:14
Beitrag #11


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Und bis dahin gilt:

Zitat (sana33 @ 11.01.2007, 13:31) *
Der Wagen steht [...]

"regelmäßiger Standort"?


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Janus
Beitrag 11.01.2007, 15:17
Beitrag #12


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Zitat (TychoGold @ 11.01.2007, 13:58) *
Das ist mal wieder typisch..... jeder ist kriminell.
Was willst Du damit sagen?


~ Janus


--------------------
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sana33
Beitrag 11.01.2007, 23:10
Beitrag #13


Neuling


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Danke für die Antworten. Dann mach ich meinen Zweitwohnsitz zum Hauptsitz und umgekehrt. Problem wohl gelöst?
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TychoGold
Beitrag 11.01.2007, 23:33
Beitrag #14


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Zitat (Janus @ 11.01.2007, 15:17) *
Zitat (TychoGold @ 11.01.2007, 13:58) *
Das ist mal wieder typisch..... jeder ist kriminell.
Was willst Du damit sagen?


~ Janus


Ich möchte damit sagen, dass MrMurphy jeden User nach meiner Meinung mit etwas zu kritischer Blickweise betrachtet. Der TE hat nur "nett" gefragt was möglich ist und wird gleich kriminell blink.gif . Und das ist ja nicht das erste Mal dass da "Daumen drauf" ist. Mit gemütlicher Atmosphäre klappt doch alles besser smile.gif !
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vemi
Beitrag 14.02.2007, 10:34
Beitrag #15


Neuling


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Hallo,

ein interessanter Thread, zu dem ich zwei Fragen habe.

Ich besitze zwei "Fun"-Fahrzeuge, ein Cabrio und ein Motorrad. Diese stehen die Woche über in einem anderen Zulassungsbezirk, als mein Hauptwohnsitz (am Hauptwohnsitz ist ein weiteres Fahrzeug gemeldet). Diese Fahrzeuge nutze ich auch überwiegend für Fahrten im Umland von Berlin, also im Zulassungsbezirk. Standort der Fahrzeuge ist eine Garage, kein Zweitwohnsitz.

1) Habe ich mich zur Standortfrage bisher gesetzeswidrig verhalten?
2) Wenn die Anmeldung bisher korrekt war, muss ich die Fahrzeuge zum 01.03. ummelden, oder gilt das nur für An-/Ummeldung ab dem 01.03?

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß Vemi
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Nachtstute
Beitrag 12.07.2012, 11:04
Beitrag #16


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Gibt es da noch irgendwas neues? ODer ist es immer noch so, dass man das Auto nicht auf den Zweitwohnsitz ummelden kann?

Es geht um folgendes. Im MOment studiere ich noch und bin noch zu Hause gemeldet, wohne da aber natürlich nur 8 Tage im Jahr. Nächstes Jahr bin ich fertig und melde mich dann auch um. Da meine ELtern nun aber umgezogen sind, müsste jetzt einmal der WOhnort geändert werden und dann nächstes Jahr nochma der komplette Halter.
Könnte man etwas Aufwand sparen


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Jens
Beitrag 12.07.2012, 11:06
Beitrag #17


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Zitat (Nachtstute @ 12.07.2012, 12:04) *
Gibt es da noch irgendwas neues?

Nein


Zitat (Nachtstute @ 12.07.2012, 12:04) *
ODer ist es immer noch so, dass man das Auto nicht auf den Zweitwohnsitz ummelden kann?

Ja


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Taizee
Beitrag 12.07.2012, 16:35
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 12.07.2012, 12:06) *
Zitat (Nachtstute @ 12.07.2012, 12:04) *
Gibt es da noch irgendwas neues?

Nein

Klar gibts was neues! Wenn die 1.Änderungsverordnung (oder schon die 2.?) durch ist, dann darf man ein kurzkennzeichen nur noch dort beantragen, wo man seinen Hauptwohnsitz hat!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.07.2012, 16:48
Beitrag #19





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Was bezweckt man denn mit dieser Änderung? Ist es nicht sinnvoll, dass sich der Käufer eines Gebrauchtwagens sein KZK erst vor Ort holt?
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Jens
Beitrag 12.07.2012, 17:19
Beitrag #20


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Zitat (Taizee @ 12.07.2012, 17:35) *
Klar gibts was neues! Wenn die 1.Änderungsverordnung (oder schon die 2.?) durch ist, dann darf man ein kurzkennzeichen nur noch dort beantragen, wo man seinen Hauptwohnsitz hat!

Unbd inwiefern ist das jetzt bedeutsam für die Frage, ob @Nachtstute seinen Wagen am Zweitwohnsitz zulassen kann (denn das war die Frage)?


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janr
Beitrag 12.07.2012, 17:21
Beitrag #21


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Zitat (sana33 @ 12.01.2007, 00:10) *
... Dann mach ich meinen Zweitwohnsitz zum Hauptsitz und umgekehrt. Problem wohl gelöst?
Dann wird auch deine Steuerkarte umgeändert und steuerlich gibt es keine wöchentlichen Heimfahrten mehr.
Wo sparst du jetzt mehr?



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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Taizee
Beitrag 12.07.2012, 17:48
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 12.07.2012, 18:19) *
Unbd inwiefern ist das jetzt bedeutsam für die Frage, ob @Nachtstute seinen Wagen am Zweitwohnsitz zulassen kann (denn das war die Frage)?

nö nachtstute wollte wissen ob es was neues gibt in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit! tongue.gif
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Jens
Beitrag 12.07.2012, 18:22
Beitrag #23


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Ja, im Zusammenhang mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, genau wie damals der TE. Und da gibts nichts Neues.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ja eben nicht für die Zulassung gedacht., sondern für die Teilnahme am Verkehr mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen.


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Taizee
Beitrag 12.07.2012, 20:13
Beitrag #24


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@Jens

Wollte dir nicht auf den Schlips treten wavey.gif
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mapam
Beitrag 13.07.2012, 08:02
Beitrag #25


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Zitat (sana33 @ 11.01.2007, 13:31) *
Also,
der regelmäßige Standort ist mein Hauptwohnsitz, also gut.
Gehen wir mal von dem durschnitt aus. 7 Stunden schlafen und 8 Stunden arbeiten. Der Wagen steht in einer abgeschlossenen Garage. Habe 2 min. Fussweg zur Arbeit (kann ich nachweisen) Auto steht also 15 Stunden in der Garage am Hauptwonsitz, ohne am Strassenverkehr teilgenommen zu haben!!!!!! 15 Std. ist also die meiste Zeit!

Nebenwohnsitz: die restlichen 9 Stunden verbringt der Wagen am Nebenwohsitz bei den Eltern zu Besuch, einkaufe erledigen, Mutter nimmt sehr oft den Wagen. Überwiegend alle Fahrten passieren am Zweitwohsitz. Wo ist da jetzt die logig "regelmäßiger Standort"?

Der Wagen wird also trotzdem dort versichert, wo der Wagen eigentlich kaum auf der Strasse ist, und zwar am Haupwohsitz!
Deshalb hatte ich ja gefragt, seinen regelmäßigen Standort???? oder wo der Wagen regelmäßig am Straßenverkehr teil nimmt?

Warum denn so umständlich? Die Wahl des Haupt- und Nebenwohnsitzes nimmt doch derjenige vor, der sich beim Einwohnermeldeamt an- oder ummeldet. Wenn du emotional und sozial deine Bindung mehr im dem Umfeld hast, wo deine Eltern wohnen, wäre das doch eher als "Hauptwohnsitz" zu betrachten. Hauptwohnsitz ist da, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Wo du deine Freizeit verbringst, einkaufen gehst, deine Familie ist.

Dann ist die Schlafgelegenheit für die täglich 7 Stunden schlafen als Nebenwohnsitz anzusehen. Nach deinen Auführungen scheint es doch gute Gründe dafür zu geben.

Und dann ist auch hierfür die Diskussion mit dem moralischen Büttel ("...kriminell...") vom Tisch.

Nur: Wenn du an deinem alten Wohnsitz als Hauptwohnsitz definierst, kannst du auch ganz legal noch doppelte Haushaltsführung beantragen, die Miete des Nebenwohnsitzes als Werbungskosten absetzen, in den ersten 6 Monaten nach dem Umzug auch noch Trennungsgeld geltend machen und jeden Monat eine Familienheimfahrt. wavey.gif


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willi
Beitrag 13.07.2012, 14:19
Beitrag #26


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Zitat (mapam @ 13.07.2012, 09:02) *
Die Wahl des Haupt- und Nebenwohnsitzes nimmt doch derjenige vor, der sich beim Einwohnermeldeamt an- oder ummeldet.
[...]
Wenn du an deinem alten Wohnsitz als Hauptwohnsitz definierst,
no.gif Haupt- und Nebenwohnsitz ist keine Frage persönlicher Wahl oder Definition, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Meldegesetzen. wavey.gif
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janr
Beitrag 13.07.2012, 14:26
Beitrag #27


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Die da wären?

Ich kenne das so, daß der Lebensmittelpunkt, das Wahlrecht, die Steuerkarte usw ... mehr Gewicht haben, als die Zeit die man an einem Ort verbringt.

Bestes Beispiel ist der Falmilienvater, der unter der Woche am Arbeitsort wohnt, aber seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Familie hat.

Dort wird er auch wählen und wird dort auch von FA veranlagt.

Und dort muß auch das FZ angemeldet werden.


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willi
Beitrag 13.07.2012, 14:38
Beitrag #28


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Verstehe ich jetzt nicht. Wahlrecht und Steuerkarte gibts da, wo man gemeldet ist, und nicht anders herum. think.gif

Bestes Gegenbeispiel ist übrigens der Single. wink.gif Ich habe mich auch mal eine Zeitlang lustig hin und hergemeldet. Fürs Finanzamt und das Wahlrecht war das völlig egal. wavey.gif
Ein Arbeitskollege wollte die Wichtigkeit der Maßnahme übrigens nicht einsehen und bekam dann kostenpflichtige Post vom Ordnungsamt.
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willi
Beitrag 14.07.2012, 07:49
Beitrag #29


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Zitat (willi @ 13.07.2012, 15:38) *
Fürs Finanzamt und das Wahlrecht war das völlig egal.
Muß mal korrigieren, ganz so ist es nicht. Das lag bei mir möglicherweise daran, dass ich mich innerhalb eines Jahres wieder ummeldete und oder grad keine Wahlen waren.

Hier steht mehr dazu: Seite 42
Jahresbericht_des_Wehrbeauftragten_2011
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janr
Beitrag 15.07.2012, 14:34
Beitrag #30


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Zitat (willi @ 13.07.2012, 15:38) *
Verstehe ich jetzt nicht. Wahlrecht und Steuerkarte gibts da, wo man gemeldet ist, und nicht anders herum. ...
Ja, klar, aber wenn man an zwei Orten gemeldet ist, dann muß man sagen wo der Lebensmittelpunkt ist. Das macht nicht der Sachbearbeiter.

Und dort muß man auch sein FZ melden.


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willi
Beitrag 15.07.2012, 16:58
Beitrag #31


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Zitat (janr @ 15.07.2012, 15:34) *
Das macht nicht der Sachbearbeiter.
Aussuchen kann man sich das trotzdem nicht.
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janr
Beitrag 15.07.2012, 17:12
Beitrag #32


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Klar doch, warum denn nicht, kommt auf die Begründung an. wink.gif


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willi
Beitrag 15.07.2012, 17:36
Beitrag #33


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Nö, darauf, ob der Sachbearbeiter oder letzen Endes der Richter die Begründung akzeptieren. wink.gif
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janr
Beitrag 15.07.2012, 17:41
Beitrag #34


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Also Freunde und Eltern reichen zu meist als Angabe für den Hauptwohnsitz.

LebensgefährteIn auch.

Und das kann sich ändern wavey.gif


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willi
Beitrag 15.07.2012, 17:44
Beitrag #35


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Hast du meinen Link nicht gelesen? Da steht was Anderes.
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janr
Beitrag 15.07.2012, 17:56
Beitrag #36


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Was hat das Soldatenproblem mit dem Bay Meldegesetz zu tun blink.gif

Zitat (Gesetz über das Meldewesen Art 15 Abs 2 Satz 5)
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.


Und den Schwerpunkt meiner Lebensbeziehung bestimme ich, und nicht der Sachbearbeiter.


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willi
Beitrag 15.07.2012, 18:28
Beitrag #37


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Das sieht das Bayer. Staatsministerium des Innern aber anders: klick


Zitat
Haben Sie zwei Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
[...]
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
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janr
Beitrag 15.07.2012, 18:38
Beitrag #38


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Wieso anders? blink.gif
Zitat (willi @ 15.07.2012, 19:28) *
Zitat
Haben Sie zwei Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. ...
Allerdings darf sich das Bay Staatsministerium auch nicht gegen das eigene Meldegesetz stellen. wink.gif
Aufenthaltszeiten sind nicht der einzige Punkt.

Eine Auflistung der Lebensbeziehungen sind auch gleich mitgeliefert:
Zitat
Zu den Lebensbeziehungen gehören Beziehungen zu Eltern, Partnern, Freunden, Bindungen an einen Beruf, an Vereine, Kirchengemeinden oder Parteien, etc.


Wenn ich also erkläre, daß meine Freunde in München sind, und ich nur zum Arbeiten in Augsburg bin, dann bleibe ich mit meinem Hauptwohnsitz in München.

So ähnlich hab ich das nicht nur einmal gemacht, und Freunde von mir auch.


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willi
Beitrag 15.07.2012, 18:56
Beitrag #39


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Das ist schon richtig. Wenn du jedes WE und im Urlaub in München bist, dann führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten auch zu keinem eindeutigem Ergebnis, weil dann ziemlich genau die Hälfte herauskommt. Und dann zählen die Lebensbeziehungen.

Ändert aber letztlich nichts daran, dass das die Meldebehörde entscheidet. wink.gif
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janr
Beitrag 15.07.2012, 19:12
Beitrag #40


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Bei mir nicht, denn ich hab angegeben, wo mein Lebensmittelpunkt ist.

Die Meldebehörde hat zur Kenntnis genommen und nicht entschieden.


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willi
Beitrag 15.07.2012, 20:02
Beitrag #41


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Natürlich hat sie das. Merkst du natürlich nicht, wenn die Behörde zum gleichen Ergebnis kommt, wie du.
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Diesel-Georg
Beitrag 15.07.2012, 22:28
Beitrag #42


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Und wie löse ich das Problem, wenn ich meinen Lebensabend auf meiner Finka auf Teneriffa verbringe, in der Heimat aber noch eine kleine Wohnung unterhalte mit Tiefgaragenstellplatz? Dort steht ein Kleinwagen, den ich benutzen möchte, wenn ich mal in Deutschland bin. Mein Hauptwohnsitz ist aber eindeutig nach Definition Teneriffa! Der müsste ja dann ein spanisches Kennzeichen führen, obwohl der Wagen natürlich Spanien nie sieht! Wie sieht es dann mit dem Equivalent TÜV aus? Muss der Wagen jedes 2. oder gar jedes Jahr einmal nach Spanien verbracht werden, um die erforderliche Untersuchung durchführen zu können? Wie sieht das mit Deutschem Zoll aus? Nach meine möglicherweise veralteten Kenntnissen darf ein Ausländisches Fahrzeug maximal 3 Monate Zoll- und Steuerfrei in Deutschland herumfahren.

Die 2 Lösungen dieser Probleme sind mir bekannt, aber beide Versionen finde ich rechtlich eigentlich nicht in Ordnung:
1. Ich melde unabhängig von meinem wirklichen Hauptwohnsitz in Spanien auch noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland an, obwohl ich hier höchstens 1 Monat im Jahr verbringe.
2. Ich melde keinen Wohnsitz in Deutschland an, mein Auto wird auf einen alten Bekannten angemeldet.

Da es ja bekanntlich nicht möglich ist, in Deutschland einen Zweitwohnsitz anzumelden, ohne dass man auch in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, frage ich mich, wie der Vorschrift Genüge getan wird, dass dort der Hauptwohnsitz sich befindet, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und wo man sich hauptsächlich aufhält.

Das gleiche Problem würde umgekehrt auch auftreten, ist mir schon passiert. Ich hatte aus beruflichen Gründen einen weiteren Wohnsitz in Niederösterreich, nahe der Slowakischen Grenze. Ein Auto dort anmelden ging nicht, weil mein Hauptwohnsitz auch heute noch eindeutig in Deutschland liegt. Da ich aber dort einen Geländewagen mit Deutscher Zulassung deponiert hatte, der nur alle 2 Jahre mal zum TÜV nach Deutschland kam, habe ich mich nach Östereichischen Recht schuldig gemacht. Das mit dem TÜV ging ja noch bei diesen Entfernungen. Aber wie löst man das Problem bei größeren Entfernungen, z.B. Teneriffa? Hauptwohnsitz in Deutschland und eigene Urlaubsfinka nebst Kleinwagen auf Teneriffa?

Das die Standortregelung nicht mehr möglich ist, halte ich für eine Fehlentscheidung des Gesetzgeber. Dadurch werden eigentlich Gesetzestreue Bürger zum Betrug gezwungen. Und nebenbei dem betroffenen Staat eigentlich zustehende Steuern vorenthalten. Selbst innerhalb Deutschland ist diese Regelung ungerecht! Wer in Hamburg wohnt und vor lauter Geld in Starnberg noch eine Ferienvilla nebst dort abgestellten Cabrio für den Sommerurlaub und Geländewagen für den Winterurlaub unterhält, der zahlt in Hamburg für diese 2 Fahrzeuge KFZ-Steuer, Starnberg und Bayern hat nichts davon, außer die Zweitwohnungssteuer. Denn dieser Mensch wird kaum mit Geländewagen oder Cabrio anreisen. Er fliegt mit Privatjet ein! Umgekehrt dürfte das auch möglich sein! Der Münchner hat an der Nord- oder Ostsee eine Villa mit Jacht und dort staionierten PKW. Die Steuern für den PKW zahlt er in Bayern, obwohl das Fahrzeug nie Bayerische Straßen abnutzt...


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willi
Beitrag 16.07.2012, 15:04
Beitrag #43


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Zitat (Diesel-Georg @ 15.07.2012, 23:28) *
Die 2 Lösungen dieser Probleme sind mir bekannt, aber beide Versionen finde ich rechtlich eigentlich nicht in Ordnung:
1. Ich melde unabhängig von meinem wirklichen Hauptwohnsitz in Spanien auch noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland an, obwohl ich hier höchstens 1 Monat im Jahr verbringe.
Das wäre m.E. die richtige Variante.
Wenn du nur eine Wohnung in Deutschland hast, gibts auch keine Unterscheidung in Haupt- und Nebenwohnung, denn Wohnungen im Ausland zählen nicht.
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Diesel-Georg
Beitrag 16.07.2012, 20:52
Beitrag #44


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Das wäre aber falsch! Denn Hauptwohnsitz bedeutet Lebensmittelpunkt oder hautsächlich hier anwesend. Man kann sich gerne darüber streiten, was von den beiden Varianten ausschlaggebend ist. Aber hier trifft ja ganz offensichtlich beides nicht zu. Nach Deutsche definition kann man lkeine 2 Hauptwohnsitze haben, aber auch nicht in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz.


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willi
Beitrag 17.07.2012, 15:18
Beitrag #45


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Löse dich doch mal von dem Hauptwohnsitz. wink.gif
Wenn du in Deutschland nur eine Wohnung hast, dann gibt weder Hauptwohnsitz noch Nebenwohnsitz, denn Solche setzen mindestens 2 Wohnungen in Deutschland vorraus. Dann hast du einfach eine Wohnung in Deutschland und die Frage nach dem Hauptwohnsitz stellt sich überhaupt nicht.
Wohnungen im Ausland sind für das deutsche Melderecht nicht relevant, genau so wenig, wie das deutsche Melderecht im Ausland gilt.
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EMD
Beitrag 17.07.2012, 19:55
Beitrag #46


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Eine lösung wäre doch wenn man noch einen alten Ausweis hat wo der jezt-neben-Wohnsitz noch Hauptwohnsitz war, mit dem sollte man doch problemlos das Auto angemeldet bekommen. Bei mir hat es die Zulassungsstelle als ich dieses Jahr ein Auto zugelassen habe auf jeden fall nicht im geringsten gestört das mein Ausweis eigentlich schon seit 2008 ageloffen war whistling.gif
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Ernschtl
Beitrag 17.07.2012, 20:05
Beitrag #47


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Zitat (Diesel-Georg @ 15.07.2012, 23:28) *
Mein Hauptwohnsitz ist aber eindeutig nach Definition Teneriffa!
Im Prinzip richtig, jedoch interessieren ausländische Wohnsitze nicht. Ich war selbst ettliche Jahre im Ausland, hatte aber in D zwei Wohnsitze. In dem Fall konnte ich mir sogar aussuchen welcher als Hauptwohnsitz gelten solle. Hat man in D nur einen Wohnsitz so ist das immer der Hauptwohnsitz.
Die Finka auf Malle und der Alterswohnsitz auf Teneriffa interessiern ev. das Finanzamt aber nicht die Meldebehörde.


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Diesel-Georg
Beitrag 18.07.2012, 14:20
Beitrag #48


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Diese Sache, dass die Deutschen Meldebehörden sich nicht für Wohnsitze im Ausland interessieren, öffnet aber Scheunentore für Passbetrug! Ich habe eine Zeitlang in Jordanien gewohnt und meine Reisepass von der Botschaft in Aman erhalten. Jetzt melde ich noch einen in Beirut und einen in Timbuktu an und hole mir jedesmal dort Reisepässe. Damit könnte ich den größten Blödsinn anstellen, wenn ich das wollte! Details werde ich dazu nicht bringen, ich will niemanden auf dumme Gedanken bringen...

Ich weiss wirklich nicht, ob man das als "Wohnsitz" bezeichnen kann, wenn man 2 oder 3 mal im Jahr für jeweils 2-3 Wochen sich dort aufhällt...
Auch ein Postempfang amtlicher Dokumente mit Fristen ist ohne hilfsbereite Nachbarn oder Freunde an so einen "Wohnsitz" kaum möglich!

Wenn es um das Auto anmelden geht, wäre es doch eigentlich auch möglich, dass man den Wohnsitz ganz normal anmeldet in Deutschland, das Auto zulässt und dann auf der Meldebehörde sich ganz offiziell ins Ausland abmeldet mit genauer Anschrift. Ich weiss blos nicht, wie dann das Straßenverkehrsamt reagiert. Vermutlich verlangen die dann, dass das Fahrzeug in Spanien zugelassen wird. Wenn ich das mache und mich beim Zoll freiwillig melde, und angebe, dass das Fahrzeug in Deutschland bleibt, weil ich es hier fahren will bei gelegentlichem Aufenthalt? Das wäre doch eine Selbstanzeige, bevor ich mich wegen Zoll- und Steuervergehen strafbar machen würde. Es wäre interessant, wie dass dann zu regeln wäre. Spanisches Kennzeichen von Teneriffa (dort Steuerfrei) und trotzdem Deutsche KFZ-Steuer zahlen, weil länger als 3 Monate in Deutschland!


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ilam
Beitrag 18.07.2012, 14:25
Beitrag #49


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Zitat (Diesel-Georg @ 18.07.2012, 15:20) *
Jetzt melde ich noch einen in Beirut und einen in Timbuktu an und hole mir jedesmal dort Reisepässe.


Wozu der Aufstand? Mit der richtigen Geschichte bekommt man auch ganz regulär drei Reisepässe.
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Diesel-Georg
Beitrag 18.07.2012, 16:23
Beitrag #50


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Ich weiss, ich hatte selbst mal 2 Pässe wegen komplizierter Visabeschaffungen. Aber die waren beide vom gleichen Wohnort in Deutschland. Damit kann man wenig Unfug anstellen. Nur wenn die von den verschiedensten Stellen ausgestellt werden ist da was möglich, weil der Passinhaber nicht mehr greifbar ist.
Aber das ist hier offtopic.gif
Thema ist Nebenwohnsitz und Kfz-Anmeldung. Und das geht eben nicht, wie schon allerseits bemerkt.


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