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> Autoimport aus der Schweiz?, Audi a4 geerbt
Chefkoch74
Beitrag 27.12.2006, 02:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe von meinem Vater, der in der Schweiz gelebt hat, ein Auto geerbt.
Das ortsansässige Autohaus hat mir zu wenig geboten, sodass ich nun überlege den Wagen selber zu fahren.

Nun meine Fragen:
Muss ich in Deutschland ein Kennzeichen für die Überführung besorgen oder kann ich mit seinen Schweizer Nummern fahren?
Soll ich den Wagen am Zoll anmelden? Wenn ja wann (vorher oder wenn ich da bin?)
Wird der Zoll oder was auch immer zu bezahlen ist ab 1.1.2007 teurer (wie z.B. die Mehrwertsteuer)
Mein Vater musste als er den wagen von D nach CH brachte einige Umbauten machen (Licht u.a.) muss das rückgängig gemacht werden?
Und wie wird der Wert des Autos ermittelt? Wegen Zoll?
Was kommt an kosten auf mich zu? in% des Wertes oder Pauschal ?
Viele Fragen. Ich bin sehr dankbar über ein paar informationen.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen Chefkoch
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magnum88
Beitrag 27.12.2006, 07:15
Beitrag #2


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aus: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einrei...reise_nicht_eg4

Zitat
Bei der Einfuhr von Waren aus einem nicht zur EG gehörenden Land (Drittland) sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird.
Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an.
Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.

Pkws sind den Codenummern 8703 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 10 %. Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 16 %.
Pick-Ups sind in der Regel den Codenummern 8704 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 22 %. Der EUSt-Satz beträgt 16 %.

Für die Einfuhrabfertigung ist es grundsätzlich erforderlich, die Einfuhrwaren bei der Zollstelle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich auf dem Vordruck 0737 des Einheitspapiers. Der förmlichen Zollanmeldung sind die Rechnung, die Frachtunterlagen sowie je nach Einzelfall oder auf Verlangen der Zollstelle weitere Unterlagen beizufügen. Der Vordruck 0737 ist im örtlichen Formularhandel, bei der Industrie- und Handelskammer oder als Einzelstück bei der Zollstelle erhältlich. Im Merkblatt zum Einheitspapier finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks. Die aktuelle Version des Merkblatts finden Sie unter der Rubrik Merkblätter. Alternativ können Sie die Zollanmeldung auch über das Internet abgeben.
Die Einfuhrabgaben sind grundsätzlich sofort zu entrichten.
Für die Erledigung der Einfuhrformalitäten sind grundsätzlich Sie selbst als so genannter Einführer verantwortlich. Sie können sich dabei von einer Spedition, einem Kurierdienst oder ähnlichen Dienstleistungsunternehmen vertreten lassen. EG-ansässige Unternehmen bieten die Übernahme der Zollformalitäten als Dienstleistung an und verfügen über so genannte Aufschubkonten, so dass die Einfuhrabgaben dann nicht sofort in bar entrichtet werden müssen. Diese Unternehmen können oft auch zusätzliche Vereinfachungen im Hinblick auf die Art der Zollanmeldung in Anspruch nehmen.


Eventuell gibt es bei Erbschaften Steuererleichterungen.
Da würde ich mich mal bei meinem zuständigen Finanzamt erkundigen.


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Thaddäus
Beitrag 07.07.2010, 13:32
Beitrag #3


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Würde mir jemand ausrechnen was ich insgesamt zahlen müsste wenn ich einen (Gebraucht-)Wagen
für 1000€ in der Schweiz privat kaufe und es nach D mitnehme?

Und was würde bei einer Schenkung passieren?
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CvR
Beitrag 07.07.2010, 14:03
Beitrag #4


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Zitat (Thaddäus @ 07.07.2010, 14:32) *
Würde mir jemand ausrechnen was ich insgesamt zahlen müsste wenn ich einen (Gebraucht-)Wagen
für 1000€ in der Schweiz privat kaufe und es nach D mitnehme?

Gern (aber natürlich ohne Gewähr!). Rechnen wir mit 10% (PKW) bis 22% (Pickups etc.) Einfuhrzoll (aus dem vorletzten Beitrag) sowie 19% Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhr kostet dann wohl 30,9% bis 45,18% des Kaufpreises. Bei einem Preis von 1000,- wären das dann 309,- bis 451,80 Doppelmark Einfuhrabgaben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ggf. fallen auch die Transportkosten in den zu verzollenden/versteuernden Betrag hinein, evtl. gibt es auch noch besondere Regelungen, falls das Fahrzeug in D (oder der EU?) produziert wurde...
Zitat
Und was würde bei einer Schenkung passieren?

Ich vermute, man müsste den Schätzwert des Fahrzeugs verzollen und versteuern müssen think.gif


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Trucker
Beitrag 07.07.2010, 14:06
Beitrag #5


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In der Regel 19% Einfuhrumsatzsteuer beim kauf bei einer Schenkung k.a.
aber ich denke das gleiche


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



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calectra
Beitrag 07.07.2010, 14:06
Beitrag #6


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Also ich habe im Bekanntenkreis Leute, die schon häufiger PKW aus der Schweiz importiert haben. Auch einer meiner Wägen stammt aus der Schweiz. Man muss das Fahrzeug direkt am Grenzübergang verzollen. Man zahlt auf den Kaufpreis, den man mit dem Kaufvertrag nachweist, 19% Mehrwertsteuer. Zoll, also die 10%, wurden bisher noch nicht fällig, woran das aber liegt kann ich nicht sagen. Ich glaube aber, dass die 10% erst ab einem gewissen Wert fällig werden. (Edit: Es kann aber auch daran liegen, dass die PKW in der EU hergestellt wurden. Darauf hat mich cvr gerade gebracht.)
Man bekommt dann dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, macht in D eine Vollabnahme und kann dann das Fahrzeug problemlos zulassen. Ist kein großer Akt.

Wenn man das Fahrzeug überführt, obwohl es noch in der Schweiz zugelassen ist, muss man die Schilder bei der Zulassungsstelle abgeben. Diese werden dann wohl in die Schweiz zurückgeschickt. Aber ohne 100% Garantie. Die Fahrzeuge von denen ich weiss waren alle schon abgemeldet, bzw. ohne Schilder.
Technisch musste an den Fahrzeugen bisher nie etwas geändert werden. Es wurde lediglich teilweise eine Ausnahmegenehmigung wegen der fehlenden LWR benötigt, welche aber nur ein paar Euro kostet und kein Problem darstellt. Diese war Mitte der 90er in der Schweiz wohl noch kein Standart.

Bei einer Erbschaft gehe ich davon aus, dass der Wert des Wagens geschätzt wird und danach die Abgaben zu entrichten sind.

MfG


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Kai R.
Beitrag 07.07.2010, 15:14
Beitrag #7


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Zitat (calectra @ 07.07.2010, 15:06) *
Bei einer Erbschaft gehe ich davon aus, dass der Wert des Wagens geschätzt wird und danach die Abgaben zu entrichten sind.

die Erbschaft war 2006 wavey.gif Thread-Grabräuber am Werk.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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calectra
Beitrag 07.07.2010, 15:29
Beitrag #8


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Zitat (Kai R. @ 07.07.2010, 16:14) *
die Erbschaft war 2006 wavey.gif Thread-Grabräuber am Werk.

Ups, übersehen. Mist.
Dann nochmal für den Grabräuber. Ich würde behaupten, dass du 190€ bezahlen musst. So wars bisher bei meinen Bekannten immer.

MfG


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Thaddäus
Beitrag 07.07.2010, 15:54
Beitrag #9


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Dankeschön für die Rechenexempel, jetzt ist es mir klarer geworden.
Das Fahrzeug um das es sich handeln würde, wäre ein amerikanisches Fabrikat.
Abgemeldet ist der Wagen ebenfalls.
Schauen wir mal was sich ergibt.
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