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> Ärger mit Autovermietung, Was kann ich tun
danny
Beitrag 21.12.2006, 20:38
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich hab da ein bissel ärger mit nem großen Autovermieter und würde gerne eure Meinungen und Tips hören.

Die Vorgeschichte....
Da ich mit meiner Freundin über die Weihnachtsfeiertage zu ihren Eltern nach Bozen fahren wollte, habe ich ende Oktober nach günstigen Angeboten der Autovermieter ausschau gehalten, da mir die Reise mit der Bahn zu teuer war und wir selbst nur über einen Kleinwagen verfügen. Nach kurzen Suchen fand ich das Angebot für ADAC-Mitglieder des Vermieters mit dem großen S., nachdem ich für einen Passat Kombi mit Navigation oder ähnlich, Winterreifen und der Reduzierung des Selbstbehaltes auf 350.-€, für eine Woche nur 319.-€ im Vorraus (über Kreditkarte) zahlen sollte. Da ich bei dem Vermieter schon des öfteren einen Wagen hatte und bisher nur gute Erfahrungen gemacht hab, habe ich das Angebot auch gleich gebucht, was mir auch gleich per E-Mail bestätigt wurde. Heute nun wollte ich zur Vereinbarten Zeit den Wagen abholen, damit wir, wie es eigentlich geplant war, morgen früh losfahren können. Daraus wird nun leider nix ranting.gif

Das ist passiert....
Wie gesagt, bin ich heute zur Vereinbarten Zeit zum Vermieter gefahren und wollte den Wagen abholen. Da ich wie erwähnt schon des öfteren bei dem Vermieter einen Wagen hatte, brauchte ich nur Reservierungsnummer bzw. Name und Kreditkarte vorlegen und schon war der Mitarbeiter fleißig am tippen. Aufeinmal verschwand der Mitarbeiter (ich dachte um die Wagenschlüssel zu holen), und kam mit seinen Vorgesetzten wieder, der mir auf seine trockende Art mitteilte, das ich den Wagen nicht haben könnte, da ich mit meinen 22 Jahren noch zu Jung sei. Nach seiner Aussage werden an Personen unter 25 Jahren nur Fahrzeuge bis zur Kompaktklasse vergeben, da dies so die Versicherung vorschreibt. Auf meinen Einwand, das meine Daten im System stehen und man diesen "Fehler" ja doch irgendwie früher hätte bemerken und mit mir besprechen können, gab es nur schweigen. Als alternative wurde mir ein Peugeot 207 angeboten, der aber leider keine Winterreifen und kein Navi hätte und dazu nur 290.-€ kosten würde, da weder der ADAC- noch der Online-Rabatt vor Ort angewendet werden können. Diese alternative habe ich natürlich abgelehnt, da ich nämlich selbst einen alten Corsa hab und ja extra einen größeren mieten wollte und ich in der Meinung bin, das man ohne Winterreifen nix in den Alpen verloren hat. Da wir uns nicht einigen konnten, sagte mir der Mitarbeiter dann, das er die Reservierung auf meine kosten Stornieren würde, da ich ja deren alternativ Angebot nicht annehme ranting.gif
Da sich streiten vor Ort nicht lohnt, habe ich den Mitarbeitern schöne Feiertage gewünscht und sie darauf hingewiesen, das sie mit sicherheit von meinen Anwalt hören werden.
Der große Hammer ist, das mir zweimal an der Telefonhotline versichert wurde, das bei ADAC-Anmietungen das Mindestalter 21 Jahre (außer Oberklasse, da 25 Jahre) bei vielen Fahrzeugen sogar nur 18 Jahre ist. Einzigste Vorraussetzung ist der 1 Jährige Besitz des Führerscheins, den ich voll erfülle, da mein Führerschein Klasse B 2002 gemacht hab und zudem ausgebildeter Berufskraftfahrer bin. Seitens der Hotline konnte man sich das Verhalten der Mitarbeiter vor Ort nicht erklären, aber leider auch nicht sofort helfen.

Nachdem ich meiner Freundin die Situation erzählt habe, die natürlich sehr begeistert war, habe ich versucht, bei einen anderen Verleiher einen Mietwagen zu bekommen, was an einen Donnerstag um kurz vor Fünf und zudem vor dem Weihachtswochenende eine sehr erfolgsversprechende Aufgabe ist. Die meisten haben wenn überhaupt nur Corsa, Polo oder Fiesta da. Einzig bei Hertz hat man etwas Herz und hat mir einen Mercedes C230 Automatik Limousine samt Winterreifen und tragbaren Navigationgerät für 330.-€ angeboten, den ich allerdings erst morgen gegen 12 Uhr abholen kann. Das Angebot habe ich angenommen und interessanterweise war bzw. ist auch mein Alter kein Problem. Einzig die Selbstbeteiligung von 950.-€ wurmt mich etwas, nur ich bin auch nicht bereit für den Haftungsausschluss (also keine Selbstbeteiligung) 108.-€ zu bezahlen.

Jetzt würde mich halt interessieren, was ich noch so machen kann, außer zum Anwalt zu gehen (zu was für einen Anwalt überhaupt? Reiserecht?). Es kann doch einfach nicht sein, das man von einen Verleiher so verarsch.... wird, denn
- erstens stehen meine Daten (inkl. Geburtsdatum) in deren System
- war zwischen Reservierung und heute knapp 8 Wochen Zeit um den Fehler zu beheben
- kann man mir doch nicht einfach den reservierten und bezahlten Wagen nicht geben und dann noch einfach Frech eine Strafgebühr erheben und den Kunden damit erpressen, wenn er einen weitaus kleineren und ungeeigneten Wagen ablehnt.

Zudem würde mich interessieren, wer jetzt für den halben, wenn nicht sogar einen Tag aufkommt, den meine Freundin und ich jetzt verlieren und wer die höheren kosten trägt, denn ich denke so eine C-Klasse Automatik Benziner verbraucht doch etwas mehr als ein Passat Kombi Diesel mit Handschaltung.

MFG Daniel
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Offroad-Events
Beitrag 21.12.2006, 20:58
Beitrag #2


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Als ehemaliger Stationsleiter einer großen Autovermietung (grün und nix mit S.) kann ich dir sagen das es nicht erst einen Anwalt braucht. Bei der Reservierung wird nicht wirklich darauf geachtet welche Daten im System stehen. Die Kreditkarte wird erst bei Anmietung belastet und vorher nur als Referenz genommen. Erfahrungsgemäß hat eine schriftliche Beschwerde bei der Zentrale in Pullach sehr gute Chancen. Die Altersgrenze von 25 ist übrigens ganz normal und branchenüblich bei Mittelklasse und größer. Auf den Passat Diesel kannst du übrigens nicht bestehen, es werden nur Fahrzeugklassen reserviert und da kann es auch sein das du einen Hyoasung Schießmichtot in der selben Klasse bekommst. Machs wie ich, ich reservier immer Kleinwagen mit Automatik und die sind absolut selten, ergo fahre ich meistens mind. Mittelklasse zum kleinen Preis wenn ich privat unterwegs bin whistling.gif


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Chris
Beitrag 21.12.2006, 21:06
Beitrag #3


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Dann sollte man dem Vermieter mit dem großen S vielleicht mal seine Homepage vorhalten...falls das der Vermieter ist, den du meinst, habe ich dort übrigens schonmal nen 5er BMW als Touring ausgeliehen. Und ich bin ebenfalls 22.
Laut Homepage des besagten Anbieters sind nämlich alle Fahrzeuge unterhalb der Mercedes S-Klasse ab 21 mietbar.


edit: Genau aus dieser Problematik heraus, habe ich übrigens immer einen Ausdruck der Homepage dabei, auf der das Mindestalter für die gewünschte Fahrzeugkategorie abgedruckt ist.


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braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

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Offroad-Events
Beitrag 21.12.2006, 21:17
Beitrag #4


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Zitat (Chris @ 21.12.2006, 21:06) *
Dann sollte man dem Vermieter mit dem großen S vielleicht mal seine Homepage vorhalten...falls das der Vermieter ist, den du meinst, habe ich dort übrigens schonmal nen 5er BMW als Touring ausgeliehen. Und ich bin ebenfalls 22.
Laut Homepage des besagten Anbieters sind nämlich alle Fahrzeuge unterhalb der Mercedes S-Klasse ab 21 mietbar.


edit: Genau aus dieser Problematik heraus, habe ich übrigens immer einen Ausdruck der Homepage dabei, auf der das Mindestalter für die gewünschte Fahrzeugkategorie abgedruckt ist.


Gerade gesehen das der Passat Variant immer noch als IWMR (Intermediate Wagon Manual A/C) eingestuft ist und damit laut Sixt Homepage ab 21 angemietet werden kann.
Ich tippe mal eher drauf das die Station mal wieder gnadenlos überbucht war, da wird man als Autoverleiher erfinderisch num die Kunden entweder in kleinere Fahrzeuge oder auf die Strasse zu setzen.


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Coyota
Beitrag 21.12.2006, 21:19
Beitrag #5


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Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *
Machs wie ich, ich reservier immer Kleinwagen mit Automatik und die sind absolut selten, ergo fahre ich meistens mind. Mittelklasse zum kleinen Preis wenn ich privat unterwegs bin whistling.gif


Für diesen Klasse-Tipp sollte man eigentlich extra eine FAQ Mietwagen aufmachen!!! Den merk ich mir! notworthy.gif


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KJK
Beitrag 21.12.2006, 21:35
Beitrag #6


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Zitat (Coyota @ 21.12.2006, 21:19) *
Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *
Machs wie ich, ich reservier immer Kleinwagen mit Automatik und die sind absolut selten, ergo fahre ich meistens mind. Mittelklasse zum kleinen Preis wenn ich privat unterwegs bin whistling.gif
Für diesen Klasse-Tipp sollte man eigentlich extra eine FAQ Mietwagen aufmachen!!! Den merk ich mir! notworthy.gif
Und wenn man keine Automatik mag, erfüllt der Wunsch nach einem Navi (evtl. mit kleinem Aufpreis behaftet) denselben Zweck. In Kombination mit dem Wunsch nach Winterreifen ist so einmal aus einer A-Klasse ein A6 avant 3.0TDI quattro geworden cool.gif .


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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danny
Beitrag 21.12.2006, 21:36
Beitrag #7


Neuling
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Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *
Die Kreditkarte wird erst bei Anmietung belastet und vorher nur als Referenz genommen.

das stimmt so leider nicht. Wie ich auch geschrieben hab, war das von mir gewählte Angebot ein vorauszuzahlendes Angebot, welches nur mit Kreditkarte gebucht werde konnte. Der Basismietpreis von 319.-€ wurde vier Tage nach meiner Buchung von meiner Kreditkarte abgezogen

Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *
Die Altersgrenze von 25 ist übrigens ganz normal und branchenüblich bei Mittelklasse und größer.

also VW Passat oder ähnlich ist ja bei den meisten Mietfirmen "untere Mittelklasse" und die bekommt man bei den meisten auch mit 21, laut Europcar (über ADAC) sogar mit 19. Zumal wie schon oben geschrieben, hat man bei Hertz ohne irgendwelche Einwände bezüglich des Alters mir den Mercedes C230 angeboten und der ist doch sicherlich bedeutend mehr Wert als ein VW Passat oder vergleichbar !?!

Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *
Auf den Passat Diesel kannst du übrigens nicht bestehen, es werden nur Fahrzeugklassen reserviert und da kann es auch sein das du einen Hyoasung Schießmichtot in der selben Klasse bekommst.

das ist mir sehr wohl bewusst, es wurde halt als Beispielfahrzeug ein VW Passat Variant Diesel mit Navi genannt. Das es auch ein Peugeot oder Ford oder Opel sein kann, ist ja völlig in Ordnung, nur ich denke du stimmst mir zu, das Passat Kombi und Corsa nicht ein und die selbe Fahrzeugklasse ist oder?

Ich denke auch mal, das sie einfach keinen Wagen mehr hatten bzw. überbucht waren und sich einfach gesagt haben, den jungen Bengel den schüchtern wir nun ein und schicken ihn mit einen Ladenhüter nach Hause. Nur sowas kann nicht sein, dann müssen sie halt stornieren oder irgendwie anders tricksen, nur nicht zum lasten der Kunden und nicht auf so eine Art! ranting.gif
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Offroad-Events
Beitrag 21.12.2006, 21:40
Beitrag #8


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Zitat (danny @ 21.12.2006, 21:36) *
Zitat (Offroad-Events @ 21.12.2006, 20:58) *

Die Kreditkarte wird erst bei Anmietung belastet und vorher nur als Referenz genommen.

das stimmt so leider nicht. Wie ich auch geschrieben hab, war das von mir gewählte Angebot ein vorauszuzahlendes Angebot, welches nur mit Kreditkarte gebucht werde konnte. Der Basismietpreis von 319.-€ wurde vier Tage nach meiner Buchung von meiner Kreditkarte abgezogen





DAS ist allerdings eine ganz neue Taktik, sowas hab ich noch nie erlebt. Bin aber schon seit 7 Jahren aus der Branche. Die Zeiten scheinen noch härter geworden zu sein.
Wie gesagt, Schreiben aufsetzen und ab an die Zentrale damit !


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strichachtdoktor
Beitrag 22.12.2006, 00:34
Beitrag #9


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Die Frage ist, ob der Vertrag mit der Abbuchung nicht bestätigt worden ist - dann wurde er nämlich nicht erfüllt und der Fahrzeugvermieter kann in Regress genommen werden. Immerhin ein Urlaubstag und einiges an Ärger. Wenn dann noch die Begründung mit den 25 Jahren aus der Luft gegriffen war, stehen die Chancen auf Schadensersatz nicht so schlecht, denke ich. Mal zum Anwalt damit ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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feindlichesGrün
Beitrag 22.12.2006, 00:41
Beitrag #10


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.12.2006, 00:34) *
Die Frage ist, ob der Vertrag mit der Abbuchung nicht bestätigt worden ist - dann wurde er nämlich nicht erfüllt und der Fahrzeugvermieter kann in Regress genommen werden. Immerhin ein Urlaubstag und einiges an Ärger. Wenn dann noch die Begründung mit den 25 Jahren aus der Luft gegriffen war, stehen die Chancen auf Schadensersatz nicht so schlecht, denke ich. Mal zum Anwalt damit ...


Dem kann ich mich nur anschließen...

Hast Du einen Durchschlag vom Vertrag bekommen, in der die Typ-Klasse angegeben ist? Dann kannst Du Dir ein entsprechendes Auto anmieten und falls mehr Kosten entstanden sind, diese ersetzt verlangen. Das dürfte auch dann gelten, wenn es Dir nicht möglich war ein gleichwertiges Auto anzumieten und Du gezwungen sein solltest ein klassenhöheres Fahrzeug zu nehmen.

mfg
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GerhardNL
Beitrag 22.12.2006, 14:10
Beitrag #11


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Hallo Daniel,

aus der Homepage des Vermieters geht klar hervor, dass der Passat Variant ab 21 Jahren mietbar ist mit 2 Jahren Führerscheinbesitz. Ich nehme an, dass das am Tag Deiner Buchung genau so war. Ich hoffe, Du hattest Dir damals das Ganze ausgedruckt, wenn nicht dann mache es jetzt noch schnell.

Das würde nämlich bedeuten, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem gegenseitigen Vertrag (den ihr mit der Buchung abgeschlossen habt) nicht erfüllt hat. Damit muss er Dir nicht nur den vollen Mietpreis zurückerstatten, sondern - so weit ich weiß - auch alle Dir durch die Pflichtverletzung entstandenen Schäden ersetzen. Wäre hier z.B. die Preisdifferenz bei einem anderen Vermieter, der Aufwand für die vergebliche Anreise zu S..., etc.

Ich würde diese Schäden in einem eingeschriebenen Brief an die Geschäftsführung des Vermieters auflisten (einschließlich der Portokosten), und sie mit Fristsetzung von ca. zwei Wochen zur Zahlung auf Dein Konto auffordern. Wenn sie nicht spuren, dann ab zum Anwalt.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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danny
Beitrag 29.12.2006, 10:40
Beitrag #12


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so, ich bin von meinen kurzen Weihnachtsurlaub (waren ja nur 2287km die wir gefahren sind) wieder zurück und habe grade den Ersatz-Mietwagen bei Hertz abgegeben.
Im großen und ganzen war ich mit Hertz sehr zufrieden, nur die Tatsache, das mir erst ein Haftungsausschluss (Super Cover) angeboten wurde und ich diesen dann doch nicht, aufgrund meines Alters (Mindestalter 25) nehmen konnte, fand ich blöd. Der bereitgestellte Wagen war ein knapp zwei Monate alter Mercedes-Benz C220 CDI Limousine, mit 5 Gang-Automatik, Winterreifen und sogar eingebauten Navigationsgerät. Für die 332.50€ die wir jetzt für eine Woche bezahlt haben, sind wir ganz zufrieden gewesen, denn so eine neue C-Klasse ist schon was ganz anderes als ein 8 Jahre alter Corsa.
Das nächste mal werde ich gleich nach Hertz gehen.

Das mit S. wird wohl eine längere Geschichte, denn auf eine Beschwerde-Mail die am 21.12. geschrieben hab, bekam ich gestern eine sehr unbefriedigende Antwort. In dieser wurde ich auf die AGB hingewiesen, in der folgendes steht:

-Die Online Reservierung (bestätigt oder nicht bestätigt) stellt noch keinen Vertrag zur Bereitstellung eines Mietfahrzeugs dar. Der Mietvertrag wird mittels Unterschrift erst am Tag der Anmietung unter Geltung der gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Anmietlandes geschlossen.

-Die Vorausbezahlung kann vor Mietantritt vollständig zurückerstattet werden. S. behält sich das Recht vor, eine angemessene Verwaltungsgebühr für Rückerstattung einzubehalten. Holt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 80,- erhoben.

-Gültig für die im Angebot aufgelisteten Fahrzeuggruppen, ist vorbehaltlich die Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit kann für bestimmte Zeiträume ausgesetzt werden.

Zumal man versucht, die Tatsachen etwas umzudrehen. Denn nach der E-Mail, war ich nicht zu jung wie die Stationsmitarbeiter behaupteten, sondern zitat:
"wollten sie keine 60 Minuten warten, bis das reservierte Fahrzeug verfügbar gewesen sei und lehnten ein entsprechendes Ersatzfahrzeug ab....... Aus diesen Grund werden wir ihnen gemäß unserer AGB´s eine Bearbeitungsgebühr von 80.-€ in Rechnung stellen."

Davon das ich noch etwas warten sollte, war am besagten Tag nie die Rede. Hätte man gesagt, "tschuldigung, der Vormieter hat den Wagen später abgeben und es dauert noch etwas", dann wäre ich nochmal weg gegangen und hätte den Wagen später abgeholt, aber dem war ja nicht so, da sich die Mitarbeiter weigerten mir den Wagen zu geben, da ich ja angeblich zu jung war.
Und ein Peugeot 207 oder Opel Corsa ist in meinen Augen kein Ersatzfahrzeug für ein Kombi-Fahrzeug der Mittelklasse. Ich kenne das so, das man dann ein Fahrzeug einer höheren Fahrzeuggruppe bekommt, wenn die reservierte Fahrzeugruppe nicht verfügbar ist und nicht anders rum.....

Also werde ich doch mal zum Anwalt wandern müssen, denn für so eine verarsche sind 80.-€ zuviel mad.gif

MFG Daniel
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 08:11