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> mpu, 1.4 ng thc , 31 ng carbonsäure
benaaa
Beitrag 13.12.2006, 15:52
Beitrag #1


Neuling


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hallo,
ich wurde im april bei einer verkehrskontrolle angehalten, blutuntersuchung ergab 1,4 ng thc, 31 ng carbonsäure. fahrverbot 1 monat, dann kam post von der fsst:
jetzt soll ich zur mpu, bei der herausgefunden werden soll, ob ich meinen konsum vom führen eines kfz trennen kann.

was erwartet mich?

habe ich die chance, meinen führerschein zu behalten (bei gelegentlichem konsum ist es ja wohl nicht zwingen erforderlich, den fs zu entziehen), wenn im wahrscheinlich anstehenden test wieder carbonsäure gefunden wird, ich aber glaubhaft darlegen kann, das ich fahren und kiffen strikt trenne?

was muss ich beachten?

hoffe ich bekomme ein paar gute tips, was zu tun ist, was mich erwartet!
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darkstar
Beitrag 13.12.2006, 16:01
Beitrag #2


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Hast du denn einen Abstinenznachweis von 6 Monaten vorher? Ohne diesen kann keine MPU bestanden werden, es sei denn es ist mit dem MPI abgesprochen.

Allein mit fahren und kiffen trennen ist es nicht getan. Wenn du die Fristvorlage nicht einhalten kannst und du den vorgegebenen AN nicht erbringen kannst, dann entzieht die FEB.

Am besten du gehst mal zu kostenlosen Infoabenden von MPI in deiner Nähe...klick

mfg
darkstar


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astaubach
Beitrag 13.12.2006, 19:36
Beitrag #3


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@benaaa:
In welchem Bundesland wohnst Du ?


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Gruß, Andreas
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benaaa
Beitrag 13.12.2006, 20:10
Beitrag #4


Neuling


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hallo,

danke erstmal für die schnellen ersten antworten.

ich komme aus hessen.

ich habe keinen abstinenznachweis, da ich nicht mehr mit einer mpu gerechnet habe (hätte mal früher auf dieses forum treffen sollen), nachdem ich "nur" ein fahrverbot von 1 monat bekommen habe. dachte, damit wäre die sache gelaufen (denkste!?)

drogenscreening wird also auf jeden fall schlecht ausfallen, da ich hin und wieder gekifft habe.

muss ich nun trotzdem gleich mpu machen, obwohl ich gar keine chance habe, da durchzukommen? wäre ja rausgeschmissen geld.

ich bekam nur einen brief, auf dem ich die stelle angeben musste, wo ich mpu machen will. diesen habe ich ende letzter woche abgeschickt. nun warte ich.....!

wie läuft das weiter ab? wie kann ich mich weiterhin verhalten.
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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 20:17
Beitrag #5


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Du kannst zur MPU gehen und durchfallen. Kostet Geld und bringt nichts.
Die FE ist weg.
Du kannst die FE freiwillig abgeben und später, wenn Du bereit bist, wieder beantragen, MPU machen und zurückbekommen. Nachteil: Alle Punkte bleiben gespeichert.
Du kannst nicht zur MPU gehen und warten. Dann wird Dir die FE kostenpflichtig auf dem Verwaltungsweg entzogen. Nachteil: Kostet Geld. Vorteil: Alle Punkte sind weg.

MPU musst Du in jedem Fall machen, wenn Du die FE wiederhaben willst.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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benaaa
Beitrag 13.12.2006, 20:26
Beitrag #6


Neuling


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das heißt also, ich muss mich an die fsst wenden und sagen, dass ich den führerschein freiwillig abgebe?

steh ich da nicht blöd da, wie ein durchgedrehter kiffer?

eigentlich konsumiere ich nur ab und zu, und da ich gar kein auto habe und also nicht ständig fahre (vielleicht einmal im monat) kann ich mir das so einrichten, daß ich auf keinen fall mehr bekifft fahre.

gibt es keine fälle, in denen man damit glaubhaft durch die mpu kommt, ist immer der drogenteast ausschlaggebend, auch wenn sie nur ganz geringe mengen finden würden?
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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 20:30
Beitrag #7


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Du bist im Straßenverkehr aufgefallen. Damit hast Du bewiesen, dass Du zwischen Fahren und Kiffen nicht trennen kannst.

Wie Du weiter verfährst ist Deine Sache und hat nichts mit durchgedrehtem Kiffer zu tun. Du hast weitergekifft und hast nicht den Hauch einer Chance, durch eventuell eine Haaranalyse Deine Abstinenz nachzuweisen.
Dann bleiben Dir wirklich nur die drei Dinge, die ich geschrieben habe.
Die nachgewiesene Abstinenz ist notwendig für eine positive MPU.
Aber noch lange nicht hinreichend.


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ottilie
Beitrag 13.12.2006, 20:50
Beitrag #8


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Hi benaaa,

ein beratungsgespräch im vorfeld einer begutachtung ,mit deiner mpu-stelle wäre noch eine möglichkeit um deine marschroute abzuklären.

mit angabe von kontrolliertem, gelegendlichem kiffen eine mpu zu bestehen ist sehr schwierig,..(ich hab noch von keinem fall gelesen)

kommt bei der begutachtung mehr wie gelegendlich in der vergangenheit heraus, wird abstinenz vor ever verlangt, und einen
erforderlichen Abstinenznachweis.in der regel 6 monate.

(bei einem positiven urinscreen , bist du gleich durchgeflogen.)

ohne AN in eine begutachtung zu gehen bedeutet ;volles risikooooo.
kann mich meinen vorschreibern voll und ganz anschliessen!

LG


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benaaa
Beitrag 13.12.2006, 23:36
Beitrag #9


Neuling


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ich danke euch allen für eure tips. mit dem anderen was ich noch in foren gelesen habe weiß ich nun, was ich zu tun habe. ich werde wohl eure ratschläge befolgen.

vielen dank für die schnelle hilfe!
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darkstar
Beitrag 13.12.2006, 23:40
Beitrag #10


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Dann versuche wenigstens die Zeit der Abgabe des FS noch rauszuzögern. Manche FEB lassen sich darauf ein wenn du einen Screeningvertrag vorlegst und geben dir mehr Luft. Das geht am besten mit einem freundlichen Gespräch auf der FEB. Aber KEINE Konsumangaben machen!!!

Soll heißen grundsätzliche Bereitschaft zur MPU signalisieren und um Fristverlängerung bitten. Wenns dann nicht fürs MPI ausreicht, kann man immernoch den FS abgeben hat aber Zeit gewonnen.

mfg
darkstar


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benaaa
Beitrag 14.12.2006, 11:37
Beitrag #11


Neuling


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was heißt das ganz konkret?

ich habe jetzt den brief weggeschickt an die fsst, mit der angabe, an welchem mpi ich meine mpu machen will.

wenn ich dieses jetzt genannt bekomme gehe ich dann zu diesem institut, um eine fristverlängerung zu bekommen, oder wie?

mit wem schließe ich den screening-vertrag ab? kann ich bestimmen, wann die screenings losgehen, denn ich muss ja wohl erstmal privat solange testen, bis ich clean bin ( so ca. 3 monate, oder?)?

oder soll ich mich jetzt gleich mit der fsst in verbindung setzten, noch bevor die mir ein mpi nennen?

ich verstehe das genaue vorgehen noch nicht so ganz, wäre nett, wenn mir dazu nochmal jemand ausführlich antwort geben könnte.
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benaaa
Beitrag 14.12.2006, 13:25
Beitrag #12


Neuling


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und noch was ganz anderes:

großen respekt an die leute, die hier tausende von anfragen beantworten, wie auch meine.

vielen vielen dank, das ist ja wirklich großartig.

das wollte ich noch loswerden.
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ottilie
Beitrag 14.12.2006, 15:46
Beitrag #13


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Zitat (benaaa @ 14.12.2006, 11:37) *
wenn ich dieses jetzt genannt bekomme gehe ich dann zu diesem institut, um eine fristverlängerung zu bekommen, oder wie?


wichtig!!!die fsst ist für die fristverlängerung zuständig.
Zitat (benaaa @ 14.12.2006, 11:37) *
mit wem schließe ich den screening-vertrag ab? kann ich bestimmen, wann die screenings losgehen, denn ich muss ja wohl erstmal privat solange testen, bis ich clean bin ( so ca. 3 monate, oder?)?


ein Labor-vortest bei deinem hausarzt wäre ratsam..bevor du dich anmeldest..

deine fsst hat adressen von einbestellärzten vorliegen, oder bieten selber screens übers gesundheitsamt an.
bei einer jeden mpu-stelle kannst du dich auch zu einem drogenkontrollprogramm anmelden!.du solltest bei der anmeldung schon einen cleanen urin haben,.denn der vertrag gilt ab Unterschrift,.du hast dann keinen einfluss auf die Termine!...sonst wäre das ganze ja nicht mehr unvorhersehbar,..und das müssen die screens sein.

einige mpu-stellen akzeptieren auch Haare,.das solltest du aber unbedingt abklären, und auch die erforderliche länge,..

achtung: nach konsumstopp, wächst das cooh auch noch paar cm ein,.im schlechtesten fall, bei regelmässig bis zu 3cm.

Zitat (benaaa @ 14.12.2006, 11:37) *
oder soll ich mich jetzt gleich mit der fsst in verbindung setzten, noch bevor die mir ein mpi nennen?


besser wäre das...kannst ja vorher mal bei einem mpi anrufen, wie die aussichten ,ohne AN anzutreten sind.

dann kannst du bei der FSST gleich stellung dazu nehmen.

und THX noch für dein Lob,. da freuen wir uns auch drüber . flowers.gif

LG


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benaaa
Beitrag 14.12.2006, 16:10
Beitrag #14


Neuling


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alles klar.

lieben dank nochmal.

ich werde die sache jetzt so angehen. halte euch auf dem laufenden.

vielleicht treten ja auch noch fragen auf, bei denen ich eure hilfe benötige.
bis dann
ben
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ottilie
Beitrag 14.12.2006, 16:12
Beitrag #15


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Frag ruhig ,wenn dir was unklar ist wavey.gif

LG


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Lexus
Beitrag 14.12.2006, 18:03
Beitrag #16


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Zitat (GSX-R @ 13.12.2006, 20:30) *
Du bist im Straßenverkehr aufgefallen. Damit hast Du bewiesen, dass Du zwischen Fahren und Kiffen nicht trennen kannst.


So einfach ist das natürlich nicht. Wäre dieser Schluss gerechtfertigt, dann wäre ja eine MPU-Anordnung ein überflüssiger Mumpitz, denn bei gelegentlichem Konsum (der steht hier auf Grund der 1,4 aktiv - für den Vorfallstag - und auf Grund des THC-COOH-Wertes - auch für weiteren Konsum in der Vergangenheit - fest) muss bei feststehendem fehlendem Trennvermögen die FE entzogen werden.

In Baden-Württemberg würde in der Tat bei den Werten entzogen werden. Anders in Bayern, da würde es eine MPU geben. Offenbar auch in Hessen. leider scheint es keine Entscheidung des VGH Kassel zu diesem Problem zu geben, oder ich habe noch nicht genügende gesucht.

Gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen ist ausdrücklich kein Kritierium für Ungeeignetheit. Man kann nun aber aus den aktiven 1,4 ng/ml den Verdacht ziehen, dass das Trennvermögen möglicherweise nicht gegeben ist. Davon wird eigentlich überall ausgegangen. Aus diesem Grund wird bei Aktivwerten zwischen 1,0 und 2,0 eben eine MPU angeordnet.

Screenings sind doch vollkommen überflüssig, weil gelegentlicher Konsum doch sowieso feststeht, was soll da noch aufgeklärt werden? Es geht einzig um die psychologische Frage: Kann der TE das Fahren vom Konsum trennen oder nicht. Und bei psychologischen Fragestellungen wird eben die MPU angeordnet.

Wenn ich jetzt Angst hätte, dass ich eine MPU mit der Frage nach dem Trennvermögen nicht bestehen könnte (warum aber eigentlich nicht?), dann würde ich der FSSt quasi als Bonbon anbieten, weit über das Nötige hinaus zu gehen und künftig Abstinenz anzubieten, wenn sie im Gegenzug die Zeit für die dafür nötigen Screenings einräumen und die Fahrerlaubnis sechs Monate oder ein Jahr nicht entziehen.


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ottilie
Beitrag 14.12.2006, 18:56
Beitrag #17


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Hi Lexus,

wie ist es aber,wenn bei der befragung/aufarbeitung im gespräch ,mehr wie gelegendlich in der vergangenheit rauskommt?..z.b bei gelegenheiten/gründe/bong/vorratshaltung...

dann braucht man doch sowieso nach meiner meinung abstinenzangabe ,und einen erforderlichen AN?

oder täusche ich mich?

LG


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Lexus
Beitrag 14.12.2006, 21:59
Beitrag #18


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Ja sicher, wenn sich "regelmäßig" herausstellt, dann ist es vorbei.


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benaaa
Beitrag 15.12.2006, 15:22
Beitrag #19


Neuling


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hallo,

wenn ich lexus richtig verstehe, dann besteht doch die möglichkeit, mit gelegentlichem konsum durch die mpu zu kommen.

wird bei der mpu auf jeden fall noch ein drogenscreening gemacht?

oder wird nur in einem gespräch getestet, ob ich fahren und kiffen trennen kann? so steht es jedenfalls in dem schreiben, das ich bekommen habe.

und wenn ein eventuelles drogenscreening ergibt, das ich gelegentlich kiffe, heißt das dann auf jeden fall negative mpu?

die sache bei der kontrolle war die, das ich eine woche vorher geburtstag hatte. zu diesem zwecke habe ich mir etwas hasch besorgt und in der nacht vor der konrolle habe ich noch den rest vom fest weggeraucht, dachte aber auf keinen fall, daß noch am nächsten morgen aktives thc im blut ist.

die tests, die der arzt mit mir durchgeführt hat, um rauszufinden, ob ich ausfallerscheinungen habe sind absolut zufriedenstellend ausgefallen (hat mir der arzt vor ort bestätigt).

wenn ich nun glaubhaft versichere, daß die "kiff-fahrt" nicht mehr vorkommt ( ich bin wie gesagt nicht angewiesen auf das auto, fahre mit öffentlichen zur arbeitsstelle, kann den einsatz des autos also frei planen), ich absolut glaubhaft darlege, daß ich nur gelegentlich kiffe (vielleicht 1-2 mal im monat), und mir nun klar ist, daß ich das auto länger stehen lassen muss, habe ich dann doch noch eine winzige chance durchzukommen?

würde mir natürlich gerne ersparen, den fs doch noch 6 oder 12 monate abzugeben.
ich traue mir durchaus zu, meine argumente bei einer mpu schlüssig darzulegen (thema gelegenheit, vorratshaltung, bong...).


hm, langsam werde ich wieder etwas verwirrt. bitte bringt licht ins dunkel..!
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ottilie
Beitrag 15.12.2006, 15:57
Beitrag #20


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Zitat (benaaa @ 15.12.2006, 15:22) *
hallo,

wenn ich lexus richtig verstehe, dann besteht doch die möglichkeit, mit gelegentlichem konsum durch die mpu zu kommen.



ja,wenn du mit gelegendlich, im gespräch überzeugen kannst...

Zitat (benaaa @ 15.12.2006, 15:22) *
wird bei der mpu auf jeden fall noch ein drogenscreening gemacht?



ja

Zitat (benaaa @ 15.12.2006, 15:22) *
und wenn ein eventuelles drogenscreening ergibt, das ich gelegentlich kiffe, heißt das dann auf jeden fall negative mpu?



..es bedeutet, dass du trotz negativen konsequenzen weiterkonsumiert hast,..und es könnte ja auch noch der wert von einem missbräuchlichem längeren vorangegangenen konsum sein..oder...

ich kenns nur so, dass bei einem befund im urin die mpu negativ wird,.

Zitat (benaaa @ 15.12.2006, 15:22) *
die sache bei der kontrolle war die, das ich eine woche vorher geburtstag hatte. zu diesem zwecke habe ich mir etwas hasch besorgt und in der nacht vor der konrolle habe ich noch den rest vom fest weggeraucht, dachte aber auf keinen fall, daß noch am nächsten morgen aktives thc im blut ist.


hasch ist stärker als gras,..und wenn du noch was übrig hattest,..(vorratshaltung... smile.gif )
und darum ist ja das trennenkönnen sowieso so schwierig, weil man nie die stärke von dem zeugs weiss,..
und du aufjeden viel zu wenig gewartet hast.. weil sicherheitshalber 48 std, besser sind...


Zitat (benaaa @ 15.12.2006, 15:22) *
wenn ich nun glaubhaft versichere, daß die "kiff-fahrt" nicht mehr vorkommt ( ich bin wie gesagt nicht angewiesen auf das auto, fahre mit öffentlichen zur arbeitsstelle, kann den einsatz des autos also frei planen), ich absolut glaubhaft darlege, daß ich nur gelegentlich kiffe (vielleicht 1-2 mal im monat), und mir nun klar ist, daß ich das auto länger stehen lassen muss, habe ich dann doch noch eine winzige chance durchzukommen?



ich habe bis jetzt noch von keinem fall gelesen ,wo zukunftsangaben mit gelegendlich,und trennvermögen geklappt hat, habe aber auch noch von keinem echten gelegendlichen konsumenten gelesen, den sie zur mpu geschickt haben.. shutup.gif

bin mir auchnicht sicher, dass 1-2mal im monat in allen BL noch gelegendlich ist.
hier zur einschätzung:
http://www.medizin.uni-koeln.de/institute/...zin/ga_bvg.html
leider kann ich dir nix beruhigenderes schreiben..
mach halt ein vortest mit einem beratungsgespräch..

LG






nachtrag:@welche konsumgründe/gelegenheiten kannst du benennen die für gelegendlich passen.

und warum ist dir der konsum so wichtig, dass du ihn nach dem heck-meck für die paarmal...nicht steckst...

nurmalso überleg... wavey.gif

LG


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Lexus
Beitrag 16.12.2006, 01:10
Beitrag #21


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Hier ist ein positives Trennvermögen-Gutachten.

Zitat
Hinsichtlich Cannabis liegt ein unregelmäßiger langjähriger (seit 1987) Konsum vor bis zum Februar 01. Herr schließt nicht aus, in Zukunft noch einmal gelegentlich zu konsumieren. Anzeichen für eine Abhängigkeit oder unverantwortlichen Umgang fanden sich in unserer Untersuchung nicht. Herr konsumierte bisher gelegentlich zum Genuss. Er hat in der Vergangenheit Konsum und Fahren immer trennen können. Das Argument, dass er als Hochseilartist äußerst vorsichtig und gewissenhaft darauf achten musste, dass der Konsum ihn nicht in seiner Tätigkeit beeinträchtige, ist nicht von der Hand zu weisen. Angesichts der verantwortlichen und selbstkritischen Art Herrn s ist ihm ein Trennen von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme auch in Zukunft zuzutrauen.

Insgesamt überwiegen die positiven Prognosefaktoren

V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG (und Empfehlung)

Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Es ist nicht mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Herr zukünftig ein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln und / oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird. Es liegen trotz der Hinweise auf langjährigen gelegentlichen Cannabiskonsum keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen.


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darkstar
Beitrag 16.12.2006, 01:49
Beitrag #22


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Würde das trotzdem nicht machen. Das ist mag bei einem Gutachter funktionieren, bei einem anderem der etwas älter ist gehts in die Hose. Solche Gutachten sind nicht die Regel.

Wenn ich Kiffer wäre würde ich auf Abstinenz gehen, das Risiko 522€ für ein nettes Gespräch auszugeben aber nicht mehr wäre mir zu heiß.

mfg
darkstar


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Lexus
Beitrag 17.12.2006, 11:13
Beitrag #23


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Dann würde ich gern mal ein Gutachten sehen, bei dem es schief gegangen ist, natürlich kein Abstinenz-Gutachten, sondern ein Trennvermögen-Gutachten.

Das sind doch alles nur Vermutungen, genau wie die mit dem sog. Nord-Süd-Gefälle.


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darkstar
Beitrag 17.12.2006, 11:48
Beitrag #24


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Nun zumindest sind Abstinenzgutachten einfacher zu finden als Trennungsvermögen Gutachten. unsure.gif

Das Bestehen der MPU hängt ja trotz wissenschaftlicher Kriterien nicht unwesentlich vom Gutachter ab. Unter 9.2.2 in Anlage 4 ist ja aufgeführt was bei gelegendlichem Konsum nötig ist um auch die Fahreignung nicht zu beeinflussen. Das ist auf jeden Fall schwieriger darzulegen als Abstinenz, da ja hier wieder eine Ermessensentscheidung vorliegt. Somit würde ich diese Variante als unsicherer einstufen, wenn ich selbst eine MPU machen würde.

Im vorliegenden Fall gab es ja auch nie einen Beweis für Nichtrennen von Konsum und Fahren da die Blutwerte ja unauffällig waren. Nur durch diese Mohnbrötchengeschichte (so sie stimmt) bei den Screens hat ja letztlich die FEB auf MPU entschieden.

Da ist es etwas anderes wenn bereits in mind. einem Fall kein Trennungsvermögen vorlag und der Kandidat ab jetzt weiter "gelegendlich" konsumieren will was argumentativ schwieriger zu verdeutlichen ist. Da aber wohl die meisten MPU Gutachten letztlich auf solchen Fällen beruhen, denke ich immer das es besser ist in solchen Fällen auf Abstinenz zu gehen auch wenn natürlich Gutachten mit Trennungsvermögen grundsätzlich auch mgl sind.

mfg
darkstar


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ottilie
Beitrag 17.12.2006, 17:29
Beitrag #25


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ich kenn auch keinen der mit trennen positiv durch eine MPU gekommen ist,.

aber einige die bei einem ÄG mit positiv durchgekommen sind.

sogar z.T bei einem cooh-wert +- 50 ng cooh und einem aktiven <bis z.T 5 aktiven.,


und das waren dann aber nördlichere BL.... (hauptsächlich S-H)

(in südlicheren gegenden wäre da fürmich die entziehung zu erwarten gewesen...) ..weil gelegendlich ohne trennvermögen....

ich weiss aber nicht, ob die beim ÄG weiterhin gelegendlichen THC-konsum für die gegenwart und zukunft
angegeben haben?...



für mich als Laie,..bedeutet das halt nord-süd-gefälle... :-)

LG


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 19:31