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> 3,0 Promille am Steuer aber keinen Unfall, Wer hat Erfahrung mit der Rechtssprechung in solch einem Fall?
hellooooo
Beitrag 14.11.2006, 03:35
Beitrag #1


Neuling
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Hallo brauche dringend Hilfe!

Fakten:

Ich bin männlich, 28 und betrunken, mit noch 2 Mitfahrern von der Polizei angehalten worden. (Polizei wurde von Tankstelle, an der wir zuvor waren informiert). Ich war der Fahrer!

Blutabnahme: 3,0 Promille (die anderen zwei hatten 2,6 und 2,0)

Nun möchte ich gerne wissen was auf mich zukommen kann?

Hinzu kommt, dass ich Brasilianer bin und der deutschen Sprache nur bedingt mächtig. Kann das als Vorteil genutzt werden? Wie soll ich mich verhalten?

Über jeden Rat wäre ich sehr dankbar!!!
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darkstar
Beitrag 14.11.2006, 03:44
Beitrag #2


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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 03:35) *
Blutabnahme: 3,0 Promille (die anderen zwei hatten 2,6 und 2,0)

Nun möchte ich gerne wissen was auf mich zukommen kann?
keine Punkte in Flensburg da Entzug, ca. 16-20 Monate Entzug der FE; ca. 60 Tagessätze (also ca. 2 Nettomonatsgehälter); Neubeantragung der FE frühestens 3 Monate vor Sperrfristende. Kosten 150€.

Eventuell käme auch eine Bestrafung nach §§323a StGB in Betracht. (Vollrausch)

Da über 1,6 Promille: AlkoholMPU 373€. Diese wird wohl nur mit Therapie, Leberwerten; Selbsthilfegruppe und Suchtberatung bestanden werden können, da wohl Abhängigkeit vorliegt.

Hier noch hilfreiche Links in bezug auf Alkoholproblematik: klick

Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 03:35) *
Hinzu kommt, dass ich Brasilianer bin und der deutschen Sprache nur bedingt mächtig. Kann das als Vorteil genutzt werden? Wie soll ich mich verhalten?
Wer soll dir das hier glauben wenn ich mir hier dein Posting anschaue das nicht einen Rechtschreibfehler aufweist. think.gif Da posten ja Deutsche schlimmer. whistling.gif

mfg
darkstar


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2006, 06:48
Beitrag #3





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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 03:35) *
Hinzu kommt, dass ich Brasilianer bin und der deutschen Sprache nur bedingt mächtig. Kann das als Vorteil genutzt werden?

Ist ja trollig rofl1.gif rofl1.gif
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Kurier
Beitrag 14.11.2006, 07:08
Beitrag #4


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Zitat
Ist ja trollig


kommt mir auch trollig vor!


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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magnum88
Beitrag 14.11.2006, 08:42
Beitrag #5


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Vom Alter her und wenn der TE z.B. schon länger in D lebt, bzw. hier (teilweise) aufgewachsen ist, kann das durchaus sein, dass er die deutsche Sprache gut beherrscht. Es gibt bestimmt Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, die besser schreiben und sprechen, als ein Deutscher.
Genau so gut kann jemand anders für ihn geschrieben haben.

3 Promille sind (leider) gar nicht so selten, wir hatten erst vor zwei Tagen einen solchen Fall in der Gegend.

Hi hellooooo,

wenn du in D jemals wieder fahren willst, so wird dies ein langer Weg, aber es nicht aussichtslos.

Das erste was du tun solltest, wäre das Trinken einzustellen, notfalls auch mit ärztlicher Hilfe, wie in den Links von darkstar beschrieben.

Hast du schon Aussagen vor der Polizei gemacht?


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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zaungast
Beitrag 14.11.2006, 09:36
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 03:35) *
Blutabnahme: 3,0 Promille



Sorry, aber da habe ich absolut keinerlei Mitleid.


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...Gruß Willi
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Alles ist möglich, das Dümmste gewiss.
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durban
Beitrag 14.11.2006, 09:38
Beitrag #7


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Zitat
Sorry, aber da habe ich absolut keinerlei Mitleid.


Macht nichts. Danach hat nämlich keiner gefragt. thread.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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blödsinn
Beitrag 14.11.2006, 11:31
Beitrag #8


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Zitat (zaungast @ 14.11.2006, 09:36) *
Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 03:35) *


Blutabnahme: 3,0 Promille



Sorry, aber da habe ich absolut keinerlei Mitleid.


Mitleid hat keiner verdient, der betrunken Auto fährt.......

Er hat ja auch nicht gefragt , wer Mitleid hat, sondern was passiert und war er tun kann, oder ? wavey.gif
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Commodore25E
Beitrag 14.11.2006, 12:12
Beitrag #9


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Nun, sollte es sich beim TE nicht um einen Troll handeln frage ich mich, weshalb er die 3‰ so hervorhebt. Sollte er etwa stolz darauf sein? Wäre grundverkehrt.

@darkstar und @magnum88 haben ja schon dargestellt, was auf den TE zukommt und ihn in der Zukunft erwartet, sollte er nochmal mit einer inländischen FE in D fahren wollen.

Bei 3‰ liegt im medizinischen Sinne Alkoholsucht vor, welche Therapiert werden sollte, schon im eigenen Interesse.....


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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 12:38
Beitrag #10


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Hello..., warst Du schon bei einem Arzt? Diese Promillezahlen sind lebensgefährlich. Du benötigst schnell qualifizierte Hilfe. Gehe bitte sofort zu einem Arzt.

Ich rate Dir auch dringend, in eine Selbsthilfegruppe zu gehen. Dort wirst Du Menschen finden, die gleiche Probleme wie Du haben und hatten.

Dass Du Ausländer bist, hat keinen Vorteil hinsichtlich des zukünftigen erlaubten Fahrens in D. Von großem Vorteil ist jedoch, wenn Du Dich in D in Behandlung Deines massiven Alkoholproblemes begibst, denn das entsprechende Hilfesystem ist in D ausgesprochen gut ausgebaut.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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hellooooo
Beitrag 14.11.2006, 12:40
Beitrag #11


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Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für die teilweise guten Ratschläge! Zu allen anderen: nix zu tun??? Fertigmachen bringt glaube ich niemandem was! Denn das hier ist schließlich ein Forum! Ich weiß dass ihr recht habt, dass man nicht betrunken fährt, dass wirklich viel schlimmere Sachen hätten passieren können... etc.

Also zuerst mal zur Aufklärung, ich bin die Freundin des gewissen jungen Manns, kann ziemlich gut deutsch (bin ja schließlich aus diesem Land) und möchte nun einfach wissen wie es für Ihn weiter geht!

Die 3,0 Promille habe ich so hervorgehoben, damit es einfacher wird, bzw. damit ihr eben nicht einen ewig langen Text lesen müsst! Denn Stolz ist mein Freund ganz sicher nicht drauf! Bei einer Suchtberatung ist er auch schon, da er weiß, dass er ein ernsthaftes Problem hat und da er auch weiß, dass er mich nicht mehr lange hat wenn das so weiter geht! (nur so nebenbei)

So viel ich weiß, hat er bei der Polizei noch keine Aussage gemacht! Außer dass er mehr wie 5 Bier getrunken hat! Wie gesagt, er kann nicht wirklich gut deutsch und das haben die Beamten dort auch begriffen.

So zum zeitlichen Ablauf, er wurde Sonntag vor 3 Wochen von der Polizei angehalten und wartet nun auf ein Schreiben. Die haben ihn zwischenzeitlich angerufen und gesagt, er solle zur Wache kommen. Aber ein befreundetet Polizist hat ihm geraten, dass er auf schriftliche Post warten soll und nicht einfach hin gehen!

Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn ihr helfen könntet, also helfen in dem Sinne, was man alles so machen kann, was alles kommen könnte... etc.

Beantworte natürlich auch alle Fragen die irgendwie notwendig sind!!!

Vielen lieben Dank schon mal an alle die das bereits getan haben!!!!

Der Beitrag wurde von hellooooo bearbeitet: 14.11.2006, 12:50
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Eddie
Beitrag 14.11.2006, 12:45
Beitrag #12


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Zitat (Commodore25E @ 14.11.2006, 12:12) *
........Bei 3‰ liegt im medizinischen Sinne Alkoholsucht vor, welche Therapiert werden sollte, schon im eigenen Interesse.....


Hi Commo.

Hier liegt IMHO nicht nur Alkohol-SUCHT vor, sondern schon Alkohol-ABUSUS (Alkohol-Mißbrauch) vor, denn bei einem solch hohen Alk-Wert liegt Otto-Normal-Trinker bereits im Koma wavey.gif

Gruß Eddie

@hellooooo

Du solltest Dich SCHNELLSTENS !!!! in eine entsprechende Behandlung begeben - mit Alkohol-Abusus ist nicht zu spaßen - organische Schäden sind schneller da, als es Dir lieb ist !

Gruß Eddie


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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magnum88
Beitrag 14.11.2006, 12:57
Beitrag #13


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Zitat (Commodore25E @ 14.11.2006, 12:12) *
Nun, sollte es sich beim TE nicht um einen Troll handeln frage ich mich, weshalb er die 3‰ so hervorhebt. Sollte er etwa stolz darauf sein? Wäre grundverkehrt.


Bei Trunkenheitsfahrern, vor allem wenn kein Unfall im Spiel war, konnte ich Anfangs immer wieder beobachten, dass tatsächlich, je höher die BAK war, der "Stolz" die eigentliche eher angebrachte Scham übertroffen hat. blink.gif

Im Laufe der Zeit, wenn den Leuten "ein Licht aufgeht" und die ganzen gravierenden Einschnitte im Leben fühlbar werden, ändert sich das dann... crybaby.gif

Der Rekordhalter, den ich kennengelernt habe, wies eine BAK von 5,29 Promille auf und war anfänglich für kurze Zeit "der Star" in seinem alten Bekanntenkreis, bis er erkannte, dass das für ihn kein guter Ruhm war.

Der Mann lebt nunmehr nach seiner Therapie abstinent und fährt mit einer dreijährigen Unterbrechung jetzt sicher durch die Lande.

Auch für den TE ist das möglich.

Ob er abhängig ist und für alle Zeiten abstinent leben sollte, muss medizinisch abgeklärt werden.
Tätig werden muss er nun selbst...

Edit:
Da hat sich schon einiges getan, während ich schrieb.

Zitat
(die anderen zwei hatten 2,6 und 2,0)


U.a. wäre auch eine Sofortmaßnahme, den Umgang mit diesen beiden zu überprüfen. think.gif


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Coyota
Beitrag 14.11.2006, 13:06
Beitrag #14


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Hallo Hellooooo und Freundin,

erstmal willkommen und schön, daß ihr hergefunden habt !

Zu den rechtlichen Konsequenzen der Alkoholfahrt hat @darkstar ja schon alles erklärt. Zu der Anhörung/ Vernehmung bei der Polizei sollte Dein Freund tatsächlich nicht hingehen, er kann sich da nur noch tiefer reinreiten. Es darf ihm nicht negativ ausgelegt werden, wenn er nicht erscheint oder aussagt.

Zur Alkoholproblematik: es ist gut, daß Dein Freund sich mittlerweile bewußt ist, daß er ein echtes Problem im Umgang mit Alkohol hat. Der Weg zur Suchtberatung war der erste, schwere Schritt und er wird dort sicher weitere Hilfe bekommen. Ein Rat noch: Dein Freund sollte bei diesem Grad der Alkoholgewöhnung auf keinen Fall im Alleingang eine Abstinenz versuchen, da er mit großer Wahrscheinlichkeit körperliche Entzugssymptome oder ein Delir bekommen kann, das lebensgefährlich werden könnte. Daher sollte ein stationärer Entzug, am besten mit direktem Übergang in eine Langzeit-Therapie angestrebt werden.

Hat Dein Freund hier in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt und ist er krankenversichert ? Hat er einen deutschen oder einen brasilianischen Führerschein ? Ist er berufstätig (wegen der Tagessätze) ?

Dir als Freundin kann ich in dieser Situation nur empfehlen, eine Angehörigengruppe der Anonymen Alkoholiker aufzusuchen und Dich beraten zu lassen, wie Du Deinem Freund jetzt am besten helfen kannst. Nicht immer ist das, was man als Angehöriger eines Alkoholikers für ihn/sie tut auch wirklich hilfreich und unterstützend, auch wenn es absolut wohlmeinend gemacht wird.

Ich wünsche Euch beiden viel Kraft für die harte Zeit !

Gruß von COYOTA thread.gif


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steveluke
Beitrag 14.11.2006, 13:08
Beitrag #15


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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 12:40) *
Beantworte natürlich auch alle Fragen die irgendwie notwendig sind!!!

Am Rande: Aus welchem Grund ist die BAK bei den Beifahrern denn festgestellt worden?


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Commodore25E
Beitrag 14.11.2006, 13:18
Beitrag #16


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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 12:40) *
Also zuerst mal zur Aufklärung, ich bin die Freundin des gewissen jungen Manns, kann ziemlich gut deutsch (bin ja schließlich aus diesem Land) und möchte nun einfach wissen wie es für Ihn weiter geht!

Hättest Du das von Anfang an gesagt wären uns einige Mißverständnisse erspart geblieben, denn wir haben leider unschöne Erfahrungen mit Trollen gemacht und sind deshalb mißtrauischer geworden. Aber auch mich interessiert, weshalb die BAK der Beifahrer festgestellt worden ist.

Zitat (Eddie @ 14.11.2006, 12:45) *
Hier liegt IMHO nicht nur Alkohol-SUCHT vor, sondern schon Alkohol-ABUSUS (Alkohol-Mißbrauch) vor, denn bei einem solch hohen Alk-Wert liegt Otto-Normal-Trinker bereits im Koma wavey.gif

Hi Eddie,

hm, ich kenne die Auslegung etwas anders. Alkohol-Abusus liegt schon vor, wenn man mit Alkohol irgendwas betäuben, verdrängen und/oder herbeiführen will. Das kann schon dann vorliegen, wenn man, um "in Stimmung" zu kommen, bewußt mehr als "gut" trinkt.

Sucht ist dagegen indiziert, wenn man trinken muß, um einen Normalzustand zu erhalten und hohe BAK erreicht, um überhaupt noch irgendeine Wirkung des Alkohols zu spüren.

Aber ich lerne gerne dazu wavey.gif smile.gif .......


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hellooooo
Beitrag 14.11.2006, 13:51
Beitrag #17


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Nochmals vielen Dank für die vielen Antworten! Hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht!

Der Wert der anderen beiden wurde auch festegehalten, weil Sie es nicht lassen konnten und ihrem Kumpel helfen wollten und somit mit dem Taxi auch zur Wache gefahren sind! Sie haben dort leider randaliert... und deshalb wurde auch bei den beiden der Wert ermittelt!

Von einer Gruppe für Angehörige von Alkoholkranken wusste ich bisher nichts... hat jemand Erfahrung damit???

Zu den anderen Punkten... also Arbeit... ja hat er, weiß aber nicht wieviel er verdient (wir sind noch nicht lange zusammen)... Führerschein hatte er einen deutschen... alles weiter kläre ich heute mit ihm!

Sag Euch sofort bescheid, sobald ich Infos habe!

1000-DANK an Euch!!! Seid eine echte Hilfe! Ich habe nämlich gar keine Ahnung von diesen Themen!!!
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Commodore25E
Beitrag 14.11.2006, 14:03
Beitrag #18


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Zitat (hellooooo @ 14.11.2006, 13:51) *
Der Wert der anderen beiden wurde auch festegehalten, weil Sie es nicht lassen konnten und ihrem Kumpel helfen wollten und somit mit dem Taxi auch zur Wache gefahren sind! Sie haben dort leider randaliert... und deshalb wurde auch bei den beiden der Wert ermittelt!

Dann ist es logisch, daß sie auch Ermittlungs- und Erkennungsdienstlich behandelt wurden...


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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 14:07
Beitrag #19


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Ich bin einige Zeit auch in die Angehörigengruppen von Alkoholikern gegangen, bei den Anonymen Alkoholikern. Für Dich hier der Link, schaue unter Gruppen: http://www.al-anon.de/; http://www.al-anon.de/meetings/.

Es ist gut hello..., dass Du ihm Konsequenzen bei Dir angekündigt hast, wenn er nicht abstinent wird und bleibt.

Da er nun schon zur Suchtberatung geht, versteht er denn dort das gesagte? Oder dolmetscht Du? Es gibt Fachkliniken, die eine Entwöhnungstherapie auch in fremder Sprache durchführen, meist in Englisch, aber auch in anderen Sprachen.

Alkoholsucht beinhaltet Alkoholmissbrauch, Commo, Du liegst da richtig.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Commodore25E
Beitrag 14.11.2006, 14:23
Beitrag #20


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Zitat (corneliusrufus @ 14.11.2006, 14:07) *
Alkoholsucht beinhaltet Alkoholmissbrauch, Commo, Du liegst da richtig.

Danke Dir für das Feedback, corneliusrufus wavey.gif wavey.gif


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hellooooo
Beitrag 15.11.2006, 18:40
Beitrag #21


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Hallo Zusammen,

also ich fasse nochmal zusammen, um zu prüfen ob ich nix vergessen hab und ob das alles so stimmt, wie ich es verstanden habe...

So zu seiner Strafe was den Führerschein angeht:
1.) 16-20 Monate FE Entzug
2.) 60 Tagessätze Geldstrafe (also 2 Netto-Monatsgehälter)
3.) Neubeantragung FE 150 Euro
4.) MPU 373 Euro
5.) Evtl. Bestrafung wegen Vollrausch

Ist das so richtig??? Vielen Dank für Eure Infos!!!

Also zuerst einmal wird mein Freund nächste Woche zum Arzt gehen, um seine Organe etc. checken zu lassen! Ich denke nämlich auch, dass er ein massives Alkoholproblem hat, also Alkoholiker ist! Er sagt zwar, er denkt das auch, aber ich bin mir da nicht so sicher, ob er das auch meint. Mit Hilfe des Arztes denke ich kann man ihn schon wieder auf die richtige Bahn lenken! Also ich schätze mal dass er Arzt ihm zu einer Therapie rät und ihm hilft das in die Wege zu leiten, oder??? Hat jemand Erfahrung wie der Ablauf von soetwas ist? Ich schätze auch mal, dass eine ambulante Therapie bei ihm nicht so wirklich viel hilft, denn nach laaaaaaaangen Gesprächen, weiß ich nun, dass mein Freund bereits seit 7 Jahren regelmäßig trinkt! Früher wohl noch mehr, heute wohl 2-3 Glas Bier am Tag und am Wochenende eben viel mehr! Wobei er auch mal ne Woche nichts trinkt... also keine Ahnung ich steig da nich so ganz durch! Hoffe dass ärztliche Hilfe ihm hilft!!!


Achja, die oben auftretenden Fragen wollte ich noch beantworten... ja mein Freund hat seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (lebt seit fast 4 Jahren hier) und er hat die italienische Staatsangehörigkeit, ist aber in Brasilien geboren. Er ist hier ganz normal Krankenversichert und hat einen normalen Arbeitsvertrag.

Liebe Grüße

Der Beitrag wurde von hellooooo bearbeitet: 15.11.2006, 18:42
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darkstar
Beitrag 15.11.2006, 19:01
Beitrag #22


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Zitat (hellooooo @ 15.11.2006, 18:40) *
1.) 16-20 Monate FE Entzug
2.) 60 Tagessätze Geldstrafe (also 2 Netto-Monatsgehälter)
3.) Neubeantragung FE 150 Euro
Alles ca. Angaben, wie der Richter letzlich entscheidet kann keiner Wissen. Bei den Tagessätzen können es auch durchaus 80 sein. usw... Soll nur einen ungefähren Rahmen darstellen.
Zitat (hellooooo @ 15.11.2006, 18:40) *
4.) MPU 373 Euro
Hier sind auch noch weitere Kosten möglich. Leberwerte ca. 10 € einer, davon würde ich bei ihm nach Abschluß der Therapie aller 4-6 Wochen einen machen. Zeitraum ein Jahr. Suchtberatung 0€, Selbsthilfegruppen 0€, Buch 10€, Kurse (??€) usw.

Zitat (hellooooo @ 15.11.2006, 18:40) *
Also zuerst einmal wird mein Freund nächste Woche zum Arzt gehen, um seine Organe etc. checken zu lassen!
Dann kann er gleich den ersten LW machen. Ist völlig egal wie hoch der ist, wichtig sind dann im Verlauf der Therpie sinkende Werte innerhalb Toleranz. Man sollte bei der MPU die Veränderung klar herausstellen, das kann er nicht wenn er da keinen LW als Startwert hat.

Nur mal angenommen er hat einen Leberschaden und dies wird durch die folgenden LW deutlich, dann könnte durch den erhöhten Startwert auch erklärt werden warum die Werte nicht in den Normalbereich zurückkehren. Ansonsten hätte er nur die erhöhten LW und muß nachweisen das er nicht mehr weiter getrunken hat. (Sollte ein Leberschaden vorliegen sollte er VOR der MPU abgeklärt werden)

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 16.11.2006, 00:31
Beitrag #23


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Jedenfalls tut er sich mit einer stationären Langzeittherapie einen Gefallen bei dieser relativ langen Geschichte. Wenn er die Chance auf eine solche bekommt, so möge er zugreifen. Er tut sich damit zukünftig leichter.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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hellooooo
Beitrag 09.12.2006, 21:28
Beitrag #24


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Hat jemand Erfahrung damit, wie lange es dauert, bis sich die Polizei bei einem meldet, der den Führerschein abgenommen bekommen hat???

Also Führerscheinabnahme war am: Sonntag, den 22. Oktober 2006

Das ist jetzt ja schon über 1 1/2 Monate her. Dauert das immer so lange, bis man was von der Polizei hört???

Danke für Feedback!!!! think.gif
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Anneliese
Beitrag 09.12.2006, 22:08
Beitrag #25


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Also meine Blutentnahme war am 29.10. und ich habe auch nichts schriftlich von der Polizei bekommen. Ich gehe jetzt auch davon aus, dass da nichts mehr kommen wird außer dem Strafbefehl.
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hellooooo
Beitrag 18.01.2007, 12:20
Beitrag #26


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Hallo ihr Lieben...

wollte mal kurz erzählen, dass mein Freund inzwischen bei einem Arzt war um seine Leberwerte untersuchen zu lassen. Diese sind völlig normal... zum Glück! smile.gif

Eine andere Frage hätte ich noch:
Also... am 22.10.06 wurde der Führerschein direkt in der Polizeiwache einbehalten. Seit dem hat er nichts von der Behörde gehört... ist das normal???

Wie sollte man da vorgehen? Ist es sinnvoll, dass er einfach mal dort anruft und nach dem aktuellen Stand fragt? Wie ist da überhaupt der Ablauf? Wird gerade geprüft wie lange er entzogen wird oder was???

Ich verstehe nämlich nicht ganz warum die sich nicht melden...

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
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darkstar
Beitrag 18.01.2007, 13:14
Beitrag #27


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Zitat (hellooooo @ 18.01.2007, 12:20) *
Also... am 22.10.06 wurde der Führerschein direkt in der Polizeiwache einbehalten. Seit dem hat er nichts von der Behörde gehört... ist das normal???
3 Monate ist eigendlich noch im Rahmen. Müßte aber in der nächsten Zeit was kommen. think.gif
Zitat (hellooooo @ 18.01.2007, 12:20) *
Wie sollte man da vorgehen? Ist es sinnvoll, dass er einfach mal dort anruft und nach dem aktuellen Stand fragt? Wie ist da überhaupt der Ablauf? Wird gerade geprüft wie lange er entzogen wird oder was???
Die police.gif sendet nach Ende der Ermittlung die Akten an die Staatsanwaltschaft. Dort liegen sie erstmal eine Weile rum (Stichwort: Aktenberge) bis ein Richter Zeit hat die Strafe zu bestimmen. Diese gibts dann per Strafbefehl nach Hause oder wenn öffentliches Interesse bejaht wird eine Verhandlung. Man könnte natürlich mal freundlich bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.

Die Strafe kommt schon von allein, das Handwerkszeug um die MPU zu bestehen aber nicht.

mfg
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hellooooo
Beitrag 18.01.2007, 13:17
Beitrag #28


Neuling
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hey... vielen dank für die schnelle antwort...

also sollten wir mal lieber abwarten... ändern kann man ja doch nix...

und er sollte sich auf die mpu vorbereiten, richtig?
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Flo1983
Beitrag 18.01.2007, 13:20
Beitrag #29


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Zitat (hellooooo @ 18.01.2007, 13:17) *
und er sollte sich auf die mpu vorbereiten, richtig?

Ja, und bei diesem Promillegehalt sollte er auf keinen Fall mehr einen Tropfen Alkohol
trinken. Hilfe hierfür gibt es bei Suchtberatungen, SHGs, hier im Forum oder auch durch Fachlektüre.
Der Gutachter bei der MPU wird deinem Freund absolute Abstinenz abverlangen und ihn auch dazu
auf Herz und Nieren prüfen.


Viel Glück!!


MfG Flo wavey.gif


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Coyota
Beitrag 18.01.2007, 21:13
Beitrag #30


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Sollte die BAK auch um die 3 Promille liegen, sollte Dein Freund eine ambulante oder besser noch stationäre Entwöhnungsbehandlung machen, da Alkoholabhängigkeit angenommen wird und diese Therapien verlangt werden. Bezahlt alles die Krankenkasse. Bei Werten um 3 Promille ist es mit guten Leberwerten und ein bißchen Selbsthilfegruppe nicht getan! Es muß dann auch nach der mehrwöchigen (teils 3 Monate) Entwöhnungstherapie für 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden, um zu bestätigen, daß das veränderte Verhalten gefestigt ist.

Was hat Dein Kumpel denn bisher zur Vorbereitung getan? Trinkt er noch? Sieht er selbst, daß er ein Alkoholproblem hat?

Gruß von COYOTA thread.gif


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hellooooo
Beitrag 19.01.2007, 12:18
Beitrag #31


Neuling
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hallo zusammen,

also er sieht selbst ein, dass er ein Alkoholproblem hat! Das hat sich an Silvester wieder bestätigt! Also... er trinkt seit diesem Vorfall (im Oktober 2006) bzw. seit einer ernsthaften Diskussion mit mir und einem Erkennen der Problematik (seinerseits) nichts mehr. keinen schluck!

Allerdings hat er an Silvester gedacht, dass er heute, da ja was besonderes sei mal schauen könnte, wie es so ist, wenn er jetzt mal wieder trinkt! Also hat er es leider getan! Er kam nachts dann total besoffen zu mir! So habe ich ihn noch nie erlebt! Er war total verwirrt und konnte grade noch so stehen. Hab ihn dann ins Bett gepackt und am nächsten Morgen bzw. Mittag/Abend mit ihm geredet! Der hatte das totale Blackout! Was ich sehr sehr seltsam in seinem Fall finde, da er, wenn er sonst so betrunken war (wie auch in der Nacht mit den 3,0 Promille), sich alles behalten konnte! Er konnte mir den genauen Ablauf auf der Polizeistation etc. erzählen. An Silvester hat er alles durcheinander getrunken, war in dem Moment als er zu mir kam auch noch "normal", also wie jem. der kein Alkoholiker ist im leicht angetrunkenen Zustand möcht ich mal sagen. Er hat dann auch nichts mehr getrunken und ist bei mir zu Hause so abgesackt... also kaum noch laufen/sitzen können etc. Habe ich noch nie erlebt... keine Ahnung wie ich das einschätzen soll. Er hat sein Verhalten mit dem Satz begündet: "Ich war so Neugierig was passiert, wenn ich jetzt was trinke" Was ich total schwachsinnig finde, aber ich kann ja leider nicht mal kurz seine Einstellung und sein Bewusstsein ändern... dass kann er nur selbst...

Also seit Silvester (ich hoffe er meint Ernst was er sagt) ist ihm Bewusst geworden, dass das so gar nicht geht und dass er keinen Alkohol braucht in seinem Leben und dass durch den Alkohol seine Probleme sich noch nie gelöst hätten sondern immer mehr dazu gekommen wären...

Tja und ich habe das Problem, dass ich einfach nix weiß, ich weiß nix über Alkoholabhängigkeit etc. gehe selbst gerne mal feiern (wenns hoch kommt bin ich 5 x im Jahr richtig besoffen) und und und... habe versucht mich im internet schlau zu machen, war mit ihm bei seiner ärztin (wegen den leberwerten)...

Ich frage mich, wie er eine stationäre Therapie machen sollte, er muss doch arbeiten... Und die Ärztin wo wir waren, war auch keine große Hilfe! Sie schickte ihn weg mit den Worte, sie müssen sich selbst an eine Beratungsstelle wenden... super Tipp!!! mad.gif Sie meinte es müsse von Ihm aus kommen und es bringt nichts, wenn Sie ihn jetzt irgendwo hin überweisen würde... bla bla bla...

Nun hat er immer noch das Problem und denkt das er es alleine in den Griff bekommt, würde aber wegen mir auch eine Therapie machen (so habe ich das Gefühl). Will ich ja aber nicht, denn ich denke es bringt nichts, wenn er nicht mit der richtigen Einstellung an so etwas herangeht...

So nun hab ich mir mal einiges von der Seele geschrieben!

Thanks für Eure Hilfe!!!
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Commodore25E
Beitrag 19.01.2007, 13:14
Beitrag #32


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Zitat (hellooooo @ 19.01.2007, 12:18) *
So nun hab ich mir mal einiges von der Seele geschrieben!

Nur raus damit, das muß sein und tut gut wavey.gif .

Nun, ich sehe, daß dein Freund den ernst der Lage noch nicht vollständig erkannt hat. Da er über sein Trinkverhalten keinerlei Kontrolle mehr hat, daher der Vollsuff, ist kontrolliertes Trinken für ihn gestorben. Er MUß Abstinent leben, sonst hat er nie Erfolg.

Daß er einen Filmriß hat bedeutet entweder, daß er noch höher alkoholisiert war als beim Entzug der FE (sehr schlecht) oder aber, daß sein Körper nun ganz langsam die hohe Alkoholgewöhnung abbaut, denn das Gehirn schaltet bei zuviel vom Giftstoff Alkohol einfach ab, sozusagen auch als Selbstschutz.

In seinem eigenen Interesse muß er eine Entwöhnung mit stationärer und psychologischer Betreuung aufsuchen. Aber dazu ist es notwendig, daß er einsieht, daß der Alkohol ihn kontrolliert, nicht umgekehrt. Zudem ist es wichtig, so schwer es fällt, daß er seinen bisherigen Saufkreis verläßt, denn wenn er wieder in den alten Trott mit den alten Saufkumpanen gerät war alles umsonst. Und das nennt man Selbsterkenntnis. Er muß erkennen, warum er säuft und was er im Alkohol sucht, was er meint, im Leben so nicht zu finden, zum Beispiel Anerkennung. Im Vollsuff, noch dazu, wenn er sehr freigiebig ist, findet er die Anerkennung, die er will ("Boah-ey, guck mal, was der alles saufen kann, der ist ein Held", nur so als Denkanstoß). Wenn Du bei ihm bleiben willst und keinen hast, mit dem Du drüber reden kannst, offen reden kannst, rate ich, Dir Unterstützung bei Gruppen zu suchen, die Co-Abhängige betreuen. Denn Co-Abhängigkeit führt auch sehr schnell in den Abgrund sad.gif sad.gif sad.gif . Aber er muß erkennen, daß er die Entwöhnung nicht wegen Dir macht, sondern wegen sich, denn Leberzirrhose und Leberkoma sind grausame Endstadien crybaby.gif

ich wünsche ihm die Einsicht und Euch viel Kraft, die braucht ihr........


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stammreim
Beitrag 19.01.2007, 22:44
Beitrag #33


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Zitat (hellooooo @ 19.01.2007, 12:18) *
Nun hat er immer noch das Problem und denkt das er es alleine in den Griff bekommt, würde aber wegen mir auch eine Therapie machen (so habe ich das Gefühl). Will ich ja aber nicht, denn ich denke es bringt nichts, wenn er nicht mit der richtigen Einstellung an so etwas herangeht...

So nun hab ich mir mal einiges von der Seele geschrieben!


Du hast meinen größten Respekt, das du in dieser schweren Situation zu deinem Freund stehst thumbup.gif clapping.gif. Ich wünsche euch beiden alle Kraft, das ihr das hinbekommt.

Aber beobachte auch dich selber genau und ziehe die Reißleine, wenn es nicht mehr geht. Achte darauf, das du daran nicht zerbrichst.


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Gruß Stammreim :-)
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Holger3536
Beitrag 28.01.2007, 05:44
Beitrag #34


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erstmal grosses Lob an Dich wie Du Deinem Freund hilfst.

Die Ärztin war keine grosse Hilfe, wenn Dein Freund sich schon an einen Arzt wendet , ist er auch bereit seinen Alkoholmissbrauch einzugestehen.

Zur seiner Arbeit, das ist kein Argument.

In einer Therapie ist er sozial abgesichert, d.h in der Regel wird über den Rentenversicherungsträger Übergangsgeld gezahlt, sodass er finanziell abgesichert ist.

Er sollte da echt was machen, so nen duftes Mädel wie Dich, ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
Und jedem Arbeitgeber ist ein Nichtsuffkopf eh lieber.

Es gibt keine Argumente für den Alkohol, ausser die Erkenntnis das Alkohol sich als prima Lösungsmittel eignet-er löst Arbeitsverhältnisse, er löst Beziehungen....
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Coyota
Beitrag 28.01.2007, 07:39
Beitrag #35


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Zitat (Holger3536 @ 28.01.2007, 05:44) *
Es gibt keine Argumente für den Alkohol, ausser die Erkenntnis das Alkohol sich als prima Lösungsmittel eignet-er löst Arbeitsverhältnisse, er löst Beziehungen....


Supergut geschrieben, Holger laugh2.gif ... er löst Mietverträge, er löst Freundschaften... er löst alles, nur keine Probleme!

Gruß von COYOTA und willkommen im Board! wavey.gif


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hellooooo
Beitrag 31.01.2007, 09:13
Beitrag #36


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Hallo Zusammen,

es gibt Neuigkeiten!!!

Also am 26.01. kam endlich Post vom Amtsgericht.

Folgender Tatbestand: Trunkenheit im Verkehr mit 1,6 Promille! Dh. er hat wohl 3,0 geblasen, bei der Blutuntersuchung kam wohl aber "nur" 1,6 raus.

Im Strafbefehl steht folgendes:
Beweismittel
1. Zeugen (Hier sind die zwei Polizeioberkommissare genannt)
2. Sachverständige: (Hier steht der Leiter des Insitituts für Rechtsmedizin)
3. Urkunden (Ärztlicher Bericht über die Entnahme der Blutprobe + Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 30 Euro festgesetzt.

Ferner wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von 8 Monaten darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.



Nun habe ich einige Fragen:
1. Bedeutet das, dass er nach 8 bzw. jetzt nur noch nach 5 Monaten einfach seinen Führerschein wieder abholen kann?
2. Oder muss er einen neuen machen?
3. Ich habe gelesen, dass man 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bereits einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen sollte, stimmt das?
4. Was kann die Führerscheinstelle alles entscheiden?
5. Kann es dennoch sein, dass er eine MPU machen muss?

1000 Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
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Jens
Beitrag 31.01.2007, 09:22
Beitrag #37


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Er bekommt seinen alten Führerschein nicht wieder. Er kann drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, diese wird prüfungsfrei erteilt wenn zwischen der Entziehung und der Neuerteilung maximal 2 Jahre liegen.

Da der Blutalkoholwert 1,6 Promille beträgt ist eine MPU vor Neuerteilung zwingend vorgeschrieben. Wenn er also den Antrag auf Neuerteilung stellt wird die Führerscheinstelle ihn im Rahmen dieses Antrags auffordern eine MPU zu machen.

Die Sperrfrist sollte er nutzen um sich auf die MPU vorzubereiten.


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darkstar
Beitrag 31.01.2007, 09:32
Beitrag #38


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Die 8 Monate laufen ab Ausstellungsdatum Strafbefehl. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wurde berücksichtigt. Ansonsten ist die Strafe im Rahmen.

mfg
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hellooooo
Beitrag 31.01.2007, 09:55
Beitrag #39


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Wie die 8 Monate laufen ab Strafbefehl??? Laufen die nicht ab Beschlagnahme des Führerscheins???
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darkstar
Beitrag 31.01.2007, 10:20
Beitrag #40


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Zitat (hellooooo @ 31.01.2007, 09:55) *
Wie die 8 Monate laufen ab Strafbefehl??? Laufen die nicht ab Beschlagnahme des Führerscheins???
Am 26.1 bekommt er Post in dem im mitgeteilt wid, das für 8 Monate kein FS auszustellen ist. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wurde beim Urteil berücksichtigt und schon auf die Strafe angerechnet. Der Richter hat halt gesehen das schon 3 Monate entzogen war und statt 11 8 Monate Entzug verhängt.

mfg
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Flo1983
Beitrag 31.01.2007, 11:38
Beitrag #41


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Zitat (hellooooo @ 31.01.2007, 09:13) *
Folgender Tatbestand: Trunkenheit im Verkehr mit 1,6 Promille! Dh. er hat wohl 3,0 geblasen, bei der Blutuntersuchung kam wohl aber "nur" 1,6 raus.

Frage an die Experten: Wie kann es sein, dass bei der ersten Kontrolle ein Promillegehalt von 3,0 ermittelt wurde, aber bei der Blutuntersuchung nur 1,6 Promille ermittelt wurden? Kann es sein, dass es sich nicht um
1,6 Promille, sondern um mg/l handelt bei dem angegebenen Wert im Strafbefehl? Oder sind derartige Abweichungen möglich?


MfG Flo wavey.gif


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Andreas
Beitrag 31.01.2007, 11:41
Beitrag #42


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Vielleicht lag hier schlicht und ergreifend eine Verwechslung vor.

Person A bläst 1,6 Promille, hat aber von irgendjemand gehört das der Blaswert x 2 genommen wird. Daher geht er irrtümlich von ca. 3 Promille aus. think.gif


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Andreas0815
Beitrag 31.01.2007, 11:49
Beitrag #43


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Zitat (Andreas @ 31.01.2007, 11:41) *
Vielleicht lag hier schlicht und ergreifend eine Verwechslung vor.

Person A bläst 1,6 Promille, hat aber von irgendjemand gehört das der Blaswert x 2 genommen wird. Daher geht er irrtümlich von ca. 3 Promille aus. think.gif


Oder er hat noch kurze Zeit vor dem Atemalkoholtest was getrunken. Wenn er kurz vorher noch einen Schnaps
gekippt hat, dürften die meisten Geräte Kokolores anzeigen.


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hellooooo
Beitrag 01.02.2007, 11:04
Beitrag #44


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Achso was ich noch vergessen hatte, im Strafbefehl war noch ein Zettel mit folgendem Text dabei:

"Die Staatsanwaltschaft klagt Sie an, am DATUM, in ORT, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen. Sie waren infolge Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug mit der im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit zu führen. Ihre Blutalkoholkonzentration betrug zur Entnahmezeit um UHR 1,61 Promille. Damit waren Sie fahruntüchtig. Sie hätten erkennen können, dass Sie infolge des Alkoholgenusses fahruntüchtig waren. Durch diese Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen."


FRAGE:
Wer sagt denn wann und ob eine MPU gemacht werden muss??? Wohin wendet man sich?

THANKS!!!
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Andreas
Beitrag 01.02.2007, 11:11
Beitrag #45


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Zitat (hellooooo @ 01.02.2007, 11:04) *
FRAGE:
Wer sagt denn wann und ob eine MPU gemacht werden muss??? Wohin wendet man sich?


Das sagt dir deine FS-Stelle.


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Flo1983
Beitrag 01.02.2007, 11:17
Beitrag #46


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Zitat (hellooooo @ 01.02.2007, 11:04) *
FRAGE:
Wer sagt denn wann und ob eine MPU gemacht werden muss??? Wohin wendet man sich?

Die FE wurde ja entzogen. Bei der Neubeantragung der FE wird die Führerscheinstelle 100%ig eine MPU verlangen. D.h. dein Freund sollte sich jetzt schon vorbereiten, nicht erst wenn die MPU nach der Neubeantragung der FE angeordnet wurde. Da der Promillegehalt über 1,6 lag, muß eine MPU gemacht werden.


MfG Flo wavey.gif


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PatVoeStr
Beitrag 01.02.2007, 16:56
Beitrag #47


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@Freundin von helloooo: Ich kann wenig zum Sachverhalt sagen. Habe gerade eben alles gelesen und ich wollte dir nur meinen tiefen Respekt ausprechen! Mit dem, was du für deinen Freund tust beweist du unheimliche moralische Characterstärke, was in den heutigen Tagen nach meiner Auffassung (leider) immer seltener wird.
Gerade, wenn man bedenkt, dass ihr nach deiner Aussage zu dem Zeitpunkt noch nicht lange zusammen wart, hätten viele an deiner Stelle sicherlich längst das Handtuch geworfen. Aber die Art, wie du deinen Freund unterstützt, berührt mich unheimlich!!!

Ich hoffe für euch, dass ihr das gemeinsam durchsteht und wünsche euch beiden alles gute!


Lieben Gruß
Patrick
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hellooooo
Beitrag 05.02.2007, 09:00
Beitrag #48


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Hey Patrick,

das ist schön zu hören... ich habe mir auch ehrlich gesagt sehr lange überlegt, ob ich das wirklich so will, also ob ich damit leben kann...

Aber letztendlich hat das Gefühl gesiegt, denn es gab ja nur 2 Möglichkeiten: entweder ihn abschreiben und die Beziehung zu beenden, oder hinter ihm stehen und ihm Kraft und Vertrauen geben... Ich habe mich somit für letzteres entschieden und muss bis jetzt sagen, dass es die richtige Entscheidung war, und dass ich Ihm gerne helfe!!!

Danke für Deine netten Worte!!!

Liebe Grüße
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