"Winterreifenverordnung", Neuer Erlass des IM NRW |
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"Winterreifenverordnung", Neuer Erlass des IM NRW |
02.11.2006, 08:25
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Selbstverständlich entfaltet der Erlass keine unmittelbare Drittwirkung für die Rechtsposition der Autofahrer und richtet sich nur an die Landesbeamten in NRW. Zitat Geeignete Bereifung gemäß § 2 Absatz 3a StVO
40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) vom 22.12.2005 (BGBL I S. 3761) Nach § 2 Absatz 3a StVO in der Fassung der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist „ ... bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig, den nächsten Platz zum Parken aufsuchen.“ Diese Neuregelung ist seit dem 01.05.2006 in Kraft. Unklar ist insbesondere, welche Reifen als geeignet anzusehen sind. Ziel der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen Kraftfahrzeuge, hier besonders Lkw, mangels geeigneter Winterbereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ggf. müssen Kraftfahrzeuge bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen ohne unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichten. Zu treffen ist immer eine am konkreten Einzelfall ausgerichtete Entscheidung. Aus § 2 Absatz 3a StVO lassen sich folgende Aussagen ableiten: Kraftfahrer sind nicht verpflichtet, grundsätzlich in den Wintermonaten Winterreifen zu benutzen. Entscheidend sind die Wetterverhältnisse. Für diese wird eine „geeignete“ Bereifung gefordert, also keine spezielle Winterbereifung. Welche Bereifung nunmehr geeignet ist, lässt die Norm offen. Fraglich ist, inwieweit auch das Fahren mit sogenannten Sommerreifen eine an die Wetterverhältnisse ausgerichtete Ausrüstung darstellt. Trotz zahlreicher Tests und Aussagen zu diesem Thema ist belegt, dass es weder einen wissenschaftlichen oder vergleichbaren Beleg für die Ungeeignetheit von Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen gibt. Sommerreifen mit einer Profiltiefe von mehr als 4 mm können daher bei entsprechender Wetterlage auch noch als geeignet angesehen werden. Für die Polizei NRW gilt zur Wahrung einer landesweit einheitlichen Einschreit-schwelle folgendes: 1. Hat ein Fahrzeug bei winterlichen Wetterverhältnissen den Verkehr behindert oder aber einen Verkehrsunfall verursacht, ist zu prüfen, inwieweit die Bereifung kausal für die Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall war. In diesen Fällen ist der qualifizierte Tatbestand aus TBNR 102702 anzuneh-men, sofern nicht, ggf. tateinheitlich, andere mit höherem Bußgeld bewehrte Tatbestände verwirklicht sind. 2. Vom Grundtatbestand aus TBNR 102012 ist auszugehen, wenn • bei deutlich ausgeprägten typisch winterlichen Straßenverhältnissen (z.B. starker Schneefall, festgefahrene Schneedecke, Glatteis) mit nicht geeigneter Bereifung (z.B. Sommerreifen, abgefahrenen Winterreifen) gefah-ren wird und • das tatsächliche Fahrverhalten (z. B. Durchdrehen der Räder, Schleudern in Kurven, erheblich verlängerter Bremsweg, stark verzögertes Anfahren an Kreuzungen und Einmündungen nach einer Wartezeit bzw. an Steigungen) einen Hinweis darauf gibt, dass die Bereifung nicht den winterlichen Wetter-verhältnissen angepasst wurde. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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02.11.2006, 08:51
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 10.07.2005 Wohnort: Barsinghausen Mitglieds-Nr.: 11161 |
• das tatsächliche Fahrverhalten (z. B. Durchdrehen der Räder, Schleudern in Kurven, erheblich verlängerter Bremsweg, stark verzögertes Anfahren an Kreuzungen und Einmündungen nach einer Wartezeit bzw. an Steigungen) einen Hinweis darauf gibt, dass die Bereifung nicht den winterlichen Wetter-verhältnissen angepasst wurde.[/b] Was mach ich wenn ich trotz Winterreifen liegen bleibe? Auch nen Punkt und 40€???? Mein Corsa hat halt kein Allrad,... |
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02.11.2006, 09:00
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Was mach ich wenn ich trotz Winterreifen liegen bleibe? Schneeketten aufziehen? Bei sehr winterlichen Straßenverhältnissen ist man ja i.d.R. nicht zum Vergnügen unterwegs; der Preis für einen Satz Ketten steht in keinem Verhältnis zum möglichen Ärger durch verpatzte Termine o.ä.: Wenn Väterchen Frost richtig zulangt, hat es durchaus seinen Reiz, zu der Minderheit zu gehören, die trotzdem pünktlich den Arbeitsplatz erreicht hat. lg c.s. |
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02.11.2006, 09:22
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Zitat Mein Corsa hat halt kein Allrad,... Wenn ein Corsa auf schmalen Markenwinterreifen nicht mehr vorwärts kommt sind mind. 95% aller anderen Fahrzeuge längst liegengeblieben. Die Polizei hat dann sicher anderes zu tun, als Bußgelder zu verteilen.
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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02.11.2006, 09:33
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Die Polizei hat dann sicher anderes zu tun, als Bußgelder zu verteilen. Das scheint mir ein ungemein wichtiger Punkt in der Diskussion zu sein. Der o.g. Erlass unternimmt den Versuch, die auslegungsbedürftige Vorgabe, die das Gesetz enthält, in halbwegs konkrete polizeiliche Handlungsvorgaben zu gießen. Er kann insoweit auch dem Autofahrer dabei helfen, sich auf das einzustellen, was ihn unter welchen Umständen an Maßnahmen von Seiten der Polizei zu erwarten hat und woran diese sich bei der Beurteiung der Sachverhalte orientieren wird. Die inhaltlichen Unzulänglichkeiten der Vorschrift kann der Erlass nicht beseitigen. Aus praktischer Sicht kann man sagen, dass die Polizei -wenn der Verkehr auf Grund einer ungewöhnlich massiven Winterwetterlage zusammenbricht, dass nicht mal winterbereifte Fahrzeuge einigermaßen vorankommen- garantiert nicht die Muße haben wird, sich um Ahndungsfragen zu kümmern. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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02.11.2006, 09:38
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Aus praktischer Sicht kann man sagen, dass die Polizei -wenn der Verkehr auf Grund einer ungewöhnlich massiven Winterwetterlage zusammenbricht, dass nicht mal winterbereifte Fahrzeuge einigermaßen vorankommen- garantiert nicht die Muße haben wird, sich um Ahndungsfragen zu kümmern. Also auch nicht für Verstöße seitens der wenigen VT, die dank entsprechender Ausrüstung überhaupt noch vorankommen? Mein ganz persönlicher Klassiker ist dann immer das VZ222 an irgendwelchen Fahrbahnteilern oder Querungshilfen ; Fahrbahnmarkierungen sind ja dann ohnehin keine mehr zu erkennen... lg c.s. |
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02.11.2006, 09:44
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21792 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Schneeketten aufziehen?... Wenn ich vorhabe, im Schneesturm die Großglocknerstraße zu fahren, wäre das in der Tat eine Option. Viele Staus durch liegenbleibende Fahrzeuge entstehen aber dort, wo man vorher gar nicht damit rechnen konnte (plötzliches Eis auf einer leichten Steigung etc.). Man fährt ja nicht "auf Verdacht" 6 Monate im Jahr mit Schneeketten, und WENN man erst mal steht, ist es häufig zu spät, dsie noch aufzuziehen. Ich wäre vor ein paar Jahren fast mal mitten auf dem platten Land liegengeblieben: Sprinter mit Anhänger, GUTE Winterbereifung, die Straße a****glatt und gaaanz leichte Steigung (Brücke über eine Bahnlinie). ASR und die blöde Sprintshift-Halbautomatik haben sich so lange gegenseitig ausgetrickst, bis ich schließlich still stand. Weitergekommen bin ich übrigens erst, nachdem ich die Automatik auf "1" und und ASR ausgeschaltet habe und mit Samtpfoten (so weit das mit Sprintshift überhaupt möglich ist) wieder angefahren bin - soviel übrigens zum Thema "elektronische Helferlein . Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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02.11.2006, 09:49
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
die Straße a****glatt und gaaanz leichte Steigung Nun, bei Eisglätte gibt es keine geeigneten und gleichzeitig legalen Ausrüstungsoptionen. Da es keine gibt, können keine verwendet werden - hier würde die Vorschrift also völlig ins Leere zielen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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02.11.2006, 09:51
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Zitat Also auch nicht für Verstöße seitens der wenigen VT, die dank entsprechender Ausrüstung überhaupt noch vorankommen? So ist es, wenn aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse der Verkehr zusammenbricht ist die Polizei mit der Unfallaufnahme völlig ausgelastet. Verkehrsüberwachung gibt es an solchen Tagen defacto nicht. Zitat ASR und die blöde Sprintshift-Halbautomatik haben sich so lange gegenseitig ausgetrickst, bis ich schließlich still stand. Meine Rede! Grundvoraussetzung um bei Schnee und Eis noch einigermaßen vernünftig vorwärts zu kommen ist ein Auto mit möglichst schmalen und hochwertigen WR und vor allem ohne elektronische Helferlein zwischen Fahrer und Reifen.
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02.11.2006, 09:53
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21792 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Nun, bei Eisglätte gibt es keine geeigneten und gleichzeitig legalen Ausrüstungsoptionen... Zum Teil DOCH, denn Winterreifen haben bei Eisglätte immer noch eine bessere Traktion als Sommerreifen. Ich schätze mal, mit SOMMERreifen hätten alle Tricks nichts mehr genützt. Allerdings: Wer in meiner geschliderten Situation mit WINTERreifen hängenbleibt, hat keine Sanktionen zu befürchten, mit SOMMERreifen dagegen DOCH. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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02.11.2006, 10:32
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#11
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Nun, bei Eisglätte gibt es keine geeigneten und gleichzeitig legalen Ausrüstungsoptionen. Daß mein Roller mit Heidenau K58 Reifen ausgerüstet ist, ist für mich als gesetzestreuen Bürger selbstverständlich. (Auch da könnte mir ein liegenbleiben passieren, bei reinem Glatteis oder hohen Schneewehen ist es auch auf dem Roller mühsam, aber da liegen die ersten Pkws auch schon im Graben.)Da es keine gibt, können keine verwendet werden - hier würde die Vorschrift also völlig ins Leere zielen. Nur tue ich mir sehr schwer damit, Frostschutzmittel in die nicht vorhandene Scheibenwaschanlage einzufüllen. Meines Wissens hat nicht einmal die 25000 Euro teure GoldWing eine Scheibenwaschanlage. Wie lauten die Dienstanweisungen der NRW-Polizei in diesem Falle? Im von Dir zitierten Text wurde diese Vorschrift wieder erwähnt, aber nicht erklärt. -------------------- MfG Thomas
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02.11.2006, 10:41
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Grundvoraussetzung um bei Schnee und Eis noch einigermaßen vernünftig vorwärts zu kommen ist ein Auto mit möglichst schmalen und hochwertigen WR und vor allem ohne elektronische Helferlein zwischen Fahrer und Reifen. Volle Zustimmung. Habe schon einige neue Wagen gefahren (BMW 530d, Audi A6 Avant 3.0TDI, Saab 9³, VW-Multivan TDI). Am allerbesten durch widrige Straßenbedingungen kam ich mit: meinem uralten E-Kadett, der keinerlei Elektroniken (Außer Radio und Einspritzanlage) an Board hat. Reifen im Winter: 155SR80. Damit bin ich in den letzten 2 Wintern, besonders als viel Schnee lag, Kreise um die modernen Plastikkisten gefahren, und ich kam im März diesen Jahres, als es diesen starken Wintereinbruch gab, als Einziger an den stehenden Kolonnen vorbei den Feldberg rauf und wieder runter -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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02.11.2006, 10:43
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... Schneeketten aufziehen?... Wenn ich vorhabe, im Schneesturm die Großglocknerstraße zu fahren, wäre das in der Tat eine Option.Sonst auch, Doc: Da reichen schon gutbürgerliche deutsche Mittelgebirge wie Sauerland oder Westerwald, um an Steigungsstrecken das frühmorgendliche Riesenslalom-Training zu absolvieren! Gerade bergauf kann man ja überraschendem Liegenbleiben recht gut vorbeugen, indem man immer ausreichend Schwung hat; bergab allerdings... lg c.s. |
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02.11.2006, 11:44
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7760 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Wer in meiner geschliderten Situation mit WINTERreifen hängenbleibt, hat keine Sanktionen zu befürchten, mit SOMMERreifen dagegen DOCH. Wenn in der Situation auch Winterreifen ungeeignet sind, dann müßte lt. StVO auch der Winterreifen-Fahrer ein Bußgeld bekommen. Praktisch bedeutet der § also ein Fahrverbot in solchen Situationen. |
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02.11.2006, 13:40
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#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zitat • das tatsächliche Fahrverhalten (z. B. Durchdrehen der Räder, Schleudern in Kurven, erheblich verlängerter Bremsweg, stark verzögertes Anfahren an Kreuzungen und Einmündungen nach einer Wartezeit bzw. an Steigungen) einen Hinweis darauf gibt, dass die Bereifung nicht den winterlichen Wetter-verhältnissen angepasst wurde.[/b] Dieser Satz weisst aber doch wieder darauf hin, dass es sehr wohl auch darum geht, ob eine Anpassung überhaupt möglich ist.Da gerade wieder die Auslegung bzgl Motorrädern als Quasi-Fahrverbot unterwegs ist, muss ich darauf doch verstärkt hinweisen. Ich denke, dass der interpretatorische Schluss auf ein Sommerreifenverbot oder ein Fahrverbot nicht zulässig ist. Der Passus des Gesetzes verlangt eine Anpassung. Getreu der Bedeutung des Wortes "Anpassung" kann eine solche nur stattfinden, wenn es überhaupt Optionen gibt. Wenn also schon die bestmögliche Bereifung drauf ist (sofern unterscheidbar), dann is gut, da keine weitere Anpassung möglich ist. Just my2cents Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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02.11.2006, 14:12
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1045 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 13854 |
Nun, bei Eisglätte gibt es keine geeigneten und gleichzeitig legalen Ausrüstungsoptionen. Daß mein Roller mit Heidenau K58 Reifen ausgerüstet ist, ist für mich als gesetzestreuen Bürger selbstverständlich. (Auch da könnte mir ein liegenbleiben passieren, bei reinem Glatteis oder hohen Schneewehen ist es auch auf dem Roller mühsam, aber da liegen die ersten Pkws auch schon im Graben.)Da es keine gibt, können keine verwendet werden - hier würde die Vorschrift also völlig ins Leere zielen. Nur tue ich mir sehr schwer damit, Frostschutzmittel in die nicht vorhandene Scheibenwaschanlage einzufüllen. Meines Wissens hat nicht einmal die 25000 Euro teure GoldWing eine Scheibenwaschanlage. Wie lauten die Dienstanweisungen der NRW-Polizei in diesem Falle? Im von Dir zitierten Text wurde diese Vorschrift wieder erwähnt, aber nicht erklärt. Sind bestimmt die Snowtexdinger? Inwieweit helfen sie/sind sie nützlich? Lohnen sie sich in der Stadt? -------------------- Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf! |
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02.11.2006, 15:03
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2140 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 |
.... Zitat ... • das tatsächliche Fahrverhalten (z. B. Durchdrehen der Räder, Schleudern in Kurven, erheblich verlängerter Bremsweg, stark verzögertes Anfahren an Kreuzungen und Einmündungen nach einer Wartezeit bzw. an Steigungen) einen Hinweis darauf gibt, dass die Bereifung nicht den winterlichen Wetter-verhältnissen angepasst wurde. Das ist mir bis jetzt jedes Jahr passiert, wenn der Winterdienst den Schnee in die Einmündung geschoben hat, oder ich quer über Schneemehl und Spurrineen musste Wenn das jetz jedesmal ein Bußgeld kostet, kann ich mich ja auf einen teuren Winter einstellen |
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02.11.2006, 15:10
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Sind bestimmt die Snowtexdinger? Inwieweit helfen sie/sind sie nützlich? Lohnen sie sich in der Stadt? Nein, keine Snowtex. Habe noch mal nachgeschaut: K58mod, nicht den normalen K58. Ist ein Ganzjahresreifen mit mäßigem Stollenprofil und feinen Rippen (keine echten Lamellen) und noch nicht das Winter-nonplusultra. Bis jetzt fährt er sich gut, auch bei 5°C und Nässe, aber es ist ja auch noch nicht Winter.Die mögliche Probestrecke kenne ich schon, ein tlw. schottriges und lehmverschmiertes Bergsträßchen auf einen Odenwalder Gipfel, für die ganzjährig (!) Winterausrüstung vorgeschrieben ist. War im Sommer genau das richtige, um einem Arbeitskollegen (mit einer Ninja ZX9R) etwas Respekt vor den von ihm verachteten Rollern einzuflößen. Bei Schneelage wird's mir schon etwas mulmig werden... -------------------- MfG Thomas
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02.11.2006, 17:48
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Zitat Sonst auch, Doc: Da reichen schon gutbürgerliche deutsche Mittelgebirge wie Sauerland oder Westerwald, um an Steigungsstrecken das frühmorgendliche Riesenslalom-Training zu absolvieren! Gerade bergauf kann man ja überraschendem Liegenbleiben recht gut vorbeugen, indem man immer ausreichend Schwung hat; bergab allerdings... Mein Eindruck ist: Man verpökelt heute die Straßen viel zu früh und oft auch falsch mit Streusalz. Die unterkühlte Schneematschfahrbahn ist manchmal mit den besten Wnterreifen schlechter zu fahren, als eine griffige Schneeepiste mit Sommerrädern. Heute waren bei uns im Großraum Linz / Donau alle Brücken vereist, Temperatursturz und noch warme Gewässer, da braucht es gar keinen Schnee für Glätte .... hat vielfach geknallt, aber nach Angaben der Straßenmeistereien: unvorhersehbar ( Schauen die keinen Wetterbericht?). Die Haltung der Strasenmeisterei: Wir haben ja ohnehin gesalzen, mehr ging nicht ist ein Anschlag auf die Sicherheit. Letztes Jahr x Situationen erlebt, wo ein zu früher Salzeinsatz alles zum Erliegen brachte .... Im Glatteisfall hilft nur Sand und Splitt oder Spikereifen. Mod: Quote korrigiert Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 02.11.2006, 18:10 -------------------- Meine Webseite
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02.11.2006, 17:57
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Die sogenannten Autosocks haben ganz gute Ergebnisse erzielt. Auf Glatteis um Längen besser als Ketten und nicht viel schlechter als Spikes.
Haltbarkeit angeblich wie Schneeketten. Habs aber selber noch nicht getestet Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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02.11.2006, 18:05
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
Ich dachte, man muss das Zeug den Witterungsverhältnissen anpassen?? Jetzt heißt es plötzlich grundsätzlich! Ja was denn nun?
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02.11.2006, 18:49
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Autosockstest hier
Lieferanten HP hier Werbezitat: "Sparen Sie sich die komplizierte Montage schwerer Ketten" Etwas weiter unten: Kleiner Wermutstropfen: Diese Erfindung ist noch nicht überall bekannt. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie auf besonderen Straßen mit Schneekettenpflicht tatsächlich noch herkömmliche Schneeketten benötigen, um die Vorschriften einzuhalten. Na dann Hurra .... beim Zeichen "Kettenpflicht" wünsche ich den Fahrern viel Glück im Umgang mit unserer Polizei in den Bergen ..... Anfahrhilfen gelten nicht als Ketten gem. diesem VZ, beim Skiurlaub in Ösistan dranndenken ... Anm: Geht nicht um "bekannt sein (beim Polizisten)", sondern um eine Prüfung und Kennzeichnung nach ÖNORM/EU-Norm oder DIN. Im Norwegischen Kaltschnee arbeiten die Dinger vieleicht wirklich wie Geckofinger, bei unseren Schneeverhältnissen, na ich weiß nicht, ob ich da den Zirlerberg bei Schnee damit runter will ... Ich bleib` bei Ketten .... -------------------- Meine Webseite
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02.11.2006, 19:00
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nuja, dass die Dinger im Schnee nicht punkten können, ist eigentlich logo, dass sie nicht als Ketten gelten, steht auch dicke drauf.
Aber wenn man im Flachland nimmer vom Fleck kommt, weils grad Schmierseife hat, sind die Dinger schneller drauf als Ketten. Gruss Kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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02.11.2006, 19:14
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Wird ja schon heftig debattiert ....
Hier noch eine sehr interessante Antischleuderhilfe auf Eis und Schnee: Wäre doch was für unsere Kuchenblechtruppe, Sommer: horizontal, Winter: vertikal Statt Ganzjahresreifen, "Ganzjahresspoiler" -------------------- Meine Webseite
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02.11.2006, 20:07
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1643 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: in der schönen Pfalz Mitglieds-Nr.: 5003 |
ASR und die blöde Sprintshift-Halbautomatik haben sich so lange gegenseitig ausgetrickst, bis ich schließlich still stand. Hmmm.. also in meiner (Audi) Betriebsanleitung steht, das bei sehr winterlichen Strassenverhältnissen das ESP(und damit auch die ASR) abzuschalten sind, weil man dann besser vorwärts kommt. Bei Dir nicht? Oder hast DU es nur nicht gelesen? Und dich damit selber ausgetrickst? Der Abschaltknopf bei mir ist jedenfalls leicht erreichbar und funktioniert auch während der Fahrt. -------------------- It's not who's right, It's who's left!
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02.11.2006, 20:18
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
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02.11.2006, 20:19
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7760 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Ich denke, dass der interpretatorische Schluss auf ein Sommerreifenverbot oder ein Fahrverbot nicht zulässig ist. Der Passus des Gesetzes verlangt eine Anpassung. Getreu der Bedeutung des Wortes "Anpassung" kann eine solche nur stattfinden, wenn es überhaupt Optionen gibt. Wenn also schon die bestmögliche Bereifung drauf ist (sofern unterscheidbar), dann is gut, da keine weitere Anpassung möglich ist. Der § 2 sagt aber "Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung". Dort wo sich auch Winterreifen als ungeeignet erweisen, liegt also ein Verstoß gegen den Wortlaut des § 2 vor. Wenn also eine Anpassung nicht möglich ist, dann ist das Fahren auch nicht erlaubt. Es war sicher nicht so gemeint, aber der Wortlaut ist doch eindeutig. |
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02.11.2006, 21:48
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nein, ist nicht eindeutig.
Was du machst, ist ein unzulässiger Umkehrschluss. Der Eingangssatz sagt, es ist anzupassen. Der Folgesatz spezifiziert herausgehobene Beispiele ("insbesondere"), in denen der Eingangssatz zu beachten ist und stellt keine eigenständige Regelung dar. Somit ist es semantisch unzulässig, den Folgesatz als weitere Einschränkung des Eingangssatzes zu verwenden. Zitat (wikipedia) Anpassung bedeutet die Adaption beziehungsweise die Einstellung oder die Angleichung eines Objektes oder Zustandes an einen anderen (Dürfte so auch in anderen Lexika zu finden sein)Dabei gibt es per Definition nur EINEN Idealwert, die Identität, alles andere sind Zwischenwerte einer Funktion der Annäherung. Wenn es nun per "Realdefinition" (Verfügbarkeit) nur bestimmte Werte auf dieser Funktion gibt, gilt die Anforderung der bestmöglichen Anpassung als erfüllt, wenn der höchtmögliche Wert der Annäherung erreicht ist. Anders gesagt, der beste verfügbare Reifen ist eben der beste Reifen und Ende. Anderes Beispiel ist die unangepasste Geschwindigkeit. Auch hier kann ich nur so weit runter, wie es die Umstände ermöglichen und es sinnvoll ist. Die einzige Möglichkeit, ein Null-Risiko zu schaffen, ist gar nicht zu fahren. Dann brauche ich aber wieder keine StVO, weil ich keinen Verkehr habe. Oder jeder Unfall wäre die Schuld des auffahrenden KFZ-Führers, ungeachtet Reaktionsgeschwindigkeit, Strassennutzung, vorsichtiger Fahrweise usw. So zB jeder Wildunfall. Kann man jeden vermeiden, wenn man sich der Existenz von Wildtieren mit der Geschwindigkeit anpasst und nur noch leicht erhöhte Schrittgeschwindigkeit fährt. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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03.11.2006, 09:42
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7760 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Nein, ist nicht eindeutig. Was du machst, ist ein unzulässiger Umkehrschluss. Der Eingangssatz sagt, es ist anzupassen. Der Folgesatz spezifiziert herausgehobene Beispiele ("insbesondere"), in denen der Eingangssatz zu beachten ist und stellt keine eigenständige Regelung dar. Somit ist es semantisch unzulässig, den Folgesatz als weitere Einschränkung des Eingangssatzes zu verwenden. Der zweite Satz konkretisiert den ersten. Und "geeignet" heißt eben gerade nicht "ungeeignet, aber bestmöglich angepasst". |
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05.11.2006, 02:36
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14608 |
köstliche regelung, nun drucken die ersten hersteller auf den sommerreifen nen M+S und schon ist alles in butter!
-A |
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05.11.2006, 14:07
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 05.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24887 |
Hallo zusammen,
kann man eigentlich für die Vorder- & Hinterachse unterschiedliche Reifenhersteller drauf machen??? Gruss Ockel |
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05.11.2006, 14:49
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Detail Schneeketten:
Einmalig hochwertige Schneketten kaufen und bei Fahrzeugtausch auf gleiche Reifengröße, wer unbedignt möchte wenigstens der Winterreifen, achten,. Möglichst den schmalsten zulässigen Reifen, fast immer der mit dem besten GRÖSSENABHÄNGIGEN Aquaplaningverhalten für das jeweilige Fahrzeug.. In vielen Gegenden Deutschlands macht man sich das Leben einfacher mit guten (sommer)Schlechwetterrergenreifen, dazu Schneeketten und dafür Verzicht auf Alufelgen, Breitreifen, Spurverbreiterung, Tieferlegung usw. Wie in der NRW-Polzeianweisung genannt, der gummimischungsbedingte Unterschied zwichen winterreifen und Sommereifen ist kaum der Rede wert. Da ist es eher der Breitreifen- und Alufelgenfraktion anzuraten im Sommer bei der Ausfahrt bei Gewitter die reifen zu wechseln. Die wegen Aquaplaning bedingte nötige Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Breitreifen höher als die von Sommerreifen auf trockner Winterstrasse! |
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