Vorschrift Spiegel für Motorräder |
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Vorschrift Spiegel für Motorräder |
26.10.2006, 15:37
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
habe im Forum hier etwas gefunden, jedoch war es nicht wirklich eindeutig bzw. beantwortet meine Frage nicht. Inwiefern ist es erlaubt kleine Spiegel am Motorrad zu montieren? Der betreffende Spiegel hat folgende Daten: Spiegelfläche: 12 x 5,3 cm, Gesamtlänge 19,5 cm In dem Beitrag hier im Forum stand recht oberflächlich das 60cm² ausreichen würden, ist das korrekt? Wo steht diese Vorschrift niedergeschrieben? Angenommen ich werde von der Polizei angehalten, mit was muss ich rechnen, sind 15€ und eine Mängelkarte korrekt oder wird es teurer oder können die mir meine Maschine stilllegen. Danke für eure Hilfe. Daniel |
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26.10.2006, 15:44
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 24.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1468 |
Hallo Minigixxer,
schau mal in diesen Thread, da ist alles ausführlich erklärt worden -> Klick Mfg, Bora |
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26.10.2006, 15:54
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Also brauche ich für meine Maschine einen SPiegel der nicht weniger als 69cm² hat? Das heisst die 60cm² reichen nicht aus wenn ich das ganze richtig verstanden habe?
Danke für eure Antworten! Daniel |
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26.10.2006, 16:03
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Du hast offensichtlich keinen runden Spiegel. Damit brauchst du einen Spiegel mit einer Gesamtspiegelfläche von 69 mm², in dessen spiegelnde Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm gezogen werden kann.
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26.10.2006, 16:12
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Okay, dann wäre da nur noch die Frage wie es aussieht wenn ich angehalten werde...
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26.10.2006, 16:53
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Wann bist du wo, dann kann ich dir das vielleicht am praktischen Beispiel zeigen.
Du bekommst auf jeden Fall einen Mängelschein und darfst ein Verwarngeld in Höhe von 25 € bezahlen. -------------------- |
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26.10.2006, 16:56
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Ach du bist einer von den Grünen? :-P
Werden echt wegen solchen Sachen leute angehalten??? |
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26.10.2006, 16:58
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ist schon möglich. Meistens erfolgt die Feststellung solcher Unvorschriftsmäßigkeiten jedoch im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen.
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26.10.2006, 16:59
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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26.10.2006, 17:05
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Bist du schon einmal Motorrad gefahren? Mit einem original und einem etwas kleinerem Spiegel? Der Unterschied ist nicht wirklich zu erkennen wenn du ordentlich fährst und guckst...
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26.10.2006, 17:08
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Bist du schon einmal Motorrad gefahren? Deswegen frag' ich ja! Bin halt auf Lkw- und Transporterspiegel samt separatem Weitwinkel geeicht; deshalb sind mir selbst Pkw-Spiegel oft noch zu klein... War auch nicht als Kritik gemeint, wirklich nur interessehalber! lg c.s. |
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26.10.2006, 17:08
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Was soll ich dir dazu sagen? Ich fahre seit 1980 Motorrad. War Fahrleherer auch für Krad und bin auf Grund meiner Erfahrung der Meinung, dass ein vernünftiger Rückspiegel schon von Nöten ist.
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26.10.2006, 17:19
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Ach du bist einer von den Grünen? :-P Ach.... Auch schon gemerkt??? Zitat Werden echt wegen solchen Sachen leute angehalten??? Mit Sicherheit. Zitat Bist du schon einmal Motorrad gefahren? Mit einem original und einem etwas kleinerem Spiegel? Der Unterschied ist nicht wirklich zu erkennen wenn du ordentlich fährst und guckst... *g* Auch wenn ich hier jetzt anecke, aber da kann ich nicht mal wiedersprechen. Wenn ich den Spiegel brauche, zb. innerorts oder auf limitierten Autobahnen, dann könnte der wirklich kleiner sein. Ohne Probleme. Und auf ´ner unlimitierten Autobahn hab ich ihn noch nie gebraucht.... Egal. Vorschrift ist Vorschrift. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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26.10.2006, 17:34
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
@ Bonsai-Brummi
Nein du hast alles im Auge was du im Auge halten musst. Und die paar cm² machen nicht wirklich einen Unterschied! |
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26.10.2006, 17:41
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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27.10.2006, 02:15
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
Hallo,
da haeng ich doch gleich mal an: Muessen Spiegel nur vorhanden oder auch ncoh eingestellt sein... Hintergrund: HAtte mal ne DR 650 da hat man in den org Spiegeln nie was gesehen, deshalb die ignoriert und dafuer Schulterblick - irgend ein Scherzbold hat die nach vorne gedreht worauf mich die POL angehalten aht und muendlich verwarnt.... Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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27.10.2006, 06:23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Rückspiegel fehlt / beschädigt / gebrochen / Spiegelglas matt / falsch eingestellt / mit zusätzlichen Spiegeln beklebt (Weitwinkelspiegel) - § 56 StVZO
Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften *) entsprach *). = 15 Euro Ansonsten: StVZO: Die Spiegelfläche muss 6000 mm² betragen, bei Rundspiegeln min. 100 mm Durchmesser haben Rili 97/24/EG Anhang II Punkt 2: - die Fläche darf nicht kleiner als 6900 mm² sein, - bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist; max. 1500 mm, - bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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27.10.2006, 14:14
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 27.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24578 |
Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften *) entsprach *). = 15 Euro Na, das ist ja noch übersichtlich. Für 15 Euro kann man's ja mal drauf ankommen lassen Wenn ich das richtig verstehe, drohen also kein Verlust der BE und 3 Pkt., oder? Müssen Spiegel eigentlich eine E-Nummer haben? Es gibt ja einige auf dem Markt, die eine Mindestfläche von 6900 mm² haben und bei denen man einen Kreis von 78mm ziehen kann. Somit wären die ja erlaubt. Nur haben einige von denen keine E-Nummer oder ABE oder sonstwas. Der Beitrag wurde von markuswe bearbeitet: 27.10.2006, 14:15 |
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13.11.2011, 11:26
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 15.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4340 |
Hallo, der Thread ist ja schon etwas älter, hat sich denn mal geklärt, welche Folgen ein zu kleiner Spiegel hat? Interessiert mich vor allem in Bezug auf die Betriebserlaubnis.
Erlischt diese komplett oder muss bei einem Unfall der zu kleine Spiegel ursächlich gewesen sein? Vielen Dank vorab. Gruß |
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13.11.2011, 13:12
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Steht doch schon im Thread, dass es nur einen Mängelschein + Ticket gibt. Ansonsten keine Plakette bei der HU.
Was bei einem Unfall passiert, ist ne eigene Frage. Sollte der zu kleine Spiegel auffallen, kann das selbstverständlich zu Problemen führen. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 06:13 |