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> Vorschrift Spiegel für Motorräder
minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 15:37
Beitrag #1


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Hallo,

habe im Forum hier etwas gefunden, jedoch war es nicht wirklich eindeutig bzw. beantwortet meine Frage nicht.

Inwiefern ist es erlaubt kleine Spiegel am Motorrad zu montieren?

Der betreffende Spiegel hat folgende Daten:
Spiegelfläche: 12 x 5,3 cm, Gesamtlänge 19,5 cm

In dem Beitrag hier im Forum stand recht oberflächlich das 60cm² ausreichen würden, ist das korrekt? Wo steht diese Vorschrift niedergeschrieben?

Angenommen ich werde von der Polizei angehalten, mit was muss ich rechnen, sind 15€ und eine Mängelkarte korrekt oder wird es teurer oder können die mir meine Maschine stilllegen.

Danke für eure Hilfe.
Daniel
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Bora
Beitrag 26.10.2006, 15:44
Beitrag #2


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Hallo Minigixxer,

schau mal in diesen Thread, da ist alles ausführlich erklärt worden -> Klick

Mfg, Bora
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minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 15:54
Beitrag #3


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Also brauche ich für meine Maschine einen SPiegel der nicht weniger als 69cm² hat? Das heisst die 60cm² reichen nicht aus wenn ich das ganze richtig verstanden habe?

Danke für eure Antworten!

Daniel
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Burkhard
Beitrag 26.10.2006, 16:03
Beitrag #4


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Du hast offensichtlich keinen runden Spiegel. Damit brauchst du einen Spiegel mit einer Gesamtspiegelfläche von 69 mm², in dessen spiegelnde Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm gezogen werden kann.


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minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 16:12
Beitrag #5


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Okay, dann wäre da nur noch die Frage wie es aussieht wenn ich angehalten werde...
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Burkhard
Beitrag 26.10.2006, 16:53
Beitrag #6


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Wann bist du wo, dann kann ich dir das vielleicht am praktischen Beispiel zeigen. whistling.gif

Du bekommst auf jeden Fall einen Mängelschein und darfst ein Verwarngeld in Höhe von 25 € bezahlen.


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minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 16:56
Beitrag #7


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Ach du bist einer von den Grünen? :-P

Werden echt wegen solchen Sachen leute angehalten???
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Burkhard
Beitrag 26.10.2006, 16:58
Beitrag #8


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Ist schon möglich. Meistens erfolgt die Feststellung solcher Unvorschriftsmäßigkeiten jedoch im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.10.2006, 16:59
Beitrag #9


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Zitat (minigixxer @ 26.10.2006, 16:37) *
Inwiefern ist es erlaubt kleine Spiegel am Motorrad zu montieren?

Hilft zwar nicht, interessiert mich aber:
Wieso nimmt man Mängelkarten, Verwarnungsgelder & Co. in Kauf, um sich selbst die Übersicht zu verschlechtern? think.gif

Sorry for offtopic.gif

lg blushing.gif
c.s.
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minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 17:05
Beitrag #10


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Bist du schon einmal Motorrad gefahren? Mit einem original und einem etwas kleinerem Spiegel? Der Unterschied ist nicht wirklich zu erkennen wenn du ordentlich fährst und guckst...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.10.2006, 17:08
Beitrag #11


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Zitat (minigixxer @ 26.10.2006, 18:05) *
Bist du schon einmal Motorrad gefahren?

no.gif
Deswegen frag' ich ja! wink.gif
Bin halt auf Lkw- und Transporterspiegel samt separatem Weitwinkel geeicht; deshalb sind mir selbst Pkw-Spiegel oft noch zu klein... wink.gif
War auch nicht als Kritik gemeint, wirklich nur interessehalber!
lg
c.s.
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Burkhard
Beitrag 26.10.2006, 17:08
Beitrag #12


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Was soll ich dir dazu sagen? Ich fahre seit 1980 Motorrad. War Fahrleherer auch für Krad und bin auf Grund meiner Erfahrung der Meinung, dass ein vernünftiger Rückspiegel schon von Nöten ist.


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GSX-R
Beitrag 26.10.2006, 17:19
Beitrag #13


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Zitat (minigixxer @ 26.10.2006, 16:56) *
Ach du bist einer von den Grünen? :-P

Ach.... Auch schon gemerkt??? rofl1.gif

Zitat
Werden echt wegen solchen Sachen leute angehalten???

Mit Sicherheit.
Zitat
Bist du schon einmal Motorrad gefahren? Mit einem original und einem etwas kleinerem Spiegel? Der Unterschied ist nicht wirklich zu erkennen wenn du ordentlich fährst und guckst...

*g*
Auch wenn ich hier jetzt anecke, aber da kann ich nicht mal wiedersprechen. whistling.gif

Wenn ich den Spiegel brauche, zb. innerorts oder auf limitierten Autobahnen, dann könnte der wirklich kleiner sein. Ohne Probleme. Und auf ´ner unlimitierten Autobahn hab ich ihn noch nie gebraucht.... whistling.gif thread.gif


Egal. Vorschrift ist Vorschrift. tongue.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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minigixxer
Beitrag 26.10.2006, 17:34
Beitrag #14


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@ Bonsai-Brummi

Nein du hast alles im Auge was du im Auge halten musst. Und die paar cm² machen nicht wirklich einen Unterschied!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.10.2006, 17:41
Beitrag #15


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Zitat (minigixxer @ 26.10.2006, 18:34) *
Und die paar cm² machen nicht wirklich einen Unterschied!

*nadannisjagut* wavey.gif
lg
c.s.,
der gerade mal nachgemessen hat:
Hauptspiegel 13x14 cm, Weitwinkel 13x5 cm book.gif
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Kami
Beitrag 27.10.2006, 02:15
Beitrag #16


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Hallo,

da haeng ich doch gleich mal an:

Muessen Spiegel nur vorhanden oder auch ncoh eingestellt sein...

Hintergrund:

HAtte mal ne DR 650 da hat man in den org Spiegeln nie was gesehen, deshalb die ignoriert und dafuer Schulterblick - irgend ein Scherzbold hat die nach vorne gedreht worauf mich die POL angehalten aht und muendlich verwarnt....


Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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El Bestrafo
Beitrag 27.10.2006, 06:23
Beitrag #17


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Rückspiegel fehlt / beschädigt / gebrochen / Spiegelglas matt / falsch eingestellt / mit zusätzlichen Spiegeln beklebt (Weitwinkelspiegel) - § 56 StVZO

Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften *) entsprach *). = 15 Euro

Ansonsten:
StVZO:

Die Spiegelfläche muss 6000 mm² betragen, bei Rundspiegeln min. 100 mm Durchmesser haben

Rili 97/24/EG Anhang II Punkt 2:

- die Fläche darf nicht kleiner als 6900 mm² sein,
- bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist; max. 1500 mm,
- bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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markuswe
Beitrag 27.10.2006, 14:14
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (El Bestrafo @ 27.10.2006, 08:23) *
Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften *) entsprach *). = 15 Euro


Na, das ist ja noch übersichtlich. Für 15 Euro kann man's ja mal drauf ankommen lassen whistling.gif
Wenn ich das richtig verstehe, drohen also kein Verlust der BE und 3 Pkt., oder?

Müssen Spiegel eigentlich eine E-Nummer haben? Es gibt ja einige auf dem Markt,
die eine Mindestfläche von 6900 mm² haben und bei denen man einen Kreis von 78mm ziehen
kann. Somit wären die ja erlaubt. Nur haben einige von denen keine E-Nummer oder ABE oder sonstwas.

Der Beitrag wurde von markuswe bearbeitet: 27.10.2006, 14:15
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Payback
Beitrag 13.11.2011, 11:26
Beitrag #19


Neuling


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Hallo, der Thread ist ja schon etwas älter, hat sich denn mal geklärt, welche Folgen ein zu kleiner Spiegel hat? Interessiert mich vor allem in Bezug auf die Betriebserlaubnis.
Erlischt diese komplett oder muss bei einem Unfall der zu kleine Spiegel ursächlich gewesen sein?

Vielen Dank vorab.

Gruß
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blue0711
Beitrag 13.11.2011, 13:12
Beitrag #20


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Steht doch schon im Thread, dass es nur einen Mängelschein + Ticket gibt. Ansonsten keine Plakette bei der HU.

Was bei einem Unfall passiert, ist ne eigene Frage.
Sollte der zu kleine Spiegel auffallen, kann das selbstverständlich zu Problemen führen.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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