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> Ganz schwierige Anmeldefrage
Gast_Burningflash_*
Beitrag 25.02.2004, 10:44
Beitrag #1





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Hallo!

Also ich habe sowohl die deutsche als auch polnische Staatsbürgerschaft und einen polnischen Führerschein. Ich halte mich ca. die Hälfte des Jahres in Polen auf und die anderen Hälfte in Deutschland.

Wie sieht das mit meinem Auto aus? Habe in Deutschland noch eins und das ist auch in Deutschland angemeldet!

Darf ich das so fahrne oder soll ich in Polen anmelden? (würde extrakosten verursachen wegen einfuhrsteuer von Fahrzeug, neue Papiere usw)
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Peter Lustig
Beitrag 25.02.2004, 11:53
Beitrag #2


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Wie die Regelungen in Polen sind, musst Du dort erfragen.

Das in Deutschland angemeldete Fahrzeug solltest Du hier angemeldet lassen, da Du als Halter in D einen ordentlichen Wohnsitz hast. Für dieses Fahrzeug liegt im Inland ein regelmäßiger Standort vor. Das Kriterium des "vorübergehenden Aufenthalts" kannst Du für Dich nicht in Anspruch nehmen (vgl. § 1 IntKfzVO). Daran ändert auch der EU-Beitritt Polens zum 1.5.04 nichts, da es sich hier um eine zoll- bzw. steuerrechtliche Frage handelt, wo wir von einer Harmonisierung noch weit entfernt sind.
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2004, 23:56
Beitrag #3





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Also kann ich es hier angemeldet lassen?! Und das Fahren ist mir erlaubt?!
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Peter Lustig
Beitrag 26.02.2004, 07:40
Beitrag #4


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Voraussetzung dafür, dass Du in D mit Deinem polnischen FS überhaupt fahren darfst, ist, dass er in D gültig ist. Dazu muss der FS in Polen während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts erworben worden sein. Hast Du Den FS erworben, während Du bereits in D gewohnt hast und hat der Aufenthalt in PL während des Erwerbs nicht mindestens 185 Tage betragen (z.B. während eines Urlaubsaufenthalts) , besitzt Dein polnischer FS in D generell keine Geltung. Wenn Du damit hier fährst, begehst Du ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Mit dem polnischen FS darfst Du unter den o.a. Voraussetzungen in D jedoch auch nur maximal 185 Tage nach Wohnsitznahme fahren. Dann verliert er ebenfalls seine Gültigkeit. Du musst einen deutschen FS erwerben, um weiter fahren zu können. Polnische FS werden prüfungsfrei umgeschrieben, so dass dies kein großes Problem darstellt.

Anders stellt sich sich die Situation nach dem EU-Beitritt Polens dar. Ab 01.05.2004 brauchst Du auch diese Umschreibung nicht mehr. Dann gilt Dein polnischer FS in D unbeschränkt. Auch dies gilt natürlich nur, wenn Dein polnischer FS in D gültig ist (siehe Absatz 1).

Solltest Du also derzeit bereits länger als 185 Tage in D wohnen, besitzt Dein polnischer FS augenblicklich keine Gültigkeit mehr. Du brauchst zum Fahren zwingend einen deutschen FS. Die Gültigkeit des polnischen FS lebt jedoch durch den EU-Beitritt zum 01.05.04 wieder auf, so dass Du dann damit wieder hier fahren darfst (siehe Absatz 3).

Kompliziert, aber leider nicht zu ändern. Die Benutzung Deines in D zugelassenen Fahrzeugs stellt eine separate Thematik dar, die unabhängig vom FS-Problem zu betrachten ist.
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Gast_Goofy_*
Beitrag 16.03.2004, 21:24
Beitrag #5





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Hallo, ich habe ein ähnliches Problem!

Ich habe meine Fahrausbildung vor langer Zeit im Ausland begonnen aber ich hatte keine Zeit die Prüfung zu bestehen. Als ich dann ein Stipendium in Deutschland im Rahmen des Erasmus-Programms bekam und für 1-2 Semester nach Deutschland fahren sollte, hat meine Mutter gesagt, dass ich endlich meinen
Führerschein machen müsse, sonst werde ich das nie mehr schaffen, wenn ich jetzt ins Ausland fahre!!!!

Ich habe mich bemüht und die Prüfungen nach dem Urlaub im Sept/Okt in meinem Heimatland abgelegt. Jedoch, da ich immer genau bin, habe ich mich schon vorher um das deutsche Einreisevisum gekümert, da ich mich schon bei der Uni bevor ich in den Urlaub fahre immatrikulieren wollte, damit ich ohne irgendwelche Sorgen ausreisen kann! Dazu brauchte ich eine Anmeldung in Deutschland, also habe ich mich hier angemeldet. An der Uni konnte ich mich aber so früh nicht einschreiben, erst im Oktober. Ich war schon aber hier seit August angemeldet!!!

Ich war auch noch nie in meinem Leben in D angemeldet, mein ganzes Leben im Ausland wohnte. Das Problem ist jetzt, das wenn ich meinen Führerschein umscgreiben wollte, hat der Beamte gesagt, dass ich einen Ferienführerschein gemacht habe und damit ist er ungültig!!!!! Was für ein Quatsch, zum Zeitpunkt der Erteilung war ich zwar in D angemeldet aber gerade erst 2 Monate, ich hatte auch kein Studium aufgenommen (keine berufliche Verbindung!) und auch keine Aufenthaltsgenehmingung beantragt (außer mein 90 Tage Visum) - also hatte ich noch keinen ordentlichen Wohnsitz in D, weil ich mich hier auch nicht wirklich aufgehalten habe. Aus diesen 60 Tagen war ich 3 Wochen in Kroatien und die restliche Zeit war ich in Heimatland. Zum Zeitpunkt der Führerschein-Ausstellung war ich aber schon hier aber ich habe noch nich studiert (gerade angekommen)!

Im Gesetz steht, das ein ordentlicher Wohnsitz bedeutet, dass ich seit mind 185 Tagen mich in D aufhalte. Aber wenn ich nur angemeldet bin und gleichzeitig auch in meinem Land angemeldet bin (Hauptwohnsitz) und dort mein Lebenspunkt ist, dann wo ist mein Wohnsitz?


Was mich noch mehr ärgert, dass die Nicht EU-Studenten aus dieser Regelung ausgenommen sind, wonach sie ihren Heimatwohnsitz während des Studiums in D behalten! Trifft mich diese Regelung auch vielleicht zu, da ich in einem EU-Programm teilnehme und den EU-Studenten gleichgestellt bin?


Was soll ich jetzt tun. Die Fahrerlaubnis-Stelle vertritt die Meinung dass ich schon damals mein WSitz in D hatte wegen meiner Anmledung. Wie kann ich feststellen lassen, das ich noch keinen Wohnsitz hier hatte? Habe ich nur einen Rechtsweg oder kann es bei der Behörde festgestellt werden. Ich will nicht von der Polizei gestoppt werden cop.gif und erst danach mein Recht beweisen zu müssen. Oder bin ich falsch?
Ich hatte doch keine schlechte Absicht als ich mein FS endlich schaffen wollte. Sonst wäre die Ausbildung nicht mehr gültig nach zu langer Zeit!!! Der Sinn dieser Regelung ist FS, die während Urlabsreisen gemacht werden, zu verbieten und nicht
normalen Menschen das Leben zu erschweren! Ich kann nicht mehr in meinem Leben in D das Auto fahren!!!! Soll ich einen Fahrer einstellen? Ich kann aber auch keinen FS in D machen, dai ch dann meinen alten abgeben müsste und jedesmal umschreiben musste. crybaby.gif

Was ist mit Menschen, die in In- und Ausland wohnen genausolang. Haben sie 2 Wohnsitze?

Danke für Eure Hilfe!
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Peter Lustig
Beitrag 16.03.2004, 21:41
Beitrag #6


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Dein Problem ist, dass Du zweifelsfrei nachweisen können musst, dass sich Dein ordentlicher Wohnsitz nach § 7 FeV zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs in Deinem Heimatland noch dort befunden hat. Kannst Du das, kann nicht von einem ungültigen "Ferienführerschein" ausgegangen werden. Wo Du gemeldet bist, ist ohne Belang; maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt.

Allerdings ist eine Anmeldung schon ein starkes, schwer widerlegbares Indiz für einen Wohnsitz im Inland. Du solltest daher versuchen, weitere Belege dafür zu besorgen, dass Du erst später Deinen Wohnsitz nach D verlegt hast (z.B. Bescheinigung der Hochschule über den Studienbeginn, möglichst amtliche Bestätigungen Deines Aufenthalts aus Deinem Heimatland o.ä.)

Die EU-Erleichterungen gelten grundsätzlich nur für Angehörige aus EU-Staaten, die dort ihren Wohnsitz haben bzw. hatten. Auch wenn Du bei Deinem Studium, Stipendium o.ä. den EU-Staatlern gleichgestellt bist, hat dies keine Auswirkungen auf den Fahrerlaubniserwerb.
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Gast_Goofy_*
Beitrag 16.03.2004, 21:54
Beitrag #7





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Vielen, vielen Dank!

Das Problem ist aber das in meinem FS steht das er am 11.10 ausgestellt wurde, zu diesem Zeitpunkt am 11.10 war ich schon in D und hab mich gerade immatrikuliert! Ich habe die Prüfung Ende Sept, Anfang Oktober abgelegt und den Dokument holt man bei uns erst 2 Wochen nach der Prüfung ab.

Wie kann ich das feststellen lassen? In welchem Verfahren konnte diese Tatsache festgestellt werden? Der Beamte sagte, er könne mir keine Bescheinigung geben das mein FS gültig ist.

Wenn ich aber diese Rechtsstreit verlieren sollte, muss ich dann eine komplette Ausbildung in D machen oder nur die Fahrprüfung ablegen (Listenstaat)?
Danke im voraus.
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Peter Lustig
Beitrag 17.03.2004, 10:00
Beitrag #8


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Zitat
Ich habe die Prüfung Ende Sept, Anfang Oktober abgelegt und den Dokument holt man bei uns erst 2 Wochen nach der Prüfung ab.

Blöde Sache. Vielleicht ist es möglich, dass Dir Deine Heimatbehörde über die dort üblichen Gepflogenheiten und den Ablauf der Prüfung eine Bescheinigung erteilt, die eventuell hilfreich ist. Wenn alles nichts hilft, musst Du den Führerschein in D vollkommen neu machen, da die Fahrerlaubnis aus Deinem Heimatstaat in D keine Rechtsgültigkeit besitzt (siehe § 4 Abs. 3 Nr. 2 IntKfzVO ). Dass Du aus einem Listenstaat kommst, tut dabei nichts zur Sache, da kein umschreibungsfähiger Führerschein vorliegt.
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