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> bei polizeikontrolle nicht angehalten
chris69
Beitrag 14.10.2006, 17:37
Beitrag #1


Neuling


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ich bitte um kurze hilfe

polizei wollte mich anhalten und bin vorbeigefahren, weil ich es auch nicht gleich erkannt hatte, das auf der strasse nur jemand mit taschenlampe stand. im rückspiegel sah ich das es polizei war.
ich bin weitergefahren und gleich auf die autobahn wo ich dann vollgas gefahren bin. die polizei hat mich nicht einholen können. irgendwann gaben sie dann auf. natürlich haben sie mein kennzeichen erkannt.
meine frage ist:
was kann mir rechtlich passieren strafmas usw. oder passiert da gar nix,

gruß
chris
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Taylor
Beitrag 14.10.2006, 17:47
Beitrag #2


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Gem. Tatbestandskatalog: § 36 Abs. 5 StVO "Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle" ergibt 50 € Geldbuße und 3 Punkte.
MfG


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Achim
Beitrag 14.10.2006, 17:50
Beitrag #3


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Eher garnix. Oder hast Du etwa mitbekommen, dass Dich die Polizei anhalten wollte?? Aber selbst dann ist es nicht verboten. Das einzige, was Dir vorgeworfen werden kann ist, dass Du ein Zeichen des Beamten nicht gesehen hast. Aber dazu musst Du ja wieder das Zeichen auch sehen wink.gif


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magnum88
Beitrag 14.10.2006, 17:51
Beitrag #4


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Hat man dich zwischenzeitlich als verantwortlichen Fahrer feststellen können?

Wie lange ist die Sache her?

Zitat (chris69 @ 14.10.2006, 19:37) *
i
ich bin weitergefahren und gleich auf die autobahn wo ich dann vollgas gefahren bin. die polizei hat mich nicht einholen können.


Falls die Beamten bei der Verfolgungsfahrt weitere Verkehrsübertretungen erkannt haben, könnte vielleicht doch ein gesteigertes Interesse gegeben sein, den Fahrer persönlich kennenzulernen... think.gif


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chris69
Beitrag 14.10.2006, 18:01
Beitrag #5


Neuling


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also es war gestern nacht fr. auf sa. in der früh nach disco. das fahrzeug ist auf meine freundin zugelassen.
sie waren auch schon bei uns, im laufe des tages. habe aber die tür nicht aufgemacht.
meine freundin meinte sie würde nicht anhalten wenn nur jemand mit ner lampe ins auto blendet. es wurde keine kelle verwendet ich hab s auch erst wirklich im letzten augeblick gesehen das es polizei war ich bin halt einfach weiter gefahren und gleich vollgas auf autobahn.

Zitat (magnum88 @ 14.10.2006, 19:51) *
Hat man dich zwischenzeitlich als verantwortlichen Fahrer feststellen können?

Wie lange ist die Sache her?

Zitat (chris69 @ 14.10.2006, 19:37) *

i
ich bin weitergefahren und gleich auf die autobahn wo ich dann vollgas gefahren bin. die polizei hat mich nicht einholen können.


Falls die Beamten bei der Verfolgungsfahrt weitere Verkehrsübertretungen erkannt haben, könnte vielleicht doch ein gesteigertes Interesse gegeben sein, den Fahrer persönlich kennenzulernen... think.gif

die kontrollo war kurz vor autobahn da bin ich gleich raufgefahren. sie sind mir auch gute 40 km nachgefahren konnten mich aber nicht einholen waren immer so zwischen 150 -500 m hinter mir und ich habe nicht gedrängelt aufgeblendet oder sontiges gemacht. die fahrbahn war frei um 5 uhr in der früh.
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THOR
Beitrag 14.10.2006, 18:05
Beitrag #6


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think.gif Klingt für mich befremdlich.
Wenn die police.gif Dich haben wollten wäre wohl Zeit genug gewesen Verstärkung anzufordern. Sicher das es die cop.gif war?


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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santi
Beitrag 14.10.2006, 18:21
Beitrag #7


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Hi,

Nur 50€ und 3 Punkte ??

Dann fahr ich Zukunft immer davon wenn ich mir was vorzuwerfen habe rofl1.gif

Ne im Ernst...wieso ist da die Strafe so niedrig ?

Sonst kann ich leider nichts dazu sagen..

Gruss

Santi
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magnum88
Beitrag 14.10.2006, 18:34
Beitrag #8


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Zitat
Nur 50€ und 3 Punkte ??

Dann fahr ich Zukunft immer davon wenn ich mir was vorzuwerfen habe rofl1.gif

Ne im Ernst...wieso ist da die Strafe so niedrig ?


Weil es hier so steht... wink.gif

Zitat
Bußgeldkatalog

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

......


Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
128 Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 20 €
129 Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50 €
3 Pkt. Zeichen - B

Haltgebot - A


Aber ich denke doch, dass die Beamten bei einer Verfolgungsfahrt über 40 Kilometer auch noch nach ein paar anderen Dingen schauen, bzw. diese gesehen haben.


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Mops0815
Beitrag 14.10.2006, 18:35
Beitrag #9


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50 Ocken und 3 Puntis .... shice, ich Stoffel hab damals angehalten .... whistling.gif wink.gif
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chris69
Beitrag 14.10.2006, 18:39
Beitrag #10


Neuling


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also ich hab halt im rückspiegel immer blaulicht gesehen es waren schon die polizisten von der kontrolle sind mir aber auf der autobahn nich nachgekommen. ich glaub es wäre schlimmer gewesen wenn ich das ganze im stadtbereich gemacht hätte. was ich aber nie getan hätte. aber auf der autobahn fahr ich halt durch. weiterhin denke ich mir das die selber nen jagdinstinkt entwickelt haben und den spass sich alleine geben wollten. irgendwann haben sie ja das ganze auch abgebrochen.

bezüglich zeichen und weisungen. die sind ohne weste und kelle draussen gestanden. ich hab auf einmal nur ne mc light lampe und nen dunklen typen gesehen im letzten moment ich bin sogar ausgewichen.
und deshalb weitergefahren weil ich mir im 1. moment gar nix dachte, da sie vor einem anderen auto standen und dieses kontrolierten. hatten auch keine leuchtkleidung an. sonst wäre es mir früher aufgefallen.

naja die 50 euro kann ich verkraften und punkte hab ich noch keine
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Taylor
Beitrag 14.10.2006, 18:39
Beitrag #11


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Zitat (santi @ 14.10.2006, 20:21) *
Hi,

Nur 50€ und 3 Punkte ??

Dann fahr ich Zukunft immer davon wenn ich mir was vorzuwerfen habe rofl1.gif

Ne im Ernst...wieso ist da die Strafe so niedrig ?

Sonst kann ich leider nichts dazu sagen..

Gruss

Santi

Na, mir wären 50€ und drei Punkte echt genug. Außerdem ist ja nicht gesagt, dass die police.gif Dich nicht verfolgt und dann eben zwangsweise anhält und anschließend feststellt, ob Du etwas zu verbergen hast. Außerdem ist das Risiko, dass Du bei einer Verfolgungsfahrt evtl. einen Unfall baust oder sonstige schwerwiegende Verstöße begehst und dann deswegen bestraft wirst auch nicht zu verachten. Ich würde also grundsätzlich anhalten, bevor es noch schlimmer wird, denn meistens wird ein Flüchtiger im Anschluss doch gestellt (Ausnahmen bestätigen die Regel).
MfG


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 14.10.2006, 19:45
Beitrag #12





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Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl:

Bußgeld und Punkte bekommt immer der Fahrer, nicht das Auto.

Das Auto lässt sich über das Kennzeichen einwandfrei identifizieren, aber können sie auch den/die/das Fahrer identifizieren, wenn ihr beide schön den Mund zulasst?
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Strike Eagle
Beitrag 14.10.2006, 20:51
Beitrag #13


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Aber wieso wollten die dich mit Taschenlampe und ohne Westen anhalten, das ist ja lebensmüde? blink.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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kranichstein
Beitrag 14.10.2006, 21:10
Beitrag #14


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gelle...wenn die person nicht eindeutig als polizei zu erkennen ist, warum ans anhalten denken...und eine warnweste der polizei ist hier das mindeste denke ich, die können von dir ned verlangen katzenaugen zu haben

und solange das polizeiauto das blaulicht oder andere sachen an hatte, die darauf hinweisen, dass du rechts ranfahren sollst, kann man dir nix vorwerfen
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Sharkster
Beitrag 15.10.2006, 06:33
Beitrag #15


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@chris69: Ich wuerd mich einfach auf den Standpunkt stellen: "Nix wissen, nix gesehen, nix anhalten." Dann kann Dir auch m.E. keiner was, bzw. "nix". wink.gif
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XGoedeX
Beitrag 15.10.2006, 11:39
Beitrag #16


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Falls hier jemand wg. der "nur" 50 Euro u. 3 Punkte Überlegungen anstellen sollte, es zukünftig bei einer Anhaltekontrolle auch mal zu versuchen, weil evtl. gerade ein Fahrverbot besteht oder man in der Disco eine Zappelpille geworfen hat, kann ich nur eindringlich davor warnen!!!

Es sollte hier nicht der Tenor entstehen: der Polizist hat ja keine Warnweste an, also kann er mir nix. Im Zweifel hab ich ihn eben nicht erkannt, also Gas. VORSICHT !!!

Hier mal ein paar Punkte zum Nachdenken:

- Man kann nie wissen, warum die Polizei anhält. Es kann nur eine Alkoholkontrolle sein. Es kann aber auch sein, dass kurz zuvor z.B. ein Raubüberfall auf eine Tankstelle stattgefunden hat. Was wird die Polizei also vermuten, wenn man sich offensichtlich der Kontrolle entziehen möchte?

- Wenn der Polizist zur Seite springen muß (das ist in solchen Fällen häufig der Fall), steht ganz schnell ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr / Gefährdung des Straßenverkehrs (315c StGB) im Raum, oder gar ein versuchtes Tötungsdelikt, wenn man auf den Polizisten zugehalten und beschleunigt hat.

- Die Polizei verfolgt nicht aufgrund eines "Jagdtriebs", sondern weil sie in solchen Fällen vom Vorliegen einer Straftat (Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne FE) ausgeht und dann verfolgen muß. Die Entscheidung ob verfolgt wird oder nicht, trifft die Einsatzleitstelle und nicht der Streifenbeamte. Die Leitstelle koordiniert die Verfolgungsfahrt und bezieht auch die Nachbarbehörden mit ein. Man sollte also nicht denken, dass es damit getan ist, wenn man 1 oder 2 Streifenwagen auf der Autobahn abgehängt hat. Im hier geschilderten Fall möchte ich mal von ganz großem Glück sprechen.

-Sehr viele Verfolgungsfahrten finden ein tragisches Ende. Und wenn man nicht selber auf der Strecke bleibt, sollte man sich überlegen, ob man den Rest seines Lebens daran denken möchte, dass man Leben oder Gesundheit eines/ einer Unbeteiligten auf dem Gewissen hat. Natürlich muß es nicht soweit kommen, aber die Situation steigert sich schnell hinein, wenn das Adrenalin erstmal freigesetzt ist (bewirkt "Angriff oder Flucht-Denken". Sachliches, klares Denken wird hingegen unterdrückt).

- Wenn es der Polizei gelingt, den Flüchtigen zu stoppen, oder dieser aufgibt, findet er sich kurz darauf bäuchlings auf dem Boden und mit Handschellen auf dem Rücken wieder.


@ chris69
Was mir gerade auffällt: Warum steht der Beitrag unter "MPU und Rauschmittel"? Hattest du was genommen??


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Ankommen statt Umkommen!
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Matte
Beitrag 15.10.2006, 12:55
Beitrag #17


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Zitat (XGoedeX @ 15.10.2006, 12:39) *
@ chris69
Was mir gerade auffällt: Warum steht der Beitrag unter "MPU und Rauschmittel"? Hattest du was genommen??

Ich habe den Thread mal ins richtige Forum geschoben.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Bernie_*
Beitrag 15.10.2006, 14:21
Beitrag #18





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Mal eine weiterführende Frage:
Wenn ich in Rückspiegel sehe, daß in größere Abstand hinter mir ein Polizeiauto mit Blaulicht ist, muß ich damit rechnen, daß die was von mir wollen und mich von denen aufholen lassen,
oder darf ich einfach Gas geben und TSCHÜSSSsss---->! wavey.gif think.gif

PS: Latürnich auf BAB ohne Beschränkung!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.10.2006, 14:37
Beitrag #19


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Zitat (Bernie @ 15.10.2006, 15:21) *
Wenn ich in Rückspiegel sehe, daß in größere Abstand hinter mir ein Polizeiauto mit Blaulicht ist, muß ich damit rechnen, daß die was von mir wollen und mich von denen aufholen lassen

Wieso denn, Bernie?
Ein Blaulicht im Rückspiegel muß, zumal bei Nacht, nicht zwingend zu einem police.gif -Auto gehören;
selbst wenn, sagt das noch nichts über deren Ziel und Absicht aus.
Kommt es näher, macht man ggf. Platz; na und?
Wer freilich Grund zu der Annahme hat, Objekt einer polizeilichen Verfolgung zu sein, sollte wohl gut überlegen, wie er mit der Situation umgeht... thread.gif
lg
c.s.
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steveluke
Beitrag 15.10.2006, 14:55
Beitrag #20


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Dem Beitrag von XGoedeX ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Bei allen Überlegungen über rechtliche Finessen und Argumentationsmöglichkeiten sollte man seine Aspekte nicht vergessen.

Wenn es ein Verkehrsteilnehmer "schafft", sich ohne Gefährdung anderer einer Kontrolle zu entziehen, dann sehe ich persönlich es "sportlich". "0:1" halt.
In den meisten Fällen wird der Flüchtige es aber nicht schaffen wie erhofft, aber dann soll er sich bitteschön nicht darüber beschweren, dass nach dem somit erfolgten "1:1" zur Nachspielzeit incl. Elfmeterschießen gepfiffen wird.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 15.10.2006, 16:13
Beitrag #21





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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.10.2006, 15:37) *
Wieso denn, Bernie?
Kommt es näher, macht man ggf. Platz; na und?

WENN er näher kommt! whistling.gif
Denn wenn ich mit einer meiner getunten G60 (alles eingetragen!) Stoff gebe, kommz höchstens die italienische Polizei mit ihr Polizeiferrari nach, außer, ihr wisst noch ein deutsche Polizeiauto, das laut Papier mind. 255 läuft! thread.gif
Schließlich gibt es auf BAB noch reichlich andere Autos, die mit die Polizeiautos LOCKER mithalten können!

Drum nochmal meine ernstgemeinte Frage:
Muß ich, wenn ich in Rückspiegel ein Polizeiauto mit Blaulicht sehe, nur "Platz machen" (z.B. GAAASSS!) oder muß ich langsamer tun, damit er mich einholen kann? Es könnte ja sein, daß er ja z.B. mich wegen nicht blinken beim Spurwechsel verwarnen will oder mein Schwiegermutti fast von Dach fällt oder sonst aus ein Grund...
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Zimbardo
Beitrag 15.10.2006, 16:46
Beitrag #22


Neuling
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@ Bernie: Da scheint immer noch jemand nicht den Sinn von Blaulicht erkannt zu haben. Blaulicht alleine dient der Warnung vor Gefahren und natürlich auch möglichweise dazu, auf ein Polizeifahrzeug aufmerksam zu machen, welches gerade hoheitliche Rechte wahrnimmt.
Wenn ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn näher kommt, indiziert das natürlich nicht für jeden Verkehrsteilnehmer, dass er sofort anhalten muss. Aber es sollte für erhöhte Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern sorgen. Der Rest ergibt sich aus der individuellen Situation.
Wenn Du nicht auf dieses Fahrzeug mit Blaulicht reagierst, muss man sich fragen, ob Du die gebotene Aufmerksamkeit und Rücksicht im Straßenverkehr besitzt und ob Du für eine Teilnahme geeignet bist.
Außerdem gibt es Situationen für die Polizei, wo es taktisch nicht geboten wäre, das Martinshorn einzuschalten. Eine zusätzliche Lichthupe, oder Zeichen und Weisungen von dem Beamten aus dem Fahrzeug oder auch ein Anhaltedisplay kann ähnliches bewirken.

Und vor allem sollten sich die ganzen Verkehrsteilnehmer hier, die mit dem Gedanken spielen, sich rücksichtslos über Zeichen und Weisungen hinwegzusetzen, darüber im Klaren sein, dass kein Fahrzeug schneller als der Funk ist!! wink.gif

Außerdem könnt Ihr vorher nie genau abschätzen, wie sich die Lage vor Ort für die Polizeibeamten darstellte und was auf Euch rechtlich zukommen könnte.

Jeder der auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte auch die geistige Reife und Verantwortung für sein Handeln besitzen, wenn er eine "Waffe" wie das Kfz führt.


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Zimbardo
Beitrag 15.10.2006, 17:00
Beitrag #23


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@ Bernie: Und lieber Bernie, was wäre z.B. wenn die Polizei in dieser Situation gerade zu einem schweren Verkehrsunfall oder einem anderen Unglück fährt oder wie kürzlich passiert, die Fahrbahn sich abgesenkt hatte und ein Krater auf der Fahrbahn entstanden wäre, oder ein großer Stein auf die Fahrbahn gerollt wäre oder ein Geisterfahrer entgegen käme oder gefährliche, schlecht sichtbare Ladung auf der Autobahn verloren wurde oder an deinem Fahrzeug ein gefährlicher Zustand festgestellt wurde oder oder oder???
Möchtest Du dann derjenige sein, der in diesen Unfall hineinfährt, der wegen möglicher Fahrzeugmängel von der Fahrbahn abkommt, der mit einem Stein oder Ladung auf der Fahrbahn kollidiert oder der durch sein rücksichtsloses Fahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar schädigt. Möchtest Du derjenige sein, der für sein Verhalten sein Leben lang für einen Verkehrsteilnehmer im Rollstuhl zahlt oder der, der dann selbst im Rollstuhl sitzt?

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, warum die Polizei hinter Dir mit Blaulicht fahren könnte. Soweit sollte man vielleicht auch mal denken, anstatt immer nur an seine egoistischen Interessen, wie man sich am besten über Gesetze hinwegsetzen kann.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.10.2006, 17:17
Beitrag #24


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Zitat (Zimbardo @ 15.10.2006, 18:00) *
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, warum die Polizei hinter Dir mit Blaulicht fahren könnte. Soweit sollte man vielleicht auch mal denken, anstatt immer nur an seine egoistischen Interessen, wie man sich am besten über Gesetze hinwegsetzen kann.

Wo war denn von "über Gesetze hinwegsetzen" die Rede? think.gif
Sofern kein Tempolimit besteht und die Einhaltung des Sichtfahrgebots gewährleistet ist, muß mich doch ein Kfz mit eingeschaltetem Blaulicht im Rückspiegel erst interessieren, wenn sich durch dessen Näherkommen die Pflicht ergibt, diesem freie Bahn zu verschaffen.

lg
c.s.
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Zimbardo
Beitrag 17.10.2006, 19:30
Beitrag #25


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wenn du z.b. mit 250 bei nacht über die autobahn bläst, gibt es wohl kaum örtlichkeiten, wo das sichtfahrgebot eingehalten werden kann.

aber selbst für den fall, dass bei dieser geschwindigkeit alles ordnungsgemäß ist, wollte ich nur mal den anstoß zum nachdenken geben, dass die polizei vermutlich mehr zu unglücksfällen mit blaulicht fährt, als dass sie jemanden wegen einer ordnungswidrigkeit oder straftat verfolgt. und diese unglücksfälle können dann auch sehr schnell zu euren eigenen unglücksfällen werden.

außerdem wäre es mal sinnvoll eine statisktik für verfolgungsfahrten erheben. ich vermute nämlich mal sehr stark, dass die meisten verfolgten durch ihre riskante fahrweise verunglücken....sogar noch dann, wenn sie die polizei bereits abgehängt hatten. rolleyes.gif


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Klatze
Beitrag 17.10.2006, 22:06
Beitrag #26


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Zitat (Bernie @ 15.10.2006, 17:13) *
WENN er näher kommt! whistling.gif
Denn wenn ich mit einer meiner getunten G60 (alles eingetragen!) Stoff gebe, kommz höchstens die italienische Polizei mit ihr Polizeiferrari nach, außer, ihr wisst noch ein deutsche Polizeiauto, das laut Papier mind. 255 läuft! thread.gif
Schließlich gibt es auf BAB noch reichlich andere Autos, die mit die Polizeiautos LOCKER mithalten können!


Und auch auf diesen Punkt würde ich mich nicht unbedingt verlassen....zum einen sollte jedem, der mal auf die linken Spuren der Autobahnen schaut, aufgefallen sein, daß die Zeiten der "lahmen Diesel" allgemein, und damit auch bei der Polizei vorbei sind....zum anderen sind gerade die Wagen der Autobahnpolizei meistens recht gut motorisiert! Davon abgesehen nützen Dir 255 km/h recht wenig, wenn an der nächsten Auffahrt plötzlich auf jeder Spur ein Streifenwagen vor Dir fährt!

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Gast_Bernie_*
Beitrag 20.10.2006, 21:24
Beitrag #27





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Mennooo! mad.gif

Das war eine Rhetorische Frage, will ja nicht abhauen! Und ausserdem ist mir der Sprit eh zu teuer, um ständig mit dem getunten G60 Vollgas zu fahren! (bis 30 l/100 Km Super Plus! blink.gif )
Und ausserdem rechne ich gerade auf Autobahn IMMER mit Gefahr vor mir, und nicht nur, wenn Blaulicht unterwegs sind! Hab unterwegs mit mein Laster schon öfters mal den 110 gewählt und untern anderem Leiter, Werkzeugkoffer, Bohrmaschine, Radkeil, Spanngurte, Reifenteile, Kadaver usw. gemeldet! wavey.gif

Drum NOCHMAL meine Frage:
Darf man oder nicht?
Wenn ich die Texte so lese, ("Platz schaffen") dann ja. oder?
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TychoGold
Beitrag 21.10.2006, 08:18
Beitrag #28


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Zitat (Zimbardo @ 17.10.2006, 20:30) *
wenn du z.b. mit 250 bei nacht über die autobahn bläst, gibt es wohl kaum örtlichkeiten, wo das sichtfahrgebot eingehalten werden kann.


Die gibt es so pauschal ohnehin nicht auf der BAB. Wenn du durch andere Lichter den Verlauf erkennen kannst, kannst du auch 800 fahren (WAAAAAAS, meiner läuft so viel laugh2.gif ).
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