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> Darf der Ausländische EU-Führerschein eingezogen werden?
SO1MIST
Beitrag 04.10.2006, 00:00
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

Folgendes zu meiner Person:

Bin Ungarischer Staatsbürger mit Deutschem Aufenthaltserlaubnis. Habe Dieses Jahr meinen Deutschen EU-Führerschein freiwillig abgegeben da ich schon wusste das ich nach weiteren Punkten zum Punkteabbauseminar geschickt werde. cool.gif

Nach ca. 6 Wochen habe ich meinen Ungarischen EU-Führerschein erworben.

Vor kurzem wurde ich von der Polizei mit 0,3 mgl...also 0,6 Promille angehalten. Jetzt das Schreiben erhalten 3 Monate Fahrverbot und Geldstrafe 750 Euro + Auslagen !!! crybaby.gif Ganz schön überzogen was.. ranting.gif

Die 750 Euro Geldstrafe wird beim 3ten Alkoholverstoß verhängt......was zu meinem alten Führerschein mit dem alten Punktestand auch zutreffen würde. Der Neue ist jedoch Blitze Sauber......,

Ich Denke mal das hier ein Irtum vorliegt und meine Führerscheinstelle versäumt hat der KBA dies mitzuteilen...

Ich habe gelesen das der ausländische EU-Führerschein nicht eingezogen werden darf.
Was meint Ihr?? think.gif

Hier der Link dazu (ganz unten fängt an mit Grundsätlich...)

http://###.#######.###/eu-auslaend...mpu-umgehen.htm

Hab die Sache auf jedenfall schonmal meinem Anwalt übergeben....dank Rechtschutz.. rolleyes.gif ....,konnt Ihn aber bis jetzt noch nicht fragen.

Schönen Gruss an Alle wavey.gif

###.#######.###/eu-auslaendischer-fuehrerschein-mpu-umgehen.htm

http://###.#######.###
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Uwe W
Beitrag 04.10.2006, 00:01
Beitrag #2


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Die erhöhte Sanktion für den 3. Alkoholverstoß bekommst Du, weil Du schon entsprechende Voreintragungen in Flensburg hast. Dass Dein neuer Führerschein sauber ist, spielt hier keine Rolle.

Weiterhin musst Du jetzt als wiederholter Alkoholsünder mit einer MPU-Auflage rechnen: legst Du innerhalb der gesetzten Frist keine positive MPU vor, so wird Dir die Berechtigung entzogen, mit Deinem ungarischen Führerschein in Deutschland zu fahren. Dieser Entzug ("Nutzungsuntersagung") ist unbefristet: nur wenn Du eine positive MPU vorlegst, wird Dir diese Berechtigung wieder zuerkannt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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darkstar
Beitrag 04.10.2006, 04:59
Beitrag #3


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Tja da hilft auch das zitieren von Herrn Kapper nicht, da er auf dich nicht zutrifft. Du hast mit deinem ungarischen Führerschein neue Eignungszweifel geliefert. Damit ist sämtliche EU-Rechtssprechung für dich für die Tonne.

Das Punkteregister in Flensburg ist Personenbezogen nicht Führerscheinbezogen. Ob ich mit einem ungarischen, kongolesischen oder deutschen Führerschein hier Verstöße begehe ist völlig nebensächlich.

Du hättest lieber an deinem Alkoholproblem arbeiten sollen als dir auf diesem Weg einen neuen FS zu verschaffen. Die einzige Möglichkeit der MPU zu entgehen wäre einen dritten FS zu erwerben z.B. in unseren erteilungswütigen östlichen Nachbarstaaten. Dieser wäre relativ!!! sicher (siehe Urteile deutscher VG) bis du nicht wieder Eignungszweifel lieferst.

Das ein ausländischer FS nicht unangeifbar ist steht auch darunter:
Zitat
Man sollte aber niemals vergessen, das ein deutscher Staatsbürger, egal ob er einen ausländischen EuFS besitzt, auch in D mit einem FV belegt werden kann.
Ist der neue Verstoß zu heftig droht auch in D eine MPU. Eingezogen werden kann er nicht denn es ist ja ein ausländisches Dokument. Die Nutzung in D zu untersagen ist nach neuen Verstößen allemal möglich.

mfg
darkstar


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GSX-R
Beitrag 04.10.2006, 05:10
Beitrag #4


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Anm. Mod: @ SO1MIST

Links oder Werbung für EU-Führerscheinvermittler oder MPU-Umgehung sind in diesem Forum unerwünscht.


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.10.2006, 09:05
Beitrag #5


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Sorry aber wer immer wieder mit Alkohol auffällt der sollte sowieso besser nicht mit dem Auto unterwegs sein. Unabhänig davon ob nun der FS eingezogen wird oder nicht kannst Du in Deutschland ein Fahrverbot verhängt werden. Stichwort ist Fahrerlaubnis und nicht Führerschein!

Aber wie schon gesagt solltes Du prioritäten setzen. Entweder trinkeo oder fahren.
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Freelancer
Beitrag 04.10.2006, 10:41
Beitrag #6


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@SO1MIST

Wie Darkstar schon schrieb, ist die einzige Möglichkeit die MPU zu umgehen der Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland!

An deiner Stelle wäre es von Vorteil, wenn du dich jetzt im EU-Ausland anmeldest für mindestens 185 Tage und dann dort den Führerschein neu machst
und wenn möglich dich aus Deutschland für diesen Zeitraum abmeldest!

Vielleicht wenn du Glück hast, überprüft der dann neu ausstellende Staat das Fahrverbot in Deutschland nicht und du kannst ihn dann auch während des Fahrverbotes machen, jedoch nicht davon in D Gebrauch machen!


Natürlich darf jede EU-Fahrerlaubnis nach einem neuen "Blödsinn" wieder entzogen werden!


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Peter Lustig
Beitrag 04.10.2006, 11:24
Beitrag #7


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Wiederholung zum x-ten Male sad.gif :

Es muss der ordentliche Wohnsitz (= Lebensmittelpunkt) nachweislich für mindestens 185 Tage in den Erwerberstaat verlegt werden. Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht. Daran halten sich anders als zu Beginn mittlerweile in der Regel auch zahlreiche neue EU-Mitgliedsstaaten wie z.B. PL oder CZ.

Möglicherweise besteht nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum 1.1.2007 zumindest vorübergehend erneut eine Möglichkeit, vereinfacht und unter Umgehung der 185-Tage-Frist an einen Führerschein aus einem dieser Länder zu kommen. shutup.gif
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Freelancer
Beitrag 04.10.2006, 11:44
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 04.10.2006, 12:24) *
Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht.

Freilich, weil dadurch -einzig und alleine- der aufnehmende Mitgliedsstaat -zuständig- ist, für die Ausstellung des Führerscheins und nichtmehr Deutschland!

Zitat (Peter Lustig @ 04.10.2006, 12:24) *
Möglicherweise besteht nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum 1.1.2007 zumindest vorübergehend erneut eine Möglichkeit, vereinfacht und unter Umgehung der 185-Tage-Frist an einen Führerschein aus einem dieser Länder zu kommen. shutup.gif

JA Peter, das wollen wir doch hoffen! laugh2.gif


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Peter Lustig
Beitrag 04.10.2006, 11:58
Beitrag #9


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Zitat (Freelancer @ 04.10.2006, 12:44) *
Zitat (Peter Lustig @ 04.10.2006, 12:24) *

Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht.

Freilich, weil dadurch -einzig und alleine- der aufnehmende Mitgliedsstaat -zuständig- ist, für die Ausstellung des Führerscheins und nichtmehr Deutschland!


Nein, nein und nochmals nein!

Ich zitiere aus Art. 7 der 2. EU-FS-RiLi:
Zitat
Die Ausstellung des Führerscheins hängt außerdem ab
a) vom Bestehen einer Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, vom Bestehen einer Prüfung der Kenntnisse und von der Erfüllung gesundheitlicher Anforderungen nach Maßgabe der Anhänge II und III;
b) vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student — während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten — im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.

Art. 9 erläutert, was unter einem ordentlichen Wohnsitz zu verstehen ist:
Zitat
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten muß, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese Voraussetzung entfällt, wenn sich der Führerscheininhaber in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge.

Da steht nix von An- Ab- oder Ummelden. Ein ordentlicher Wohnsitz ist gefragt. Eine Ummeldung kann allenfalls als zusätzliches Indiz für das Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes herangezogen werden.
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Freelancer
Beitrag 04.10.2006, 12:47
Beitrag #10


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@Peter Lustig

Wenn kein Wohnsitz in Deutschland polizeilich gemeldet ist, ist es nahezu unmöglich dieses zu kontrollieren!!!

wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 04.10.2006, 13:05
Beitrag #11


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Es geht doch hier um die Ausstellung eines Führerscheins im EU-Ausland, nicht um die Kontrolle eines im Ausland erworbenen FS im Inland. wink.gif

Und gegenüber der ausländischen FS-Behörde muss der Bewerber nachweisen, dass er in diesem Land einen ordentlichen Wohnsitz hat. Nimmt die Behörde dieses Erfordernis ernst, wird sie sich mit einer bloßen amtlichen Ummeldung nicht zufrieden geben, sondern schon noch zusätzliche Belege dafür fordern, dass der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung auch tatsächlich im Erwerberstaat liegt.

Nach allem, was man hier im Forum und auch anderswo zu dieser Thematik so liest und hört, scheint sich diese Erkenntnis mittlerweile auch in CZ oder PL zunehmend zu verbreiten.
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SO1MIST
Beitrag 04.10.2006, 19:53
Beitrag #12


Neuling


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Danke für die vielen Antworten!!

bin seit 29 jahren in Ungarn gemeldet......,also nicht kurz rübergefahren und ohne Anmeldung des Wohnsitzes den Führerschein erworben.

Schöne Grüsse wavey.gif
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Freelancer
Beitrag 04.10.2006, 20:27
Beitrag #13


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@SO1MIST

Wenn du immernoch den ungarischen Führerschein besitzt und dort auch wohnhaft bist, empfehle ich dir einfach eine Klasse zu erweitern in Ungarn, denn dann hat sich die MPU in Deutschland auch 100%ig erledigt!!!


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Bayer
Beitrag 05.10.2006, 01:04
Beitrag #14


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Zitat (Peter Lustig @ 04.10.2006, 14:05) *
Nimmt die Behörde dieses Erfordernis ernst, wird sie sich mit einer bloßen amtlichen Ummeldung nicht zufrieden geben, sondern schon noch zusätzliche Belege dafür fordern, dass der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung auch tatsächlich im Erwerberstaat liegt.


Was für Belege würde denn eine deutsche FEB fordern - bzw. fordern dürfen (Stichwort Datenschutz), wenn ein Ausländer hier einen Führerschein machen möchte und in D nicht gemeldet ist. Er aber behauptet sich 185 Tg in D aufzuhalten.
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Peter Lustig
Beitrag 05.10.2006, 11:01
Beitrag #15


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Als Nachweis kann alles dienen, mit dem die Anwesenheit bzw. der ordentliche Wohnsitz glaubhaft gemacht werden kann, z.B. ein Arbeitsvertrag, eine Bestätigung des Arbeitgebers, eine behördliche Bestätigung....

Die Sache ist aber eigentlich ganz einfach: kann der Antragsteller seinen mindest 185-tägigen Aufenthalt im Inland nicht glaubhaft nachweisen, dann wird seinem Antrag eben nicht stattgegeben. Der Antragsteller hat hier eine Bringschuld. Punktum!

Und was das mit dem Datenschutz zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. wink.gif
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Freelancer
Beitrag 05.10.2006, 13:33
Beitrag #16


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Ich weiß offtopic.gif hier, aber wenn ich in die FEB gehe und einen deutschen FS beantrage brauche ich auch keine WS Nachweise?!?


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GSX-R
Beitrag 05.10.2006, 13:40
Beitrag #17


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Zitat (Freelancer @ 05.10.2006, 13:33) *
Ich weiß offtopic.gif hier, aber wenn ich in die FEB gehe und einen deutschen FS beantrage brauche ich auch keine WS Nachweise?!?

Aber doch wohl den Personalausweis, oder? Und da ist doch eigentlich der Wohnsitz eingetragen... think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 05.10.2006, 14:02
Beitrag #18


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Wohnsitznachweis durch Personalausweis oder Reisepass mit Anmeldebestätigung der Wohnsitzgemeinde yes.gif
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Bayer
Beitrag 05.10.2006, 16:49
Beitrag #19


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Zitat (Peter Lustig @ 05.10.2006, 15:02) *
Wohnsitznachweis durch Personalausweis oder Reisepass mit Anmeldebestätigung der Wohnsitzgemeinde yes.gif


Ach so, in D würde das also ausreichen. Aber von den osteuropäischen Nachbarn wird natürlich mehr erwartet als eine bloße An-Abmeldebestätigung.
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Peter Lustig
Beitrag 05.10.2006, 16:59
Beitrag #20


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Zitat (Bayer @ 05.10.2006, 17:49) *
Ach so, in D würde das also ausreichen. Aber von den osteuropäischen Nachbarn wird natürlich mehr erwartet als eine bloße An-Abmeldebestätigung.

Unsinn! Jetzt interpretiere nicht mehr hinein als drinsteht. mad.gif

Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt. Das ist für mindestens 99 Prozent der Antragsteller kein Problem. Wir sprechen aber hier in den Threads regelmäßig von den Ausnahme- und Grenzfällen, die die Lücken im europäischen Gefüge ausnutzen. Und dort schaut man eben genauer hin. wink.gif
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Perplex
Beitrag 18.10.2006, 03:58
Beitrag #21


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Zitat (GSX-R @ 05.10.2006, 14:40) *
Zitat (Freelancer @ 05.10.2006, 13:33) *
Ich weiß offtopic.gif hier, aber wenn ich in die FEB gehe und einen deutschen FS beantrage brauche ich auch keine WS Nachweise?!?
Aber doch wohl den Personalausweis, oder? Und da ist doch eigentlich der Wohnsitz eingetragen... think.gif
Es reicht aber die kurzfristige Anmeldung in Deutschland. Der Nachweis über die Einhaltung der 185 Tage in Deutschland wird für einen D-Führerschein nicht verlangt. Das heißt, der Lebensmittelpunkt könnte sich auch im Ausland befinden. think.gif


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(O.o)
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strichachtdoktor
Beitrag 03.11.2006, 10:02
Beitrag #22


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Zitat (Peter Lustig @ 05.10.2006, 16:59) *
Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt. Das ist für mindestens 99 Prozent der Antragsteller kein Problem. Wir sprechen aber hier in den Threads regelmäßig von den Ausnahme- und Grenzfällen, die die Lücken im europäischen Gefüge ausnutzen. Und dort schaut man eben genauer hin. wink.gif

Kann ich nicht bestätigen, Peter. Es wird gar nichts abgefragt. Ich war ja schon häufiger ein paar Monate nicht in D anwesend und dabei teilweise auch aus D abgemeldet. Bei den Abmeldungen keine Nachfragen über Gründe etc. Bei der Anmeldung wurde bisher NIE irgendetwas verlangt ausser einem Perso und evtl. einem Mietvertrag (inzwischen nicht mal mehr der). Also ist das, was in Polen, CZ, NL etc. möglich ist - Anmeldung trotz Abwesenheit - auch in Deutschland möglich.

So eine Scheinadresse fliegt doch eigentlich nur auf, wenn Dich wirklich jemand erreichen will - ob per Post oder persönlich, ganz egal. Solange Du weder vor Frau, Schulden oder böser Post etc. fliehen musst, solange merkt es auch in Deutschland kein Mensch, daß Du gar nicht hier lebst wie behauptet. Und es interessiert auch niemanden.

Das ist sicher etwas offtopic.gif, aber: In dieser "Schludrigkeit" unterscheidet sich Deutschland kein bißchen von seinen östlichen Nachbarn! Du kommst in D an, machst ein paar Angaben, bekommst Deine Meldebescheinigung, gehst zum StVa, beantragst Deinen FS und marschierst zur Fahrschule. Natürlich nur, wenn gegen Dich nichts in Vergangenheit und Gegenwart vorliegt. Du holst Deinen FS ab und dann bist Du wieder weg. Was glaubst Du, wer das in der Zwischenzeit kontrolliert ? Es unterscheidet sich also gar nichts. In Ermangelung von Ansatzpunkten wird auch nicht kontrolliert, ob in irgendeinem anderen EU-Land gegen Dich etwas führerscheinrechtlich vorliegt ... Zumindest trifft das für Länder zu, die Dich nicht bei Eucaris o.ä. gemeldet haben.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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ts1
Beitrag 03.11.2006, 13:21
Beitrag #23


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Zitat (Peter Lustig @ 05.10.2006, 16:59) *
Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt.
Bei mir - just in diesem Sommer - nicht. Obwohl ich den sogar außerorts in einer Ferienfahrschule gemacht habe.
Die 185 Tage Regel interessiert die Staatsgewalt anscheinend nur, wenn sie eine ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkennen will. Für ihre eigenen Dokumente kümmert sie sich einen Sch*dreck darum.
Würde mich nicht wundern, wenn unsere Nachbarländer die BRD-Führerscheine mal nicht mehr anerkennen wollen.


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MfG Thomas
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