Darf der Ausländische EU-Führerschein eingezogen werden? |
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Darf der Ausländische EU-Führerschein eingezogen werden? |
04.10.2006, 00:00
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.10.2006 Mitglieds-Nr.: 23771 |
Folgendes zu meiner Person: Bin Ungarischer Staatsbürger mit Deutschem Aufenthaltserlaubnis. Habe Dieses Jahr meinen Deutschen EU-Führerschein freiwillig abgegeben da ich schon wusste das ich nach weiteren Punkten zum Punkteabbauseminar geschickt werde. Nach ca. 6 Wochen habe ich meinen Ungarischen EU-Führerschein erworben. Vor kurzem wurde ich von der Polizei mit 0,3 mgl...also 0,6 Promille angehalten. Jetzt das Schreiben erhalten 3 Monate Fahrverbot und Geldstrafe 750 Euro + Auslagen !!! Ganz schön überzogen was.. Die 750 Euro Geldstrafe wird beim 3ten Alkoholverstoß verhängt......was zu meinem alten Führerschein mit dem alten Punktestand auch zutreffen würde. Der Neue ist jedoch Blitze Sauber......, Ich Denke mal das hier ein Irtum vorliegt und meine Führerscheinstelle versäumt hat der KBA dies mitzuteilen... Ich habe gelesen das der ausländische EU-Führerschein nicht eingezogen werden darf. Was meint Ihr?? Hier der Link dazu (ganz unten fängt an mit Grundsätlich...) http://###.#######.###/eu-auslaend...mpu-umgehen.htm Hab die Sache auf jedenfall schonmal meinem Anwalt übergeben....dank Rechtschutz.. ....,konnt Ihn aber bis jetzt noch nicht fragen. Schönen Gruss an Alle ###.#######.###/eu-auslaendischer-fuehrerschein-mpu-umgehen.htm http://###.#######.### |
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04.10.2006, 00:01
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die erhöhte Sanktion für den 3. Alkoholverstoß bekommst Du, weil Du schon entsprechende Voreintragungen in Flensburg hast. Dass Dein neuer Führerschein sauber ist, spielt hier keine Rolle.
Weiterhin musst Du jetzt als wiederholter Alkoholsünder mit einer MPU-Auflage rechnen: legst Du innerhalb der gesetzten Frist keine positive MPU vor, so wird Dir die Berechtigung entzogen, mit Deinem ungarischen Führerschein in Deutschland zu fahren. Dieser Entzug ("Nutzungsuntersagung") ist unbefristet: nur wenn Du eine positive MPU vorlegst, wird Dir diese Berechtigung wieder zuerkannt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.10.2006, 04:59
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Tja da hilft auch das zitieren von Herrn Kapper nicht, da er auf dich nicht zutrifft. Du hast mit deinem ungarischen Führerschein neue Eignungszweifel geliefert. Damit ist sämtliche EU-Rechtssprechung für dich für die Tonne.
Das Punkteregister in Flensburg ist Personenbezogen nicht Führerscheinbezogen. Ob ich mit einem ungarischen, kongolesischen oder deutschen Führerschein hier Verstöße begehe ist völlig nebensächlich. Du hättest lieber an deinem Alkoholproblem arbeiten sollen als dir auf diesem Weg einen neuen FS zu verschaffen. Die einzige Möglichkeit der MPU zu entgehen wäre einen dritten FS zu erwerben z.B. in unseren erteilungswütigen östlichen Nachbarstaaten. Dieser wäre relativ!!! sicher (siehe Urteile deutscher VG) bis du nicht wieder Eignungszweifel lieferst. Das ein ausländischer FS nicht unangeifbar ist steht auch darunter: Zitat Man sollte aber niemals vergessen, das ein deutscher Staatsbürger, egal ob er einen ausländischen EuFS besitzt, auch in D mit einem FV belegt werden kann. Ist der neue Verstoß zu heftig droht auch in D eine MPU. Eingezogen werden kann er nicht denn es ist ja ein ausländisches Dokument. Die Nutzung in D zu untersagen ist nach neuen Verstößen allemal möglich.mfg darkstar -------------------- |
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04.10.2006, 05:10
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Anm. Mod: @ SO1MIST
Links oder Werbung für EU-Führerscheinvermittler oder MPU-Umgehung sind in diesem Forum unerwünscht. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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04.10.2006, 09:05
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 |
Sorry aber wer immer wieder mit Alkohol auffällt der sollte sowieso besser nicht mit dem Auto unterwegs sein. Unabhänig davon ob nun der FS eingezogen wird oder nicht kannst Du in Deutschland ein Fahrverbot verhängt werden. Stichwort ist Fahrerlaubnis und nicht Führerschein!
Aber wie schon gesagt solltes Du prioritäten setzen. Entweder trinkeo oder fahren. |
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04.10.2006, 10:41
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@SO1MIST
Wie Darkstar schon schrieb, ist die einzige Möglichkeit die MPU zu umgehen der Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland! An deiner Stelle wäre es von Vorteil, wenn du dich jetzt im EU-Ausland anmeldest für mindestens 185 Tage und dann dort den Führerschein neu machst und wenn möglich dich aus Deutschland für diesen Zeitraum abmeldest! Vielleicht wenn du Glück hast, überprüft der dann neu ausstellende Staat das Fahrverbot in Deutschland nicht und du kannst ihn dann auch während des Fahrverbotes machen, jedoch nicht davon in D Gebrauch machen! Natürlich darf jede EU-Fahrerlaubnis nach einem neuen "Blödsinn" wieder entzogen werden! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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04.10.2006, 11:24
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wiederholung zum x-ten Male :
Es muss der ordentliche Wohnsitz (= Lebensmittelpunkt) nachweislich für mindestens 185 Tage in den Erwerberstaat verlegt werden. Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht. Daran halten sich anders als zu Beginn mittlerweile in der Regel auch zahlreiche neue EU-Mitgliedsstaaten wie z.B. PL oder CZ. Möglicherweise besteht nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum 1.1.2007 zumindest vorübergehend erneut eine Möglichkeit, vereinfacht und unter Umgehung der 185-Tage-Frist an einen Führerschein aus einem dieser Länder zu kommen. |
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04.10.2006, 11:44
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht. Freilich, weil dadurch -einzig und alleine- der aufnehmende Mitgliedsstaat -zuständig- ist, für die Ausstellung des Führerscheins und nichtmehr Deutschland! Möglicherweise besteht nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum 1.1.2007 zumindest vorübergehend erneut eine Möglichkeit, vereinfacht und unter Umgehung der 185-Tage-Frist an einen Führerschein aus einem dieser Länder zu kommen. JA Peter, das wollen wir doch hoffen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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04.10.2006, 11:58
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Allein das Abmelden in D und Anmelden im Erwerbeerstaat ohne tatsächliche Wohnsitzverlagerung zählt nicht. Freilich, weil dadurch -einzig und alleine- der aufnehmende Mitgliedsstaat -zuständig- ist, für die Ausstellung des Führerscheins und nichtmehr Deutschland! Nein, nein und nochmals nein! Ich zitiere aus Art. 7 der 2. EU-FS-RiLi: Zitat Die Ausstellung des Führerscheins hängt außerdem ab a) vom Bestehen einer Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, vom Bestehen einer Prüfung der Kenntnisse und von der Erfüllung gesundheitlicher Anforderungen nach Maßgabe der Anhänge II und III; b) vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student — während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten — im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats. Art. 9 erläutert, was unter einem ordentlichen Wohnsitz zu verstehen ist: Zitat Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten muß, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese Voraussetzung entfällt, wenn sich der Führerscheininhaber in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Da steht nix von An- Ab- oder Ummelden. Ein ordentlicher Wohnsitz ist gefragt. Eine Ummeldung kann allenfalls als zusätzliches Indiz für das Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes herangezogen werden. |
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04.10.2006, 12:47
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Peter Lustig
Wenn kein Wohnsitz in Deutschland polizeilich gemeldet ist, ist es nahezu unmöglich dieses zu kontrollieren!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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04.10.2006, 13:05
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Es geht doch hier um die Ausstellung eines Führerscheins im EU-Ausland, nicht um die Kontrolle eines im Ausland erworbenen FS im Inland.
Und gegenüber der ausländischen FS-Behörde muss der Bewerber nachweisen, dass er in diesem Land einen ordentlichen Wohnsitz hat. Nimmt die Behörde dieses Erfordernis ernst, wird sie sich mit einer bloßen amtlichen Ummeldung nicht zufrieden geben, sondern schon noch zusätzliche Belege dafür fordern, dass der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung auch tatsächlich im Erwerberstaat liegt. Nach allem, was man hier im Forum und auch anderswo zu dieser Thematik so liest und hört, scheint sich diese Erkenntnis mittlerweile auch in CZ oder PL zunehmend zu verbreiten. |
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04.10.2006, 19:53
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.10.2006 Mitglieds-Nr.: 23771 |
Danke für die vielen Antworten!!
bin seit 29 jahren in Ungarn gemeldet......,also nicht kurz rübergefahren und ohne Anmeldung des Wohnsitzes den Führerschein erworben. Schöne Grüsse |
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04.10.2006, 20:27
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@SO1MIST
Wenn du immernoch den ungarischen Führerschein besitzt und dort auch wohnhaft bist, empfehle ich dir einfach eine Klasse zu erweitern in Ungarn, denn dann hat sich die MPU in Deutschland auch 100%ig erledigt!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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05.10.2006, 01:04
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Nimmt die Behörde dieses Erfordernis ernst, wird sie sich mit einer bloßen amtlichen Ummeldung nicht zufrieden geben, sondern schon noch zusätzliche Belege dafür fordern, dass der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung auch tatsächlich im Erwerberstaat liegt. Was für Belege würde denn eine deutsche FEB fordern - bzw. fordern dürfen (Stichwort Datenschutz), wenn ein Ausländer hier einen Führerschein machen möchte und in D nicht gemeldet ist. Er aber behauptet sich 185 Tg in D aufzuhalten. |
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05.10.2006, 11:01
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#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Als Nachweis kann alles dienen, mit dem die Anwesenheit bzw. der ordentliche Wohnsitz glaubhaft gemacht werden kann, z.B. ein Arbeitsvertrag, eine Bestätigung des Arbeitgebers, eine behördliche Bestätigung....
Die Sache ist aber eigentlich ganz einfach: kann der Antragsteller seinen mindest 185-tägigen Aufenthalt im Inland nicht glaubhaft nachweisen, dann wird seinem Antrag eben nicht stattgegeben. Der Antragsteller hat hier eine Bringschuld. Punktum! Und was das mit dem Datenschutz zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. |
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05.10.2006, 13:33
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich weiß hier, aber wenn ich in die FEB gehe und einen deutschen FS beantrage brauche ich auch keine WS Nachweise?!?
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05.10.2006, 13:40
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Ich weiß hier, aber wenn ich in die FEB gehe und einen deutschen FS beantrage brauche ich auch keine WS Nachweise?!? Aber doch wohl den Personalausweis, oder? Und da ist doch eigentlich der Wohnsitz eingetragen... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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05.10.2006, 14:02
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wohnsitznachweis durch Personalausweis oder Reisepass mit Anmeldebestätigung der Wohnsitzgemeinde
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05.10.2006, 16:49
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
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05.10.2006, 16:59
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ach so, in D würde das also ausreichen. Aber von den osteuropäischen Nachbarn wird natürlich mehr erwartet als eine bloße An-Abmeldebestätigung. Unsinn! Jetzt interpretiere nicht mehr hinein als drinsteht. Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt. Das ist für mindestens 99 Prozent der Antragsteller kein Problem. Wir sprechen aber hier in den Threads regelmäßig von den Ausnahme- und Grenzfällen, die die Lücken im europäischen Gefüge ausnutzen. Und dort schaut man eben genauer hin. |
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18.10.2006, 03:58
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es reicht aber die kurzfristige Anmeldung in Deutschland. Der Nachweis über die Einhaltung der 185 Tage in Deutschland wird für einen D-Führerschein nicht verlangt. Das heißt, der Lebensmittelpunkt könnte sich auch im Ausland befinden.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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03.11.2006, 10:02
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt. Das ist für mindestens 99 Prozent der Antragsteller kein Problem. Wir sprechen aber hier in den Threads regelmäßig von den Ausnahme- und Grenzfällen, die die Lücken im europäischen Gefüge ausnutzen. Und dort schaut man eben genauer hin. Kann ich nicht bestätigen, Peter. Es wird gar nichts abgefragt. Ich war ja schon häufiger ein paar Monate nicht in D anwesend und dabei teilweise auch aus D abgemeldet. Bei den Abmeldungen keine Nachfragen über Gründe etc. Bei der Anmeldung wurde bisher NIE irgendetwas verlangt ausser einem Perso und evtl. einem Mietvertrag (inzwischen nicht mal mehr der). Also ist das, was in Polen, CZ, NL etc. möglich ist - Anmeldung trotz Abwesenheit - auch in Deutschland möglich. So eine Scheinadresse fliegt doch eigentlich nur auf, wenn Dich wirklich jemand erreichen will - ob per Post oder persönlich, ganz egal. Solange Du weder vor Frau, Schulden oder böser Post etc. fliehen musst, solange merkt es auch in Deutschland kein Mensch, daß Du gar nicht hier lebst wie behauptet. Und es interessiert auch niemanden. Das ist sicher etwas , aber: In dieser "Schludrigkeit" unterscheidet sich Deutschland kein bißchen von seinen östlichen Nachbarn! Du kommst in D an, machst ein paar Angaben, bekommst Deine Meldebescheinigung, gehst zum StVa, beantragst Deinen FS und marschierst zur Fahrschule. Natürlich nur, wenn gegen Dich nichts in Vergangenheit und Gegenwart vorliegt. Du holst Deinen FS ab und dann bist Du wieder weg. Was glaubst Du, wer das in der Zwischenzeit kontrolliert ? Es unterscheidet sich also gar nichts. In Ermangelung von Ansatzpunkten wird auch nicht kontrolliert, ob in irgendeinem anderen EU-Land gegen Dich etwas führerscheinrechtlich vorliegt ... Zumindest trifft das für Länder zu, die Dich nicht bei Eucaris o.ä. gemeldet haben. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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03.11.2006, 13:21
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes wird auch in D verlangt. Bei mir - just in diesem Sommer - nicht. Obwohl ich den sogar außerorts in einer Ferienfahrschule gemacht habe. Die 185 Tage Regel interessiert die Staatsgewalt anscheinend nur, wenn sie eine ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkennen will. Für ihre eigenen Dokumente kümmert sie sich einen Sch*dreck darum. Würde mich nicht wundern, wenn unsere Nachbarländer die BRD-Führerscheine mal nicht mehr anerkennen wollen. -------------------- MfG Thomas
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 23:11 |