Drogen Am STeuer |
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Drogen Am STeuer |
21.09.2006, 18:42
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 21.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23398 |
also ich bin leidergottes/glücklicherweise auch von der polizei am 23.2.2006 angehalten worden! ich habe davor einen joint geraucht und hab selbst 5jahre lang täglich gekifft! am wochenende war ich zum ersten und zum letzten ma auch noch in holland! da es eigentlich der krönende abschluss meiner kifferzeit werden sollte! doch bevor ich aufhören konnte wurde ich erwischt! naja ich weiss ich bin selbst schuld und ich bin auch sehr reuhig! naja also ich bekam dann nach ca nem monat den bussgeldbescheid und ein fahrverbot von nem monat + punkte natürlich! darauf hin hab ich bei der bussgeldstelle angerufen und nach gefragt ob ich denn keine mpu machen müsste(habs etwas "versteckt" gefragt). die frau meinte NEIN. naja ich hab mich schon gefreut! hab nu meinen führerschein abgegeben gehabt und als ich ihn letzten donnerstag abgeholt hab wollte ich nun nochma definitiv wissen ob ich noch mpu machen muss! naja bußgeldstelle hat mich dann an die FsST verwiesen. und die meinten ja mpu! nun damals wurden auch 2 beutel graß bei mir/uns (kumpel war dabei) gefunden wobei wir einen davon geleugnet ham weil wir davor zu 5 im auto waren. verfahren is ja auch fallen gelassen worden! naja weiter im text.... nun hab ich heute meinen mpu bescheid bekommen und ich frage mich ob ich es noch irgendwie abwenden kann da n kumpel von mir auch den schein fürn monat abgegeben hat und nur n ÄG machen muss. meine werte: 2,6 aktives THC und 18 inaktives war meine ersttat! hatte sonst nie was mit der polizei am hut. ich weiss nicht was ich noch schreiben soll aber ich denk ich werd ja nochwas zu euren antworten schreiben! ihr wollt ja bestimmt auch noch n paar einzelheiten wissen. ich hab nu halt die 2 wochen zeit mich zu äußern und ich werd einen anwalt hinzuziehn oder wenigstens ma fragen was ich für chancen hab! hoffe ihr antwortet schnell danke schon ma von mir aus Der Beitrag wurde von Kashi bearbeitet: 21.09.2006, 18:43 |
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21.09.2006, 19:05
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo,
1.) Die Bußgeldstelle hat mit der FSST auch nichts zu schaffen. 2.) Das was fallen gelassen wurde war das Strafverfahren für den Besitz. Nun kommt das Verwaltungsrecht zum Zuge. 3.) Dein Kumpel ist vermutlich nicht gefahren oder seine Werte waren niedrig deshalb nur ein äG 4.) Gegen eine MPU-Anordnung gibt es keine Rechtsmittel. Erst bei Nichtbeibringung und Entzug der FE. 5.) Ab 1ng/ml ist eine MPU Anordnung rechtmäßig. Dies insbesondere in Bayern und BW. Je höher du in den Norden kommst desto lascher wird es gehandhabt. 6.) Drogen-MPU 522€+180€ Haaranalyse oder 3x Urinscreens a ca.50-80€ 7.) Abstinenznachweis mind. 6 Monate je nach MPI 8.) Du kannst deine MPU bei deutschlandweit bei allen MPI machen 9.) Äußerungen auf dem Anhörungsbogen würde ich unterlassen, es bringt nichts 10.) eigendlich wollte ich hier noch was schreiben, mir fällt nur nichts mehr ein... mfg darkstar -------------------- |
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21.09.2006, 19:36
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
Hi Kashi,
in einigen kreisen wird bei einem niedrigen aktiven, und inaktiven wert noch ein ÄG angeordnet,. in südlicheren eigendlich weniger,..ist aber auch schon sehr selten vorgekommen,..(gelesen lt.Userberichte) ein Äg ist aber eine art bestandaufnahme,...sollte dabei mehr wie gelegendlicher THC-konum mit trennvermögen herauskommen wirds in der regel negativ,..entziehung folgt , wiedererteilung ist nur durch eine positive mpu möglich. durch mitlesen im Net hab ich schon mitgekriegt, dass einige FSST bei <als2 ng aktives ,und einem cooh-wert der für gelegendlich steht noch nicht von nichttrennen ausgehen... ab gelegendlich ohne trennvermögen wäre lt. fahrerlaubnisverordnung eine mpu abgedeckt. das gespräch sollte bei einem ÄG insichstimmig ,nachvollziehbar auch nach aktenlage sein,..was ich sagen will; es ist schon etlichen ergangen, dass sie nach einem ÄG trotzdem..oder erstrecht eine MPU machen mussten..ist dein Kumpel durchgekommen? der cooh-wert ist (sieht man ja jetzt wieder bei dir,) sehr stark stoffwechselabhängig,.. Nachtrag; und vorratshaltung passt auchnicht zu gelegendlich... LG -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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21.09.2006, 20:04
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 21.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23398 |
@ darkstar
also mein kumpel is gefahren, hatte aktiven wert glaub 1,6 und inaktiven 25 er hat halt erzählt dass er passiv etwas "abbekommen" hat. @ ottilie also mein kumpel hatte glaub ich nun das ÄG und er meinte er müsse nur dass machen und noch ein paar screenings, wobei der psychiater wegfällt und durch einen arzt, der aber ähnlich fragen stellt, ersetzt wird. der cooh-wert ist (sieht man ja jetzt wieder bei dir,) sehr stark stoffwechselabhängig,.. <--- wie meinst du dass genau?? Nachtrag; und vorratshaltung passt auchnicht zu gelegendlich... <----- vorratshaltung? wir hatten 2 beutel und den einen haben wir gesagt , das wär nicht unserer. wir würden nur am WE ab und an was rauchen und holen uns immer zusammen was. wie meinst du dass mit dem nachtrag? mein nachbar ist auch 2ma erwischt worden und er hatte mal den anwalt eingeschaltet! er meinte dass hat es noch schlimmer gemacht! wisst ihr was darüber? naja ich werde mich auf jedenfall informieren! um die mpu komm ich wohl nicht rum! ich hab noch nen anderen kumpel der auch bekifft am steuer erwischt wurde und bei dem grass gefunden wurde. seltsamerweise musste er nichts glaub ich machen! hat führerschein nie abgegeben und mpu musster er auch nicht machen. naja vielleicht lag es wirklich einfach nur daran dass sein onkel der polizeichef war schwein muss man ham |
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21.09.2006, 20:27
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
ja, bei einem ÄG sinds in der regel 2 screens und ein facharztgespräch,..
lt. fahrerlaubnisverordnung ist nur ein gelegendlicher thc-konsum zulässig. kommt bei dem gespräch mehr raus (auch in der vergangenheit) wirds in der regel negativ,.weil dann regelmässig feststeht ,..und das bedeutet ; keine fahreignung mehr,. ob die fahreignung wieder hergestellt ist , klärt eine mpu., denn eine mpu ist zukunftsweisend,...ist zu erwarten dass.... zu deiner cooh-frage: ab +- 150 ng cooh in der BLPR am delikttag steht in der regel ein regelmässiger konsum fest, und der FS wäre soweit ich es weiss ,auch ohne aktives von der fsst eingezogen worden..(zumindest schon im süden so gelesen..)ob das aber die neueste rechtssprechung ist,..weiss ich nicht!.. aus welchem BL kommst du denn? Tipp:gib oben bei suche cannabis ein,. da bekommst du sehr viel auch über eine mpu. ein RA lohnt in der regel nix, wenn die werte eindeutig sind!.. wenn du allerdings wahrheitsgetreu deine konsumform angeben würdest, wäre auch ohne blutwerte deine geeignetheit nicht mehr gegeben, und in einigen BL ein jahr AN zu einer MPU vorgeschrieben. nachtrag. hast du denn eine fristvorlage für ein Gutachten? ohne AN hast du allerdings in der regel wenig aussicht auf erfolg!. könntest du cleane Haare anbieten? Lg -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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21.09.2006, 21:20
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
ja, bei einem ÄG sinds in der regel 2 screens und ein facharztgespräch,.. lt. fahrerlaubnisverordnung ist nur ein gelegendlicher thc-konsum zulässig. kommt bei dem gespräch mehr raus (auch in der vergangenheit) wirds in der regel negativ,.weil dann regelmässig feststeht ,..und das bedeutet ; keine fahreignung mehr,. ein merkmal auf regelmässig ist z. B *Vorratshaltung* LG -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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21.09.2006, 22:39
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 21.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23398 |
also wären mit meinen werten keine regelmässigkeit nachgewiesen? oder seh ich dass falsch?
kann mein anwalt mit den werten was reissen? ich komm aus baden-württemberg hab schon mit bekommen dass wir und die bayern wohl die strengsten in der hinsicht sind. hab schon viele themen hier gelesen! ich denke nicht dass ich denen erzähl dass ich 5 jahre lang täglich mehrere joints geraucht hab! kiffen macht vielleicht dumm aber so dumm auch wieder nicht naja denk ich werd trotzdem nochma nen anwalt befragen und schauen was sich evtl. machen lässt. mein aktiver wert, wollt ich noch wissen, is der sehr hoch? |
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21.09.2006, 22:41
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat mein aktiver wert, wollt ich noch wissen, is der sehr hoch? Nö, eher im unteren Bereich. Und auch der THC-COOH-Wert spricht nicht für regelmäßigen Konsum. -------------------- |
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21.09.2006, 22:45
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Nö, eher im unteren Bereich. Und auch der THC-COOH-Wert spricht nicht für regelmäßigen Konsum. Korrekt, das hindert die FSST aber nicht daran hier eine MPU anzuordnen. Ich würde bei der MPU mit gelegendlichen Konsum argumentieren. Wenn du einen Vergleich haben willst dann schau mal hier rein. mfg darkstar -------------------- |
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22.09.2006, 08:17
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
Nö, eher im unteren Bereich. Und auch der THC-COOH-Wert spricht nicht für regelmäßigen Konsum. Korrekt, das hindert die FSST aber nicht daran hier eine MPU anzuordnen. Ich würde bei der MPU mit gelegendlichen Konsum argumentieren. Wenn du einen Vergleich haben willst dann schau mal hier rein. mfg darkstar die aufarbeitung sollte allerdings selbstkritisch,nachvollziehbar ,insichstimmig sein, sonst wird man sehr schnell unglaubwürdig.. wenn man sich seine inneren/äusseren Ursachen/Auslöser zu einer konsumform zimmert, die auf den cooh-wert passt , schafft man es in der regel nicht.. da muss man schon sehrgut sein... aber 5 jahre würde ich auchnicht angeben... LG -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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22.09.2006, 12:27
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13109 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Da Du nicht gefahren bist, hast Du also Trennvermögen zwischen Fahren und Konsum. Wenn nun nur gelegentlicher Konsum bestünde, ggf. zu prüfen über ein ÄG, dann wäre die MPU unzulässig.
Wenn eine Konsumangaben inkl. der gefundenen Vorratsmenge sich Dir zuordnen lassen, so dass das Ergebnis regelmäßig erscheint, dann sit sofort die MPU zulässig. Die Fragen sind, was hast Du zum Konsum bei der Polizei angegeben? Konnte einer der Beutel Dir zugeordnet werden? Bsp. in dem er an Dir gefunden wurde? Hast Du nicht regelmäßig angegeben, konnte nichts zugeordnet werden, dann könnte Dir ein RA helfen, die MPU (erstmal oder insgesamt) abzubiegen. Gleichwie, Dein Cannabisproblem solltest Du lösen, sonst hast Du an einer FE keine lange Freude. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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22.09.2006, 13:48
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Da Du nicht gefahren bist, hast Du also Trennvermögen zwischen Fahren und Konsum.[...] Ich vermute es handelt sich hier um 2 voneinander unabhängige Vorgänge. mfg darkstar -------------------- |
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28.09.2006, 16:31
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 21.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23398 |
also
cornelius ich bin selbst gefahren! leider. naja war mein auto! aber direkt am körper haben sie bei mir nichts gefunden! nur einen beutel unter meinem sitz. den ich aber abgestritten hab, dass er mir gehört! ich hatte davor noch 3 leute im auto die auch sich etwas besorgt haben! und da meinte ich den muss einer von denen in ihrer verrafftheit bei mir im auto verloren haben! ich meinte ich und mein kumpel(beifahrer) haben seinen beutel zusammen geholt! und über unseren konsum meinte ich dass wir uns ab und an was fürs WE holen! und dass ich normalerweise dann mit dem bus unterwegs bin. bloss dass es heute eine ausnahme war da sonst kein bus mehr nachhause gefahren wär! naja war donnerstags! leider meinte ich dass ich halt regelmässig am WE konsumiere! ich glaub er fragte mich auch wie oft ich dann rauch! und ich gab halt an 2oder 3 ma die woche! und dass is wohl mehr als regelmässig, wie ich nachgelesen hab. nebenbei meinte der polizist es wäre für mich wohl besser auszusagen. weiss nicht wie man dass auslegen kann aber im nachhinein hätt ich die aussage doch lieber verweigert und das beste noch zu sagen! trotz 5 jahren dauerkiffens brauch ich dass zeug nu lange nicht mehr! hab mich auch nicht in den alk gerettet , wie es wohl nem kumpel von mir passiert ist! naja wie in meinem ersten post schon gesagt GLÜCKLICHERWEISE frage is ob ich überhaupt was noch machen kann mit oder ohne RA? würd nämlich morgen endlich einen konsultieren hoffe auf ne schnelle antwort Der Beitrag wurde von Kashi bearbeitet: 28.09.2006, 16:32 |
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28.09.2006, 17:24
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 |
Ich würde mir das Geld für den Anwalt sparen Sehe nicht so grosse Chanchen und der Rest wird schon teuer genug es sei den du hast genug einkommen das beruhigt ein Anwalt immerhin
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 22:48 |