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16.09.2006, 14:41
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Ich war gestern, den 15. September mit meinem Motorrad unterwegs. Also vorweg gesagt der Fahrbahnbelag war gut und es war auch sehr trocken. Folgende Situation: Ich fahre die übliche Strecke nach Hause. In einer sehr scharfen Rechtskurve dann folgende Situtation. Im Kurvenausgang bzw noch in der Kurve hat mitten auf der Straße ein Roller geparkt, Motor aus, noch auf dem Roller sitzend aber beide Beine auf dem Boden. Hinter dem Roller also auch in der Kurve hatte, in einem Abstand von mir von circa 20 Metern, eine Frau ihr Fahrzeug unmittelbar vor mir noch zum Stehen gebracht, jedoch keine Vollbremsung. Auf der Gegenfahrbahn, es war eine etwas Engere Stelle, kam dann ein Traktor mit breitem Anhänger entgegen. Ausweichen war weder von der Frau noch von mir möglich. Als ich in die Kurve gefahren bin, die ich normalerweise mit ca 80 Fahre bin ich schon langsamer geworden und hatte "nur" ca. 30 oder 40 km/h drauf, habe dann die Situation gesehen, stehendes Auto, parkenden Roller entegegenkommenden Traktor und musste dann aus leichter bis mittlerer Schräglage bei wie gesagt 30 bis 40 km/h innerhalb von 4 - 6 metern (der Punkt an dem ich das stehende Auto gesehen habe) eine Vollbremsung machen bei der ich mich mit der Maschine hingelegt habe. Die Rechte seite ist mitsamt meiner rechten Körperseite jettz ziemlich ramponiert. Auf das Auto bin ich nicht drauf gefahren ca. 50 cm zum Stillstand gekommen, vllt 2m gerutscht insgesammt. Der Rollerfahrer der in der Kurve geparkt hatte hat sich kurz umgedreht nur gesagt "Das ist deine Schuld" und ist sofort weggefahren. Das Nummernschild was eine Zeugin die Führerin des PKW gesehen hat, das ich ebenfalls auf dem Boden liegend gesehen hab war laut der Polizei nicht korrekt bzw existierte nicht. Insgesamt habe ich einen Schaden von circa 1500 Euro, Helm, Hose, Jacke, Verkleidung, Blinker, Auspuff sind kaputt bzw Verkratzt. Jetzt meine Frage: 1) Wer hat Schuld? Teilschuld? Durfte der Rollerfahrer dort stehen/parken? 2) Inwiefern kann ich den Rollerfahrer belangen bzw. Schadensersatz/Schmerzensgeld fordern? Wie groß wären meine Chancen? 3) Was kann ich bei meiner Verischerung machen? Also ich bin mittlerweile äußerst gereizt und aggresiv deswegen... Das Motorrad und zumindest die Jacke und der Helm waren nagelneu... Und ich habe wegen den scheiss Prellungen die ich habe die letzte Nacht nicht geschlafen und kann mich kaum bewegen weil jede Bewegung schmerzt. Über qualifizierte Antworten würde ich micht freuen. Das in der STVO steht das ich jederzeit mein Fahrzeug zum Stillstand bringen muss weiss ich, aber gerade tragen kann ich meine Maschine auch nciht, 30 ist für ein Motorrad sehr langsam eigentlich... Und die Kurve wird selbst von den Autos mit 50 - 70 km gefahren!!! vielen danke im voraus |
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16.09.2006, 15:01
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
First of all, wir dürfen keine konkrete Rechtsberatung machen (außer die RA, ala RA XDiver, Lexus, etc.).
Ob zivilrechtlich wirklich was zu holen wäre, müsste wohl ein Gericht entscheiden, mit einem guten Verkehrsanwalt deinerseits. Es steht wohl ein Vorwurf der nichtangepassten Geschwindigkeit im Raum. Wird vermutlich fallengelassen, da sonst niemand geschädigt wurde oder haben die Cops noch was dazu gesagt? Auch über den Rollerfahrer und das Auto, die da standen? Evtl. wäre den ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort anzulasten. Hoffe, dass du drüber wegkommst, immerhin, es hätte weitaus schlimmer ausgehen können. Den Schaden zahlt nur eine Vollkaskoversicherung, mit Hochstufung. Ob über die Verkehrsopferhilfe was zu holen wäre, wage ich ebenfalls zu bezweifeln, da du im eigentlichen Sinne als der Verursacher zählst. BTW: Hat die Polizei/Zulassungsstelle/wer auch immer egtl. keine Suchmaschine, mit der man nach Autos anhand von Kennzeichenteilen/Farbe/Marke/etc. suchen kann? -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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16.09.2006, 15:01
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Das in der STVO steht das ich jederzeit mein Fahrzeug zum Stillstand bringen muss weiss ich, Aber offensichtlich hast du nicht danach gehandelt. Du musst jederzeit innerhalb der Sichtweite, auf engen Strassen sogar innerhalb der halben Sichtweite anhalten können. Wenn du das wegen der Schräglage nicht kannst bist du zu schnell. Das ein gefahrloses Anhalten noch möglich war hat die Autofahrerin vor dir belegt. Auch wenn der Rollerfahrer doch noch gefunden werden sollte wird ihm kaum eine Mitschuld an dem Unfall nachzuweisen sein. Wenn sein Motor plötzlich ausgeht, er also eine Panne hat, kann er sich schliesslich nicht in Luft auflösen. Oder sind neuerdings Fahrzeuge, die mit einer Panne liegenbleiben, zum Abschuss freigegeben. Der könnte wegen Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung belangt werden, was aber deine Schuld an dem Unfall nicht schmälern würde. Falls nicht bereits geschehen wirst du deshalb wahrscheinlich auch noch eine Anzeige für dein Fehlverhalten bekommen. Gruss MrMurphy |
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16.09.2006, 15:30
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Okay die Regel verstehe und kenne ich. Aber auf der Strecke ist 100! erlaubt und die Fahrering vormir hatte genau den Platz gehabt den ich gebraucht hätte, sie hatte gut das 3 fache an Fläche um zum stehen zu kommen!
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16.09.2006, 15:35
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 26.03.2005 Wohnort: Mit Blick zur Zugspitze Mitglieds-Nr.: 8987 |
Dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist, heißt noch lange nicht, dass man 100 fahren kann; § 3 Abs. 1 StVO geht immer vor. Außerdem steht da eindeutig, dass man die 100 km/h nur bei günstigsten Bedingungen fahren darf, was in der Kurve offensichtlich nicht der Fall war.
-------------------- Nimm Dir Zeit und nicht das Leben!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! |
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16.09.2006, 15:36
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
...auf der Strecke ist 100! erlaubt ... Das ist das unter optimalen Bedingungen erlaubte Maximum! Das Sichtfahrgebot sagt eindeutig, daß Du innerhalb der Sichtweite (auf schmalen Wegen der halben!) anhalten können mußt: Was, wenn plötzlich ein querstehender Lkw auftaucht oder, schlimmer, eine Gruppe Kinder? lg c.s. |
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16.09.2006, 15:37
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Ist mir auch klar, wollte nur sagen das 100 erlaubt waren und die meisten da wirklich mit 70 rum knallen... Sind da 30 km/h nicht angemessen?
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16.09.2006, 15:37
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13846 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Hallo minigixxer,
so ärgerlich es für Dich ist: Du bist viel zu schnell in eine Kurve eingefahren, die Du nicht übersehen konntest. Ganz klarer Fall: Dich trifft m.E. die Hauptschuld, wenngleich sich der Rollerfahrer sicherlich nicht korrekt verhalten hat. Wie sieht es übrigens aus? Ist der Rollerfahrer nicht zumindest als Zeuge Unfallbeteiligter? Ist sein Verschwinden Unfallflucht? Zurück zu minigixxer: Deine Ansichten über das Fahrverhalten in ener solchen Kurve deutet für mich auf eine gewisse fahrerrische Unreife. Es ist völlig unerheblich, wie schnell andere VT diese Kurve nehmen: Wenn sie eng und unübersichtlich ist, muß ich entsprechend langsam fahren. Deine Äußerungen ("30 ist für ein Motorrad sehr langsam eigentlich") deutet für mich - je nach Interpretation - entweder auf Rowdytum (im Sinne von: Wer fährt schon 30 mit einer Karre) oder auf mangelnde Beherrschung (im Sinne von: Bei 30 kippt die Maschine doch um). Was meinst Du dazu, wenn Du Dein Fahrverhalten mal kritisch betrachtest? Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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16.09.2006, 15:39
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Schon alles richtig was ihr sagt, aber das der Roller da stand war kein versehen sonder er hat sein Roller dort bewusst abgestellt!!!
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16.09.2006, 15:43
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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16.09.2006, 15:54
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Also ich denke das das mit Unreife nichts zu tun hat. Ich hatte vor etwas mehr als einem Jahr einen schweren Unfall bei dem ich fast ums Leben gekommen bin, seitdem habe ich alles gemacht um mein Fahrzeug besser zu beherrschen und um sicherer zu Fahren. Sowie für Auto als auch für Motorrad habe ich schon mehrere Sicherheitstrainings gemacht.
Rowdytyp oder mangelnde Beherrschung würde ich ausschliessen weil ich sehr bewusst stets nach dem Motto "Control and discipline" fahre! Und ein paar Kilometerchen habe ich dann doch, mit beiden Fahrzeugen auch schon runter... Und fahrerische Unreife ist auch gut. Denn JEDER, egal wie erfahren oder nicht, selbst Fahrschule oder Berufsfahrer mit 150000 km im Jahr fährt diese Kurve schneller als ich! Da frage ich mich ernsthaft, was das mit Unreife zu tun hat??? Das würde ja dann nach dir heissen, weil der Rest schneller fährt sind die anderen noch Unreifer als ich? Und nochmal, es gibt KEINEN der diese Kurve mit weniger als 50 fährt!!! Wenn du "zu schnell" im bezug auf §3.1 meinst stimme ich dir zu.... Aber auch nur da. |
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16.09.2006, 17:09
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Deine Einsichtsfähigkeit scheint mir begrenzt zu sein.
Die PKW-Fahrerin vor Dir hat rechtzeitig anhalten können. In dem Augenblick, als sie den Roller gesehen hat, war sie von dem wahrscheinlich genauso weit entfernt wie Du von ihr, als Du sie gesehen hast. Insofern hattet ihr also identische Bedingungen. Warum der Roller dort stand, ist völlig unerheblich: Du musst rechtzeitig zum Stehen kommen. Es hätte dort z. B. auch ein Unfall sein können. Deshalb musst Du mit solchen Situationen immer rechnen. Dass angeblich alle anderen dort schneller fahren, ist wie auch schon meine Vorredner gesagt haben, ebenfalls kein Argument: Die hätten in einer solchen Situation genauso die A....karte gezogen. Es gab hier übrigens kürzlich einen Thread, in dem jemandem wegen Uneinsichtigkeit bezüglich des eigenen Fehlverhaltens eine MPU verordnet wurde (wobei die Berechtigung dieser Maßnahme m. E. dort wesentlich zweifelhafter war als bei Dir). -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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| Gast_lemonshark_* |
16.09.2006, 17:13
Beitrag
#13
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Zitat Denn JEDER, egal wie erfahren oder nicht, selbst Fahrschule oder Berufsfahrer mit 150000 km im Jahr fährt diese Kurve schneller als ich! Schon ok. Aber JEDER, egal wie erfahren etc.. pp... ist dann auch schuld, wenn es kracht. Wie soll man es denn sonst regeln? Mal abgesehen vom seltsamen Verhalten des Rollerfahrers (btw.: wie willst du an den rankommen, wenn du kein brauchbares Kennzeichen hast?) kann es immer mal vorkommen, dass jemand aufgrund einer Panne oder z.B. bei einem Stau in der Kurve anhalten muss. |
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16.09.2006, 17:15
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Egal, wie das Verhalten von @Minigixxer zu beurteilen ist, der Rollerfahrer hat sich IMHO eines § 315b StGB schuldig gemacht:
Zitat Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder Mit dem Halten im Kurvenbereich hat er IMHO genau das getan. Daher kann ich, von meiner Warte aus gesehen, zwar eine Teilschuld erkennen, aber nicht die Hauptschuld. Die sollte beim Rollerfahrer liegen. Wie immer lasse ich mich gerne von den RA´s eines Besseren belehren. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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16.09.2006, 17:54
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Mein Weg im Gegensatz zu der Fahrerin vor mir war ca. 4 Meter weniger, weil ich aufgrund des stehenden Wagens gebremst habe und nicht wegen dem Roller.
Also ich bin sonst eigentlich sehr einsichtig und auch kompromissbereit, aber stell dir folgendes Szenario vor: Wie gesagt ich habe immer alles dafür getan das mir ein Unfall nicht wieder passiert, und du, weil jemand mit Absicht sich in eine Kurve stellt um was nach zu lesen obwohl direkt daneben eine Einfahrt ist und du deswegen einen Unfall baust, 1500€ Schaden hast, wo ich nicht weiss wie ich den bezahlen soll und dazu noch Schmerzen hast, finde ich es einfach ungerechtfertig. Wenn ein Unfall da gewesen wäre, Kinder oder sonst was dann würde ich das gerne verstehen, aber wenn sich jemand absichtlich in die Kurve stellt und sich breit macht, zu faul ist seinen scheiss Roller in die Einfahrt zu stellen, da platzt mir der Kragen. Schliesslich wäre ein Unfall oder sonstiges nicht diese Dummheit die der ROllerfahrer gezeigt hat, bzw indirekt kann man einen Unfall nicht verhindern. Durch korrektes Verhalten des Rollerfahrers wäre diese Situatiuon nie entstande. @ GSX-R Bei wem liegt deiner Meinung jetzt die Hauptschjuld ist nicht 100% ersichtlich, bei dem ROller meinst du? Zu der fehlenden EInsichtigkeit nochwas: Wenn du die Kurve kennen würdest, und dir das gleiche passiert wäre, dann würdest du wahrscheinlich anders denken. Aber eigentlich war der Thread auch nicht gedacht um mich hier zu verurteilen, macht oder denkt was ihr wollt... Aber qualifizierte Antworden wären mir lieber |
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16.09.2006, 18:02
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zu der fehlenden EInsichtigkeit nochwas: Wenn du die Kurve kennen würdest, und dir das gleiche passiert wäre, dann würdest du wahrscheinlich anders denken. Es gibt so viele Kurven, deren Fahrbahnbeschaffenheit eine wesentlich höhere Geschwindigkeit zuläßt als die Streckensicht... Nur weil "alle" dort zu schnell fahren, um notfalls anhalten zu können, muß man so einen Unfug doch nicht mitmachen, oder? lg c.s. Manchmal frag' ich mich ja schon, woher die jeweils Einheimischen die Fähigkeit besitzen, um die Ecke zu schauen... |
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| Gast_Uwe K._* |
16.09.2006, 18:10
Beitrag
#17
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16.09.2006, 18:15
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
@ GSX-R Bei wem liegt deiner Meinung jetzt die Hauptschjuld ist nicht 100% ersichtlich, bei dem ROller meinst du? Zu der fehlenden EInsichtigkeit nochwas: Wenn du die Kurve kennen würdest, und dir das gleiche passiert wäre, dann würdest du wahrscheinlich anders denken. Aber eigentlich war der Thread auch nicht gedacht um mich hier zu verurteilen, macht oder denkt was ihr wollt... Aber qualifizierte Antworden wären mir lieber Hey, jetzt komm mal wieder runter und lies ordentlich... Wo habe ich bitteschön was von fehlender Einsicht geschrieben oder dass mir das nicht passiert wäre? Zur Schuldverteilung, das überlasse ich lieber Leuten, die damit richtig Erfahrung haben. Eine Teilschuld wird aber in jedem Fall bei Dir hängenbleiben. Ich für meinen Teil sehe aber erstens den Rollerfahrer auch im Boot, zweitens wird der in jedem Fall einen § 142 StGB am Hals haben, denn das ist wohl eindeutig eine Unfallflucht. So man ihn denn ermitteln kann. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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16.09.2006, 18:29
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Mein Weg im Gegensatz zu der Fahrerin vor mir war ca. 4 Meter weniger, weil ich aufgrund des stehenden Wagens gebremst habe und nicht wegen dem Roller. Das ist mir klar und das habe ich - wenn Du nochmal genau nachliest - auch geschrieben. Unter der Voraussetzung, dass die Kurve gleichmäßig gekrümmt ist, hat die Autofahrerin den Roller aber auch erst 4 Meter später sehen können als Du sie. Deshalb hattet ihr (vermutlich - ich kenne die Kurve natürlich nicht) gleiche Bedingungen. Etwas anderes wäre es, wenn der Roller hinter der Kurve gestanden hätte, aber Du schreibst in Deinem Eingangsbeitrag ja ausdrücklich: "noch in der Kurve hat mitten auf der Straße ein Roller geparkt". Habe ich mich jetzt verständlich ausdrücken können?Was der Rollerfahrer dort gemacht hat und warum er gehalten hat, weißt Du ja genausowenig wie wir. Spekulationen darüber bringen uns nicht weiter. Zitat Aber eigentlich war der Thread auch nicht gedacht um mich hier zu verurteilen, macht oder denkt was ihr wollt... Aber qualifizierte Antworden wären mir lieber Wie soll ich das jetzt verstehen? Alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist eine unqualifizierte Antwort? Es geht hier nicht darum, Dich zu verurteilen, sondern darum, Dir zu vermitteln, wie Dein Fall vermutlich von den zuständigen Gremien beurteilt wird. Schönreden hilft Dir dabei nicht weiter.
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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16.09.2006, 18:36
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
@ GSX-R Der letzte Abschnitt galt auch nicht dir sondern an KJK sofern ich das noch überblicke.
Das ich eine Teilschuld habe will ich auch gar nicht bezweifeln, das vorweg gesagt! Okay auf jeden Fall danke für die Infos. Das der Rollerfahrer etwas gelesen hat habe ich gesehen, also ist das keine Spekulation. |
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17.09.2006, 09:54
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Mir kann also ein Verstoß gegen §3 der StVO vorgeworfen werden.
Gestern habe ich mich ein wenig informiert: Ist es korrekt das dem Roller folgende Verstoße vorgeworfen werden können: §35 StVO §12 StVO §323c StgB §142 StgB §315b StGB Also wer hat die Hauptschuld hier? |
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17.09.2006, 10:56
Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Ist es korrekt das dem Roller folgende Verstoße vorgeworfen werden können: §35 StVO §323c StgB §315b StGB Nein, alles falsch. Zitat § 142 StGB Möglicherweise, das kommt auf die Einzelheiten des Sachverhaltes an. Ist aber im Grunde für dich weniger relevant, weil es für die Frage einer evtl. Schadenersatzpflicht bzw. Mithaftung völlig irrelevant ist. Zitat § 12 StVO Das ist -je nach Verlauf der Kurve und Standort des Rollers- zumindest möglich, denn im Bereich von scharfen Kurven und an unübersichtlichen Stellen darf nicht geparkt werden. Zitat Also wer hat die Hauptschuld hier? Wohl glasklar du selbst, das sehe ich im Grunde so wie meine Vorposter. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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17.09.2006, 11:00
Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 279 Beigetreten: 20.05.2004 Wohnort: Mülheim-Ruhr Mitglieds-Nr.: 3388 |
Der Rollerfahrer mag sicher den ein oder anderen Verstoß gegen die StVO begangen haben (warum auch immer er dort gestanden hat, es kann sehr viele akzeptable und unakzeptable Gründe dafür geben).
Den letztendlich aktiven Part zur Unfallverursachung hast Du aber beigetragen, in dem Deine Geschwindigkeit für die Verkehrsverhältnisse (hier Unübersichtlichkeit der Kurve, Anhalteweg zu plötzlich auftauchendem Hindernis reichte nicht aus) einfach zu hoch war. Sicher, andere fahren die Kurve schneller. Man ist es ja auch gewohnt, dass diese Kurve sonst gefahrlos in diesem Tempo zu fahren ist, weil in 999 von 1000 Fällen keiner in der Kurve steht. Gefährliche Routine also. § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) ist meiner Meinung nach hier nicht zutreffend. Der Paragraph bezieht sich in der Regel nicht auf Fahrzeugführer, sondern gegen Einwirkungen in den Straßenverkehr von außen, um diesen bewußt und gewollt zu beeinflußen, bzw. Verkehrsteilnehmer zu behindern, gefährden oder schädigen (bestes Beispiel: Ausheben von Gullideckeln oder Steinewerfen von einer Brücke auf Fahrzeuge). Fahrzeugführer selber können sich nach diesem Paragraphen nur dann schuldig machen, wenn sie sich "verkehrsfremd" verhalten. Also ihr Fahrzeug z.B. dazu benutzen, um Unfälle vorsätzlich herbei zu führen. Man müßte dem Rollerfahrer also unterstellen können, dass er durch sein "Parken" einen Auffahrunfall herbeiführen wollte. Das wäre aber wohl eher einem Suizidversuch gleichgekommen. -------------------- Ankommen statt Umkommen!
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17.09.2006, 11:13
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Jetzt gab es so viele rechtliche Würdigungen hier, aber um nochmal auf die konkreten Fragen kurz einzugehen:
1) Wer hat Schuld? Teilschuld? Durfte der Rollerfahrer dort stehen/parken? Der Roller durfte nicht dort parken, wenn es sich um eine scharfe Kurve i.S.d. Vorschrift gehandelt hat. Das wäre nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Die Tatsache jedoch, dass das Fahrzeug vor dir problemlos hatte anhalten können, indiziert für mich, dass das mögliche Fehlverhalten des Rollerfahrers für einen gewöhnlichen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht unausweichlich zu einem Unfall hatte führen müssen. Die Kausalkette zu deinem Sturz wurde also sehr sehr dünn, möglicherweise ist sie sogar ganz gerissen. Ich schätze es so ein, dass ein Mitverschulden des Rollerfahrers entweder gar nicht gegeben ist oder allenfalls nur ganz minimal. Zitat 2) Inwiefern kann ich den Rollerfahrer belangen bzw. Schadensersatz/Schmerzensgeld fordern? Wie groß wären meine Chancen? Du kannst es probieren - ich halte die Chancen für relativ gering; aber das will nichts heißen, ich bin kein Rechtsanwalt. Solltest du in Erwägung ziehen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, dann informier dich evtl. bei einem RA und schilder ihm die Situation in einem persönlichen Gespräch. Hab ich das denn richtig verstanden, dass die Personalien des Rollerfahrers gar nicht feststehen (da ein nicht existierendes Kennzeichen "abgelesen" wurde?). Dann hast du ja noch nicht mal die Möglichkeit, deinen Anspruch konkret geltend zu machen... Zitat 3) Was kann ich bei meiner Verischerung machen? Deine Haftpflichtversicherung ist da komplett außen vor. Solltest du eine Vollkaskoversicherung haben, so wird diese wohl für deine Schäden aufkommen -abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung natürlich. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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17.09.2006, 11:42
Beitrag
#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Dann rein theoretisch gesehen, wenn ich im Auto unterwegs bin und mich hinter ner Kurve hinstelle begehe ich zwar eine Ordnungswiedrigkeit, warte darauf das mir der Roller reinrast und der ist schuld. (Das es vorsätzlich ist braucht ihr mir nicht zu sagen). Aber die Überlegung finde ich sehr absurd!
Wer hält bitte in einer unübersichtlich scharfen Kurve an, bzw parkt dort??? Angenommen ich fahre die Kurve mit 10 - 20 km/h und von hinten kommt ein anderer Verkehrsteilnehmer, mit 70... Da sag ich mir dann auch, echt toll... Mir zeigt die Situation aber eines deutlich: Wenn man langsamer und vorsichtiger als andere fährt, ist man selbst vor einem Unfall nicht geschütz, das Leute mich brutal überholen und aushupen oder Lichthupen ist mir sowieso egal. Bis Freitag bin ich fast immer defensiv und langsam gefahren, so das ich keinen anderen gefährde. Aber mittlerweile zweifel ich daran. Sich an die Verkehrsregeln zu halten bringt meiner aktuellen Auffassung nichts mehr, wenn es andere nicht tun. Dann kann ich genauso ordentlich das Pedal runterdrücken und aggressiv und offensiv fahren... Also Rücksicht und Mitdenken brauch ich nicht mehr... |
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17.09.2006, 11:48
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Wenn man langsamer und vorsichtiger als andere fährt, ist man selbst vor einem Unfall nicht geschütz, Richtig, minigixxer! Ich hab' selbst schon drei Autos nacheinander durch Auffahrunfälle auf mein stehendes Fahrzeug eingebüßt... Aber das hier... Zitat Dann kann ich genauso ordentlich das Pedal runterdrücken und aggressiv und offensiv fahren... Also Rücksicht und Mitdenken brauch ich nicht mehr... ... kann's doch auch nicht sein, oder? Damit begibst Du Dich doch gerade auf das Niveau, das Du bei anderen beklagst. Meine Lösung ist eine BlackBox an Bord lg c.s. |
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17.09.2006, 12:07
Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Das es das auch nicht sein kann sagt mir schon mein Verstand...
Aber bisher bin ich jedes mal ruhig geblieben, mir ist eine Frau hinten drauf gefahren weil sie in der 30er Zone mit 60 durchgebrettert ist nicht aufgepasst hat weil ich Vorfahrt achten musste und mir dann draufgeknallt ist. Ich bin ruhig geblieben. Mich hat ein BMW auf der Autobahn, als ich mit dem Motorrad unterwegs war abgedrängt, von der Autobahnauffahrt direkt auf die linke Spur gezogen und ich hatte einen halben Meter um da raus zu kommen. Und ich bin ruhig geblieben. Die ganzen Arschlöcher die dauernd links fahren oder brutal ohne Blinker auf die linke Spur ziehen obwohl die sehen das ein Fahrzeug mit höherer Geschwindigkeit ankommt und vor denen noch endlos viel Platz ist. Ich habe seltenst dann die Lichthupe benutzt, egal ob die Person mir in den Sicherheitsabstand reingefahren ist oder ich stark bremsen musste. Auch hier ruhig geblieben. Auf der Landstraße, ein alter Opa, fährt bis zur Kreuzung und wartet. Ich befand mich auf der Vorfahrtsstrasse. Ungefähr 10 Meter von dem entfernt fährt er an und will abbiegen. Bisher jedes mal wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Fehler gemacht hat und ich in die Situation hineingezogen wurden bin, ich bin jedes mal ruhig geblieben. Ich habe nie irgendjemand in eine gefährliche Situation hineingezogen oder offensiv reagiert. Jedes verdammte Mal bin ich ruhig geblieben. Nicht nur das diese Personen mich und mein Leben gefährdet haben, durch meine Sicherheitstrianings weiss ich zum Glück auf sowas zu reagieren, aber dazu kommt der Verschleiss am Auto, der Schock und sollte mal was passieren, wie gesagt Schmerzen tuen weh. Aber so langsam frage ich mich ernsthaft, warum noch... Ich bin immer der Meinung das man überlegt fahren und handeln sollte und das machen die wenigsten... |
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17.09.2006, 12:12
Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Ich bin immer der Meinung das man überlegt fahren und handeln sollte und das machen die wenigsten... Na und, minigixxer? Das verleiht einem doch so ein wohliges Gefühl grenzenloser Überlegenheit... Laß die *bonsaidenkandienetiquette* doch ruhig machen und amüsier Dich über die Realsatire, die Dir da oft geboten wird, ganz ohne GEZ oder Werbepausen... lg c.s. |
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| Gast_Gerhard_* |
17.09.2006, 12:19
Beitrag
#29
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Ruhe alleine reicht eben nicht, du brauchst Gelassenheit.
Und noch eins fehlt dir.... Das Gespür dafür wie sich eine Situation entwickeln könnte. Aber das braucht Zeit, Zeit und nochmal Zeit. |
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17.09.2006, 12:20
Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
Naja ich sag mir auch, es ist halt passiert und ändern kann ich es auch nicht mehr wirklich.
War ein wenig auch eine unglückliche Situation. Und das mir schnelles und aggressives Fahren nicht wirklich was bringt ist mir auch klar, wegen Sprit, Stress und Auf jeden Fall danke an alle! |
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17.09.2006, 12:23
Beitrag
#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die Diskussion um das Fehlverhalten des Rollerfahrers geht mir ein bisschen auf den Keks. Der TE hat sich doch nicht wegen des Rollerfahres hingelegt, sondern wegen des stehenden Pkws hat er es nicht mehr geschafft. Und die Pkw-Fahrerin hat halt alles richtig gemacht. Zwischen dem Verhalten des Rollerfahrers und dem Fehlverhalten des TE besteht überhaupt kein Kausalzusammenhang.
Wäre der Pkw-Fahrerin dort der Treibstoff ausgegangen und hätte sie deshalb dort gestanden, wäre es exakt genauso zu dem Unfall gekommen. -------------------- |
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17.09.2006, 12:30
Beitrag
#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
@ Gerhard:
Wie gesagt normalerweise fahre ich gelassen und ruhig was ich jetzt auch wieder machen werde. Und ich würd behaupten das Gespür hab ich, schliesslich ist mein Vater Berufsfahrer und der saß die ersten 50000km neben mir Die Situationen die ich beschrieben hab sind auch meist deshalb gut gelaufen weil ich zumeist damit rechne das sich jemand anderes verkert verhält und ich hab oft den Fuss länger über der Bremse als auf dem Gas... Naja zu sehen das hinter der Kurve solch eine Situation auf mich wartet, da hatte ich das Gespür dann offenbar abgeschaltet... Die Diskussion um das Fehlverhalten des Rollerfahrers geht mir ein bisschen auf den Keks. Der TE hat sich doch nicht wegen des Rollerfahres hingelegt, sondern wegen des stehenden Pkws hat er es nicht mehr geschafft. Und die Pkw-Fahrerin hat halt alles richtig gemacht. Zwischen dem Verhalten des Rollerfahrers und dem Fehlverhalten des TE besteht überhaupt kein Kausalzusammenhang. Wäre der Pkw-Fahrerin dort der Treibstoff ausgegangen und hätte sie deshalb dort gestanden, wäre es exakt genauso zu dem Unfall gekommen. Was wäre wenn... Kennst du zufällig den Unterschied zwischen Ursache, Auslöser und Grund? Überleg das mal und dann verstehst du wie ich denke/gedacht habe! |
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17.09.2006, 12:34
Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Die Kausalkette zu deinem Sturz wurde also sehr sehr dünn, möglicherweise ist sie sogar ganz gerissen. Zwischen dem Verhalten des Rollerfahrers und dem Fehlverhalten des TE besteht überhaupt kein Kausalzusammenhang. So denke ich auch. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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17.09.2006, 13:36
Beitrag
#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 07.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19111 |
Wäre der Pkw-Fahrerin dort der Treibstoff ausgegangen und hätte sie deshalb dort gestanden, wäre es exakt genauso zu dem Unfall gekommen. Hätte könnte wäre Ist aber nicht, denn wenn der Rollerfahrer nicht gestanden hätte und die Autofahreerin deshalb nicht halten müßte wäre vieleicht (wie in vielen anderen Millionen kurven) nix passiert Dem TE geht es glaub ich nicht dadrum das im Falle eines Unfalles oder oder oder das gleiche hätte passieren können, sondern das etwas passiert ist was vermeidbar gewesen wäre. nehmen wir mal als Beispiel Stadtverkehr, Autokollone, ich drück voll auf die Bremse obwohl nix ist, jemand kracht mir rein und ich sag: Hätte ja auch nen Grund geben können, z.B. jemand unerwartet auf die Straße getreten, also ich denke ihr wärt auch sauer -------------------- Zu schnell gewesen, aber auf den Führerschein angewiesen? --> Hier die Lösung ;)
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17.09.2006, 14:36
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
@ CWL
Du triffst es auf den Punkt! |
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17.09.2006, 16:48
Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
@ CWL Du triffst es auf den Punkt! Ist mir klar, dass Du das gerne hättest, aber der Vergleich hinkt: Deine Situation war "statisch": Die Fahrzeuge standen bereits. In CWLs Beispiel entsteht die Gefahr erst durch das heftige Bremsmanöver. Und selbst wenn dem Bremser kein guter Grund für sein Manöver einfiele, hätte der Auffahrer einen nicht unbeträchtlichen Schuldanteil . -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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17.09.2006, 18:44
Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 07.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19111 |
@ CWL Du triffst es auf den Punkt! Ist mir klar, dass Du das gerne hättest, aber der Vergleich hinkt: Deine Situation war "statisch": Die Fahrzeuge standen bereits. In CWLs Beispiel entsteht die Gefahr erst durch das heftige Bremsmanöver. Und selbst wenn dem Bremser kein guter Grund für sein Manöver einfiele, hätte der Auffahrer einen nicht unbeträchtlichen Schuldanteil . War ja nurn Beispiel Recht und Rechtsempfinden sind oft zweierlei. Klar wer auffährt hat erstmal Schuld insofern als das man jederzeit rechtzeitig anhalten können muß, aber wir sind doch alle nur Menschen -------------------- Zu schnell gewesen, aber auf den Führerschein angewiesen? --> Hier die Lösung ;)
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21.09.2006, 21:24
Beitrag
#38
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 28.10.2005 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 14152 |
Ich finde auch das 30KM/h wohl eine angepasste Geschwindigkeit ist. Jenachdem wie plötzlich ein Hindernis auftaucht können auch 15 Km/h schon zu schnell sein. Aber wenn ich die ganzen Komentare hier lese denke ich mal, solltest du vielleicht deine Maschine demnächst um jede Kurve schieben.
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22.09.2006, 07:35
Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Ich finde auch das 30KM/h wohl eine angepasste Geschwindigkeit ist. Ach! Du kennst die Kurve also? Davon abgesehen, bringe ich den Zahlenangaben des TE ein gewisses Misstrauen entgegen: Eine Kurve, in der man nur 4-6 Meter weit sehen kann (laut Eingangsbeitrag die Entfernung, die ihm vom Entdecken des Hindernisses bis zum Halten blieb), ist schon verdammt eng. Das passt beim besten Willen nicht zu der Aussage, dass er dort normalerweise 80km/h fährt (Zitat aus demselben Beitrag). Mit dem PKW beträgt der reine Bremsweg aus 30 km/h ca. 6 Meter - wie es mit dem Zweirad aussieht, kann ich nicht sagen. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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22.09.2006, 08:08
Beitrag
#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Anhalten auf halber Sichtweite muß auf allen Straßen immer möglich sein! Ausnahme sind NUR Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, vulgo Autobahn, deshalb auf Autobahnen auch das absolute Rückwärtsfahrverbot!.
Theorie dahinter: Es könnte ein Hinderniss auf der Gegenfahrbahn an unübersichtlicher Stelle liegen. entsprechend der sichtweite an dieser Engstelle darf auch dein Gegenverkehr diese Stelle dir entgegenkommend passieren, wenn beide gleich auf halber Sichtweite anhalten können wirde es bei Aufmerksamkeit nicht krachen. @ miniquixer Ähnliche Situationen sind völlig legal auch ohne "Parken" denkbar! Sturz und wiederaufstehen dauert, Faahrbahn blockiert oder auch auf kurvenreichen Waldsteigungsstrecken. Radfahrer mit Kinderanhänger beraufschiebend! Geschwindigkeit annährend Stillstand, 2 - 4km/h, was machst du an der Stelle mit sonst 80km/h und entgegekomenden LKW? In den Kinderanhänger knallen, Abflug in die Bäume oder vor den LKW legen? Auf allen NICHT-KFZ-Strassen sind auch langsame und recht breite Kutschen zugelassen! Auf Strassen sind nicht nur PKW und Motorräder untwerwegs, auch Traktoren mit Pflugscharen, Langholztransporte, Fuhrwerke, Radfahre auch mit Anhängern, Fußgänger(gruppen) usw. |
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22.09.2006, 08:15
Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Anhalten auf halber Sichtweite muß auf allen Straßen immer möglich sein! Ausnahme sind NUR Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, vulgo Autobahn, deshalb auf Autobahnen auch das absolute Rückwärtsfahrverbot!. Das ist wiederum m. E. auch nicht korrekt. Ich habe es so gelernt, dass Anhalten normalerweise innerhalb der Sichtweite möglich sein muss. Nur auf Straßen, die so schmal sind, dass Begegnungsverkehr nur mit Ausweichmanövern möglich ist, muss man sogar innerhalb der halben Sichtweite anhalten können. Es kann natürlich sein, dass seit der Erlangung meines FS diesbezüglich neue Regeln erlassen wurden, die dann an mir vorübergegangen wären -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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22.09.2006, 08:23
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
§ 3 Abs. 1 StVO
"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.09.2006, 09:58
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Und wenn durch den Kurvenverlauf nicht sichtbar ist ob die Straße sich verschmälert, z.B. Hindernisse dann ist eben vor der unübersichtlichen Stelle auch halbe Sichtweite angesagt.
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23.09.2006, 16:45
Beitrag
#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16010 |
@ Kolbenfelder: Was alles sein kann oder nicht weiss keiner. Das man mit allem rechnen soll ist auch klar. Warum ich so sauer war, war lediglich deshalb weil diese Situation hätte vermieden werden können...
Ich denke das Thema sollte beendet sein. Was im Gesetz steht weiss ich mittlerweile zur Genüge und ich find es irgendwie lächerlich das hier einige dauernd den Moralapostel spielen... Wenn ihr alle so gute Ratschläge habt und das Gesetz so genau kennt warum sieht man euch nie auf den Straßen? Es gibt KEINEN der immer so fährt wie es in der StVO steht... Nur das nebenbei. Aber trotzdem sollte das Thema jetzt zu Ende sein. Danke für die ganzen Infos. |
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23.09.2006, 22:53
Beitrag
#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Und wenn durch den Kurvenverlauf nicht sichtbar ist ob die Straße sich verschmälert, z.B. Hindernisse dann ist eben vor der unübersichtlichen Stelle auch halbe Sichtweite angesagt. Der Gedanke ist wohl noch nicht ganz ausgereift: So weit Du die Strecke übersehen kannst, kannst Du auch beurteilen, ob Begegnungsverkehr möglich ist oder nicht. Alles was darüber hinausgeht, liegt ja per Definition nicht mehr in der Sichtweite. ...ich find es irgendwie lächerlich das hier einige dauernd den Moralapostel spielen... Wenn ich mich recht erinnere, wolltest Du wissen, wie Dein Fall vermutlich beurteilt wird. Diese Frage versuchen Dir hier alle zu beantworten. Größtenteils mit Begründungen / Vergleichsfällen. Die meisten kommen dabei zu dem Ergebnis, dass Du zumindest die Hauptschuld trägst. Dass Dir das nicht passt, dürfte jedem klar sein und Du machst es durch Dein Wenn Du nur hören willst, dass Du Dich völlig korrekt verhalten hast, dann sag das bitte vorher. Wundere Dich aber bitte nicht, wenn die Realität hinterher anders aussieht. Zitat Es gibt KEINEN der immer so fährt wie es in der StVO steht... Das mag stimmen. Aber WENN man nicht gemäß StVo fährt und es passiert etwas, hat man relativ schlechte Karten. Man sollte also genau abwägen, wo man sich Übertretungen "leisten" kann.Im übrigen ist das, was "die anderen" tun, absolut unerheblich zur Beurteilung Deines Falles. Gute Nacht! -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.11.2025 - 03:44 |