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> Anhängerbetrieb mit Klasse B
car tuning service
Beitrag 15.08.2006, 10:34
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Talker,

wir haben uns vor kurzem einen VW T5 zugelegt und dazu einen Anhänger. Leider hat die hälfte der Belegschaft nur einen Führerschein der Klasse B.

Nachdem ich mich son ein bisschen reingelesen habe was man mit dem Führerschein Klasse B fahren darf blick ich garnicht mehr durch.

Kann mir jemand sagen was ich den fahren darf, ob ich überhaupt mit dieser Führerscheinklasse einen Anhänger ziehen darf.

Schonmal danke für eure Hilfe und Grüße aus Naila

M. Schneider wavey.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 10:36
Beitrag #2





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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
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Beitrag 15.08.2006, 10:41
Beitrag #3


Neuling


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Danke Uwe,

das hab ich auch schon gelesen, aber in einer andren Abteilung steht dann das ich wenn die zugmaschiene einezulässige Gesammtmasse von 3,5 t nicht überschreitet einen Anhänger mit zul. Gesammtgewicht von 750 kg ziehen darf. Das Gespannt wiegt dann aber zusammen 4250 kg.

da soll noch einer durchblicken.

Gruss

Maik


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 10:44
Beitrag #4





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Das ist richtig. An die FE-Klassen B, C, C1 und D, D1 dürfen immer 750 Kg angehängt werden. Also B-Fahrzeug 3500Kg + Anhänger 750 Kg = Klasse B, 3500 Kg + 751 Kg = BE wink.gif
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car tuning service
Beitrag 15.08.2006, 10:51
Beitrag #5


Neuling


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Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!?

think.gif Maik think.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 10:59
Beitrag #6





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Ja. Der T5 dürfte ca. 2,5 t zul. Gesamtgewicht haben + Anhänger 750 Kg zul. Gesamtgewicht = Klasse B wavey.gif

Anderes Beispiel: T5 Leergewicht 1700 Kg/ zGg 2500 Kg + Anhänger 1000 Kg zGg =3,5t = Klasse B

Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 15.08.2006, 11:03
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sonhol
Beitrag 15.08.2006, 11:05
Beitrag #7


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Zitat (car tuning service @ 15.08.2006, 11:51) *
Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!?

think.gif Maik think.gif



jein, es ist die zulässige gesamtmasse (steht in den papieren) ausschlag gebend, nicht das tatsächliche gewicht.
wenn die zgm des t5 3500kg und die des anhängers 750kg nicht übersteigt bleibt es bei klasse b.

auch wenn du was anderes als alufelgen transportierst dry.gif

holger


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 11:07
Beitrag #8





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Zitat (sonhol @ 15.08.2006, 12:05) *
jein, es ist die zulässige gesamtmasse (steht in den papieren) ausschlag gebend, nicht das tatsächliche gewicht.
Ich bin mal einfach davon ausgegangen, dass der TE das Fahrzeug ordnungsgemäss belädt wink.gif
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Ichtyos
Beitrag 15.08.2006, 11:08
Beitrag #9


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Zitat (car tuning service @ 15.08.2006, 12:51) *
Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!?

think.gif Maik think.gif


Nein! Die Waage ist für die Führerscheinklasse nicht wichtig. Es zählt hier das zulässige Gesamtgewicht von T5 und Anhänger laut den Papieren.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 11:11
Beitrag #10





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Zitat (Ichtyos @ 15.08.2006, 12:08) *
Nein! Die Waage ist für die Führerscheinklasse nicht wichtig. Es zählt hier das zulässige Gesamtgewicht von T5 und Anhänger laut den Papieren.
Natürlich darf er das zGg nicht überschreiten no.gif . Wenn er mit einem höheren Gewicht gewogen wird ist das eine Owi wink.gif Was allerdings keine Bestrafung wegen FoF nach sich ziehen würde wavey.gif
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Held
Beitrag 15.08.2006, 12:53
Beitrag #11


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@ Uwe K.: Ich glaube, du verstehst hier das Problem nicht ganz. Es geht nicht um Überladung, sondern um "Unterladung". Es reicht nicht, wenn er an einem Fahrzeug mit 2t Leergewicht und 2,5t zGg einen Anhänger mit 1,5t zGg anhängt und diesen nur mit 1t belädt, ganz einfach weil das 3,5t zGg überschritten wurde. Mit Überladung hat dies nichts zu tun. Und es benötigt auch keine Waage, um ihn zu des FoF zu überführen.


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kaydee
Beitrag 15.08.2006, 13:25
Beitrag #12


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Zitat (Held @ 15.08.2006, 14:53) *
Es reicht nicht, wenn er an einem Fahrzeug mit 2t Leergewicht und 2,5t zGg einen Anhänger mit 1,5t zGg anhängt und diesen nur mit 1t belädt, ganz einfach weil das 3,5t zGg überschritten wurde.


Das hat Uwe doch garnicht behauptet..... think.gif


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Held
Beitrag 15.08.2006, 13:41
Beitrag #13


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Das war aber die Frage von car tuning service, die Uwe mE nicht beantwortet hat, es aber so rüber kam, als wäre seine Antwort Antwort auf die Frage. Glaube ich zumindest.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.08.2006, 15:20
Beitrag #14





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@ car tuning service:

Du nimmst jetzt einfach mal den Fahrzeugschein eures VW-Busses zur Hand und ebenso den Fahrzeugschein des Anhängers. In beiden Fahrzeugscheinen findest du jeweils zwei Gewichtsangaben, nämlich die Leermasse und die zulässige Gesamtmasse. Alle 4 Werte postet du hier und dann kann man deine Frage zuverlässig beantworten.
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Ichtyos
Beitrag 15.08.2006, 15:23
Beitrag #15


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So hatte ich es auch gemeint. Lieber zehn Post zuviel und am Ende Klarheit als ein Mißverständnis stehenlassen und bei eine police.gif Kontrolle crybaby.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2006, 19:44
Beitrag #16





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Zitat (Held @ 15.08.2006, 14:41) *
Das war aber die Frage von car tuning service, die Uwe mE nicht beantwortet hat, es aber so rüber kam, als wäre seine Antwort Antwort auf die Frage. Glaube ich zumindest.
Ich habe im klar geantwortet was er mit Klasse B fahren darf wink.gif

Hatte ich auch korrekt erklärt wavey.gif
Zitat
Anderes Beispiel: T5 Leergewicht 1700 Kg/ zGg 2500 Kg + Anhänger 1000 Kg zGg =3,5t = Klasse B


Und die Frage des TE lautet:
Zitat
Kann mir jemand sagen was ich den fahren darf, ob ich überhaupt mit dieser Führerscheinklasse einen Anhänger ziehen darf.
whistling.gif
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brummelbaer
Beitrag 16.08.2006, 11:26
Beitrag #17


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Hallo!

diese Regelung "mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt" ist zwar absolut richtig, aber eine sehr gefährliche Sache (wenn man mit "B" - ohne "BE" einen Anhänger über 750 kg. mitnimmt), da man hier leider schneller im Bereich eines Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, als man denkt (ähnlich wie auch bei der bekannten C1E-Problematik). Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat.

Gruss brummelbaer

(Ergänzung am Rande: BE kostet nicht besonders viel, und der Fahr- bzw. Lernaufwand hält sich dafür auch in Grenzen.)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 16.08.2006, 11:33
Beitrag #18





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Zitat (brummelbaer @ 16.08.2006, 12:26) *
Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat.
no.gif Auf der Sicheren Seite ist man, wenn man mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft. Sonst könnte man ja auch sagen, dass man nur dann wirklich auf der sicheren Seite ist, wenn man die FE-Klassen A,CE und DE hat rofl1.gif
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brummelbaer
Beitrag 16.08.2006, 11:36
Beitrag #19


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Ja, also, mein Ausdruck, wann man auf der "sicheren Seite" ist war nur fahrerlaubnisrechtlich zu sehen (Stichwort: Anhänger über 750 kg.) Ich selbst hab auch weder CE noch DE (hab nur die Klassen BE und C1E) und darf trotzdem mit Anhängern über 750. kg "sicher" durch die Gegend fahren, ohne dass ich deshalb ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bekomme. So war das gemeint. Dass man in die Papiere schauen sollte, ist ansonsten natürlich richtig.

Gruss brummelbaer
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darkstar
Beitrag 16.08.2006, 11:40
Beitrag #20


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Zitat (Uwe K. @ 16.08.2006, 12:33) *
Zitat (brummelbaer @ 16.08.2006, 12:26) *
Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat.
no.gif Auf der Sicheren Seite ist man, wenn man mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft. Sonst könnte man ja auch sagen, dass man nur dann wirklich auf der sicheren Seite ist, wenn man die FE-Klassen A,CE und DE hat rofl1.gif
Frage einen beliebigen Führerscheinbesitzer mit B welche Anhänger er ziehen darf. Nicht jeder wälzt da erst die §§. 90% der Antworten dürften falsch oder unvollständig sein. Das Ergebnis sieht man ja jetzt, das zunehmend Fälle auftauchen, die genau wegen sowas mit FoFE dran sind. Ich denke das wird noch erheblich steigen.

mfg
darkstar


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brummelbaer
Beitrag 16.08.2006, 11:43
Beitrag #21


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Besser als darkstar es geschrieben hat, hätte man es nicht ausdrücken können. Exakt das war es, was ich rüberbringen wollte tongue.gif . Denn genau dort liegt die Problematik ... .

Gruss brummelbaer
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MichaelW
Beitrag 16.08.2006, 11:56
Beitrag #22


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Hallo,

nochmal zur Klarstellung:

FS-Klasse B:

- Fahrzeug mit max. 3,5t zul. GG

- Anhänger mit max. 750kg GG

- Anhänger mit mehr als 750kg zul. GG, wenn:
1. zul. GG Anhänger nicht größer als Leergewicht Fahrzeug
und
2. zul. GG Anhänger + zul. GG Fahrzeug nicht größer als 3,5t

Alle Daten können den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges bzw. des Anhängers entnommen werden.

Beispiel:
a) Ein Kleintransporter hat 2,8t zul. GG und 1,8t Leergewicht. Dann darf der Anhänger max. 750kg zul. GG haben (750kg immer möglich)
b) Ein Kleintransporter hat 2,5t zul. GG und 1,8t Leergewicht. Dann darf der Anhänger max. 1000kg zul. GG haben (ansonsten mehr als 3,5t zusammen)
c) Ein PKW hat 2t zul. GG, 1,5t Leergewicht. Dann darf der Anhänger 1,5t zul. GG haben (ansonsten mehr als 3,5t zusammen und zul. GG Anhänger größer Leergewicht PKW).

Die tatsächlichen Gewichte spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle.


Gruß,
Michael
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brummelbaer
Beitrag 16.08.2006, 14:51
Beitrag #23


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Kleine Anregung am Rande: man könnte doch dieses Thema ("Welchen Anhänger darf ich mit B noch ziehen, ab wann brauche ich BE oder C1E usw...) doch in die FAQ aufnehmen, falls es dort noch nicht vorhanden ist ... denn diese Frage taucht ja immer wieder auf ... think.gif

Gruß, brummelbaer think.gif
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