Anhängerbetrieb mit Klasse B |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Anhängerbetrieb mit Klasse B |
15.08.2006, 10:34
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22169 |
wir haben uns vor kurzem einen VW T5 zugelegt und dazu einen Anhänger. Leider hat die hälfte der Belegschaft nur einen Führerschein der Klasse B. Nachdem ich mich son ein bisschen reingelesen habe was man mit dem Führerschein Klasse B fahren darf blick ich garnicht mehr durch. Kann mir jemand sagen was ich den fahren darf, ob ich überhaupt mit dieser Führerscheinklasse einen Anhänger ziehen darf. Schonmal danke für eure Hilfe und Grüße aus Naila M. Schneider car tuning service -------------------- car tuning service --> wir tunen alles und jeden ! ! !
|
||||
|
|||||
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 10:36
Beitrag
#2
|
Guests |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
|
|
|
15.08.2006, 10:41
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22169 |
Danke Uwe,
das hab ich auch schon gelesen, aber in einer andren Abteilung steht dann das ich wenn die zugmaschiene einezulässige Gesammtmasse von 3,5 t nicht überschreitet einen Anhänger mit zul. Gesammtgewicht von 750 kg ziehen darf. Das Gespannt wiegt dann aber zusammen 4250 kg. da soll noch einer durchblicken. Gruss Maik -------------------- car tuning service --> wir tunen alles und jeden ! ! !
|
|
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 10:44
Beitrag
#4
|
Guests |
Das ist richtig. An die FE-Klassen B, C, C1 und D, D1 dürfen immer 750 Kg angehängt werden. Also B-Fahrzeug 3500Kg + Anhänger 750 Kg = Klasse B, 3500 Kg + 751 Kg = BE
|
|
|
15.08.2006, 10:51
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22169 |
Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!?
Maik -------------------- car tuning service --> wir tunen alles und jeden ! ! !
|
|
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 10:59
Beitrag
#6
|
Guests |
Ja. Der T5 dürfte ca. 2,5 t zul. Gesamtgewicht haben + Anhänger 750 Kg zul. Gesamtgewicht = Klasse B
Anderes Beispiel: T5 Leergewicht 1700 Kg/ zGg 2500 Kg + Anhänger 1000 Kg zGg =3,5t = Klasse B Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 15.08.2006, 11:03 |
|
|
15.08.2006, 11:05
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 |
Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!? Maik jein, es ist die zulässige gesamtmasse (steht in den papieren) ausschlag gebend, nicht das tatsächliche gewicht. wenn die zgm des t5 3500kg und die des anhängers 750kg nicht übersteigt bleibt es bei klasse b. auch wenn du was anderes als alufelgen transportierst holger -------------------- |
|
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 11:07
Beitrag
#8
|
Guests |
|
|
|
15.08.2006, 11:08
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Also kann ich den T5 beispielsweise mit Alufelgen voll packen und einen 750 kg Anhänger mit Felgen vollpacken und mir kann keiner was anhaben so lange ich auf der Fahrzeugwaage die "magische 4250 kg Grenze " nicht überschreite ?!?!? Maik Nein! Die Waage ist für die Führerscheinklasse nicht wichtig. Es zählt hier das zulässige Gesamtgewicht von T5 und Anhänger laut den Papieren. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 11:11
Beitrag
#10
|
Guests |
Nein! Die Waage ist für die Führerscheinklasse nicht wichtig. Es zählt hier das zulässige Gesamtgewicht von T5 und Anhänger laut den Papieren. Natürlich darf er das zGg nicht überschreiten . Wenn er mit einem höheren Gewicht gewogen wird ist das eine Owi Was allerdings keine Bestrafung wegen FoF nach sich ziehen würde
|
|
|
15.08.2006, 12:53
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 |
@ Uwe K.: Ich glaube, du verstehst hier das Problem nicht ganz. Es geht nicht um Überladung, sondern um "Unterladung". Es reicht nicht, wenn er an einem Fahrzeug mit 2t Leergewicht und 2,5t zGg einen Anhänger mit 1,5t zGg anhängt und diesen nur mit 1t belädt, ganz einfach weil das 3,5t zGg überschritten wurde. Mit Überladung hat dies nichts zu tun. Und es benötigt auch keine Waage, um ihn zu des FoF zu überführen.
-------------------- --- Passat B4 Bj. 1994 66kW Benzin
|
|
|
15.08.2006, 13:25
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 |
Es reicht nicht, wenn er an einem Fahrzeug mit 2t Leergewicht und 2,5t zGg einen Anhänger mit 1,5t zGg anhängt und diesen nur mit 1t belädt, ganz einfach weil das 3,5t zGg überschritten wurde. Das hat Uwe doch garnicht behauptet..... -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
15.08.2006, 13:41
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 |
Das war aber die Frage von car tuning service, die Uwe mE nicht beantwortet hat, es aber so rüber kam, als wäre seine Antwort Antwort auf die Frage. Glaube ich zumindest.
-------------------- --- Passat B4 Bj. 1994 66kW Benzin
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
15.08.2006, 15:20
Beitrag
#14
|
Guests |
@ car tuning service:
Du nimmst jetzt einfach mal den Fahrzeugschein eures VW-Busses zur Hand und ebenso den Fahrzeugschein des Anhängers. In beiden Fahrzeugscheinen findest du jeweils zwei Gewichtsangaben, nämlich die Leermasse und die zulässige Gesamtmasse. Alle 4 Werte postet du hier und dann kann man deine Frage zuverlässig beantworten. |
|
|
15.08.2006, 15:23
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
So hatte ich es auch gemeint. Lieber zehn Post zuviel und am Ende Klarheit als ein Mißverständnis stehenlassen und bei eine Kontrolle
-------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
Gast_Uwe K._* |
15.08.2006, 19:44
Beitrag
#16
|
Guests |
Das war aber die Frage von car tuning service, die Uwe mE nicht beantwortet hat, es aber so rüber kam, als wäre seine Antwort Antwort auf die Frage. Glaube ich zumindest. Ich habe im klar geantwortet was er mit Klasse B fahren darf Hatte ich auch korrekt erklärt Zitat Anderes Beispiel: T5 Leergewicht 1700 Kg/ zGg 2500 Kg + Anhänger 1000 Kg zGg =3,5t = Klasse B Und die Frage des TE lautet: Zitat Kann mir jemand sagen was ich den fahren darf, ob ich überhaupt mit dieser Führerscheinklasse einen Anhänger ziehen darf.
|
|
|
16.08.2006, 11:26
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Hallo!
diese Regelung "mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt" ist zwar absolut richtig, aber eine sehr gefährliche Sache (wenn man mit "B" - ohne "BE" einen Anhänger über 750 kg. mitnimmt), da man hier leider schneller im Bereich eines Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, als man denkt (ähnlich wie auch bei der bekannten C1E-Problematik). Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat. Gruss brummelbaer (Ergänzung am Rande: BE kostet nicht besonders viel, und der Fahr- bzw. Lernaufwand hält sich dafür auch in Grenzen.) |
|
|
Gast_Uwe K._* |
16.08.2006, 11:33
Beitrag
#18
|
Guests |
Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat. Auf der Sicheren Seite ist man, wenn man mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft. Sonst könnte man ja auch sagen, dass man nur dann wirklich auf der sicheren Seite ist, wenn man die FE-Klassen A,CE und DE hat
|
|
|
16.08.2006, 11:36
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Ja, also, mein Ausdruck, wann man auf der "sicheren Seite" ist war nur fahrerlaubnisrechtlich zu sehen (Stichwort: Anhänger über 750 kg.) Ich selbst hab auch weder CE noch DE (hab nur die Klassen BE und C1E) und darf trotzdem mit Anhängern über 750. kg "sicher" durch die Gegend fahren, ohne dass ich deshalb ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bekomme. So war das gemeint. Dass man in die Papiere schauen sollte, ist ansonsten natürlich richtig.
Gruss brummelbaer |
|
|
16.08.2006, 11:40
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Was ich damit ausdrücken möchte: wirklich auf der "sicheren Seit" wäre man erst, wenn man die Klasse "BE" hat. Auf der Sicheren Seite ist man, wenn man mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft. Sonst könnte man ja auch sagen, dass man nur dann wirklich auf der sicheren Seite ist, wenn man die FE-Klassen A,CE und DE hat mfg darkstar -------------------- |
|
|
16.08.2006, 11:43
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Besser als darkstar es geschrieben hat, hätte man es nicht ausdrücken können. Exakt das war es, was ich rüberbringen wollte . Denn genau dort liegt die Problematik ... .
Gruss brummelbaer |
|
|
16.08.2006, 11:56
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 |
Hallo,
nochmal zur Klarstellung: FS-Klasse B: - Fahrzeug mit max. 3,5t zul. GG - Anhänger mit max. 750kg GG - Anhänger mit mehr als 750kg zul. GG, wenn: 1. zul. GG Anhänger nicht größer als Leergewicht Fahrzeug und 2. zul. GG Anhänger + zul. GG Fahrzeug nicht größer als 3,5t Alle Daten können den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges bzw. des Anhängers entnommen werden. Beispiel: a) Ein Kleintransporter hat 2,8t zul. GG und 1,8t Leergewicht. Dann darf der Anhänger max. 750kg zul. GG haben (750kg immer möglich) b) Ein Kleintransporter hat 2,5t zul. GG und 1,8t Leergewicht. Dann darf der Anhänger max. 1000kg zul. GG haben (ansonsten mehr als 3,5t zusammen) c) Ein PKW hat 2t zul. GG, 1,5t Leergewicht. Dann darf der Anhänger 1,5t zul. GG haben (ansonsten mehr als 3,5t zusammen und zul. GG Anhänger größer Leergewicht PKW). Die tatsächlichen Gewichte spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle. Gruß, Michael |
|
|
16.08.2006, 14:51
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Kleine Anregung am Rande: man könnte doch dieses Thema ("Welchen Anhänger darf ich mit B noch ziehen, ab wann brauche ich BE oder C1E usw...) doch in die FAQ aufnehmen, falls es dort noch nicht vorhanden ist ... denn diese Frage taucht ja immer wieder auf ...
Gruß, brummelbaer |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 13:08 |