... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Radfahrer überholt Radfahrer - Regeln?
Becky
Beitrag 07.08.2006, 11:34
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 07.08.2006
Mitglieds-Nr.: 21913



    
 
Hallo,

wo ist geregelt bzw. schriftlich festgehalten, was ein Radfahrer zu beachten hat, der einen anderen langsamer fahrenden Radfahrer überholen möchte. In der Stvo habe ich nichts gefunden...

Zum Hintergrund: ich bin vor ca. 6 Wochen von einer schneller fahrenden Radfahrerin überholt worden. Dabei sind wir kollidiert und beide sind gestürzt. Sie macht nun Schadensansprüche geltend, da ich einen Linksschwenker gemacht haben soll als wir auf gleicher Höhe waren. Der Unfalll geschah auf einem Fahrradweg (Schotterweg mit Schlaglöchern). Die Radfahrerin ist unvermutet hinter mir aufgetaucht und hat durch kein Klingelzeichen oder Zurufen ihr Überholmanöver angekündigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 07.08.2006, 11:49
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (StVO)
Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Das wirst Du ja schon gesucht und gefunden haben.

Es ist ausreichender Seitenabstand einzuhalten, gerade gegenüber Radfahrern. Ist der Überholende ein Autofahrer, haben die Gerichte sich auf 1,5 bis 2 Meter festgelegt. Ist der Überholende ein Radfahrer, sind die Abstände geringer anzusetzen, da die Geschwindigkeitsunterschiede geringer sind und Radfahrer selten eine gefährliche Wirbelschleppe verursachen.

Aber ein Radweg ist ein besonderes Stück Straße, das Alles etwas anders macht. Hier kann man einfach keinen ausreicheden Abstand lassen. Und es gibt das Rechtsfahrgebot. Aber gerade auf Schotterpisten muß man damit rechnen, daß Schlenker gefahren werden.

Wenn es innerorts war, ist Klingeln eigentlich verboten. Nur außerorts darf man den Signalgeber zum Überholen nutzen. Das ist zwar für Autohupen gedacht, aber die StVO unterscheidet da nicht.


Alles in Allem sehe ich nur eine geringe Schuld bei Dir. Der erste Anschein spricht gegen die Überholerin. Falls es vor Gericht geht, solltest Du gute Karten haben. Aber Urteile dazu kenne ich keine, schon gar keine Gesetzesstellen. Es ist nur meine unmaßgebliche Meinung.


PS: Das ist ein gutes Beispiel, für den folgende Rat: Meide Radwege wo es nur geht. Die Fahrbahn ist einfach sicherer. Da gilt nicht nur im Allgemeinen auch hier im Besonderen, auf der Fahrbahn wäre jede Menge Platz für ein ordentliches Überholmanöver.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Janus
Beitrag 07.08.2006, 11:50
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4899
Beigetreten: 25.04.2004
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 2975



Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei Kraftfahrzeugen auch. §5 StVO gilt für alle.


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Becky
Beitrag 07.08.2006, 12:07
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 07.08.2006
Mitglieds-Nr.: 21913



@ Hane und Janus vielen Dank.

Noch eine Nachfrage. Radweg ist wohl nicht die korrekte Bezeichnung. Es ist eine Art Wirtschaftsweg/Leinpfad außerhalb einer Ortschaft, der als Radweg mitgenutzt wird. Gilt die Stvo auch dort?

@ Hane: Der Tip mit dem Meiden des Radweges war in diesem Fall nicht möglich (links Felder und rechts der Rhein - auch eine Art Straße.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 07.08.2006, 12:16
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (Becky @ 07.08.2006, 13:07) *
Noch eine Nachfrage. Radweg ist wohl nicht die korrekte Bezeichnung. Es ist eine Art Wirtschaftsweg/Leinpfad außerhalb einer Ortschaft, der als Radweg mitgenutzt wird. Gilt die Stvo auch dort?
Wenn es ein öffentlicher Weg ist, ja. Die StVO gilt auch auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 07.08.2006, 12:59
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (Becky @ 07.08.2006, 14:07) *
@ Hane: Der Tip mit dem Meiden des Radweges war in diesem Fall nicht möglich (links Felder und rechts der Rhein - auch eine Art Straße.
Klingt nach agO: In einem solchen Fall sollte der überholende Klingeln!

Gruß,
Klaus

PS: Wie groß war denn der "Linksschwenk"?


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 07.08.2006, 15:42
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Entlang des Rheins sind in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen worden, für Radfahrer und Fußgänger ein flußbegleitendes Wegenetz zum Wandern und Radwandern anzulegen. Viele dieser Wege verlaufen dabei recht aussichtsreich auf der Krone von Hochwasserschutzdämmen, für die die Verantwortung bei den Wasserwirtschaftsämtern liegt. Bei diesen Wegen dürfte es sich daher in der Regel um tatsächlich öffentliche Verkehrswege handeln, die jedoch amtlich mit entsprechenden Verkehrszeichen beschildert sind.

Damit gelten dort alle wesentlichen Verhaltensvorschriften der StVO wie z.B. das Rechtsfahrgebot, das Verbot, rechts zu überholen oder bei kreuzenden Wegen die Verpflichtung, die Vorfahrt zu beachten. Außerdem gilt dort auch der § 1 Abs. 2 StVO, der jegliches schädigendes und gefährdendes sowie vermeidbares behinderndes und belästigendes Verhalten verbietet. So darfst Du dort, weil es "nur" ein Radwanderweg abseits des großen Verkehr ist, z.B. nicht ohne Not in Schlangenlinien fahren oder weniger aufmerksam sein als auf anderen Straßen. Anders ist die Vorwärtsbewegung des Radfahrers mit seinen unvermeidbaren physikalisch bedingten leichten Schlenkern zu sehen. Aus diesem Grund muss der einen Radfahrer Überholende auch einen ausreichenden Seitenabstand einhalten und mit solchen Schlenkern rechnen.

Die Frage ist also tatsächlich, was das für ein Schlenker bei Dir war. Hast Du beispielsweise etwa nicht aufgepasst und konntest nur so verhindern, dass Du selber zu Sturz gekommen wärst, und musstest daher den Schlenker machen, sehe ich die Forderung der überholenden Radfahrerin als berechtigt an. Ist diese jedoch zu nahe an Dir vorbeigefahren und hast Du Dir bezüglich Deines Fahrverhaltens nichts vorzuwerfen, geht die Forderung ins Leere.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Becky
Beitrag 07.08.2006, 21:26
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 07.08.2006
Mitglieds-Nr.: 21913



Danke für Eure aufschlußreichen Beiträge.
Ich bin einem Schlagloch ausgewichen. Da war die Dame plötzlich neben mir - sie war deutlich schneller unterwegs als ich. Wir sind dann noch ein paar Meter ineindergekeilt gefahren und dann gemeinsam gestürzt.
Die überholende Radfahrerin hat kein Zeichen gegeben, dass sie überholen will - weder Klingeln noch Zuruf.
Spielt das keine Rolle?

@Klausimausi: was ist agO?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.08.2006, 06:50
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



agO = ausserhalb geschlossener Ortschaften

Der Überholende kann klingel (die Praxis zeigt auch, dass es eher gut ist), muss es aber nicht.
Deutlich schneller fahren als andere ist erlaubt.
Plötzlich nebeneinander sein heißt nur, dass du den rückwärtigen Verkehr nicht beobachtet hast.
Wie bist du dem Schlagloch ausgewichen und wie groß war es?

Normalerweise versucht man als Radfahrer eine "runde" Linie zu fahren. D.h. man fährt so, dass der Verkehr hinter einem weiß, was man vor hat. Will man also einem Hinderniss ausweichen, verlässt man in größeren Abstand davor langsam die rechte Spur und ordnet sich weiter links ein. Bei größeren Hindernissen hilft ein Schulterblick und das anzeigen des Spurwechsels mit einem Handzeichen. Klinkt nach übertriebener Vorsicht, entspricht aber meiner Erfahrung eines sicheren Fahrens (und wie Peter Lustig ausgeführt hat, auch der StVO)

Es stellt sich also die Frage: Wie sah es für die Überholende aus? Bist du plötzlich und unerwartet (sie konnte ja das Schlagloch ja nicht sehen, da du es verdeckt hast) um mehr als etwa 25cm ausgeschert, sieht es eher schlecht für dich aus. Und nach meiner Meinung nach sieht es bei einem Schlenker von mehr als 80cm vollends duster aus ...

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Becky
Beitrag 08.08.2006, 08:27
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 07.08.2006
Mitglieds-Nr.: 21913



@klausimausi
Dank für die Antwort. Das Schlagloch war so mittelgroß und kam auch etwas unvermutut. Die sieht man ja auch nicht immer schon aus 50m Entfernung.
Und wie groß mein Schlenker war, kann ich auch nicht mehr genau sagen ca. 30, 40 cm.

Klar können andere Radfahrer schneller fahren, aber dann kann man auch nicht mehr so schnell reagieren, wenn vor einem etwas Unvermutetes passiert. Besser ist doch man kündigt sein Überholen mit Klingeln an.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
svenrd03
Beitrag 08.08.2006, 08:31
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 03.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18145



Ich bin jetzt doch ein wenig überrascht. Wäre die Überholende ein Kraftfahrzeug gewesen, hätte sie das alleinige Hütchen aufgesetzt bekommen zumindest wegen zu geringem Seitenabstand beim überholen. Falls der Weg zu schmal ist um den Seitenabstand herzustellen hätte sie dahinter bleiben müssen und zunächst erst einmal auf sich aufmerksam machen müssen. Der TE hat die Überholende erstmals bemerkt als sie neben ihm war!

Für meinen Geschmack wird hier mit zweierlei Maß gemessen. (Jetzt bin ich wahrscheinlich wieder der Troll... crybaby.gif )
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.08.2006, 08:42
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Becky, wie breit war der Weg überhaupt? Ich war erst davon ausgegangen, daß es sich wirklich um einen handelsüblichen Radweg mit vielleicht einem Meter Breite handelt. Solche abgesetzen Wege haben ja oft 2,5 - 3 m Breite, um den Wagen der Straßenbaubehörden genügend Platz zu geben.

Der Schulterblick und das Anzeigen halte ich nach der StVO für nicht zwingend. Sie sind nur bei Spurwechseln vorgeschrieben. Ein Spur ist jedoch der Platz, den ein zweispuriges Fahrzeug, sprich Auto, braucht. Das ist aber eine Nachlässigkeit oder Ungenauigkeit der StVO. Bei weiten Schlenkern sollte man es tunlichst tun.

Zitat (Becky @ 08.08.2006, 09:27) *
Besser ist doch man kündigt sein Überholen mit Klingeln an.
Vor ein paar Jahren ist mal was Nettes passiert. Ich war auf dem Radweg auf dem Weg zu einem Freund zum Grillen. Dabei habe ich an einer recht engen Stelle zwei Fußgänger, die wohlgemerk auf dem Fußweg unterwegs waren, überholt und vorsichtshalber vorher geklingelt. Nur waren es zwei andere Feunde, die das selbe Ziel hatten. Dort haben sie dann gesagt: "Du hättest aber nicht klingeln müssen." Daraufhin der Gastgeber, auch ein Radfahrer, und ich in Stereo: "Bässaisses!"


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Becky
Beitrag 08.08.2006, 09:04
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 07.08.2006
Mitglieds-Nr.: 21913



@ Hane: Ja, es war ein breiterer Wirtschaftsweg ca. 2,5 m Schotter und dann Gras.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.08.2006, 09:21
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (Becky @ 08.08.2006, 10:04) *
Ja, es war ein breiterer Wirtschaftsweg ca. 2,5 m Schotter und dann Gras.
Da hätte die Überholerin deutlich mehr Abstand halten können und sollen. Ein deutliches Plus für Dich. Einen Schlenker von knapp einem halben Meter halte ich dann für nicht mehr entscheidend. (Es sei denn, Du bist weit vom rechten Rad entfernt gefahren.)


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.08.2006, 09:41
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (Hane @ 08.08.2006, 11:21) *
(Es sei denn, Du bist weit vom rechten Rad entfernt gefahren.)
Oder es kam Gegenverkehr ...
Oder noch weiter links war eine Pfütze ...

Sicher ist es besser, wenn man klingelt, doch wenn der Vorderman/-frau plötzlich um mehr als 40 cm nach links ausschert, hat er (in meinen Augen) schlicht und einfach nicht die Spur gehalten.

Gruß,
Klaus

PS: Kraftfahrzeuge müssen mehr Abstand halten weil sie
  • eine höhere Differenzgeschwindigkeit haben
  • eine Wirbelschleppe hinter sich her ziehen
  • höheres Gefahrenpotential haben
Daher ist zweierlei Maß legitim!


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
svenrd03
Beitrag 08.08.2006, 10:13
Beitrag #16


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 03.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18145



Zitat (klausimausi @ 08.08.2006, 11:41) *
Sicher ist es besser, wenn man klingelt, doch wenn der Vorderman/-frau plötzlich um mehr als 40 cm nach links ausschert, hat er (in meinen Augen) schlicht und einfach nicht die Spur gehalten.

Gruß,
Klaus

PS: Kraftfahrzeuge müssen mehr Abstand halten weil sie
  • eine höhere Differenzgeschwindigkeit haben
  • eine Wirbelschleppe hinter sich her ziehen
  • höheres Gefahrenpotential haben
Daher ist zweierlei Maß legitim!


Also auf ganz schlichten Inhalt reduziert: Wenn ein Radfahrer A einer Pfütze um 40cm ausweicht und ihm deshalb ein langsam überholendes Kraftfahrzeug reinfährt ist das Kraftfahrzeug schuld, fährt ihm jedoch ein schnelleres Fahrrad B aus gleichem Grund rein ist der ausweichende A schuld. rofl1.gif Sorry meine lieben Radler. Wer ernsthaft so argumentiert kann nicht wirklich ernstgenommen werden. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.08.2006, 10:20
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (svenrd03 @ 08.08.2006, 12:13) *
Wer ernsthaft so argumentiert kann nicht wirklich ernstgenommen werden. wink.gif
Gerichte argumentieren so und dies aus guten Grund. Plakativen Behauptungen und einen rofl1.gif nehmen diesen Begründungen ín keiner Weise die Ernshaftigkeit wavey.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.08.2006, 10:39
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (klausimausi @ 08.08.2006, 10:41) *
Sicher ist es besser, wenn man klingelt, doch wenn der Vorderman/-frau plötzlich um mehr als 40 cm nach links ausschert, hat er (in meinen Augen) schlicht und einfach nicht die Spur gehalten.
Wir sind hier nicht beim Radrennen. 40 cm sind nicht einml eine Lenkerbreite. Als Sicherheitsabstand zwischen 2 Radfahrern, die nicht gemeinsam in der Gruppe fahren, wäre eine volle für mich die unterste Grenze. Nur wenn man sich der Gegenseitigen Absichten bewußt ist, kann es weniger werden.

Dazu kommt, da man mit der breitesten Stelle (Lenker oder Schulter) ja nicht so weit ausschert wie mit dem Vorderrad.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
svenrd03
Beitrag 08.08.2006, 10:43
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 03.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18145



Zitat (klausimausi @ 08.08.2006, 12:20) *
Zitat (svenrd03 @ 08.08.2006, 12:13) *
Wer ernsthaft so argumentiert kann nicht wirklich ernstgenommen werden. wink.gif
Gerichte argumentieren so und dies aus guten Grund. Plakativen Behauptungen und einen rofl1.gif nehmen diesen Begründungen ín keiner Weise die Ernshaftigkeit wavey.gif


Was sollte denn da der gute Grund aus Sicht des A sein? Bei einem Kfz hat er zumindest noch eine gewisse Chance es vorher akustisch wahrzunehmen. A weicht aus und das auffahrende Kfz hat schuld.

Selbe Situation, Stelle und Geschwindigkeit; A hat nicht den Hauch einer Chance vorher überhaupt von der Existenz eines überholenden Radfahrers etwas mitzubekommen, trotzdem bekommt er die Schuld.

A verhält sich immer gleich, die überholenden Fahrzeuge auch und in beiden Fällen wechselt die Schuldfrage um 100%? Glaub ich nicht.

P.S.: Und was war jetzt die plakative Behauptung?? Allenfalls habe ich eine verkürzte Sachverhaltsdarstellung widergegeben......
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.08.2006, 11:25
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



@Hane: Richtig, es war kein Radrennen. Bei einem solchen wäre wohl auch nichts passiert, da bei den Beteildigten die Übung vorhanden ist - was hier wohl leider fehlte.

Zitat (Becky @ 07.08.2006, 23:26) *
Wir sind dann noch ein paar Meter ineindergekeilt gefahren und dann gemeinsam gestürzt.
Aus diesem Satz lese ich, dass die Differenzgeschwindigkeit doch wohl nicht so hoch war. Des weitern wissen wir nicht, welche Wegesbreite am Unfallort nutzbar war. Meines Wissens ist bei Radfahrern untereinander bei geringen Differenzgeschwindigkteiten geringe Abstände zulässig. Durch den Schlenker von vielleicht 40cm kann die Überholende ja sich ja auch zu einem Ausweichmanöver genötigt gefühlt haben. Vielleicht ist da etwas schiefgegangen?

Nichts desto trotz hat die TE ein unvorhersehbares Fahrmanöver durchgeführt und bei der Überholenden sehe ich noch keine gravierenden Pflichtverletzungen.

Gruß,
Klaus

@svenrd03: Es steht dir frei, etwas zu glauben oder nicht, doch die Unterschiede (1-40 tonnen vs. 40-120kg) und die Tatsache, das die Gerichte eine deutliche Urteile sprechen, sind unbespritten


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 05:57