Fahren unter Einfluss von THC |
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Fahren unter Einfluss von THC |
04.07.2006, 17:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Ich hab einige Fragen zu einem Problem, Ich hatte letztes Wochenende eine Verkehrskontrolle in Bayern ! Und wurde per Urintest Positiv auf THC Getestet . Nun zum Sachverhalt Ich fuhr mit meinem Auto gerade von einem Festival zurück in die Heimat (RheinlandPfalz) und wurde in Bayern angehalten (wahrscheilich weil mein Auto total verstaub war und ein Langharriger mit Flowerpower T-Shirt <-ich am Lenkrad sass) Nachdem die Polizei alles durchsucht hatten und der Alctest 0,00 angezeigt hatte wurde mir praktisch der Pinkeltest aufgezwungen (wie gesagt war in Bayern) wurde ich bei diesem Positiv auf THC getestet ! Nach dem ich beteuerte das ich Komplett clean bin und höchstes vor 20 h irgendwann auch an einer Tüte gezogen haben muss (wie gesagt war ein Musikfestival über 4 Tage und irgendjemand drückt dir halt im besoffen zustand immer son Teil in die Hand) wurde ich zum Bluttest mitgenommen und die Autoschlüssel wurden Hinterlegt! Tatsache ist das ich alle 3-4 Monate einmal einen Joint mitrauche aber dann auch nicht mehr fahre bis ich mindestens 12-16 Stunden hinter mir habe! Ok Ich habe mir dann ne Pension genommen und am nächsten Tag durfte ich dann wieder in die Heimat fahren. Ich habe mich jetzt in ein parr Foren reingelesen und blicke jetzt nicht ganz durch ! In machen steht der anteil an aktiven THC baut sich nach 12 Stunden ab ( wäre ja gewärleistet dar ich mir ganz sicher bin mindestens 15 Stunden nichts angefasst habe -- ich musste ja Fahren und da wollte ich fit sein und habe nur wasser bzw. zwei Radler ab vortag getrunken UND NIX GERAUCHT) So - bei einem Wert von unter 1,0ng/ml soll es keine Fahrt unter THC einfluss sein ! Ich denke mal dar ich eigendlich nicht Kiffe und nur ab und zu (wie oben erwähnt ) mitrauche sind die konzentrazionen nicht sehr hoch ( ich denk mal max 3 joint mitgeraucht an diesem WE und am Zeitpunkt der Kontrolle schon min 15 H nix) Wie wird so ein Fall ausgelegt ich würde sagen das die ganzen Hampelmanntest und Linienlaufen Finger auf die Nase usw.. Positiv ( für mich) ausgefallen sind dar ich eigendlich recht Fit war ! Ich hoffe das mir der FS nicht entzogen wird dar ich Ihn benötige um zur Arbeit zu Fahren! Desweiteren werde ich ab diesem Vorfall das Kiffen ganz lassen und mich NUR NOCH BESAUFE da das ja scheinbar kein Problem ist . Zitat -Polizist aus Bayern "Da schläft mann ne Nacht drüber hat nen Kopf und kann dann wider Fahren ..." naja ! Meiner Meinung kann ich wenn ich nicht gerade regelmässig Kiffe und ich mich lange genug vor der Fahrt zurückhalte genauso Fahren aber das ist in den Gesetzen anders , wie ich gelesen haben ! Mit was muss ich rechnen , was kann ich tun , bitte um rat !!????!! cu Alcirion |
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04.07.2006, 17:16
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 |
Prinzipiell wäre es schlauer gewesen bei Polizei keine Aussage zu machen, da hast du als Beschuldigter immer das Recht zu(bei jeder Sache) und ist immer vernünftiger weil sich dann ein Anwalt was einfallen lassen kann,dafür ist es nun leider zu spät. Du sagst es schon, ab jetzt erstmal ne Zeit clean bleiben, und warten was kommt. Wenn du unter einem ng/ml Thc bistbekommst du in der Regel nach einem Monat die Einstellung des Verfahrens, das heisst du weisst schonmal das du keine berauchste Fahrt gemacht hast, Wenn das kommt ist ja schonmal etwas positiver, dann kann es passieren wenn du schonmal Thc oder Drogen auffällig warst(zb. mal nen Gramm gefunden) das auch nach nem halben Jahr noch nen schrieb von der Führerscheinstelle bekommst wo die dich auffordern vom Amtsarzt oder Co. checken zu lassen wie deine Konsumgewohnheiten sind , da die Gefahr für die besteht das du Konsum und fahren nicht trennen kannst, also erstmal nix rauchen und abwarten.
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04.07.2006, 17:31
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
Ich habe mich jetzt in ein parr Foren reingelesen und blicke jetzt nicht ganz durch ! In machen steht der anteil an aktiven THC baut sich nach 12 Stunden ab ( wäre ja gewärleistet dar ich mir ganz sicher bin mindestens 15 Stunden nichts angefasst habe -- ich musste ja Fahren und da wollte ich fit sein und habe nur wasser bzw. zwei Radler ab vortag getrunken UND NIX GERAUCHT) Hi, bei einem gelegendlichen THC konsum könnten die 12 std. ausreichen, allerdings bei einem regelmässigem konsum konnte ich von Userangaben bei über 30 std noch von 3,0 ng aktives lesen. THc ist schlecht planbar,..man weiss nie wie viel power dahinter steckt...und an dem eigenen stoffwechsel liegt auch viel... ...24 std sollte man sicherheitshalber auch bei einem gelegendlichen konsum einrechnen... Lg ottilie -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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05.07.2006, 07:52
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat Desweiteren werde ich ab diesem Vorfall das Kiffen ganz lassen und mich NUR NOCH BESAUFE da das ja scheinbar kein Problem ist . Zitat -Polizist aus Bayern "Da schläft mann ne Nacht drüber hat nen Kopf und kann dann wider Fahren ..." naja ! Bei zwei, drei Bier mag das ja klappen, aber warum werden wohl so viele Fahrer mit strafrechtlich relevantem Restalkohol angehalten?? -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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08.07.2006, 00:31
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Danke erst mal für die schnellen Anworten !
Ich hab da noch ne Frage . Und zwar wurde ich dahmals bei der Musterung gefragt ob ich Drogen nehme und ich kann nicht lügen .. jo also urintest und THC positiv ... Das ist jetzt aber schon gut 6 Jahre her und ich hab nach dem Zivildienst erst sehr häufig und dann nur noch selten bist die letzten zwei Jahre eigendlich nur noch an Neujahr .. Geburtstag .. Festival (Grrr) Gekifft (eben wie eine gute Zigarre) allerdings werd ich jetzt doch lieber zu ner guten Zigarre greifen ! So jetzt die Frage : In meiner Akte bei meiner Zivildienststelle steht etwas von wegen der Probant darf keine Erzieherrichen Tätigkeit ausüben und kein Kraftfahrzeug führen ( Ich hatte dahmals keinen FS)! Werden diese Akten eingesehen ?? Wenn ja wie wirk sich das dann aus ! Ach und wegen des stoffwechsels : Ich bin ca. 90 Kg Schwer und 1.80 cm Gross habe leichten Bluthochdruck und habe an besagtem morgen ein Viertägiges Heavy Festival Hinter mir (vier tage extreme Hitze ,Junkfood,viel Bier , wenig schlaf... usw..) nur eben der letzte Tag vor der fahrt hab ich mich erholt ... allerding irgendwann mittags irgendwo mitgeraucht! Is das jetzt gut oder eher schlecht um seinen aktiven THC wert zu mindern also schnell abzubauen? Ich denk auf jeden Fall mal das es nicht gerade die optimalen Voraussetzung sind um Fit auszusehen (4 Tage nicht geduscht) und zu riechen was wohl auch die Polizei bemerkt hat! Naja ich hab ( Dummerweise) mich noch über nen LKW Fahrer beschwert der sehr weit links gefahren ist der Polizist hat das Hoffentlich nicht als Ausfallerscheinung gedeutet. Polizist "fuhr er Ihnen zu weit links" Und ich hab gemeint meines erachtens schon ! Danach machte er mir andeutungegn ich soll doch besser nix mehr sagen - was ich dann auch tat ! Naja ehrlichkeit zahlt sich eben nie aus ! Hat das folgen?? cu Alcirion |
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08.07.2006, 09:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13109 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ehrlichkeit zahlt sich schon aus. Zumindest langfristig. Wenn ich das jetzt diskutieren soll, dann dauert das. Wird man beschuldigt, so ist Schweigen rechtlich besser. Ob das der eigenen Selbsterkenntnis dient, sei dahingestellt. Da meine ich schon, dass sich trotz der Folgen die Ehrlichkeit lohnt.
Wegen der metabolischen bandbreite bei Cannabis lässt sich kaum etwas über den Abbau von THC-Metaboliten sagen unter Deinen Umständen. Da klönnten Argumente für zügigen bis verlangsamten Abbau gefunden werden. Das Mitrauchen hat den Abbau jedoch sicher verlangsamt bzw. kann ihn auch mal effektiv gestoppt haben. Ich rechne nicht damit, dass die Zivildienststelle eine Meldung an die FEB macht. Nichts desto weniger bist Du seit damals ein amtlicher Drogenkonsument. Obige Ehrlichkeit - Selbstehrlichkeit - kannst Du nun nutzen, um Dich ein und für immer von Drogen inklusive Cannabis zu verabschieden. Spaß kann man auch so bei Festivals erleben. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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08.07.2006, 10:37
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 |
@Alcirion: Ich finde es immer problematisch wenn man selbst etwas gemacht hat sich dann noch über andere Verkehrsteilnehmer zu beschweren, soll die Polizei den LKW Fahrer auch noch anhalten, dann wären es ja schon 2 und das muss ja nicht sein,, gerade da die eh schon unter hohem Druck(also die LKW-F.) stehen, also in Zukunft am besten nix sagen einfach schweigen, Aussage und Urin Test verweigern und hinterher auf die Ergebnisse warten und dann eventuell nen Anwalt einschalten, und dann hoffen das es gut ausgeht, was ich dir auch wünschen würde. Ach ja und am besten auf dem Revier nix unterschreiben,
Liebe Grüsse -------------------- |
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08.07.2006, 11:14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2884 Beigetreten: 16.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4997 |
@Alcirion
das cannabis ist eben auchnicht einzuschätzen, weil man ja den THC-wert des **stoffes** nie weiss.. bei 15 std.letzter konsum ,und vorher bloss gelegendlich könntest du unter die <1,0 ng aktives kommen,.. aber ich würde mal eher nicht damit rechnen...aus meinem oben angegebenen grund.. jetzt musst du halt durch, und abwarten was die BLPR aussagt.. kennst du den datenkonsumthread schon; echt lesenswert.. http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=5650 LG ottilie -------------------- ** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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15.07.2006, 22:45
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Hallo Leute,
Danke Ihr seid wirklich schnell und beratet sehr gut .. Ich hab mal wieder ne frage Ich hab die Visitenkarte von dem Polizisten der mich kontrolliert hat und hab mir gedacht das ich dort mal Auskunft über den Bluttest einholen könnte! Is das eine eher eine gute oder schlechte Idee ( vieleicht hat er den Bericht noch nicht geschrieben und wenn ich dann nerve ....) mal nach zufragen ! Es wäre halt gut zu wissen welche Finaziellen Hürden in nächster Zeit auf mich zukommen ! Danke schonmal im voraus.. cu Alcirion |
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15.07.2006, 22:54
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Zitat Ich hab die Visitenkarte von dem Polizisten der mich kontrolliert hat und hab mir gedacht das ich dort mal Auskunft über den Bluttest einholen könnte! Is das eine eher eine gute oder schlechte Idee ( vieleicht hat er den Bericht noch nicht geschrieben und wenn ich dann nerve ....) mal nach zufragen ! Mach es. Je eher du deine Werte hast desto besser können wir dir raten was auf dich zukommt. Ruf an (klappt nur manchmal: Datenschutz) oder gehe vorbei und frage nach den Werten. Wichtig: Keine anderen Aussagen gleich welcher Art!!! Alles was du sagst wird gegen dich verwendet und fällt di spätestens beim Gutachter wieder auf die Füsse. Du bist nur da um deine Werte zu erfragen, so sie vorliegen. Hm könnte aber noch etwas dauern mit den Werten seh ich grad. mfg darkstar -------------------- |
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16.07.2006, 11:09
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat Keine anderen Aussagen gleich welcher Art!!! Nochmal ganz deutlich: Du bist ausdrücklich nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Von Diesem Recht mach bitte Gebrauch. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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21.07.2006, 13:52
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Hi Leute ,
Ich muss erst mal ein Lob loswerden .. SUPER FORUM... ! So ich hab bei den Polizisten angerufen und mal gefragt ob ich die Ergebnisse haben kann ! Keine Angaben jeglicher Art gemacht wie schon zweimal erwähnt ! Leider gibt es noch keine Ergebnisse der Polizist meint die brauchen gut 8 Wochen aber er ruft mich an und gibt mir die Ergebnisse ! So jetzt noch ne Frage ich hab von nem Kollegen gehört das es keine schlechte idee wäre jetzt schon Urinscreenings zu machen die gab es vor zwei Jahren in der nähe für 25 € auf alle subztanzen! Ich könnte dann schon zwei haben bis das Ergebnis da ist ( gut wenn ich im Limit bin hab ich halt 50 € verdummbeutelt) ! Das wären dann (wenn der wert zu hoch sein sollte) nur noch 4 monate den Lappen weg!Und ich denk mal das es auch gut aussieht dar das die bereitschaft an der Sache und das Einsehen was falsch gemacht zu haben verstärkt - was denkt Ihr darüber ! MfG Alcirion |
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21.07.2006, 13:56
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Wenn Du die Screenings für den Abstinenznachweis benutzen willst müssen sie forensisch sein, also bei einem Einbestellmediziner gemacht.
Screenings beim Hausarzt kannst Du machen um mit den forensischen Nachweisen zu warten, bis der Urin auch sauber ist. Eine Liste von Einbestellmedizinern in Deiner Nähe hat Deine FsST. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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21.07.2006, 14:04
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Mit den Tests würde ich erst anfangen, wenn wenigstens die Werte bekannt sind; wenn das aktive THC unter 1 ng ist und auch keine nennenswerten Abbauprodukte vorhanden sind, dann kann es ja sein, dass von der FEB-Behörde gar nichts kommt.
Es ist ja auch unsinnig, die Screenings in so kurzem Abstand zu machen. Außerdem ist es nur sinnvoll, dazu zu Ärzten oder Instituten zu gehen, die dafür bei der FE-Behörde registriert sind, weil sichergestellt werden muss, dass die Einbestellung überraschend erfolgt. Auch diese Absprache spricht dafür, erst damit zu beginnen, wenn absehbar ist, dass man die Tests überhaupt benötigt. Da du lange Haare hast, bietet sich notfalls ja auch noch eine Haaranalyse an. -------------------- |
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21.07.2006, 15:04
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Das die stelle anerkannt sein muss ist mir klar ! Dar der Kollege dahmals auch eine MPU hatte versteht sich das und sie ist auch bei meiner FFS anerkannt ! Und ich dacht mir einmal im Monant ist normal bei den Screenings bei noch 6 Wochen Wartezeit wären das ja zwei Monate.
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13.09.2006, 17:51
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Ich habe Post aus Bayreuth bekommen ( von der Verkerhspolizeiinspektion ).
Es ist eine Schriftliche Äußerung als Beschuldigter und lautet wie folgt: Sehr geehrter Herr xxx, Ihnen wird vorgeworfen , folgende Straftat(en) begangen zu haben: V.g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (Par.29 BtMG) - (Versuch : Nein) Strassenverkehrsgesetz (Par. 24 a StVG) u.a. - (Versuch : Nein) Tatzeit : 03.07.2006, 9.55 Uhr Tatort : Bayreuth,A9 Km 310.600 , PWC Sophienberg, FRS Ihnen wird hiermit nach § 163a Abs.1 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern. Sie werden gebeten, den beiliegenden Äußerungsbogen in gut leserlicher Form ausgefüllt (Block- oder Maschinenschrift) und unterschrieben innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens an die oben angegebene Polizeidienststelle zurückzusenden. Bemerkung Bei der Untersuchung Ihrer am 03.07.06, gegen 10.54 Uhr entnommenen Venenblutprobe ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Aufnahme von Cannabisprodukten! Mit freundlich Grüßen xxx Polizeihauptmeister ... so nun auf der Rückseite hab ich die möglichkeit unter verschiedenen Pukten zu wählen ausserdem natürlich meine Persönlichen angaben die ich machen muss ! 1. Ich möchte mich äußern (Bitte Rückseite oder Beiblatt verwenden und gesondert unterschrieben) 2. Ich gebe die Straftat(en) zu 3. Ich gebe die Straftat(en) nicht zu 4. Ich möchte bei der Polizei vernommen werden 5. Ich möchte mich nicht äußern 6. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen 7. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden 8. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden so nun was tun ....??? Ich frage mich weshalb die anklagen (wenn ich wie bei der bemerkung ja nichts hatte ) und welche der antworten wäre woll die beste ??? Oder soll ich gar nicht zurückschreiben ! Ach ja ich bin immer noch Komplett abstinet was mir dar ich sowieso seid jahren "eigendlich" nicht mehr konsumiere! Und ich werde auch wann auch immer ich etwas angeboten bekomme dankent zurückweisen! Den Stress geb ich mir nie wieder ! Danke schonmal im voraus für eure Bemühungen.. mfg Alcirion |
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13.09.2006, 18:04
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Hat man bei dir noch Stoff gefunden? Aus deinem TE-Posting geht derartiges nicht hervor.
Ich würde den Fragebogen total ignorieren und einfach abwarten, was kommt. Wenn bei dir Stoff gefunden wurde, dann kommt es auf die Menge an. Wenn nicht, dann wird das Verfahren eingestellt. Denn nur der Besitz ist strafbar (das rauchen nicht). Da du gegenüber den Beamten das Rauchen schon zugegeben hast, ist es egal, was du jetzt dazu sagst. "Mitrauchen" ist ja kein Besitz. Auch bezüglich der FE-Behörde - die von der Polizei die Tatsachen bekommt - sehe ich im Moment keine Gefahr. Das aktive THC war zu wenig. Du bist auch nicht nach frischem Konsum gefahren. Ergo dürften keine Bedenken gegen deine Fahreignung bestehen, es sei denn ... aus der Blutprobe ergibt sich wegen deines immerhin seltenen, aber regelmäßigen Konsums ein höherer COOH-THC-Wert. Diesen Wert müsstest du unbedingt noch rauskriegen, evtl. wieder anrufen, inzwischen ist ja das Gutachten da. Ein höherer THC-Wert ermöglicht der Behörde, auf gelegentlichen Konsum zu schließen, jedenfalls in den meisten Regionen. Da aber keine Verkehrsteilnahme in berauschtem Zustand vorliegt, genügt auch das nicht, um Zweifel an der Fahreignung zu wecken. Erst bei "regelmäßig" wird es ernst. Es könnte durchaus sein, dass nichts mehr kommt. -------------------- |
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13.09.2006, 19:45
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 |
Oder die Anordnung zu einem Ärztlichen Gutachten , ich finde mein Fall lag so ähnlich, kein aktives THC , sehr wenig passives von 4,0 ng/ml aber leider die 2. Auffälligkeit mit THC,naja ruf auf der Wache an und frag die Ergebnisse -......
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13.09.2006, 19:53
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Dummerweise bekommen viele Dienststellen nur den aktiven Wert zu sehen...
mfg darkstar -------------------- |
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14.10.2006, 11:57
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20874 |
Ich hab mal wider Post bekommen ,
Dieses mal von der Staatsanwanltschaft Bayreuth . Das Ermittlungsverfahren wurde in beiden fällen also §24a StVG und §29 BtmG eingestellt. Bin ich jetzt noch in den Polizeiakten? Und was kann noch kommen ? Ich bin auf jeden Fall erleichtert und danke nochmal für alle guten Ratschläge von euch ! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 22:33 |