Roller (180 ccm) seit 2 Jahren ohne TÜV aber zugelassen. Wie komme ich zum TÜV |
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Roller (180 ccm) seit 2 Jahren ohne TÜV aber zugelassen. Wie komme ich zum TÜV |
03.07.2006, 01:03
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20826 |
habe die SuFu bemüht aber nix gefunden. Ich habe einen Motorroller (Gilera Runner 180)- Ist ein Motorrad. Der TÜV ist seit 2 Jahren abgelaufen. Das Fahrzeug ist aber zugelaassen und versichert. (War zum faul zum abmelden ) Jetzt will ich zur Werkstatt um den TÜV machen zu lassen. Habe bei der Versicherung nach nem Kurzzeitkennzeichen (Rote Nummer) gefragt um den Roller korrekt und ohne die Gefahr einer Strafe (Bußgeld und Punkte) zur Werkstatt zu fahren. Die Verscierhung gibt mir aber keine Rote Nummer, da er ja zugelassen und versichert ist. melde ich ihn aber ab, und hol mir ne Rote Nummer, muss ich wohl beim TÜV ne Vollabnahme machen, da er ja nicht mehr zugelassen ist. (HU länger als 2 Jahre abgelaufen) Häh? Was mach ich nur. Ohne Rote Nummer komm ich nich korrekt zur Werkstatt und mit habe ich die Kosten und den Streß mit der Vollabnahme. Bleibt also nur der teure Transport auf dem Hänger? Witzigerweise hat mir die Versicherung und der TÜV nahegelegt trotz abgelaufnerer HU zur Werkstatt zu fahren. Jetzt kapier ich garnix mehr. Man riskiert doch Strafgeld UND Punkte. Gibt es keine bessere (günstige) Möglcihkeit? Hilfe!! danke frankfit Der Beitrag wurde von frankfit bearbeitet: 03.07.2006, 01:04 |
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03.07.2006, 06:37
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Hallo,
ich weiß ja nicht, wie groß das Motorrad (der Roller, das Leichtkraftrad) tatsächlich ist, aber: gibt es (wenn man keinen Anhänger verwenden möchte) nicht die Möglichkeit, einen "großen" Kombi zu verwenden (A6, E-Klasse, ähnliches) und das Moped einfach dort zu verladen? Wäre doch das einfachste ... . Gruss brummelbaer |
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03.07.2006, 07:22
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
So teuer ist das gar nicht, wenn man einen Transporter ausleiht. Für diese Motorradgröße reicht ein Fiat Ducato, VW T5 oder Ford Transit vollkommen aus. Diesen mietet man für einen halben Tag und bezahlt etwa 35 Euro plus etwas Diesel.
Einen Anhänger mieten, das Kennzeichen vom Motorrad abbauen, zum TÜV fahren, Kennzeichen wieder dran usw. ist das wesentlich aufwendiger und kommt in etwa auf den gleichen Preis hinaus, da man wegen der Transportsicherung schon einen Motorradanhänger verwenden sollte. Wenn die Werkstatt nicht allzu weit weg ist, könnte man das Motorrad auch bis dahin schieben. Abschleppen hingegen wäre übrigens generell verboten. |
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03.07.2006, 07:35
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Noch einfacher (und h-schweinlich günstiger):
Einen örtlichen Kurierdienst beauftragen! Erspart Abholen und Zurückbringen eines Leihtransporters und: Der Fahrer hat, entsprechend vorgewarnt, eine taugliche Auffahrrampe und ebenso taugliche Ladungssicherungsmittel greifbar; und er hilft beim Auf- und Abladen! lg c.s. |
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03.07.2006, 07:54
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Die Ratschläge nützen alle nichts. Die Owi ist bereits lange vorhanden und wenn man erwischt wird, bezahlt man (40 EUR + 25,60 EUR + 2 Punkte). Ob das Fahrzeug in der Garage, auf einem Anhänger, in einem Kombi oder aus eigener Kraft auf der Straße ist, ist dann vollkommen belanglos.
Der sinnvollste Weg ist, einfach zur Abnahme zu fahren. Das Risiko erwischt zu werden kann man nicht ausschließen. mfg Stefan |
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03.07.2006, 08:27
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20826 |
Hab ich das richtig verstanden, man bekäme die Strafe auch, wenn das Fahrzeug auf einem Anhänger steht und die Grünenn das dann sehen? Hä??? das kann ich nicht glauben... Dann kann ich ja gleich fahren, ist billiger.
Ist schon ne komische Gesetzeslücke... Man will sich korrekt verhalten, aber ist gibt keine korrektes legales Mittel! Das hätte ich in Deutschland nicht erwartet! Die Werkstatt wäre übrigens 30 KM entfernt... Auf jeden Fall Danke f.d. Antworten! |
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03.07.2006, 08:36
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
man bekäme die Strafe auch, wenn das Fahrzeug auf einem Anhänger steht und die Grünenn das dann sehen? Den Buchstaben des Gesetzes nach, ja, frankfit. Nur: Wenn Du selbst fährst, ist das Corpus Delicti offen sichtbar (und haben scharfe Augen!), in einem Kastenwagen nicht... Zitat Man will sich korrekt verhalten, aber ist gibt keine korrektes legales Mittel! Zu spät! Nicht korrekt war ja schon das Verstreichenlassen des letzten HU-Termins... lg c.s. |
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03.07.2006, 08:42
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Da die Fristüberschreitung bei HU völlg unabhängig davon in Kraft tritt, ob ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt wird oder auf einem Hinterhof steht, ist die Ordnungswidrigkeit bereits eingetreten, als die ersten zwei Monate überschritten wurden. Die Verpflichtung aus § 29 StVZO ergibt sich nämlich daraus, dass es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt.
Hättest du das Fahrzeug abgemeldet, dann hättest du jetzt zum TÜV fahren dürfen, vorausgesetzt das Fahrzeug ist versichert, und anschließend das Fahrzeug wieder anmelden können. Wobei du allerdings auch die 18 Monatsfrist überschritten hättest, was aber auf einem ganz anderen Blatt Papier steht. Und hier findest du die einschlägige Bußgeldvorschrift. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 03.07.2006, 08:43 -------------------- |
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03.07.2006, 08:45
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Ist schon ne komische Gesetzeslücke... Man will sich korrekt verhalten, aber ist gibt keine korrektes legales Mittel! Das ist keine Gesetzeslücke. Du möchtest ein ordnungswidriges Verhalten im Nachhinein legalisieren und das geht eben nicht mfg Stefan |
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03.07.2006, 10:34
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20826 |
O.K. Aber wenn das Fahrzeug nur gestanden ist? Nun ja.
Ich empfinde aber die Tatsache das ich nunmehr egal was ich tue mich illegal verhalte als Gesetzeslücke. Das ein fahrzeug ohne TÜV nicht mal auf einem Hänger transportiert werden darf ist extrem lächerlich. Wirklich peinlich... Ich glaube soetwas gibt es nur in Deutschland. Ausserdem bin ich etwas entssetzt, das TÜV und Versicherung zu illegalem Verhalten geradezu auffordern! "Fahren Sie halt zum TÜV, wird schon nix passieren"!!!! Auf der einen Seiten alles treu dem Gesetz auf der anderen brechen Sie halt das Gesetz... gruß frankfit |
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03.07.2006, 11:49
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Das Beste wäre doch: Abmelden, Versichern, zum Tüv, Anmelden. So ersparst du dir auch die doppelte Gebühr für die HU (weil 2 Jahre abgelaufen). Oder liege ich da falsch?
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03.07.2006, 12:37
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
Ich empfinde aber die Tatsache das ich nunmehr egal was ich tue mich illegal verhalte als Gesetzeslücke. Das ein fahrzeug ohne TÜV nicht mal auf einem Hänger transportiert werden darf ist extrem lächerlich. Wirklich peinlich... Ich glaube soetwas gibt es nur in Deutschland. Ausserdem bin ich etwas entssetzt, das TÜV und Versicherung zu illegalem Verhalten geradezu auffordern! "Fahren Sie halt zum TÜV, wird schon nix passieren"!!!! Du darst sehr wohl ein Fahrzeug ohne TÜV auf einem Hänger transportieren. Wenn man die abgelaufene Plakete jedoch lesen kann, muß man damit rechnen die entsprechenden Punkte und Bußgelder zu bekommen. An der doppelten TÜV-Gebühr wird man nicht umhinkommen, aber man kann das Bußgeld umgehen. Übrigens so illegal ist der Ratschlag der Versicherung und vom TÜV nicht. Sofern KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt sind pokert man da nur ob die Polizei einem auf der Fahrt anhält und ein BGB ausstellt. Beim TÜV oder in der Werkstatt wird darüber hinweggesehen. Abmelden ist übrigens eine sehr schlechte Idee, weil man da das Bußgeld direkt bezahlen darf. |
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03.07.2006, 12:48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Ausserdem bin ich etwas entssetzt, das TÜV und Versicherung zu illegalem Verhalten geradezu auffordern! Das ist kein illegales Verhalten. Deine Ordnungswidrigkeit liegt doch bereits unabhängig von einer etwaigen Nutzung des Fahrzeuges vor. mfg Stefan |
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03.07.2006, 13:19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20826 |
In Frankreich kümmern solche Sachverhalte nicht so arg. Da geht es dann halt ewtas ruppiger von Mann zu Mann zu!
Das Fahrzeug steht in einer privaten Garage. Und wird natürlich nicht benutzt, da TÜV fehlt. Die HU soll ja wohl die Verkehrssicherheit herstellen und nicht die Soicherheit bei ruhendem Fahrzeug nicht wahr. Also aus meiner Sicht wackelig. Ich bleibe dabei! TÜV und Versicherung dürfen Empfehlungen a la "Vielleicht werden Sie ja nicht erwischt..." m.E. nicht geben. Müssen sie doch generell immer im Sinne der Gesetze handeln. Ich meine auch das es sich nicht um eine Ordnungswiidrigkeit handeln dürfte, wenn das fahrzeug steht! Aber trotzdem vielen Dank für die vielen Tipps! Und: Nicht persönlich nehmen, wenn ich hier auf meinem Standpunkt beharre. Was ich tun soll weiss ich immer noch nicht... Fahrzeug auf nen Hänger und TÜV-Plakette zerkratzen? Klingt alles irgendwie nach Schildbürgerstreich. Ich werde wohl fahren und mich schwarz ärgern wenn ich angehalten werde. Und den Beamten von diesem Forum erzäheln. Oder doch nicht. Ich schlafe mal drüber. Vielleicht is auswandern auch ne Lösung. Meine Tante in Amerika lacht sich schlapp über diese Story! gruß frankfit |
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03.07.2006, 13:42
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Ich bleibe dabei! TÜV und Versicherung dürfen Empfehlungen a la "Vielleicht werden Sie ja nicht erwischt..." m.E. nicht geben. Müssen sie doch generell immer im Sinne der Gesetze handeln. Na gut, dann diese saubere Empfehlung: Gehe zur nächsten Polizeidienststelle oder zur Bußgeldstelle und zeige Dein ordnungswidriges Verhalten an. Nach Zahlung von 65,60 EUR (40 + 25,60) und dem Empfang von 2 Punkten wird man Dich auffordern unverzüglich eine HU durchführen zu lassen Zitat Ich meine auch das es sich nicht um eine Ordnungswiidrigkeit handeln dürfte, wenn das fahrzeug steht! Mit der Meinung stehst Du nicht alleine da. Leider haben alle Gleichgesinnten vor Gericht verloren..... mfg Stefan |
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03.07.2006, 14:20
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20826 |
Ja genau. Ich zeige meine Ordnungswidrigkeit selber an. Dann wird der Beamte das korrekt aufnehmen, mich zur Seite bitte und mich fragen ob ich das ernst meine. Ja, werde ich sagen, schließlich kann ich erst dann wieder fahren. Wenn alles aufgenommen ist und ich gehe, werden die sich dort kaputt lachen. Sie lachen dann also auich über diese Art von Gesetze und Verordnungen. Aber da klopft schon der nächste.
Nochmals danke! |
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03.07.2006, 20:02
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Anmerkung Moderator:
Da es hier offensichtlich nicht möglich ist, einen gemeinsamen Nenner zu finden und beide Parteien auf jeweils ihre Meinung beharren und der Thread langsam in Polemik erstarrt, schließe ich diesen hiermit. Dennoch ein Dank allen Diskussionsteilnehmern, die hier sachdienliche Hinweise gegeben haben. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 02:08 |