Vorwurf Missbrauch von roter Nummer 06 |
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Vorwurf Missbrauch von roter Nummer 06 |
21.06.2006, 16:32
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 21.06.2006 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 20516 |
ich wollt euch mal um Rat fragen. Die Vorgeschichte: Ich war mal vor 4 Wochen bei einem Kunden, der Autohändler ist und eine Werkstatt betreibt. Der Inhaber hatte dort einen abgemeldeten Wagen ( Mercedes ) stehen, den ich recht interessant fand, da ich einen Bekannten habe, der genau dieses Modell sucht. Nun hatte mir der Inhaber angeboten, den Wagen doch am Samstag abzuholen, damit ich dann am selben Tag zu meinem Bekannten fahren fahren konnte. Dazu machte er seine roten Kennzeichen dran, füllte das kleine rote Büchen aus und ich düste los. Am Montagmorgen stellte ich das Fahrzeug wieder beim Händler hin, da der Bekannte leider - wegen zu wenig Knete - keine Interesse hatte. Doch ich hatte mittlerweile am Fahrzeug gefallen gefunden und fragte den Händler, ob ich den Mercedes nochmal selbst anschauen könnte. Der Händler bot mir an, das ich das Fahrzeug am Wochenende noch mal haben könnte. Gesagt getan, Samstag das Fahrzeug wieder abgeholt, die Kennzeichen waren schon dran und das rote Heftchen lag auf der Beifahrerseite, wo diesmal nur "Mercedes" und seine Unterschrift eingetragen wurde. Ich dachte nix dabei und fuhr los. Da aber an dem Fahrzeug mehrere technische Mängel auffielen, brachte ich das Fahrzeug am Montag zurück mit dem Hinweiß, dass ich erst das Fahrzeug Interesse hätte, wenn diese Mängel behoben werden würden. Zwei Wochen später, also am letzten Samstag konnt ich das Fahrzeug wieder abholen und den bis heute ( Mittwoch ) ausgiebig Probefahren. Immerhin sollte das Fahrzeug auch 30000 Euro kosten und damit war ich schon froh, dass ich diese Möglichkeit hatte. Ich bin schon etwas mehr Landstrasse gefahren und auch gestern mal zum Supermarkt. Aber auch nur deshalb, weil ich sonst kein Fahrzeug da hatte, da es ja beim Händler stand. Heute morgen kam ich dann mit dem Fahrzeug zum Händler und dort stand schon die Polizei und hatte auf mich quasi gewartet. Die haben sofort, das rote Kennzeichen und den Mercedes beschlagnahmt, und haben nur von mir meine Personendaten aufgenommen und sagten nur, dass ein Verdacht auf Missbrauch der roten Nummerschilder vorliegen würde. Sonst nix... Meine Frage: Kann mir irgendwas vorgeworfen werden oder erwarten mir nun irgendwelche Strafen ? Ich meine, das rote Buch wurde das dritte Mal korrekt ausgefüllt, sogar mit Fahrgestellnr. usw. Bin völlig nun ratlos... denn mich hat es schon verwundert, dass die gleich auch den Mercedes abgeschleppt haben Weiss da jemand zufällig Rat oder ist sowas schon von Euch auch passiert ? Der Beitrag wurde von Taiphun bearbeitet: 21.06.2006, 16:35 |
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22.06.2006, 08:24
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Das rote Fahrzeugscheinheft muß eigentlich nur einmal mit den Daten des Fahrzeuges, nämlich VOR der ERSTEN Fahrt, versehen werden. Ansonsten sollte dies eigentlich als Fahrt zum Kaufanreiz gewertet werden. Allerdings wird die Verwaltungsbehörde das Fahrtenbuch sehr genau prüfen und evtl. Zeugen haben die dich mit diesem Fahrzeug vorher schon einmal gesehen haben. Das Fahrtenbuch sollte also korrekt ausgefüllt sein. Etwas kritisch könnte der Supermarkteinkauf und die Dauer der Probefahrt sein, hier kommt es aber auf eine schlüssige Begründung an.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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22.06.2006, 08:47
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 12.03.2006 Wohnort: Koenigswinter Mitglieds-Nr.: 17485 |
Der Verdacht des Mißbrauchs kommt daher das hintereinander der Mercedes jedesmal übers WE "probegefahren" wurde.
Ich denke aber mit der schlüssigen Begründung wie du sie angegeben hast wird der Händler seine roten Nr. wiederbekommen. Das Problem ist wirklich der Supermarkt einkauf. Hast du das zugegeben??? Das Fahrtenbuch muß korrekt ausgefüllt sein. Es reicht auch ein Eintrag in roten Farzeugscheinheft VOR antritt der Fahrt und jede weitere Fahrt muß ins Fahrtenbuch eingetragen werden..... |
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22.06.2006, 17:09
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 623 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 |
Der Supermarkteinkauf sollte kein ernstes Problem sein. Wenn ich auf der Probefahrt feststelle, daß Öl fehlt, kann ich dieses durchaus unterwegs kaufen ... auch im Supermarkt.
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22.06.2006, 17:45
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Das Problem dürfte sein, daß eine "Privatperson" mit der 06-er gefahren ist und kein Werkstattangestellter, noch dazu zu Zeiten, wo keine Werkstatt offen hat.
Diese Umstände führen dann dazu, hier Mißbrauch anzunehmen, denn der TE sagte ja auch Zitat also am letzten Samstag konnt ich das Fahrzeug wieder abholen und den bis heute ( Mittwoch ) ausgiebig Probefahren. Sowas ist m.W. nicht durch den Verwendungszweck der 06-er gedeckt.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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23.06.2006, 13:07
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 21.06.2006 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 20516 |
Also ich bin natürlich schon mit dem Wagen einmal zum Supermarkt gefahren, da ja auch mein eigenes Fahrzeug beim Händler stand. Mit welchen Fahrzeug sollte ich es sonst machen ? Hätte ich wieder am Samstag zum Händler zurück gemusst, den Wagen tauschen, einkaufen, zurück zum Händler und weiter Probefahren ??
Die Fahrten am Wochenende konnten alleine von meinerseite durchgeführt werden, da ich in der Woche beruflich unterwegs bin und ich sonst dafür keine Zeit gehabt hätte. Somit hatten wir im positiven Sinne "gedacht": Ich kann am Wochenende den Wagen mit meiner Frau und Familie probe(er)fahren und der Händler muss nicht auf das Kennzeichen im Betrieb verzichten, wenn er Überführungsfahrten aus seiner Werkstatt machen muss. Und wie schon der Verkäufer auch meinte, dafür sei auch das Kennzeichen nach seinem Wissen auch da... @Offroad-Events:Das rote Buch wurde denmach penibler ausgefüllt, wie es eigendlich musste. Somit kann ich zumindest daher keinen Verstoß erkennen. Der Verkäufer meinte, er muss nebenher noch ein Fahrtenbuch führen, was er wohl nicht immer korrekt - wegen Zeitmangels ab- und zu- nicht gemacht hat. Aber das deshalb so ein großer Aufwand betrieben wird, inkl. Beschlagnahmung des Fahrzeugs ??? Hätte da nicht eine Abmahnung oder gar Entzug der roten Nummer gereicht ? Bisher hab ich aber nix mehr vom Verkäufer und Polizei gehört .. bin mal gespannt, was da auf mich zukommt. Was kann mir denn passieren, wenn der Verkäufer da schlampig war ?? |
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23.06.2006, 13:55
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Hätte ich wieder am Samstag zum Händler zurück gemusst, den Wagen tauschen, einkaufen, zurück zum Händler und weiter Probefahren ?? So in etwa. Eine ausgiebige Probefahrt am Stück samstags bzw. zu Öffnungszeiten der Werkstatt geht da noch durch, auch wenn man schon Ärger bekommen kann, wenn jemand fährt, der nichts mit der Werkstatt im engeren Sinne zu tun hat, ist auch eine Versicherungsfrage. Aber über mehrere Tage und das WE fahren, noch dazu private Erledigungen machen, die nicht mit dem Fahrzeugkauf direkt in Verbindung stehen, da reagiert Vater Staat schon mal etwas mimosenhaft.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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23.06.2006, 17:14
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 21.06.2006 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 20516 |
Danke Euch erstmal für die ersten Infos.
Ich bin heute mal vorsichtshalber doch zum Rechtsanwalt gegangen und mich beraten lassen. Grundsätzlich ist es zumindest für mich so, dass ich nix zu beführchten habe. Ich als Kaufinteressent muss mich bei einer Kaufabsicht nur vergewissern, dass das Fahrzeug einen verkehrssicheren und auch in einem zulassungfähigen Zustand befindet. Hinzu kommt, dass ich das rote Buch korrekt mit der Fahrgestellnummer & Co und unterschrieben vom Inhaber bei mir führe. Dieses ist quasi der Ersatz für den Fahrzeugschein und muss, wie schon Offroad-Events erwähnte, nur einmal vor jeder Fahrt, wenn ich den Wagen entgegen nehme, vom Inhaber neu eintragen und unterschrieben sein. Da der Verkäufer auch mit Autos handelt und den Mercedes mir überlassen hat, um eine Kaufinteresse zu wecken, ist es nach Meinung des Rechtsanwalt egal, ob ich mit dem Cabrio durch die Waschanlage ( wegen Dichtigkeit ) oder nach Aldi damit fahre. Denn gerade die Größe eines Kofferraums und die Erreichbarkeit ( z. B. zu hohe Ladekante ) kann ein wichtiges Kaufkriterium sein und kann auch eine Probefahrt beinhalten. Auch die Länge der Probefahrt sei bei 2 Werktagen völlig im Rahmen der Tolleranz. Dieses wäre anders, wenn das Kennzeichen nur für die Werkstatt in Gebrauch wäre. Vielleicht helfen jemand anders diese Informationen und ich warte erstmal nun ab, wann der Wagen wieder zurück ist. Der ist übrigens wegen den o.g. Punkten (dass das Fahrzeug einen verkehrssicheren und auch in einem zulassungfähigen Zustand befindet) beschlagnahmt worden. Denn es könnte ja sein, dass der Wagen nur deshalb mit einer roten Nummer gefahren wird, weil an dem Wagen nicht-eintragunsfähige Teile verbaut wurden ( z. B. Tuning usw. ). Was ich nun nicht hoffe, wobei ich selbst dann auch auf der sicheren Seite bin und der Verkäufer nach den ganzen Querelen mir einen bessern Preis macht |
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26.06.2006, 13:19
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 483 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 2313 |
Also missbräuchliche Verwendung sieht anders aus, aber da bin ich einer der Liberaleren von der Verwaltung. Durch Deine schlüssige Argumentation kann Dir oder dem Händler doch kein Vorwurf gemacht werden.
Als Gegenfrage: Wenn ich einen LKW für den Fernverkehr kaufe, dann kann ich den doch auch mal eine Woche auf Tour schicken, da er vorher eh nicht zurück kommt und ich dann weis, was für Macken die Maschine hat. Antwort: Das wäre für mich auch eine Probefahrt. -------------------- Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit! |
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