Minimale zulässige Straßenbreite - bitte Hilfe |
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Minimale zulässige Straßenbreite - bitte Hilfe |
17.06.2006, 17:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20388 |
Unser Hof bzw. unsere Parkmöglichkeiten sind über eine kleine öffentliche Straße befahrbar. Diese läuft in Richtung unserer Parkmöglichkeiten V-Förmig auseinander. Unser Nachbar ein Radio-/und Fernsehtechniker parkt in dieser kleinen Straße. Dummerweise an der engsten Stelle. Nun wird diese Straße so eng, daß meine Frau schon einmal sein Auto gestreift hat. Wir haben ihn gebeten sein Auto einen Kastenwagen einen bis eineinhalb Meter weiter nach vorne zu parken um die Durchfahrt zu erleichtern. Das wäre parktechnisch kein Problem. Er aber ist absolut uneinsichtig. Jetzt würde ich gerne wissen welche Breite eine Straße minimal haben muß. Ich glaube nämlich so wie mein Nachbar parkt wird diese Breite unterschritten. Bitte um Hilfe. Thomas |
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17.06.2006, 17:18
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
3 Meter!
Genauer: 3,05 Meter... (2,55 Meter für LKW + je 25 cm Seitenabstand) Was sagt die Ordnungsamt hierzu? Wenn er nicht einsichtig ist, dann sollen die mal "zufällig" vorbei kommen! Oder kennst du jemand zufällig, der in die örtliche Feuerwehr ist? Dann sollen die mal bei dir ne Übung machen! -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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17.06.2006, 17:18
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 |
Die Mindestbreite Die überigbleibt beträgt min 3,05m damit auch FZg der Feuerwehr und des Rettungsdienstes durchfahren können.Wenn du in einem kleineren Ort wohnst sprech mal mit der FFW ob sie mal bei dir Üben wollen ?
@Rob war mal wieder schneller -------------------- Gruß Werner
Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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17.06.2006, 17:24
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
-------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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17.06.2006, 17:54
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20388 |
Vielen Dank @Rob & Trucker,
Ihr habt mir sehr geholfen. Ich werde ihm das jetzt erst mal so sagen und wenn dann immer noch keine Einsicht kommt, dann werde ich weiter vorgehen wie ihr es vorgeschlagen habt. Es kann nämlich nicht sein, daß wir oder die anderen Mieter in unserem Haus ständig unsere Auto irgendwo anschrammen. Und das sicher nicht weil wir nicht fahren könnten. Danke und Gruß Thomas |
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Gast_Klabautermann_* |
17.06.2006, 17:59
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#6
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Es kann nämlich nicht sein, daß wir oder die anderen Mieter in unserem Haus ständig unsere Auto irgendwo anschrammen. Da müsst ihr natürlich aufpassen, da ihr den Schaden auch ersetzen müsst, wenn ihr ein falsch parkendes Fahrzeug beschädigt, da von einem stehenden Fahrzeug keine Gefahr ausgeht. Ich würde, wenn man wirklich nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeikommt und zum Vorbeifahren sogar die Fahrbahn verlassen müsste (Gehweg/Radweg) stehenbleiben und die Polizei anrufen. Die werden dann dementsprechend einschreiten. |
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18.06.2006, 10:57
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#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20388 |
@Klabautermann
Hallo, nicht das Fahrzeug meines Nachbarn, der so dämlich parkt wurde beschädigt, sondern zum ersten unser Auto, das hatte nach dem Kontakt mit der Stoßstange seines Transits eine etwa 20 cm lange Delle, zum Glück ohne Lackschaden. Zum Zweiten wurde das Auto meiner Nachbarin beschädigt, die hat sich den Spiegel abgefahren. Jeweils wurde das Auto des Fernsehtechnikers nicht beschädigt. Nur mittlerweile macht er das mit absicht, daß er so parkt. Er wartet immer bis wir uns vorbeigezwängt haben und dann erst fährt er sein Auto in seine Garage. Der Abstand zwischen seinem Auto und der Wand betrangt nicht mehr als etwa 2,10m. Die Einfahrt ist jedoch auch noch abgewinkelt, so daß wenn man den richtigen Winkel nicht erwischt, man gar nicht vorbei kommt. Würde er nur etwa 1,5m weiter nach vorne parken würde sicht die Breite der Einfahrt etwa auf 3,5m ausdehnen. Keine Ahnung warum er das nicht einsieht. Ich denke im Endeffekt werden wir nicht ums Ordnungsamt herumkommen. Obwohl ich diese Lösung eingentlich nicht mag. Gruß Thomas |
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18.06.2006, 12:43
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
Drohe ihm doch einfach mal mit dem Handy in der Hand, dass du die Polizei rufst, wenn er sich nicht sofort da wegbewegt. Entweder, er zockt oder er fährt sein Auto weg.
Dummerweise bringt sein Pokerface nix ... Warum ist es eigentlich so wichtig, dass er Radio- / Fernsehtechniker ist ? |
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