Führerschein Klasse C,CE/79, Welche Anhänger kann ich ziehen? |
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Führerschein Klasse C,CE/79, Welche Anhänger kann ich ziehen? |
14.06.2006, 12:29
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20292 |
ich besitze Führerschein Klasse C,CE/79, welche Anhänger kann ziehen? MFG wowi |
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14.06.2006, 12:32
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Eintrag im FS: "79(C1E>12000kg, L<=3"
("C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse. Ergo: max. 11 Tonnen, KEIN Sattelauflieger. mfg darkstar -------------------- |
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14.06.2006, 12:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
FAQ: Umschreibung alter "3er" (BRD) (Besitzstände | CE79 | Achsanzahl)
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.06.2006, 15:57
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Hmmmm ... die Kombination C und CE79 ist aber ungewöhnlich. Entweder jemand hat einen umgeschriebenen 3er mit dem CE79, dann ist aber kein C dabei. Oder jemand hat Klasse 2 umgeschrieben und dann damit C und CE, aber kein 79.
Oder (wenn das hier richtig ist) ein umgeschriebener 3er mit CE79 und einer Klasse C, die separat noch zusätzlich erworben wurde - ist natürlich auch möglich. Dann wundert es mich nur ein bisschen, warum man in dieser Situation nicht gleich C und CE zusammen macht, um dann damit alle LKWs bzw. Anhänger ohne Einschränkungen fahren zu dürfen. Denn das Zugfahrzeug darf hier zwar über 7,5 Tonnen haben, beim Anhänger gibt's aber Einschränkungen. brummelbaer Hallo, ich besitze Führerschein Klasse C,CE/79, welche Anhänger kann ziehen? MFG wowi (Achja, ich hoffe mal, dass ich mit meiner Überlegung nicht völlig falsch liege, falls ich das hier richtig verstanden habe ...) |
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14.06.2006, 16:28
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 |
Oder (wenn das hier richtig ist) ein umgeschriebener 3er mit CE79 und einer Klasse C, die separat noch zusätzlich erworben wurde - ist natürlich auch möglich. Dann wundert es mich nur ein bisschen, warum man in dieser Situation nicht gleich C und CE zusammen macht, um dann damit alle LKWs bzw. Anhänger ohne Einschränkungen fahren zu dürfen. Denn das Zugfahrzeug darf hier zwar über 7,5 Tonnen haben, beim Anhänger gibt's aber Einschränkungen. Gibt mehrere Möglichkeiten. Eine denkbare wäre zum Beispiel, dass die FE der Klasse C vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Warum also sollte ich eigenes Kapital investieren, wenn ich eh nur Klasse-C-Fahrzeuge fahre? -------------------- |
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14.06.2006, 16:30
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Eine viel wahrsscheinlichere Möglichkeit ist, das er C1 meinte. Und niemand braucht sich hier den Kopf zu zerbrechen.
mfg darkstar -------------------- |
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14.06.2006, 19:37
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
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15.06.2006, 11:10
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 |
Hallo,
so ungewöhnlich ist die Kombination nicht. Bei uns (Freiwillige Feuerwehr) wurde auch der C-Führerschein bezuschusst. Da keine Anhänger vorhanden sind, haben die meisten nur den C ohne E gemacht, die Altinhaber der Klasse 3 haben zudem den CE(79...) und T bei der Umschreibung beantragt und auch bekommen. Die Führerscheine enthalten dann: (evtl. A, A1) B, BE, C1, C1E, C, CE(79...), M, L, T Mit der Kombination C + CE(79...) aus dem alten 3er dürfen gefahren werden: - Fahrzeuge über 7,5t zul. GG ohne Anhänger © - Fahrzeuge über 7,5t zul. GG mit Anhänger bis 750kg zul. GG © - Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG mit Anhänger, wobei das zul. GG des Anhängers max. dem Leergewicht des LKW entsprechen darf und das zul. GG des Zuges max. 12t betragen darf. Auch Sattelzüge, die diese Bedingungen erfüllen (C1E) - Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG mit Anhänger, Zug darf insgesamt max. 3 Achsen haben (Tandemachse unter 1m Abstand = 1 Achse), keine Sattelzüge (CE(79...)) - Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG mit beliebigen (im Falle einer Zugmaschine bis zu zwei) zulassungsfreien Anhängern (CE(79...)) - Fahrzeuge bis 3,5t mit und ohne beliebigen Anhängern (B, BE) Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der StVZO (max. Gewichte, zulässige Gespanne, Anhängelasten usw.) Gruß, Michael |
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15.06.2006, 11:14
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Hallo MichaelW,
danke für deine umfangreichen Erläuterungen. Nun ja, C/CE /79) hab ich ja sowieso nicht, nur den A1, A / B, BE / C1, C1E / M L T, das reicht für mich dann aus, und damit bin ich zufrieden . Gruss brummelbaer |
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