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> Vorläufiger Führerschein, nach bestandener MPU ;-)
Jalapeno
Beitrag 12.06.2006, 10:12
Beitrag #1


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Hab mal ne Frage;

kann man sich einen vorläufigen Führerschein austellen lassen
bevor man den Richtigen Führerschein wieder bekommt?
Also ich habe letzte Woche den Antrag auf Neuerteilung gestellt
und könnte durch das letzte Woche absolvierte Mainz Modell 77
am 1.7.06 wieder fahren...
Um die Zeit zu überbrücken, würde das gehen

Vielleicht kann jemand meinen alten Beitrag posten
MPU Bestanden!!!
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Lexus
Beitrag 12.06.2006, 10:18
Beitrag #2


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Nein, wenn du derzeit keine Fahrerlaubnis hast, dann gibt es auch keinen vorläufigen Führerschein.

Dein Posting ist auch nicht ganz klar: IN der Überschrift nimmst du Bezug auf die MPU, im Beitrag selbst auf Mainz 77, beides hat aber nichts miteinander zu tun. Oder war Mainz 77 noch eine Auflage aus einem MPU-Gutachten?


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corneliusrufus
Beitrag 12.06.2006, 10:53
Beitrag #3


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Einen vorläufigen FS kannst Du Dir erst ausstellen lassen, wenn Du alle Bedingungen für eine FE erfüllt hast. Bsp. um die Zeit zu überbrücken, bis der EU-Karten-FS aus der Bundesdruckerei kommt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Jalapeno
Beitrag 14.06.2006, 07:59
Beitrag #4


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Also um meine Geschichte kurz hier nochmal aufzugreifen:

Ich bin am 10.10.05 mit 1,66 Promille (BAK) auf der Autobahn als Geisterfahrerin aufgefallen.
Habe dann 2 Monate später den Gerichtsbeschluss bekommen mit einer Sperrfrist von
10 Monaten. In den 10 Monaten habe ich eine 7-stündige Intensivberatung gemacht, Leberwerte
abnehmen lassen. Dann am 25. April zur MPU gegangen. Und sofort bestanden. Dann habe
ich das Mainzer Modell 77 gemacht um meine Sperrfrist zu verkürzen (Nach Erhalt meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung). Also statt 1.10.06 auf
1.07.06 runterzufahren. Das MainzModell77 habe ich vor 2 Wochen absolviert und mache derzeit
noch das Aufbauseminar (NAFA) da ich zur Tatzeit noch in der Probezeit war. Habe vor 2 Wochen also
mein Antrag auf Neuerteilung mit allem drum und dran abgeschickt und mein Gnadengesuch zur Sperrfristverkürzung der Staatsanwaltschaft zukommen lassen. Nun steht meinem Führerschein am 1.7.06 nichts mehr im Wege. Aber da ich den Antrag auf Neuerteilung erst vor 2 Wochen abgeschickt habe,
und das Aufbauseminar (Teilnahmebescheinigung) noch nachreichen muss, befürchte ich, dass es wohl
nicht ganz bis zum 1.07.06 klappt. Deshalb war meine Frage ob ich von der Zeit wo meine Sperrfrist
abläuft bis zum vollständig frisch gedruckten Führerschein einen vorläufigen Führerschein gibt. Habe ich gehört und der soll 8 oder 10 EUR kosten. Meine Teilnahmebescheinigung des NAFA-Kurses gebe ich am 22.06. diesen Monats noch ab und damit sollte die Führerscheinstelle alle Daten haben...

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
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Lexus
Beitrag 14.06.2006, 08:15
Beitrag #5


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Nein, unter diesen Umständen ist eine vorläufige Erteilung nicht möglich. Die FE-Behörde muss auch erst den Beschluss des Gerichts (nicht der StA) über die Abkürzung der Sperrfrist in Händen haben. Vorher läuft gar nichts.

Dann könnte es allerdings sein, dass der Führerschein nicht rechtzeitig fertig von der Bundesdruckerei geliefert wird. In diesem Ausnahemfall könnte die Behörde evtl. eine sog. befristete Prüfungsbescheinigung erteilen.

Dies ist aber nicht unbestritten, weil die befristete Prüfungsbescheinigung gem. § 22 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung eigentlich nicht für den Fall vorgesehen ist, dass bei einer Wiedererteilung gar keine Prüfung nötig ist. Es wird aber verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass man auch in einem solchen Fall eine befristete Prüfungsbescheinigung erteilen darf.

Es gibt auch noch eine andere exotische Möglichkeit: Die Behörde könnte einen "Ersatzführerschein" erteilen mit der Ausnahmegenehmigung nach § 74 FeV: nämlich Befreiung von der Pflicht, einen Kartenführerschein mitzuführen.

Ob du deine Behörde zu derartigen umstrittenen Maßnahmen überreden kannst, vermag ich nicht zu sagen. Gerichtsurteile zu diesem Thema sind mir nicht bekannt.


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Mr.T
Beitrag 14.06.2006, 11:40
Beitrag #6


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Zitat (Jalapeno @ 14.06.2006, 08:59) *
Dann am 25. April zur MPU gegangen. Und sofort bestanden. Dann habe
ich das Mainzer Modell 77 gemacht um meine Sperrfrist zu verkürzen (Nach Erhalt meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung). Also statt 1.10.06 auf
1.07.06 runterzufahren. Das MainzModell77 habe ich vor 2 Wochen absolviert und mache derzeit
noch das Aufbauseminar (NAFA) da ich zur Tatzeit noch in der Probezeit war. Habe vor 2 Wochen also
mein Antrag auf Neuerteilung mit allem drum und dran abgeschickt

Du hast die MPU gemacht, bevor du den Antrag auf Neuerteilung gestellt hast? think.gif Wer hat denn die Fragestellung zur MPU formuliert? Wie kam deine FS-Akte zur Untersuchungsstelle?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lexus
Beitrag 14.06.2006, 11:46
Beitrag #7


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Das würde mich auch sehr interessieren, weil es meine Ansicht stützen könnte, dass man jederzeit freiwillig mit Unterstützung der FEB eine MPU absolvieren kann.


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corneliusrufus
Beitrag 15.06.2006, 10:08
Beitrag #8


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Jetzt wird das richtig spannend. Bin ganz Ohr (und Auge).

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Führerscheinloser
Beitrag 16.06.2006, 02:37
Beitrag #9


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Hallo zusammen,

habe meine MPU auch vor dessen Anordnung freiwiilg gemacht und diese dann beim Gericht, plus Bescheinigung eines absolvierten Kurses eingereicht um eine Sperrfristverkürzung zu erreichen. Ergebnis steht noch aus, sieht aber ganz gut aus nach Rücksprache mit dem Richter und des Sta. Macht ja auch irgendiwe Sinn, dass ich mich freiwillig testen kann, wenn ich der Meinung bin, ich hätte es nötig....FS Akte war nicht nötig, die existiert ja auch teilweise noch gar nicht, wenn nichts rechtskräftig ist. Die Fragestellung ergibt sich i.d.R. aus dem Delikt, wobei die Psychologen meistens wissen, auf welche Fragestellung es hinausläuft. So wie es aussieht, nach einem Telefongespräch mit der FEB, wird das Gutachten anerkannt, sodass ich nicht nochmals eine angeordnete MPU machen muss. Da ich mit der Neubeantragung und dem Ablauf der Sperrfrist, sofern es denn etwas wird, nicht hinkomme, d.h. alle Unterlagen vorhanden sind, jedoch durch die Verkürzung erst nach Sperrfristablauf, interessiert mich die Frage des vorläufigen Führerscheins auch sehr. Vielleicht weiss jemand mehr, der es schon mal praktisch erlebt hat, bin für Hinweise dankbar.



Gruss,


FL
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Lexus
Beitrag 16.06.2006, 09:02
Beitrag #10


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Genauso stelle ich mir das auch vor; ich gehe sogar noch weiter und behaupte, die FE-Behörde muss an einer freiwilligen MPU mitarbeiten, indem sie eine Fragestellung und die Akte zur Verfügung stellt.

Diese Auffassung wird aber von vielen hier im Forum bestritten, die die Auffassung vertreten, dass eine MPU nur nach Antragstellung auf FS-Erteilung angeordnet werden kann.

Interessant, mal eine Wiederlegung aus der Praxis zu erfahren.

Meinen derzeitigen Kenntnisstand habe ich hier zusammengetragen.


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Führerscheinloser
Beitrag 16.06.2006, 12:53
Beitrag #11


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Hallo,

Lexus: Wir hatten ja vor einiger Zeit schonmal darüber diskutiert. Was damals leider nicht geklappt hat, war die Aufhebung der vorläufigen Beschlagnahmung. Die Argumentation seinerzeit war, dass die Ungeeignetheit aus psychologischer Sicht ausgeräumt wurde und es in der Verhandlung zur Herausgabe des FS kommt. Daher besteht der Grund für die vorläufige Entziehung nicht mehr, da diese in der Verhandlung nicht bestätigt wird. Leider ist die Sta dem seinerzeit nicht gefolgt, und der FS wurde nicht herausgegeben. Die Begründung war recht abenteuerlich, jedoch lohnte sich die Beschwerde nicht, da eine Sperrfristverkürzung inzwischen aufgrund der verstrichenen Zeit ein besseres Ergebnis bringen würde. Im oberen Fall wäre es in ein Fahrverbot umgewandelt worden, sodass ich die Punkte bekommen hätte. Für ein paar Wochen, die ich hätte früher fahren dürfen, macht das keinen Sinn, daher lieber die Entziehung und mit einem frischen Punktekonto starten. Wie gesagt, die Sache ist noch nicht durch, ich bin aber ganz zuversichtlich. Um das ganze bei der FEB zu beschleunigen, bringe ich die Unterlagen wie Führungszeugnis etc. selbst bei. Mal sehen, wie es endet und ob ein vorläufiger FS ausgestellt wird.

Bzgl. der Führerscheinakte: Die FEB kann die Akte mglw. nicht übersenden, weil ohne rechtskräftiges Urteil (d.h. man hat Einspruch erhoben und es liegt noch kein Beschluss vor), noch gar keine Akte existiert. Ich war bei der FEB um meine Akte einzusehen, und mir wurde eben obiges mitgeteilt. Wie gesagt, ich kann mich freiwillig testen lassen, wenn ich meine es wäre nötig, warum auch nicht. Wobei das wohl laut der MPU Stelle nicht sehr häufig vorkommt, und schon für etwas Erklärungsbedarf sorgt, letztendlich aber möglich ist.

Wie erwähnt, falls jemand praktische Erfahrungen bezüglich des vorläufigen FS hat, bin ich sehr daran interessiert, wie und ob es funktioniert.

Gruss,

FL
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corneliusrufus
Beitrag 16.06.2006, 19:37
Beitrag #12


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Es freut mich ausgesprochen, wenn jemand nicht auf das Regelverfahren der FEV (oder FEB) zuwartet, sondern den Nachweis der (Wieder-)Geeignetheit aktiv unabhängig davon führt.

Für mich war und ist das Regelverfahren nur ein Ausdruck eines möglichen Weges, der besonders beschrieben und geregelt wurde. D.H. nicht, dass damit alle Nachweise nur entsprechend dem Regelfall zu führen seien seitens des Bürgers., zumal die inhaltlichen Vorgaben (= Sinn der Vorschrift) eingehalten werden. lediglich der Ablauf wird - ohne den Sinn der Vorschrift zu verkehren - abgekürzt bzw. vorgezogen.

Insbesondere wird man damit dem Einzelfallprüfungscharakter gerecht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Führerscheinloser
Beitrag 16.06.2006, 20:56
Beitrag #13


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Hallo Cornelius,

ich bin froh, dass es Dich hier gibt. Auch wenn ich bisher nicht viel beigetragen habe, so habe ich dennoch die Postings fast täglich verfolgt und nahezu mein komplettes Wissen hieraus gezogen. Daher einmal ein herzliches "Dankeschön" an Dich und alle anderen permanenten Poster.

So, sorry für den Missbrauch des Beitrags, musste aber mal sein. Daher, back to Topic....

Gruss,


FL
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mic3700
Beitrag 18.06.2006, 10:35
Beitrag #14


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also ich habe auch einen vorläufigen Schein bekommen. Wenn Du die MPU bestanden hast, alle Papiere da sind (Auszug von Flensburg, Führungszeugniss, Sehtest, Bescheinigung vom Doc etc.) kannst Du mit der positiven MPU zur Führerscheinstelle gehen, und den vorläufigen abholen. Der EU Führerschein wird dann erst nach ca. 2- 3 Wochen kommen. Allerdings darfst Du mit dem vorläufigen nicht ins Ausland fahren. Gruss mic wavey.gif
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Führerscheinloser
Beitrag 18.06.2006, 23:02
Beitrag #15


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Mic,

Ah, sehr interessant. Ging das sofort, nachdem alle Unterlagen vorgelegt wurden, d.h. mit Unterlagen reingehen, mit Führerscehin raus oder wie lange dauert das ganze etwas? Von einer ärztlichen Bescheinigung habe ich noch nicht gehört. Um was handelt es sich da? Wurde die medizinische bzw. physilogische Eignung nicht schon im Rahmen der MPU bestätigt?

Noch was: Es gibt wohl zwei unterschiedliche Arten der Unterlagen in Abhängigkeit welche "alte Klasse 3" man hatte. Ich dzrfte mit meinem alten Schein bis zu 7,5t fahren, meine ich zumindest. Habe den FS 1995 gemacht, denke da war es noch so. Heisst das, ich muss einen Erste Hilfe Kurs beibringen, ein augenärztliches Attest und die Bestätigung des Arztes? Oder reichen die "normalen" Unterlagen wie SMU Kurs Sehtest etc. aus?

Danke,


Gruss,


FL
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Mr.T
Beitrag 18.06.2006, 23:27
Beitrag #16


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Zitat (Führerscheinloser @ 19.06.2006, 00:02) *
Heisst das, ich muss einen Erste Hilfe Kurs beibringen, ein augenärztliches Attest und die Bestätigung des Arztes?

Ja.
Zitat (Führerscheinloser @ 19.06.2006, 00:02) *
Oder reichen die "normalen" Unterlagen wie SMU Kurs Sehtest etc. aus?

Nein.


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Gruß Mr.T

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Tnixm
Beitrag 19.06.2006, 13:39
Beitrag #17


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....bei mir war es so, daß ich die FS-prüfung für die Klassen A und B neu ablegen musste....habe dann B im Dezember gemacht und noch am selben tag einen vorläufigen FS erhalten (nur klasse B)...den EU-Fs gabs dann erst im März, als es wieder warm genug war um A-prüfungen abzunehmen...(war 2004)


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Jalapeno
Beitrag 19.06.2006, 14:57
Beitrag #18


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Hallo zusammen,
also - ich habe nach meiner ersten Psychologischen Intensivberatung
sofort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle
angefordert die mir die Teilnahme am Mainz77 berechtigt. Die Führerscheinstelle
hat darauf hin ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert, ich hab alles gebracht
und meine Fragestellung bei der MPU war, ob ich wieder mit Alkohol am Steuer
auffällig werde und ob es einen Sinn macht am Modell Mainz77 teilzunehmen.
Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte dann die FS-Stelle schon alle
Akten aus Flensburg etc. und ich hab mir dann beim MPU-Infoabend gleich nen
MPU-Termin geben lassen. Jaja so lief das alles... Ach ja, bin trotz allem weiterhin
Abstinent und alle findens super ;-) Noch 3 Wochen circa, und die Jalapeno fährt wieder *freu*

Ach ja, beim normalen B Führerschein reicht der Erste-Hilfe-Kurs wenn er in den letzten 10 Jahren gemacht wurde und ein Sehtest vom Optiker. LG
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Tnixm
Beitrag 19.06.2006, 16:07
Beitrag #19


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Zitat (Jalapeno @ 19.06.2006, 15:57) *
Noch 3 Wochen circa, und die Jalapeno fährt wieder *freu*



und hoffentlich "begiesst" sie dies dann nicht über Gebühr...... wavey.gif twinkle.gif


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Führerscheinloser
Beitrag 19.06.2006, 17:09
Beitrag #20


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MrT. und andere:

Was ist denn mit dem ärztlichen Gutachten, reicht das der MPU nicht aus, sondern muss nochmal gesondert gemacht werden?



Gruss,


FL
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Mr.T
Beitrag 19.06.2006, 17:33
Beitrag #21


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Zitat (Führerscheinloser @ 19.06.2006, 18:09) *
Was ist denn mit dem ärztlichen Gutachten, reicht das der MPU nicht aus, sondern muss nochmal gesondert gemacht werden?

Eine MPU ersetzt nicht das ärztliche GA. Das ärztliche GA muss gesondert gemacht werden.


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Gruß Mr.T

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Führerscheinloser
Beitrag 19.06.2006, 23:43
Beitrag #22


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Mr.T,

verstehe ich zwar nicht, aber Danke für den Hinweis, werde das dann wohl morgen erledigen.



Gruss,


FL
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corneliusrufus
Beitrag 20.06.2006, 09:46
Beitrag #23


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Typischerweise ist ein ÄG einer MPU vorgeschaltet bzw. für leichtere Fälle gedacht.Eine MPU ist in der Regel ausführlicher und umfassender als ein ÄG. Bitte das nicht auf die Goldwaage legen, denn es gibt da rechtliche Ausnahmen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mr.T
Beitrag 21.06.2006, 08:41
Beitrag #24


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Zitat (corneliusrufus @ 20.06.2006, 10:46) *
Typischerweise ist ein ÄG einer MPU vorgeschaltet bzw. für leichtere Fälle gedacht.Eine MPU ist in der Regel ausführlicher und umfassender als ein ÄG.

Hier geht es um ein ärztliches GA nach § 11 Abs. 9 FeV i. V. mit Anlage 5 FeV. Eine solche Untersuchung wird im Rahmen der MPU nicht vorgenommen.


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Gruß Mr.T

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corneliusrufus
Beitrag 21.06.2006, 15:19
Beitrag #25


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Tschuldigung, es ist das ausführliche ärztliche Gesundheitsgutachten für LKW- und Bussfahrer. Das hat ncihts mit dem ÄG wegen Alkohol oder Drogen zu tun.

LG, Cornelius


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Führerscheinloser
Beitrag 21.06.2006, 23:14
Beitrag #26


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Hallo,

alles klar, verstanden. Habe die entsprechenden GA machen lassen. Man, die GA´s plus der Antrag kosten ja nochmal richtig Asche....War heute zum Einreichen der Unterlagen. Sieht so aus, als würde die vorläufige MPU anerkannt, nächste Woche weiss ich mehr.

Cornelius: Die alte Klasse 3 beinhaltete noch Fahrzeuge bis 7,5t, die neue Klasse nur bis 3,5. da ich jedoch die gleichen "Rechte" haben möchte wie vor der Entziehung, muss ich die ausführlichen GA´s machen. Finde ich zwar merkwürdig, aber gut, ist nunmal so.

Gruss,


FL
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Jalapeno
Beitrag 03.07.2006, 08:26
Beitrag #27


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Jalapeno fährt wieder!!!!!!

(Hab den Führerschein für 24,90 EUR per Express-Verfahren innerhalb 2-3 Tagen angefordert)

Liebe Grüße und Vielen Dank!
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ottilie
Beitrag 03.07.2006, 08:28
Beitrag #28


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Herzlichen Glückwunsch!! thumbup.gif


LG
ottilie


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** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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corneliusrufus
Beitrag 06.07.2006, 11:46
Beitrag #29


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Herzlichen Glückwunsch!

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