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09.05.2006, 14:57
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 09.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19175 |
Moin!
Ich habe mir ein Liegerad zusammengebastelt, das so ähnlich aussieht wie das auf folgender Seite: http://www.python-lowracer.de/ Der Reiz an dem Rad ist, das es keinen Lenker hat, sondern durch Gewichtsverlagerung gelenkt wird (auf der Seite steht das man ca.300km fahren sollte bis mans einigermaßen kann). Als ich vor kurzem mal wieder auf einem grossen Platz beim üben war, wurde ich gefragt ob man mit dem Ding überhaupt fahren darf, da in der stvo irgendwo festgehalten sein soll das man mindestens eine Hand am Lenker haben muss. Theoretisch ist ja das ganze Rad der Lenker, reicht es also wohl wenn ich eine meiner Hände irgendwo an dem Rhamen lege (vorzugsweise in der nähe der Bremse) um eine Hand am Lenker zu haben, oder ist das Rad vollständig unzulässig, da man ja mit den Händen nicht direkt Lenken kann? Ich wollte nämlich nicht unbedingt direkt bei der Polizei vorfahren um diese zu konsultieren,da ich befürchte das die mir das Rad sofort stilllegen könnten. Kann mir Irgendjemand helfen??? Vielen Dank schonmal! mfg Karl1814 |
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karl1814 Spezialrad 09.05.2006, 14:57
Andreas § 64 Abs. 1 StVZO:
"Fahrzeuge müssen leicht ... 09.05.2006, 15:10
CvR (Andreas @ 09.05.2006, 16:10) 447537§ 64 ... 09.05.2006, 15:39
christian_lej Wenn es nicht beim § 64 Abs. 1 StVZO scheitert, da... 09.05.2006, 17:16
CvR (christian_lej @ 09.05.2006, 18:16) 44760... 09.05.2006, 17:31
fritz440kombi (karl1814 @ 09.05.2006, 16:57) 447527
Moi... 09.05.2006, 17:57
karl1814 Moin!
Vielen Dank schonmal für die Meinungen... 09.05.2006, 19:22
chriziko ich möchte mal behaupten: JEDES rad wird durch gew... 12.05.2006, 09:36![]() ![]() |
| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2010 - 16:03 |