... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Über 2 Promille mit dem Fahrrad...
holgi_bo
Beitrag 26.04.2006, 12:53
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



    
 
Hallo Forum,

ich lese hier seit einigen Tagen und möchte nun auch meine Geschichte zum Besten geben. Ich kann an nichts anderes mehr denken und bin total fertig, aber hier nun die Fakten:

Bin am Freitag nach einer Geburtstagsfeier mit Fahrrad nach Hause gefahren und wurde kontrolliert. Ich kann mich an einzelne Details nicht mehr so recht erinnern. Das Ende der Feier und den Anfang der Fahrt habe ich nicht mehr in Erinnerung. Ich kann mich zwischendurch an einen Sturz erinnnern, bin aber dann weitergefahren. Das Ganze spielte sich so gegen 3:30 ab. Mir wurde später erzählt, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Polizei gerufen hatte, da eine unsichere Fahrweise bei einem Radfahrer beobachtet worden ist. An die Gesprächsdetails mit der Polizei kann ich mich gar nicht mehr erinnern, nur das ich Pusten musste und dann mein Fahrrad abschliessen sollte. Wir sind dann zum Krankenhaus gefahren und es wurde eine Blutprobe entnommen. Dann kann ich mich noch erinnern, dass ich 2 mal unterschreiben sollte, was genau, das weiß ich nicht mehr. Merkwürdigerweise sind wir anschließend zu meinem Fahrrad zurück und ich wurde dort abgesetzt und hätte wieder fahren können, was ich aber natürlich nicht mehr tat. Wie es genau weitergeht, weiß ich auch nicht. Am nächsten Montag stand in der Vorfall in der Zeitung mit der Angabe "..deutlich über 2 Promille." Wie gesagt, an Gesprächsdetails kann ich mich selber nicht erinnern. Das solls fürs Erste gewesen sein. Danke für Eure Meinungen und Hilfen.
holgi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 26.04.2006, 13:25
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Das nennt man Filmriss. Da es über 1.6‰ waren, wird sich die Staatsanwaltschaft noch melden und die FEB. Wenn Du eine FE hast, wird diese entzogen werden. nach eienr MPU kannst Du eine neue bekommen.

Wieviel trinkst Du denn sonst? Wie regelmäßig? 2‰Promille ist heftig, besonders als Radfahrer, wo Du noch motorische Fähigkeiten benötigsBeantworte schon mal die Fragen und gehe zum Hausarzt. Erzähle ihm das alles. Dann rate ich Dir, umgehend eine Selbsthilfegruppe für Alkoholprobleme aufzusuchen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kredx
Beitrag 26.04.2006, 13:37
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 20.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14780



Zitat
Das nennt man Filmriss. Da es über 1.6‰ waren, wird sich die Staatsanwaltschaft noch melden und die FEB. Wenn Du eine FE hast, wird diese entzogen werden. nach eienr MPU kannst Du eine neue bekommen.


Falsch! Die FE wird nur entzogen, wenn eine MPU angeordnet wird und der diese nicht besteht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 26.04.2006, 13:43
Beitrag #4


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Angefangen mir Gedanken über meinem Alkoholkonsum zu machen habe ich bereits Ende 2002. Bin dann auch zur Suchtberatung gegangen, für insgesamt 5 Sitzungen. Danach sagte man mir, ich hätte kein Alkoholproblem. Dann gings auch wieder ne zeitlang ganz gut. Aber immer zwischendurch wieder mit Filmrissen etc. So ein ständiges Auf und Ab. Krise - ein paar Wochen abstinent - sicher gefühlt - Absturz - Neue Krise etc. Ich war dann Herbst 2004 nochmal zur Beratungsstelle, diesmal mit anschließender Orientierungsgruppe - wieder das gleiche Ergebnis - fühlte mich dort auch irgendwie fehl am Platze, wußte aber da schon, das ich ein ernstes Problem habe. Ich habe dann 2 SHG ausprobiert. Bei der einen Gruppe war ich so ca. 4 Mal und dann auch 1 Mal bei den AA's. Besonderen Nutzen habe ich nicht gesehen, daher bin ich auch nicht wieder hingegangen. Die Abstände wurden immer kürzer: Im Spätsommer 2005 bin ich dann zu meinem Hausarzt und habe mich ausgesprochen. Auch dieser sagte mir, dass ich vermutlich nicht alkoholkrank bin, sondern eine DEPRESSION hätte. Er hat mir Aponal verschrieben und mir empfohlen, dass ich ein halbes Jahr abstinent sein sollte. Das halbe Jahr habe ich zur Hälfte eingehalten, aber mit seinem Einverständnis. Ich habe dann ich glaube im Januar wieder angefangen ein wenig zu trinken. Es dauerte aber nicht lange und es gab wieder diese Ausfälle bis zu dem beschriebenen Vorfall. Nun habe ich wohl endgültige Gewissheit, immer und immer wieder frage ich mich, warum musste es erst soweit kommen? Anzeichen und Chancen hatte ich nun wirklich genügend. Für mich steht fest, dass ich ab sofort und unwiderruflich abstinent leben werde. Ich muß dazu sagen, dass mir das "im Prinzip" auch gar nicht schwerfällt, nur Anfangen darf ich eben nicht. So nach dem Motto "Lass das erste Glas stehen..".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 26.04.2006, 13:48
Beitrag #5


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Zitat (corneliusrufus @ 26.04.2006, 15:25) *
Das nennt man Filmriss. Da es über 1.6‰ waren, wird sich die Staatsanwaltschaft noch melden und die FEB. Wenn Du eine FE hast, wird diese entzogen werden. nach eienr MPU kannst Du eine neue bekommen.



Lieber corneliusrufus,

es ist nicht richtig, dass dem Fahrradfahrer der Führerschein entzogen wird. Ich bin selbst ein Radler mit so einer Promillezahl, der kontrolliert wurde.
Der Richter bzw. der Staatsanwalt kann den Führerschein nicht entziehen. Es wir allerdings eine Meldung an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gehen und der Radfahrer erhält 7 Punkte, da er mehr als 1,6 Promille hatte. Wenn nun die Führerscheinstelle davon erfährt wird sie ihn zu einer MPU auffordern. Sollte er dann im gesetzten Zeitraum kein positives Gutachten vorlegen, dann wird ihm der Führerschein über die FSST auf Verwaltungsebene entzogen, aber nicht aus strafrechtlichen Gründen. Der Radfahrer behält somit vorerst seine FE.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 26.04.2006, 14:24
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Paul27 hat Recht.

Bei einem Radfahrer geht die Rechtsprechung bei einer BAK ab 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkleit aus. Damit ist auch bei einem Radfahrer der Straftatbestand des § 316 StGB Trunkenheit im Straßenverkehr unzweifelhaft erfüllt. Eine Entziehung der FE, sofern der TE eine solche haben sollte, durch das Gericht ist nicht möglich, da der Regeltatbestand des § 69 StGB das Führen eines Kraftfahrzeugs erfordert. Und ein Fahrrad ist nun einmal kein Kraftfahrzeug.

Nach der Verurteilung erfolgt neben der Eintragung der Punkte beim KBA in Flensburg von dort eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, die dann die beschriebenen Maßnahmen einleitet --> Aufforderung zur MPU - bei Nichtbestehen Entziehung der FE auf dem Verwaltungswege.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hann(e)s
Beitrag 26.04.2006, 15:57
Beitrag #7


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 615
Beigetreten: 07.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14385



hallo holgi-bo,

lass' dir nichts vormachen, du hast ein alkolproblem! im grunde bereits ein fortgeschrittenes. aber du spielst noch nicht in der königs-liga. dort spielen noch andere kaliber. shg und beratungsstellen sind aber königsliga-spieler gewohnt; geringere ligen werden oft nicht ernst genommen (ausnahmen ausgenommen), wie es dir passierte. deshalb fühlt man sich z.b. bei aa leicht fehl am platz, weil man dort gerne ausgrenzt, um elitär zu bleiben.
bei beratungsstellen sind die mitarbeiter häufig überlastet (weniger überfordert) und konzentrieren sich primär auf die königsliga. wer hier noch nicht mitspielen kann, hat "kein" alkoholproblem. gemeint ist damit: noch kein liga-reifes.
ich finde solche vorgehensweisen fast schon kriminell, weil das opfer (du, z.b.) sich in falscher sicherheit wähnt und die begonnen richtigen schritte nun erst einmal wieder aufschiebt - und in der zwischenzeit weiter schaden nimmt.

dies ist auch ein grund, weshalb ich immer zum kontakt mit dem verkehrstherapeuten rate. der wird ggfls. die shg zuschalten. aber das ist dann ´was anderes.

nimm also deinen schluckbremsdefekt weiterhin ernst! mit deinen zweifeln an der richtigkeit der "diagnosen" (leider auch des arztes) bist du für dich eigentlich schon auf dem richtigen weg, wenn auch noch ganz am anfang.


--------------------
MfG. Hann(e)s
--
(Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?)
PN/eMail
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sharkster
Beitrag 26.04.2006, 23:39
Beitrag #8


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 151
Beigetreten: 10.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18324



Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2006, 16:24) *
Damit ist auch bei einem Radfahrer der Straftatbestand des § 316 StGB Trunkenheit im Straßenverkehr unzweifelhaft erfüllt.
Hmmm... was ist denn, wenn der Radfahrer nur im Wald gefahren wäre, wo es keinerlei Verkehr gibt. Dies ist nur ein theoretischer Einwand... würde mich aber trotzdem interessieren, da ich leidenschaftlicher Mountainbiker bin.

Natürlich trinke ich nicht, bevor ich mich auf eine Mountainbike-Tour begebe... aber fernab der Öffentlichkeit duerfte es die Polizei doch eigentlich nicht interessieren, ob ich was getrunken habe, da ich ja im Zweifelsfall nur mich (und ein paar Bäume) gefährde. wink.gif

Klingt jetzt vielleicht etwas abstrakt, aber vom akademischen Standpunkt würde es mich schon interessieren. Schließlich hätten sturzbesoffene Dorfbewohner dadurch ja auch die Möglichkeit querfeldein (im wahrsten Sinne des Wortes) vom Dorffest nach hause zu fahren und hätten nie am "Straßenverkehr" teilgenommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.04.2006, 01:10
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Klar kann hier das gericht nciht entuziehen, ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Die FEB kann es.

Die FEB wird kurzfristig einen Termin zur MPU anbieten. Dieser ist in der Regell so knapp, das man dann nach den Begutachtungsrichtlinien nicht bestehen kann. Soweit die Praxis mit Folge FE-Entzug.

Bei einem hohen Alkoholpegel kann die FEB jedoch nicht nur den § 13 FeV anwenden, sondern bsp. auch den § 11 (7). Dann ist die FE entzogen bevor eine MPU stattfindet. Bei deutlich über 2‰ ist das möglich, weil ein Bezug zum Verkehr gegeben war. Ab 3‰ auch ohne Bezug zum Verkehr.

Alternative eins: Sich sofort vorbereiten. Alternative zwei: Klageweg, denn an sich, so ein neues Urteil aus München, muss die FEB genügend Zeit zur MPU geben. Das hat sich in der Praxis jedoch noch nicht durchgesetzt.

@holgi_bo: Was 2002 war oder 2004 muss in 2006 im krankheitsbild nciht mehr gültig sein. Eine gewisse Sicherheit, ob Du Alkoholiker bist oder nicht, schafft ein Test, bsp. der MALT. Bsit Du schon mal gründlcih abgecheckt worden inkl. Test?

Die Diagnose Depression kann durchaus neben einer Diagnosse Missbrauch bzw. Abhängigkeit stehen. Dass dumme an Alkohol ist, dass bei Konsumende die Depression sogar zunehemn kann. Dadurch entsteht schnell ein Teufelskreis.

Vielleicht wasrt Du damals noch nicht reif genug, die Inhalte einer SHG zu verstehen. Heute ist Dir bereits bewusst, dass Du mit alkohol nicht umgehen kannst, weshalb nie das erste Glas angerührt werden darf. Was Du beschreibst ist ein Kontrollverlust, wieder ein typisches Zeichen für Alkoholismus.

Lasse Dich testen, das ist gründlich. In der praxis hast Du es schon erfasst: völlige Abstinenz, immer und überall. Wichtig ist auch, dass Deine Depression weiter behandelt wird. Vielleicht überweist Dich Dein Hausarzt zu einem Neurologen. Der kennt auch das Zusammentreffen beider Probleme, Depression und Alkohol.

Spreche mit Deinem Hausarzt über einen Alkoholismustest, damit Du erfährst, wo Du heute stehst. MATL-F und MALT-S heißen die beiden Testteile. Alternativ kannst Du Dich anch DSM-IV oder ICD-10 klassifizieren lassen.

Gebe nun nicht auf, schaue wieder bei der Alkoholberatungsstelle vorbei. Frage, ob bei Deiner Entwicklung nicht doch Dein problem größer sein muss als (damals) gedacht.

Liebe Greet-Ings, g24h, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 27.04.2006, 04:47
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat (Sharkster @ 27.04.2006, 01:39) *
Hmmm... was ist denn, wenn der Radfahrer nur im Wald gefahren wäre, wo es keinerlei Verkehr gibt. Dies ist nur ein theoretischer Einwand... würde mich aber trotzdem interessieren, da ich leidenschaftlicher Mountainbiker bin.

Dann ist man auch dran. Solange man in tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum ist greift der § 316 StGB.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 27.04.2006, 09:32
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (corneliusrufus @ 27.04.2006, 02:10) *
Bei einem hohen Alkoholpegel kann die FEB jedoch nicht nur den § 13 FeV anwenden, sondern bsp. auch den § 11 (7). Dann ist die FE entzogen bevor eine MPU stattfindet. Bei deutlich über 2‰ ist das möglich, weil ein Bezug zum Verkehr gegeben war. Ab 3‰ auch ohne Bezug zum Verkehr.

Das ist nicht richtig!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.04.2006, 10:28
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Sondern nach Deiner Ansicht?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 27.04.2006, 10:31
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



§ 11 Abs. 7 FeV kann keine Rechtsgrundlage für die Entziehung der FE sein. Der Absatz regelt nur die (Nicht-)Erforderlichkeit eines Gutachtens.

Eine Entziehung der FE kann darauf nicht gestützt werden. Da müssen andere Tatbestände vorliegen.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.04.2006, 10:44
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Da bitte ich doch um weitere Erläuterungen. Der zusammenhang ist doch: über 1,6‰ auf dem Fahrrad zur MPU und je anch MPU-Gutachten FE behalten oder entzogen bekommen.

Die MPU ist ein Gutachten im Sinne von § 11 (7) FeV.

Vor einigen Jahren ist man bei 2‰ von Alkoholismus ausgegangen.

Abhängigkranke sind fahrungeeignet, sie müssen nach der Anlage 4 zur FeV eine Entwöhnungstherapie nachweisen.

Heute ist die Grenze etwas weiter zu höheren Promillezahlen hin verschoben. Der TE äußerte deutlcih über 2‰.

Dieserthalb kam ich auf meine Überlegung, dass bei derartig heftigem Alkoholkonsum, gleich ob Missbrauch oder Alkoholismus, niemals mehr eine Kontrolle über Fahren oder Nicht-Fahren bestehen kann.

Als Folge kann der 11 (7) angewendet werden.

Ich sage ja nicht, das der 11 (7) immer angewendet werden kann, sondern hier wegend er besonders hohen Alkoholisierung unter bezug zum Verkehr.

Wo ist nun mein Gedankenfehler?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 27.04.2006, 12:46
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Der 11 /7 besagt nur:
Zitat
Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens.

Das kann aber nicht die Rechtsgrundlage für einen Entzug sein.
IMHO sollte die Rechtsgrundlage für einen Entzug der § 46 (1) FeV sein.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.04.2006, 12:55
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Als Rechtsgrundlage für den Entzug Rede ich auch nicht. War das missverständlch? Ich wollte oben nur ausdrücken was geschieht mit Endergebnis FE-Entzug. Ich wollte in meinerer obigen Kurzfassung nicht den genauen Weg bezeichnen, das hatte ich sogar gerade vermeiden wollen.

Nunja, dann dürfte alles geklärt sein?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 27.04.2006, 12:58
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die FE-Behörde geschieht auf der Rechtsgrundlage des § 3 StVG. Die FE-Behörde bekommt im vorliegenden Fall eine Mitteilung über das VZR im KBA über die erfolgte Verurteilung. Daraufhin prüft sie pflichtgemäß nach, ob der verurteilte FE-Inhaber noch zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen der ihm erteilten FE-Klassen geeignet ist. Um darüber Gewissheit zu bekommen, ordnet sie eine MPU an. Eine Entziehung der FE ist erst dann zulässig, wenn das Ergebnis der MPU ergibt, dass keine Eignung mehr vorliegt. Die Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr beim Führen eines Fahrrads reicht für sich allein nicht aus, um die FE zu entziehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.04.2006, 13:02
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



DANKE Peter! meine Frage ist, auch nicht bei diesem Promillewert, der medizinisch eindeutig ist?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 27.04.2006, 13:58
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Besoffen mit dem Fahrrad zu fahren bedeutet noch lange nicht, dass der Proband auch nicht in der Lage ist, Trinken und das Führen eines Kraftfahrzeugs voneinander zu trennen. Das muss schon vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis noch gerichtssicher und -verwertbar festgestellt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 28.04.2006, 08:13
Beitrag #20


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Hallo an alle,

ich bedanke mich zunächst einmal an alle für die nützlichen Antworten und Hinweise. Ich kann mich erst jetzt wieder melden, da ich im Außendienst unterwegs war. Ja, das kommt auch noch hinzu, dass ich so ca. 3-5 Tage im Monat auf Dienstreise bin. Gestern kam im Übrigen die "Beschuldigtenanhörung", dort steht als Tatvorwurf "Trunkenheit im Verkehr - infolge Alkohol (§ 316 StGB)" und als weitere Erläuterung das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung: Satte 2,40 Promille. Ich kann jetzt Stellung zu dem Vorfall nehmen. Zunächst einmal habe ich mir vorgenommen, die Zeitspanne auszunutzen, also nicht zu schnell antworten. 2 Wochen habe ich ja Zeit. Soll ich denn die Tat zugeben? Ich kann mich an das "Fahren" gar nicht mehr erinnern - eigentlich nur an den Sturz und später an's schieben des Rades. Nächste Woche bin ich dummerweise gleich wieder Dienstag und Mittwoch dienstlich unterwegs. Ich werde echt ein zeitliches Problem kriegen, denke ich. Falls ich zur MPU muß, habe ich da überhaupt eine realistische Chance? Wie lange muss man sich denn auf sowas vorbereiten? Ich lese hier immer wieder, dass ohne Vorbereitung keine Chance besteht. Mir ist schon klar, dass ich da nicht hingehen kann und sagen kann "Ich mache das nie wieder." Da wird wohl etwas mehr Überzeugungskraft nötig sein und vor allen Dingen Argumente und Beweise. Soviel erstmal im Moment.

Grüße.
Holger

Nachtrag:
Wieviel Bußgeld wird hier denn wohl verhängt?
Wieviel kostet denn so ungefähr die MPU?
@Paul27: Wie ist die Sache denn bei dir ausgegangen?
@Corneliusrufus: Nein, gecheckt wurde ich noch nicht, aber ich werde das bei meinem Hausarzt nachholen. Eine Überweisung an einen Neurologen habe ich schon Ende März bekommen, aber ich habe leider nicht sofort einen Termin bekommen, der ist erst nächste Woche....

Der Beitrag wurde von holgi_bo bearbeitet: 28.04.2006, 08:21
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 28.04.2006, 08:21
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10605
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Ich denke, zur optimalen Ausdehnung der Prozessdauer würde ich mir hier einen Anwalt nehmen und gleichzeitig mit Hochdruck die MPU-Vorbereitung betreiben.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 28.04.2006, 08:30
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Hallo Holgi,

schön daß Du Dich wieder meldest, die Neuigkeiten sind allerdings nicht so erfreulich !

Zitat (holgi_bo @ 28.04.2006, 08:13) *
Satte 2,40 Promille.


Bei Werten in diesem Bereich würde ich sowohl im Hinblick auf Mißbrauch/Abhängigkeit (also Deine persönliche Gesundheit +weiteren Lebensweg) als auch für die MPU zu völliger Abstinenz raten.

Zitat
Ich kann jetzt Stellung zu dem Vorfall nehmen.


Auf keinen Fall ! Keine Aussage machen, gar nichts ! Du bist zu nichts verpflichtet und es schadet Dir nicht, wenn Du nicht antwortest. Auch nicht zu einer mündlichen Vernehmung gehen ! Es nützt Dir nichts und reitet Dich nur noch mehr rein ! Ich hoffe, die Anwälte hier schreiben Dir auch noch dazu !

Zitat
Falls ich zur MPU muß, habe ich da überhaupt eine realistische Chance?


Ja, da hat jeder eine Chance, der sich mit seinen Problemen ernsthaft auseinandersetzt und sein Verhalten grundlegend hinterfragt und ändert.

Zitat
Wie lange muss man sich denn auf sowas vorbereiten?


Rechne mit etwa 12 Monaten. Du brauchst Abstinenznachweise in Form von Leberwerten (y-GT, GOT,GPT alle 4-6 Wochen und MCV alle 12 Wochen), das kannst Du beim Hausarzt machen. Dazu eine Ausienandersetzung mit Deinem Alkoholproblem. Hierzu ist erstmal eine klarere Abschätzung nötig, wo Du eigentlich stehst, um eine optimale Therapieform auszuwählen. Cornelius hat Dir weiter oben schon viele wertvolle Hinweise gegeben.

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 28.04.2006, 08:36
Beitrag #23


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Hallo Coyota,

12 Monate????? Ist das dein Ernst? Lassen die mir denn meinen Führerschein so lange? So wie es aussieht werde ich wohl ein offenes Gespräch mit meinem Chef führen müssen. Sieht echt so aus, als entwickelt sich dieser Vorfall zu eine Existenzbedrohung. Haus, 3 Kinder, Job.. etc. Ja, ich weiß, hätte ich mir alles früher überlegen müssen....Wollt's ja nur mal erwähnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 28.04.2006, 08:52
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (holgi_bo @ 28.04.2006, 08:36) *
Lassen die mir denn meinen Führerschein so lange?


Leider habe ich von den rechtlichen Folgen keine Ahnung. Vielleicht schaut einer der Foren-Anwälte hier noch rein und kann Dir genaueres sagen.

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 28.04.2006, 12:22
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Eine MPU-Vorbereitung von unter sechs Monaten ist allermeist illusorisch. Einsicht ud die neue Einsicht anwenden benötigt Zeit.

Je nach Vorwurf Misbrauch oder Alkoholismus sind sechs bzw. zwölf Monate Abstinenznachweis nötig.

Mir ist bewusst, wie einschneidend ein FS-Verlust ist, habe ihn ja selbst hinter mir. Dennoch sollte die MPU erst angetreten werden, wenn Du Dich dazu fit fühlst. Wenn Du Dein Alkoholproblem mit guten Chancen für die Zukunft überwunden hast. Nehme Dir dieses Erfolg als zeitliche Vorgabe, nicht eine starre Frist.

Je mehr Du tust, desto eher gewinnst Du Übersicht über Dein Problem, Einsicht und lernst Techniken im Problemumgang. Dazu gehört auch der regelmäßige Ganbg in eine SHG.

Tja, da Du Außendiesnt bzw. durch Dienstreisen "behindert" bist, solltest Du Dir mehrere Gruppen suchen, wo Du wenigstens einmal pro Woche hingehen kannst. Glaube mir, das ist wichtig. Bei den Anonymen Alkoholikern gibt es einen Spruch: "Hundert tage, hundert Meetings". Die ersten einhundert Tage also jeden tag ein meeting.

Es kann sein, dass das zu dicht ist, zuviel. (Habe ich damals auch nciht gemacht, mir reichte einmal pro Woche.) Nur es gibt den entscheidenen Hinweis. Keinesfalls die Wirkung von meetings zu unterschätze, diese nicht wahllos zu streichen.

Wenn Du Dein Problem nachhaltig lösen willst und so etwas wie eine Risikoversicherung haben willst, dann solltest Du den Besuch einer SHG mindestens einmal wöchentlich in Dein Leben integrierst. Sowohl beruflich wie privat.

Frage in Deiner Stamm-SHG, wo es noch Meetings gibt. Auch ich kann Dir ggfs. helfen mit Meetingorten und -zeiten.

Eine Frage: Wie geht es Dir ohne Alkohol? Was beobachtest Du da bei Dir?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 28.04.2006, 12:26
Beitrag #26


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Bei dem Promillewert muss du zwischen 15 - 20 Tagessätzen rechnen. Ein Bußgeld bekommst du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr, da der Promillewert zu hoch ist. Du hast eine Straftat begangen und keine Ordnungswidrigkeit.
Ich hatte 2,5 Promille auf dem Rad und habe mit Anwalt 15 Tagessätze bezahlt. Wobei ich eine sehr nette Staatsanwältin hatte, die mir leider erst später sagte, dass ich mir den Anwalt hätte sparen können, da bei Radfahrern das Verfahren sehr einfach ist, da es ja nicht aus strfrechtlicher Sicht den Führerschein betrifft. Aber mein Anwalt hat es geschafft die ganze Angelegenheit in die Länge zu ziehen und somit Zeit zu gewinnen, da du mindestens 6 Monate Abstinenznachweis brauchst, besser wären 12. Ich hatte bisher Glück, da ich eine weiße Weste in Flensburg habe hat die FSST nicht sofort reagiert. Es ist bei Radfahrern gar nicht so selten, dass wenn sie 0 Punkte in Flensburg hatten und dann die 7 Punkte eingetragen bekommen, sie nicht sofort zur MPU aufgefordert werden, sonder manchmal erst nach Jahren, wenn sie einen 8 Punkt erhalten, da dann aus Flensburg automatisch eine Meldung an die FSST geht und die dann merken oh, der hat ja Alkoholpunkte den schicken wir zur MPU.

Mein Rat an dich:

Bereite dich sofort auf die MPU vor, je eher desto besser.
Lebe ab sofort abstinent.
Wenn du es dir leisten kannst, suche einen guten Verkehrspsychologen auf.
Setze dich ernsthaft mit deinem Alkoholkonsum auseinander.
Lass alle 4-6 Wochen Leberwerte ziehen.

Ich habe all diese Dinge befolgt und es geht mir ohne Alkohol sehr gut und ich fühle mich gut vorbereitet, für den Zeitpunkt meiner MPU, wann immer sie auch kommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 28.04.2006, 13:28
Beitrag #27


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Hallo zusammen,

danke für Eure Beiträge. Ich ziehe daraus folgenden Plan für die kommenden Wochen und Monaten:

- Nächste Woche zum Hausarzt (hat leider noch diese Woche Urlaub)
- Nächste Woche zur Info-Veranstaltung bzgl. MPU
- Termin bei der Suchtberatung
- Besuch einer SHG
- Termin bei der Neurologin bzgl. der Depression (war ja schon vorher vereinbart)
- Ach so und natürlich absolute AB

Gott sei Dank habe ich den Termin den ich gleich Anfang nächster Woche gehabt hätte, verschieben
können....

@Cornelius: Ich habe keine Stamm SHG und leider wohne ich auch in einer Gegend, in der es nicht soooo viel Auswahl an SHG's gibt. Soll keine Ausrede sein, ist ein Fakt. Aber ich werde das passende finden.
Mir geht es im Übrigen ohne Alkohol sehr gut, kann nicht klagen. Mich beschäftigt logischerweise der Vorfall noch ziemlich stark und ich kann fast an nichts anderes mehr denken.

Kann ich den Vorfall auch als Rückfall darstellen? Schließlich habe ich ja eine Vergangenheit (und auch Blutwerte etc.) und ich war ja nun zwischendurch immer wieder AB. Ich beschäftige mich mit mir und meinem Alkoholkonsum im Prinzip schon seit 2002 - mal mehr mal weniger.

Ich bin schon ein merkwürdiger Fall, da sagt man doch immer, dass Alkoholkranke ihre Krankheit leugnen und das Umfeld die Krankheit sieht. Bei mir war es immer genau andersrum. Ich habe das Gefühl schon lange, Alkoholkrank zu sein, aber meine Freunde und meine Familie haben mir das irgendwie nie geglaubt.

Viele Grüße.

Holger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 28.04.2006, 13:42
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat
12 Monate????? Ist das dein Ernst? Lassen die mir denn meinen Führerschein so lange?

Sobald das zu erwartende Urteil rechtskräftig ist, erfolgt die Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg. Von dort wird dann Deine Führerscheinstelle benachrichtigt, die dann wie oben schon geschildert tätig wird.

Wie lange das Ganze dauern wird, kann kein Mensch sagen. Zeit bis zur Rechtskraft des Urteils, Übermittlung der Daten nach Flensburg, anschließende Weiterleitung an Deine Führerscheinstelle, Zeit, bis diese dann tätig wird und sich an Dich wendet, das sind lauter Unbekannte. Das kann relativ flott gehen, das kann sich aber durchaus auch Monate hinziehen. Eng wird es dann, wenn Du die Aufforderung zur MPU mit Fristsetzung bekommst. Solltest Du innerhalb der Frist keine postive MPU vorlegen können, ist die Fahrerlaubnis weg. Eine Wiedererteilung ist dann zwar an keine Frist gebunden, wird jedoch auch erst nach Absolvieren einer erfolgreichen MPU erfolgen.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 28.04.2006, 13:44
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 28.04.2006, 14:22
Beitrag #29


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Mir ist noch was wichtiges eingefallen, was mir evtl. helfen kann. und zwar gehe ich ja regelmäßig schon seit Jahren zum Blutspenden. Die müssten doch die Werte auch noch irgendwo haben, oder? Jedenfalls gab es da noch nie irgendwelche Beanstandungen oder Fragen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 28.04.2006, 14:58
Beitrag #30


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Ob dort die Werte gespeichert werden, weiß ich nicht, aber die Leberwerte sind sogar bei über 70 % der Alkoholiker im Rahmen.
Die LW haben bei der MPU vornehmlich den Zweck, dass der GA sieht, dass du dich regelmäßig mit deinem Problem auseinander gesetzt hast.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 02.05.2006, 11:16
Beitrag #31


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Mmhh... Mein Fall scheint keinen mehr zu interessieren, oder wieso antwortet keiner (mehr) auf meine Fragen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 02.05.2006, 12:11
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (holgi_bo @ 02.05.2006, 11:16) *
Mmhh... Mein Fall scheint keinen mehr zu interessieren, oder wieso antwortet keiner (mehr) auf meine Fragen?


Och, nun sei doch nicht gleich eingeschnappt... ich hab Deine Frage übersehen. Beim Blutspenden wird normalerweise nur ein Leberwert (meist GPT) gemacht und das MCV nicht. Würde für die MPU also nicht ausreichen. Ob bei Spendeeinrichtungen wie dem Roten Kreuz die Werte länger aufgehoben und ausgehändigt werden, weiß ich nicht. Bei kommerziellen Spendeeinrichtungen (z.B. Aventis/ Seroplast) könntest Du die Werte kriegen, da wird aber definitiv nur die GPT gemacht, was nicht genug ist für den MPU-Nachweis.

Aber denk dran, normale Leberwerte beweisen absolut nicht, daß der Mensch kein Alkoholproblem hat. Zu einer bestandenen MPU gehört viel mehr...

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 02.05.2006, 13:09
Beitrag #33


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Hallo Holgi Bo !!
Ich habe dir eine halbe Stunde später geantwortet. Entschuldige bitte, dass man nicht alles weiß.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 02.05.2006, 13:29
Beitrag #34


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Zitat (Paul27 @ 02.05.2006, 15:09) *
Hallo Holgi Bo !!
Ich habe dir eine halbe Stunde später geantwortet. Entschuldige bitte, dass man nicht alles weiß.


Dich hatte ich doch gar nicht gemeint... Sorry.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Steppenhund
Beitrag 02.05.2006, 14:53
Beitrag #35


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 591
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5773



Ich weiß nicht Leute, wozu haben wir die ganzen Gesetze, wenn man sie mal so und mal so auslegt und Paragraphen die sich überschneiden und Sachen verbieten, die andere erlauben.
Das führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluß ab 0,5 Promille ist verboten. Das reicht doch aus.
Ein Fahrrad ist ein Fahrrad, natürlich kann ich jemanden sturzbetrunken über den Haufen fahren aber ich kann auch jemanden umrennen den ich nicht sehe, da ich aber für das fahrrad keinen Führerschein brauche, kann man mir den doch auch nicht wegnehmen. Warum also so viel Theater? Das man seinen Lappen abgeben muss wenn man besoffen Fahrrad fährt, ist mir neu und die meisten Leute die ich kenne wissen das auch nicht. Ist ja auch besser so, wenn ich die Wahl habe, Fahre ich besoffen Auto und gebe den Lappen ab oder fahre ich besoffen Fahrrad und gebe den Lappen ab, würd ich auf jeden Fall das Auto nehmen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 02.05.2006, 15:05
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (Steppenhund @ 02.05.2006, 14:53) *
. Warum also so viel Theater? Das man seinen Lappen abgeben muss wenn man besoffen Fahrrad fährt, ist mir neu und die meisten Leute die ich kenne wissen das auch nicht.


Dann würde ich es in Deinem Freundeskreis mal publik machen. Ausserdem wird es mit dem Fahhrad bezüglich MPU erst ab 1,6 Promille ernst. Und das hat seinen Grund. Wer mit 1,6 Promille noch Fahrrad (oder Auto) fahren kann, muß eine sehr hohe Alkoholtoleranz aufweisen, sprich gewohnheitsmäßig große Mengen Alkohol trinken, ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit abhängig oder betreibt Mißbrauch.

Daß man bei diesem Personenkreis (von dem man weiß, daß auch überdurchschnittlich häufig alkoholisiert Kfz geführt werden !) überprüft, ob die Fahreignung für Kfz überhaupt gegeben ist, halte ich für gut und richtig !

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Steppenhund
Beitrag 03.05.2006, 08:36
Beitrag #37


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 591
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5773



Weißt du genau das sind diese unhaltbaren Vermutungen. Ich trinke in der Woche überhaupt keinen Alkohol, aber wenn hier in der Gegend Zeltfeste sind, trinken wir 3 Wochenenden auf der Reihe, danach hat man zwar Kopfschmerzen und erst mal für die näxten Monate genug, aber davon auszugehen das man ein Alkoholproblem hat, bzw. abhängig ist, ist absoluter Quatsch. Wenn ich in der Zeitung lese "Autofahrerin mit 3,2 Promille angehalten" da stimme ich dir zu, aber nicht 1,6 auf dem Fahrrad. Es geht einfach um die dumme Behauptung, jemand der zum Beispiel an Himmelfahrt sich einmal im Jahr richtig betrinkt und dann vernüftiger Weise nicht mit Auto sondern mit Fahrrad nach Hause fährt, sei alkoholabhängig. Ich frage mich, auf welchem Planeten solche Leute aufgewachsen sind. Und selbst wenn es so ist, wie in deinem Beispiel, das Leute sich jedes Wochenende besaufen, davon kenne ich auch welche, ist doch nicht davon auszugehen das die auch besoffen Auto fahren. Die fangen Freitags Nachmittags an zu saufen und hören Sonntag Abends auf. Solange die nicht Auto fahren kann das doch jedem egal sein, natürlich incl. dem Restalkohol am Montag Morgen. In der Woche trinken die auch nichts, weil sie fahren müssen.
Und diese MPU-Schluffis sind dochwohl das aller letzte, ein Arbeitskolege musste mal hin, weil er besoffen gefahren ist. Eigentlich geht es nur darum, demjenigen möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen, dann macht man einen Kurs mit, wo man auswendig lernt was man sagen muss und zahlt. Mit ein bißchen Glück kommt man dann bei dem kiffenden Sozialpädagogen in Jesustretern durch.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 03.05.2006, 11:39
Beitrag #38


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



@steppenhund
Du magst das so sehen, das ist dein gutes Recht. Ich sehe die Sache etwas anders: Ich kann mich an meine Fahrradfahrt nur noch recht unklar erinnern, aber ich erinnere mich an einen Sturz und das ich auf der Hauptstrasse auf einmal auf der Gegenfahrbahn landete... Es war glücklicherweise kein Verkehr (logisch: war ja auch 3:30). Aber wenn gerade in diesem Moment ein Taxi oder so da langgekommen wäre? Ich möchte es mir gar nicht weiter ausdenken, es gibt zu viele Varianten. Von daher ist betrunken Fahrrad zu fahren mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.

Ich habe seit dem Vorfall nichts mehr angerührt und ich fühle mich dabei sehr gut. Ich fasse klare Gedanken und kann meine Geschichte aufarbeiten und mich damit auseinandersetzen. Mittlerweile hat sich auch die Panik etwas gelegt, die ich nach der ersten Woche noch hatte. Liegt u. a. auch an diesem Forum, denn Information, Aufklärung und die Erfahrung Anderer ist sehr hilfreich.

In diesem Sinne & bis bald.

Holger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 03.05.2006, 17:40
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13105
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



@Steppenhund.: Ein guter Teil, wenngleich nicht der allergrößte Teil, teilt Deine Ansicht. Das ändert jedoch nichts daran, dass der FS futsch ist ab 1,6‰. Du scheinst unterschwellig Alkoholproblem mit Alkoholabhängigkeit gleichzusetzen. Dem muss nicht so sein. Wer Alkoholmissbrauch betreibt und auffällig wird, der hat ein Alkoholproblem. Das Auffallen ist bsp. das Erwischtwerden mit 1,6‰.

Das tückische an Alkohol ist, dass er lange Zeit keine Folgen zeigt, wrenigstens keine spürbaren/sichtbaren. So nähert man sich elciht der unsichtbaren grenze, wo man zuviel aht im gesellschaftlcihen Sinne, plötzlcih deutlich mehr trinkt, als der überwiegende teil der Bevölkerung. Der trinkt sich nämlich nicht richtig zu, sondern hört auf, wenn er den ersten leichten Schwips bemerkt. nach ganz wenigen Bier oder deutlcih unter 1‰!

Daher trinken einige weiter. Sie spüren weiterhin ncihts. Ihr Alkoholkonsum ist für sie normal. Was andre amchen braucht nicht zu interessieren, man fällt ja nciht auf. Alles okay. Dann nähert man sich einer weiteren unsichtbaren grenze. Plötzlich ist die Alkoholmenge so groß, dass gesellschaftliche Folgen auftreten können. Bsp. ab 1,6‰ bei Fahrradfahrern.

Plötzlich wendet sich alles gegen einen.

Falscher Maßstab, das war schon vorher so, wenn man nur sich genau (und andere im Vergleich) dazu nur genügend beobachtet hätte. Man hat jedoch gemeint, es wäre alles okay. Weil nicht erwischt worden oder nur 1,3‰ als Fahrradfahrer. Deshalb wird nicht nach links, nicht nach rechts geschaut. Deshalb ist das Erwachen so böse und das Erstaunen so groß. Ich doch nicht - wieso ich?

Noch bist Du beim "Ich doch nicht". Sei vorbereitet, wenn der zweite Halbsatz "wieso ich?" kommt.

Anders ausgedrückt: Von der Trinkmenge, auch wenn es nur ab und an ist, auch wenn es nur an den Wochenenden ist, betreibst Du bereits Alkoholmissbrauch.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Steppenhund
Beitrag 04.05.2006, 15:50
Beitrag #40


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 591
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5773



Ich war gestern auf na Grillparty eingeladen und da wurde auch über Alkohol diskutiert, wie ihr mir geraten habt, habe ich das Thema angesprochen, von wegen bei 1,6 mit Fahrrad is der Lappen weg. Großes Erstaunen und Wiederreden, doch einer war dabei, dem ist genau das passiert. Das ist ein Typ, der trinkt im Jahr 5 Flaschen Bier, weil er so ca. 5 mal im Jahr grillt und einmal im Jahr, zu Himmelfahrt geht er mit seinen Kumpels richtig einen schütten, so wie letztes Jahr. Die haben sich irgendwo richtig einen genommen und irgendwann hat er gesagt, so ich kann nicht mehr, ich muss nach Hause, setzt sich auf sein Rad kommt 10 meter weit und fällt in den Graben. Ein netter Nachbar hat dann gleich die Polizei gerufen und haben ihn mitgenommen, 1,85 Promille. Lappen hat er abgegeben, zwei mal zur MPU, weil er beim ersten mal durchgerasselt ist. Also fakt ist ja, sie nehmen dir selbst wenn du mit deinem Fahrrad 10 kleine Kinder niederwalzt niemals den Autoführerschein weg, weil du betrunken Fahrrad gefahren bist, sondern´ich drücke es mal primitiv aus, weil sie annehmen, wenn du mit 1,85 Promille noch Fahrrad fahren kannst, ohne große Ausfallerscheinungen zu haben, bist du Alkoholiker/hast ein Alkohol Problem und fährst auch besoffen Auto. Nun ist es aber so, das er nach 10 metern im Graben landete, also absolut keine Kontrolle mehr über sich und sein Rad hatte und fürchterliche Ausfallerscheinungen hatte, ja sich gar nicht richtig an die ganze Geschichte erinnert. Jetzt frage ich mich, wieso schickt man so jemanden zur MPU? Die Sache ist doch glasklar, der Typ lag im Graben, konnte nix mehr und die Polizei nimmt an, er hatte keine Ausfallerscheinungen, deshalb ist er Trinker und weil er Trinker ist, fährt er immer besoffen Auto und weil er immer besoffen Auto fährt, nehmen wir im jetzt den Lappen weg. Das ist ja schlimmer als in jeder Bananenrepublik, da wird man nur mal schnell von der Polizei verprügelt und ausgeraubt und darf dann weiterfahren....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 04.05.2006, 19:38
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Steppenhund @ 04.05.2006, 16:50) *
Jetzt frage ich mich, wieso schickt man so jemanden zur MPU?

Weil er ein Fahrzeug mit 1,6 o/oo oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, nachzulesen in § 13 Nr. 2 Buchstabe c FeV.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Steppenhund
Beitrag 04.05.2006, 23:27
Beitrag #42


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 591
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5773



damit ist aber gemeint, wer von a nach b fährt, nicht wer aufsteigt und gleich wieder herunterfällt.
Obern drüber steht Kraftfahrzeuge und ob ein Fahrrad überhaupt als Fahrzeug angesehen werden kann.... schwammig schwammig, ich hoffe da setzt sich mal jemand mit viel Geld und Geduld damit auseinander und beendet diese Abzockerei.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 29.05.2006, 13:12
Beitrag #43


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Hallo zusammen,

hier mal ein kleines Update von meiner Seite. Ich habe in dem Anhörungsbogen die Aussage verweigert und den Schrieb fristgerecht zurückgeschickt. Das war vor etwa 3 Wochen. Seitdem warte ich auf Post. In der Zwischenzeit war ich schon beim MPI meines Vertrauens und habe mir dort eine Info-Veranstaltung bzgl. MPU angehört. War ganz interessant.

Beim Doc und beim Neurologen war ich auch schon, Leberwerte sind nach wie vor OK.

Morgen habe ich einen Termin bei der Führerscheinberatung.

Abstinent seit dem Vorfall ohne Probleme.

Die Warterei macht etwas mürbe, da alles noch so ungewiß ist. Klarheit wär mir lieber.

Meine Frage: Bringt Leberwerte sammeln als Beweis für Abstinenz überhaupt was, wenn keine Änderung stattfindet? Im November waren die Werte ja auch schon ok.

Gibt es eine andere Möglichkeit Abstinenz nachzuweisen?

Danke und Gruß.
Holger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 29.05.2006, 13:24
Beitrag #44


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Meinst du mit Änderung die Leberwerte oder dein Alkoholkonsum ?
Ich denke du meinst die Leberwerte. Bei der MPU sind Leberwerte, die im Normbereich sind keine Garantie für das Bestehen der MPU. Sie werden jedoch von den Gutachtern gerne gesehen, da sie bei regelmäßigen Kontrollen sehen können, dass du dich mit deinem "Alkohlproblem" stetig auseinandersetzt.
Es gibt keine Methode, die zuverlässig Alkoholkonsum nachweisen kann. Ein Freund von mir ist Arzt und der meint, dass sogar bei der Mehrheit der Alkoholkranken die Leberwerte in Ordnung sind. Es gibt keinen Parameter, der zeigen kann, dass du Alkohol trinkst (außer es ist aktuell noch im Blut nachweisbar).
Trinkst du am 1. eines Monats richtig viel und gehst nach 4 Wochen deine LW bestimmen ist dies nicht nachweisbar.
Aber dass du jetzt abstinent lebst ist doch prima. Wie geht es dir dabei ? Ich bin jetzt fast 11 Monate abstinent und fühle mich super und es macht mich froh, dass ich in meinem Leben den Alkohol nicht mehr brauche.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
holgi_bo
Beitrag 29.05.2006, 13:36
Beitrag #45


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 26.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18794



Hallo Paul,

danke für die Antwort. Ich möchte ja nicht Alkoholkonsum nachweisen, sondern Abstinenz, aber ich schließe im Umkehrschluß aus deiner Antwort, dass es auch dafür dann keinen Beweis geben kann.

Ja, abstinent bin ich und mir geht es dabei auch super. Kann echt nicht klagen.

Nur ich würde gerne noch mehr machen, sprich vorbereiten. Nur ich weiß einfach nicht wie.

Mal sehen, wie morgen die Einzelberatung im MPI aussieht.

Gruß.
Holger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 29.05.2006, 15:49
Beitrag #46


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



Ja, du hast recht. Ich meinte es natürlich so herum, dass gute LW nicht als eindeutiger Beweis genommen werden können, dass man abstinent war. Aber die LW`s dienen zur Untermauerung deiner Abstinent und deiner neuen "Einstellung" zum Alkohol.
Zur Vorbereitung kann ich dir folgendes Buch empfehlen: Der Testknacker bei Führerscheinverlust von Theodor Rieh. Der Titel ist zwar etwas merkwürdig, aber es ist sehr informativ.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Radzfatz
Beitrag 08.07.2006, 12:26
Beitrag #47


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 07.07.2006
Mitglieds-Nr.: 20970



Hallo Holgi Bo, jetzt auch mal was Positives.
Mir ist Mitte Mai das Gleiche passiert (2,3 Promille Blutalkohol auf dem Rad).
Ich habe gegen jeden Rat auf dem Anhörungsbogen Stellung zu meinem Filmriss genommen, mich entschuldigt und glaubhaft klar gemacht, dass ich mich in Zukunft in der Öffentlichkeit anders verhalten werde. Den allgemeinen Alkoholrausch betrachte ich jetzt mit anderen Augen und mir ist bewust, dass ich leichtsinnig gewesen bin.

Ich habe jetzt eine Strafe von 250,-EUR an Unfallopfer zu zahlen ohne weitere Folgen....keine MPU, kein Führerscheinentzug oder Fahrverbot. Ich bin in der Vergangenheit aber auch nicht negativ mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen.

Also liebe Schwarzseher, immerzu schweigen ist nicht immer Gold.....auch wenn die Anwälte pauschal dazu raten. Denn eins ist doch wohl klar, betrunken war man und man ist Rad gefahren.
Es ist daher auch erlaubt klarzustellen, dass man die zwei Wochen Zeit auch zum nachdenken über zukünftigen Umgang mit Alkohol genutzt hat und von dem Recht Gebrauch machen kann dies schriftlich Jemandem mitzuteilen.

Gibt es denn jetzt etwas Neues in deinem Fall?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 08.07.2006, 12:37
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Zitat (Radzfatz @ 08.07.2006, 13:26) *
Mir ist Mitte Mai das Gleiche passiert (2,3 Promille Blutalkohol auf dem Rad).

Ich habe jetzt eine Strafe von 250,-EUR an Unfallopfer zu zahlen ohne weitere Folgen....keine MPU, kein Führerscheinentzug oder Fahrverbot. Ich bin in der Vergangenheit aber auch nicht negativ mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen.

Also liebe Schwarzseher, immerzu schweigen ist nicht immer Gold.....auch wenn die Anwälte pauschal dazu raten. Denn eins ist doch wohl klar, betrunken war man und man ist Rad gefahren.
Es ist daher auch erlaubt klarzustellen, dass man die zwei Wochen Zeit auch zum nachdenken über zukünftigen Umgang mit Alkohol genutzt hat und von dem Recht Gebrauch machen kann dies schriftlich Jemandem mitzuteilen.

Mitte Mai ist auch eine irrwitzig lange Zeit. Ist dir bewußt das sobald die FSST davon erfährt die MPU kommt? Irgendwelche Entschuldigungen helfen dir nicht die Bohne. Es sind Fälle bekannt wo die MPU erst jahrelang nach dem Vorfall gefordert wurde. Lieferst du keine MPU ab wird der FS entzogen. Wo ist also der Unterschied zum anderen Fall.... think.gif

Grundsätzlich ist es nie günstig gegenüber der Polizei Angaben zu machen. Die meisten verplappern sich dabei und machen alles nur noch schlimmer.

Also nochmal: Da 2,3>1,6 wird wohl auch bir dir irgendwann eine Aufforderung eintrudeln... Ich hoffe du bist dann vorbereitet. wink.gif

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul27
Beitrag 08.07.2006, 12:47
Beitrag #49


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 73
Beigetreten: 04.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14331



An Radsfatz !

Lieber Radsfatz, du hast auch noch zusätzlich 7 Punkte in Flensburg bekommen. Darüber erhälst du keine Nachricht. Diese Alkoholpunkte bleiben 10 Jahre gespeichert und solltest du in diesen Jahren noch einen Punkt bekommen, dann erfährt die FSST von der Trunkenheitsfahrt. Da ab 8 Punkten eine automatische Meldung vom KBA an die FSST geht. Also sei auf der Hut. Falls du mir das nicht glaubst, kannst du ja mal beim KBA deinen Punktestand erfragen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 08.07.2006, 13:06
Beitrag #50


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (Radzfatz @ 08.07.2006, 12:26) *
Also liebe Schwarzseher, immerzu schweigen ist nicht immer Gold.....auch wenn die Anwälte pauschal dazu raten.


Hallo Radfatz, Deine Alkoholfahrt war im Mai, das Urteil mit der Geldbuße wurde wann gesprochen ? Wenn der Richter im Urteil nicht ganz klar von einer MPU absieht, wird die Aufforderung kommen. Kann Monate dauern... schau mal in die anderen Threads.

Wie darkstar schon sagt, würde ich an Deiner Stelle sofort mit Leberwerten und Vorbereitung beginnen. Was macht Dich übrigens so sicher, daß Du nie mehr betrunken ein Fahrzeug fahren wirst ? Oder lebst Du jetzt abstinet ?

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 19:30