... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO
CvR
Beitrag 23.04.2006, 08:33
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



    
 
Hallo!

Bei nach Deutschland importierten Kfz kann es ja nötig sein, eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO zu beantragen, da manche Auflagen der StVZO nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand nachrüstbar sind.

Ich frage mich nun, wer für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen zuständig ist (Bundesland=Niedersachsen). Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Weiterhin würde mich interessieren, wann solche Ausnahmegenehmigungen zu beantragen sind. Üblicherweise ist der Ablauf ja:

1. Kauf
2. Verzollung
3. Umrüstung (soweit machbar)
4. Abnahme bei TÜV
5. Zulassung

Wo in dieser Auflistung wäre "Ausnahmegenehmigung beantragen" einzufügen?

Mit welchen Kosten wäre (in Niedersachsen) zu rechnen?

Grüße und vielen Dank schonmal

CvR

Achja, kleine Nebenfrage: Wäre bei einer Überführung mit Kurzzeitkennzeichen eines nicht vollständig der StVZO entsprechenden, aber ansonsten technisch einwandfreien Fahrzeuges (z.B. US-Fahrzeug ohne LWR, Abschleppöse vorn und mit nicht geprüften Leuchten, kombinierte Blink-/Bremsleuchten hinten) mit Kurzzeitkennzeichen irgendwelche Probleme zu befürchten?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
James Bond
Beitrag 23.04.2006, 08:46
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1835
Beigetreten: 02.12.2003
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 830



Die Ausnahmegenehmigungen werden vom TÜV in das GA geschrieben und durch die den Erhalt der Zulassungsbescheinigung erteilt, ist etwas nicht zulassungsfähig, wie z.B rote Blinkleuchten hinten , ist dieses nachzurüsten (keine Ausnahmegenehmigung,nur i.Verb. m.§21C STVZO)!


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 23.04.2006, 09:20
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Vielen Dank, James Bond. Das ist dann ja äußerst simpel vom Verfahren her. Einfacher, als ich mir gedacht habe...

Dass nicht zulassungsfähige Dinge nicht eingetragen werden, ist klar. Aber wo du gerade da bist, würdest du folgendes als abnahmefähig einstufen (US-Fahrzeug, ähnliches Modell in D erhältlich):

-Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer als jeweils separate Leuchte unter der Stoßstange
-orangefarbene Blinkerbirnen in den ehemaligen Rückfahrscheinwerfern
-ehemalige Blink/Bremsleuchten nur noch Bremsleuchte
(=> in-etwa-Wirkung von Rücklicht, Blinker, Bremslicht, Rückstrahler (sofern vorhanden, sonst natürlich nachgerüstet))

Wäre ggf. eine Ausnahmegenehmigung für "keine Abschleppöse vorn" möglich?

Wo treten am häufigsten Komplikationen auf (bzw. welche Nachrüstungen werden am häufigsten "vergessen") und führen dazu, dass die Prüfung nicht bestanden wird?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
James Bond
Beitrag 23.04.2006, 10:30
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1835
Beigetreten: 02.12.2003
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 830



"Etwa Wirkung" möglich!
Bei der Abschleppöse besteht eine Nachrüstpflicht ab 01.10.1979, hinten nur wenn Anhängelast eingetragen ist!
Probleme gibt es oft mit:
Kontrolleuchte für Fernlicht,Abgas,Bremse,Warnblinkanlage,Geschwindigkeismessgerät in km/h!


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 23.04.2006, 10:38
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Zitat (James Bond @ 23.04.2006, 09:46) *
[...] ist etwas nicht zulassungsfähig, wie z.B rote Blinkleuchten hinten [...]
Naja, das sieht aber jeder TÜV-Mitarbeiter anders wavey.gif Sehe immer eine Corvette, bei der alles rot ist hinten cool.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 23.04.2006, 10:41
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zum Abgas: Akzeptiert der TÜV Nord Abgasgutachten (und Datenblatt...) vom TÜV Süd, sofern vorhanden? Oder gibt es auch im Norden eine "Sammelstelle" für Gutachten 'ausländischer' Fahrzeuge ähnlich der Abteilung für internationale Gutachten beim TÜV Süd, bei der diese Unterlagen ggf. gegen eine Gebühr bezogen werden können?

Welche Bremsenprobleme treten in solchen Fällen üblicherweise auf? Nicht ausreichende Dimensionierung seitens des Herstellers oder Verschleiß aufgrund der schlechteren Wartung (sollte ja einfacher zu beheben sein...)?

Geschwindigkeitsmeßgerät: Reicht im Zweifel eine neue "Tachofolie", notfalls auch selfmade, aus?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
James Bond
Beitrag 23.04.2006, 10:50
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1835
Beigetreten: 02.12.2003
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 830



@Nucki

du hast es immer noch nicht begriffen,sorry!

Bis vor einigen Jahren wurde dieses bei einer Untersuchung nach§21 STVZO noch unzulässigerweise geduldet, muss aber im Fz-Schein stehen! Jetzt ist es so das dieses abhängig vom Bj vor dem 01.01.1970 ist es zulässig oder i.Verb.m.§21C STVZO!
Viele FZ-Führer rüsten dieses nach der §21 Abnahme illegalerweise wieder zurück! Ist dieses "natürlich" nicht in dem Fz-Schein eingetragen, kann hier ein erlöschen der BE vorliegen (Situationsabhängig)! HU-Plakette wird bei der nächsten HU nicht zugeteilt!

Zitat (CvR @ 23.04.2006, 12:41) *
Zum Abgas: Akzeptiert der TÜV Nord Abgasgutachten (und Datenblatt...) vom TÜV Süd, sofern vorhanden? Oder gibt es auch im Norden eine "Sammelstelle" für Gutachten 'ausländischer' Fahrzeuge ähnlich der Abteilung für internationale Gutachten beim TÜV Süd, bei der diese Unterlagen ggf. gegen eine Gebühr bezogen werden können?

Welche Bremsenprobleme treten in solchen Fällen üblicherweise auf? Nicht ausreichende Dimensionierung seitens des Herstellers oder Verschleiß aufgrund der schlechteren Wartung (sollte ja einfacher zu beheben sein...)?

Geschwindigkeitsmeßgerät: Reicht im Zweifel eine neue "Tachofolie", notfalls auch selfmade, aus?



Tachofolie, nur mit Bestätigung eines Tachodienstes, Geschwindigkeiten müssen auf einem Prüfstand abgefahren werden!

Bremse, ewntsprechend der jeweils dem Bj entsprechend zu verwendenden EG-Rili!

Abgasgutachten, von welcher akrededierten Prüfstelle, ist egal, hauptsache Original und nachvollziehbar!


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 23.04.2006, 10:53
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Zitat (James Bond @ 23.04.2006, 11:50) *
[...] Viele FZ-Führer rüsten dieses nach der §21 Abnahme illegalerweise wieder zurück! [...]
Das wäre noch eine Möglichkeit. Denn § 21c StVZO scheidet baujahrabhängig aus. Und eine spezielle Eintragung im Fz-schein ist definitiv nicht vorhanden. wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 23.04.2006, 13:34
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (James Bond @ 23.04.2006, 11:50) *
Bremse, entsprechend der jeweils dem Bj entsprechend zu verwendenden EG-Rili!

Hmmm, das hört sich nach einem größeren Problem an... Wie könnte der Nachweis der Übereinstimmung erbracht werden? Was würde das wohl kosten? Wäre eine Ausnahmegenehmigung möglich (Baujahr 2000), wenn z.B. im Fahrversuch, auf dem Bremsenprüfstand des TÜV o.ä. eine akzeptable Bremswirkung festgestellt wird??

Zum Tacho und dem Prüfstand: Wäre auch ein Prüfstandsbesuch nötig, wenn es sich um einen originalen Tacho mit km/h und mph handelte? Oder wenn die originalen Meilenangaben neben den zusätzlich aufgebrachten km/h-Angaben noch erkennbar wären? Muss der Kilometerzähler auch in km zählen oder wäre da ein Meilenzähler irgendwie zulassungsfähig zu machen?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 23.04.2006, 13:49
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Ganz so einfach ist das mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO doch nicht. sad.gif Diese werden nicht vom TÜV oder Gutachter bzw. dann im Zulassungsverfahren erteilt, sondern nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO in den dort genannten Fällen von den höheren Verwaltungsbehörden der Bundesländer. Dies sind z.B. in Bayern die Bezirksregierungen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
James Bond
Beitrag 23.04.2006, 15:41
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1835
Beigetreten: 02.12.2003
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 830



@Peter,
dieses liegt am Bundesland, für PKW ist das in NRW außer für die §§ 47 und blaue RKL §52 STVZO das SVA(Landrat) Deligations VO!
@Nucki, ein kombinierter Tacho der die Geschwindigkeit in Milen und km/h und die Wegstrecke in Milen anzeigt ist zulässig


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 23.04.2006, 15:56
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Deswegen auch meine Bemerkung bezüglich der Regelung in Bayern. smile.gif

Was mich jedoch etwas wundert, ist die Tatsache, dass man sich hier offensichtlich über die Bestimmung des § 70 StVZO hinwegsetzt, die in Absatz 1 Nr. 1 eindeutig von der "höheren" Straßenverkehrsbehörde spricht. Nach meinem Verständnis ist das LRA jedoch untere Straßenverkehrsbehörde.

Ich bin mir nicht sicher, ob es zulässig ist, per Landesverordnung diese Zuständigkeit von der höheren auf die untere Straßenverkehrsbehörde zu delegieren. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
phing
Beitrag 23.04.2006, 16:34
Beitrag #13


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 14
Beigetreten: 06.01.2006
Mitglieds-Nr.: 15773



Wie würde es denn jetzt hier mit den Kurzzeit-Kennzeichen aussehen?
Benötigt man hierbei auch die Ausnahmegenehmigugn?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 23.04.2006, 16:39
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Nein, siehe § 28 Abs. 1 Satz 1 StVZO. Das mit Kurzzeitkennzeichen zu überführende Fahrzeug benötigt keine Betriebserlaubnis, muss jedoch verkehrssicher sein. Damit ist auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
James Bond
Beitrag 23.04.2006, 16:43
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1835
Beigetreten: 02.12.2003
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 830



@Peter
siehe hierzu den §2 der ZustVO STVZO!

Kreisordnungsbehörden sind zuständig für........


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 23.04.2006, 16:49
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (James Bond @ 23.04.2006, 17:43) *
@Peter
siehe hierzu den §2 der ZustVO STVZO!

Kreisordnungsbehörden sind zuständig für........

Das ist dann wohl das fehlende Glied in der Kette, eine Landesverordnung von NRW.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 24.04.2006, 06:43
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Peter Lustig @ 23.04.2006, 16:56) *
Deswegen auch meine Bemerkung bezüglich der Regelung in Bayern. smile.gif


Auch in Bayern werden die Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge von den Zulassungsstellen erteilt.(§ 14 ZustVVerk). dry.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 24.04.2006, 09:54
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Andreas @ 24.04.2006, 07:43) *
Auch in Bayern werden die Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge von den Zulassungsstellen erteilt.(§ 14 ZustVVerk). dry.gif

Danke! smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 14:37