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> Verkehrsquiz "Sicheres Radfahren", Um Ihr Wissen zu testen, lädt Sie der Expertenkreis Velo 2010 ein
sigggi
Beitrag 21.04.2006, 16:04
Beitrag #1


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Hallo
Hier etwas für die Experten.

Verkehrsquiz "Sicheres Radfahren"


Anmerkung Mod:
Habe das mal in Dies und Das geschoben, da hier keine Frage ersichtlich ist


Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 21.04.2006, 17:08


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blue0711
Beitrag 21.04.2006, 16:40
Beitrag #2


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Experten? Nuja,, die üblichen banalen Fragen.
Dann gleich in Frage 1 keine auswählbaren Antworten. (Der Autor will wohl die erste Alternative, aber woher weiss ich bei dem Foto, dass es nicht auch geradeaus gehen kann)
Frage 12 ist auch toll. Die Erkennbarkeit als Ein- oder Zwei-Richtungsradweg ist in der Praxis nicht so einfach wie hier suggeriert.

Ach und die übliche Methodik, Fahrradfahrern bei Bedarf jegliches Recht auf Fortkommen vorzuenthalten, is auch dabei:
Super subtil aufgebaut dazu Frage 11; Korrekt könnte diese Frage wohl nur ein Gericht beantworten. So knapp, wie der Radweg ist und so miserabel der Bodenbelag, würde ICH ihn jedenfalls bei Regen nicht benutzen (zu gefährlich).
Eher sehr deutlich dazu Frage 10; Wenn die Kommune zu doof ist, einen anständigen Radweg zu bauen, läufst du halt zur Not (Das sollte man mal einem Autofahrer sagen...)

Ausserdem: Bei Gewinnspielen, wo man was von Tokio Hotel gewinnen kann, mach ich nicht mit. rofl1.gif

gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Janus
Beitrag 21.04.2006, 18:29
Beitrag #3


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Genau das richtige nach einer 50-km-Radtour... dann zerpflücke ich mal:
  1. Kai hat es schon geschrieben - dieses Foto ist wirklich dämlich aufgenommen.
  2. Wow, Antwort 1 ist korrekt.
  3. Die Option "Telefonieren mit Freisprechanlage" fehlt, denn das wäre die richtige Antwort.
  4. Antwort 2 ist wohl richtig... vorbehaltlich Hane-mäßiger Tricks wie 10 Meter schieben und dann entgegen der Einbahnstraße weiterfahren. wink.gif
  5. Option 2 ist richtig und auch anzuraten...
  6. Keine Ahnung, ehrlich gesagt. Ich würde mit ein paar Gläschen intus eher Auto als Fahrrad fahren, denn im Auto muss ich nicht das Gleichgewicxht halten. biggrin.gif
  7. Argh. Radfahrer auf dem Radweg als Normalfall. Urgs. Den Leuten gehört §2 Abs. 1 StVO um die Ohren gehauen. Abgesehen davon ist wenigstens die richtige Antwort im Sinne der Frage dabei.
  8. Antwort 2 ist die richtige.
  9. Eine bauliche Trennung erkenne ich nicht, Farbe ist völlig schnurz, aber naja, Antwort 2 ist ja immerhin richtig.
  10. Die angemessene Antwort 4 wäre wohl "nachdem ich dort einmal lang gefahren bin, mache ich den Fehler nicht noch einmal und benutze gleich die Fahrbahn".
  11. Die Autoren wollen wohl Antwort 2 angekreuzt sehen, aber empfehlenswert ist wohl eher Antwort 1... wie Kai schon angedeutet hat. Ich dehne das auch auf Trockenheit aus, und nachdem ich die Radwege aus dieser und der vorherigen Frage gesehen habe, wünsche ich mir, dem Verantwortlichen für diesen Schrott im Dunkeln zu begegnen. Ohne Zeugen, aber dafür mit schlagkräftigen Argumentationsverstärkern. Ja, ich bin manchmal leicht reizbar.
  12. Kai hat schon alles gesagt.
  13. Antwort 1 ist im Sinne der Frage richtig. Es fehlt aber "angesichts der Menschenmassen, die den Radweg blockieren, benutze ich die Fahrbahn".
  14. Har. Har. Har.
  15. Antwort 3 ist richtig. Antwort 1 müsste anders formuliert sein, denn es steht nirgendwo, dass man in einem vB mindestens 4 km/h fahren muss...
Und als Zielgruppe Schüler... *seufz*


~ Janus


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Arthur Dent
Beitrag 21.04.2006, 19:36
Beitrag #4


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Diese Fragen mit diesen Antwortmöglichkeiten und dann als Preis ein Tokio Hotel T-Shirt? Das muß Satire sein... whistling.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Hane
Beitrag 22.04.2006, 10:52
Beitrag #5


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shutup.gif


Damit ist zwar schon Alles gesagt aber die Motz untersagen ja Einzeiler und Smileyorgien wink.gif

Meine erste Idee war, das hat ein Azubi ohne Humor vom ADAC erstellt. Aber dann ist mir aufgefallen, daß die Möglichkeit der Fahrbahnnutzung sogar erwähnt wurde. ADAC fällt also aus.

Es sind zwar kleine Fehler enthalten aber keine wirklichen Klopfer. Nur gibt dieses Quiz einen sehr oberflächenlichen Einblick in die Radfahrerverkehrsregel. Aber er vermittelt nicht im Ansatz, wie man sich als Radfahrer sicher verhält, obwohl er doch genau dieses bezweckt hatte.

Ob man da mal mitmacht? think.gif Natürlich immer mit der zusätzlichen Antwortmöglichkeit, die etws dichter an der Sicherheit ist!


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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chriziko
Beitrag 22.04.2006, 11:00
Beitrag #6


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ich finde das nicht so dramatisch. ein quiz kritisieren ist immer leichter als eins zu machen (auch wenn meins zugegeben besser ist als dieses wink.gif ) das quiz scheint mir den zweck zu haben verkehrsregeln bekannt zu machen, nicht sicheres verhalten abzufragen. mit beidem wäre es überfordert. außerdem ist es schwierig auf alle spezialfälle einzugehen.


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 14:31
Beitrag #7


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Hallo
Ich wollte dort mal diese Zeilen hinsenden. Was meint ihr?

Zitat
„Wettbewerb Sicheres Radfahren“

Mitmachen will ich bei diesem Wettbewerb nicht, jedoch ein paar Anmerkungen zu einigen Fragen habe ich schon.

Frage Nr. 1: warum soll man nicht auch geradeaus fahren dürfen?

Frage Nr.3: Mit Freisprechanlage ist telefonieren erlaubt.

Frage Nr.9:Den roten Streifen darf ich befahren muss allerdings danach sofort wieder auf die Fahrbahn wechseln, da ich den Fussweg dahinter nicht mit dem Rad befahren darf.

FrageNr.10: Dort ist Rad fahren generell verboten, da sich kein Schild dort befindet, welches einen benutzungspflichtigen Radweg anzeigt. Die Wege vor und hinter der Kreuzung sind daher Fusswege. Einen, im Sinne der StVO „anderen Weg“, der das Radfahren in Fahrtrichtung erlauben würde, sehe ich dort nicht.
Sollte dies doch ein benutzungspflichtiger Radweg sein, so entfällt im Kreuzungsbereich seine Benutzungspflicht. Da der Radweg von der begleitenden Strasse wegschwenkt verliert der Radfahrer dort sein Vorfahrtsrecht und ist somit, im Sinne der StVO, nicht mehr Strassenbegleitend. (Gerichtsurteile siehe unten). Also verlasse ich den Radweg an geeigneter Stelle vorher und wechsle wieder an geeigneter Stelle auf den Radweg.
Warum derartige Verschwenkungen gebaut werden sollte man die Verkehrsplaner fragen.

Frage Nr.11: Diesen Radweg auf keinen Fall benutzen. Er entspricht in keinster Weise der der Radwegeverordnung, zu deren Einhaltung sich die Kommunen verpflichtet haben. Weiterhin bietet er durch seine Bauart derart zusätzliche Gefahrenpunkte. Z.B. werden Radfahrer direkt in den Schwenkbereich von, sich öffnenden Autotüren geleitet wodurch sie im Schadensfall sogar noch eine Mitschuld bekommen (Gerichtsurteile siehe unten). Es grenzt schon an vorsätzliche Verkehrsgefährdung so einen Radweg als benutzungspflichtig zu erklären. Mein Recht auf Unversehrtheit verbietet mir somit so einen Weg zu benutzen.

Frage Nr.12: Wer sagt mir, dass der Radweg nicht in beide Richtungen benutzungspflichtig ist. Auch in Köln kenne ich viele Beispiele wo derart schmale Wege als benutzungspflichtig in beide Richtungen erklärt werden und weder in den einmündenen Seitenstrassen noch auf dem Radweg Hinweisschilder zu finden sind, die darauf hinweisen.

Urteile

Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).

Endet ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer vorfahrtsberechtigten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordneten Querstraße mit einer Bordsteinabflachung zur Fahrbahn, so dass Radfahrer ihre Fahrt nicht parallel zur vorfahrtsberechtigten Straße fortsetzen können, sondern die Querstraße kreuzen müssen, ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen. Hieraus folgt, dass ein Radfahrer ebenso wie ein Fußgänger am Ende des Radweges gegenüber dem Verkehr auf der Seitenstraße wartepflichtig ist.
Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2000
27 U 29/00
NZV 2000, 468


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Janus
Beitrag 22.04.2006, 14:40
Beitrag #8


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Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 16:31) *
FrageNr.10: [...] Da der Radweg von der begleitenden Strasse wegschwenkt verliert der Radfahrer dort sein Vorfahrtsrecht und ist somit, im Sinne der StVO, nicht mehr Strassenbegleitend.

Äh... wo schwenkt der denn weg?


~ Janus


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 14:43
Beitrag #9


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Ich bin ja nun kein Radfahrer und habe mal eine Frage: Was meinst du bzw. das Gerichtsurteil mit weggeschwenkt und deshalb hat der Radler keine Vorfahrt mehr? Irgendwie versteh ich die Argumentation nicht bei Frage 10!

Danke im Voraus! wavey.gif


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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 14:57
Beitrag #10


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Zitat (Janus @ 22.04.2006, 16:40) *
Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 16:31) *

FrageNr.10: [...] Da der Radweg von der begleitenden Strasse wegschwenkt verliert der Radfahrer dort sein Vorfahrtsrecht und ist somit, im Sinne der StVO, nicht mehr Strassenbegleitend.

Äh... wo schwenkt der denn weg?


~ Janus


Bevor man auf die rote Fläche kommt macht der "Radweg" (falls es überhaupt einer ist) einen Rechtsschwenk.


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 15:01
Beitrag #11


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So, ich hab das mit dem Vorfahrtsfall irgendwie noch nicht so richtig verstanden (hatte mir Peter Lustig auch schon versucht zu erklären, aber irgendwie hats noch nicht Klick gemacht)!

Da hab ich mal 2 Skizzen gemacht:

Skizze 1:


In diesem Fall ist der Radweg auf der Fahrbahn der Autos, somit muss ich, wenn ich aus der untergeordneten, von rechts einmündenden Straße komme, auch Radfahrern Vorfahrt gewähren (hab mir jetzt mal die Verkehrszeichen gespart).

Skizze 2:


In diesem Fall ist der Radweg mit dem Gehweg bzw. auf dem Gehweg geführt! Muss ich den Radfahrern nun auch in diesem Fall Vorfahrt gewähren?

Sorry, ich schnall es im Moment nicht blushing.gif !

P.S. Schwarz = Gehweg
Rot = Radweg
Grau = Fahrbahn


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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 15:03
Beitrag #12


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Zitat (Icke aus Berlin @ 22.04.2006, 16:43) *
Ich bin ja nun kein Radfahrer und habe mal eine Frage: Was meinst du bzw. das Gerichtsurteil mit weggeschwenkt und deshalb hat der Radler keine Vorfahrt mehr? Irgendwie versteh ich die Argumentation nicht bei Frage 10!

Danke im Voraus! wavey.gif


Lies dir doch das Urteil hierzu durch und schau dir mal die Radwege an die genau so gebaut sind.
Rechtsschwenk - Bordsteinabflachung - nicht mehr parallel - Querstrasse kreuzen
Trifft all dies zusammen, hat der Radfahrer keine Vorfahrt mehr. Was wahrscheinlich immer erst im Schadensfall interessant wird wenn ein Gericht wieder zu dieser Erkenntnis kommt.
Warum mittlerweile immer mehr Radwege genau so gebaut werden lässt sich nur vermuten. Ich denke um dem Autoverkehr so zu mehr Rechtssicherheit zu verhelfen.


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 15:04
Beitrag #13


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Sieh dir mal bitte meine Skizzen an (über deinem letzten Beitrag) und erklär mir das mal bitte an Hand dieser, danke! blushing.gif


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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 15:08
Beitrag #14


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Zitat (Icke aus Berlin @ 22.04.2006, 17:01) *
So, ich hab das mit dem Vorfahrtsfall irgendwie noch nicht so richtig verstanden (hatte mir Peter Lustig auch schon versucht zu erklären, aber irgendwie hats noch nicht Klick gemacht)!

In diesem Fall ist der Radweg mit dem Gehweg bzw. auf dem Gehweg geführt! Muss ich den Radfahrern nun auch in diesem Fall Vorfahrt gewähren?

Sorry, ich schnall es im Moment nicht blushing.gif !


Tja, wer will das entscheiden. Ab einer gewissen Entfernung zur Fahrbahn ist der Radweg dann nicht mehr Strassenbegleitend und der Radfahrer hat dann auch keine Vorfahrt mehr. Wie gross die Entfernung sein muss ist nirgendwo festgelegt.
Das Urteil hat aber noch andere Eckpunkte aufgezeigt die den Radweg nicht mehr als Strassenbegleitend einstufen.


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 15:13
Beitrag #15


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Also mein FL meinte dazu folgendes:"Ist der Radweg direkt an die Straße für Autos gemauert (Skizze 1), dann haben die Vorfahrt. Ist er aber mit auf dem Gehweg, dann muss er, wie der Fußgänger warten (Skizze 2)!!"

think.gif Hat er mir was falsches erzählt? think.gif

Ich bin mir, wenn es darum geht, total unsicher! shutup.gif

P.S. Ich mag euch Radler und will niemandem die Vorfahrt nehmen, da ich auch will, dass ihr mich mögt yes.gif smile.gif!


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Janus
Beitrag 22.04.2006, 15:23
Beitrag #16


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Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 16:57) *
Zitat (Janus @ 22.04.2006, 16:40) *
Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 16:31) *
FrageNr.10: [...] Da der Radweg von der begleitenden Strasse wegschwenkt verliert der Radfahrer dort sein Vorfahrtsrecht und ist somit, im Sinne der StVO, nicht mehr Strassenbegleitend.
Äh... wo schwenkt der denn weg?

Bevor man auf die rote Fläche kommt macht der "Radweg" (falls es überhaupt einer ist) einen Rechtsschwenk.

Ich sehe auf dem Foto einen ganz normalen (anderen?) Radweg, der rechts der Parkplätze verläuft. Eine nennenswerte Verschwenkung erkenne ich nicht. Ein Z.205 oder Z.206 sehe ich in Bezug auf die Nebenstraße nirgendwo, vermute daher, dass es weit genug vor der Einmündung aufgestellt ist, so dass man es auf dem Foto nicht sieht - an eine Rechts-vor-Links-Regelung an dieser Einmündung glaube ich nicht.
Kennst Du die Stelle oder urteilst Du nur aus dem Foto?


@ Icke: Diese Information ist falsch. Auch auf "gehweggeführten" Radwegen, ja sogar auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen haben Radfahrer an Kreuzungen Vorfahrt, solange die Querung noch im Kreuzungsbereich liegt.


~ Janus


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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 15:37
Beitrag #17


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Zitat (Janus @ 22.04.2006, 17:23) *
Ich sehe auf dem Foto einen ganz normalen (anderen?) Radweg, der rechts der Parkplätze verläuft. Eine nennenswerte Verschwenkung erkenne ich nicht. Ein Z.205 oder Z.206 sehe ich in Bezug auf die Nebenstraße nirgendwo, vermute daher, dass es weit genug vor der Einmündung aufgestellt ist, so dass man es auf dem Foto nicht sieht - an eine Rechts-vor-Links-Regelung an dieser Einmündung glaube ich nicht.
Kennst Du die Stelle oder urteilst Du nur aus dem Foto?

~ Janus


Die Stelle kenne ich, wie all die anderen auch. Ich versuche aber objektiv zu bleiben und nur nach dem Foto zu urteilen.
Du erkennst, wie Du sagst, keine nennenswerte Verschwenkung. Nein sie ist auch nicht so sehr verschwenkt, aber sie ist es und einen abgesenkten Bordstein gibt es dort auch und der Radfahrer muss auch die Querstrasse kreuzen. Genau die Punkte die im Gerichtsurteil aufgezählt werden.
Man könnte jetzt sagen man soll nicht so kleinlich sein. Doch den Radweg hat ja nicht der liebe Gott erschaffen. Nein- er wurde geplant und solche Verschwenkungen werden mit zusätzlichem Bauaufwand gebaut. So etwas macht man ja nicht weil man keine geraden Striche zeichnen kann, da muss ja wohl irgend ein Grund dahinter stecken.
Diese Verschwenkung ist allerdings noch harmlos. Mittlerweile kommen die Verkehrplaner wahrscheinlich so richtig in Hochstimmung und bauen, bei neuen Radwegen, Verschwenkungen an den Kreuzungsbereichen, dass einem auf dem Rad schwindlig wird.


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Janus
Beitrag 22.04.2006, 16:04
Beitrag #18


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Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 17:37) *
Diese Verschwenkung ist allerdings noch harmlos. Mittlerweile kommen die Verkehrplaner wahrscheinlich so richtig in Hochstimmung und bauen, bei neuen Radwegen, Verschwenkungen an den Kreuzungsbereichen, dass einem auf dem Rad schwindlig wird.
Eben, und genau so etwas verstehe ich dann unter einer Verschwenkung. wink.gif


~ Janus


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 16:07
Beitrag #19


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Das heißt also bei rechts vor links: Wenn der Radler von links kommt, dann hab ich Vorfahrt, kommt er von rechts, dann er. Ich bezieh mich jetzt auf Skizze 2. Er darf doch aber gar nicht von rechts kommen, außer der Radweg ist für beide Richtungen freigegeben oder nicht?


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Hane
Beitrag 22.04.2006, 17:28
Beitrag #20


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Icke, die Vorfahrt auf Radwegen ist gar nicht so einfach.

Eine Sache Vorweg, Radfahrer und Fußgänger sind nicht miteinander zu vergleichen. Vorfahrt kann man nur haben, falls man fährt. Fußgänger tuen das eben nicht. Radfahrer sind da also genauso zu behandeln wie Autofahrer: Rechts vor Links, Schilder.

Ein entscheidender Punkt ist, ob der Radweg straßenbegleitend ist. Darüber entscheidet, wie es so trefflich in der Verwaltungsvorschrift gesagt wurde, der optische Gesamteindruck. Also nix Genaues weiß man nicht.
Es gibt ein paar recht zuverlässige Merkmale, ob oder ob nicht. Ob ein Radweg jedoch auf dem Bürgersteig angelegt wurde, gehört nicht dazu, weder so noch so.
Zu den Verschwenkungen ist zu sagen, daß einige den Eindruck machen, der Radfahrer führe schon entlang der Nebenstraße, dann hat er keine Vorfahrt mehr.

Ist der Radweg straßenbegleitend, dann gilt dort die gleiche Vorfahrt, die man auch auf der Fahrbahn hätte.

Am besten, damit meine ich am sichersten, wäre es, wenn man im Auto annimmt, der Radfahrer hätte Vorfahrt, und auf dem Rad glaubt, der Autofahrer würde im diese wohl nicht gewähren.

Zu den verbotenen linksseitigen Radwegen, den Geisterradler, ist zu sagen, die Gerichte sind sich nicht ganz einig, ob jemand dann noch Vorfahrt hat. Eine Mitschuld ist dann allerdings sicher drin. Ich glaube, er hat auf der Vorfahrtstraße immer Vorfahrt, nicht zuletzt deshalb, weil man an einer einer Kreuzung nicht erkennen kann, ob er dort linksseitig fahren darf (und dann auch muß). Falls er darf, dann hat er auch sicher Vorfahrt.


Ich werde mir das Quiz auch noch einmal vornehmen und Genaueres darüber schreiben. rolleyes.gif


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sigggi
Beitrag 22.04.2006, 18:26
Beitrag #21


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Zitat (Janus @ 22.04.2006, 18:04) *
Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 17:37) *
Diese Verschwenkung ist allerdings noch harmlos. Mittlerweile kommen die Verkehrplaner wahrscheinlich so richtig in Hochstimmung und bauen, bei neuen Radwegen, Verschwenkungen an den Kreuzungsbereichen, dass einem auf dem Rad schwindlig wird.
Eben, und genau so etwas verstehe ich dann unter einer Verschwenkung. wink.gif
~ Janus


Du triffst die Sache auf den Punkt wenn Du sagst was Du unter einer Verschwenkung verstehst. Jemand Anders sieht es eventuell so und wieder ein Anderer so. Auf jeden Fall ist "parallel" ein definierter Begriff und daran halte ich mich. So steht es auch im Gerichtsurteil "nicht parallel zur vorfahrtsberechtigten Straße"


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 18:36
Beitrag #22


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Was bedeutet eigentlich "Querstraße kreuzen"? Ist das wie bei mir in der 2ten Skizze?


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Hane
Beitrag 22.04.2006, 19:57
Beitrag #23


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1) Als Radfahrer darf ich hier (A) unter Beachtung der Vorfahrt des Vorranges nach rechts oder links abbiegen mein Fahrtrichtung frei wählen.

2) Als Radfahrer (A) halte hilte ich an und ermöglichte dem Fußgänger die Querung, wenn er den Füßgängerüberweg nehmen würde. whistling.gif

3) Beim Radfahrer darf ich natürlich © nicht mit einer Freisprechanlage telefonieren.

4) Da gibts ja gar nichts zu meckern blink.gif Da fällt mir doch was auf: Als Radfahrer (B) darf ich nicht in diese Straße einbiegen einfahren.

5) Als Radfahrer dar ich hier (B) die Straße in beide Richtungen befahren. Dabei nehme ich aber auch Rücksicht auf den Gegenverkehr. © die Straße in beide Fahrtrichtungen befahren. Dabei kann ich auch zügig radeln fahren, denn die anderen müssen auf mich Rücksicht nehmen. Dabei ist das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht außer Kraft gesetzt.

6) Nur weil ich ein paar Schlenker gefahren habe, macht die Polizei eine Kontrolle. Dabei werden 0,6 Promille Blutalkohol festgestellt. (A) Nun wird's böse Folgen haben. Bei Verkehrsauffälligkeitengilt die 0,3 Promille Grenze.

7) crybaby.gif OK, A, A und nochmals A ohne was zu beanstanden.

8) Als Radfahrer sehe ich das Schild und denke (B) Ich darf hir zwar fahren, muss aber verstärkt auf Fußgänger Rücksicht nehmen, da sie wohl aus dieser Werbetafel fälschlicherweise das Recht herleiten, wahllos über die Fahrbahn zu laufen. Bei Bedarf muß ich auch absteigen und schieben wegen der Schuhrambos.

9) Diesen Radweg (B) kann darf ich befahren. Ich darf auch auf der Fahrbahn fahren.

10) Die wollen bestimmt B und C hören, was ja auch stimmen würde, aber: Als Radfahrer (A) fahre ich hier zügig durch. Auf dem Radweg der Fahrbahn habe ich Vorfahrt einen besseren Überblick.

11) Dieser Radweg ist auch sehr eng. Ich fahre (B) dennoch auf dem Radweg, da er benutzungspflichtig ausgeschildert und auch gar nicht sooo eng ist. Immerhin paßt ein Lastwagen drauf.

12) Dieser Radfahrer verhält sich (B) nicht richtig, denn der Radweg ist vielleicht nur für eine Richtung zugelassen, denn die Fahrbahn ist einem linksseitigem Radweg vorzuziehen.

13) Bei diesem jedem Radweg (A) rechne ich mit Gegenverkehr, denn er darf wird in beide Richtungen befahren werden. Dabei darf der zu sehende Gegenverkehr da gar nicht verkehren.

14) Auf diesem Bild sind (A) keine Radfahrer zu sehen, da ich vergessen habe, auf den Auslöser zu drücken, denn Radfahrer fahren bei Dunkelheit nicht ohne Licht, weil sie sonst ja nicht sähen, wohin sie fahren.

15) Im verkehrsberuhigten Bereich (A) muss ich Schrittgeschwindigkeit oder langsamer fahren oder bleibe einfach auch mal stehen.

Irgendwie habe ich bei keinem der abgebildeten Radwege das Bedürfnis, ihn zu nutzen. no.gif

Sigggi, wie groß sind in Köln die Pflastersteine? Hier sind sie in der Regel 10x20 cm^2. Sind es bei Euch 12,5 cm, sonst würden die Wege ja nirgens die Minimalbreite erreichen? Ich zähle 8 (16) Reihen.


EDIT: Wann gewöhne ich mir endlich meinen Zynismus ab. Aber ohne ist so einiges nicht zu ertragen.


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HeLi
Beitrag 22.04.2006, 22:35
Beitrag #24


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Zitat (Icke aus Berlin @ 22.04.2006, 16:01) *
Skizze 2:

P.S. Schwarz = Gehweg
Rot = Radweg
Grau = Fahrbahn
Wo gibt's denn so etwas?
Führt da der Gehweg direkt an der Fahrbahn und der Radweg rechts neben dem Gehweg?
Ich gehe mal davon aus, dass das anders gemeint ist: Fahrbahn, rechts daneben Radweg, rechts daneben Gehweg.


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 23:01
Beitrag #25


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Sowas in der Art meine ich:


oder



So, mein Kopf qualmt nun, ich hab das ganze Forum zu "Straßenbegleitende Radwege" durchforstet und auch interessante Beiträge gefunden. Aber so richtig schlau bin ich trotzdem nicht daraus geworden!


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HeLi
Beitrag 22.04.2006, 23:28
Beitrag #26


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Zitat (Icke aus Berlin @ 23.04.2006, 00:01) *
Sowas in der Art meine ich:
<oberes Bild>
oder
<unteres Bild>
So, mein Kopf qualmt nun, ich hab das ganze Forum zu "Straßenbegleitende Radwege" durchforstet und auch interessante Beiträge gefunden. Aber so richtig schlau bin ich trotzdem nicht daraus geworden!

Zum oberen Bild: Da sehe ich eine Fahrbahn und einen parallelen weiteren Weg. Dieser könnte gemeinsamer Geh- und Radweg sein, jedenfalls nicht Radweg neben Gehweg.

Zum unteren Bild: da ist es wie ich gepostet habe: Neben der Fahrbahn ist der Radweg und neben dem Radweg ist der Gehweg. Dass der Gehweg zwischen Fahrbahn und Radweg liegen sollte (wie in Deiner Skizze 2), kann eigentlich nicht sein.


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Icke aus Berlin
Beitrag 22.04.2006, 23:38
Beitrag #27


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Na gut, dann hab ich falsch gezeichnet, sorry!

Noch mal für mich erklärt:

Der Radfahrer hat sowohl hier Vorfahrt:


als auch hier, wenn ich aus einer untergeordneten Straße komme:

??? think.gif !!!!


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diomega
Beitrag 22.04.2006, 23:50
Beitrag #28


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Ja.

Gruß,
diomega


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Hane
Beitrag 23.04.2006, 15:12
Beitrag #29


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Jein, der Verlauf zwischen den Kreuzungen ist nicht so wichtig. Entscheidend ist, wie weit der Radweg an Kreuzungen möglicherweise verschwenkt ist. Dadurch kann die Vorfahrt verloren gehen. Aber ich würde auch auf ja tippen.

Im ersten Beispiel sehe ich keine Kreuzung. Im Zweiten ist eine, die Verschwenkung ist jedoch nicht zu weit. Beim dritten Beispiel ist die Anwort auf alle Fälle: ja. Der ist ohne Frage straßenbegleitend.

Der erste Radweg gefällt mir, den könnte man sogar nehmen, wenn es an den Kreuzungen sinnvolle Lösungen gibt.

Der zweite ist illegal. Er ist nur 70 cm breit und rechts endet die lichte Breite auch an der Linie.

Den dritten halte ich für kurios, ich habe noch nie einen gemeinsamen Rad- und Fußstreifen gesehen. Da habe ich auch Zweifel, ob er rechtens ist. Vor allem kann man als Radfahrer das Schild nicht sehen, wenn man aus der Seitenstraße kommt.


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Icke aus Berlin
Beitrag 23.04.2006, 15:21
Beitrag #30


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Zitat (Hane @ 23.04.2006, 16:12) *
Den dritten halte ich für kurios, ich habe noch nie einen gemeinsamen Rad- und Fußstreifen gesehen. Da habe ich auch Zweifel, ob er rechtens ist. Vor allem kann man als Radfahrer das Schild nicht sehen, wenn man aus der Seitenstraße kommt.


Welchen meinst du damit? Den:

?

Ich tu mich irgendwie schwer mit der Unterscheidung von Straßenbegleitend oder nicht. Bis jetzt fand ich es ziemlich einfach: Wenn auf der Fahrbahn dann ja, wenn auf dem Gehweg, dann nein.

Aber ich wurde nunmal eines besseren belehrt und deshalb will ich es nun ganz genau wissen, wann und wann nicht. Irgendwie versteh ich es immer noch nicht so ganz.

Ich hab da einen vor der Tür, da ist auch rechts vor links und er ist für beide Richtungen freigegeben! Ich mach da mal jetzt ein Foto von und ihr könnt mir ja an Hand des Beispieles die ganze Sache genauer erklären, wenn ihr Lust habt blushing.gif !


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Icke aus Berlin
Beitrag 23.04.2006, 15:32
Beitrag #31


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So, wenn man nun aus der Seitenstraße rauskommt, welche nicht mit auf dem Foto ist, wäre der Radweg rechts von einem. Der Radweg ist für beide Richtungen freigegeben!



Wie muss ich mich denn da verhalten?

Bis jetzt bin ich immer rangefahren und hab zwar geguckt, dass da niemand einfach durchfährt, aber wenn ich gesehen habe, dass der Radler langsamer wird bzw. anhält, dann bin ich durchgefahren!


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Hane
Beitrag 23.04.2006, 16:28
Beitrag #32


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Mit dem Rad- und Fußstreifen meinte ich Dein letztes Bild, auf dem der Streifen nur durch eine dicke weiße Linie von der Fahrbahn markiert ist.

Der letzte, mit dem Rechts vor Links, ist eindeutig straßenbegleitend also vorfahrtberechtigt.

Wann ein Radweg straßenbegleitend ist, ist einfach nicht einfach zu erklären, es gilt der optische Gesamteindruck.

Hochborde gehören zur Straße wie die Fahrbahn, Verkehrsinseln, Seitenstreifen und was weiß ich nicht noch alles. Solange Du den Eindruck hast, der Radweg gehört zu der Straße, dann ist es auch so.

Als nichtstraßenbegleitend gilt ein Radweg, wwenn er an Kreuzungen so weit verschwenkt werden, daß man den Eindruck hat, er gehört schon zu Nebenstraße.

Es ist wirklich nicht einfach und ein definitive Antwort wird Dir immer nur ein Richter geben können.


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Icke aus Berlin
Beitrag 23.04.2006, 16:38
Beitrag #33


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Ich danke euch vielmals für eure Mühe und Zeit, die ihr aufgebracht habt! Ich hab es nun halbwegs verstanden!

wavey.gif

P.S. Seitenstreifen sind doch laut § 2 Absatz 1 nicht Bestandteil der Fahrbahn! Oder doch!

SORRY, ich weiß, ich nerve, will aber nunmal nichts falsch machen! unsure.gif


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Hane
Beitrag 23.04.2006, 16:45
Beitrag #34


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Seitenstreifen sind kein Bestandteil der Fahrbahn. Auf Deinem dritten Bild hatte ich auch spontan den Eindruck, daß es sich um so einen handelt. Nur ist er durch das Schild umgewidmet, für etwa 25 Meter, bis zur Seitenstraße.


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Icke aus Berlin
Beitrag 23.04.2006, 16:47
Beitrag #35


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Ok, danke dir!

Ich frag am besten nicht weiter, bist glaub ich schon genervt blushing.gif !

wavey.gif


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Hane
Beitrag 23.04.2006, 16:56
Beitrag #36


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Nein, ich bin nicht genervt. Das Problem ist nur, daß ich auf einige Frage nicht genau antworten kann.

Die StVO ist von Autofahrern für Autofahrer geschrieben. Deswegen funtioniert sie auf der Fahrbahn recht gut. Der ganze Radwegkrams wurde jedoch eher beileufig eingefügt, viele Regel wurden nicht richtig durchdacht und sind teilweise sogar widersprüchlich, gerade was linksseitige Radweg angeht, was ja praktisch Linksverkehr darstellt, der in unserer Rechtsverkehrwelt geradezu ein Fremdkörper ist.


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danke_mama
Beitrag 23.04.2006, 18:46
Beitrag #37


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Zitat (Icke aus Berlin @ 22.04.2006, 15:43) *
Ich bin ja nun kein Radfahrer und habe mal eine Frage: Was meinst du bzw. das Gerichtsurteil mit weggeschwenkt und deshalb hat der Radler keine Vorfahrt mehr?
Eine Fotoserie zu Verschwenkungsfrage, kommentiert von @Achim.

Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 16:03) *
Warum mittlerweile immer mehr Radwege genau so gebaut werden lässt sich nur vermuten.
Eine halbwegs plausible Erklärung.

Viele Grüße
Katharina


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velo
Beitrag 23.04.2006, 20:21
Beitrag #38


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Zitat (sigggi @ 22.04.2006, 17:03) *
Warum mittlerweile immer mehr Radwege genau so gebaut werden lässt sich nur vermuten. Ich denke um dem Autoverkehr so zu mehr Rechtssicherheit zu verhelfen.



Hab hier was "Nettes" dazu gefunden:

Folgendes Zitat aus:

Staadt, Herbert Prof. Dr.-Ing.:"Verkehrssichere Gestaltung von Landstraßen: Anwendung des RQ 15,5 – Gestaltung von plangleichen Knotenpunkten und Gestaltung von Bepflanzungsmaßnahmen", S. 22; in:
"Mehr Verkehrssicherheit für Brandenburg"
Dokumentationsreihe zum Verkehrssicherheitsprogramm 2002
Band 4 „Maßnahmen des Straßenbaus zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“
Dokumentation der Fachwerkstatt vom 14. November 2001 in Potsdam

URL: http://www.uni-potsdam.de/u/ifk/docs/fachw...e/FW-04-pdf.pdf

Zitat
Absetzen des Radweges

Werden einseitig geführte, in beiden Richtungen nutzbare Radwege über die nachgeordnete Knotenpunktzufahrt geführt, so müssen die Radwege an Kreuzungen oder Einmündungen ohne Lichtsignalanlage deutlich (5 bis 10 m) von der durchgehenden Fahrbahn abgesetzt wer-den (siehe Bild 3). Vor der Querungsstelle soll der Radweg über einen Versatz geführt werden, um den Radfahrer auf die Querungsstelle aufmerksam zu machen und um zu hohe Geschwindigkeiten im Radverkehr auszuschließen. Der Radweg ist über den Tropfen zu führen, der gleichzeitig als Querungshilfe dient. Dem Radverkehr ist die Vorfahrt durch entsprechende Verkehrszeichen zu nehmen, so dass er gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr wartepflichtig wird. Auf der Fahrbahn dürfen keine Markierungen für den Radfahrer aufgebracht werden. Nur mit dieser Gestaltung kann ein sicherer Verkehrsablauf für die Radfahrer gewährleistet werden.


Ich plädiere für gewaltfreien Widerstand whistling.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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sigggi
Beitrag 23.04.2006, 20:40
Beitrag #39


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Zitat (velo @ 23.04.2006, 22:21) *
Ich plädiere für gewaltfreien Widerstand whistling.gif


Leider ist so etwas nun in ganz Deutschland gängige Praxis. In Leverkusen wurde letztes Jahr ein Radweg fertiggestellt, dass man schon fast ein Radachrobat sein muss um all diese Verschwenkungen zu meistern.
Na ja, es wird ja langsam immer schwerer die Leute vom Rad fahren abzuhalten wenn die Spritpreise weiter so steigen.
Irgendwann kommt eine Strafsteuer für die Nichtbenutzung von Autos.


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michios1979
Beitrag 23.04.2006, 20:56
Beitrag #40


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Frage 12 ist besonders gut. Es ist völlig egal, ob da Gegenverkehr kommt oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, wir breit dieser Streifen ist. Selbst wenn ein Ufo dort landen würde: Der Radfahrer hat stehen zu bleiben. Die Ampel ist ROT. Es gibt keine Auswahlmöglichkeit, die auch nur annähernd die Richtige wäre...
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blue0711
Beitrag 24.04.2006, 02:21
Beitrag #41


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Zitat (velo @ 23.04.2006, 21:21) *
Ich plädiere für gewaltfreien Widerstand whistling.gif
Der Text ist doch mal ein veritabler Grund, Fahrradwege nicht zu benutzen.
Die offen eingestandene Absicht, für Radfahrer keinen Verkehrsfluss zuzulassen, kann eigentlich zu keinem anderen Schluss führen, wenn man fahren und nicht radeln will.

Gruss
kai


@michios1979: Wenn du es so genau nimmst: Guck mal Frage 2 genau an. Fussgänger, die irgendwo über die Strasse jetten, obwohl es einen Zebra hat, lass ich sicher nicht vor.

Und Frage 13 zeigt einen Schikane-Radwegsfetzen. Denn das bisschen Radweg hört an der nächsten Strasse schon wieder auf (Bäume rücken ein, Häuser nicht, also kein Platz mehr).

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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sigggi
Beitrag 20.06.2006, 22:32
Beitrag #42


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Zitat (sigggi @ 21.04.2006, 18:04) *
Hallo
Hier etwas für die Experten.

Verkehrsquiz "Sicheres Radfahren"


Anmerkung Mod:
Habe das mal in Dies und Das geschoben, da hier keine Frage ersichtlich ist


Übrigens stehen jetzt die "richtigen" Antworten der Stadt auf der Seite.


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Tnixm
Beitrag 21.06.2006, 09:38
Beitrag #43


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Zitat (blue0711 @ 24.04.2006, 03:21) *
Zitat (velo @ 23.04.2006, 21:21) *
Ich plädiere für gewaltfreien Widerstand whistling.gif
Der Text ist doch mal ein veritabler Grund, Fahrradwege nicht zu benutzen.
Die offen eingestandene Absicht, für Radfahrer keinen Verkehrsfluss zuzulassen, kann eigentlich zu keinem anderen Schluss führen, wenn man fahren und nicht radeln will.

Gruss
kai




full acc !

...bin ja eh der meinung radler sollten wesentlich mehr Vorteile eingeräumt bekommen...zumindest im Innerstädtischen Bereich...

erst wenn man mit dem Rad wesentlich mehr Vorteile als im Auto geniesst, setzt ein breites Umdenken zugunsten des radelns ein !!


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

LifePlus
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sigggi
Beitrag 21.06.2006, 16:47
Beitrag #44


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Zitat (Tnixm @ 21.06.2006, 11:38) *
full acc !

...bin ja eh der meinung radler sollten wesentlich mehr Vorteile eingeräumt bekommen...zumindest im Innerstädtischen Bereich...

erst wenn man mit dem Rad wesentlich mehr Vorteile als im Auto geniesst, setzt ein breites Umdenken zugunsten des radelns ein !!


Das findest Du und ich und viele Andere auch.
Doch Deutschland ist Autoland und wenn man von erhöhtem Radverkehrsanteil spricht gehen in den Vorstandsetagen der Öl- und Autokonzerne die Alarmglocken an.
"Glücklicherweise" hat man erkannt, dass es möglich ist durch Radverkehrsanlagen Radverkehr zu verhindern und das sogar noch auf eine Weise, dass "Otto Normalradler" es noch nicht einmal bemerkt.


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sigggi
Beitrag 08.05.2007, 20:35
Beitrag #45


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So, auf ein Neues.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln hat dieses Jahr wieder ein Fahrradquiz rausgebracht.
Natürlich wieder mit ein paar Peinlichkeiten.


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ujgm
Beitrag 09.05.2007, 13:49
Beitrag #46


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Auf die Schnelle sind mir folgende Anmerkungen aufgefallen:

Zu 6.): Die Frage ist irgendwie schwachsinnig, denn an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung haben alle sowohl Vorrang als auch Nachrang.
Alle Antworten machen keinerlei Sinn!

Zu 7.) Alle Antworten sind Blödsinn, im Strafverfahren kann mir als Fahrradfahrer überhaupt nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wenn, dann nur von der FE-Behörde, aber auch die kann im Fall von Antwort 2 nur eine MPU antworten und muss dann das Ergebnis abwarten. 1 und 3 sind völliger Quatsch, aber ich fürchte, der Ersteller geht auch von 3) als richtige Antwort aus?!?

Zu 8.) Ist irgendwie sinnfrei. Bei Nässe ist die Rutschgefahr immer höher als im Trockenen. 1.) stimmt zumindest, wenn meine Reifen minimal breiter als die Schieneneinbuchtung ist und ich dann dort "festklemme". Normalerweise habe ich bei Schienen andere Probleme (Lenken), aber die Antwort fehlt ja.

Zu 9.) Richtige Antwort: "Dieses Schild zeigt an, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde keinerlei Ahnung hat und rechtswidrigerweise den Weg mit Blauschild benutzungspflichtig gemacht hat, obwohl die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten ist."

Zu 10): Bei Antwort 1) hüpft mir die Fußgängerin garantiert wie ein wild gewordenen Huhn vor's Fahrrad. Wesentlich sicherer ist daher 3) oder 4.).

Zu 15): Bei Antwort 3 fehlt noch der Nachsatz "...und der Zustand und Beschaffenheit nicht unzumutbar sind."

Zu 17): Antwort 3: "Während der angegebenen Zeiten zum Be- und Entladen sowie zu den Garagen darf ich fahren"
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helmet lampshade
Beitrag 09.05.2007, 13:55
Beitrag #47


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Zitat (ujgm @ 09.05.2007, 14:49) *
Zu 9.) Richtige Antwort: "Dieses Schild zeigt an, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde keinerlei Ahnung hat und rechtswidrigerweise den Weg mit Blauschild benutzungspflichtig gemacht hat, obwohl die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten ist."

Von den Mindestbreiten darf ja in "besonderen Einzelfällen" auf kurzen Stücken abgewichen werden. Und dass eine Stadt wie Köln tausende von besonderen Einzelfällen hat und kurze Strecken auch mal einige hundert Meter lang sein können ist doch klar.
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Hane
Beitrag 09.05.2007, 14:32
Beitrag #48


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1) Das Zonenschild ist kein vorfahrtregelndes Zeichen. Es soll Rechts-vor-Links gelt, muß es aber nicht. Folglich kann nur das erst richtig sein, wenn man denn nie so schnell ist.

2) Es soll wohl die zweite Antwort stimmen. Aber im Verkehrszeichenkatalog haben Fahrräder keine Beleuchtung. Ob nun ein km oder ein Scheinwerfen fälschlichrweise drauf ist, sollte keine Rolle spielen. Man darf also.

3) Hier gilt das gleiche wie für Kraftfahrer: Die Freisprechanlage rules!

4) Ob ich ein Geisterradler bin, kann mit diesem Bild nicht geklärt werden, es fehlt die Kreuzung vorher. Straßenmalereien haben keine bindende Wirkung. Zusammenrücken und Übersehenwerden gilt bei den allermeisten Radwegen.

5+6) Da betrifft auch Autofahrer im vollen Umfang. Da kennen sie sich offensichtlich besser aus.

7) Im Konjunktiv ist es richtig.

8) Wer auch immer diese Frage formuliert hat, kennt sich mit den Pendelbewegungen beim Radfahren nicht aus.

9) Das Schild würde auch ohne Baustelle gelten. Also gilt: weil das Schild dort steht. Wer Oben abgebildet ist, ist unerhablich.

10) Innerorts klingeln zum Überholen und Fußwege sind verboten. Folglich muß die vierte Antwort stimmen whistling.gif

11) Ich kann mein Rad sogar tragen oder mit ihm rollern. Die Zielgruppe scheint mir eher bei den Kindern zu liegen. Die fahren häufig Kinderfahrräder.

12) Das wichtigste ist, daß sie die UCI/BDR-Kriterien erfüllen.

13) Vielleicht sollte man denen den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn erklären.

14) Ich kann hier zwischen der Fahrbahn wählen. Einen Radweg sehe ich nicht.

15) Da sie muss...nur und nicht muss...immer geschrieben haben, stimmt es sogar. Ein Müssen gibt es nur mit Blauschildern aber nicht immer.

16) Die Gefahr besteht darin, daß ein Beifahrer die Tür öffnen könnte. Der Lkw parkt doch. Da hätte man ein besseres Bild finden können.

17) Der Zeitungsjunge ist eindeutig Lieferverkehr. Und warum sollten Fahrräder nicht in Garagen stehen?

18) Die StVZO schreibt zwar 2 unabhängig Bremsen vor aber tatsächlich nur eine hinreichende. thread.gif

19) Auf der Rolle schon.

Fazit: Ich habe schon schlimmeres gesehen, es sind Kleinigkeiten. Nur hätten sie ihn nicht unbedingt "Wettbewerb Sicheres Radfahren" nennen sollen.


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klausimausi
Beitrag 09.05.2007, 15:20
Beitrag #49


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Zitat (Hane @ 09.05.2007, 16:32) *
1) Das Zonenschild ist kein vorfahrtregelndes Zeichen. Es soll Rechts-vor-Links gelt, muß es aber nicht. Folglich kann nur das erst richtig sein, wenn man denn nie so schnell ist.
Ich kenne eine 30er Zone mit einer richtigen Vorfahrtsstraße (d.h. mit Zeichen 306 markiert) rofl1.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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ujgm
Beitrag 09.05.2007, 15:49
Beitrag #50


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Zitat (klausimausi @ 09.05.2007, 17:20) *
Zitat (Hane @ 09.05.2007, 16:32) *

1) Das Zonenschild ist kein vorfahrtregelndes Zeichen. Es soll Rechts-vor-Links gelt, muß es aber nicht. Folglich kann nur das erst richtig sein, wenn man denn nie so schnell ist.
Ich kenne eine 30er Zone mit einer richtigen Vorfahrtsstraße (d.h. mit Zeichen 306 markiert) rofl1.gif

In 30-Zonen dürfen eigentlich auch keine Radwege sein, kommt aber auch häufiger vor!
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