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> Auffahrunfall durch Aufschieben-wer hat Schuld??
sylvia70
Beitrag 19.04.2006, 10:04
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo! Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann. Ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall, bei dem mir jemand hinten ins Auto gefahren ist. In Folge dessen bin ich meinem Vordermann aufgefahren, weil ich nicht rechtzeitig bremsen konnte, da ich aufgrund des Knalls hinten natürlich auch erst mal abgelenkt war und zum Bremsen war es dann schon zu spät. Mein Vordermann stand an der grünen Ampel, weil davor jemand links abbiegen wollte. Ich stand wohl auch, aber nicht fest auf der Bremse, sonst wäre das ja nicht passiert. Das Dumme ist, dass ich hinten so gut wie nichts habe, dafür aber meine Stossstange vorne an zwei Stellen gerissen ist (gehe mal davon aus, dass eine neue her muss) Meine Frage ist nun, wie sieht hier die Rechtslage aus? Hat der, der auffährt, IMMER Schuld, auch wenn er aufgeschoben wurde??? Muss ich in jedem Fall mit einer Teilschuld rechnen? Meine Versicherung meinte, ich hätte damit nichts zu tun, da ich ja aufgeschoben wurde und somit nichts dafür könne. Die Dame, die mir hinten reingefahren ist, sieht das natürlich anders und meint "wer auffährt, hat immer schuld". Jetzt hat sie auch schon ihren Schaden, der minimal war, schon von ihrem Vater reparieren lassen. Im Nachhinhein ärgere ich mich, dass wir keine Polizei geholt haben! Kann mir jemand was dazu sagen? Das wäre super!
Vielen Dank schon mal!!!
Sylvia
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HaWeThie
Beitrag 19.04.2006, 10:14
Beitrag #2


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Hi
das kann man sooo nicht sagen,
im Normalfall wird deine Versicherung erst mal den Schaden beim Vordermann zahlen und sich das Geld dann von der Versicherung der eigentlichen Unfallverursacherin wieder holen.

Die Personalien deines Vordermannes hast du doch sicherlich. Der wird als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, falls es zu einem Zivilverfahren kommt.


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Lars
Beitrag 19.04.2006, 10:19
Beitrag #3


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Zitat
Die Dame, die mir hinten reingefahren ist, sieht das natürlich anders und meint "wer auffährt, hat immer schuld".
Wie dreist ist das denn? blink.gif
Zum Glück hat die Sichtweise der Dame keinerlei Einfluss auf die Rechtslage, und die ist eindeutig:
Natürlich bist du nicht schuld am Unfall und die Versicherung der Dame hat deinen und den Schaden des Vordermanns zu zahlen. Knackpunkt dürfte nur sein, wie gut der Unfall dokumentiert wurde. Gibt es Zeugen, die den Unfallhergang bestätigen können? Habt ihr ein Unfallprotokoll angefertigt und unterschrieben?


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Peet
Beitrag 19.04.2006, 10:34
Beitrag #4


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Hallo Sylvia,

ich kann nur hoffen das Ihr die von Lars beschriebene Prozedur gemacht habt.
Ohne Polizei wird es häufig schwierig. Am besten setzt Du Dich mit dem eigentlich
Geschädigten mal zusammen. Es muß klar gestellt werden wer der Verursacher ist wenn es zu
Streitigkeiten kommt. Wichtig ist dann auch das Ihr zusammen haltet.

Kleiner Tipp. Egal wie klein der Schaden ist. IMMER die Polizei rufen.

Gruß
Peet
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sylvia70
Beitrag 19.04.2006, 11:03
Beitrag #5


Neuling


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Danke euch allen für die Antworten! Ja, das mit der Polizei werde ich mir für die Zunkunft merken, aber wenn man dann auch noch ein kleines Kind hinten im Auto hat, schnell weiter will usw. Trotzdem, beim nächsten mal (hoffentlich nicht!) werde ich darauf bestehen. Ein Protokoll gibt es leider auch nicht. Ist echt dumm gelaufen! Allerdings hat die Dame, der ich aufgefahren bin, schon angedeutet, dass sie den Hergang bestätigt. Ich bin jetzt halt unsicher, was ich machen soll...soll ichs auf jeden Fall über die Versicherung laufen lassen? Im schlimmsten Fall bekomme ich eine Teilschuld u werde hochgestuft oder? Die Frau, die mir reingefahren ist, möchte das natürlich nicht, aber ich bin halt echt die gea..., weil ich den grössten Schaden von allen habe! crybaby.gif

Schaun wir mal....
LG
Sylvia
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fritz440kombi
Beitrag 19.04.2006, 11:06
Beitrag #6


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Got sei Dank anscheinend keine große Auffahrgeschwindigkeit gewesen.

Ärger natürlich Groß, auch wahrscheilich bei der Verursacherin, die sich über eigene Dusseligkeit ärgert.

Klarer Fall: Wenn´s hinten knallt, wird vorne gezahlt, Du bist nich Verpflichtet soviel Abstand zu halten, dass ein auffahrer dich nicht auf den Vordermann aufschiebt, voll auf Bremse stehen hilft auch nur bei ganz geringer Geschwindigkeit, da wäre vielleicht der Schaden nur hinten und eindeutiger.


berichte aber einmal hier im forum über den Knall, den schon so ein kleiner Rempler macht ...



gerade wenn ein Kind im Auto ist aufpassen, Haftungsansprüche kann man nämlich nu8r in gewisser Frist anmelden. Kind kann sich oft nicht mitteilen im Schock merkt man z.B. nichts von einer gehirnerschütterung etc.

willnicht den teufel an die Wand malen, aber Unfallaufnahme ist in dem Fall sicherer. Polizei muß kommen, wenn nicht eindeutig feststellbar ob Verletzungen da sind.

Und immer internationalen Unfallbericht von allen beteiligten ausfüllen lassen (ist kein Schuldbekenntnis) und am Unfallort nach zeugen suchen, viel auf einmal ich weiß ...


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Schorsch
Beitrag 19.04.2006, 11:10
Beitrag #7


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Da der Schaden vorne größer als hinten ist, ist es nicht leicht nachzuvollziehen, dass der Unfall alleine durch Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs entstand. Dann müßte normalerweise der Heckschaden größer sein als der Frontschaden.
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Hornblower
Beitrag 19.04.2006, 11:21
Beitrag #8


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Vielleicht *sieht* man nur hinten die Größe des Schadens nicht so, weil er vom Stoßfänger verdeckt wird? think.gif

Gegebenenfalls kann hier ein Gutachter mehr zu sagen.

Grüße,

H.H.


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fritz440kombi
Beitrag 19.04.2006, 11:30
Beitrag #9


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Das ist nur Frage des Hinsehens und des Impulssatzes, manchmal macht die Stoßstangenhaut etwas mit, was z.B. ein Hilfsrahmen nicht mehr mitmacht! Hier ist der Fachmann gefragt, ohne Zweifel.


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CvR
Beitrag 19.04.2006, 12:18
Beitrag #10


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Zitat (Schorsch @ 19.04.2006, 12:10) *
Da der Schaden vorne größer als hinten ist, ist es nicht leicht nachzuvollziehen, dass der Unfall alleine durch Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs entstand. Dann müßte normalerweise der Heckschaden größer sein als der Frontschaden.

Naja, wenn erst der hintere auf den noch fahrenden mittleren aufprallt, ist die Geschwindigkeitsdifferenz ggf. schonmal recht gering => geringer Schaden. Wenn dann der Aufprall zwischen mittlerem und vorderem Wagen noch erfolgt, während die beiden hinteren Fahrzeuge gerade aufeinander aufprallen, also minimal später, dann wird der größte Teil der Bewegungsenergie der hinteren beiden Fahrzeuge vom mittleren Fahrzeug in Deformation umgesetzt.


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sylvia70
Beitrag 19.04.2006, 12:27
Beitrag #11


Neuling


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Also ich denke, dass aufgrund der Tatsache, dass ich nicht fest stand, mein Vordermann aber wohl, ist der Hauptschaden vorne entstanden, weil da einfach der grösste Widerstand war (macht das Sinn..??). Die Frau, die mir reingefahren ist, hatte nur ein leicht eingedötschtes Nummernschild. Den schaden hat sie ja schon beheben lassen, was ich echt unmöglich finde!! Ich habe ihr ja noch am selben Abend auf die Box gesprochen. Da war sie schon weg. Also, man kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass das alles erledigt ist oder? Nee Nee! Wenn man schon seine Nummer u Adresse weitergibt, muss man ja unter Umständen auch damit rechnen, das jemand anruft. ECHT BLÖD!!
LG
Sylvia
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fritz440kombi
Beitrag 19.04.2006, 12:41
Beitrag #12


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Sylvia guter Tip: Unfallbericht vor Ort ausfüllen, an eigene Versicherung melden, Daten der Unfallgegner eintragen , wenngeht Foto machen, alles andere ist gut gemeint aber nicht zielführend.


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Lars
Beitrag 19.04.2006, 12:43
Beitrag #13


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Hast du eigentlich die Versicherungsdaten der Dame?
Wenn ja, ruf bei denen an und mach erst mal telefonisch deinen Schaden geltend.
Die werden sich dann bei der Dame melden und eine Unfallschilderung von ihr fordern.
Einfach so tun, als ob sie das alles nichts anginge, wird ihr nichts nützen, wäre ja auch noch schöner!

@fritz
Ihr Unfallbericht muss zur gegnerischen Haftpflichtversicherung, nicht zur eigenen.


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fritz440kombi
Beitrag 19.04.2006, 14:02
Beitrag #14


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Jeder meldet einmal den Schaden, ob schuld oder nicht, seiner Versicherung, darum hat der Unfallbericht auch selbst durschreibende Blätter!

Da kann sich Dein Versicherungsfuzzi auch mal für seine Provision wichtig machen und der gegnerischen VS einmal Gas geben, wenn es nicht funktioniert!

Die Versicherungen klären das dann schon ...und verlangen weitere Unterlagen. Mein Tip: Immer auch der eigenen VS Bescheid geben.


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 19.04.2006, 15:24
Beitrag #15





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Zitat
Kleiner Tipp. Egal wie klein der Schaden ist. IMMER die Polizei rufen.

Wofür? Hat die Polizei hellseherische Fähigkeiten und kann den Unfallhergang bestätigen?

Für die Frage der Haftung ist es wichtig, dass der Fahrer des ersten Autos bestätigen kann, dass nur 1 (in Worten: ein) Anstoß erfolgte. Dann ist klar, dass der Aufprall von Nr. 2 auf Nr. 1 durch das Auffahren von Nr. 3 auf Nr. 2 verursacht wurde (und damit Schuld zu 100% bei Nr. 3). Ansonsten hätte es 2 mal krachen müssen (das 1. mal beim Aufprall von Nr. 2 auf Nr. 1 und das 2. mal beim Aufprall von Nr. 3 auf Nr. 2. Der erste in der Reihe spürt das sehr deutlich!).

So etwas lässt sich vor Ort ohne weiteres in einem kleinen Protokoll festhalten.
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dete
Beitrag 20.04.2006, 23:58
Beitrag #16


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Die Polizei hat keine hellseherischen Fähigkeiten, die Kollegen können jedoch Schäden feststellen und -halten, VU-Teilnehmer befragen, Zeugen befragen, alle Daten austauschen, Rat geben... !

Ist doch besser als eine Tel.Nr.!?

dete
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Lexus
Beitrag 21.04.2006, 00:34
Beitrag #17


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Zitat (lemonshark @ 19.04.2006, 17:24) *
Zitat
Kleiner Tipp. Egal wie klein der Schaden ist. IMMER die Polizei rufen.

Wofür? Hat die Polizei hellseherische Fähigkeiten und kann den Unfallhergang bestätigen?

Für die Frage der Haftung ist es wichtig, dass der Fahrer des ersten Autos bestätigen kann, dass nur 1 (in Worten: ein) Anstoß erfolgte. Dann ist klar, dass der Aufprall von Nr. 2 auf Nr. 1 durch das Auffahren von Nr. 3 auf Nr. 2 verursacht wurde (und damit Schuld zu 100% bei Nr. 3). Ansonsten hätte es 2 mal krachen müssen (das 1. mal beim Aufprall von Nr. 2 auf Nr. 1 und das 2. mal beim Aufprall von Nr. 3 auf Nr. 2. Der erste in der Reihe spürt das sehr deutlich!).



Das sind die entscheidenden Punkte. Bei vollflächiger Front-Heckberührung wird erst einmal von einem Auffahrunfall ausgegangen. Dann spricht zunächst der sog. Anscheinsbeweis gegen dich als Auffahrenden.

Den Anscheinsbeweis kannst du widerlegen, indem du Tatsachen beweist, die gegen das typische Auffahrverschulden sprechen. Dazu gehört auch das Aufgeschobenwerden, für das also der mittlere immer die Beweislast trägt, wenn es von den anderen Unfallbeteiligten bestritten wird.

Dabei kann das Bestreiten leider leicht von beiden - dem vorderen und dem hinteren - Fahrzeugführern kommen, denn beide haben u. U. ein Interesse daran, dass es sich um ein Auffahren handelt; die Fahrerin des vorderen Fahrzeugs muss sich nämlich sehr genau überlegen, gegen wen sie Ansprüche geltend macht. Macht sie das gegen dich und wird dann bewiesen, dass du aufgeschoben wurdest, dann war der Unfall für dich unabwendbar und sie bekommt gar nichts, auch nicht "erst mal vorläufig". Und dann muss sie umständlich den Anspruchsgegner wechseln und steht plötzlich auch noch mit einem Widerspruch zu ihrer ersten Aussage da, umgekehrt genauso.

Die Fahrerin des letzten Fahrzeugs möchte natürlich auch nicht die ganze Zeche - sprich den Schaden an allen beteiligten Fahrzeugen - bezahlen, sondern ist oftmals verleitet zu behaupten, dass du bereits aufgefahren warst, als sie ankam bzw. dass sie allenfalls einen schon vorhandenen Frontschaden, den du dir selbst zugefügt hast, ein bisschen vergrößert hat.

Geben alle Beteiligten eine übereinstimmende Schilderung in deinem Sinn (Aufgeschoben-Worden-Sein), dann ist alles klar: Den letzten beißen die Hunde.

Entsteht aber Streit und kann keiner seine Version beweisen, dann gibt es auch eine Lösung, die aber nicht so schön ist: Es müssen dann die Höhe des Heck- und des Frontschadens getrennt festgestellt werden. Und du erhältst dann, wenn kein Totalschaden eingetreten ist, deinen Heckschaden voll ersetzt, den Frontschaden gar nicht. Ist wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, dann erhältst du nur soviel Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt wie dem Verhältnis von Heck- zu Frontschaden entspricht. Diese Methode wird auch bei Kettenauffahrunfällen auf der Autobahn angewandt, wo sich in der Regel auch niemals mehr klären lässt, wer wem welchen Schaden zugefügt hat.

Wer sich hier etwas umfassender informieren will, kann sich mal

hier

und in größerem Zusammenhang auch

hier

durchklicken.


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sylvia70
Beitrag 21.04.2006, 11:03
Beitrag #18


Neuling


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Vielen Dank euch allen nochmal für die zahlreichen Antworten. Ich habe mich gestern mit der gegnerischen Versicherung (deren Nummer ich über den Zentralruf bekommen habe) in Verbindung gesetzt. Eigentlich wollte sich die Dame vorgestern Abend nochmal bei mir melden. Das hat sie nicht getan und so hatte ich dann auch keine Skrupel mehr, diesen Weg zu gehen. Werde dann also einen Unfallbericht bekommen zum Ausfüllen. Meine Vorderfrau war nun auch bei der Werkstatt. Ich habe ihr gesagt, sie soll sich mit der Versicherung der hinteren Fahrerin in Verbindung setzen. Bin mir nicht sicher, ob sie das tut....klang so, als wolle sie zuerst Kontakt mit meiner Versicherung aufnehmen. Naja, bin jetzt mal gespannt, wie es weitergeht. Ich denke, entscheidend ist jetzt echt, was jeder behauptet....

Vielleicht berichte ich ja nochmal, wie es ausgegangen ist....wenn es euch interessiert

wavey.gif
Sylvia
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Lars
Beitrag 21.04.2006, 11:09
Beitrag #19


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Zitat
klang so, als wolle sie zuerst Kontakt mit meiner Versicherung aufnehmen.
Mit wem sie Kontakt aufnimmt, ist eher zweitrangig, entscheidend für die Abwicklung wird wegen der leider mangelhaften Unfalldokumentation vor Ort sein, wie sie den Unfall schildert, siehe auch den Beitrag von Lexus.

Zitat
Vielleicht berichte ich ja nochmal, wie es ausgegangen ist....wenn es euch interessiert
Auf alle Fälle! Je mehr Feedback hier kommt desto besser wird die Beratung bei zukünftigen Fällen, auch wenn natürlich auch jetzt schon hier ein hohes Niveau herrscht.


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