125 ccm in Italien mit deutschem Führerschein. |
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125 ccm in Italien mit deutschem Führerschein. |
26.03.2006, 14:22
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17914 |
ich besitze einen deutschen Führerschein der Klasse 3 seit 1989. Nun habe ich zwei Wohnsitze, einen in Italien und einen in Deutschland. Da es ja in Italien möglich ist, Roller bis 125 ccm innerhalb des Landes zu fahren, stellt sich man sich immer wieder die Frage, ob auch ich den in Italien angemeldeten 125 ccm Roller meiner Frau innerhalb des Landes fahren dürfte. |
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26.03.2006, 17:24
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das müßtest du die italienischen Behörden fragen.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.03.2006, 18:20
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 |
Nach meiner Erfahrung( seit 2000 2mal pro Jahr Urlaub in Italien ), kann man mit dem alten 3er 125er roller fahren miete mir regelmässig einen und hatte 2004 auch schon eine kontrolle durch Carabineri ohne beanstandung
-------------------- Gruß Werner
Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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26.03.2006, 19:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
In Italien darf man mit einem Klasse B Führerschein Leichtkrafträder fahren.
Die Frage ist aber, wer unter diese Regelung fällt: wer in Italien wohnt und einen italienischen Führerschein hat, sollte in jedem Fall darunter fallen. Der Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen italienischen sollte aber aus Gründen der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine nicht nötig sein. D.h. wer in Italienen wohnt und einen deutschen PkW-Führerschein hat, sollte nach meinem Rechtsempfinden von dieser Regelung profitieren können. Bei Touristen bin ich mir nicht so sicher. Hier gilt aber in jedem Fall, dass ein vor dem 1.4.1980 ausgestellter Klasse 3 Führerschein die Klasse A1 enthält, mit der man in der ganzen EU Leichtkrafträder fahren darf. Ob man auch mit einem später ausgestellten deutschen Klasse 3 Führerschein als Tourist in Italien Leichtkrafträder fahrern darf, solltest Du in der Tat die italienischen Behörden fragen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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26.03.2006, 19:46
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
Wie ich gehört habe, gelten die rechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes des Führerscheins. So dürfte man mit einem deutschen B in Italien keine 125er fahren. Weiterhin ist mir noch im Sinn, dass die Bestimmungen des Landes, in dem man sich aufhält nach 185 Tagen ständigem Aufenthalt in Kraft treten. Das würde heissen, dass ich als Tourist keine 125er in Italien fahren darf, wenn ich aber ein halbes Jahr dort wohne, dies dann darf.
Habe leider nichts schriftliches dazu gefunden. Aber bin noch auf der Suche. |
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27.03.2006, 17:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen für Südtirol in Bozen :
Zitat Alle Inhaber von Führerscheinen der Klasse B können Motorräder bis zu 11 KW und 125 cc fahren, aber nur in Italien. Dies interpretiere ich so, dass dies aufgrund der Äquivalenztabelle auch für die Inhaber der FE-Klasse B (und damit auch der alten deutschen FE-Klasse 3) aus einem anderen EU-Staat gilt. Sicherheit wirst Du jedoch nur bei einer amtlichen Auskunft von einer italienische Behörde haben (ggf. hier anfragen). |
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