... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Mofa-Prüfbesch. 50 ccm oder 49 ccm?
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 09:12
Beitrag #1


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



    
 
Hallo
was darf man mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren ?
1. gedrosselter Roller 50 ccm 25 kmh
2 gedrosselter Roller 49 ccm 25 kmh
Darf man nur 1-Sitzer fahren oder auch 2-Sitzer ?
Alter 19
Danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sonhol
Beitrag 26.03.2006, 09:39
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 741
Beigetreten: 09.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12814



Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 10:12) *
Hallo
was darf man mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren ?
1. gedrosselter Roller 50 ccm 25 kmh
2 gedrosselter Roller 49 ccm 25 kmh
Darf man nur 1-Sitzer fahren oder auch 2-Sitzer ?
Alter 19
Danke



1 +2 sind richtig

darf nur einsitzig sein.

holger

na ja . zeit nicht toll, aber wenigstens mal ERSTER.

holger


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 10:55
Beitrag #3





Guests






Die meisten Mofaroller sind "normale" Roller, die gedrosselt sind. Ausserdem sind sie durch eine Tasche auf der Sitzbank einsitzig gemacht worden. Sollte diese Tasche entfernt werden, so ist es schon wieder kein Mofa (da 2-sitzig) und es steht wieder "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Raum, wenn man nur die Prüfbescheinigung hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 12:32
Beitrag #4


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



Also darf man beide Roller fahren... oder nur einen ?
Bei dem ersten Angebot ist die Sitzbank zweifarbig , beim zweiten Angebot einfarbig und durch eine kleine Erhöhung "getrennt"

1. Angebot
Mofaroller mit einem Preis-Leistungsverhältnis der Spitzenklasse. Wählen Sie aus den vier Farben Silber, Schwarz, Rot oder Blau Ihren Favoriten aus. Die technischen Details werden Sie überzeugen: Einzylinder, 4-Takter, 50 cm³ mit 2,1 kW 6000 U/min. Gedrosselt auf 25 km/h. Umrüstung auf 45 km/h jederzeit möglich. Leergewicht 85 kg. Automatikgetriebe. Wartungsfreie, elektronische Zündung. Scheibenbremse vorne. Ferner haben wir den Roller mit einem Hauptständer und zudem mit einem Seitenständer für Sie ausgerüstet. Die Sitzbank hat Platz für 2 Personen. Der Roller entspricht der strengen Euro-norm 2 für Abgaswerte. Führerscheinklasse: ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung oder führerscheinfrei wenn vor dem 01.04.1965 geboren

2. Angebot
Ein Motorroller mit einem Preis-Leistungs-Verhältnis der Spitzenklasse. Wählen Sie aus den zwei Farben Silber oder Blau Ihren Favoriten aus. Die technischen Details werden Sie überzeugen: Einzylinder, 4 Takter, 50 cm³ mit 2,1 kW, 6000 U/min. Leergewicht 85 kg, Automatikgetriebe,Scheibenbremse vorne, zwei Spiegel, Helmfach unter der Sitzbank und ein Staufach vorne. Gedrosselt auf 25 km/h. Als Mofaroller zu benutzen. Umrüstung auf 45 km/h jederzeit möglich. Ferner haben wir den Roller mit einem Hauptständer und zudem mit einem Seitenständer für Sie ausgerüstet. Die Sitzbank bietet Ihnen Platz für 2 Personen. Der Roller entspricht der strengen Euronorm 2 für Abgaswerte. Tipp: Nützliches Zubehör wie das Topcase und die Schutzhülle am besten gleich mitbestellen! Fahrerlaubnis mit der Führerscheinklasse A,B,C,D,M ab dem 16. Lebensjahr.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 26.03.2006, 12:39
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Beide Roller sind keine Mofas, da 2-sitzig!
Definition Mofa:
Zitat
§ 4 FeV Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 12:46
Beitrag #6





Guests






Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 13:32) *
Also darf man beide Roller fahren... oder nur einen ?
Bei dem ersten Angebot ist die Sitzbank zweifarbig , beim zweiten Angebot einfarbig und durch eine kleine Erhöhung "getrennt"

Die Farbe, oder eine leichte Erhöhung reichen nicht aus, um einen Roller einsitzig zu machen. Es darf schlicht kein Platz für eine 2. Person sein.

Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 13:32) *
Die Sitzbank hat Platz für 2 Personen.

Das reicht aus, um kein Mofa mehr zu sein. Somit würden beide Angebote nach der Beschreibung nicht als Mofa gelten.

Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 13:32) *
1. Angebot
Führerscheinklasse: ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung oder führerscheinfrei wenn vor dem 01.04.1965 geboren

Stimmt somit nicht, da die Sitzbank für 2 Personen ausgelegt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 17:28
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



1 Zylinder 4-Takt Motor mit Luftkühlung, 49,7 ccm Hubraum, Leistung: 1,5 KW bei 6000 U/min - 2,2 PS, Getriebe: stufenlose Automatic, Elektro- und Kickstarter, Federung vorne und hinten: öldruckstoßdämpfer, VR-Bremse: Scheibenbremse, HR-Bremse: Trommelbremse, Tankinhalt: 5,5 Liter, Scheinwerfer mit Fern- und Abblendelicht 12V, Blinkanlage, Integriertes Lenk- und Zündschloß, Tankanzeige, 12 Volt Batterie zAh, Haupt- u. Seitenständer, Alufelgen, , Fahrerlaubnis ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung
- Zulassung für 1 Person-
das ok?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 17:30
Beitrag #8





Guests






Sieht gut aus.
Die Definition für das Mofa hast du von Mr.T. schon hier oben bekommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 17:49
Beitrag #9


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



Zitat (nypdcollector @ 26.03.2006, 17:30) *
Sieht gut aus.
Die Definition für das Mofa hast du von Mr.T. schon hier oben bekommen.


Das ist dasselbe Modell wie nr. 1, mit Zusatz Zulassung für eine Person. Der Sitz ist aber 167 cm lang, Platz für zwei Personen ... ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
THOR
Beitrag 26.03.2006, 17:55
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5042
Beigetreten: 17.09.2003
Wohnort: BürgERnah 1 A
Mitglieds-Nr.: 88



Keine Fußrasten (warscheinlich) und eben nur einsitzig zugelassen. M.W. gibt es ja keine "Sitzbanklängenbeschränkung" oder? think.gif


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 26.03.2006, 17:56
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 18:49) *
Der Sitz ist aber 167 cm lang, Platz für zwei Personen ... ?

167cm think.gif Da braucht man ja fast die Klasse D!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 18:15
Beitrag #12





Guests






Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 18:49) *
Das ist dasselbe Modell wie nr. 1, mit Zusatz Zulassung für eine Person. Der Sitz ist aber 167 cm lang, Platz für zwei Personen ... ?

Achtung: Zulassung nur für eine Person allein reicht nicht aus. Es darf keine 2. Person regulär Platz finden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
THOR
Beitrag 26.03.2006, 18:23
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5042
Beigetreten: 17.09.2003
Wohnort: BürgERnah 1 A
Mitglieds-Nr.: 88



Wie will man das als Otto N. wissen wen eine gültige BE vorliegt?


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 18:27
Beitrag #14





Guests






Zitat (THOR @ 26.03.2006, 19:23) *
Wie will man das als Otto N. wissen wen eine gültige BE vorliegt?

Hier nachfragen... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
THOR
Beitrag 26.03.2006, 18:39
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5042
Beigetreten: 17.09.2003
Wohnort: BürgERnah 1 A
Mitglieds-Nr.: 88



HeHe. Klar.

Aber ketzt im ernst: ich kaufe so ein Teil mit BE. Was passiert im Falle einer Kontrolle (natürlich alleine auf dem Mofa!)?


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.03.2006, 18:54
Beitrag #16





Guests






Kommt wahrscheinlich drauf an, ob der Fahrer glaubhaft machen kann, dass er an dem Teil nichts verändert hat.

...just my 2 cents...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 26.03.2006, 19:02
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat
Was passiert im Falle einer Kontrolle (natürlich alleine auf dem Mofa!)?

Wenn der police.gif Ahnung hat, folgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was letztlich daraus folgt, steht auf einem anderen Blatt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 26.03.2006, 19:10
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Diese Sitzbankgeschichte verwirrt mich immer wieder. Könnt ihr mal bitte einen Blick auf dieses Bild werfen? Ich sitze eigentlich hinten auf dem kleinen Höcker. Müßte da jetzt eine Tasche hin? Der Roller wurde als Mofa gebaut, und hat keine zusätzlichen Fußrasten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 19:17
Beitrag #19


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



jo, ganz klar, eine Sitzbank für zwei Personen, ergo nach euren Aussagen NICHT fahrbar... mit Prüfbesch.

Zitat (Medusa @ 26.03.2006, 19:10) *


http://www.baur.de/is-bin/INTERSHOP.enfini...archDetail=true

http://www.baur.de/is-bin/INTERSHOP.enfini...archDetail=true
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 19:45
Beitrag #20


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



wollte sagen, das sind die beiden Roller, jetzt bin ich ein wenig verwirrt:)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stromdriver
Beitrag 26.03.2006, 20:29
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Validating
Beiträge: 1136
Beigetreten: 08.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11969



Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 20:45) *
wollte sagen, das sind die beiden Roller, jetzt bin ich ein wenig verwirrt:)

Die Roller dürften mit einer festmontierten Tasche mit Hartplastikinnenring verkauft werden. Dadurch wird die Sitzbanklänge auf max. 450mm verkürzt. Dann gelten die Fahrzeuge als einsitzig. Abgebildet sind - so wie das aus der Ferne betrachtet aussieht (nicht nachgemessen) - Zweisitzer.

Gruß,
Chris
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 26.03.2006, 20:34
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Wenn diese Mofa tatsächlich eine Tasche brauchen sollte, dürfte die auch vorne auf dem Sitz angebracht werden? Ich sitze normal hinten auf dem "Höcker".

Edit

Von wo nach wo müßte man bei dem rundlichen Sitz die Länge messen? Spielt das BJ 94 eine Rolle?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.03.2006, 21:20
Beitrag #23





Guests






Wo kommen eigentlich immer diese 50 cm³ Hubraum bei Mofas her? Bei Mofas gibt es keine Hubraumbeschränkung. In der Praxis haben die natürlich keinen größeren Motor, weil das einerseits zur Erzielung der 25 km/h nicht nötig ist, und weil es sich andererseits häufig um gedrosselte Klasse-M-Fahrzeuge handelt, bei denen nach einer Entdrosselung dann doch wieder die Hubraumgrenze gilt.

Im Prinzip wäre es aber möglich, ein Mofa mit deutlich mehr als 50 cm³ Hubraum zu konstruieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 22:09
Beitrag #24


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



Tja,,, ehrlich gesagt, bin ich nicht wirklich schlauer... cool.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 27.03.2006, 01:58
Beitrag #25





Guests






Zitat (Medusa @ 26.03.2006, 21:34) *
Spielt das BJ 94 eine Rolle?

Nein

Zitat (Georg_g @ 26.03.2006, 22:20) *
Wo kommen eigentlich immer diese 50 cm³ Hubraum bei Mofas her? Bei Mofas gibt es keine Hubraumbeschränkung.Im Prinzip wäre es aber möglich, ein Mofa mit deutlich mehr als 50 cm³ Hubraum zu konstruieren.

Schlicht und einfach falsch:

Ein Mofa ist ein einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) (entsprechend §4 FeV)

Entsprechend §6 FeV definiert sich ein Fahrrad mit Hilfsmotor wie folgt: "Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.03.2006, 06:39
Beitrag #26





Guests






Zitat (nypdcollector @ 27.03.2006, 02:58) *
Schlicht und einfach falsch:

Du bist immer recht schnell und konsequent bei deinem Urteil, aber beruht dieses auch auf differenzierter Betrachtung?
Zitat (nypdcollector @ 27.03.2006, 02:58) *
Entsprechend §6 FeV definiert sich ein Fahrrad mit Hilfsmotor wie folgt: "Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen"

Ich glaube nicht, dass die Definition eines fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugs, nämlich eines Zweirads der Klasse M, tauglich ist, um das fahrerlaubnisfreie Mofa zu definieren.

Es gibt zwei Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor:
1. Solche der Klasse M, dann max. 45 km/h und max. 50 cm³.
2. Mofas, dann max. 25 km/h, einsitzig, einspurig.

Bei Zweirädern der Klasse M gibt es außerdem noch die altbekannte Unterteilung in Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Letztere haben laut § 6 FeV "zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern", was nichts anderes bedeutet, dass Fahrräder mit Hilfsmotor der Klasse M Tretkurbeln haben. Gerade diese Tretkurbeln sind bei Mofas aber nicht gefordert ("einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln"), was auch ein Beleg dafür ist, dass die Klasse-M-Definition nicht herangezogen werden kann.

Auch § 5 FeV, wo die Mofa-Prüfbescheinigung erläutert wird, verweist logischerweise nicht auf § 6 FeV, sondern auf § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1:
Zitat
Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) führt, ...

Und in § 4 FeV wiederum ist von einer Hubraumbeschränkung nicht die Rede.
Demzufolge bleibt festzuhalten, dass es zwei Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor gibt, wobei eine Hubraumbeschränkung nur bei den Fahrzeugen der Klasse M existiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 15:59