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> Bei durchgezogener Linie überholt, und Polizist kam entgegen....
Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 11:03
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute, ich hab Schiss.

Ich bin heute morgen auf dem Weg zur Arbeit über eine durchgezogene Linie gefahren, bzw. habe überholt.
Die andere Straßenseite war zweispurig, meine war einspurig (Landstraße). Ich hab den LKW vor mir überholt weil ich Vollidiot nicht zu spät zur Arbeit wollte und der Arsch hinter mir ständig fast an meiner Stoßstange klebte.

Auf der Gegenfahrbahn waren zwei Autos, eines davon ein schwarzer Mercedes, der private PKW eines Polizisten, der sich natürlich mein Kennzeichen gemerkt hat. Sie riefen bei meiner Mutter an, die Ihnen mitteilte, dass das Auto (welches auf meinen Stivdad angemeldet ist) mir gehört.
Ich hab dann direkt bei der Polizei angerufen, ein anderer Polizist sagte mir, dass der Polizist angeblich ein bißchen ausweichen musste. Ich fragte ihn, was mir droht. Er meinte, er kann es nicht genau sagen, vielleicht ein Bußgeld, vielleicht eine Anzeige...


ich hab ANGST! Ich brauch meinen Führerschein, ich weiß, dass das total dumm von mir war...

was droht mir jetzt? crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
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HaWeThie
Beitrag 23.03.2006, 11:14
Beitrag #2


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Da musst du abwarten, was dir genau vorgeworfen wird.
Wenn es nur das Überholen bei durchgezogener Linie ist, dann dürfte es bei einem Bußgeld bleiben - kein FV kein Entzug der FE.
Es hängt aber davon ab, wie weit der Polizist sagt, dass er ausweichen musste (ein bischen, extrem....), dann könnte der Verdacht einer Straftat vorliegen.

Wie geagt: Anhörungsbogen abwarten und dann mitteilen, was dir vorgeworfen wird.
Sollte wider Erwarten auf dem Anhörungsbogen noch was von einem Verwarnungsgeld stehen: überweisen und gut ist.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 11:16
Beitrag #3


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Ich hab eigentlich vor gleich um 13Uhr dort vorbeizugehen, weil ich denke, dass das einen besseren Eindruck macht... daher wollte ich jetzt schonmal wissen, was mich erwartet. Eine Kollegin kennt den und meint, dass er ziemlich nett sei. Ich hoffe, dass ich gute Karten hab.
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ts1
Beitrag 23.03.2006, 11:21
Beitrag #4


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 11:03) *
Sie riefen bei meiner Mutter an, die Ihnen mitteilte, dass das Auto (welches auf meinen Stivdad angemeldet ist) mir gehört.
Nimm mal Deine Mutter ins Gebet, daß sie so einen Blödsinn nicht wieder macht.
Am Telefon kann sich jeder als Polizist ausgeben, wieso sollte man dem Unbekannten irgendwelche Dinge beichten und sich oder Angehörige belasten?
Zitat
Ich hab eigentlich vor gleich um 13Uhr dort vorbeizugehen, weil ich denke, dass das einen besseren Eindruck macht
Das Lamm geht freiwillig zum Schlachthof. Na dann...


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MfG Thomas
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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 11:26
Beitrag #5


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Ich hab n Anwalt angerufen und der meinte 35Euro.
Warum soll ich da nicht hingehen?
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GM_
Beitrag 23.03.2006, 11:53
Beitrag #6


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Also eines solltest du dir ganz dringend merken:

Die Angabe, dass du es EILIG hattest, kann die Sache eventuell erheblich schlimmer machen, denn dann wird Rücksichtslosigkeit angenommen, und somit kann durch diese Angabe eine Straftat daraus werden.

Also: kein Wort von EILE.

Wie du an diesem Beispiel siehst, muß man in solchen Dingen sehr genau aufpassen was man sagt, eine kleine Plauderei mit einem Polizisten ist hier ÜBERHAUPT NICHT RATSAM ! Der lockt dich freundlich lächelnd genau in die Falle.

Es ist also viel besser, man wartet erst mal, was kommt, berät sich dann ggf. mit einem Anwalt und äußert sich schriftlich.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 11:59
Beitrag #7


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Was soll ich dann sagen? Ok, dass mit der Eile macht Sinn. Aber soll ich sagen, dass ich verunsichert war wegen dem Typ hinter mir der so na aufgefahren is permanent or what ? Ich mein, was gibts sonst für Möglichkeiten?
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joboelmo
Beitrag 23.03.2006, 12:04
Beitrag #8


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Also bzgl. Verwarn- oder Bußgeld ist von


10 Euro

bis


125 Euro + 4 Pkt. + 1 Monat FV

je nach Schilderung des PolBea alles drin!


Mal zur Straftat:

Grdstzl. kann man durch falsches Überholen auch eine Straftat begehen, wenn man dies grob verkehrswidrig und rücksichtslos macht und dabei eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet.

grob verkehrswidrig:
Ist ein objektiv über das gewöhnliche maß hinausgehender besonders schwerer Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift die üblicherweise besonders gefährlich ist.

rücksichtslos:
Wer sich aus eigensüchtigen Gründen über bestehende Rücksichtspflichten hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Fahrerpflichten besinnt und unbekümmert um mögliche Folgen drauf los fährt.

Gefährdung:
Ein gegenwärtiger Zustand, der die Besorgnis begründet das in allernächster Zeit ein Schaden eintreten wird, der nur durch Zufall oder situationsgerechte Handlung verhindert wird.

So...

grob verkehrswidrig (+)
rücksichtslos (bei deiner Aussage ich wollte schnell zur Arbeit auch eher (+))

eine Gefährdung kann ich aus meiner Sicht nicht begründet, aber ich war ja nicht dabei und kann nicht sagen wie knapp die ganze Sache war...

Von daher liegt auch eine Straftat im Bereich des möglichen, aber.... cool bleiben

trotzdem GM_ Post beachten (Wobei ich an ein in die Pfanne hauen nicht glaube, immerhin haben die PolBea auch die Pflicht dich zu belehren, insbesonder musst du dich nicht selbst belasten)!!!

MfG wavey.gif
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blue0711
Beitrag 23.03.2006, 12:06
Beitrag #9


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 11:59) *
Was soll ich dann sagen?

Nix ausser Personalien. Das ist immer das beste und mehr musst du auch nicht.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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ts1
Beitrag 23.03.2006, 12:12
Beitrag #10


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 11:59) *
Was soll ich dann sagen? Ok, dass mit der Eile macht Sinn. Aber soll ich sagen, dass ich verunsichert war wegen dem Typ hinter mir der so na aufgefahren is permanent or what ? Ich mein, was gibts sonst für Möglichkeiten?
Lies doch mal GM_s posting.
Du brauchst gar nichts sagen!
Du brauchst gar nicht erst hingehen!

Alles was Du sagen magst, wird gegen Dich verwendet werden! Und Du weißt nicht mal, was Dir konkret vorgeworfen wird. Also was willst Du überhaupt sagen, ohne daß es Dir zum Nachteil ausgelegt wird?
Z.B. so:
Eile -> absichtlich verkehrswidrig verhalten.
Verunsichert -> fahrunsicher, Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde über mangelnde Eignung als Kraftfahrer.


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MfG Thomas
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Nucki
Beitrag 23.03.2006, 12:13
Beitrag #11


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Nein! Weder dass Du zu spät dran warst, noch dass Dich einer genötigt hat. Einfach nur, dass Du überholt hast weil Du überholen wolltest.

Auch wenn meine Vorredner meinen niemals "freiwillig" zu einem Polizisten zu gehen finde ich den von Dir gewählten Weg ganz gut. Ich glaube kaum, dass er die Anzeige schon geschrieben hat und man somit in einem persönlichen Gespräch viel "Aggressionspotential" aus der Situation herausnehmen kann.

Bevor Du allerdings loslegst wie ein Wasserfall, hör Dir erst man den Tatvorwurf an. Falls Du irgendwas von einem § 315 c StGB hören solltest, pass genauer auf, denn dann wird Dir eine Straftat vorgeworfen.

Wenn es aber so kommt, wie ich denke, und Dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, dann kannst Du hier schauen was auf Dich zukommt. Für Dich interessant vor allem Ziffer 19 mit Unterziffern und Ziffer 20.

Zur Erläuterung:
Zeichen 276

Zeichen 295

Danke an Achim für die Bilders wavey.gif


Edit: Seid Ihr zu schnell, bin ich zu langsam...

Edit 2: Mein Gott, malt mal nicht zu schwarz hier - die allermeisten Polizeibeamten sind auch nur Menschen und wollen nicht direkt jeden ans Messer liefern! Ok, wenn sich manche in der Realität benehmen wie hier mag der Wunsch vielleicht etwas größer sein, aber trotzdem mal Nerven behalten.


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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 12:22
Beitrag #12


Neuling
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Es gab kein Zeichen für Überholverbot. Ist ja bei einer durchgezogenen Linie auch nicht nötig.
Ach ich weiß grad gar nix mehr. Ich ruf da jetzt erstma an wie ich's vorhin gesagt hab. Um 13Uhr. Gleich wissen wir mehr.
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Nucki
Beitrag 23.03.2006, 12:25
Beitrag #13


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 12:22) *
Es gab kein Zeichen für Überholverbot. Ist ja bei einer durchgezogenen Linie auch nicht nötig.

Zitat (Nucki @ 23.03.2006, 12:13) *
Zeichen 295
Deshalb auch die Formulierung in der von mir verlinkten Bußgelkatalogverordnung.

Zitat
Ach ich weiß grad gar nix mehr. Ich ruf da jetzt erstma an wie ich's vorhin gesagt hab. Um 13Uhr. Gleich wissen wir mehr.
Dann teil uns mal mit, was genau Dir vorgeworfen wird!


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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 12:46
Beitrag #14


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Noch 15Minuten *bibber* Drückt mir die Däumchen.
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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 13:10
Beitrag #15


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YIBBIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIiiiii






*RUMHÜPF*

*FROI*

*DURCHDREH*


YIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIBBBBBBBBBBBBBIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIII


Hab mit ihm telefoniert, er drückt nochmal ein Auge zu. "Wenn wir ineinander gefahren wären, wären sie wohl nicht mehr da" "Normalerweise soll man das ja nicht machen, aber sie machen das einfach nie wieder"






*MEEEEEEEEEEEEEGAFREU*
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GM_
Beitrag 23.03.2006, 13:18
Beitrag #16


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Franticek
Beitrag 23.03.2006, 13:20
Beitrag #17


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[IRONIE]

Ein typischer Beweis, dass man auf keinen Fall mit der Polizei reden soll. Nicht anrufen, nicht hingehen, nichts ausser seinem Namen sagen, denn die haben ja nichts anderes vor, als einen reinzulegen.

Und jetzt haben sie auch dich hereingelegt. Du hast dich so darauf gefreut, eine Verwarnung zahlen zu duerfen, - aber nichts ist. Nicht mal das goennen sie dir! Gar nichts darfst du zahlen. Deinen Fuehrerschein wollen sie auch nicht! Jede Freude ist dir verdorben, weil die ploetzlich ueberhaupt nichts gegen dich unternehmen.

[/IRONIE]

So weit hierzu. Dieses "Mund halten und nichts sagen, nur nicht hingehen" mag zwar in manchen Faellen gut sein, ist aber mit Sicherheit nicht pauschal anzuraten. Meine Erfahrungen bisher mit hingehen und reden waren IMMER positiv. Es spielt dabei aber auch eine grosse Rolle, wie man auftritt. Poliyisten sind Menschen wie du und ich - und oh Wunder, mit denen kann man sich auch wie ein Mensch unterhalten.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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GM_
Beitrag 23.03.2006, 13:29
Beitrag #18


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@Franticek

Das war Glück, sonst gar nichts.

So lange es nicht um Straftaten geht ist es sicher harmlos, da kann man ja nicht so viel anrichten. Hier ging es aber um falsches Überholen und von wegen "Ausweichen müssen" stand konkrete Gefährdung im Raum. Wenn man dann mit "Eile" noch die Rücksichtslosigkeit beisteuert o.ä. landet man da schnell in Teufel's Küche.

Ausnahmen bestätigen eben die Regel.


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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 13:32
Beitrag #19


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Ja super, aber wenn ich gar nichts sag, haben die erst Recht n Grund mich zu ärgern. Das würde doch nur belegen, dass ich mir so im Klaren bin, wie arg ich ihn gefährdet hab. Für mich war das so die beste Lösung.
Es ging nich um Drogen, wo man unbedingt sein Maul halten muss.


Anm. Mod: Genitalsprache editiert

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 23.03.2006, 13:46
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ts1
Beitrag 23.03.2006, 13:52
Beitrag #20


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 13:32) *
Ja super, aber wenn ich gar nichts sag, haben die erst Recht n Grund mich zu ärgern.
Nö, wieso?

Hätte der Polizist Dir eine Straftat vorgeworfen, hätte er sie auch gnadenlos verfolgt. Das wäre seine unumstößliche Pflicht!

Nun hat der Polizist ganz offensichtlich nur eine Ordnungswidrigkeit gesehen. Die kann er verfolgen, muß aber nicht. Und wenn ihm nicht die Mutter bereitwillig ihre Kinder ans Messer geliefert hätte, hätte er die Sache schon in die Rundablage gelegt.
Schlimmstenfalls halt ein paar Euro, wenn's doch rauskommt.

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 23.03.2006, 13:59


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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 14:41
Beitrag #21


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Zitat (ts1 @ 23.03.2006, 13:52) *
Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 13:32) *
Ja super, aber wenn ich gar nichts sag, haben die erst Recht n Grund mich zu ärgern.
Nö, wieso?

Hätte der Polizist Dir eine Straftat vorgeworfen, hätte er sie auch gnadenlos verfolgt. Das wäre seine unumstößliche Pflicht!

Nun hat der Polizist ganz offensichtlich nur eine Ordnungswidrigkeit gesehen. Die kann er verfolgen, muß aber nicht. Und wenn ihm nicht die Mutter bereitwillig ihre Kinder ans Messer geliefert hätte, hätte er die Sache schon in die Rundablage gelegt.
Schlimmstenfalls halt ein paar Euro, wenn's doch rauskommt.



Hätte ich nichts gesagt, hätte er vielleicht ERST RECHT ne Straftat darin gesehn... erschließt sich das nicht deiner Logik?
Außerdem hat meine Mutter mich nicht ans Messer geliefert. Sie hatte noch nie was mit der Polizei am Hut und ist ein grundehrlicher Mensch und wenn da plötzlich die Polizei anruft und sie vollkommen unvorbereitet ist, ist so ne Reaktion klar, sie hat außerdem nur gesagt, dass das Auto mein Besitz ist. Außerdem ist das Auto nichtmal auf mich angemeldet, soll etwa mein Stivvater gef**** werden, falls der nette Polizeibeamte nicht erkannt hat, wer gefahren ist?

Hab mal nich so ein schwarz/weiss-Denken, man muss nicht ständig alles pauschalisieren.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 23.03.2006, 14:42
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ts1
Beitrag 23.03.2006, 14:56
Beitrag #22


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Zitat (Cheeria @ 23.03.2006, 14:41) *
Hätte ich nichts gesagt, hätte er vielleicht ERST RECHT ne Straftat darin gesehn... erschließt sich das nicht deiner Logik?
Nein, erschließt sich mir nicht.
Ein Schweigen oder mehr oder minder ausgeprägte Kooperationsbereitschaft darf nicht zum Nachteil des Betroffenen ausgelegt werden. Schweigen ist nicht nur nicht-verboten, man besitzt sogar ein ausdrückliches Recht dazu.
Polizisten sind vollkommen unbestechliche Beamte, die nur aufgrund reiner Faktenlage nach streng objektiven Kriterien urteilen. rolleyes.gif


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Nucki
Beitrag 23.03.2006, 15:03
Beitrag #23


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@Cheeria
Siehste, nochmal gutgegangen. Hoffe trotzdem, dass Dir das eine Lehre ist wink.gif

Aber ich möchte noch etwas anmerken: Ich finde Du siehst die Sachlage hier genau richtig (bzw. mir erschließt sich die gleiche Logik wie Dir), Deine Mutter und Du haben durch das kooperative Verhalten Dich vor einer Strafe bewahrt! Ich finde, das ist doch der richtige Weg. Lass Dir weiterhin von keinem einreden, die Polizei wolle Dir nur Böses... (wenn das auch hier manche so meinen)


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Cheeria
Beitrag 23.03.2006, 16:22
Beitrag #24


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Schön, das wenigstens zwei meiner Meinung sind wink.gif
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Rob
Beitrag 24.03.2006, 22:25
Beitrag #25


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Ne Frage:
Wenn der police.gif hier in diese Fall zivil unterwegs wäre (in Freizeit, von/zu Arbeit), wird dann sein Aussage als "Polizei" oder "Zivil" bewertet? think.gif
Schätze, eher das zweite, nicht? Wenn ja, dann könnte doch die Fall wegen Aussage gegen Aussage eingestellt werden, nicht? Oder wie? Oder was?

Bitte um Aufklärung, Danke! wavey.gif


--------------------
Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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Shrike
Beitrag 24.03.2006, 23:42
Beitrag #26


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Moin!

Zitat (Rob @ 24.03.2006, 22:25) *
Ne Frage:
Wenn der police.gif hier in diese Fall zivil unterwegs wäre (in Freizeit, von/zu Arbeit), wird dann sein Aussage als "Polizei" oder "Zivil" bewertet? think.gif
Schätze, eher das zweite, nicht? Wenn ja, dann könnte doch die Fall wegen Aussage gegen Aussage eingestellt werden, nicht? Oder wie? Oder was?

Bitte um Aufklärung, Danke! wavey.gif


Schätze, das war eine Fehl-Schätzung... wink.gif

Im Gesetzesauftrag 'Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen' steht keinerlei Unterscheidung, ob es sich um eine dienstliche oder private Fahrt handelt - Polizisten sind somit praktisch 'immer im Dienst'...

Der Shrike
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dete
Beitrag 25.03.2006, 06:29
Beitrag #27


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Das ist doch Stammtischgerede, der war in Zivil, der hatte keine Mütze auf...!

Jeder Bürger kann Ordnungswidrigkeiten und Straftaten anzeigen, bei schweren Straftaten muss er sogar, der Polizeibeamte muss das bei jeder Straftat.

Der Unterschied besteht nur darin, dass der Polizeibeamte sich im Regelfall besser auskennt ( Erfüllen der Tatbestände ) und damit sich die wesentlichen Dinge merkt und er hat mehr Übung!

dete police.gif
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 25.03.2006, 07:06
Beitrag #28


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Hallo,
Zitat (Rob @ 24.03.2006, 22:25) *
Ne Frage:
Wenn der police.gif hier in diese Fall zivil unterwegs wäre (in Freizeit, von/zu Arbeit), wird dann sein Aussage als "Polizei" oder "Zivil" bewertet? think.gif
Schätze, eher das zweite, nicht? Wenn ja, dann könnte doch die Fall wegen Aussage gegen Aussage eingestellt werden, nicht? Oder wie? Oder was?
Bitte um Aufklärung, Danke! wavey.gif

Eine Aussage wird grundsätzlich als Aussage gewertet, egal, ob sie von einem Polizisten oder einem Nicht-Polizisten stammt. Der Wert einer Aussage beruht grundsätzlich nicht darauf, welchen Beruf der Aussagende hat oder welcher Tätigkeit er im Moment einer Tat nachgegangen ist. Vor Gericht sind alle Aussagen grundsätzlich gleichwertig.

Die Annahme, dass bei "Aussage gegen Aussage" ein rechtliches "Unentschieden" wie beim Fußball vorliege, und deshalb niemand bestraft werden könne, ist ein, allerdings weit verbreitetes, Märchen. Statt dessen beurteilt der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung die ihm vorliegenden Aussagen und entscheidet dann, welche ihm glaubwürdiger erscheint. Dementsprechend wird dann sein Urteil ausfallen.

gez. Lempel
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.03.2006, 10:24
Beitrag #29


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 25.03.2006, 07:06) *
Vor Gericht sind alle Aussagen grundsätzlich gleichwertig.

Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Zeugen (im Gegensatz zu Beschuldigten) zu vollständiger und wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet sind? think.gif
lg
c.s.
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Commodore25E
Beitrag 25.03.2006, 10:31
Beitrag #30


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Dies weiß ein Richter selbstverständlich. Darum hört er zunächst auch alle Aussagen an und entscheidet dann nach derjenigen, welche im Zusammenhang mit den Fakten am schlüssigsten ist. Danach bildet er sein Urteil.

Aber auch Richter sind Menschen und somit nicht unfehlbar........


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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johnny555
Beitrag 25.03.2006, 10:39
Beitrag #31


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TS1 und GM haben recht.

In 99% der Fälle am besten nichts sagen! In unserem Land sind Stundenlöhne der Staatsanwälte u Richter hoch, bzw auch der Verwaltungsaufwand.

Oft wird gegen Verwarn- oder Bußgeld eingestellt. Ich habe irgendwie das Gefühl, cheeria, dass du eine junge Frau bist smile.gif .

Ohne mich hier jetzt auf Geschlechterdiskussionen einlassen zu wollen, als Frau kannst du vieles sagen aber als Mann in einem schnellen Auto, ist der Weg über den Rechtsanwalt, bzw den Schriftverkehr sicher der günstigere.
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Commodore25E
Beitrag 25.03.2006, 10:53
Beitrag #32


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Zitat (johnny555 @ 25.03.2006, 10:39) *
....als Frau kannst du vieles sagen aber als Mann in einem schnellen Auto, ist der Weg über den Rechtsanwalt, bzw den Schriftverkehr sicher der günstigere.


sorry, das kann ich nicht nachvollziehen, woher nimmst Du diese Erkenntnis? Meine Erfahrungen sagen mir, daß der Ton die Musik macht.....


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Beitrag 25.03.2006, 11:45
Beitrag #33


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@Commodore25E

Ich wollte diesen Punkt nicht ins Feld führen, aber der Gedanke kam mir natürlich schon auch: Es ist hier überhaupt nicht auszuschließen, dass ein Anruf einer jungen freundlichen Frau hier eine andere Wirkung erzielt, als der Anruf eines Mannes.

Denn nicht nur Richter sind Menschen, auch Polizisten ... wavey.gif


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Commodore25E
Beitrag 25.03.2006, 11:58
Beitrag #34


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Sicherlich hast Du, bzw. haben Andere mit dieser Argumentation absolut nicht Unrecht, wie sagt man salopp, es "menschelt" überall.

Sicherlich gibt es auch Begegnungen zwischen VT und Polizeibeamten, wo auf den allerersten Blick "die Chemie nicht stimmt", dann kann eine persönliche Vorsprache nach hinten losgehen.

Wir sind alle nur Menschen, ich wollte damit nur sagen, daß ich persönlich auch ein Gespräch gesucht hätte. Aber jeder ist zum Glück individuell smile.gif ........


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Beitrag 25.03.2006, 12:04
Beitrag #35


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Ja, wobei: Du kennst dich aus. Ich hätte da auch weniger Angst, ich würde nicht wirklich was sagen, sondern freundlich fragen, was mir vorgeworfen wird, es käme aber auf den Fall an.

Wenn es aber um ganz unbedarfte Leute geht, sehe ich das anders. Da muß der Cop nur freundlich mitleidig fragen: "Haben sie das gemacht, weil sie es eilig hatten ?". Wer würde diese ausgestreckte Hand nicht ergreifen und erleichtert über so viel "Verständnis" einfach "ja" sagen ?

Und schon hat der lächelnde Cop damit eiskalt ein Tatbestandsmerkmal für einen 315c im Sack.


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Beitrag 25.03.2006, 13:36
Beitrag #36


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aktuelles Beispiel aus einem anderen Thread:

Zitat (KiteFlo @ 25.03.2006, 13:26) *
Ende letzten Jahres habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen. ... Doof wie ich leider bin, bin ich dahingerannt und dachte, wenn ich wahrheitsgemäß aussage wird schon alles gut gehen. ...

Unglücklicherweise hab ich auch ausgesagt ...

... mit dem Ergebnis, daß ich Ende Januar meinen Führerschein schleißlich abgeben mußte
...

Genau darum geht's.


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