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> Mofa auf Landstrasse - Radweg pflicht ???
scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 08:44
Beitrag #1


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Hallo liebe Forum Leser,

es gibt ja das blaue Schild welches einen Radweg kennzeichnet und darunter den weiße Schild mit dem Zusatz für Mofas.

Oft findet man diese Schilder auf Landstraßen.

Muß dann mit dem Mofa da gefahren werden, oder bedeutet es nur das man es darf ?


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 22.01.2006, 09:04
Beitrag #2


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Hallo,
dazu aus der StVO:
Zitat
§ 41 Vorschriftzeichen
(1) ...
(2)
...
5.   Sonderwege

Zeichen 237 - Radfahrer

Zeichen 238 - Reiter

Zeichen 239 - Fußgänger

Diese Zeichen stehen rechts oder links. Die Sinnbilder der Zeichen 237 und 239 können auch gemeinsam auf einem Schild, durch einen senkrechten weißen Streifen getrennt, gezeigt werden. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen Streifen getrennt - die entsprechenden Sinnbilder zeigt. Das Zeichen "Fußgänger" steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges durch Mofas gestattet werden.

Das Zusatzschild gestattet also lediglich die Benutzung des Radweges durch Mofas, es schreibt sie nicht vor.

Allerdings gilt auch noch folgender Sonderfall aus der selben Vorschrift:
Zitat
wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muß den Radweg benutzen;

gez. Lempel
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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 09:20
Beitrag #3


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Hallo Oberlehrer Lempel,

erstmal danke für die Antwort. Bin aber mal deswegen von der Polizei angehalten worden (Landstrasse) und die haben gesagt ich müsste auf dem Radweg fahren.

An dieser Stelle war der Radweg von der Fahrbahn baulich durch einen Graben getrennt.

Aber gerade in so einer Gegend ist es doch als "Stadtmensch" gar nicht möglich Schilder hinter einem Graben zu erkennen, denn es ist ja nicht überall so, halt immer nur auf Teilstücken.


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steveluke
Beitrag 22.01.2006, 09:25
Beitrag #4


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Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 09:20)
erstmal danke für die Antwort. Bin aber mal deswegen von der Polizei angehalten worden (Landstrasse) und die haben gesagt ich müsste auf dem Radweg fahren.

Die Polizeibeamten waren offensichtlich falsch informiert.

Die Ausführungen von Oberlehrer Lempel sind zutreffend:
Eine Benutzungspflicht gilt für Mofas nur dann, wenn sie nicht durch Motorkraft, sondern durch Treten der Pedale fortbewegt werden.


--------------------
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 22.01.2006, 09:31
Beitrag #5


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Hallo,
OT:
Zitat
wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muß den Radweg benutzen;

Diese Vorschrift ist etwas mißverständlich formuliert, denn entgegen dieser Vorschrift muss den Fußweg benutzen, wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, indem er immer wieder gegen es tritt ... rofl1.gif

gez. Lempel
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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 09:37
Beitrag #6


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Kann aber das blaue Verkehrszeichen vom Radweg mit dem kleinen weißen Mofaschild darunter nicht finden.

Kann man das vielleicht mal hier posten, oder einen Link angeben. Vielen Dank.

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steveluke
Beitrag 22.01.2006, 09:37
Beitrag #7


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 22.01.2006, 09:31)
Diese Vorschrift ist etwas mißverständlich formuliert, [...]

Diese sprachliche Ungenauigkeit versuchte ich in meinem Beitrag auch zu vermeiden... obwohl auch vorstellbar wäre, ein Mofa durch Treten gegen die Pedale fortzubewegen... rolleyes.gif


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steveluke
Beitrag 22.01.2006, 09:41
Beitrag #8


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@scooterteam:




Du meinst das, nicht wahr?

Es handelt sich um VZ 237 mit dem Zusatzzeichen 1022-11.


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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 09:43
Beitrag #9


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Genau, in dieser Kombination.
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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 10:06
Beitrag #10


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1022-11






1046-11

Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Zusatzzeichen 1046-11 und dem 1022-11 ?

Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren, auch wenn auf der Strasse 70 km/h oder gar 100 km/h erlaubt sind.


MFG Scootertem
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willi
Beitrag 22.01.2006, 10:22
Beitrag #11


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Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 10:06)
Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren, auch wenn auf der Strasse 70 km/h oder gar 100 km/h erlaubt sind.

So isses. yes.gif Es ist auch nicht außergewöhnlich, dass auf Landstrassen Tempo 100 erlaubt sind, sondern der Regelfall.
Solche Polizisten würde ich fragen, ob sie denn einen Führerschein haben, wenn sie schon an so simplen Fragen scheitern. wink.gif
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Baghira
Beitrag 22.01.2006, 10:26
Beitrag #12


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@ scooterteam

die Schildkombination 1022-11 erlaubt dir daß du dir aussuchen darfst ,wo du fahren möchtest etnweder Radweg oder Straße

Die Schildkombination 1046-11 zwingt dich auf dem Radweg zu fahren.
Die Straße ist für dich verboten


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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steveluke
Beitrag 22.01.2006, 10:30
Beitrag #13


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Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 10:06)
Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Zusatzzeichen 1046-11 und dem 1022-11 ?

Bei dem Zusatzzeichen 1022-11 handelt es sich um ein sogenanntes "frei"-Zusatzzeichen (wer hätte das gedacht... wink.gif ) und soll i.d.R. dort angebracht werden, wo bestimmte Personen / Arten etc. der Verkehrsteilnahme oder des Fahrzeugs von den Restriktionen, die das Hauptschild ihnen ggfls. auferlegt, ausgenommen werden sollen.
Im Klartext:
VZ 237 (das Hauptschild) verbietet dir als Mofafahrer die Benutzung des Radweges.
VZ 1022-11 gestattet dir eben dies auf diesem Radweg.

Bei dem Zusatzzeichen 1046-11 hingegen handelt es sich um ein sogenanntes "beschränkendes Zusatzzeichen".
Es wird dort aufgestellt, wo die bereits durch das Hauptschild angeordneten Verhaltensweisen nur auf die Fahrzeugarten/Verkehrszeiten etc. beschränkt werden, die auf dem Zusatzzeichen versinnbildlicht dargestellt werden.

Daher würde die letzte Zeichenkombination nach meiner Auffassung keinen rechten Sinn ergeben, weshalb ich sie hier für nicht zulässig halte.

Zitat
Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren, auch wenn auf der Strasse 70 km/h oder gar 100 km/h erlaubt sind.


Nein, ohne weiteres nicht.


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willi
Beitrag 22.01.2006, 10:34
Beitrag #14


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Zitat (Baghira @ 22.01.2006, 10:26)
Die Schildkombination 1046-11 zwingt dich auf dem Radweg zu fahren.
Die Straße ist für dich verboten

no.gif Die Beschilderung wäre Unsinn. Der Radweg wäre dann einerseits nur für Mofas zulässig und Radfahrer dürften dort nicht fahren, andererseits aber nicht für Mofas freigegeben. laugh2.gif
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DonCobi
Beitrag 22.01.2006, 11:37
Beitrag #15


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Aber man sollte als Fahrer langsamerer Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen bzw. auf dem Radweg fahren, wenn dieser für Mofas freigegeben ist. Allein schon aus Rücksichtnahme auf andere, schnellere Verkehrsteilnehmer!
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Hane
Beitrag 22.01.2006, 16:44
Beitrag #16


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Zitat (steveluke @ 22.01.2006, 10:30)
Daher würde die letzte Zeichenkombination nach meiner Auffassung keinen rechten Sinn ergeben, weshalb ich sie hier für nicht zulässig halte.

Wieso? whistling.gif Ist doch eindeutig!

Nur für Mofas ist das ein Radweg. Diese dürften dann dort tretender Weise fahren.
Alle anderen dürfen dort längs oder es auch bleiben lassen und zwar tretender, hüpfender, schwimmenden, fahrender, fliegender oder anderer Weise.

rolleyes.gif


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danke_mama
Beitrag 22.01.2006, 16:58
Beitrag #17


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Zitat (steveluke @ 22.01.2006, 10:30)
Zitat
Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren ...

Nein, ohne weiteres nicht.

Wieso nicht, @steveluke?
Ich würde das als Weisung verstehen.

Stehen dort keine Polizisten, sondern nur die Schilder, gelten natürlich letztere.
Meistens stehen hinter der nächsten Ecke zwar neue Schilder, aber keine neuen Polizisten.
Wie weit (oder wie lange) gilt eigentlich so eine Weisung?

Auf keinen Fall gilt sie rückwirkend. Das bedeutet: Wer hier, mit dem Mofa auf der Fahrbahn daherkommend, von Polizisten eben deswegen aufgehalten wird, sollte nicht mit Bußgeld rechnen müssen. @scooterteam, solltest du zahlen?

Viele Grüße
Katharina


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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willi
Beitrag 22.01.2006, 17:50
Beitrag #18


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Zitat (Hane @ 22.01.2006, 16:44)
Nur für Mofas ist das ein Radweg. Diese dürften dann dort tretender Weise fahren.

Stimmt
Zitat
Alle anderen dürfen dort längs oder es auch bleiben lassen und zwar tretender, hüpfender, schwimmenden, fahrender, fliegender oder anderer Weise.

Ich bleibe beim no.gif

Zitat (danke_mama @ 22.01.2006, 16:58)
Ich würde das als Weisung verstehen.

Da muß er aber einen guten Grund haben, der STVO widersprechende Anweisungen zu geben.
Zitat
Wie weit (oder wie lange) gilt eigentlich so eine Weisung?

Bis der police.gif nicht mehr zu sehen ist. wink.gif
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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 21:20
Beitrag #19


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Zitat
danke_mama,22.01.2006, 16:58

Das bedeutet: Wer hier, mit dem Mofa auf der Fahrbahn daherkommend, von Polizisten eben deswegen aufgehalten wird, sollte nicht mit Bußgeld rechnen müssen. @scooterteam, solltest du zahlen?


Nein, bezahlen musste ich nicht, nur eine mündl. Verwarnung beim nächsten mal den Radweg zu benutzen.


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scooterteam
Beitrag 22.01.2006, 21:40
Beitrag #20


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Ach so, der ganze Vorfall war in der Nähe von Straelen am Niederrhein (Landkreis Kleve).

Da es im Grenzbereich zu den Niederlanden war haben unsere deutschen Beamte vielleicht etwas verwechselt laugh.gif , denn in Holland müssen ja Mofas immer auf dem Radweg fahren.


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Michael_
Beitrag 23.01.2006, 03:51
Beitrag #21


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Ach dann war das ein Feldversuch zur europäischen Vereinheitlich der Polizeiarbeit.
Sehr lobenswert, das ist längst überfällig!

wink.gif


--------------------
Gruß, Michael
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scooterteam
Beitrag 24.01.2006, 18:51
Beitrag #22


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1046-11


Also muss hier mit dem Mofa auf dem Radweg gefahren werden, ja oder nein ?


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willi
Beitrag 24.01.2006, 19:18
Beitrag #23


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Nein. Abgesehen davon, so ein Beschilderung gibt es IMHO nicht. wavey.gif
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scooterteam
Beitrag 25.01.2006, 03:40
Beitrag #24


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Zitat (willi @ 24.01.2006, 19:18)
Nein. Abgesehen davon, so ein Beschilderung gibt es IMHO nicht. wavey.gif


Ok, dann ist das Thema jetzt wohl erledigt.

Danke an euch alle für die vielen Infos !


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