Mofa auf Landstrasse - Radweg pflicht ??? |
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Mofa auf Landstrasse - Radweg pflicht ??? |
22.01.2006, 08:44
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
es gibt ja das blaue Schild welches einen Radweg kennzeichnet und darunter den weiße Schild mit dem Zusatz für Mofas. Oft findet man diese Schilder auf Landstraßen. Muß dann mit dem Mofa da gefahren werden, oder bedeutet es nur das man es darf ? MFG Scooterteam |
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22.01.2006, 09:04
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 |
Hallo,
dazu aus der StVO: Zitat § 41 Vorschriftzeichen (1) ... (2) ... 5. Sonderwege Zeichen 237 - Radfahrer Zeichen 238 - Reiter Zeichen 239 - Fußgänger Diese Zeichen stehen rechts oder links. Die Sinnbilder der Zeichen 237 und 239 können auch gemeinsam auf einem Schild, durch einen senkrechten weißen Streifen getrennt, gezeigt werden. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen Streifen getrennt - die entsprechenden Sinnbilder zeigt. Das Zeichen "Fußgänger" steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges durch Mofas gestattet werden. Das Zusatzschild gestattet also lediglich die Benutzung des Radweges durch Mofas, es schreibt sie nicht vor. Allerdings gilt auch noch folgender Sonderfall aus der selben Vorschrift: Zitat wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muß den Radweg benutzen; gez. Lempel |
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22.01.2006, 09:20
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Hallo Oberlehrer Lempel,
erstmal danke für die Antwort. Bin aber mal deswegen von der Polizei angehalten worden (Landstrasse) und die haben gesagt ich müsste auf dem Radweg fahren. An dieser Stelle war der Radweg von der Fahrbahn baulich durch einen Graben getrennt. Aber gerade in so einer Gegend ist es doch als "Stadtmensch" gar nicht möglich Schilder hinter einem Graben zu erkennen, denn es ist ja nicht überall so, halt immer nur auf Teilstücken. MFG Scooterteam |
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22.01.2006, 09:25
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 09:20) erstmal danke für die Antwort. Bin aber mal deswegen von der Polizei angehalten worden (Landstrasse) und die haben gesagt ich müsste auf dem Radweg fahren. Die Polizeibeamten waren offensichtlich falsch informiert. Die Ausführungen von Oberlehrer Lempel sind zutreffend: Eine Benutzungspflicht gilt für Mofas nur dann, wenn sie nicht durch Motorkraft, sondern durch Treten der Pedale fortbewegt werden. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 09:31
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 |
Hallo,
OT: Zitat wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muß den Radweg benutzen; Diese Vorschrift ist etwas mißverständlich formuliert, denn entgegen dieser Vorschrift muss den Fußweg benutzen, wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, indem er immer wieder gegen es tritt ... gez. Lempel |
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22.01.2006, 09:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Kann aber das blaue Verkehrszeichen vom Radweg mit dem kleinen weißen Mofaschild darunter nicht finden.
Kann man das vielleicht mal hier posten, oder einen Link angeben. Vielen Dank. MFG Scooterteam |
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22.01.2006, 09:37
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Oberlehrer Lempel @ 22.01.2006, 09:31) Diese Vorschrift ist etwas mißverständlich formuliert, [...] Diese sprachliche Ungenauigkeit versuchte ich in meinem Beitrag auch zu vermeiden... obwohl auch vorstellbar wäre, ein Mofa durch Treten gegen die Pedale fortzubewegen... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 09:41
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
@scooterteam:
Du meinst das, nicht wahr? Es handelt sich um VZ 237 mit dem Zusatzzeichen 1022-11. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 09:43
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Genau, in dieser Kombination.
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22.01.2006, 10:06
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
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22.01.2006, 10:22
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 10:06) Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren, auch wenn auf der Strasse 70 km/h oder gar 100 km/h erlaubt sind. So isses. Es ist auch nicht außergewöhnlich, dass auf Landstrassen Tempo 100 erlaubt sind, sondern der Regelfall. Solche Polizisten würde ich fragen, ob sie denn einen Führerschein haben, wenn sie schon an so simplen Fragen scheitern. |
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22.01.2006, 10:26
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
@ scooterteam
die Schildkombination 1022-11 erlaubt dir daß du dir aussuchen darfst ,wo du fahren möchtest etnweder Radweg oder Straße Die Schildkombination 1046-11 zwingt dich auf dem Radweg zu fahren. Die Straße ist für dich verboten -------------------- |
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22.01.2006, 10:30
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (scooterteam @ 22.01.2006, 10:06) Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Zusatzzeichen 1046-11 und dem 1022-11 ? Bei dem Zusatzzeichen 1022-11 handelt es sich um ein sogenanntes "frei"-Zusatzzeichen (wer hätte das gedacht... ) und soll i.d.R. dort angebracht werden, wo bestimmte Personen / Arten etc. der Verkehrsteilnahme oder des Fahrzeugs von den Restriktionen, die das Hauptschild ihnen ggfls. auferlegt, ausgenommen werden sollen. Im Klartext: VZ 237 (das Hauptschild) verbietet dir als Mofafahrer die Benutzung des Radweges. VZ 1022-11 gestattet dir eben dies auf diesem Radweg. Bei dem Zusatzzeichen 1046-11 hingegen handelt es sich um ein sogenanntes "beschränkendes Zusatzzeichen". Es wird dort aufgestellt, wo die bereits durch das Hauptschild angeordneten Verhaltensweisen nur auf die Fahrzeugarten/Verkehrszeiten etc. beschränkt werden, die auf dem Zusatzzeichen versinnbildlicht dargestellt werden. Daher würde die letzte Zeichenkombination nach meiner Auffassung keinen rechten Sinn ergeben, weshalb ich sie hier für nicht zulässig halte. Zitat Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren, auch wenn auf der Strasse 70 km/h oder gar 100 km/h erlaubt sind. Nein, ohne weiteres nicht. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 10:34
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat (Baghira @ 22.01.2006, 10:26) Die Schildkombination 1046-11 zwingt dich auf dem Radweg zu fahren. Die Straße ist für dich verboten Die Beschilderung wäre Unsinn. Der Radweg wäre dann einerseits nur für Mofas zulässig und Radfahrer dürften dort nicht fahren, andererseits aber nicht für Mofas freigegeben. |
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22.01.2006, 11:37
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 25.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14906 |
Aber man sollte als Fahrer langsamerer Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen bzw. auf dem Radweg fahren, wenn dieser für Mofas freigegeben ist. Allein schon aus Rücksichtnahme auf andere, schnellere Verkehrsteilnehmer!
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22.01.2006, 16:44
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Zitat (steveluke @ 22.01.2006, 10:30) Daher würde die letzte Zeichenkombination nach meiner Auffassung keinen rechten Sinn ergeben, weshalb ich sie hier für nicht zulässig halte. Wieso? Ist doch eindeutig! Nur für Mofas ist das ein Radweg. Diese dürften dann dort tretender Weise fahren. Alle anderen dürfen dort längs oder es auch bleiben lassen und zwar tretender, hüpfender, schwimmenden, fahrender, fliegender oder anderer Weise. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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22.01.2006, 16:58
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Zitat (steveluke @ 22.01.2006, 10:30) Zitat Also dann kann auf einer Landstrasse die Polizei nicht von mir verlangen mit dem Mofa auf dem Radweg zu fahren ... Nein, ohne weiteres nicht. Wieso nicht, @steveluke? Ich würde das als Weisung verstehen. Stehen dort keine Polizisten, sondern nur die Schilder, gelten natürlich letztere. Meistens stehen hinter der nächsten Ecke zwar neue Schilder, aber keine neuen Polizisten. Wie weit (oder wie lange) gilt eigentlich so eine Weisung? Auf keinen Fall gilt sie rückwirkend. Das bedeutet: Wer hier, mit dem Mofa auf der Fahrbahn daherkommend, von Polizisten eben deswegen aufgehalten wird, sollte nicht mit Bußgeld rechnen müssen. @scooterteam, solltest du zahlen? Viele Grüße Katharina -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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22.01.2006, 17:50
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat (Hane @ 22.01.2006, 16:44) Nur für Mofas ist das ein Radweg. Diese dürften dann dort tretender Weise fahren. Stimmt Zitat Alle anderen dürfen dort längs oder es auch bleiben lassen und zwar tretender, hüpfender, schwimmenden, fahrender, fliegender oder anderer Weise. Ich bleibe beim Zitat (danke_mama @ 22.01.2006, 16:58) Ich würde das als Weisung verstehen. Da muß er aber einen guten Grund haben, der STVO widersprechende Anweisungen zu geben. Zitat Wie weit (oder wie lange) gilt eigentlich so eine Weisung? Bis der nicht mehr zu sehen ist. |
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22.01.2006, 21:20
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Zitat danke_mama,22.01.2006, 16:58 Das bedeutet: Wer hier, mit dem Mofa auf der Fahrbahn daherkommend, von Polizisten eben deswegen aufgehalten wird, sollte nicht mit Bußgeld rechnen müssen. @scooterteam, solltest du zahlen? Nein, bezahlen musste ich nicht, nur eine mündl. Verwarnung beim nächsten mal den Radweg zu benutzen. MFG Scooterteam |
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22.01.2006, 21:40
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Ach so, der ganze Vorfall war in der Nähe von Straelen am Niederrhein (Landkreis Kleve).
Da es im Grenzbereich zu den Niederlanden war haben unsere deutschen Beamte vielleicht etwas verwechselt , denn in Holland müssen ja Mofas immer auf dem Radweg fahren. MFG Scooterteam |
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23.01.2006, 03:51
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Ach dann war das ein Feldversuch zur europäischen Vereinheitlich der Polizeiarbeit.
Sehr lobenswert, das ist längst überfällig! -------------------- Gruß, Michael
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24.01.2006, 18:51
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
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24.01.2006, 19:18
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Nein. Abgesehen davon, so ein Beschilderung gibt es IMHO nicht.
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25.01.2006, 03:40
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 16.10.2005 Wohnort: Essen-Frohnhausen Mitglieds-Nr.: 13769 |
Zitat (willi @ 24.01.2006, 19:18) Nein. Abgesehen davon, so ein Beschilderung gibt es IMHO nicht. Ok, dann ist das Thema jetzt wohl erledigt. Danke an euch alle für die vielen Infos ! MFG Scooterteam |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 13:34 |