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> Spiegel durch Rückfahrkamera ersetzen ?, Ist das rechtlich möglich ?
Offroad-Events
Beitrag 15.01.2006, 18:34
Beitrag #1


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Bin ich doch gerade über einen interessanten Bericht über ein Custom Car gestolpert bei dem sämtliche Spiegel durch Rückfahrkameras und TFT Monitore im inneren des Fahrzeugs ersetzt wurden. Die STVZO schreibt ja 1-2 Aussenspiegel und 1 Innenspiegel vor. Könnte man die Spiegel rein theoretisch durch die Kameras und Monitore ersetzen (legal meine ich) ?
Den Sinn und Zweck einfach mal aussen vor gelassen, nur vom legalen Standpunkt aus.
Ich könnte mir z.B. sehr gut vorstellen den Innenspiegel in meinem Geländewagen durch eine Rückfahrkamera zu ersetzen, dann könnte ich zumindest wieder mehr sehen als mein Reserverad und die Dachantenne meines Hintermanns, vom einparken ganz zu schweigen.


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CvR
Beitrag 15.01.2006, 18:46
Beitrag #2


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Eigentlich wollte ich ja schreiben: "Nein, das geht bestimmt nicht." Aber dann hab ich nochmal in die StVZO geschaut:
Zitat (§56 StVZO)
Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Demnach könnte ich mir vorstellen, dass eine Kombination aus Kamera/Monitor den Anforderungen genügen könnte. Müsste halt nur eingetragen werden (und vermutlich permanent laufen, was jedoch möglicherweise wieder den Fahrer behindert...).


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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.01.2006, 18:47
Beitrag #3


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Zitat (Offroad-Events @ 15.01.2006, 18:34)
...den Innenspiegel in meinem Geländewagen durch eine Rückfahrkamera zu ersetzen, ...

Da der Innenspiegel bei Vorhandensein von 2 Außenspiegeln nicht vorgeschrieben ist, dürfte dem kaum etwas entgegenstehen; man sieht übrigens immer mehr Lkw und Transporter mit Rückfahrkamera.
lg
c.s.
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Offroad-Events
Beitrag 15.01.2006, 18:53
Beitrag #4


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Wow ! Ihr seid echt fix !
Das ständige mitlaufen des Monitors ist kein Problem. Im Moment hab ich einen 7" TFT für Navigation und CarPC und würde evtl. einen zweiten (noch hier rumliegenden) 5,6" TFT an die Stelle des Innenspiegels montieren. Die Sicht wird dadurch nicht mehr beeinträchtigt als durch den originalen Spiegel.


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CvR
Beitrag 15.01.2006, 18:57
Beitrag #5


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Ich hab keine Ahnung, wie alt deine Möhre ist. Ggf. musst du bestimmte Vorgaben hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit berücksichtigen. Ich könnte mir vorstellen, dass deine Displays kein "E"-Zeichen haben. Dadurch könnte das Vorhaben ggf. unzulässig werden.


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Offroad-Events
Beitrag 15.01.2006, 19:05
Beitrag #6


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Naja, die "Möhre" ist etwa 18 Monate alt. Die Displays sind speziell für den Einsatz im Fahrzeug und haben natürlich alle erforderlichen Prüfzeichen.


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El Bestrafo
Beitrag 15.01.2006, 19:42
Beitrag #7


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Ich sehe mehr die Schwierigkeit darin das Spiegel bauartgenehmigt sein müssen (§ 22a StVZO). Ein Austausch darf nur gegen genehmigte Teile erfolgen, wenn nicht, ist eine unverzügliche Abnahme erforderlich.

Weiteres Problem ist die allgemeine Anforderung an Spiegel, hier mal ein kleiner Auszug:

(1)Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbeanspruchungen hinreichend widerstandsfähig sein.

(2) Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Planspiegel als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.

(3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.

Die Frage ist dann wirklich, ob sich der ganze Aufwand lohnt ?!

Edit: Ansonsten finde ich die Idee gut


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Offroad-Events
Beitrag 15.01.2006, 19:50
Beitrag #8


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Zitat (El Bestrafo @ 15.01.2006, 19:42)
Ich sehe mehr die Schwierigkeit darin das Spiegel bauartgenehmigt sein müssen (§ 22a StVZO). Ein Austausch darf nur gegen genehmigte Teile erfolgen, wenn nicht, ist eine unverzügliche Abnahme erforderlich.

Weiteres Problem ist die allgemeine Anforderung an Spiegel, hier mal ein kleiner Auszug:

(1)Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbeanspruchungen hinreichend widerstandsfähig sein.

(2) Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Planspiegel als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.

(3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.

Die Frage ist dann wirklich, ob sich der ganze Aufwand lohnt ?!

Edit: Ansonsten finde ich die Idee gut

(1)Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbeanspruchungen hinreichend widerstandsfähig sein.
Schutz gegen Witterungseinflüsse ist beim Innenspiegelersatz kein Problem

(2) Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Planspiegel als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.
Verzerrungsfrei ist auch kein Problem

(3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.
5,6" reichen da völlig


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El Bestrafo
Beitrag 15.01.2006, 19:57
Beitrag #9


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Bleibt also wirklich nur der Weg zur DEKRA für eine Abnahme übrig.....


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blue0711
Beitrag 15.01.2006, 20:13
Beitrag #10


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Es gab doch vor kurzem einen Bericht über ein Fahrzeug, dass augrund der hohen Bordwände keine Aussenspiegel, sondern zwei Rückfahrkameras hat.
Soll wohl auch hier zulassungsfähig sein.

Finds grad nur nicht.

Gruss
kai


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TychoGold
Beitrag 15.01.2006, 20:18
Beitrag #11


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Wie ist das denn, wenn ich einen ganz kleinen Monitor habe aber die Kamera über 60 cm² aufnimmt? Das gilt nicht, oder?
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El Bestrafo
Beitrag 15.01.2006, 22:10
Beitrag #12


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Zitat (TychoGold @ 15.01.2006, 20:18)
Wie ist das denn, wenn ich einen ganz kleinen Monitor habe aber die Kamera über 60 cm² aufnimmt? Das gilt nicht, oder?

Nein, die Austrittsfläche muss min. 60cm² betragen.

Durch den Außenspiegel an der linken FzSeite muss in einer Entfernung von 20 m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum bei Fz bis zu 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 5 m übersehbar sein.


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Peter Lustig
Beitrag 15.01.2006, 22:20
Beitrag #13


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Es geht um die Größe der Spiegelfläche (= ggf. Monitor), nicht um das Sichtfeld nach hinten (= von der Kamera übertragenes Bild). Damit muss der Monitor mindestens diese Größe haben.

Dass eine am Heck angebrachte Kamera einen wesentlich besseren Überblick erlaubt, als der Blick durch einen im Fahrzeuginneren angebrachten Spiegel, dürfte keine Frage sein.

Sofern die nach § 56 StVZO vorgeschriebenen Spiegel angebracht sind und die elektromagnetische Verträglichkeit gewährleistet ist, spricht nach meinem Dafürhalten nichts gegen den Einbau eines Monitors und einer Rückfahrkamera. Eine Abnahme halte ich nicht für erforderlich. Da durch den Austausch nachweislich eine höhere Sicherheit erreicht werden dürfte, erlischt darum auch die BE des Fahrzeugs nicht.
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Hane
Beitrag 15.01.2006, 22:30
Beitrag #14


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Bei Kameras an Stelle von Spiegeln ist die Sicht ja nicht spiegelbildlich.

Hat jemand Erfahrung oder Informationen darüber, ob es da zu Problemen kommt? Wenn man immer den selben Wagen nimmt, sollte es nach ein paar Fahrstunden nicht mehr das Problem sein. Aber was passiert, wenn man das Fahrzeug wechselt oder ausleiht?


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TychoGold
Beitrag 15.01.2006, 22:31
Beitrag #15


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D.h. wenn man sowas einbaut und die Kabel natürlich kein E-Zeichen tragen, wird sowas "tolleriert"? Ich kann mir das ja leider nicht leisten wink.gif .
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CvR
Beitrag 15.01.2006, 22:35
Beitrag #16


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Zitat (Hane @ 15.01.2006, 22:30)
Bei Kameras an Stelle von Spiegeln ist die Sicht ja nicht spiegelbildlich.

Hat jemand Erfahrung oder Informationen darüber, ob es da zu Problemen kommt? Wenn man immer den selben Wagen nimmt, sollte es nach ein paar Fahrstunden nicht mehr das Problem sein. Aber was passiert, wenn man das Fahrzeug wechselt oder ausleiht?

Soweit ich weiß sind viele der angebotenen "Rückfahrkamerasysteme" so ausgelegt, dass sie das Bild spiegelverkehrt darstellen, also so, wie es auch im Rückspiegel erscheinen würde. Ein umgewöhnen ist daher nicht nötig. Bei einer selbst gebastelten Lösung sollte man imho auch versuchen, das Bild gespiegelt darzustellen, technische Lösungen dafür sollten existieren.


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Peter Lustig
Beitrag 15.01.2006, 22:42
Beitrag #17


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Wenn Du Dich umdrehst und nach hinten schaust, siehst Du das Bild doch auch nicht spiegelverkehrt. Meines Erachtens ist alles nur eine Frage der Gewöhnung. wink.gif
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CvR
Beitrag 15.01.2006, 22:46
Beitrag #18


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Zitat (Peter Lustig @ 15.01.2006, 22:42)
Wenn Du Dich umdrehst und nach hinten schaust, siehst Du das Bild doch auch nicht spiegelverkehrt. Meines Erachtens ist alles nur eine Frage der Gewöhnung. wink.gif

Naja, wenn du dich selbst umdrehst, passt du dich aber mit deinem Körper an dein Sichtfeld an. Du siehst nicht nur, dass links nun rechts ist, du siehst auch, auf welcher Seite links und rechts nun sind.
Bei der nicht-gedrehten Kameralösung musst du dich im Kopf nochmal umdrehen.


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Offroad-Events
Beitrag 15.01.2006, 23:08
Beitrag #19


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Zitat (Hane @ 15.01.2006, 22:30)
Bei Kameras an Stelle von Spiegeln ist die Sicht ja nicht spiegelbildlich.

Bei modernen, wie von mir verwendeten, Monitoren kannst du das Bild in alle Richtungen drehen, d.h. spiegelverkehrt up-side-down etc.


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Maestro
Beitrag 17.07.2007, 19:58
Beitrag #20


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Mich verwirren fehlende Spiegel.
Somit weis Ich als Fahrradfahrer nie ob der jenige nur die nicht ausreichende Minimalaustatung am Fahrzeug hat von der Zeit nur 4 am LKW oder per Kamera ersetzt hat.
Somit werd Ich nicht vorbei fahren wenn es nicht ganz Offensichtlich ist so das gar kein Spiegel mehr dran ist sondern abwarten und der Verkehrsflus wird gehindert.
Wenn muß man Alle ersetzen durch Kameras sonst verwirrts und der Insider wird am Verkehrsflus gehindert weil Ich fahr bsp. nur an LKW"s mit Sichtbaren 4 Außenspiegeln Rechts vorbei und auch sehr ungern Links an den Kamikazes/Psychos die nur 1 Hauptspiegel haben und der Weitwinkelspiegel fehlt.
Das Betrifft auch das Pack von Van, Sprinter ect. Fahrern mit nur je 1 Außenspiegel seitwärts.
Wenn der Weitwinkelspiegel in einer großen Fläche integriert ist nicht sichtbar ist das auch wieder Mist weil man das nicht unbedingt sieht.
Unverantwortlich was noch so rum rollt an potenzielen Todesfahrzeugen.
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Feuerpferd
Beitrag 19.07.2007, 07:23
Beitrag #21


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Wobei man sich aber ohnehin nicht darauf verlassen kann das der Fahrer die Spiegel auch benutzt. Gerade ein Radfahrer wird relativ schnell übersehen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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zpeedy
Beitrag 19.07.2007, 13:12
Beitrag #22


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also ich hab neulich auch einen pkw gesehen, bei dem doe außenspiegel durch kameras ersetzt worden sind. anscheinend alles zugelassen.


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Maestro
Beitrag 25.07.2007, 23:21
Beitrag #23


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Ich denke jedenfalls schon das man von Fahrern auch Angestellten fordern kann notfalls auch aus eigener Tasche 1 bis 2 Spiegel nach zu rüsten am Fahrzeug da das Problem bekannt sein sollte.
Einfach nur Verweisen das der Gesetzgeber Schuld hat weil man keinen nachrüsten muß weil das Fahrzeug über 10 Jahre alt ist oder unter 3,50 Tonnen sollte nicht Strafmildernd ziehn wenn was passiert aufgrund der mageren Standart Spiegel.
Richtiger währe natürlich wenn der Staat die Vorschriften nicht so gering verschärfen würde, 18% Rechts sind immer noch viel zu viel, Fahrzeuge unter 10 Jahren fallen aus der Nachrüstpflicht und unter 3,50 Tonnen an Fahrzeugen wo Baulich kein Schulterblick geht existiert weiterhin eine Grauzone da Zusätzlich keine Weitwinkelspiegel dran müssen geschweige den das Serienmäßig Rückfahrkameras dran müssen an Fahrzeugen mit geschlossener Heckpartition.
Da währe noch einiges an Potenzial zur Verbesserung think.gif
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zpeedy
Beitrag 27.07.2007, 12:30
Beitrag #24


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Wenn man nicht ausreichend nach hinten sieht, muss man sich halt jemanden besorgen, der einen einweist.

Auch ein Spiegel mehr löst nicht alle Probleme.


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