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> Alu- und Stahlfelgen mischen
Horex
Beitrag 29.12.2005, 13:01
Beitrag #1


Neuling
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Hy @all,
hatte versucht mich im Inet schlau zu machen, ob ich Achsweise Alu- und Stahlfelgen mischen darf wenn sie die gleichen Abmaße haben (z.b. VA Alu 6Jx15 ET25 und HA Stahl 6Jx15 ET25), habe aber bis auf einen Beitrag nichts konkretes gefunden. Der TÜV Prüfer meinte dies sei nicht erlaubt, irgendein Forumsmitglied in einem anderen Forum meinte ja, da nichts Gegenteiliges im §36 STVZO steht. Was meinen unsere Rechtexperten dazu?
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CvR
Beitrag 29.12.2005, 13:34
Beitrag #2


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Sofern die Nutzung beider Felgen an deinem Wagen zulässig ist, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Stefan Süßmann
Beitrag 29.12.2005, 15:28
Beitrag #3


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Zitat
irgendein Forumsmitglied in einem anderen Forum meinte ja, da nichts Gegenteiliges im §36 STVZO steht.


Im §36 geht es um Reifen....... tut also kaum etwas zur Sache.


Zitat
Der TÜV Prüfer meinte dies sei nicht erlaubt


Das sehe ich genauso.


Technisch sind die Unterschiede zwar sehr gering (z.B. die Massen), formal wirst Du damit immer Probleme bekommen. Räder werden als kompletter Satz verwendet.

mfg


Stefan
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Horex
Beitrag 29.12.2005, 19:02
Beitrag #4


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Wo genau kann man denn, da §36 ja wohl nur Reifen behandelt, die Aussage des TÜV Prüfers nachvollziehen. Hatte schon des öfteren bei verschiedenen TÜV's verschiedene Meinungen der Prüfer (dabei ging es sich wohl um Motorradumbauten).
Die Felgen sind beide original Volvo, dummerweise habe ich auf jeweils 2 Felgen Winterreifen drauf und wieso sollte ich die umwerfen lassen und Geld ausgeben wenn's eventuell auch anders geht.
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roadcaptain
Beitrag 29.12.2005, 22:32
Beitrag #5


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Zitat
Wo genau kann man denn, da §36 ja wohl nur Reifen behandelt, die Aussage des TÜV Prüfers nachvollziehen. Hatte schon des öfteren bei verschiedenen TÜV's verschiedene Meinungen der Prüfer


Eigentlich sollte man annehmen, dass Mitarbeiter von technischen Prüfstellen nicht ihre "Meinung" kundtun, sondern dass, was der Gesetzgeber vorgibt.

Ich kenne keine Vorgabe in den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO, den EG und ECE Regelungen, die einen bestimmten Werkstoff für Felgen vorgeben, soetwas würde zumindestens den technischen Fortschritt behindern und auch wenn viele das anders sehen (Meinungsfreiheit) ich halte diese Gesetze für sehr sinnvoll.

Man darf nur nicht anfangen dort "zwischen den Zeilen" zu lesen und die eigene "Meinung" für Gesetz zu halten.
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Rappelmann
Beitrag 29.12.2005, 22:55
Beitrag #6


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Der Pferdefuß bei deinem Vorhaben liegt hier:

Ein Kraftfahrzeug muss der Hersteller beim KBA vorführen und dort eine Zulassung beantragen. Das Fahrzeug wird dort natürlich mit 4 gleichen Rädern (werksseitige Ausrüstung mit Stahlrädern) vorgeführt und erhält nur für diese die Zulassung. Auch die Gutachten und ABEs der nachträglich hinzugekauften Alufelgen beziehen sich grundsätzlich immer auf einen Felgensatz, auch wenn dies nicht expressis verbis dort stehen sollte (vgl. Stefan Süßmann) und eigentlich fast nie dort steht.

Fährst du nun aber eine "Felgenmischung", so hast du eine Bauartänderung vorgenommen, die abnahmepflichtig ist. Fährst du ohne TÜV-Abnahme, so entfällt zwar nicht automatisch die ABE, du machst dich aber dennoch strafbar, da die Abnahme fehlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Zustand des Kfz verkehrssicher ist oder nicht.

Du müsstest, um dies zu vermeiden, dein Fahrzeug mit dieser Felgenmischung beim TÜV abnehmen lassen. Du wirst jedoch keinen TÜV-Ingenieur finden, der dir seine Unterschrift dafür gibt. Diese Unterschriftverweigerung bedarf keiner Begründung!
So einfach ist das, in deinen Augen vielleicht lächerlich, aber nicht zu ändern.

Die ablehnende Auskunft deines TÜV-Ingenieurs ist also so zu verstehen: Da er die Felgenmischung (aus welchen subjektiven Gründen auch immer) nicht abnehmen wird, mangelt es deinem Fahrzeug an einer Abnahmebescheinigung, und dieser Zustand reicht aus, dich strafbar zu machen.

Es kommt hier nicht auf eine technische Bewertung an; es geht um einen rein formalen Akt.

Für dich vielleicht im ersten Moment ärgerlich, aber die Vorschriften für Bauartänderungen sollen verhindern, dass Kfz-Halter an ihren "Kampfmaschinen" ungeprüft herumbasteln. Und das ist letztendlich auch gut so, oder?

Und immer daran denken: Gesetze sind für alle gleich, der Gesetzgeber kann doch nicht vorausahnend zwischen wesentlichen oder unwesentlichen Bauartänderungen unterscheiden; diese Unterscheidung hat er der Kontrollinstanz "TÜV" überantwortet. Und wenn diese nicht tätig wird, kannst du nichts ausrichten.
Vielleicht ja doch, wäre dann ein Fall für einen Rechtsanwalt. Nach meinem Wissensstand gibt es allerdings kein einklagbares Recht auf TÜV-Aktivitäten. rofl1.gif .
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Horex
Beitrag 29.12.2005, 23:26
Beitrag #7


Neuling
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Na dann werde ich mal klagen whistling.gif lohnt sich bestimmt, auch wenn der Winter dann vorbei ist laugh2.gif
Eigentlich schade das es nicht geht.
Als ich noch in Holland wohnte war so was gar kein Thema und prompt viel ich in Deutschland mit meinen "Extravaganten" Felgen bei der HU auf. Dumm gelaufen.
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Rappelmann
Beitrag 30.12.2005, 09:14
Beitrag #8


Neuling
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Ich denke auch, dass man nicht alles so hinnehmen sollte. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist in deinem Falle offensichtlich nicht gegeben. Scheust du nicht vor etwaigen unangenehmen Folgen wie Bußgeld und Punkte in Flensburg, so kannst du es ja mal darauf ankommen lassen und mit einer Felgenmischung umherfahren. Vielleicht schafft das einen Präzedenzfall, so dass wir alle wissen, woran wir sind.

Ich fahre mehrere Puntos in der Familie, alle Reifen und Rädergrößen sind gleich. Nur die Alufelgen sind von verschiedenen Herstellern (Ronal, Borbet), allerdings sind sogar die Einpresstiefen gleich. Mir stellt sich auch die Frage, ob ich achsweise mischen darf. War bei mir bislang aber nicht akut. Sähe am Fahrzeug auch nicht gut aus! Ästhetik ist jedenfalls kein Maßstab im Sinne des Gesetzes.

Die Frage ist, ob jede (optische) Abweichung vom zugelassenen Bauzustand auch wirklich eine "Bauartänderung" im Sinne des Gesetzes darstellt! Erst wenn dies feststeht, stellt sich die Frage nach einer Abnahmepflicht.

Nur weil ein Fahrzeug unsymmetrisch erscheint blink.gif , heißt dies ja nicht, dass eine Bauartänderung vorliegen muss. wavey.gif
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tomcat
Beitrag 31.12.2005, 22:16
Beitrag #9


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Mein Fahrzeug hat ab Werk serienmäßig 4 Alufelgen und im Kofferraum liegt eine vollwertige Stahlfelge (kein Notrad).
Alle 5 Räder haben die gleichen Felgen- und Reifenmaße.
Und mit diesen 5 Rädern hat der Wagen eine EG-Zulassung (Seite 4 Kfz.-Brief) bekommen.

Somit gehe ich davon aus, daß ich auch auf einer Achse eine Alu- und eine Stahlfelge gleicher Grösse fahren darf. Wegen eines Reifenschadens war ich dazu für einige Tage gezwungen und es gab bei einer Polizeikontrolle keinerlei Beanstandungen.
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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 10:12
Beitrag #10


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Hier gibt es keine genauen gesetzlichen Vorschriften! Ich würde diese Kombination auch bemängeln und auf den §30 STVZO mit seinen vielen Rili's verweisen! Es kann, wenn man von einem "Worst Case" ausgeht, zu unterschiedlichen thermischen Belastungen (unterschiedliche Geometrien) der Bremsscheiben und somit zum Bremsfading kommen!

Aufgabe der Felge:

-.Fz.-Gewicht tragen und Kräfte, die durch das Fahren entstehen, aufnehmen!
-Antriebs-,Brems- und Seitenkräfte tragen!
-Reifen einen sicheren luftdichten Halt (Hump) geben
-Wärme abführen!

Bei Verwendung i.V m. dem Notbehelfsgedanken auf kurze Distanz mit mäßiger Geschw. sehe ich keine Probleme! Ansonsten wie Stefan Süßmann schon sagte Räder werden immer in kompletten Sätzen angeboten!
Jetzt könnte man noch über die Achsweise Verwendung von Stahl und Aluräder philosophieren, das war aber nicht Bestandteil der Frage!!!"


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2006, 10:28
Beitrag #11


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Zitat
Und mit diesen 5 Rädern hat der Wagen eine EG-Zulassung (Seite 4 Kfz.-Brief) bekommen.


Ein Reserverad ist keine Pflicht. Ich gehe nicht davon aus, daß das Reserverad überhaupt in der EG-Typgenehmigung steht. Ein montiertes Notrad ist als Nothilfe zulässig, wird bei der Hauptuntersuchung aber als erheblicher Mangel eingestuft.


Manche Fahrzeuge haben 6-8 Rad-/Reifenkombinationen in der EG-Typgenehmigung. Ein Mischen dieser Kombinationen ist aber auch nicht zulässig.

mfg


Stefan
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ts1
Beitrag 05.01.2006, 11:21
Beitrag #12


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 10:12)
Bei Verwendung i.V m. dem Notbehelfsgedanken auf kurze Distanz mit mäßiger Geschw. sehe ich keine Probleme! Ansonsten wie Stefan Süßmann schon sagte Räder werden immer in kompletten Sätzen angeboten!
Ein Komplettsatz beträfe auch die Reifen.
Doch imho darf man nur Gürtel- und Diagonalreifen nicht beliebig mischen.
Vorne links SR mit 1.6mm Profil, hinten links WR mit 8mm Profil, rechts Gelände-Noppen ist imo erlaubt.

Und wenn selbst ein derartiger Unfug erlaubt ist, braucht man nicht mit potentiellen Extremsituationen wie Bremsfading zu kommen (einige BMW, Mercedes und Lexus sind ja schon im Originalzustand mit fragwürdigen Bremsverhalten aufgefallen).

Einfach nur eine Anzeige ins Blaue hinein schreiben? Wo bitte steht das genau?


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MfG Thomas
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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 11:35
Beitrag #13





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Nochmal ne Neeus ´, Gutes Jahr!

Also im Klartext: Verschiedene Felgen (Achsweise abr selbstverständlich gleich!) auf ein PKW ist MÖGLICH!. Auch versch. Größe ist ERLAUBT! Die STVZO gibt nur vor, daß es auf Achse gleich sein muß! Berühmteste Beispiel: SMART!
Auf alle Fälle wird ein Vollgutachten fällig. Bei der Abnahme wird dann verschiedene extreme Fahrsituation wie etwa Slalom, Vollbremsung, Kreisfahren, Scharfbremsung in Kurve etc... gemacht!
Wenn dein TÜV das nicht kann bzw. nicht machen will (ne kleine, regionale, richtig?), dann telefoniere mal mit ein Große TÜV und mach dich Schlau! Wichtig! Sag nur, du suchst ein Ing., der Vollgutachten mit Fahrprobe macht wegen umgebaute Fahrwerk! Treff dich vorher mit Ihm PERSÖÖNLICH bei TÜV, tu so, als hätte die regionale TÜV den Standort hier Empfohlen, sag, was du eintragen lassen willst und mach ein Termin, komm mit den Probant (NICHT PER ACHSE!) auf PKW-Anhänger (Große Aufkleber eines Werkstatt auf Zugmaschine macht bessere Eindruck), trete Seriös auff als wäre es das Selbstverständlichste der Welt!

UND FRAG NICHT, OB ES ERLAUBT IST, DAß ES ERLAUBT IST WIE ES ERLAUBT IST ODER WIE AUCH IMMER! BLEIB VON DIESE THEMA WEG! DA SAGEN ALLE ING. SCHNELL NEIN! Willst du dich Schlau machen, hol dir die GROßE Stvzo-Buch!

Mein Fall:
Vor paar Jahren kam ich an ne alte TransAm! Was für ne Karre! WOW! 50l/100KM!! Die haben wir wieder Top Hergerichtet! U.a. hinten fette Schlappen mit hohe Querschnitt (100!) auf Original Stahlfelgen und vorne 4 cm tiefergelegt mit 40er Querschnitt auf Alu! GEIL!!! cool.gif dribble.gif
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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 11:54
Beitrag #14


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Zitat (ts1 @ 05.01.2006, 11:21)
Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 10:12)
Bei Verwendung i.V m. dem Notbehelfsgedanken auf kurze Distanz mit mäßiger Geschw. sehe ich keine Probleme! Ansonsten wie Stefan Süßmann schon sagte Räder werden immer in kompletten Sätzen angeboten!
Ein Komplettsatz beträfe auch die Reifen.
Doch imho darf man nur Gürtel- und Diagonalreifen nicht beliebig mischen.
Vorne links SR mit 1.6mm Profil, hinten links WR mit 8mm Profil, rechts Gelände-Noppen ist imo erlaubt.

Und wenn selbst ein derartiger Unfug erlaubt ist, braucht man nicht mit potentiellen Extremsituationen wie Bremsfading zu kommen (einige BMW, Mercedes und Lexus sind ja schon im Originalzustand mit fragwürdigen Bremsverhalten aufgefallen).

Einfach nur eine Anzeige ins Blaue hinein schreiben? Wo bitte steht das genau?

Das Diagonalreifen und Radialreifen nicht gemischt werden dürfen (§36 STVZO), setze ich hier als Fachforum voraus! Dass es kein expliziertes Gesetz für diese Konstellation gibt ist mir auch bekannt! Jeder anständige aaSoP oder PI würde eine solch Konstellation bemängeln und es event. auf einen richterlichen entscheid (nach den §§ 30 und 19 Abs 2) ankommen lassen! Hier kommt es wieder auf die Meinung des vom Gericht bestellten Sachverständigen an, welches Urteil der Richter fällt! Ich halte eine Mischung von Felgen(rechts LM-Rad , links Stahlrad) für sehr bedenklich!

@ts1 bitte zügle Deine Tonart, du hast es hier nicht mit Laien zu tun!!! wavey.gif
@berni think.gif think.gif think.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2006, 12:57
Beitrag #15


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Zitat
Also im Klartext: Verschiedene Felgen (Achsweise abr selbstverständlich gleich!) auf ein PKW ist MÖGLICH!. Auch versch. Größe ist ERLAUBT! Die STVZO gibt nur vor, daß es auf Achse gleich sein muß!


Es ist nicht zwangsweise erlaubt. Es gibt Fälle, da geht es und Fälle, da muß es sogar.

Zitat
Die STVZO gibt nur vor, daß es auf Achse gleich sein muß! Berühmteste Beispiel: SMART! Auf alle Fälle wird ein Vollgutachten fällig


Nein. Der Smart muß eine solche Reifenkombination fahren. Auch bei Zubehörfelgen, die mit Teilegutachten nach §19.3 abgenommen werden, sind zum Teil verschiedene Reifengrößen möglich.

Viele größere und stark motorisierte Fahrzeuge haben serienmäßig verschiedene Reifengrößen für vorne und hinten zugelassen.

Ich bleibe aber weiter dabei, daß eine Mischung von Stahl- und Alu-Felgen (Ohne Änderungsbegutachtung) unzulässig ist.


Zitat
Vorne links SR mit 1.6mm Profil, hinten links WR mit 8mm Profil, rechts Gelände-Noppen ist imo erlaubt.


Es ist nicht explizit verboten, trotzdem solltest Du bei der HU niocht unbedingt mit einer neuen Plakette rechnen.......


Zitat
Willst du dich Schlau machen, hol dir die GROßE Stvzo-Buch!


Die StVZO ist sehr umfangreich und nicht schnell zu verstehen. Außerdem gibt es noch viele Vorschriften, die dort nicht zu finden sind.... und sie werden immer mehr und wichtiger.


mfg


Stefan
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CvR
Beitrag 05.01.2006, 13:11
Beitrag #16


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Imho waren wir vorm Forencrash zu dem Schluß gekommen, dass unterschiedliche Felgen auf einer Achse (z.B. links Alu, rechts Stahl) auf jeden Fall gefährlich sein können, von identischen Felgen auf einer Achse (z.B. vorn Alu, hinten Stahl) jedoch im Grunde genommen aus technischer Sicht keine besondere Gefahr ausgeht.

Eine konkrete Rechtsnorm, die dies verbietet, wurde bisher nicht in den Raum gestellt.

Ich halte es daher immer noch für zulässig, vorn und hinten unterschiedliche Felgentypen gleicher Abmessung zu nutzen. Wäre dem nicht so, so müssten imho die für ein Fahrzeug zulässigen Bereifungen an bestimmte Felgentypen gekoppelt werden. Dies ist üblicherweise jedoch nicht der Fall.


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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ts1
Beitrag 05.01.2006, 13:15
Beitrag #17


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 11:54)
@ts1 bitte zügle Deine Tonart, du hast es hier nicht mit Laien zu tun!!! wavey.gif
Wenn jemand etwas verbieten will, ohne selbst eine gesetzliche Grundlage dafür nennen zu können, dann bin ich so frei.
Das wäre nämlich (staatliche) Willkür im Reinformat.
Also wo ist die Gesetzliche Grundlage?

Wenn Du kein Laie bist, dann weißt Du die entsprechenden §§ doch ganz bestimmt auswendig.
Und noch etwas aus Laien-Sicht:
§1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz.
Also was soll ein Richter für eine Strafe aussprechen? blink.gif

Sonst könnte man ja z.B. auch Radfahren ohne den so sicheren Integralhelm zur Anzeige bringen und damit Richter und Gutachter beschäftigen. Wäre das nicht mal was für Dich? rolleyes.gif


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MfG Thomas
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2006, 14:12
Beitrag #18


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Zitat
Wenn jemand etwas verbieten will, ohne selbst eine gesetzliche Grundlage dafür nennen zu können, dann bin ich so frei.
Das wäre nämlich (staatliche) Willkür im Reinformat.
Also wo ist die Gesetzliche Grundlage?


Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Wir begnügen uns mit Verordnungen, Richtlinien, Anweisungen der Aufsichtsbehörden und technischen Leitungen.

Bei James und mir würdest Du keine Hauptuntersuchung bestehen, wenn Du Stahl- und Alufelgem mischst.
Da wir in einem Rechtsstaat leben, müßtest Du das natürlich nicht hinnehmen. Nach einer erfolglosen Beschwerde beim technischen Leiter der ÜÖ/TP steht Dir selbstverständlich der Weg zum Verwaltungsgericht frei.

mfg


Stefan
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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 14:36
Beitrag #19


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Zitat (ts1 @ 05.01.2006, 13:15)
Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 11:54)
@ts1 bitte zügle Deine Tonart, du hast es hier nicht mit Laien zu tun!!! wavey.gif
Wenn jemand etwas verbieten will, ohne selbst eine gesetzliche Grundlage dafür nennen zu können, dann bin ich so frei.
Das wäre nämlich (staatliche) Willkür im Reinformat.
Also wo ist die Gesetzliche Grundlage?

Wenn Du kein Laie bist, dann weißt Du die entsprechenden §§ doch ganz bestimmt auswendig.
Und noch etwas aus Laien-Sicht:
§1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz.
Also was soll ein Richter für eine Strafe aussprechen? blink.gif

Sonst könnte man ja z.B. auch Radfahren ohne den so sicheren Integralhelm zur Anzeige bringen und damit Richter und Gutachter beschäftigen. Wäre das nicht mal was für Dich? rolleyes.gif

Wie schon gesagt, würde ich mich auf die §§30 und 19 Abs 2 Nr.2 STVZO sowie § 1 STVO berufen!Demzufolge gibt es noch verschiedenste Anweisungen, wie Sie Stefan schon beschrieben hat!Hier lese ich zwischen den Zeilen!!!! Wie gesagt, rechtliche Schritte bleiben jedem offen!!


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CvR
Beitrag 05.01.2006, 14:49
Beitrag #20


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 14:36)
Wie schon gesagt, würde ich mich auf die §§30 und 19 Abs 2 Nr.2 STVZO sowie § 1 STVO berufen!Demzufolge gibt es noch verschiedenste Anweisungen, wie Sie Stefan schon beschrieben hat!Hier lese ich zwischen den Zeilen!!!! Wie gesagt, rechtliche Schritte bleiben jedem offen!!

Also, in den genannten §§ Finde ich überhaupt keinen Hinweis, der auch nur Ansatzweise dagegen sprechen würde.

Fangen wir an mit §19, Abs. 2 StVZO:
Zitat
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Andere Fahrzeugart? Nein.
Gefährdung zu erwarten? Nein.
Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens? Nein.

Damit fällt dieser § imho flach.

Weiter mit §30 StVZO. Auf welchen Absatz beziehst du dich? Imho kommen höchstens die Bezüge zu weiteren Rechtsnormen in Absatz 4 in Betracht.

§1 StVO zielt nur auf das Verhalten ab, ist daher in Bezug auf die technische Ausrüstung von Fahrzeugen imho nicht anwendwar. Er würde jedoch ebenfalls ins Leere laufen, da, wie ich schon mehrmals sagte, von achsweise identischen Rädern keine Gefahr ausgeht.

Ich erkenne da - auch zwischen den Zeilen - nichts, was dagegen spräche...

Schade, nun bleiben nur die sonstigen Anweisungen. Steht denn in irgendeiner dieser Anweisungen etwas zum Thema herinnen?


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 14:57
Beitrag #21


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§ 19 Abs.2 Nr.2 würde ich mit "ja" beantworten!!! Einen Konsens werden wir ohne richterlichen Entscheid hier nie finden! Übrigens hat der § 30 STVZO noch etliches an Rili's, alles in den TÜVIS nach zu lesen!!


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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 15:03
Beitrag #22





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Nochmal:

Verschiedene Felgen (Achsweise abr selbstverständlich gleich!) auf ein PKW ist MÖGLICH!

Aber dann ist -auch schon erwähnt- Vollgutachten fällig! Dabei stellt der Ing. fest, ob es mind. genauso sicher fahren, lenken, bremsen etc... lässt! Bei Bedarf kann eine Änderung z.B.der Fahrwerkaufhängung (Feder, Dämpfer...) oder Elektronik (ABS, ESP...) nötig sein. In mein Fall (Trans Am) wurde sogar eine Verbesserung der Kurvenverhalten festgestellt!
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2006, 15:12
Beitrag #23


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Zitat
Aber dann ist -auch schon erwähnt- Vollgutachten fällig!


Diese Pauschalaussage hatte ich bereits weiter oben widerlegt.


mfg


Stefan
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CvR
Beitrag 05.01.2006, 15:14
Beitrag #24


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 14:57)
§ 19 Abs.2 Nr.2 würde ich mit "ja" beantworten!!! Einen Konsens werden wir ohne richterlichen Entscheid hier nie finden! Übrigens hat der § 30 STVZO noch etliches an Rili's, alles in den TÜVIS nach zu lesen!!

Die ganzen zusätzlichen Richtlinien sind mir nicht bekannt, dazu kann ich daher nix sagen. Einen Konsens brauchen wir letztendlich auch gar nicht zu finden, aber ich sehe gern meine persönliche Auffassung bestätigt oder aber nachvollziehbar widerlegt...

Unter der Voraussetzung, §19 Abs.2 Nr. 2 StVZO als bejaht anzusehen, würde ich deine Meinung unterstützen.

Dann würde mich jedoch interessieren, inwiefern du eine Gefährdung von Verkehrsteilnemhern erwartest. Das kann ich momentan noch nicht nachvollziehen.

Oder, um sich dem von einer anderen Seite zu nähern: Was würdest du prüfen, wenn ich eine Felge eintragen lassen wollte? Freigängigkeit? Tragfähigkeit? Sonst noch irgendwas?


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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 15:23
Beitrag #25





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Also, so wie ICH rangehe, ist IMMER Vollgutachten fällig! whistling.gif
Und: Laut mein Anwalt, wenn ich ein Vollgutachten mache, kann die Umbau viel schwieriger Widerrufen werden, da es mehr oder weniger ein neues Fahrzeug ist, als wenn ich "nur" Teile (z.B. Schalldämpfer, Bremsanlage, Gabelbrücke etc...) ändern bzw. eintragen lasse!
Kenne viele, die Ihre Fahrzeuge mit TÜV andere Töpfe scharf an Limit eingebaut haben, durchs Land fahren, Polizeikontrolle, die suchen IHR Ing. von TÜV aus, der dann das Fahrzeug mit hoher Sicherheit stilllegt!!! ranting.gif
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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 15:35
Beitrag #26


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Zitat (CvR @ 05.01.2006, 15:14)
Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 14:57)
§ 19 Abs.2 Nr.2 würde ich mit "ja" beantworten!!! Einen Konsens werden wir ohne richterlichen Entscheid hier nie finden! Übrigens hat der § 30 STVZO noch etliches an Rili's, alles in den TÜVIS nach zu lesen!!

Die ganzen zusätzlichen Richtlinien sind mir nicht bekannt, dazu kann ich daher nix sagen. Einen Konsens brauchen wir letztendlich auch gar nicht zu finden, aber ich sehe gern meine persönliche Auffassung bestätigt oder aber nachvollziehbar widerlegt...

Unter der Voraussetzung, §19 Abs.2 Nr. 2 StVZO als bejaht anzusehen, würde ich deine Meinung unterstützen.

Dann würde mich jedoch interessieren, inwiefern du eine Gefährdung von Verkehrsteilnemhern erwartest. Das kann ich momentan noch nicht nachvollziehen.

Oder, um sich dem von einer anderen Seite zu nähern: Was würdest du prüfen, wenn ich eine Felge eintragen lassen wollte? Freigängigkeit? Tragfähigkeit? Sonst noch irgendwas?

Eine Begutachtung einer andern Rad Reifenkombination kann man dem VDTÜV-Merkblatt 751 entnehmen!!! Welche Gefährdung ich sehe, habe ich oben schon beschrieben, welche du ja dort schon nicht akzeptiert hast!! Also bleibt dir nur der Rechtsstreit!!!
@Bernie: Was um "Gottes Willen" ist ein Vollgutachten! Du meinst eine Untersuchun nach § 21 i.Verb m.§19 Abs.2 STVZO!!!! Und wenn schon dann Ganzabnahme bzw Wiederzulassung!


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 15:39
Beitrag #27


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@CVR
leider komme ich z.Z nicht in den anderen Threat "Abweichungen Tacho etc" um diesen zu beantworten, ich bleibe am Ball!


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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2006, 15:39
Beitrag #28


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Zitat
Unter der Voraussetzung, §19 Abs.2 Nr. 2 StVZO als bejaht anzusehen, würde ich deine Meinung unterstützen.


Um die HU nicht zu bestehen, bedarf es ja keiner erloschenen BE. Mit einem Notrad erlischt ja auch keine BE.

mfg


Stefan
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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 15:40
Beitrag #29





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Sorry, genau! blushing.gif Ganzabnahme und bei Oldies in Original Wieder...! Bei uns Sprachgebräuchlich Vollgutachten...
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CvR
Beitrag 05.01.2006, 15:46
Beitrag #30


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 15:35)
Welche Gefährdung ich sehe, habe ich oben schon beschrieben, welche du ja dort schon nicht akzeptiert hast!! Also bleibt dir nur der Rechtsstreit!!!

Rechtsstreit will ich nicht. Alle meine 9 Felgen sind aus Stahl und derselben Dimension... Ich will nur meinen Horizont erweitern, das geht in der Diskussion mit Leuten, die mehr Ahnung haben als man selbst recht gut. wink.gif

Das einzige, was ich oben sah, war die unterschiedliche thermische Belastung. Diese sehe ich als unkritisch an, denn keine der zulässigen Felgen wäre zulässig, wenn dadurch die Bremse in einen thermisch kritischen Bereich gebracht werden würde.

Auch andere Faktoren, wie bspw. Auswirkungen auf elektronische Regelsysteme erwarte ich nicht, denn diese messen idR die Geschwindigkeit der Räder, diese ist jedoch bei identischer Felgen- und Reifengröße nicht materialabhängig.

Im übrigen beziehst du dich zumeist auf unterschiedliche "Befelgung" auf einer Achse, ich verstehe den TE allerdings so, dass auf einer Achse dieselben Felgen gefahren werden sollen:
Zitat (Horex)
...ob ich Achsweise Alu- und Stahlfelgen mischen darf wenn sie die gleichen Abmaße haben (z.b. VA Alu 6Jx15 ET25 und HA Stahl 6Jx15 ET25)...

Ich würde daher gern deine Meinung vor diesem Hintergrund hören.


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 15:56
Beitrag #31


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Zitat (CvR @ 05.01.2006, 15:46)
Das einzige, was ich oben sah, war die unterschiedliche thermische Belastung. Diese sehe ich als unkritisch an, denn keine der zulässigen Felgen wäre zulässig, wenn dadurch die Bremse in einen thermisch kritischen Bereich gebracht werden würde.

Die thermische Belastung ist aber wenn auf einer Achse unterschiedlicher Räder gefahren werden unterschiedlich und könnten daher zu unterschiedlichen Bremskräften führen! Was das bedeuten kann ist klar!

Bezüglich der Eintragung von Stahl-Rädern auf VA und LM-Räder auf HA, könnte dieses via Eintragung nach §21 i.Verb. mit §19 Abs. 2 STVZO eingetragen werden (wenn alle anderen Parameter stimmen) würde von mir aus bestimmten Gründen abgelehnt werden! Diese Eintragung ist aber Achsweise möglich! Übriegens muss man dann auf die unterschiedliche Schrubenlänge und event Schraubenart achten! Dieses kann beim wechseln der Räder ( im Winter die normalen Winterreifen und dann im Sommer wieder umziehen auf diese Kombination)zum vertauchen und somit zu einer Gefährdung kommen


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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 16:04
Beitrag #32





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Zitat
Auch andere Faktoren, wie bspw. Auswirkungen auf elektronische Regelsysteme erwarte ich nicht, denn diese messen idR die Geschwindigkeit der Räder, diese ist jedoch bei identischer Felgen- und Reifengröße nicht materialabhängig.

Da muß ich leider widersprechen... Ist zwar ein Extrembeispiel, aber trotzdem: Baute vor Jahren mit paar Kumpels ein Fun-Car auf Basis von Audi 100 Quattro, möglichst leicht und offen, ähnlich der TT (Gabs damals noch nicht)

Bei Vollgutachten aber die ABS voll GAGA blink.gif In der Kurve bremst er Voll (ohne ABS) und in der Gerade viel zu früh! (oder umgekehrt? Schon weile her...) Damals seitens Audi kein Unterstützung, auch sonst nicht, also ABS Zähnenknirschend raus!
Jedoch heute gibts paar Spezialisten, die die ABS neu programieren können! Hatte schon eins im Haus (BMW-Achse in Trike mit ABS), er erklärte mir, was alles auf ABS einfluss hat! WAHNSINN! Gesamtgewicht, Leergewicht, Schwerpunkthöhe, -länge, Radstand, Masse der Antriebsteile etc...! Von wegen "nur"!
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CvR
Beitrag 05.01.2006, 16:09
Beitrag #33


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 15:56)
Die thermische Belastung ist aber wenn  auf einer Achse unterschiedlicher Räder gefahren werden unterschiedlich und könnten daher zu unterschiedlichen Bremskräften führen!

Das kann ich nachvollziehen, in dem Punkt (unterschiedliche Felgen auf einer Achse) stimme ich dir zu.
Zitat
Was das bedeuten kann ist klar!

Klar... Da, wo der Wagen mit den "schlechteren" Felgen rundum wegen überhitzter Bremsen die Alpen hinabfliegt, kommt der Wagen mit einer "guten" Mischbefelgung knapp zum stehen ph34r.gif Nee, hast recht, unterschiedliche Bremswirkung ist wirklich gefährlich und sollte, wo möglich, vermieden werden.
Zitat
Bezüglich der Eintragung von Stahl-Rädern auf VA und LM-Räder auf HA, könnte dieses via Eintragung nach §21 i.Verb. mit §19 Abs. 2 STVZO eingetragen werden (wenn alle anderen Parameter stimmen)

Welche Parameter müssen alles passen?
Zitat
würde von mir aus  bestimmten Gründen abgelehnt werden!

Auch wenn du bald das Gefühl bekommst, in deinem Bauch ein Loch zu bemerken, welches durch Fragen hervorgerufen wurde:Aus welchen Gründen würdest du eine solche Eintragung ablehnen?
Zitat
Diese Eintragung ist aber Achsweise möglich! Übriegens muss man dann auf die unterschiedliche Schrubenlänge und event Schraubenart achten! Dieses kann beim wechseln  der Räder ( im Winter die normalen Winterreifen und dann im Sommer wieder umziehen auf diese Kombination)zum vertauchen und somit zu einer Gefährdung kommen

Ordnungsgemäße Befestigung der Räder habe ich mal vorausgesetzt...


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Beitrag 05.01.2006, 16:12
Beitrag #34


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Zitat (Bernie @ 05.01.2006, 16:04)
erklärte mir, was alles auf ABS einfluss hat! WAHNSINN! Gesamtgewicht, Leergewicht, Schwerpunkthöhe, -länge, Radstand, Masse der Antriebsteile etc...! Von wegen "nur"!

Wenn "nur" die Felgen verändert werden, so werden alle von dir genannten Aspekte nicht oder nur unwesentlich (nämlich im Rahmen der geprüften und zulässigen Werte) verändert. Bei einem Komplettumbau der Karosse sieht das natürlich etwas anders aus.


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 16:14
Beitrag #35


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@CvR

-die Parameter des VDTÜV Merkblattes 751
- aus Überzeugungsgründen, persönliche Einstellung
- Das Radmuttern bzw Radschrauben von Sommer und Winterreifen o.ä vertauscht werden ist keine seltenkeit! Auch Reifendienste schrauben bei ALU's of zu kurze Schrauben rein: Einschraublänge min. 0.8 x Schraubendurchmesser!! Studium Maschbau 1.Semester


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 16:20
Beitrag #36


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Zitat (CvR @ 05.01.2006, 16:12)
Zitat (Bernie @ 05.01.2006, 16:04)
erklärte mir, was alles auf ABS einfluss hat! WAHNSINN! Gesamtgewicht, Leergewicht, Schwerpunkthöhe, -länge, Radstand, Masse der Antriebsteile etc...! Von wegen "nur"!

Wenn "nur" die Felgen verändert werden, so werden alle von dir genannten Aspekte nicht oder nur unwesentlich (nämlich im Rahmen der geprüften und zulässigen Werte) verändert. Bei einem Komplettumbau der Karosse sieht das natürlich etwas anders aus.

Drehzahlunterschiede von VA zur HA oder Umgekehrt max 1%, nicht auf einer Achse 1%!!! Herstellerbescheinigung erforderlich!


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CvR
Beitrag 05.01.2006, 16:24
Beitrag #37


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 16:20)
Drehzahlunterschiede von VA zur HA oder Umgekehrt max 1%, nicht auf einer Achse 1%!!! Herstellerbescheinigung erforderlich!

Erwartest du, dass sich die Drehzahl bei identischem Reifen und identischer Felgengröße nur aufgrund des Felgenmaterials ändert? Ich nicht whistling.gif

Bei unterschiedlichen Dimensionen der Felgen oder Mischung von Felgentypen auf einer Achse sehe auch ich Probleme....


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 16:30
Beitrag #38


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Zitat (CvR @ 05.01.2006, 16:24)
Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 16:20)
Drehzahlunterschiede von VA zur HA oder Umgekehrt max 1%, nicht auf einer Achse 1%!!! Herstellerbescheinigung erforderlich!

Erwartest du, dass sich die Drehzahl bei identischem Reifen und identischer Felgengröße nur aufgrund des Felgenmaterials ändert? Ich nicht whistling.gif

Bei unterschiedlichen Dimensionen der Felgen oder Mischung von Felgentypen auf einer Achse sehe auch ich Probleme....

Sorry, der Beitrag sollte für @ Bernie sein!!! Bei identischer Bereifung ändert sich natürlich nichts


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ts1
Beitrag 05.01.2006, 16:31
Beitrag #39


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 16:14)
- Das Radmuttern bzw Radschrauben von Sommer und Winterreifen o.ä vertauscht werden ist keine seltenkeit!
Beim Astra G hatte ich für alle 9 Räder (4 Alu, 5 Stahl) nur eine Schraubensorte. Das gibt's auch, das war wirklich original.

Wenn Du eine tatsächliche falsche Schraubsicherung bemängeln würdest, würde ich das voll verstehen.
Aber die rein theoretische Möglichkeit, falsche Schrauben zu verwenden, hat man sowieso bei jedem Auto. Das kann wohl kein ernsthaftes KO-Kriterium sein.


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MfG Thomas
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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 16:40
Beitrag #40


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Zitat (ts1 @ 05.01.2006, 16:31)
Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 16:14)
- Das Radmuttern bzw Radschrauben von Sommer und Winterreifen o.ä vertauscht werden ist keine seltenkeit!
Beim Astra G hatte ich für alle 9 Räder (4 Alu, 5 Stahl) nur eine Schraubensorte. Das gibt's auch, das war wirklich original.

Wenn Du eine tatsächliche falsche Schraubsicherung bemängeln würdest, würde ich das voll verstehen.
Aber die rein theoretische Möglichkeit, falsche Schrauben zu verwenden, hat man sowieso bei jedem Auto. Das kann wohl kein ernsthaftes KO-Kriterium sein.

Schön, das bei dir die Schraubenlänge gleich geblieben ist! Aber die Vertauschbarkeit liegt doch bei unterschiedlichen Schraubenlängen pro Achse nah! Ein persönliches KO Kriterium ist das schon! Übtiegens bin ich Dir noch in dem anderen Threat "Felgenumpfang Verbrauch " noch eine Antwort schuldig, ich komme in diesen Threat zwar rein, kann aber keine Antwort schreiben!!! Ich bleibe am Ball!!


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Gast_Bernie_*
Beitrag 05.01.2006, 18:03
Beitrag #41





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Zitat
QUOTE (CvR @ 05.01.2006, 16:24)
QUOTE (James Bond @ 05.01.2006, 16:20)
Drehzahlunterschiede von VA zur HA oder Umgekehrt max 1%, nicht auf einer Achse 1%!!! Herstellerbescheinigung erforderlich! 


Erwartest du, dass sich die Drehzahl bei identischem Reifen und identischer Felgengröße nur aufgrund des Felgenmaterials ändert? Ich nicht

Bei unterschiedlichen Dimensionen der Felgen oder Mischung von Felgentypen auf einer Achse sehe auch ich Probleme.... 


Sorry, der Beitrag sollte für @ Bernie sein!!! Bei identischer Bereifung ändert sich natürlich nichts


Richtíg! Mein Äußerung bezieht sich jedoch auf folgende Komentar von CvR:

Zitat
QUOTE 
Auch andere Faktoren, wie bspw. Auswirkungen auf elektronische Regelsysteme erwarte ich nicht, denn diese messen idR die Geschwindigkeit der Räder, diese ist jedoch bei identischer Felgen- und Reifengröße nicht materialabhängig.



Hier kommt klar die Eindruck, als ob nur die geänderte Reifen- und/oder Felgengröße auf ABS einfluß hätte, was nicht der Fall ist.
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Burkhard
Beitrag 05.01.2006, 18:10
Beitrag #42


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Da möchte ich auch einfach mal meinen Senf dazu geben.

Bitte beachten!!!

Bei vorliegendem Sachverhalt gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug werkseitig sowohl mit Alu- als auch mit Stahlfelgen ausgerüstet ist (wie meiner) und es sich nicht um Alufelgen aus dem Zubehörhandel handelt, wo in der ABE steht (sinngemäß), dass alle Räder zu bestücken sind.


1.
Eine gesetzliche Vorschrift oder eine entsprechende Rili, die eine Mischverwendung von Alu- und Stahlfelgen verbietet, ist auch mir nicht bekannt. Ich habe hierzu extra die Fahrzeugteileverordnung durchforstet. Ohne Erfolg no.gif Ohnehin würde ich dies im Rahmen von Verkehrskontrollen nicht beanstanden.

2.
Ein Rückgriff auf § 30 Abs. 1 StVZO halte ich für nicht gerechtfertigt, da ich keine Gefahrenerhöhung i. S. d. Vorschrift erkennen kann. Ein Verstoß gegen § 30 StVZO ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, dass ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit der Gefährdung zu begründen ist.

Die Verwehrung der Prüfplakette ist nur dann rechtmäßig, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel?

Dahingehend ist weiter anzuführen, dass die Prüfung i. S. d. § 29 StVZO eine hoheitliche Aufgabe darstellt, die privaten Unternehmen übertragen wird. Es handelt sich also um Verwaltungshandeln.

Die Verwaltung ist jedoch am Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG = Bestandteil des Rechtstaatenprinzips). Dieser besagt, dass die Verwaltung nur auf Grund eines Gesetzes handeln darf, so genannter Gesetzesvorbehalt und nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen darf, so genannter Vorrang des Gesetzes.

Ein entsprechendes Gesetz oder bindende Vorschrift ist jedoch nicht zu erkennen.

Insofern halte ich die dokmatische Verwehrung der Prüfplakette für rechtsfehlerhaft. Es war halt schon immer so und wird immer so bleiben ...

Auch den Verweis auf das Wärmefading halte ich für sehr weit hergeholt.

Begründung:

Beide Felgen sind für dieses Fahrzeug geprüft und zugelassen. Zum Prüfumfang gehört meines Wissens auch die thermische Belastung der Radbremsen und die Wärmeableitung. Beide Komponenten haben unmittelbaren Einfluss auf das so genannte Wärmefading, das bereits von @James Bond angeführt wurde.

Wärmefading gewinnt seine besondere Bedeutung jedoch nur bei Trommelbremsen. Denn durch die Wärmeaufnahme der Bremstrommel dehnt sich diese aus, wobei die Ausdehnung dazu führt, dass sich der Abstand zwischen den Bremsbelägen und der Bremstrommel erhöht. Damit einhergehend vergrößert sich auch der Bremsenleerweg, was sich zum einen negativ auf das Zeitverhalten der Bremsanlge und zum anderen auf die Abbremsung auswirkt. Sind die Radbremsen zudem nicht ordnungsgemäß eingestellt, kann dies zum Komplettausfall der Radbremse führen.

Ein solcher Efekt ist an Scheibenbremsen nicht festzustellen.

Daher bin ich der Meinung, dass die aufgeworfene Frage eher differenziert zu betrachten ist.

Werden an einem Fahrzeug, das an der Hinterachse mit Trommelbremse und der Vorderachse mit Scheibenbremse ausgerüstet ist unterschiedliche Felgen verbaut, dann könnte ich mich - entsprechende Belastung der Bremsanlage (Talfahrten) vorausgesetzt - mit einem negativen Einfluss auf das Bremsverhalten anfreunden.

Dies wäre dann tatsächlich mit einer unterschiedlichen thermischen Belstung zu begründen, da Alufelgen die Wäreme besser ableiten als Stahlfelen.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 05.01.2006, 18:14


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 18:11
Beitrag #43


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Sorry, aber was ist das für ein deutsch? think.gif think.gif


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Beitrag 05.01.2006, 18:22
Beitrag #44


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Ich verstehe das Deutsch. Auch - oder gerade weil (?) - es kein reines Behördendeutsch ist.
Zitat
Bei vorliegendem Sachverhalt gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug werkseitig sowohl mit Alu- als auch mit Stahlfelgen ausgerüstet ist (wie meiner) und es sich nicht um Alufelgen aus dem Zubehörhandel handelt, wo in der ABE steht (sinngemäß), dass alle Räder zu bestücken sind.
Klar, wenn in der ABE eine zusätzliche Einschränkung drin stünde, wäre diese natürlich zu beachten.

Aber nehmen wir doch ganz stinknormale Hersteller-Felgen für z.B. den AstraG. Gibt's in ganz genau den gleichen Größen, Tragfähigkeiten und Schraubsicherungen wahlweise aus Alu oder aus Stahl.

Wenn wir da schon entscheidende Unterschiede sehen wollen, warum nicht auch für die Radkappen (bei Stahlfelgen) oder Ventilhütchen?


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Burkhard
Beitrag 05.01.2006, 18:32
Beitrag #45


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@James Bond

auch mir ist die Ausdrucksweise von @Bernie aufgefallen. Man braucht auch etwas länger zum Lesen bzw. um das Gelesene zu verstehen.

Aber ich denke, wir sollten dies nicht überbewerten.


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Burkhard
Beitrag 05.01.2006, 18:35
Beitrag #46


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@ts1

Ich stimme dir vollumfänglich zu. wavey.gif


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James Bond
Beitrag 05.01.2006, 18:37
Beitrag #47


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@Expert
also auch du bist kein Richter! Was die privaten Unternehmen betrifft, lies dir bitte das KfSachVG und Anlage VIII STVZO durch, unterschiede? Beliehen, Betraut, persönlich anerkannt?
Was das Bremsfading angeht gibt es so etwas auch für Scheibenbremsen, die Bremsscheiben,Beläge werden unterschiedlich thermisch belastet, da unterschiedliche Wärmeabfuhr somit kann es zu unterschiedlichen Bremsleistungen kommen! Diese sind meine persönlichen Meinungen! Wenn es zu einem solchen Fall kommen würde,welcher unterschiedliche Räder gleicher Größe etc auf einer Achse verbaut hat, dann würde es erstmal dem Leiter TP/ÜO vorgetragen werden und im BLFA-Technik erörtert werden oder ein Gericht entscheidet! Aber du weist ja auch, 2 Amtsrichter 2 verschiedene Urteile!


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Beitrag 05.01.2006, 19:01
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Hm, analog zu verschiedenen Felgen führen dann ja genauso verschiedene Reifen auf den einzelnen Rädern zu unterschiedlichen Bremsleistungen.

Und das Mischen von verschiedenen Reifen ist ja auch zulässig, und ich denke mal dass sich dies auf die Bremwirkung deutlich stärker auswirkt als das Material der Felge.
Ich denke mal, dass der Unterschied zwischen Stahl- und Alufelgen hinsichtlich der Bremswirkung verschwindend gering ist und sich vielleicht auf der Rennstrecke überhaupt bemerkbar macht.
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Burkhard
Beitrag 05.01.2006, 19:02
Beitrag #49


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Zitat (James Bond @ 05.01.2006, 18:37)
@Expert
also auch du bist kein Richter!

Habe ich das irgendwo geschrieben? think.gif

Das ist halt meine Sicht der Dinge...


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Burkhard
Beitrag 05.01.2006, 19:04
Beitrag #50


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Zitat (Nebukad @ 05.01.2006, 19:01)
Ich denke mal, dass der Unterschied zwischen Stahl- und Alufelgen hinsichtlich der Bremswirkung verschwindend gering ist und sich vielleicht auf der Rennstrecke überhaupt bemerkbar macht.

Das sehe ich genauso.


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