Straßenverkehrszulassung für einen Kleintraktor |
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Straßenverkehrszulassung für einen Kleintraktor |
24.12.2005, 17:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 24.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15594 |
Werr kennt sich aus bei der Zulassunge von Kleintraktoren im Straßenverkehr? Ich habe einen kleinen Kubota 7001, den ich auch mal über öffentliche Straße fahren möchte. Der Traktor hat nur ein Frontscheinwerfer und Blinker. Zudem gibt es keine Papiere für ihn. Wie kann ich den Kleinen zulassen? |
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24.12.2005, 20:59
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 |
Wo liegt den die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für das Teil?
Falls Du das nicht weißt oder nicht raus kriegst, dann beim Hersteller, Importeur oder Händler nachfragen. |
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24.12.2005, 21:52
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Hier wird eine Zulassung angeboten (etwas nach unten scrollen).
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25.12.2005, 08:03
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 24.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15594 |
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei unter 20 km/h.
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27.12.2005, 15:06
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Nach §18 StVZO ist dein Traktor zulassungspflichtig, sofern er schneller als 6 km/h und nicht einachsig ist.
Sofern du zu dem Fahrzeug keine Papiere hast, musst du sie dir vor der Zulassung beschaffen. Du benötigst dazu wahrscheinlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes sowie eine Vollabnahme des Traktors. Damit kannst du dann bei der Zulassungsstelle die Ausstellung von neuen Fahrzeugpapieren beantragen. Bei der zuständigen Zulassungestelle kannst du auch nocheinmal nachfragen, welche Unterlagen du in deinem Fall zur Zulassung beibringen musst, die wissen das garantiert genauer als ich... Bevor du die Zulassung in Angriff nimmst, solltest du jedoch selbst überprüfen, ob der Traktor im jetztigen Zustand überhaupt zulassungsfähig ist. Du kannst dazu ja mal die StVZO durchlesen (oben unter "Gesetze"), damit du weisst, welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies Zitat Der Traktor hat nur ein Frontscheinwerfer und Blinker. macht mich schon nachdenklich. Ich befürchte, du wirst ein paar Arbeiten an dem Fahrzeug durchführen müssen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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27.12.2005, 15:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Ich würde vom Hersteller ein Datenblatt anfordern
Inhalt: - Leistung in kw - Nenndrehzahl, Geräusche den Rest kann der aaS beim § 21 selber messen. - Einbau Warnblinkanlage nicht vergessen -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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