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> Auffahrunfall Bremslichter Defekt
bastermaster
Beitrag 23.12.2005, 18:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

Bin neu im Forum und habe da gleich mal ne frage an alle.

Habe kürzlich einen Auffahrunfall gehabt. Will Euch dieses mal kurz schildern.

Der vor mir fahrende PKW wollte rechts in eine Hauptstraße fahren, wir fuhren so ca. 30-40 KM, links war die Schicht in den kommenden Verkehr frei, so das man ohne den PKW zu halten, flüssig reinfahren konnte, der vor mir fahrende hat aber komplett gebremst, eigentlich ohne Grund.

Ich war mir aber sicher, dass ich keine Bremsleuchte gesehen habe, nachdem die Polizei da war, wurde ein Test vollzogen, hier wurde festgestellt, dass tatsächlich keine der beiden Bremslichter funktionierte.
Die Polizei meinte, das dies auch durch den Aufprall passieren könnte, meine Lichter aber funktionierten alle noch, obwohl bei mir vorne alle beiden Scheinwerfer und Blinker in Scherben waren, der PKW vor mir war ein kleiner Bus, so das hier nur die Stoßstange verbogen war die Rücklichter waren gar nicht beschädigt oder verkratzt oder ähnliches. Daraufhin bat ich die Polizei doch dieses zu überprüfen, bzw. von einem Gutachter bestätigen zu lassen, die Herren haben nach meiner Aufforderung die Lampen sichergestellt.


1. So, nun zu meiner frage, kann dies tatsächlich festgestellt werden, wie sind hier die spuren an den Lampen, die Sicherung vorne war nicht durch, so das hier kein Kurzschluss war. think.gif


2. Wie muss ich mich hier weiter verhalten, bin ich alleine Schuld am Unfall.
Nachdem ich die Polizei gebeten habe, hier ein Gutachten über die Lampen zu holen, hat man mir erklärt, das dieses aufgrund der kosten nicht gemacht wird und ich hier auch kein Bußgeld bekomme. huh.gif

Habe in einem anderen Forum gelesen, wenn der PKW wirklich mit defekten Bremslichtern gefahren ist, ist dieses Fahrzug eigentlich nicht Verkehrs tauglich und somit nicht im Straßen Verkehr zugelassen. Kann mir dieses jemand bestätigen.
rolleyes.gif

3. Soll ich meinen PKW einem Gutachter vorzeigen, da mein PKW deutlich einen größeren Schaden hat als der Wagen vom Unfall Gegner.


Wäre über Hilfe jeder Art sehr dankbar


Grüße an alle und ein gesegnetes Weihnachtsfest. wavey.gif

Bastermaster
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blue0711
Beitrag 23.12.2005, 18:21
Beitrag #2


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Ob Glühlampen beim Unfall zerstört werden oder schon defekt waren, lässt sich relativ problemlos feststellen. Andere Ursachen des Ausfalls durch den Unfall oder vorher meist auch. Stell dir einfach den Unterschied vor, ob irgendetwas wie ein Glühfaden im Betrieb unter Strom, also warm zerstört wird oder kalt.

Bezüglich des Auffahrunfalls wirst du IMHO allerdings nur eine Teilschuld bei dem Vorausfahrenden unterbringen können. Verteilung? Je nach den Umständen, schwer zu schätzen.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Rubensvenus
Beitrag 23.12.2005, 18:26
Beitrag #3


Neuling
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Dass die Bremsleuchten nicht funzen, muss nicht an den Lampen selbst gelegen haben. Schwachpunkt am Van meines Göttergatten ist der Bremslichtschalter unten am Pedal - das Ding geht bei der Baureihe regelmäßig inne Wicken, und dann tut keine der drei Bremsleuchten mehr.
Ansonsten denke ich mal laienhaft, wenn die police.gif Dich ohne Bußgeld aus der Sache rausgelassen hat, ist Deine (alleinige) Schuld zumindest zweifelhaft. Schließlich kostet die fahrlässige Verursachung eines Blechschadens sonst gern mal 35 Euro Bußgeld. In so fern am besten mal n Anwalt fragen, ob Du Chancen hast, einen Teil Deines Schades ersetzt zu kriegen.
Viel Glück! wavey.gif
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Luxfur
Beitrag 23.12.2005, 18:50
Beitrag #4


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Oha... mir kommt da ein Einfall rolleyes.gif.
Ich will hier garnichtmal auf den Inhalt des Posts eingehen aaaaaber es gibt einige Gründe die mich zur Schlussfolgerung bewegen du seiest mit @Reporter verheiratet... right?
Wäre mir zumindest lieber, als die Schizophrenen-Theorie wink.gif.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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bastermaster
Beitrag 23.12.2005, 19:17
Beitrag #5


Neuling


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Ja, Hallo

Erst mal Danke an alle, dass ich hier am selben Tag noch reichlich Tipps bekomme.

Bei Dir Luxfur,weiß ich aber wirklich nicht, was Du mit Deinem Beitrag meinst. Wäre nett, wenn Du dieses bitte noch einmal Genauer ausführen könntest.
Vieleicht liegt es auch an mir? Weiß ich nicht, also klär mich bitte auf.

Grüße
wavey.gif
Bastermaster
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Octavian79
Beitrag 23.12.2005, 19:43
Beitrag #6


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Zitat (bastermaster @ 23.12.2005, 18:04)
Habe in einem anderen Forum gelesen, wenn der PKW wirklich mit defekten Bremslichtern gefahren ist, ist dieses Fahrzug eigentlich nicht Verkehrs tauglich und somit nicht im Straßen Verkehr zugelassen. Kann mir dieses jemand bestätigen.

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Was ja in deinem Fall passiert ist.


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Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren als ihr Fahrer denken kann.
(Robert Lembke, dt. Quizmaster, 1913-1989)
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THOR
Beitrag 23.12.2005, 20:11
Beitrag #7


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Soweit ich mich erinnere kann man nur feststellen ob eine Birne bei einem Unfall gebrannt hat (oder kurz davor) wenn die Birne zerstört wird!

Was das kostet keine Ahnung.

Ich sehe hier eine Fahrlässigkeit der police.gif die m.E. mit geringem Aufwand hätte feststellen können ob die Birnchen durch die Erschütterung des Unfalls kaputt gingen.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
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Burkhard
Beitrag 23.12.2005, 20:38
Beitrag #8


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Zitat
Habe in einem anderen Forum gelesen, wenn der PKW wirklich mit defekten Bremslichtern gefahren ist, ist dieses Fahrzug eigentlich nicht Verkehrs tauglich und somit nicht im Straßen Verkehr zugelassen. Kann mir dieses jemand bestätigen.


Es liegt "lediglich" ein erheblicher Mangel vor (Nr. 409 Mängelkatalog), durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist; es kam zum Unfall.

Zulassungsrechtlich ist dies völlig unrelevant (siehe auch weiter unten).


Zitat (Octavian79 @ 23.12.2005, 19:43)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Was ja in deinem Fall passiert ist.


Seit wann erlischt denn die BE, wenn die Bremslichter versagt haben?

Es fehlt der Tatbestand der Änderung! Also kein Erlöschen der BE. Bei nicht nachgewiesener Mängelbeseitigung kann die Verwaltungsbehörde lediglich eine Betriebsuntersagung aussprechen (§ 17 StVZO). Dies stand hier jedoch nicht zur Rede.

Zur Unfallschuld siehe auch diesen Beitrag.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 23.12.2005, 20:40


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Nucki
Beitrag 23.12.2005, 20:42
Beitrag #9


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Die Überprüfung der Birne erfolgt durch Beagutachtung des Wolfram-Drahtes in der Birne. Is die Birne heiß (also in Betrieb) bricht der Draht.

Dass aber die BE erlischt nur weil Birnchen nicht gehen stimmt nicht. Es ist nicht vorschriftsmäßig und kann entsprechend geahndet werden. Mehr aber nicht. Ohne ungewollte Veränderung wird die BE nie erlöschen.

Prinzipiell ist der Auffahrende Schuld. Aber wegen den Bremslichtern wirst Du wohl nur den größten Teil der Schuld auf Dich nehmen müssen und nicht alles; in verwarnungsgeldmäßiger und versicherungstechnischer Hinsicht.


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CvR
Beitrag 23.12.2005, 20:43
Beitrag #10


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Zitat (THOR @ 23.12.2005, 20:11)
Soweit ich mich erinnere kann man nur feststellen ob eine Birne bei einem Unfall gebrannt hat (oder kurz davor) wenn die Birne zerstört wird!

Exakt. Man kann bei zerborstenen Glühbirnen ermitteln, ob sie zum Zeitpunkt des Zerberstens in Betrieb waren.

Man kann natürlich auch bei jeder äußerlich noch intakten Glühbirne feststellen, ob sie noch funktioniert oder nicht. Es lässt sich daraus allerdings nicht darauf schließen, ob die Birne bereits vor dem Unfall defekt war oder erst beim Unfall zerstört wurde.

Für diese Feststellung ist jedoch nicht unbedingt ein Gutachter vonnöten. Ein in geringstem Maße technisch bewanderter police.gif sollte im Stande sein, beurteilen zu können, ob eine Birne brennt oder nicht.

Dies ist jedoch letztendlich auch vollkommen irrelevant. Denn du musst imho selbst dann noch rechtzeitig anhalten können, wenn dein Vordermann mit einwandfrei funktionierenden Bremsleuchten eine Vollbremsung hinlegt.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Rubensvenus
Beitrag 23.12.2005, 20:45
Beitrag #11


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Zitat (Luxfur @ 23.12.2005, 18:50)
es gibt einige Gründe die mich zur Schlussfolgerung bewegen du seiest mit @Reporter verheiratet... right?
Wäre mir zumindest lieber, als die Schizophrenen-Theorie wink.gif.

Ok, ich oute mich: Der Kandidat hat 99 Gummipunkte, bei 100 gibts dann n Holzroller mit Stahlschiebedach! wink.gif
Ich habe auch schon Andreas als Moderator eine PN geschickt mit der Aufforderung das in dem Tread zu korrigieren, aber das hat der ..... wohl nich nötig. Reicht ja wenn er falsche Gerüchte in die Welt setzt, aber zurück nehmen oder gar entschuldigen - nö, wieso denn so was? mad.gif Aber meinem Mann ne Verwarnung schicken wegen der angeblichen "Selbstgespräche" *tztztz*
Überigens hat mein Männe mich nicht angestiftet herzukommen, bin freiwillig da!
Bussi von der
Rubensvenus (die Bettina getauft ist, den Namen aber scheußlich findet) blushing.gif
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Schorsch
Beitrag 23.12.2005, 21:05
Beitrag #12


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Aber selbst wenn sich nachweisen ließe, dass die Bremslichter defekt waren, so würde das an der Schudlfrage doch wohl nicht sehr viel ändern, denn auch ohne Bremslicht ist es doch nicht unvorhersehbar, dass ein Fahrzeug an einer Einmündung in eine vorfahrtberechtigte Straße anhält.
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.12.2005, 21:12
Beitrag #13


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Zitat
Aber selbst wenn sich nachweisen ließe, dass die Bremslichter defekt waren


Und ich bezweifele, daß man das so einfach feststellen kann. Durch einfaches ansehen eines Glühfadens wird kein Mensch sicher sagen können, ob diese Glühlampe zum fraglichen Zeitpunkt brannte oder nicht. Vielleicht hat der Bremslichtschalter oder eine Zuleitung einen Wackelkontakt. Den könnte dann vielleicht jemand diagnostizieren. Ob die Glühampen während des Unfalls brannten wüßte dann aber immer noch niemand.

mfg


Stefan
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MickyMaus
Beitrag 23.12.2005, 21:50
Beitrag #14


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Zitat (Stefan Süßmann @ 23.12.2005, 21:12)
Und ich bezweifele, daß man das so einfach feststellen kann. Durch einfaches ansehen eines Glühfadens wird kein Mensch sicher sagen können, ob diese Glühlampe zum fraglichen Zeitpunkt brannte oder nicht.

Ein Experte wird die Molekularstruktur des Wolframdrahtes anschauen, also den Draht nicht nur "anschauen".
Und diese Analyse kann so viele Dinge an den Tag bringen: Ob eine zerborstene Glühlampe zum Zeitpunkt der Zerstörung brannte oder nicht (ein leuchtender Glühdraht verdampft beim Kontakt mit Luft/Sauerstoff, während er, wenn er nicht warm war, intakt bleibt). Aber es kann auch herausgefunden werden, ob ein Glühdraht während des Zerreißens (was durch einen Aufprall durchaus passieren kann - ein heißer Glühdraht zerreißt beim Aufprall schneller als ein kalter) leuchtete. Auch wenn die Glaskuppel noch intakt ist.

Ein Experte kann also aus der Glühlampe mehr Details herauslesen, also so mancher Hellseher aus dem Kaffeesatz wink.gif

Zitat
links war die Schicht in den kommenden Verkehr frei, so das man ohne den PKW zu halten, flüssig reinfahren konnte, der vor mir fahrende hat aber komplett gebremst, eigentlich ohne Grund.

Die Entscheidung, ob er einfährt oder nicht, musst du deinem Vordermann überlassen. Wenn er nicht fahren will, aus welchem Grund auch immer, dann tut er es nicht. Denn er hat die Vorfahrt zu gewähren. Das wäre schon mal ein Grund. Und wenn er die Situation falsch einschätzt, ist es ihm nicht als Fehler anzulasten.

So bist du als Auffahrender Alleinschuld am Unfall. Du hättest ausreichend Abstand halten müssen. Selbst wenn am Vordermann Bremslichter kaputt sind, wie CvR schon richtig sagte:
Zitat
Dies ist jedoch letztendlich auch vollkommen irrelevant. Denn du musst imho selbst dann noch rechtzeitig anhalten können, wenn dein Vordermann mit einwandfrei funktionierenden Bremsleuchten eine Vollbremsung hinlegt.


Zitat (Rubensvenus)
Ansonsten denke ich mal laienhaft, wenn die  police.gif Dich ohne Bußgeld aus der Sache rausgelassen hat, ist Deine (alleinige) Schuld zumindest zweifelhaft.

Das ist Quatsch, da eine Ordnungswidrigkeit nichts mit versicherungstechnischen Details nicht zu tun hat.

Zitat (bastermaster)
Nachdem ich die Polizei gebeten habe, hier ein Gutachten über die Lampen zu holen, hat man mir erklärt, das dieses aufgrund der kosten nicht gemacht wird und ich hier auch kein Bußgeld bekomme.

Du kannst das Gutachten selbst beauftragen, musst es dann aber auch selbst bezahlen... Evtl. sieht deine Versicherung eine Möglichkeit, eine Teilschuld auf den Unfallgegner abzuwälzen, womit sie weniger zahlen müsste. Also kann es sein, dass deine Versicherung evtl. die Kosten übernimmt. Einfach dort mal nachfragen...


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Viele Grüße,
MM
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Eichbaum
Beitrag 23.12.2005, 22:50
Beitrag #15


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@ mickey.gif
Zitat
Ein Experte wird die Molekularstruktur des Wolframdrahtes...
+
Zitat
Die Entscheidung, ob er einfährt oder nicht...


thumbup.gif Besser hät ichs auch nich schreiben können. Sprich: ganz meiner Meinung! tongue.gif wink.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.12.2005, 08:18
Beitrag #16


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Zitat (MickyMaus @ 23.12.2005, 21:50)
... So bist du als Auffahrender Alleinschuld am Unfall...

Mit der "Alleinschuld" ist das so 'ne Sache.

Einerseits:
hat man genug Abstend zu halten und mit wachen Augen durch die Gegend zu fahren. In einem ähnlichen Fall (hab leider das Aktenzeichen nicht...) hat ein Richter mal sinngemäß ins Urteil geschrieben:
"Dass der Vordermann bremst, kann der Hintermann ncht nur am Aufleuchten der Bremslichter erkennen, sondern auch daran, dass der Abstand zum Vordermann geringer wird." laugh.gif

Andererseits:
Vor vielen Jahren wurden Bremslichter erfunden und kurz danach auch vorgeschrieben, weil offenbar NICHT jeder Hintermann in der Lage war, das Bremsen des Vordermanns am Geringer-Werden des Abstands rechtzeitig zu erkennen.

Wenn also die Bremslichter nicht funktionierten und jemand auffährt, kann man einerseits sagen: "Hättste Abstand gehalten und aufgepasst, wärste nicht aufgefahren" und andererseits: "Hätte das Bremslicht geleuchtet, wäre ich rechtzeitig geweckt worden".

Und da SOWOHL das kaputte Bremslicht ALS AUCH der Schlaf der Hintermanns zur Unfall-Entstehung beigetragen haben, dürften sich die Versicherungen den Schaden teilen (ich tippe auf 70 / 30 zu Lasten des TE).


Allerdings:
Ob meine Versicherung bei einem Blechschaden nun 100 % oder nur 70% zahlen muss ist mir so was von Wurscht, da würde ICH mir bestimmt keinen Kopp drum machen. Mein Schadenfreiheitsrabatt wäre so oder so futsch.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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THOR
Beitrag 24.12.2005, 09:05
Beitrag #17


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Ja Deutesche Gerichte haben schon einige lustige, oft für Otto N. nicht nachvollziehbare, Urteile gefällt und in xy-Seiten verklausiert.

Dabei ganz einfach:

Bremslicht (inzwischen 3): Vorschrift

Gegen Vorschrift verstoßen: OWi, m.E. bei der heutigen Verkehrsdichte zumindest teilschuldbehaftet (es geht ja nicht um 1 defektes Birnchen sondern den kpl. Ausfall).

Gericht: Nö Hintermann 100%

Kann ich ja meine Rücklichter jetzt auch abklemmen? Und die doofen H4 kosten zuviel Sprit. Weg damit.

Der Beitrag wurde von THOR bearbeitet: 24.12.2005, 09:05


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Gruß

THOR
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.12.2005, 09:10
Beitrag #18


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Zitat (THOR @ 24.12.2005, 09:05)
... Kann ich ja meine Rücklichter jetzt auch abklemmen? Und die doofen H4 kosten zuviel Sprit. Weg damit.

Und Fahrräder brauchen eh kein Rücklicht (Sichtfahrgebot für Autofahrer laugh.gif...)

Doc


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bastermaster
Beitrag 24.12.2005, 12:05
Beitrag #19


Neuling


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Hallo

Danke für die vielen Antworten. Habe mich sehr über die vielen Anregungen gefreut, auch wenn der eine oder andere Kommentar noch mehr fragen aufwirft. think.gif

Natürlich weiß ich auch, dass ich hier nicht unschuldig bin. Schließlich gibt es ja die Vorgabe vom Sicherheitsabstand. crybaby.gif

Was mir aber noch eingefallen ist, der Unfallgegner war ein PKW der Post und dieser sollte am nächsten Tag außer Betrieb genommen werden, dies hat der Unfallgegner zufällig erwähnt.

Außerdem wäre es ja Unfair wenn ein PKW ohne Bremslichter fahren kann, dann bräuchten wir auch ja keine Hauptuntersuchung mehr. Auch könnte dann jeder ohne Bremslichter fahren und auf eine Gelegenheit warten, dass hinten einer drauf fährt.
Das wäre ja ne Menge Arbeit und Kosten für die police.gif und Versicherungen.


MfG wavey.gif
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MickyMaus
Beitrag 24.12.2005, 15:42
Beitrag #20


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.12.2005, 08:18)
Einerseits:
hat man genug Abstend zu halten und mit wachen Augen durch die Gegend zu fahren. In einem ähnlichen Fall (hab leider das Aktenzeichen nicht...) hat ein Richter mal sinngemäß ins Urteil geschrieben:
"Dass der Vordermann bremst, kann der Hintermann ncht nur am Aufleuchten der Bremslichter erkennen, sondern auch daran, dass der Abstand zum Vordermann geringer wird." laugh.gif

Und an einem ganz gewichtigen Anhaltspunkt: Der Vordermann sowie der Drauffahrende befuhren eine untergeordnete Straße, mussten also Vorfahrt gewähren. Und da kann man zu gut 75% der Fälle (bei der heutigen Verkehrsdichte) davon ausgehen, dass gebremst (u.U. evtl. angehalten) werden muss. Und als Hintermann muss man sich angewöhnen, nicht mit dem zu rechnen, was man als Vordermann selbst tun würde, sondern lediglich Abstand halten.

Zu denken "ach der wird schon fahren" und deshalb nicht bremsbereit zu sein, ist m.E. grob fahrlässig.

Zitat (Thor)
Bremslicht (inzwischen 3): Vorschrift

Gegen Vorschrift verstoßen: OWi, m.E. bei der heutigen Verkehrsdichte zumindest teilschuldbehaftet (es geht ja nicht um 1 defektes Birnchen sondern den kpl. Ausfall).

Gericht: Nö Hintermann 100%

zu 1: Die dritte Bremsleuchte ist nur für neu zugelassene Fz Pflicht, für einen 20 Jahre altes Auto besteht keine Nachrüstpflicht.
zu 2: Das mit der Teilschuld ist deine Meinung (wie du ja selbst schreibst)
zu 3: Ein Gericht hat einen Einzelfall zu bearbeiten. Und denn die der Meinung sind, dass in diesem Fall der Hintermann mit einem Bremsvorgang hätte rechnen können sowie die o.a. grobe Fahrlässigkeit feststellen sollte, dann heißt es eben 100% Schuld des Hintermanns.

Zitat (bastermaster)
Was mir aber noch eingefallen ist, der Unfallgegner war ein PKW der Post und dieser sollte am nächsten Tag außer Betrieb genommen werden, dies hat der Unfallgegner zufällig erwähnt.

Das ändert nichts an der Situation, nur wenn der Wagen keine HU mehr gehabt hätte, dann sähe es anders aus.

Zitat
Außerdem wäre es ja Unfair wenn ein PKW ohne Bremslichter fahren kann, dann bräuchten wir auch ja keine Hauptuntersuchung mehr.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Bremslichter defekt=OWi, hat aber mit der Schuldfrage nichts zu tun.

Wenn du ihm auf einer Vorfahrtstraße draufgefahren wärst, dann sähe die Situation ganz anders aus, weil du nicht damit hättest rechnen können, dass er bremst.

Wenn seine Bremslichter kaputt waren, warum ist ihm dann nicht vorher jemand draufgefahren?!? Du schreibst ja selbst, dass du es nicht mehr weißt, ob sie geleuchtet haben. Vielleicht hat ja nur noch eine Lampe funktioniert, die beim Crash kaputt gegangen ist?


--------------------
Viele Grüße,
MM
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THOR
Beitrag 24.12.2005, 15:48
Beitrag #21


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Zitat (MickyMaus @ 24.12.2005, 15:42)
Zitat (Thor)

Bremslicht (inzwischen 3): Vorschrift

Gegen Vorschrift verstoßen: OWi, m.E. bei der heutigen Verkehrsdichte zumindest teilschuldbehaftet (es geht ja nicht um 1 defektes Birnchen sondern den kpl. Ausfall).

Gericht: Nö Hintermann 100%

zu 1: Die dritte Bremsleuchte ist nur für neu zugelassene Fz Pflicht, für einen 20 Jahre altes Auto besteht keine Nachrüstpflicht.
zu 2: Das mit der Teilschuld ist deine Meinung (wie du ja selbst schreibst)
zu 3: Ein Gericht hat einen Einzelfall zu bearbeiten. Und denn die der Meinung sind, dass in diesem Fall der Hintermann mit einem Bremsvorgang hätte rechnen können sowie die o.a. grobe Fahrlässigkeit feststellen sollte, dann heißt es eben 100% Schuld des Hintermanns.

Du schreibst ja selbst, dass du es nicht mehr weißt, ob sie geleuchtet haben. Vielleicht hat ja nur noch eine Lampe funktioniert, die beim Crash kaputt gegangen ist?

Hab ich was anderes geschrieben?

Wo hat der TE das geschrieben?


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bastermaster
Beitrag 24.12.2005, 17:01
Beitrag #22


Neuling


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Hallo


Mich freut es Quote, dass Du hier Deine Meinung kundtust.

Aber!!

Quote, du erklärst hier immer wieder dasselbe. huh.gif

Das der von hinten kommende einen Sicherheitsabstand halten muss und sich ebenfalls der Witterung anpassen muss, steht völlig außer Frage.

Es ist aber ebenso erwiesen, das der voraus fahrende nicht mal hier so dir so eine Vollbremsung voll ziehen kann, auch war hier kein Stoppschild, so das ich davon ausgehen muss das der PKW vor mir Bremsen muss. Habe mich auch vergewissert ob hier Fahrzeuge von links und rechts kommen, dies war ebenso nicht der Fall. Von diesen Fakten aber mal abgesehen

Die frage ist doch, hätte er mit dem PKW überhaupt im Straßenverkehr fahren dürfen. Das ist der wichtige Punkt.

Nehmen wir z.B. an der Fahrer hätte kein Führerschein oder wäre betrunken gewesen und Ihm wäre jemand hinten Reingefahren, wie wäre hier die Haftung zu regeln. Eigentlich eindeutig.

Wenn ein Halter von einem PKW, sich vorher nicht vergewissert hat, ob seine Beleuchtung funktioniert, kann er hierfür haftbar gemacht werden.

Dieses ist die eigentliche frage. think.gif

MfG wavey.gif
Bastermaster
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blue0711
Beitrag 24.12.2005, 21:12
Beitrag #23


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htf is Quote?
Und ob der vor dir fahrende nun besoffen ist oder nicht, spielt für den Auffahrenden nur unter bestimmten Bedingungen eine Rolle, nämlich dann, wenn er NICHT mit dem Bremsen rechnen musste.

Das der Vordermann dann trotzdem womöglich ein FV bekommt, ist eine andere Sache.

Wie schon im Thread erwähnt: Schmeiss nicht OWI/Bussgeld mit der Schuldfrage in einen Topf, das sind zwei Baustellen!

Bei der Schuldfrage geht es lediglich darum, ob der Vordermann durch den Zustand seines Fahrzeugs oder sein Verhalten zum Unfall beigetragen hat, völlig irrelevant ist jedoch die Frage, ob dabei eine OWI begangen wurde.

Ich (!) würde das defekte Bremslicht so interpretieren, dass dadurch eine zusätzliche Gefährdung gesetzt wurde, da man Bremslichter eben auch aus den Augenwinkeln erkennt, die Veringerung des Abstandes aber nur im Fokus. Da die StVO allerdings vom Fahrer erwartet, dass er dauernd 360° im Blick hat, halte ich es für unsinnig, 100% Schuld beim Nachfolgenden zu belassen. Im Verkehrsfluss ist es durchaus üblich und auch richtig, zeitweise den Vordermann nur im Augenwinkel zu beobachten, den restlichen Verkehr aber bereits im Fokus.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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MickyMaus
Beitrag 25.12.2005, 00:51
Beitrag #24


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Zitat (bastermaster @ 24.12.2005, 17:01)
Quote,

Ich vermute mal, dass du mich meinst, aber eins dazu:
QUOTE=ZITAT
Mehr nicht!

Zitat
Das der von hinten kommende einen Sicherheitsabstand halten muss und sich ebenfalls der Witterung anpassen muss, steht völlig außer Frage.

Dann ist ja alles klar. Wenn du nicht rechtzeitig bremsen kann, dann war der Sicherheitsabstand eben nicht ausreichend.

Zitat
Es ist aber ebenso erwiesen, das der voraus fahrende nicht mal hier so dir so eine Vollbremsung voll ziehen kann, auch war hier kein Stoppschild, so das ich davon ausgehen muss das der PKW vor mir Bremsen muss.

Aber er hat die Vorfahrt zu achten, im Zweifelsfall zu halten. Nichts anderes hat er getan: IM ZWEIFELSFALL GEBREMST. Und damit musst du als Hintermann rechnen.

Zitat
Habe mich auch vergewissert ob hier Fahrzeuge von links und rechts kommen, dies war ebenso nicht der Fall. Von diesen Fakten aber mal abgesehen

Zerbrich dir mal nicht den Kopf deines Vordermanns. ER hat zu entscheiden, wie er die Vorfahrtgewähr handhabt. Zu schauen, ob Autos kommen oder nicht und dann zu entscheiden, ob du fährst oder nicht, kannst du machen, wenn du als erster dort stehst. Vorher kannst du dich "nur" nach vorne tasten und bist drauf angewiesen, ob der Vordermann losfährt oder nicht. Wenn er nicht fährt, kannst du ihm nicht einfach drauffahren und sagen: "Ich wär aber gefahren".

Zitat
Die frage ist doch, hätte er mit dem PKW überhaupt im Straßenverkehr fahren dürfen. Das ist der wichtige Punkt.

Darf er, solange das Fz eine gültige HU besitzt. Selbst danach KANN er noch fahren, ist halt nur sein Risiko, dass er evtl. bezahlen muss. Das wäre aber immer noch "nur" eine OWi und würde nicht zwangsläufig eine Mitschuld bedeuten.

Zitat
Nehmen wir z.B. an der Fahrer hätte kein Führerschein oder wäre betrunken gewesen und Ihm wäre jemand hinten Reingefahren, wie wäre hier die Haftung zu regeln. Eigentlich eindeutig.

Völlig eindeutig: Du bist ihm reingefahren. Die Frage ist doch nicht, was hat der andere Falsch gemacht, sondern: WAR ES UNFALLRELEVANT IN DIESEM SPEZIFISCHEN FALL? Oder anders formuliert: Wenn er diese Sache nicht falsch gemacht hätte, wärst du ihm trotzdem draufgefahren?
In deinem Fall (mal angenommen, der Fahrer wäre betrunken gewesen) hätte dies keinen Unterschied gemacht.

Etwas anderes ist die Sache mit den Bremslichtern. Wenn diese beide defekt waren, dann hat es was mit dem Unfall zu tun (wären sie intakt gewesen, hättest du den Bremsvorgang früher gesehen und wenn es gerummst hätte, dann wesentlich weniger schlimm). Aber dafür brauchst du mehr als nur deine Behauptung.
Du schreibst, die Polizei hat die Lampen sicher gestellt. Auf Antrag stellen sie diese für Untersuchungen zur Verfügung.

Diese Gutachterkosten wirst du nur selbst tragen müssen (oder du fragst bei deiner Versicherung an, ob diese die Kosten trägt).

Zitat
Wenn ein Halter von einem PKW, sich vorher nicht vergewissert hat, ob seine Beleuchtung funktioniert, kann er hierfür haftbar gemacht werden.

Ja sicher, aber dass sie nicht funktionierten, das musst DU beweisen. Denn dir wird etwas vorgeworfen, du bist jetzt am Zug.

Abschließend noch ein Zitat vom Doc:
Zitat
Ob meine Versicherung bei einem Blechschaden nun 100 % oder nur 70% zahlen muss ist mir so was von Wurscht, da würde ICH mir bestimmt keinen Kopp drum machen. Mein Schadenfreiheitsrabatt wäre so oder so futsch.

Das trifft es auf den Punkt. Warum machst du dir einen so großen Kopf darum, ob deine Versicherung 10.000€ Schaden bezahlen muss oder nur 7.000€? Du wirst so oder so hochgestuft...


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Viele Grüße,
MM
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THOR
Beitrag 25.12.2005, 09:03
Beitrag #25


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Zitat (MickyMaus @ 25.12.2005, 00:51)
Das trifft es auf den Punkt. Warum machst du dir einen so großen Kopf darum, ob deine Versicherung 10.000€ Schaden bezahlen muss oder nur 7.000€? Du wirst so oder so hochgestuft...

Aber er würde 30 % seines Schadens bekommen. whistling.gif


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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