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> Ausnahmegenehmigung für Überbreite, Wo beantragen?
finne
Beitrag 19.12.2005, 11:57
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag allerseits,

Ich möchte eine Forstmaschine per Sattelzug von Finnland nach Deutschland transportieren. Da der LKW mit Ladung Überbreite hat, brauche ich wohl eine Ausnahmegenehmigung. Die Abmasse sind: B 2,90m , L 16,50m , H 3,90m , das Gewicht weiss ich noch nicht genau, wird aber unter 40to sein. Die Fahrstrecke wäre Hafen Lübeck - Raum Osnabrück und zurück. Wo kann ich denn nun eine Genehmigung beantragen, und was für Kosten kämen ungefähr auf mich zu? Wäre es ggf. möglich eine streckenungebundene Genehmigung zu erhalten, die ein Jahr gilt? Es wäre schön, wenn jemand einen Link zu einem Online Formular bzw. Ansprechpartner hätte.

Schönen Gruss,
Finne
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frankenstein
Beitrag 19.12.2005, 12:40
Beitrag #2


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Guggst Du hier!


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THOR
Beitrag 19.12.2005, 12:41
Beitrag #3


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Funzt nicht. sad.gif


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 12:42
Beitrag #4


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Zitat
Wo kann ich denn nun eine Genehmigung beantragen


Entweder bei der Stadt Lübeck (Abgangsort) oder bei der Straßenverkehrsbehörde deines Wohnsitzes (i. d. R. Landratsamt).

Zitat
und was für Kosten kämen ungefähr auf mich zu?


Schwer zu sagen, da die Gebührenordnung für solche Fälle eine großzügige Rahmengebühr vorsieht. Rechne mit ca. 100,- Euro

Zitat
Wäre es ggf. möglich eine streckenungebundene Genehmigung zu erhalten, die ein Jahr gilt?


Ja

Zitat
Es wäre schön, wenn jemand einen Link zu einem Online Formular bzw. Ansprechpartner hätte.


z. B. hier


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finne
Beitrag 19.12.2005, 13:32
Beitrag #5


Neuling


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Danke für die Antworten!
Das Strassenverkehrsamt in Lübeck ist tatsächlich verantwortlich und hat mir ziemlich fix geholfen.
Zur Info:
Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit für 3 Jahre und kostet 250€. Ist jedoch Fahrzeug/Kennzeichen gebunden und gilt nur bis 3,00m Breite (alle anderen Masse nach STVZO).

Danke und schönen Gruss,
Finne
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Burkhard
Beitrag 19.12.2005, 13:55
Beitrag #6


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Aber denke an die Kennzeichnungsvorschriften.

Der Transport ist breiter als 2,75 m, damit musst nach vorne und nach hinten je zwei Warntafeln (links und rechts) anbringen. Diese müssen mit der Ladung abschließen.

Ist Beleuchtung erforderlich (§ 17 StVO) so sind zusätzlich rote Kennleuchten nach hinten und weiße nach vorne anzubringen.


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finne
Beitrag 19.12.2005, 15:10
Beitrag #7


Neuling


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@expert

Der Auflieger ist dementsprechend ausgerüstet, es ist ein Tieflader (Spezialanfertigung aus Deutschland) für den Transport von Forstmaschinen. Das Interessante ist, das Warntafeln und Beleuchtung nicht zur Breite zählen! Also könnten diese theoretisch nach Belieben zur Seite rausragen!?
Hier in Finnland ist's etwas einfacher, bis 3,20m Breite (bei 2,55m Fahrzeugbreite) braucht man keine Genehmigungen...



schönen Gruss,
Finne
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Burkhard
Beitrag 19.12.2005, 17:56
Beitrag #8


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Zitat (finne @ 19.12.2005, 15:10)
Das Interessante ist, das Warntafeln und Beleuchtung nicht zur Breite zählen! Also könnten diese theoretisch nach Belieben zur Seite rausragen!?

Nein, denn sie müssen nach der Richtlinie über die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Ladungen und Fahrzeuge mit den Fahrzeug- bzw Ladungsumrissen abschließen.

Schau mal hier

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 19.12.2005, 17:56


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Gast_buerger_*
Beitrag 19.12.2005, 18:21
Beitrag #9





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konnte nicht genau erkennen bei der angaben von höhe 3.90m,ob es die auf dem tieflader ist.

mich würde mal intressieren wie es beim transport auf dem tieflader mit der höhe aussieht.den so ein tiefladerbett wird bestimmt ca.40cm höhe habe und bei einer angegebenen höhe von 3.90m kommt der transport auf 4.30.dann kommt nämlich zu der überbreite noch überhöhe dazu .
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 20:22
Beitrag #10


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Forstmaschinen sind i. d. R. nicht so hoch, außerdem entnehme ich den Angaben des TE, dass die 3,90 m die Gesamthöhe des Zuges mit Ladung ist.


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