Ausnahmegenehmigung für Überbreite, Wo beantragen? |
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Ausnahmegenehmigung für Überbreite, Wo beantragen? |
19.12.2005, 11:57
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15479 |
Ich möchte eine Forstmaschine per Sattelzug von Finnland nach Deutschland transportieren. Da der LKW mit Ladung Überbreite hat, brauche ich wohl eine Ausnahmegenehmigung. Die Abmasse sind: B 2,90m , L 16,50m , H 3,90m , das Gewicht weiss ich noch nicht genau, wird aber unter 40to sein. Die Fahrstrecke wäre Hafen Lübeck - Raum Osnabrück und zurück. Wo kann ich denn nun eine Genehmigung beantragen, und was für Kosten kämen ungefähr auf mich zu? Wäre es ggf. möglich eine streckenungebundene Genehmigung zu erhalten, die ein Jahr gilt? Es wäre schön, wenn jemand einen Link zu einem Online Formular bzw. Ansprechpartner hätte. Schönen Gruss, Finne |
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19.12.2005, 12:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Guggst Du hier!
-------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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19.12.2005, 12:41
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Funzt nicht.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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19.12.2005, 12:42
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Wo kann ich denn nun eine Genehmigung beantragen Entweder bei der Stadt Lübeck (Abgangsort) oder bei der Straßenverkehrsbehörde deines Wohnsitzes (i. d. R. Landratsamt). Zitat und was für Kosten kämen ungefähr auf mich zu? Schwer zu sagen, da die Gebührenordnung für solche Fälle eine großzügige Rahmengebühr vorsieht. Rechne mit ca. 100,- Euro Zitat Wäre es ggf. möglich eine streckenungebundene Genehmigung zu erhalten, die ein Jahr gilt? Ja Zitat Es wäre schön, wenn jemand einen Link zu einem Online Formular bzw. Ansprechpartner hätte. z. B. hier -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.12.2005, 13:32
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15479 |
Danke für die Antworten!
Das Strassenverkehrsamt in Lübeck ist tatsächlich verantwortlich und hat mir ziemlich fix geholfen. Zur Info: Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit für 3 Jahre und kostet 250€. Ist jedoch Fahrzeug/Kennzeichen gebunden und gilt nur bis 3,00m Breite (alle anderen Masse nach STVZO). Danke und schönen Gruss, Finne |
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19.12.2005, 13:55
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Aber denke an die Kennzeichnungsvorschriften.
Der Transport ist breiter als 2,75 m, damit musst nach vorne und nach hinten je zwei Warntafeln (links und rechts) anbringen. Diese müssen mit der Ladung abschließen. Ist Beleuchtung erforderlich (§ 17 StVO) so sind zusätzlich rote Kennleuchten nach hinten und weiße nach vorne anzubringen. -------------------- |
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19.12.2005, 15:10
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15479 |
@expert
Der Auflieger ist dementsprechend ausgerüstet, es ist ein Tieflader (Spezialanfertigung aus Deutschland) für den Transport von Forstmaschinen. Das Interessante ist, das Warntafeln und Beleuchtung nicht zur Breite zählen! Also könnten diese theoretisch nach Belieben zur Seite rausragen!? Hier in Finnland ist's etwas einfacher, bis 3,20m Breite (bei 2,55m Fahrzeugbreite) braucht man keine Genehmigungen... schönen Gruss, Finne |
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19.12.2005, 17:56
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Zitat (finne @ 19.12.2005, 15:10) Das Interessante ist, das Warntafeln und Beleuchtung nicht zur Breite zählen! Also könnten diese theoretisch nach Belieben zur Seite rausragen!? Nein, denn sie müssen nach der Richtlinie über die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Ladungen und Fahrzeuge mit den Fahrzeug- bzw Ladungsumrissen abschließen. Schau mal hier Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 19.12.2005, 17:56 -------------------- |
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Gast_buerger_* |
19.12.2005, 18:21
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#9
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konnte nicht genau erkennen bei der angaben von höhe 3.90m,ob es die auf dem tieflader ist.
mich würde mal intressieren wie es beim transport auf dem tieflader mit der höhe aussieht.den so ein tiefladerbett wird bestimmt ca.40cm höhe habe und bei einer angegebenen höhe von 3.90m kommt der transport auf 4.30.dann kommt nämlich zu der überbreite noch überhöhe dazu . |
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19.12.2005, 20:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Forstmaschinen sind i. d. R. nicht so hoch, außerdem entnehme ich den Angaben des TE, dass die 3,90 m die Gesamthöhe des Zuges mit Ladung ist.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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