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> Fahrerflucht? ohne Schaden!!!, § 142 StGB unerlaubtes Entfernen
ticktack
Beitrag 25.11.2005, 20:10
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
habe beim Wenden einen anderen Wagen berührt. Bin ausgestiegen und den anderen Wagen und meinen untersucht. Konnte absolut keinen Schaden an einem der beiden Autos feststellen. Bin dann einfach losgefahren. Jetzt habe ich von der Polizei ein Schreiben bekommen, das ich Fahrerflucht nach § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begangen habe.
Was kann da jetzt für eine Strafe kommen, wenn es keinen Schaden oder keinen für mich in der Situation sichtbaren Schaden gegeben hat? sad.gif
Bedanke mich schon einmal für die Infos rolleyes.gif
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GSX-R
Beitrag 25.11.2005, 20:14
Beitrag #2


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Nicht sichtbar heisst noch lange nicht, dass kein Schaden vorgelegen hat. Vom Wert dieses Schadens hängt nicht unwesentlich die Strafe ab.

FAQ Regelstrafen für Ersttäter.
Beachte bitte, dass dort Regelstrafen aufgeführt sind, die nach oben oder unten abweichen können. wink.gif

So long

Rolf


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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baerfekt
Beitrag 25.11.2005, 20:17
Beitrag #3


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Wenn Du wirklich keinen Fremdschaden verursacht hast, dann ist es auch keine Unfallflucht. Das muß aber der Unfallgegner bestätigt haben, das kein Schaden vorgelegen hat. wavey.gif


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Viele Grüße aus Thüringen
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GSX-R
Beitrag 25.11.2005, 20:19
Beitrag #4


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Zitat (baerfekt @ 25.11.2005, 20:17)
Wenn Du wirklich keinen Fremdschaden verursacht hast, dann ist es auch keine Unfallflucht.

Ohne Schaden würden die Verfolgungsbehörden aber wohl kaum Ermittlungen anstellen, oder?


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MickyMaus
Beitrag 25.11.2005, 20:29
Beitrag #5


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Zitat (baerfekt @ 25.11.2005, 20:17)
Wenn Du wirklich keinen Fremdschaden verursacht hast, dann ist es auch keine Unfallflucht. Das muß aber der Unfallgegner bestätigt haben, das kein Schaden vorgelegen hat. wavey.gif

Ein Unfall ist es so oder so, auch wenn kein erkennbarer Schaden sichtbar ist. Und somit auch "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

Zitat (§142 StGB)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

§142 StGB

Wie du schon richtig geschrieben hast, müsste der Unfallgegner das bestätigen. Aber wenn man ihn nicht fragt, kann der nicht antworten. Und wenn sich die Polizei jetzt als erstes meldet, ist es zu spät zum Nachfragen. Dumm gelaufen...


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Viele Grüße,
MM
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baerfekt
Beitrag 25.11.2005, 20:29
Beitrag #6


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Zitat (GSX-R @ 25.11.2005, 20:19)
Zitat (baerfekt @ 25.11.2005, 20:17)
Wenn Du wirklich keinen Fremdschaden verursacht hast, dann ist es auch keine Unfallflucht.

Ohne Schaden würden die Verfolgungsbehörden aber wohl kaum Ermittlungen anstellen, oder?

Hallo Rolf, Du hast es gleich auf den Nenner gebracht. Daher lag ich mit meinem Posting auch nicht verkehrt, mit meiner Aussage nach der Bestätigung des Unfallgegners, das kein Schaden vorgelegen hat.

Das normale Vergewissern, das kein sichtbarer Schaden vorhanden ist, reicht nicht aus um später aus einer Unfallflucht heraus zu kommen! wavey.gif


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GSX-R
Beitrag 25.11.2005, 20:35
Beitrag #7


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Zitat (baerfekt @ 25.11.2005, 20:29)
Das normale Vergewissern, das kein sichtbarer Schaden vorhanden ist, reicht nicht aus um später aus einer Unfallflucht heraus zu kommen! wavey.gif

So sieht´s aus.


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Uwe
Beitrag 25.11.2005, 21:42
Beitrag #8


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Zitat (MickyMaus @ 25.11.2005, 20:29)
Ein Unfall ist es so oder so, auch wenn kein erkennbarer Schaden sichtbar ist.

Fast. Ein Unfall liegt erst dann vor, wenn ein Schaden entstanden ist. Dazu gehört natürlich auch ein äußerlich nicht erkennbarer Schaden.

Ohne Schaden ist es kein Unfall.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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baerfekt
Beitrag 25.11.2005, 21:47
Beitrag #9


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Zitat (Uwe @ 25.11.2005, 21:42)
Zitat (MickyMaus @ 25.11.2005, 20:29)
Ein Unfall ist es so oder so, auch wenn kein erkennbarer Schaden sichtbar ist.

Fast. Ein Unfall liegt erst dann vor, wenn ein Schaden entstanden ist. Dazu gehört natürlich auch ein äußerlich nicht erkennbarer Schaden.

Ohne Schaden ist es kein Unfall.

Zur Ergänzung:

Wer meldet freiwillig seinen eigenen Bagatellunfall ohne Fremdschaden???


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toxy
Beitrag 25.11.2005, 22:10
Beitrag #10


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Zitat
Wenn Du wirklich keinen Fremdschaden verursacht hast, dann ist es auch keine Unfallflucht. Das muß aber der Unfallgegner bestätigt haben, das kein Schaden vorgelegen hat. wavey.gif


Ohne Schaden ist es kein Unfall und ohne Unfall gibt es keinen Unfallgegner der irgendwas bestätigen könnte. Eventuell hat Dich jemand angezeigt weil er Dein Verhalten beobachtete und daraus schloß das ein Schaden entstanden sei. Wenn dem nicht so ist hast Du kein Problem.

Felix


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There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
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baerfekt
Beitrag 25.11.2005, 22:14
Beitrag #11


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Zitat (toxy @ 25.11.2005, 22:10)
Ohne Schaden ist es kein Unfall und ohne Unfall gibt es keinen Unfallgegner der irgendwas bestätigen könnte. Eventuell hat Dich jemand angezeigt weil er Dein Verhalten beobachtete und daraus schloß das ein Schaden entstanden sei. Wenn dem nicht so ist hast Du kein Problem.

Felix

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen! Es wurde ja Anzeige nach 142 StGB erstattet. think.gif


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GSX-R
Beitrag 25.11.2005, 22:23
Beitrag #12


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Zitat (baerfekt @ 25.11.2005, 22:14)
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen! Es wurde ja Anzeige nach 142 StGB erstattet. think.gif

...und dieser Anzeige müssen die Verfolgungsbehörden erst mal nachgehen, sonst machen sie sich der Strafvereitelung im Amt schuldig.
Allerdings kenne ich das nur so, dass sich die police.gif erst mal vergewissern, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.... think.gif


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STVO?
Beitrag 26.11.2005, 00:06
Beitrag #13


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ich denke es gibt oft nicht erkennbare schäden. wenn z.b. ein geparktes fahrzeug zum beispiel nur den ersten gang eingelegt hat, dann kann doch bei dem auffahren auf die stoßstange beim einparken danach mal was am getriebe defekt sein. kann man da erwarten, dass das jeder als unfall sieht.

bei einer kunststoffstoßstange sieht man danach gar nichts, die verformt sich reversibel und fängt den stoß auf. meine verchromte stoßstange zeigt mir jedoch neue kratzer, wenn sich einer mit seinem fahrzeug beim einparken mit seiner stoßstange auf meine stoßstange geschoben hat. bislang hat bei mir nie jemand einen unfallschaden gemeldet.

wird so ein parkrempler als unfall gesehen oder nicht?

wenn ein gutachter ein durch einen "leichten" unfall verursachten schaden nachweisen kann und sich ein glaubhafter zeuge findet, der alles beobachtet hat, dann kann das eigentlich immer als unfallflucht gesehen werden.

da du nachgesehen hast, kannst du dich nicht mal damit rausreden, dass du nichts bemerkt hast, man hat dich ja gesehen wie du nach einem schaden gesucht hast. mein fahrzeug wurde mal beschädigt und die unfallflucht des lkw-fahrers wurde nicht verfolgt, weil er vom unfall angeblich nichts mitbekommen hat.

sage doch mal wie hoch der schaden sein soll, das bekommt dein anwalt bei akteneinsicht auf jedenfall raus. bei geringem schaden solltest du noch keine schlaflosen nächte haben.

ansonsten ist es nicht fair, für den schaden nicht gerade zu stehen, wenn er von dir verursacht wurde - zumal bei einem schaden ohne flucht die versicherung zahlt.
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Matte
Beitrag 26.11.2005, 00:36
Beitrag #14


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Bei einem Unfall muss ein nicht gänzlich belangloser Schaden entstanden sein. Die gänige Rechtsprechung geht hier von einem Wert von 20 - 27€ aus.
Es muss also immer ein fremdes Feststellungsinteresse bestehen um sich dem §142 StGB schuldig zu machen. Ein bloser Alleinunfall ohne Fremdschaden ist kein verstoß gegen §142 StGB.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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steveluke
Beitrag 26.11.2005, 06:22
Beitrag #15


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Kurz noch zu den rechtstechnischen Begrifflichkeiten, deren Bedeutungen gelegentlich miteinander vermengt werden:

Ein Unfall setzt einen Schaden voraus, egal ob Eigen- oder Fremdschaden.

Eine Unfallflucht nach § 142 StGB setzt allerdings zwingend einen nicht gänzlich unbedeutenden Fremdschaden voraus.

(So ist es also theoretisch durchaus möglich, einen Sachschadenunfall zu verursachen, sich von der Unfallstelle zu entfernen und trotzdem hierbei keine Unfallflucht zu begehen: Dann nämlich, wenn eben kein Fremdschaden, sondern lediglich eigener Schaden vorliegt).

Man kann aber davon ausgehen, dass eine Unfallfluchtanzeige erst dann gefertigt wird, wenn ein Fremdschaden nachgewiesen worden ist.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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MickyMaus
Beitrag 27.11.2005, 19:32
Beitrag #16


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Zitat (GSX-R @ 25.11.2005, 22:23)
Allerdings kenne ich das nur so, dass sich die police.gif erst mal vergewissern, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist...

Das werden sie sicherlich machen, BEVOR sie beim potentiellen Unfallverursacher klingeln. Und wenn kein Schaden erkennbar ist, werden sie nicht klingeln.

Zitat
bei einer kunststoffstoßstange sieht man danach gar nichts, die verformt sich reversibel und fängt den stoß auf. meine verchromte stoßstange zeigt mir jedoch neue kratzer, wenn sich einer mit seinem fahrzeug beim einparken mit seiner stoßstange auf meine stoßstange geschoben hat. bislang hat bei mir nie jemand einen unfallschaden gemeldet.

Dein Käfer-Stoßfänger verdient ja noch den Namen Stoßfänger. Auch wenn da ein paar Kratzer zurückbleiben, so federt er zurück.
Moderne Kunststoffstoßfänger tragen auf der einen Seite auch Kratzer zurück, sofern sie lackiert sind. Auf der anderen Seite verfügen sie über verdeckte Kunststoffhalterungen, die teilweise schon bei kleinem Remplern brechen. So kann also ein unsichtbarer Schaden entstehen, obwohl äußerlich evtl. grad mal ein Kratzer zu sehen ist.


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Viele Grüße,
MM
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ticktack
Beitrag 28.11.2005, 17:09
Beitrag #17


Neuling


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Ich habe da noch einmal eine Frage.
Angeblich hat mich da jemand gesehen! Keine Ahnung... muss ja so sein... sad.gif
Aber warum muss ich denn meinen Wagen da vorzeigen?
Ob an meinen Wagen etwas dran ist oder nicht interessiert das denn? Ist nichts passiert bei mir, darum hatte ich die ganze Sache ja auch schon vergessen, aber trotzdem. rolleyes.gif
Und muss ich unbedingt einen Anwalt nehmen oder geht das auch ohne?
Gruß
ticktack
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MickyMaus
Beitrag 29.11.2005, 11:40
Beitrag #18


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Es kann sein, dass dein Fahrzeug Schäden abbekommen hast, die du nicht auf den ersten Blick (oder ohne Mikroskop gar nicht) sehen kannst. Es kann auch sein, dass kleine Lacksplitter von deinem Auto am Auto vom Unfallgegner gefunden wurden. Und die kann man miteinander vergleichen...


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Viele Grüße,
MM
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STVO?
Beitrag 29.11.2005, 17:38
Beitrag #19


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die spuren, die du am fahrzeug mit deinem auto hinterlassen hast, werden mit spuren an deinem fahrzeug verglichen. sollte dein fahrzeug lackspuren hinterlassen haben, so kann die position - zum beispiel in der höhe beider fahrzeuge - dieser spuren überprüft werden. könnte ja sein, dass noch jemand nach dir einen unfall verursacht hat.

wenn du nichts über die angaben der beschädigung und der schadenhöhe hast, dann würde ich dir einen RA empfehlen. aber solltest du dir absolut sicher sein, dann kannst du dein fahrzeug ja erstmal vorführen. übrigens können die ermittelnden cop.gif auch bei dir vorbeikommen und nachsehen (spurensicherung).

wenn dein fahrzeug etliche kratzer hat, dann werden sie sehr genau schauen. ist dein fahrzeug völlig ohne schäden, dann werden sie das vom zeugen beschriebene fahrzeugteil genauer unter die lupe nehmen. und da reicht schon ein winzig kleiner lacksplitter aus um den fahrzeugtyp zu bestimmen - so stellt sich heraus ob es deines oder das eines anderen war.
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MickyMaus
Beitrag 29.11.2005, 17:47
Beitrag #20


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Zitat (STVO? @ 29.11.2005, 17:38)
so kann die position - zum beispiel in der höhe beider fahrzeuge - dieser spuren überprüft werden. könnte ja sein, dass noch jemand nach dir einen unfall verursacht hat.

Der muss aber auch das gleiche Auto und den gleichen Lack gehabt haben. Teilweise ist die gleiche Lackfarbe von MJ zu MJ unterschiedlich angemischt und somit könnte man sogar das MJ des Autos herausfinden.
Und die Höhe der Spuren ist nur bedingt relevant. Durch Zuladung oder bloßes Einsteigen eines oder mehrerer Personen können sich solche Positionen ändern.
Es kommt hier in erster Linie auf den chemischen Vergleich der beiden Lackspuren an. Und das ist bei Experten schon recht eindeutig.


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nc27
Beitrag 29.11.2005, 18:00
Beitrag #21


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Ich glaube STVO meinte einen etwas anderen Ablauf:

TE parkt aus, verursacht keinen Schaden, wird aber gesehen.
Jemand anderes parkt aus verursacht einen Schaden, der TE wird aber fälschlicherweise beschuldigt, da er bei seiner Aktion gesehen wurde.

Hier wäre ein Lackvergleich sehr sinnvoll, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass 2 Autos aus der gleichen Marge vom Band an das selbe Auto rempeln.
Anderer Lack - anderer Täter.


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com'n from east - and proud of it
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MickyMaus
Beitrag 29.11.2005, 18:04
Beitrag #22


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Ein Lackvergleich ist immer sinnvoll, da er Beweise und Fakten liefert. Je nach Ergebnis erfreulich für den einen oder den anderen.

Im vorliegenden Fall hat der TE aber den Wagen berührt. Und wenn er gesehen wurde und evtl. Lackspuren da sind, dann ist es ein leichtes, ihn zu überführen. Er hat ja gefragt, warum die Polizei Spuren sammelt.


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Viele Grüße,
MM
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ticktack
Beitrag 09.02.2006, 17:04
Beitrag #23


Neuling


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Hallo,
noch eine Frage, habe den Führerschein für ein Jahr weggenommen bekommen:rofl: . Jetzt meine Frage habe mich so ein bischen durch diese ganzen Verordnungen gelesen, blink.gif man kann den Führerschein neu beantragen, aber sie können mir einen neuen ausstellen, ich bin aber vorsichtig und wenn sie sagen die KÖNNEN, bedeutet das doch, das liegt im Ermessen der Behörden, oder? Kann das auch sein, das sie sagen, mach die komplette Prüfung noch einmal? Wie wird soetwas Gehandhabt, weiss das einer
Gruß
Ticktack
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GM_
Beitrag 09.02.2006, 17:25
Beitrag #24


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So ein Mist, wie hoch war denn nun der unsichtbare Schaden ?

Zu deiner Frage: Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und du warst weniger als 2 Jahre ohne Schein bekommst du ihn in der Regel ohne Prüfung wieder.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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ticktack
Beitrag 09.02.2006, 19:20
Beitrag #25


Neuling


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Hallo,
naja auf den Bildern hat man gesehen, das es echt nur ein kleiner Kratzer war, aber es war ein neuer Wagen und der hat in einer Vertragswerkstatt, den Kotflügel komplett neu lakieren lassen rofl1.gif Noch eine Frage...
Das hat den Preis über 1000 Euro gebracht und das war es dann rofl1.gif
Die mußten von der Polizei ganz nahe summen, um den Kratzer dokumentieren zu können rofl1.gif
Naja war ja meine Schuld wegzufahren blushing.gif aber wer kann mit soetwas rechnen rofl1.gif
Gruß
Ticktack
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STVO?
Beitrag 09.02.2006, 21:00
Beitrag #26


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ja man glaubt es kaum, aber auch kleinste schäden sind schnell bei € 1000. auch bei stoßstangen/fänger gibt es solche schäden.
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GM_
Beitrag 09.02.2006, 21:02
Beitrag #27


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@ticktack

Freut mich ja, dass du ein Jahr Sperrfrist mit so viel Humor nehmen kannst.


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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2006, 01:53
Beitrag #28


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ich glaub unfallflucht wird weniger wegen dem geld so oft begangen sondern weil es so unheimlich lange dauert das normal zu klären. wenn das nicht grad der aldi-parkplatz war taucht der unfallgegner ja meistens in absehbarer zeit nicht auf. dann muss man die polizei rufen (oder, mangels handy, hinfahren) wo einem das dann mit pech als unfallflucht ausgelegt wird weil man ja um zur polizeidienststelle zu kommen den unfallort verlassen musste. dazu hockt man noch ne stunde da rum weil grad schichtwechsel is und sry, grad bei so sachen hab ich persönlich die erfahrung gemacht dass die polizei in aller regal ziemlich unfreundlich is.

naja alles in allem sind wegen einem mini-parkrempler 1-2 stunden weg, die man direkt an den unfall oft nicht hat-ich hatte ja nen grund dass ich da zu der zeit geparkt hab, den termin kann man dann vergessen.


ich glaube wenn die regel wirklcih wäre: meldet da sinnerhalb von 24 j bei der polizei, dann würden das viel mehr leute auch machen.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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Octavian79
Beitrag 10.02.2006, 02:01
Beitrag #29


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Finde deine Ansicht ein wenig dreist. Schließlich bist du es ja, der die erforderlich Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht und somit einen anderen schädigt.

Da finde ich zumutbar und angemessen, dass du dafür auch mal ein wenig deiner kostbaren Zeit opferst, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt und nicht auf den Kosten sitzenbleibt.

Und was bitte ist daran so problematisch, heutzutage hat jeder Mensch ein Handy und 110 wählen kostet nichts. Und dass die police.gif nicht 3 Minuten später vor Ort ist, liegt daran, dass es womöglich noch irgendwo andere Leute gibt, denen es genauso geht wie dir. Denk mal drüber nach.

Der Beitrag wurde von Octavian79 bearbeitet: 10.02.2006, 02:02


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Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren als ihr Fahrer denken kann.
(Robert Lembke, dt. Quizmaster, 1913-1989)
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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2006, 21:14
Beitrag #30


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zum handy: ich habe tatsächlich keins.

dementsprechend muss ich wirklich zur polizei fahren (was ich damals auch getan habe) und zwar auf direktem weg. dass mir das fahren zur polizei (wirklich. ohne jeglichem umweg) dann noch beinahe als fahrerflucht ausgelegt worden wäre finde ICH nun wieder dreist.



zur 110: ich wähl doch wegen nem kratzer keine notfallnummer, wenn das JEDER macht der ein anderes auto anrempelt kommen am ende die wirklichen notfälle nciht mehr durch.



was ich wirklich nicht verstehe ist warum ein gut befestigter zettel mit daten drauf nicht langt (ja das geht auch so dass bei regen nichts passiert) bzw ein um 2 stunden verspäteter anruf bei der polizei.

sry, vergessen.


zu der zeit: nimm mal jemanden, der beispielsweise gleich ne klausur in der uni schreibt o.ä.: der denkt sich doch: geh ich zur polizei, krieg ich den schein nicht und muss wiederholen oder bin ganz durchgerasselt, muss eventuell sogar das studium schmeißen (je nach klausur). verschwinde ich jetzt einfach, wird das für mich vermutlich gar keine konsequenzen haben. dumm für den geschädigten, aber später melden kann ich mich ja nciht, denn dann wäre das ja unfallflucht, also lass ichs gleich ganz.


zumindest den letzten teil dieser kette könnte man absägen-auch im interesse der geschädigten, denn oft genug wird unfallflucht ja wirklich nciht aufgeklärt und der geschädigte bleibt eben auf dme schaden sitzen.


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schilderwald
Beitrag 10.02.2006, 22:17
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Zitat (Anton Gorodezki @ 10.02.2006, 21:14) *
zum handy: ich habe tatsächlich keins.

dementsprechend muss ich wirklich zur polizei fahren (was ich damals auch getan habe) und zwar auf direktem weg. dass mir das fahren zur polizei (wirklich. ohne jeglichem umweg) dann noch beinahe als fahrerflucht ausgelegt worden wäre finde ICH nun wieder dreist.

zur 110: ich wähl doch wegen nem kratzer keine notfallnummer, wenn das JEDER macht der ein anderes auto anrempelt kommen am ende die wirklichen notfälle nciht mehr durch.

was ich wirklich nicht verstehe ist warum ein gut befestigter zettel mit daten drauf nicht langt (ja das geht auch so dass bei regen nichts passiert) bzw ein um 2 stunden verspäteter anruf bei der polizei.

sry, vergessen.

zu der zeit: nimm mal jemanden, der beispielsweise gleich ne klausur in der uni schreibt o.ä.: der denkt sich doch: geh ich zur polizei, krieg ich den schein nicht und muss wiederholen oder bin ganz durchgerasselt, muss eventuell sogar das studium schmeißen (je nach klausur). verschwinde ich jetzt einfach, wird das für mich vermutlich gar keine konsequenzen haben. dumm für den geschädigten, aber später melden kann ich mich ja nciht, denn dann wäre das ja unfallflucht, also lass ichs gleich ganz.

zumindest den letzten teil dieser kette könnte man absägen-auch im interesse der geschädigten, denn oft genug wird unfallflucht ja wirklich nciht aufgeklärt und der geschädigte bleibt eben auf dme schaden sitzen.



Mit so einer Einstellung kannst du beim Stock Car Rennen teilnehmen und nicht am öffentlichen Straßenverkehr. ranting.gif
Ich kann Octavian da nur zustimmen: Ein wenig dreist!


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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2006, 23:21
Beitrag #32


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geht das auch sachlich?



zu der uni: hallo, ich bin doch zur polizei gefahren.


nur bin ich der ansicht, dass der mensch wenn er sich unbeobachtet glaubt und es "nur" um sachschaden geht (leider nich nur dann) erstmal gedanklich eine persönliche kostennutzenrichtung aufstellt. und wenn die ein derartiges übergewicht zugunsten der straftat hat ist die konsequenz häufige fahrerflucht.


davon abgesehen: was genau ist an dem zettel and er scheibe denn nun os verwerflich?


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Ernschtl
Beitrag 10.02.2006, 23:49
Beitrag #33


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Zitat (Anton Gorodezki @ 10.02.2006, 23:21) *
davon abgesehen: was genau ist an dem zettel and er scheibe denn nun os verwerflich?

z.B. dass darauf wohl oft die Adresse eines anderen steht und nicht die des Schädigers.
Und 110 oder mit dem Handy 112 anzurufen ist kein Problem, dafür sind die da.
Ich hatte vor ein paar Monaten so einen Parkrempler. Habe 112 angerufen und nach 10min. war ein Polizist da und hat meine Daten aufgenommen. Die Geschädigte hat sich bei mir gemeldet, hat sich bedankt dass ich nicht abgehauen bin und die Sache wurde geklärt. Wo ist das Problem?
Obwohl ich auch den Meinung bin, dass es Situationen gibt bei denen man erst mal wegfährt und sich dann später meldet zieht Dein Argument mit der Uni nicht, denn irgendeine Ausrede hat jeder.


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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2006, 23:54
Beitrag #34


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es geht nciht darum ob ich die ausreden für sinnvoll halte.

es geht nur darum dass ich denke, man könnte mit einer etwas höheren meldezeit einige fahrerfluchten verhindern.


ich habe nie gesagt ich halte die eben geschilderte gedankenkette für richtig-nur gehe ich davon aus dass sie sehr oft genau so läuft.

wenn man das weiss, kann man da ansetzen.


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Octavian79
Beitrag 11.02.2006, 17:05
Beitrag #35


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Nicht das Gesetz sollte sich an denjenigen orientieren, die gegen es vertossen wollen , sondern diejenigen sollten sich am Gesetz orientieren.


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(Robert Lembke, dt. Quizmaster, 1913-1989)
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Lexus
Beitrag 11.02.2006, 18:05
Beitrag #36


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Eine freiwillige Meldung macht doch nur Sinn, wenn nach dem Täter nicht sowieso schon ermittelt wird. Es muss auch mal darauf hingewiesen werden, dass die Strafmilderung nur in Betracht kommt, wenn es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr (also Parkunfall) gehandelt hat. Nach einem Unfall beim Wenden kann man sich durch freiwiliges Melden die Strafmilderung sowieso nicht erstreiten. Man kann nur hoffen, dass es mildernd berücksichtigt wird, falls eine Verurteilung erfolgt.

Ansonsten vermag ich dem Vorschlag einer generellen 24-stündigen Meldemöglichkeit nichts abzugewinnen: Würde nicht jeder innerhalb des zugestandenen Zeitrqaums "Erwischte" behaupten, dass er kurz vor Ablauf der Frist noch zur Polizei gegangen wäre???


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Anton Gorodezki
Beitrag 11.02.2006, 20:41
Beitrag #37


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octavian: nur würde eine solches eingehen auf "täterbedürfnisse" ja auch den opfern helfen.

mal ganz abgesehen davon dass ich finde, dass jemand, der erstmal nur nen zettel an die windschutzscheibe klebt und dann 2 h später zur polizei geht nicht unnötig kriminalisiert werden sollte.
hier werden eben auch die bestraft, die sich vor dem schadensersatz an sich gar nciht drücken wollen.

lexus: das ist das problem. nur: wieviele werden denn wirklich kurz vor ablauf einer solchen frist erwischt?
zumal man ja wirklich sagen kann, 1.: zettel ans andere auto MUSS sein und 2. muss man für die zeit in der man nicht bei der polizei war nachweisen warum nicht.


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dabrifa
Beitrag 12.02.2006, 08:22
Beitrag #38


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Ist meiner Freundin auch mal passiert.

Hat beim Einparken die Absperrung einer Baugrube gerammt, woraufhin die (eh ziemlich kippelige) Konstruktion auf ca. 3m Länge zsammenkrachte und in diese Baugrube ´reinfiel.

Wir holten den Schrott ´raus und stellten alles wieder auf, es stand danach weniger kippelig als vorher. Und abgesehen von evtl. ein paar zusätzlichen Kratzern an den eh alles andere als neuwertigen Teilen (schon x-mal überlackiert und dazwischen bös verrostet) der Absperrung ist REIN GAR NICHTS passiert.

wir gingen dann zu ihr, und 15min. später klingelten zwei police.gif n an der Tür von wegen ein Nachbar hätte sie wegen Unfallflucht angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft wollte es erst nicht auf sich beruhen lassen, es kam vor Gericht, dort wurde das Verfahren aber eingestellt.
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fixundfoxy
Beitrag 27.05.2016, 12:17
Beitrag #39


Neuling


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Ein Familienangehöriger sieht sich gerade mit einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht konfrontiert. Jetzt wurde bei der Gegenüberstellung mit dem Gutachter der Versicherung festgestellt, dass wider Erwarten gar kein Schaden enstanden ist. Allerdings läßt sich nicht ausschließen, dass beide Autos Kontakt hatten. Welche Strafe wäre jetzt noch zu erwarten? Zumindest der Vorwurf der nachlässigen Nachschau steht noch im Raum, weil er vermutlich von Zeugen beobachtet wurde, die die Fahrerflucht zur Anzeige gebraucht haben.
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steveluke
Beitrag 27.05.2016, 12:20
Beitrag #40


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Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
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Ohne Schaden kein Unfall.
Ohne Unfall keine Unfallflucht.
Verfahrenseinstellung ist die einzig mögliche Folge.

Dass der Familienangehörige möglicherweise pflichtwidrig nicht nach etwaigen Schäden geschaut hat, spielt dann keine Rolle mehr.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Tanker
Beitrag 28.05.2016, 00:09
Beitrag #41


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Mitglieds-Nr.: 68698



Soll ich eine Stelle zeigen wo das Handy nicht geht? Was mach ich da wenn ich auf einem Parkplatz jemanden sei Auto anremple und derjenige gerade ein paar Stunden eine Wanderung macht. think.gif
Auf jeden Fall nicht zur Polizei fahren. Denn das wird heute meistens schon als Unfallflucht gewertet. Oder dient in harmloseren Fall ein schlechtes Gewissen ein zu reden. Ich spreche da durchaus aus eigenem Erleben. Ich bin vor ca. 2 Jahren mal an einem Spiegel hängen geblieben. War in einer Sackgasse. Ich bin dann ca. 200m weitergefahren und habe die Polizei angerufen. 200m deshalb, weil das die einzige Stelle war an der ich niemand behinderte. War "zufällig" vor den Haus eines Kunden. Einfach deshalb weil er wusste das ich komme und sein Auto vor sein Haus gestellt hatte. Als dann die Polizei nach einer dreiviertel Stunde kam, war die erste Frage, ob ich den Unfall gemeldete hätte? Ja. Hatte ich. Allerdings sagte ich LKW. Denn wenn ich Tankwagen gesagte hätte, hätte das einen größeren Alarm bedeuten können. whistling.gif Das zweite war, wie weit ist das denn? da unten. Das sieht mir aber nach Unfallflucht aus. rolleyes.gif Sie müssen an der Unfallstelle warten. Mach ich gerne, aber dann müssen sie das nächste mal mit Martinshorn und Blaulicht kommen. Warum? Was glauben sie, wie lange ich da stehen bleiben kann bis mich die Leute, die nicht vorbei kommen, mich lynchen? think.gif
Der Kunde sagte nachher, ist so ein Verhalten noch normal? Ich meinte nur, dass das noch die harmlosere Variante gewesen wäre. whistling.gif Also kein Grund zur Sorge.
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