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> DDR-Führerschein, Besitzstandsregelung
Manu
Beitrag 19.11.2005, 08:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich habe eine Frage zur Besitzstandsregelung zu meinem DDR-Führerschein.
Ich habe 1977 den Führerschein 3/2 der DDR gemacht und 1982 den Führerschein der Klasse B der DDR.
Nach der Besitzstandsregelung, die ich hier im Forum gelesen habe, entspricht der Führerschein von 1977 - 3/2 der DDR dem jetzigen Führerschein der BRD -
A1,M und L.
Habe ich dieses hier richtig verstanden oder liege ich da falsch.
Bitte teilt mir eure Meinung dazu mit.
Darf ich mit dem Führerschein von 1977 3/2 ein Leichtkraftrad fahren bis 125 ccm?
Euch allen ein schönes Wochenende rolleyes.gif
Manu
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Butzemann
Beitrag 19.11.2005, 09:49
Beitrag #2


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Hallo,

Meiner Meinung nach ja, wie aus den Anmerkungen hervorgeht.
"Klasse A1, wenn die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurden"

mfg Gert
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bayernschandi
Beitrag 22.11.2005, 17:44
Beitrag #3


Neuling
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Behalte deinen DDR-Rosaroten-Lappen bloß. Laut Einigungsvertrag verlierst
Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen
Karten-FS wechselst. unsure.gif
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Chris
Beitrag 22.11.2005, 17:50
Beitrag #4


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Zitat (bayernschandi @ 22.11.2005, 17:44)
Behalte deinen DDR-Rosaroten-Lappen bloß. Laut Einigungsvertrag verlierst
Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen
Karten-FS wechselst. unsure.gif

Kannst du bitte mal mit genauer Quelle angeben, wo du diese Weisheit her nimmst??? unsure.gif unsure.gif

Die FeV spricht doch da eine deutlich andere Sprache:

Anlage 03 zur FeV


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Andreas
Beitrag 22.11.2005, 20:18
Beitrag #5


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Zitat (bayernschandi @ 22.11.2005, 17:44)
Laut Einigungsvertrag verlierst
Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen
Karten-FS wechselst. unsure.gif

Welchen Besitzstand meinst du denn?? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Achim
Beitrag 22.11.2005, 20:47
Beitrag #6


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In der Regel verliert man nicht, sondern man gewinnt die LKW-Berechtigung bis 7,5 t.


--------------------
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Manu
Beitrag 27.11.2005, 19:48
Beitrag #7


Neuling


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Hallo, ich werde in den nächsten Tagen einen neuen Führerschein beantragen. Da werde ich sehen, ob die Besitzstandsregelung zur Geltung kommt. Diese habe ich mir ausgedruckt und werde ich da vorlegen.
Sollte ich die A1 nicht bekommen, behalte ich meinen DDR-Führerschein.
Ich werde Euch mitteilen, was mir die Führerscheinstelle einträgt.
Viele Grüße
Manu
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Manu
Beitrag 15.12.2005, 18:22
Beitrag #8


Neuling


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Ich war heute beim Verkehrsamt und habe einen neuen Führerschein beantragt.
Auf Grund das ich vor 1980 den Führerschein M (DDR) gemacht habe, bekomme ich jetzt A1 eingetragen.
Ich darf Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren.
Euch allein eine schöne Weihnachtszeit.
Manu
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Manu
Beitrag 18.01.2006, 08:59
Beitrag #9


Neuling


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Hallo Leute,
meinen neuen Führerschein habe ich abgeholt. Hier teile ich Euch mit, was mir laut Besitzstandsregelung eingetragen wurde.
Alt - 1977 - M
1982 - B

Neu - A 1, B, C1, BE, C1E,M, L, T/S

Es hat sich gelohnt, in Eurem Forum zu lesen und sich kundig zu machen.
Danke für die Hilfe.
Manu
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Peter Lustig
Beitrag 18.01.2006, 11:52
Beitrag #10


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Es geht eben alles nach Recht und Gesetz - auch wenn das manch einer hier im Forum bezweifelt. wink.gif
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