DDR-Führerschein, Besitzstandsregelung |
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DDR-Führerschein, Besitzstandsregelung |
19.11.2005, 08:09
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 19.11.2005 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 14746 |
Ich habe 1977 den Führerschein 3/2 der DDR gemacht und 1982 den Führerschein der Klasse B der DDR. Nach der Besitzstandsregelung, die ich hier im Forum gelesen habe, entspricht der Führerschein von 1977 - 3/2 der DDR dem jetzigen Führerschein der BRD - A1,M und L. Habe ich dieses hier richtig verstanden oder liege ich da falsch. Bitte teilt mir eure Meinung dazu mit. Darf ich mit dem Führerschein von 1977 3/2 ein Leichtkraftrad fahren bis 125 ccm? Euch allen ein schönes Wochenende Manu |
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19.11.2005, 09:49
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 309 Beigetreten: 24.07.2005 Wohnort: Meißen Mitglieds-Nr.: 11554 |
Hallo,
Meiner Meinung nach ja, wie aus den Anmerkungen hervorgeht. "Klasse A1, wenn die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurden" mfg Gert |
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22.11.2005, 17:44
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12965 |
Behalte deinen DDR-Rosaroten-Lappen bloß. Laut Einigungsvertrag verlierst
Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen Karten-FS wechselst. |
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22.11.2005, 17:50
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 |
Zitat (bayernschandi @ 22.11.2005, 17:44) Behalte deinen DDR-Rosaroten-Lappen bloß. Laut Einigungsvertrag verlierst Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen Karten-FS wechselst. Kannst du bitte mal mit genauer Quelle angeben, wo du diese Weisheit her nimmst??? Die FeV spricht doch da eine deutlich andere Sprache: Anlage 03 zur FeV -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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22.11.2005, 20:18
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (bayernschandi @ 22.11.2005, 17:44) Laut Einigungsvertrag verlierst Du nähhhhmlich die Besitzstandsrechte, wenn Du auf den bundeseinheitlichen Karten-FS wechselst. Welchen Besitzstand meinst du denn?? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.11.2005, 20:47
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
In der Regel verliert man nicht, sondern man gewinnt die LKW-Berechtigung bis 7,5 t.
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27.11.2005, 19:48
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 19.11.2005 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 14746 |
Hallo, ich werde in den nächsten Tagen einen neuen Führerschein beantragen. Da werde ich sehen, ob die Besitzstandsregelung zur Geltung kommt. Diese habe ich mir ausgedruckt und werde ich da vorlegen.
Sollte ich die A1 nicht bekommen, behalte ich meinen DDR-Führerschein. Ich werde Euch mitteilen, was mir die Führerscheinstelle einträgt. Viele Grüße Manu |
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15.12.2005, 18:22
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 19.11.2005 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 14746 |
Ich war heute beim Verkehrsamt und habe einen neuen Führerschein beantragt.
Auf Grund das ich vor 1980 den Führerschein M (DDR) gemacht habe, bekomme ich jetzt A1 eingetragen. Ich darf Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Euch allein eine schöne Weihnachtszeit. Manu |
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18.01.2006, 08:59
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 19.11.2005 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 14746 |
Hallo Leute,
meinen neuen Führerschein habe ich abgeholt. Hier teile ich Euch mit, was mir laut Besitzstandsregelung eingetragen wurde. Alt - 1977 - M 1982 - B Neu - A 1, B, C1, BE, C1E,M, L, T/S Es hat sich gelohnt, in Eurem Forum zu lesen und sich kundig zu machen. Danke für die Hilfe. Manu |
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18.01.2006, 11:52
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Es geht eben alles nach Recht und Gesetz - auch wenn das manch einer hier im Forum bezweifelt.
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