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> Was tun, wenn im Strafzettel falsche Angaben sind, Fabrikat statt Audi, Autobianchi
Emi
Beitrag 04.11.2005, 18:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

hab mal gehört, dass man einen Strafzettel nicht zahlen muss, wenn eines der Angaben falsch ist oder fehlt, wie z.B. das Fabrikat.

Wenn ja, wie muss ich da genau vorgehen (auf welchen Paragraphen kann ich mich stützen) und mit welcher Frist.
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RA XDiver
Beitrag 04.11.2005, 18:22
Beitrag #2


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Zitat
Wenn ja, wie muss ich da genau vorgehen (auf welchen Paragraphen kann ich mich stützen) und mit welcher Frist.


Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb zweier Wochen Einspruch einlegen, bei einem Verwarngeld reicht einfaches ignorieren, dann kommt später der Bußgeldbescheid.

In Deinem Fall würde ich aber zahlen. Eine falsche Automarke macht einen BB nicht ungültig.


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Luxfur
Beitrag 04.11.2005, 18:23
Beitrag #3


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Zitat
hab mal gehört [...]

Geht leider oft oft in die Badewanne wink.gif
So ein Fehler lässt sich ohne Weiteres nachbessern, wenn der "Kunde" Bedarf anmeldet. Solange Fahrzeug und Fahrereigenschaft feststehen kann im Bescheid nachher sowohl Ferrari als auch Opel stehen...


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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herr b
Beitrag 04.11.2005, 20:57
Beitrag #4


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zum thema nachbessern:
guckst du hier
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Peter Lustig
Beitrag 04.11.2005, 21:14
Beitrag #5


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Mit dem Link ist eigentlich schon alles gesagt. wink.gif Wenn durch den Fehler nicht der gesamte Tatvorwurf in Frage zu stellen ist, handelt es sich um einen unerheblichen Fehler, der die Verwarnung bzw. die Bußgeldanzeige nicht rechtswidrig macht. Zahlen macht Frieden.
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GM_
Beitrag 04.11.2005, 21:23
Beitrag #6


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Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Wir hatten einmal so einen Fall, wo einer unserer Audis angeblich falsch geparkt hatte, als Autotyp angegeben war aber ein "Opel". Nach dem Hinweis unsererseits, dass wir dort nicht geparkt haben und das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ein Audi und kein Opel ist, wurde der Vorwurf formlos fallen gelassen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Peter Lustig
Beitrag 04.11.2005, 21:29
Beitrag #7


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Nach Rom führen bekanntlich viele Wege. whistling.gif
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 00:22
Beitrag #8


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Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23)
Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren.

Was hat denn der Autotyp mit dem Kennzeichen zu tun?
Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt.
Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder?


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Viele Grüße,
MM
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cheffe
Beitrag 05.11.2005, 14:43
Beitrag #9


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Zitat (MickyMaus @ 05.11.2005, 00:22)
Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt.
Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder?

Ganz einfaches Szenario:

Es existiert ein Audi mit dem Kennzeichen xx-yy 118 und ein Opel mit dem Kennzeichen xx-yy 119. Der Opel parkt falsch, der MA der VÜ gibt ein: Opel, xx-yy 118. Dann geht das in die automatisierte Bearbeitung, der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt, der Halter des Audis kriegt das Ticket.

Vollkommen weltfremd?? Ich glaube nicht.

Im vorliegenden Fall glaube ich allerdings, daß der Knöllchenschreiber einfach im Dropdown "Automarke" seines Programms eins nach unten gerutscht ist.....

Ist ein heilbarer Fehler und macht den Bußgeldbescheid nicht unwirksam.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 18:37
Beitrag #10


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Zitat (cheffe @ 05.11.2005, 14:43)
Es existiert ein Audi mit dem Kennzeichen xx-yy 118 und ein Opel mit dem Kennzeichen xx-yy 119. Der Opel parkt falsch, der MA der VÜ gibt ein: Opel, xx-yy 118. Dann geht das in die automatisierte Bearbeitung, der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt, der Halter des Audis kriegt das Ticket.

So gesehen kann der Fall natürlich auftreten.
Man muss aber unterscheiden:
- Einsprüche wegen falscher Automarke (unausgesprochen: "Ja ich habe da falsch geparkt, aber mein Auto ist kein Audi") -> Wie du schon gesagt hast: heilbarer Fehler.
- Einsprüche, weil man den Parkverstoß nicht begangen hat (unausgesprochen: "Nein, ich habe den Parkverstoß nicht begangen. Das sehen Sie unter anderem auch an der falschen Automarke") -> Überprüfung des Parkverstoßes, evtl. Einstellung.

Da neuerdings immer öfter Fotos als Beweise gemacht werden, müsste der auswertende Mitarbeiter der OWi-Behörde schon im fortgeschrittenen Stadium erblindet sein, dass er das dann übersieht.


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Viele Grüße,
MM
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Peter Lustig
Beitrag 05.11.2005, 21:08
Beitrag #11


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Wenn der Audifahrer fälschlicherweise den Strafzettel kriegt und bezahlt, ist er selber schuld. Bezahlt er nicht, weil er nachweislich den Verstoß nicht begangen haben kann, muss das Verfahren gegen ihn eingestellt werden.

Bekommt daraufhin der Opelfahrer den Strafzettel, weil eine Rekonstruktion z.B. anhand der Aufzeichnungen des Parküberwachers noch möglich ist, hat er Pech gehabt. Bekommt der Opelfahrer keinen Strafzettel, hat er Glück gehabt.
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Lexus
Beitrag 05.11.2005, 21:14
Beitrag #12


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Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23)
Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Wir hatten einmal so einen Fall, wo einer unserer Audis angeblich falsch geparkt hatte, als Autotyp angegeben war aber ein "Opel". Nach dem Hinweis unsererseits, dass wir dort nicht geparkt haben und das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ein Audi und kein Opel ist, wurde der Vorwurf formlos fallen gelassen.

Diese Art Fehler beruhen nicht auf einer verkehrten Angabe der Automarke (dann hätte man den Vorwurf nicht fallen gelassen), sondern meistens auf einem reinen Tippfehler beim Eingeben des Kennzeichens in die EDV der Bußgeldstelle. Wenn man dann auf den abweichenden Autotyp hinweist, dann guckt der Sachbearbeiter noch mal in die Anzeige und sieht den Fehler.


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GM_
Beitrag 05.11.2005, 22:24
Beitrag #13


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@Lexus

exakt so war es.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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blue0711
Beitrag 05.11.2005, 22:55
Beitrag #14


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Mir ging es hier in Stuttgart aber auch schon mal so, dass ein Parkticket mit Ford statt Fiat ankam. Nach Hinweis darauf formloses Fallenlassen. Scheint zumindest hier Usus zu sein.
Und das Kennzeichen war nicht falsch abgelesen oder so wink.gif tongue.gif
Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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frankenstein
Beitrag 05.11.2005, 23:40
Beitrag #15


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Halt "Schwein gehabt"! tongue.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Systemfehler_Y2K
Beitrag 04.05.2009, 19:11
Beitrag #16


Neuling


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Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war, die Angaben von meinem Perso richtig abzuschreiben?? (hatte nur den Führerschein dabei, keinen Fahrzeugschein; Auto war von meiner Freundin, und bin ca. 1-2 Minuten nach Ankunft der Grünen wieder am Auto gewesen)
Sprich er hat sich nicht im Fahrzeugtyp, sondern bei meinen Personalien vertan...

Statt auf "Max Mustermann, Hauptstraße 32, 12345 Musterstadt" hat der gute Mensch das Ticket nämlich auf "Max Mustermann, Hauptstraße 30, 12345 Musterstadt" ausgestellt. Natürlich heiße ich nicht Max Mustermann, aber bis auf die Hausnummer hab ich halt mal alles anonymisiert wink.gif
Aber in der Hausnummer 30 wohnt kein Max Mustermann... doof, oder?

Kann mir hier jemand verraten, wie es aussieht? Lässt sich auch das "heilen", oder könnt ich hier rauskommen?

Merci schon mal im Voraus
der Systemfehler biggrin.gif

Der Beitrag wurde von Systemfehler_Y2K bearbeitet: 04.05.2009, 19:11
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swift
Beitrag 04.05.2009, 19:13
Beitrag #17


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Zitat (Systemfehler_Y2K @ 04.05.2009, 20:11) *
Lässt sich auch das "heilen"

Ja.
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JTH
Beitrag 04.05.2009, 19:15
Beitrag #18


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So ein Fehler ist komplett irrelevant, weil der Schreibfehrler bei der Hausnummer keine Zweifel an der Fahrereigenschaft begründen kann.

Zitat (Systemfehler_Y2K @ 04.05.2009, 21:11) *
Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war,


Hast Du Dich schon mal verschrieben, oder einen absolut belanglosen Fehler gemacht...?


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Peter Lustig
Beitrag 04.05.2009, 19:21
Beitrag #19


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Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsverstößen beträgt 3 Monate. Innerhalb dieser Frist ist es meist kein großes Problem, eine fehlerhaft Anschuldigung zu korrigieren. Wenn aber der Sachverhalt klar und eindeutig ist und die Person des Betroffenen ebenso eindeutig feststeht, ist nicht einmal eine Korrektur erforderlich. Dann handelt es sich, wie es weiter oben auch schon angeklungen ist, um eine "lässliche Sünde" der Verfolgungs- und Ahndungsbehörde ohne Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Strafzettels bzw. Bußgeldbescheids. Wo Menschen tätig sind, menschelt es nun einmal. wink.gif

Zitat (Systemfehler_Y2K @ 04.05.2009, 21:11) *
Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war,

Pozilei? thread.gif

Quod erat demonstrandum. laugh2.gif
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Jack Daniels
Beitrag 05.05.2009, 02:13
Beitrag #20


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Zitat (MickyMaus @ 05.11.2005, 01:22) *
Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23)
Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren.

Was hat denn der Autotyp mit dem Kennzeichen zu tun?
Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt.
Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder?


Solche Vergucker können auch mal drastischere Folgen nach sich ziehen.
Ein Kollege hat aktuell eine Anzeige wegen Beleidigung am Hals.Kennzeichen stimmt,Fahrzeug auch so halbwegs. whistling.gif Ein Modell einer Firma aus Stuttgart welches in Gaggenau gebaut wurde.Dummerweise kann er sich nicht daran erinnern an dem Tag überhaupt mit der Kiste unterwegs gewesen zu sein und schon gar nicht rund 60km entfernt.Wo das Kaff liegt mußte er erst mal nachschauen.
Er meint das da noch so ein Gefährt unterwegs ist das bis auf die Zahlen das identische Kennzeichen hat aber deutlich Neuer ist.
Auf jeden Fall hat er erst mal Kacke am Schuh weil jemand nicht richtig abgelesen hat oder falsch aufgeschrieben
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lutschi
Beitrag 05.05.2009, 08:25
Beitrag #21


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Wenn sich der Kumpel von Jack Daniels jetzt einen Anwalt nimmt und gegen diese scheinbar unberechtigte Anzeige vorgeht, wer bezahlt den Anwalt dann dann? Ich mein, der Kumpel (auch wenn sich rausstellt das er es net war), der die Anzeige gefertigt hat (ich geh jetzt mal von einer Privatpersohn aus) oder aber was weiß ich wer?

Gruß Jan
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