Was tun, wenn im Strafzettel falsche Angaben sind, Fabrikat statt Audi, Autobianchi |
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Was tun, wenn im Strafzettel falsche Angaben sind, Fabrikat statt Audi, Autobianchi |
04.11.2005, 18:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 21.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13956 |
hab mal gehört, dass man einen Strafzettel nicht zahlen muss, wenn eines der Angaben falsch ist oder fehlt, wie z.B. das Fabrikat. Wenn ja, wie muss ich da genau vorgehen (auf welchen Paragraphen kann ich mich stützen) und mit welcher Frist. |
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04.11.2005, 18:22
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wenn ja, wie muss ich da genau vorgehen (auf welchen Paragraphen kann ich mich stützen) und mit welcher Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb zweier Wochen Einspruch einlegen, bei einem Verwarngeld reicht einfaches ignorieren, dann kommt später der Bußgeldbescheid. In Deinem Fall würde ich aber zahlen. Eine falsche Automarke macht einen BB nicht ungültig. -------------------- |
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04.11.2005, 18:23
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Zitat hab mal gehört [...] Geht leider oft oft in die Badewanne So ein Fehler lässt sich ohne Weiteres nachbessern, wenn der "Kunde" Bedarf anmeldet. Solange Fahrzeug und Fahrereigenschaft feststehen kann im Bescheid nachher sowohl Ferrari als auch Opel stehen... -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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04.11.2005, 20:57
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1735 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
zum thema nachbessern:
guckst du hier |
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04.11.2005, 21:14
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Mit dem Link ist eigentlich schon alles gesagt. Wenn durch den Fehler nicht der gesamte Tatvorwurf in Frage zu stellen ist, handelt es sich um einen unerheblichen Fehler, der die Verwarnung bzw. die Bußgeldanzeige nicht rechtswidrig macht. Zahlen macht Frieden.
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04.11.2005, 21:23
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10610 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Wir hatten einmal so einen Fall, wo einer unserer Audis angeblich falsch geparkt hatte, als Autotyp angegeben war aber ein "Opel". Nach dem Hinweis unsererseits, dass wir dort nicht geparkt haben und das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ein Audi und kein Opel ist, wurde der Vorwurf formlos fallen gelassen.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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04.11.2005, 21:29
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Nach Rom führen bekanntlich viele Wege.
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05.11.2005, 00:22
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23) Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Was hat denn der Autotyp mit dem Kennzeichen zu tun? Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt. Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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05.11.2005, 14:43
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Zitat (MickyMaus @ 05.11.2005, 00:22) Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt. Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder? Ganz einfaches Szenario: Es existiert ein Audi mit dem Kennzeichen xx-yy 118 und ein Opel mit dem Kennzeichen xx-yy 119. Der Opel parkt falsch, der MA der VÜ gibt ein: Opel, xx-yy 118. Dann geht das in die automatisierte Bearbeitung, der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt, der Halter des Audis kriegt das Ticket. Vollkommen weltfremd?? Ich glaube nicht. Im vorliegenden Fall glaube ich allerdings, daß der Knöllchenschreiber einfach im Dropdown "Automarke" seines Programms eins nach unten gerutscht ist..... Ist ein heilbarer Fehler und macht den Bußgeldbescheid nicht unwirksam. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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05.11.2005, 18:37
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (cheffe @ 05.11.2005, 14:43) Es existiert ein Audi mit dem Kennzeichen xx-yy 118 und ein Opel mit dem Kennzeichen xx-yy 119. Der Opel parkt falsch, der MA der VÜ gibt ein: Opel, xx-yy 118. Dann geht das in die automatisierte Bearbeitung, der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt, der Halter des Audis kriegt das Ticket. So gesehen kann der Fall natürlich auftreten. Man muss aber unterscheiden: - Einsprüche wegen falscher Automarke (unausgesprochen: "Ja ich habe da falsch geparkt, aber mein Auto ist kein Audi") -> Wie du schon gesagt hast: heilbarer Fehler. - Einsprüche, weil man den Parkverstoß nicht begangen hat (unausgesprochen: "Nein, ich habe den Parkverstoß nicht begangen. Das sehen Sie unter anderem auch an der falschen Automarke") -> Überprüfung des Parkverstoßes, evtl. Einstellung. Da neuerdings immer öfter Fotos als Beweise gemacht werden, müsste der auswertende Mitarbeiter der OWi-Behörde schon im fortgeschrittenen Stadium erblindet sein, dass er das dann übersieht. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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05.11.2005, 21:08
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wenn der Audifahrer fälschlicherweise den Strafzettel kriegt und bezahlt, ist er selber schuld. Bezahlt er nicht, weil er nachweislich den Verstoß nicht begangen haben kann, muss das Verfahren gegen ihn eingestellt werden.
Bekommt daraufhin der Opelfahrer den Strafzettel, weil eine Rekonstruktion z.B. anhand der Aufzeichnungen des Parküberwachers noch möglich ist, hat er Pech gehabt. Bekommt der Opelfahrer keinen Strafzettel, hat er Glück gehabt. |
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05.11.2005, 21:14
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23) Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Wir hatten einmal so einen Fall, wo einer unserer Audis angeblich falsch geparkt hatte, als Autotyp angegeben war aber ein "Opel". Nach dem Hinweis unsererseits, dass wir dort nicht geparkt haben und das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ein Audi und kein Opel ist, wurde der Vorwurf formlos fallen gelassen. Diese Art Fehler beruhen nicht auf einer verkehrten Angabe der Automarke (dann hätte man den Vorwurf nicht fallen gelassen), sondern meistens auf einem reinen Tippfehler beim Eingeben des Kennzeichens in die EDV der Bußgeldstelle. Wenn man dann auf den abweichenden Autotyp hinweist, dann guckt der Sachbearbeiter noch mal in die Anzeige und sieht den Fehler. -------------------- |
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05.11.2005, 22:24
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10610 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
@Lexus
exakt so war es. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.11.2005, 22:55
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Mir ging es hier in Stuttgart aber auch schon mal so, dass ein Parkticket mit Ford statt Fiat ankam. Nach Hinweis darauf formloses Fallenlassen. Scheint zumindest hier Usus zu sein.
Und das Kennzeichen war nicht falsch abgelesen oder so Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.11.2005, 23:40
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#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Halt "Schwein gehabt"!
-------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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04.05.2009, 19:11
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#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 04.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48220 |
Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war, die Angaben von meinem Perso richtig abzuschreiben?? (hatte nur den Führerschein dabei, keinen Fahrzeugschein; Auto war von meiner Freundin, und bin ca. 1-2 Minuten nach Ankunft der Grünen wieder am Auto gewesen)
Sprich er hat sich nicht im Fahrzeugtyp, sondern bei meinen Personalien vertan... Statt auf "Max Mustermann, Hauptstraße 32, 12345 Musterstadt" hat der gute Mensch das Ticket nämlich auf "Max Mustermann, Hauptstraße 30, 12345 Musterstadt" ausgestellt. Natürlich heiße ich nicht Max Mustermann, aber bis auf die Hausnummer hab ich halt mal alles anonymisiert Aber in der Hausnummer 30 wohnt kein Max Mustermann... doof, oder? Kann mir hier jemand verraten, wie es aussieht? Lässt sich auch das "heilen", oder könnt ich hier rauskommen? Merci schon mal im Voraus der Systemfehler Der Beitrag wurde von Systemfehler_Y2K bearbeitet: 04.05.2009, 19:11 |
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04.05.2009, 19:13
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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04.05.2009, 19:15
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
So ein Fehler ist komplett irrelevant, weil der Schreibfehrler bei der Hausnummer keine Zweifel an der Fahrereigenschaft begründen kann.
Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war, Hast Du Dich schon mal verschrieben, oder einen absolut belanglosen Fehler gemacht...? -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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04.05.2009, 19:21
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsverstößen beträgt 3 Monate. Innerhalb dieser Frist ist es meist kein großes Problem, eine fehlerhaft Anschuldigung zu korrigieren. Wenn aber der Sachverhalt klar und eindeutig ist und die Person des Betroffenen ebenso eindeutig feststeht, ist nicht einmal eine Korrektur erforderlich. Dann handelt es sich, wie es weiter oben auch schon angeklungen ist, um eine "lässliche Sünde" der Verfolgungs- und Ahndungsbehörde ohne Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Strafzettels bzw. Bußgeldbescheids. Wo Menschen tätig sind, menschelt es nun einmal.
Wie sieht es denn aus, wenn der gute Pozilei-Beamte zu damisch war, Pozilei? Quod erat demonstrandum. |
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05.05.2009, 02:13
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (GM_ @ 04.11.2005, 21:23) Bei einem Parkverstoß könnte ein falsch angegeber Autotyp immerhin einen Ablesefehler des Kennzeichens indizieren. Was hat denn der Autotyp mit dem Kennzeichen zu tun? Die Autos von heute sehen doch eh fast alle gleich aus. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Ordnungsbeamte sich verguckt. Aber dass er Buchstaben und Zahlen nicht unterscheiden kann, willst du doch nicht wirklich behaupten, oder? Solche Vergucker können auch mal drastischere Folgen nach sich ziehen. Ein Kollege hat aktuell eine Anzeige wegen Beleidigung am Hals.Kennzeichen stimmt,Fahrzeug auch so halbwegs. Ein Modell einer Firma aus Stuttgart welches in Gaggenau gebaut wurde.Dummerweise kann er sich nicht daran erinnern an dem Tag überhaupt mit der Kiste unterwegs gewesen zu sein und schon gar nicht rund 60km entfernt.Wo das Kaff liegt mußte er erst mal nachschauen. Er meint das da noch so ein Gefährt unterwegs ist das bis auf die Zahlen das identische Kennzeichen hat aber deutlich Neuer ist. Auf jeden Fall hat er erst mal Kacke am Schuh weil jemand nicht richtig abgelesen hat oder falsch aufgeschrieben |
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05.05.2009, 08:25
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Wenn sich der Kumpel von Jack Daniels jetzt einen Anwalt nimmt und gegen diese scheinbar unberechtigte Anzeige vorgeht, wer bezahlt den Anwalt dann dann? Ich mein, der Kumpel (auch wenn sich rausstellt das er es net war), der die Anzeige gefertigt hat (ich geh jetzt mal von einer Privatpersohn aus) oder aber was weiß ich wer?
Gruß Jan |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 06:20 |