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> AMPEL VON SONNE GEBLENDET/ÜBER ROT GEFAHREN
Duitfred
Beitrag 28.10.2005, 18:58
Beitrag #1


Neuling


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Hallo !
Vor 2 Tagen bin ich auf einer Kreuzung zugefahren,die Ampel war Rot,ich habe angehalten.
Ich stand genau unter der Ampel.Als ich gesehen habe,daß der Querverkehr die Kreuzung geräumt hat Blickte ich auf die Ampel,und war auch der Meinung,daß sie Grün zeigte.Die Sonne strahlte direkt auf die Ampel,man konnte nicht genau erkennen,welche Farbe angezeigt wurde.Als ich dann Geradeaus weiterfuhr,sahe ich aus dem Augenwinkel noch ein Blitzen des Blitzgerät´s.Meinen Sie,daß es Sinn macht,dem Bußgeldbescheid zu Widersprechen? Ich bin auf keinen Fall absichtlich über die Rote Ampel gefahren,außerdem war es eine Ampel vor der Autobahn auf die ich wollte.Ich habe 9 Jahre meinen Führerschein und bisher noch kein Fahrverbot erhalten,und mal 1 Punkt bekommen,der ist aber wieder weg.
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Eddie
Beitrag 28.10.2005, 19:13
Beitrag #2


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Hallo Duitfred.

Hmm......evtl. sollte da was durch einen RA zu machen sein.

Aber schau mal hier in die FAQ:
FAQ: Absehen vom Fahrverbot

Dort sind einige interessante Urteile/Aspekte vorhanden. Aber Vorsicht: es ist für die police.gif ein leichtes zu beweisen, das Du evtl. NICHT geblendet wurdest bzw. das ROT hättest sehen MÜSSEN (die Erde hat nun mal eine berechenbare Umlaufbahn um die Sonne whistling.gif tongue.gif ).

Gruß Eddie


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Morris
Beitrag 28.10.2005, 19:32
Beitrag #3


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Geblitzt ist geblitzt. Widersprechen würde ich auf jeden Fall, doch die Sonne ist irrelevant beim Anfechten des Vergehens. Habe die selbe Prozedur gerade durch, ebenfalls rote Ampel durch Sonnentiefstand übersehen, Verstoß gegen §37 StVO. Abhängig von der Zeit, gibt es entweder 3 Punkte und 50 € Bußgeld, oder bei anhaltender Rotphase von über 1 Sekunde, 4 Punkte, 125 € Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Kurz um, da hilft nur noch der Anwalt. Mach dich einfach mal schlau oder lies selber nach:
Bußgeldkatalog Nr. 132

Gruß
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Lexus
Beitrag 28.10.2005, 19:44
Beitrag #4


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OLG Hamm v. 12.04.1999: Verhängung eines Regelfahrverbots auch bei Rotlichtverstoß infolge Sonnenblendung

Zum Problem eines Rotlichtsverstoßes infolge Sonnenblendung hat das OLG Hamm DAR 1999, 326 (Beschl. v. 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99) entschieden:

1. Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet wegen der damit häufig verbundenen schwierigen oder mißverständlichen Erkennung der jeweiligen Farbphase eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers.

2. Die falsche Wahrnehmung der Farbphase angesichts solcher Lichtverhältnisse führt dann zu einer groben Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz solcher Lichtverhältnisse ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt"


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Morris
Beitrag 28.10.2005, 19:58
Beitrag #5


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Zitat (Lexus @ 28.10.2005, 20:44)
1. Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet wegen der damit häufig verbundenen schwierigen oder mißverständlichen Erkennung der jeweiligen Farbphase eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers.

2. Die falsche Wahrnehmung der Farbphase angesichts solcher Lichtverhältnisse führt dann zu einer groben Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz solcher Lichtverhältnisse ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt"

Mit Urteil sieht es sogar noch schlechter aus. Wie gesagt, Anwalt nehmen und hoffen, dass dieser zumindestens das FV gedrückt kriegt. Sorgfaltspflicht sieht ja bekanntlich nicht nur das OLG vor.
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Eddie
Beitrag 28.10.2005, 20:01
Beitrag #6


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Hi Lexus.

Also irgend etwas stimmt hier nicht........ think.gif

Zitat (Lexus)
Zum Problem eines Rotlichtsverstoßes infolge Sonnenblendung hat das OLG Hamm DAR 1999, 326 (Beschl. v. 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99) entschieden:.......



unter dem angegebenen Aktenzeichen ist immer von "überschreitung der zHG" die Rede:

Zitat
31.12.1999: Führerscheinentzug
Ein einmonatiges Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss nicht deshalb (gegen eine höhere Geldstrafe) aufgehoben werden, weil eine Autobesitzerin auf ihr Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist; sie kann in einer "verhältnismäßig kurzen Zeit" auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen, um die Arztbesuche durchführen zu können. Etwas anderes gilt nur bei einer besonders schweren Krankheit/Behinderung.
Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 246/99


Gruß Eddie


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Luxfur
Beitrag 28.10.2005, 20:18
Beitrag #7


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OLG Hamm 1 Ss OWi 203/99 whistling.gif


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Morris
Beitrag 28.10.2005, 20:21
Beitrag #8


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Es soll ja Leute geben die den ganzen Tag zu tun haben und die, die nicht wissen wohin mit der Zeit. Woher nehmt ihr das ganze Wissen, nicht dass ich neugierig wäre, aber interessiert mich schon. Gut ist, dass man sofort vom aktuellen Sachstand erfährt und dieses für ähnliche Fälle nutzen kann. Bin ernsthaft erstaunt...
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Luxfur
Beitrag 28.10.2005, 20:23
Beitrag #9


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Das war jetzt echt einfach...
Mal bei google nach "OLG Hamm Sonnenblendung" gesucht, und den ersten Link genommen, der auf das von Lexus (der dieses Urteil ob seiner Tätigkeit als RA kennen dürfte) zitierte Urteil führte.

Aktenzeichen kopiert und hier eingestellt wink.gif Alles keine Hexerei.


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Morris
Beitrag 28.10.2005, 20:30
Beitrag #10


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Ach so, man lernt nie aus. Das heißt bin ich interessiert an irgendwelchen Urteilen, geb ich mal zwei fix drei ein paar Schlagworte in eine Suchmaschine ein und schon erscheint das passende. Werd mich in naher Zukunft mal daran probieren. Hab Dank für diese Info
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Luxfur
Beitrag 28.10.2005, 20:32
Beitrag #11


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Na ganz so einfach ist es nicht, ich wusste nun ja genau welches Urteil ich suche, lediglich das AZ war für mich von Interesse.

Allerings ist Lexus' Homepage eine für dich vielleicht nicht uninteressane Anlaufstelle wink.gif


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Eddie
Beitrag 28.10.2005, 20:47
Beitrag #12


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Habe noch eine interessante HP ausgemacht:

www.rechtplus.de/

Reinschauen lohnt sich.

Gruß Eddie


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Morris
Beitrag 28.10.2005, 20:52
Beitrag #13


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Nochmals Danke, werd mir die Seiten alsbald in meine Favoriten speichern.
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Lexus
Beitrag 28.10.2005, 21:19
Beitrag #14


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@Eddie und @Luxfur

Danke für die Korrektur, hab es gleich mal verbessert.


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Duitfred
Beitrag 28.10.2005, 22:19
Beitrag #15


Neuling


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Also macht es keinen Unterschied ob ich an der Ampel schon gestanden habe oder nicht?
Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.Ist das,was ich gemacht habe(an der Ampel angehalten) also schlimmer,als wenn ich einfach über die Rote Ampel rübergefahren wäre?
Ok,ich hätte natürlich auch aussteigen können und mir die Ampel anschauen können.Aber für mich war eindeutig Grün.
Ich würde alleine schon deshalb nicht mit Absicht über eine Rote Ampel fahren(auch nicht unter 1sec.),Weil ich mich dadurch ja selbst in Gefahr bringe!
Naja,ich lass das mal auf mich zukommen,aber ein Fahrverbot finde ich für diese Sache nicht gerechtfertigt.Aber falls es so kommen sollte,muß ich das so hinnehmen.
Vielen Dank für die Antworten !
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MickyMaus
Beitrag 28.10.2005, 22:51
Beitrag #16


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Zitat (Duitfred @ 28.10.2005, 23:19)
Also macht es keinen Unterschied ob ich an der Ampel schon gestanden habe oder nicht?

Schon, aber der Unterschied ist relativ gering.

Zitat
Ok,ich hätte natürlich auch aussteigen können und mir die Ampel anschauen können.Aber für mich war eindeutig Grün.

Zitat (Duitfred @ Ausgangsbeitrag)
Die Sonne strahlte direkt auf die Ampel,man konnte nicht genau erkennen,welche Farbe angezeigt wurde

Wenn die Ampel nicht eindeutig Grün anzeigt (was bei Sonneneinstrahlung schwierig sein wird zu erkennen), musst du IM ZWEIFEL stehenbleiben. Und anderweitige Mittel ergreifen, um zu erfahren, welche Farbe die Ampel zeigt.
Also: Wenn nicht eindeutig Grün zu erkennen ist, ist sie entweder Rot oder Gelb. Beides zwingt dich zum Anhalten vor der Kreuzung!
Eine Alternative wäre das langsame (!) Vortasten über die Haltlinie. Wenn der Blitzer hier einmal (!) blitzt, war es noch Rot, aber du bist nicht in den geschützten Bereich eingefahren. Das hat im schlimmsten Fall einen Haltlinienverstoß (kostet 10€) zur Folge, sofern du stehen bleibst.

Zitat
Ich würde alleine schon deshalb nicht mit Absicht über eine Rote Ampel fahren(auch nicht unter 1sec.),Weil ich mich dadurch ja selbst in Gefahr bringe!

Glaub ich dir, steht hier ja auch nicht zur Debatte!


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Viele Grüße,
MM
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Duitfred
Beitrag 30.10.2005, 13:39
Beitrag #17


Neuling


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Hallo nochmal!
Alle Sorge meinerseits war Gott sei Dank umsonst!
Als ich gestern an derselben Ampel stand und auf den Blitzer blickte,sah ich,daß da wo die Kamera untergebracht ist,ales mit helloranger Farbe zugeschmiert war. Nur der Blitzer selbst war frei.
Als ich dann weiter fuhr fiel mir auf,daß fast alle Blitzer im Hafenbereich(In Bremen) mit dieser Farbe vollgesprüht waren.Halte ich nicht soviel von,aber naja mir hat´s wohl geholfen wink.gif
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Morris
Beitrag 31.10.2005, 21:35
Beitrag #18


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Bleibt nur zu hoffen, dass das auch schon am Tag deines Vergehens so war.
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blue0711
Beitrag 31.10.2005, 21:49
Beitrag #19


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Hmm, aber haben sich die Richter mal die praktische Konsequenz ihres Urteils überlegt?
Ich könnte hier mindestens eine Ampel sofort demonstrieren, die mitten im Berufsverkehr für den ersten in der Reihe nicht mehr zu erkennen ist. Wenn der sich daran hält und die viertel Stunde da stehen bleibt, bis er die Ampel wieder zweifelsfrei erkennen kann...

Mir riecht sowas eigentlich eher nach Verkehrssicherungspflicht der Behörde, die die Ampel angeordnet hat. Man kann in meinem Verständnis schliesslich nicht irgendwelche Verkehrszeichen aufstellen nach dem Motto, ob du sie erkennst, ist doch nicht unser Problem. Zumal sich das bei einer Ampel ganz prima durch diese hübschen weissen Bleche drumrum lösen lässt. Und eben, weil Sonnenstand berechenbar ist, weiss das die Behörde doch VORHER. Aber sparen scheint wohl doch wichtiger. der Dussel, der dann drauf reinfällt, ist hinterher der Mops.
Eigentlich stellt die Behörde aber das VZ im Wissen oder grob fahrlässigen Nichtwissen auf, dass dieses Blendproblem entsteht.

Ärgert mich deswegen so, weil hier in Stuttgart zB eine Ampel vor einer stark beleuchteten Reklamefassade hängt. Bei voller Weihnachstbeleuchtung nur zu sehen, wenn man weiss, wo sie hängt. Da rauschen auch immer wieder Leute bei Rot drüber, die Stadt weiss es und es passiert: genau, garnix.

So eine Haltung den VT gegenüber finde ich schon ziemlich daneben, wenn dann auch noch Schützenhilfe seitens Gerichten kommt, naja.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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FaSt
Beitrag 31.10.2005, 23:05
Beitrag #20


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Justamente an dem Tag der Threaderöffnung hörte ich beiläufig im Radio etwas zum Thema:

Im Zweifelsfall müsse der VT aussteigen, und sich davon überzeugen, dass die Ampel wirklich grün ist!


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Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!

Gruß... ...FaSt
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MickyMaus
Beitrag 01.11.2005, 11:28
Beitrag #21


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Ganz einfach: Ist die Ampel nicht definitiv grün, ist sie halt gelb oder rot und zwingt zum Anhalten!
Aussteigen muss halt im extremsten Ausnahmefall sein. Ist ja bei der Parkplatzsuche auch so, dass nach entsprechenden Schildern geschaut werden muss.


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Viele Grüße,
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Burkhard
Beitrag 02.11.2005, 02:37
Beitrag #22


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Die Berufung auf ein Augenblicksversagen ist in diesem Fall durchaus erfolgversprechend. Alle Entscheidungen die ein Augenblicksversagen verneint haben, hatten als Sachverhalt zur Grundlage, dass der Betroffene mit unverminderter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren ist und ihm daraus eine grobe Pflichtverletzung zuzusprechen war.

Genau das ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall. Der TE hat zuvor angehalten und ist erst dann in den Kreuzungsbereich eingefahren, als er annahm, die LZA habe bereits umgeschaltet. Anhand des Ampelschaltplanes sollte diese Aussage zu bekräftigen sein.

Ein Fahrverbot (§ 25 StVG) wäre nach meinem Dafürhalten hier nicht gerechtfertigt. Der TE muss sich jedoch auf ein Augenblicksversagen berufen und dieses ausführlich begründen.


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MickyMaus
Beitrag 03.11.2005, 19:47
Beitrag #23


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Augenblicksversagen, obwohl der TE wegen der roten Ampel schon angehalten hat? Dann berufe ich mich demnächst bei allen qualifizierten Rotlichtverstößen darauf.

Der TE hat wegen der roten Ampel angehalten. Als der Querverkehr räumt, meint er, dass die Ampel, auf der er überhaupt nichts erkennen konnte ("man konnte nicht genau erkennen,welche Farbe angezeigt wurde"), grün zeigt.
Wenn man dies nicht genau erkennen kann, handelt man grob fahrlässig, wenn man jetzt ohne weitere Kontrolle in die Kreuzung einfährt. Ein Augenblicksversagen kann ich hier nicht erkennen.

EDIT:
Noch etwas technisches nebenbei, damit hier nicht jeder glaubt, er könne losfahren, nur weil der Querverkehr nicht mehr fährt:
Zitat
Genau das ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall. Der TE hat zuvor angehalten und ist erst dann in den Kreuzungsbereich eingefahren, als er annahm, die LZA habe bereits umgeschaltet. Anhand des Ampelschaltplanes sollte diese Aussage zu bekräftigen sein.

Es kann sein, dass der Querverkehr in zwei verschiedenen Phasen freigegeben wird. Wenn die erste endet, wird kurz darauf die zweite begonnen. Wer jetzt irrtümlich beim ersten "Querverkehr Ende" in die Kreuzung einfährt, gefährdet sich und andere. Daher noch einmal: Wenn die Ampel (hat i.A. mehr als einen Signalgeber für eine Fahrtrichtung) nicht definitiv (!) Grün zeigt, heißt das: Stehenbleiben!


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blue0711
Beitrag 03.11.2005, 19:58
Beitrag #24


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Ich sag ja, in der Praxis teilweise kaum machbar, da damit im Berufsverkehr der Verkehr für 10-15min stillstehen würde.
Ich kann Dir hier auf Anhieb eine Ampel demonstrieren, die nur eine Anzeige pro Fahrtrichtung hat und bei ungünstigem Sonnenstand von den vordersten 2 Fahrzeugen nicht mehr zu erkennen ist.

Allerdings kann man von dort aus sämtliche Haltlinien der kreuzenden Fahrstreifen sehen, das sollte reichen, wenn die Fahrzeuge dort alle stehen.

Gruss
kai


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MickyMaus
Beitrag 03.11.2005, 22:21
Beitrag #25


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Zitat (blue0711 @ 03.11.2005, 19:58)
Allerdings kann man von dort aus sämtliche Haltlinien der kreuzenden Fahrstreifen sehen, das sollte reichen, wenn die Fahrzeuge dort alle stehen.

Dann nehm ich das als Grund, bei allen Ampeln, wo ich die anderen Haltlinien sehen kann, das Rotlich zu missachten und schon 2-3 Sekunden früher loszufahren.
Bzw. anders herum, wenn ich alle Haltlinien einsehen kann, dann kann ich ja noch 2 Sekunden nach Rotanfang dort drüber brettern, weil die dann ja schon stehen müssen.


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Goetz
Beitrag 04.11.2005, 12:44
Beitrag #26


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Wenn eine Ampel durch Sonneneinstrahlung schlecht zu erkennen ist, so ist es mir bis jetzt immer gelungen duch ständiges Beobachten (ja, das ist etwas anstrengend) den Farbwechsel zu erkennen! Wenn man dagegen wegsieht, so ist bei erneutem Blick zur Ampel tatsächlich nicht zu erkennen, welche Farbe leuchtet. Beim Wechsel ist aber auf jeden Fall ein Hellerwerden zu beobachten.
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MickyMaus
Beitrag 04.11.2005, 13:22
Beitrag #27


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Wenn die Sonne nicht gerade 2 Meter über dem Horizont steht und senkrecht auf die Streuscheiben leuchtet (allenfalls für wenige Sekunden am Tag) erzeugen die Schuten an den Signalgebern IMMER einen Schatten auf der Streuscheibe. Man muss nur wissen, WO man hinschaut. Wenn der Signalgeber leuchtet, wird i.A. die Schute von innen beleuchtet, was bei Phantomlicht (u.a. Sonnenlicht) nicht passiert.


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Morris
Beitrag 05.11.2005, 21:17
Beitrag #28


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Querverkehr, Haltelinien, Sonnenlicht - ist alles völlig gleich. Wie schonmal angesprochen, ich habe den gleichen Fall hinter mir, war deswegen vor Gericht und hatte nur Glück, dass der Richter nen guten Tag hatte. Die Ampel war rot, das ist fakt, und die Überfahrt somit ein Verstoß nach §37 StVO in Verbindung mit §24 StVG. Bezüglich dessen gibt es wohl auch ein Urteil, AZ hab ich mir leider nicht gemerkt, das eindeutig besagt, wer bei rot fährt, wird bestraft, Ausnahmen sind hier nur Räumung der Fahrbahn für Einsatzfahrzeuge bzw angemeldeter Kolonnenverkehr (z.B. Bundeswehr).
--> Ist die Verkehrslage unklar, muss sich der VT davon überzeugen, dass... und dementsprechend vorausschauend fahren. Ich drück auf jeden Fall die Daumen, dass das Gericht ein Einsehen hat, soll ja noch Wunder geben.

Gruß
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 21:21
Beitrag #29


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Zitat (Morris @ 05.11.2005, 21:17)
wer bei rot fährt, wird bestraft, Ausnahmen sind hier nur Räumung der Fahrbahn für Einsatzfahrzeuge bzw angemeldeter Kolonnenverkehr (z.B. Bundeswehr).
--> Ist die Verkehrslage unklar, muss sich der VT davon überzeugen, dass...

Gute Zusammenfassung! thumbup.gif


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Salamander
Beitrag 07.11.2005, 12:45
Beitrag #30


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Ich habe einen ganz ähnlichen Fall! Ich hatte bisher (22 Jahre unfallfrei, 0 Punkte) höchstens mal ein Protokoll fürs Falschparken, habe keinerlei Erfahrung in solchen Dingen und bitte um Ihren Rat!! Schon jetzt ein herzliches "Danke"!

Ich fuhr auf eine Ampel zu, die durch die Sonneneinstrahlung aussah, als sei sie außer Betrieb (dies ist sicher auch anhand von Sonnenstand, Wettermeldung usw. belegbar), es war weder rot noch gelb noch grün zu erkennen. Da kein Querverkehr zu sehen war und ich mich auf der (für den Fall des Ampelausfalls) vorfahrtsberechtigten Strasse befand, fuhr ich nach Verminderung der Geschwindigkeit vorsichtig in die Kreuzung ein und wurde geblitzt. Daraufhin setzte ich sofort zurück. Ich vermute, dass die Ampel zum Zeitpunkt meiner Einfahrt schon länger als 1 Sekunde rot war, weiß es aber nicht sicher, da sie eben wie ausgeschaltet aussah.

Natürlich möchte ich ein Fahrverbot vermeiden, auch dehalb, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Was hätte ich denn machen sollen? Im fließenden Verkehr vor einer ausgeschalteten Ampel halten, obwohl ich auf der Hauptstrasse bin?

Meine Fragen:

1. Spielt es für die Strafe überhaupt eine Rolle, ob ich vorsichtig und langsam oder ohne Verminderung der Fahrtgeschwindigkeit eingefahren bin.

2. Falls ja, wie kann ich beweisen, dass ich die Geschwindigkeit verringert habe aufmerksam den Querverkehr beobachtet habe und nicht einfach durchgerast bin. Wird beim Ampelblitz auch die Geschwindigkeit gemessen oder kann man das aus den Fotos errechnen? Ist nicht die Tatsache, dass ich in der Kreuzung anhalten und zurücksetzen konnte schon ein Beleg dafür, dass ich nicht einfach durchgerast bin?

3. Oder wird hier nach Schema F geurteilt nach dem Motto "Pech gehabt"?

4. Hat es Sinn, nach der Zusendung des Anhörungsbogens mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren oder ihm eine Stellungnahme zu schicken? Hat er überhaupt den Spielraum, auf ein Fahrverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen? Wenn ja, kommt das überhaupt vor? Oder soll ich mir besser gleich einen Anwalt nehmen? Oder hat das Ganze überhaupt keinen Zweck, weil eh nichts dabei herauskommt? Oder soll ich besser, obwohl ich das als ungerecht empfinde, gar nicht in die Diskussion einsteigen und gleich versuchen, deutlich zu machen, dass ein Fahrverbot jobgefährdend ist (ich bin im Vertrieb tätig!!).
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Luxfur
Beitrag 07.11.2005, 13:31
Beitrag #31


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"Euren Rat..." nicht "Ihren Rat..." Wir sind hier (i.a.R. und mit Ausnahme des OL Lempel) nicht ganz so förmlich. wink.gif

Zitat
Natürlich möchte ich ein Fahrverbot vermeiden, auch dehalb, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Was hätte ich denn machen sollen? Im fließenden Verkehr vor einer ausgeschalteten Ampel halten, obwohl ich auf der Hauptstrasse bin?

Nein. Aber halten und sicherstellen, dass die Ampel ausgeschaltet ist.

Zitat
1. Spielt es für die Strafe überhaupt eine Rolle, ob ich vorsichtig und langsam oder ohne Verminderung der Fahrtgeschwindigkeit eingefahren bin.

Nein. Es sei denn man wollte eine Verschlimmerung erreichen und selber einen Vorsatz auszeichnen... aber mal im Ernst, das will sicher niemand.

Zitat
2. Falls ja, wie kann ich beweisen, dass ich die Geschwindigkeit verringert habe aufmerksam den Querverkehr beobachtet habe und nicht einfach durchgerast bin. Wird beim Ampelblitz auch die Geschwindigkeit gemessen oder kann man das aus den Fotos errechnen? Ist nicht die Tatsache, dass ich in der Kreuzung anhalten und zurücksetzen konnte schon ein Beleg dafür, dass ich nicht einfach durchgerast bin?

Es müsste zweimal geblitzt haben. Aus diesen beiden Bildern kann man errechnen mit welcher Geschwindigkeit der VT gefahren ist und ob er einen qualifizierten (>1s Rotlicht) oder einen unqualifizierten (<1s Rotlicht) Rotlichtverstoß begangen hat.
Solltest du also erst garnicht wirklich in der Kreuzung (Schnittfläche beider Fahrbahnen) angekommen sein müsste sich bei entsprechend geringer Geschwindigkeit auch ein Hinweis darauf in den Bildern finden lassen. Aber erst voll rein, dann in die Eisen und nach dem Blitzen den Rückwärtsgang rein nützt natürlich nichtsmehr.

Zitat
4. Hat es Sinn, nach der Zusendung des Anhörungsbogens mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren oder ihm eine Stellungnahme zu schicken? Hat er überhaupt den Spielraum, auf ein Fahrverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen?

Nein die hat der Sachbearbeiter nicht, diese Kompetenz liegt m.E. einzig und allein beim zuständigen Richter.

Zitat
Wenn ja, kommt das überhaupt vor?

Auch wenn oben nein, ja es kommt vor. Halt nur an anderer Stelle.

Zitat
Oder soll ich mir besser gleich einen Anwalt nehmen? Oder hat das Ganze überhaupt keinen Zweck, weil eh nichts dabei herauskommt?

Wenn für dich das FV den Job kosten kann (s.u.) wäre ein Anwalt sicherlich nicht die dümmste Idee, da er sich bei Gericht ein wenig heimischer fühlen sollte als du wink.gif

Zitat
Oder soll ich besser, obwohl ich das als ungerecht empfinde, gar nicht in die Diskussion einsteigen und gleich versuchen, deutlich zu machen, dass ein Fahrverbot jobgefährdend ist (ich bin im Vertrieb tätig!!).

Wenn du nicht diskuttierst gibt es auch keine Gelegenheit die Gefährlichkeit eines FV deutlich zu machen, kommst du auch nicht drum herum.
Ich empfehle dazu einmal die FAQ übers Absehen vom Fahrverbot. Dort wirst du noch interessante Informationen finden.

Im Übrigen würde ich ersteinmal auf den Anhörungsbogen warten. Vorher wissen wir nichtmal was genau man dir zur Last legen wird. Möglich wären:
-Haltelinie überfahren: 10€
-Rotlichtverstoß unqualifiziert: 50€, Auslagen und Gebühren, 3 Punkte.
-Rotlichtverstoß qualifiziert: 125€, Auslagen und Gebühren, 4 Punkte, 1 Monat FV.


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Salamander
Beitrag 07.11.2005, 14:35
Beitrag #32


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[quote=Luxfur,07.11.2005, 13:31] "Euren Rat..." nicht "Ihren Rat..." Wir sind hier (i.a.R. und mit Ausnahme des OL Lempel) nicht ganz so förmlich. wink.gif

[quote]Natürlich möchte ich ein Fahrverbot vermeiden, auch dehalb, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Was hätte ich denn machen sollen? Im fließenden Verkehr vor einer ausgeschalteten Ampel halten, obwohl ich auf der Hauptstrasse bin? [/quote]
Nein. Aber halten und sicherstellen, dass die Ampel ausgeschaltet ist.

[quote]1. Spielt es für die Strafe überhaupt eine Rolle, ob ich vorsichtig und langsam oder ohne Verminderung der Fahrtgeschwindigkeit eingefahren bin.[/quote]
Nein. Es sei denn man wollte eine Verschlimmerung erreichen und selber einen Vorsatz auszeichnen... aber mal im Ernst, das will sicher niemand.

[quote]2. Falls ja, wie kann ich beweisen, dass ich die Geschwindigkeit verringert habe aufmerksam den Querverkehr beobachtet habe und nicht einfach durchgerast bin. Wird beim Ampelblitz auch die Geschwindigkeit gemessen oder kann man das aus den Fotos errechnen? Ist nicht die Tatsache, dass ich in der Kreuzung anhalten und zurücksetzen konnte schon ein Beleg dafür, dass ich nicht einfach durchgerast bin?[/quote]
Es müsste zweimal geblitzt haben. Aus diesen beiden Bildern kann man errechnen mit welcher Geschwindigkeit der VT gefahren ist und ob er einen qualifizierten (>1s Rotlicht) oder einen unqualifizierten (<1s Rotlicht) Rotlichtverstoß begangen hat.
Solltest du also erst garnicht wirklich in der Kreuzung (Schnittfläche beider Fahrbahnen) angekommen sein müsste sich bei entsprechend geringer Geschwindigkeit auch ein Hinweis darauf in den Bildern finden lassen. Aber erst voll rein, dann in die Eisen und nach dem Blitzen den Rückwärtsgang rein nützt natürlich nichtsmehr.

[quote]4. Hat es Sinn, nach der Zusendung des Anhörungsbogens mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren oder ihm eine Stellungnahme zu schicken? Hat er überhaupt den Spielraum, auf ein Fahrverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen?[/quote]
Nein die hat der Sachbearbeiter nicht, diese Kompetenz liegt m.E. einzig und allein beim zuständigen Richter.

[quote]Wenn ja, kommt das überhaupt vor?[/quote]
Auch wenn oben nein, ja es kommt vor. Halt nur an anderer Stelle.

[quote]Oder soll ich mir besser gleich einen Anwalt nehmen? Oder hat das Ganze überhaupt keinen Zweck, weil eh nichts dabei herauskommt?[/quote]
Wenn für dich das FV den Job kosten kann (s.u.) wäre ein Anwalt sicherlich nicht die dümmste Idee, da er sich bei Gericht ein wenig heimischer fühlen sollte als du wink.gif

[quote]Oder soll ich besser, obwohl ich das als ungerecht empfinde, gar nicht in die Diskussion einsteigen und gleich versuchen, deutlich zu machen, dass ein Fahrverbot jobgefährdend ist (ich bin im Vertrieb tätig!!).[/quote]
Wenn du nicht diskuttierst gibt es auch keine Gelegenheit die Gefährlichkeit eines FV deutlich zu machen, kommst du auch nicht drum herum.
Ich empfehle dazu einmal die FAQ übers Absehen vom Fahrverbot. Dort wirst du noch interessante Informationen finden.

Im Übrigen würde ich ersteinmal auf den Anhörungsbogen warten. Vorher wissen wir nichtmal was genau man dir zur Last legen wird. Möglich wären:
-Haltelinie überfahren: 10€
-Rotlichtverstoß unqualifiziert: 50€, Auslagen und Gebühren, 3 Punkte.
-Rotlichtverstoß qualifiziert: 125€, Auslagen und Gebühren, 4 Punkte, 1 Monat FV. [/quote]
QUOTE]4. Hat es Sinn, nach der Zusendung des Anhörungsbogens mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren oder ihm eine Stellungnahme zu schicken? Hat er überhaupt den Spielraum, auf ein Fahrverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen?[/QUOTE]
Nein die hat der Sachbearbeiter nicht, diese Kompetenz liegt m.E. einzig und allein beim zuständigen Richter.

[quote]Wenn ja, kommt das überhaupt vor?[/quote]
Auch wenn oben nein, ja es kommt vor. Halt nur an anderer Stelle.


Danke für die ausführliche Antwort!

Aber das Obige verstehe ich nicht ganz!? Was ist gemeint mit "an anderer Stelle"? Heisst das, es macht eben doch Sinn, es beim Sachbearbeiter zu versuchen. Oder ist es sinnlos?
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Luxfur
Beitrag 07.11.2005, 14:49
Beitrag #33


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Der Sachbearbeiter wird dir da (traurig) mitteilen müssen, dass er da nichts machen kann. Das ist die Sache des Richters.
Also AB abwarten, Einspruch einlegen, der Spaß geht ans Amtsgericht, und da kann man dann über das Absehen vom Fahrverbot reden.
Wobei ich nicht ausschließen will, dass diese Möglichkeit auch schon dem Staatsanwalt gegeben ist, was im Grunde auch Sinn machen würde. Allerdings auch dafür müsste ersteinmal ein Einspruch eingelegt werden, damit der Staatsanwalt die Akte bekommt.

Sollte es sich hierbei allerdings um keinen qualifizierten Rotlichtverstoß handeln ist das ohnehin müßig. Also erstmal den AB abwarten.


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s_77
Beitrag 07.11.2005, 17:39
Beitrag #34


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Ich verfolge die Diskussion hier schon etwas länger und irgendwie will das nicht so ganz in meinen Kopf. Ist es nicht irgendwie schwachsinnig, von mir zu verlangen auszusteigen um mir die Ampel genauer anzusehen, wenn ich halt der Meinung bin, die Ampel sei ausgeschaltet?
Wie sähe denn ein nach meiner Meinung ähnlicher Fall aus: Vorfahrtsschild wird überfahren, da es von einem Baum zugewachsen war.
Ist da nicht irgendwie die zuständige Behörde schuld? Zumindest wenn ich nachweisen kann, dass das Schild nicht erkennbar war?
Und wieso ists bei einer Ampel nicht ähnlich?
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Luxfur
Beitrag 07.11.2005, 17:45
Beitrag #35


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Zitat
Ich verfolge die Diskussion hier schon etwas länger und irgendwie will das nicht so ganz in meinen Kopf. Ist es nicht irgendwie schwachsinnig, von mir zu verlangen auszusteigen um mir die Ampel genauer anzusehen, wenn ich halt der Meinung bin, die Ampel sei ausgeschaltet?

Ob es angebracht ist oder nicht (von schwachsinnig mag ich nicht reden) ist sicherlich eine Frage über die man streiten kann. Fakt ist aber, es wird von dir erwartet.
Kannst du nicht klar sagen dass die Ampelanlage abgeschaltet ist, so hast du dich erst darüber zu versichern. Ist die Ampel nicht abgeschaltet, so hast du dich entsprechend dem dir gezeigten Lichtsignal zu verhalten.

Interessant wäre für mich die Frage: Ich steige aus, sehe es ist grün, steige ein. In dem Moment springt die Ampel auf gelb um. Ich lege den Gang wieder ein, löse die Feststellbremse, rolle an. Die Ampel ist inzwischen auf rot umgesprungen als ich in die Kreuzung einfahre... was nun? whistling.gif


Zitat
Ist da nicht irgendwie die zuständige Behörde schuld? Zumindest wenn ich nachweisen kann, dass das Schild nicht erkennbar war?

Nein Schuld trägt die Behörde da nicht wirklich. Allerdings ist es ihr zu veradanken wenn dein Geschwindigkeitsverstoß nicht geahndet wird wink.gif

Zitat
Und wieso ists bei einer Ampel nicht ähnlich?

Wie sollte solch eine Regelung aussehen? think.gif
Siehst du ein Streckenverbotsschild ist es immernoch an dir genau hinzuschauen welche zHG ab dem Schild gilt, und diese einzuhalten. Konntest du das ganze Schild nicht sehen -und nicht von seiner Existenz wissen- kann man dir daraus keinen Vorwurf machen.
Die Ampel an sich siehst du jedoch, in sofern ist da auch nichts mit dem Sichtbarkeitsgrundsatz zu reissen. Nun obliegt es dir festzustellen welches Lichtsignal sie zeigt und ob du entsprechend zu Fahren oder zu Halten angewiesen bist.


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Salamander
Beitrag 07.11.2005, 18:12
Beitrag #36


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Das ist es eben, was ich auch nicht begreife, aber ich bin auch kein Jurist!

Ich bin über die (rote) Ampel gefahren, weil die Sonneneinstrahlung definitiv den Eindruck erweckte, sie sei außer Betrieb. Ich war darüber nicht im Zweifel, ich war mir in dem Moment sicher, sonst wär ich nicht gefahren, ich bin doch kein Selbstmörder. Wenn ich aber nicht an meiner Wahrnehmung zweifelte, warum sollich dann anhalten? Natürlich muss man dann Vorsicht walten lassen und kann nicht durchrasen, aber anhalten und aussteigen???

Man trifft doch ständig auf Ampeln, die außer Betrieb sind, muss man da jedesmal anhalten und sich vergewissern?

Es wird unterstellt, dass ich im Zweifel war, und dann auf Risiko gesetzt habe. Das war aber doch gar nicht so!
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s_77
Beitrag 07.11.2005, 18:53
Beitrag #37


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Genau. Was mache ich, wenn ich mir eigentlich sicher bin, die Ampel ist aus oder zeigt grün.
Und noch ne interessante Frage: Was mach ich, wenn ich z.B. ein Schild auf der Autobahn nicht richtig erkennen kann? Aussteigen geht ja wohl nicht.
Und was mach ich, wenn ich absolut nicht feststellen kann, was die Ampel anzeigt? Manchmal hängen die ja so hoch, dass auch Aussteigen nichts hilft?
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Luxfur
Beitrag 07.11.2005, 19:09
Beitrag #38


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Zitat
Genau. Was mache ich, wenn ich mir eigentlich sicher bin, die Ampel ist aus oder zeigt grün.

Dich entsprechend verhalten: Reintasten oder rüberfahren.
Aber wenn es nicht so war, dann solltest du nachher beten dass dir eine Erklärung für deine irrig-sichere Annahme einfällt wink.gif

Zitat
Und noch ne interessante Frage: Was mach ich, wenn ich z.B. ein Schild auf der Autobahn nicht richtig erkennen kann? Aussteigen geht ja wohl nicht.

Nein Aussteigen ist nicht zu empfehlen.
Allerdings sind die Schilder auf der Autobahn dankenswert wenige und von der Art her im Grunde gut erkennbare. Kannst du absolut nichts erkennen greift m.E. der Sichtbarkeitsgrundsatz: Was du nicht siehst -und nicht kennen musst- kannst du nicht beachten müssen.
Fährtst du jedoch auf eine Baustelle zu und kannst im Geschwindigkeitstrichter nach den Schildern für 120,100 und 80km/h das 60er nicht lesen ist m.E. durchaus von dir zu erwarten, dass du 60km/h fährst, da der Sinn des Schildes auch im verwitterten Zustand erkennbar sein müsste.

Zitat
Und was mach ich, wenn ich absolut nicht feststellen kann, was die Ampel anzeigt? Manchmal hängen die ja so hoch, dass auch Aussteigen nichts hilft?

Je größer der Abstand zur Ampel wird, desto spitzer ist der Winkel unter dem du auf sie blickst. whistling.gif


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Salamander
Beitrag 07.11.2005, 19:40
Beitrag #39


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Das löst aber alles nicht den von mir oben skizzierten Widerspruch auf: Wenn man sich sicher ist, die Ampel ist aus, warum soll ich dann anhalten oder mich im Schritttempo in die Kreuzung tasten? Wenn der Gesetzgeber will, dass man an ausgeschalteten Ampeln anhält, warum steht das nicht im Gesetz? Und nach einer Begründung für meine irrige Vermutung, die Ampel sei grün, muss ich nicht lange suchen - eben die Sonnenblendung.

Sorry, ich bin völlig unerfahren im Verkehrsrecht, aber: Warum muss man hier mit solchen Spitzfindigkeiten argumentieren? Warum kann dies der Richter nicht einfach mit gesundem Menschenverstand so sehen, wie es ist: Ich habe eine Ampel überfahren, weil sie aussah wie ausgeschaltet und ich mich daher auf einer Vorfahrtsstrasse wähnte. Ich bin einfach einer optischen Täuschung aufgesessen, das konnte ich doch nicht verhindern oder ändern. Niemand war erschrockener als ich selbst, zum Glück konnte ich bremsen und habe Niemanden gefährdet. Warum wird man für wie eine Art Verbrecher behandelt, mit Fahrverbot und Punkten ohne Ende? Das mag den "Verkehrsrechtsprofis" naiv erscheinen, aber mir als erstmalig Betroffenem erscheint das schlicht nicht nachvollziehbar.
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herr b
Beitrag 07.11.2005, 19:46
Beitrag #40


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manche richter sind weltfremd...
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Luxfur
Beitrag 07.11.2005, 19:48
Beitrag #41


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Zitat
Wenn man sich sicher ist, die Ampel ist aus, warum soll ich dann anhalten oder mich im Schritttempo in die Kreuzung tasten?

Soll man nicht. Wenn du dir sicher sein kannst dass die Ampel ausgeschaltet ist zieht die nächste Ebene der Verkehrsregelung, in dem Falle die Beschilderung. Hast du Vorfahrt, dann fahr.
ABER:
Zitat
Und nach einer Begründung für meine irrige Vermutung, die Ampel sei grün, muss ich nicht lange suchen - eben die Sonnenblendung.

Hier liegt der Knackpunkt: Deine Annahme die Ampel seie abgeschaltet/grün ist nicht gesichert, sondern lediglich eine Vermutung. Du selber siehst wodurch es zu eben dieser falschen Annahme kommen kann. Wenn wir uns also einig sind, dass es durch die Sonnenblendung dazu kommen kann, dass du die Ampel nicht sicher erkennen kannst: Wo ist dann dein Problem damit die Konsequenz daraus, anhalten und vergewissern, zu ziehen?

Zitat
Warum kann dies der Richter nicht einfach mit gesundem Menschenverstand so sehen, wie es ist: Ich habe eine Ampel überfahren, weil sie aussah wie ausgeschaltet und ich mich daher auf einer Vorfahrtsstrasse wähnte.

Oh vielleicht tut er das ja sogar? Nur was soll er denn sagen? Auch der Richter ist ans Gesetz gebunden.

Zitat
Warum wird man für wie eine Art Verbrecher behandelt, mit Fahrverbot und Punkten ohne Ende? Das mag den "Verkehrsrechtsprofis" naiv erscheinen, aber mir als erstmalig Betroffenem erscheint das schlicht nicht nachvollziehbar.

Richtig, einige Bußen/Strafen in Verbindung mit dem Straßenverkehr sind sicher unglücklich gewählt... ich persl. hätte auch gerne bei Rotlichtverstößen eine geringere Punktbelastung und dafür eine viel niedrigere Anwendungsgrenze bei einigen anderen Verstößen... aber es ist wie es ist.


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MickyMaus
Beitrag 07.11.2005, 21:26
Beitrag #42


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Zitat (s_77 @ 07.11.2005, 17:39)
Ich verfolge die Diskussion hier schon etwas länger und irgendwie will das nicht so ganz in meinen Kopf. Ist es nicht irgendwie schwachsinnig, von mir zu verlangen auszusteigen um mir die Ampel genauer anzusehen, wenn ich halt der Meinung bin, die Ampel sei ausgeschaltet?

Um es mal gaaaaaanz deutlich zu sagen:
Ausgeschaltete Ampeln sind kein Regelzustand

Wenn eine Ampel ausgeschaltet ist, dann ist das i.A. nachts der Fall oder es ist ein Defekt aufgetreten. So etwas wird aber heutzutage so schnell erkannt, dass nach wenigen Minuten meist schon ein Techniker vor Ort ist, so dass es so schnell wie möglich wieder eingeschaltet sein kann.

Folglich: 99,5% aller Ampeln tagsüber sind eingeschaltet!

Zitat
Ist da nicht irgendwie die zuständige Behörde schuld? Zumindest wenn ich nachweisen kann, dass das Schild nicht erkennbar war?
Und wieso ists bei einer Ampel nicht ähnlich?

Einen Baum kann man schneiden. Wie soll "die Behörde" gegen die Sonne vorgehen? Einen großen Baum pflanzen, der Schatten spendet? Der darf dann aber keine Schilder verdecken.

Sorry, was ich nicht verstehe: Warum muss "die Behörde" den Autofahrern das Denken und die Aufmerksamkeit abnehmen?

Zitat
Ich war darüber nicht im Zweifel, ich war mir in dem Moment sicher, sonst wär ich nicht gefahren, ich bin doch kein Selbstmörder.

Du bist für dein Verhalten verantwortlich. Also auch, wenn du bei Rot über die Ampel fährst. Wie gesagt: Ampeln sind tagsüber üblicherweise nicht ausgeschaltet (sonst wären sie ja überflüssig).

Zitat
Und noch ne interessante Frage: Was mach ich, wenn ich z.B. ein Schild auf der Autobahn nicht richtig erkennen kann? Aussteigen geht ja wohl nicht.

Wenn du ein Schild mit 75cm (!) Durchmesser bzw. 1,26m (!) Kantenlänge nicht erkennen kannst, dann brauchst du entweder eine Brille oder du solltest langsamer fahren. Beides ist gesetzlich geregelt und für jeden nachlesbar.

Zitat
Man trifft doch ständig auf Ampeln, die außer Betrieb sind, muss man da jedesmal anhalten und sich vergewissern?

Wo triffst du ständig auf Ampeln, die außer Betrieb sind?

Noch eine kleine Anleitung für Sonnenschein bei Ampeln.
Die einzelnen Signalgeber verfügen über sogenannte Schuten, das sind die kleinen "Sonnenschirme" über den Signalgebern.
Wenn die Sonne nun nicht direkt waagerecht zum Erdboden und in direkter Achse des Signalgebers steht, werfen diese Schuten entweder Schatten auf den Signalgeber, dann ist mindestens einer der beiden folgenden Situationen zu erkennen:
- in diesem Schatten erkennbar ist, ob der Signalgeber leuchtet oder nicht (wenn dort das Licht erkennbar ist, leuchtet er, ansonsten ist der Bereich im Schatten der Schute dunkler als der Rest)
- oder es spiegelt sich auf der Innenfläche der Schute das Licht des eingeschalteten Signalgebers (s.u.) oder es spiegelt sich dort nicht...


Wenn alle Signalgeber zu leuchten scheinen, dann kann man sich einfach nicht sicher sein, dass die Ampel "aus" ist. Es könnte genausogut sein, dass ein Signalgeber leuchtet, die anderen aber nicht. Dieser Zustand kann bei "allen Lichtern an" nicht von dem Zustand "Ampel aus" unterscheiden. Daher ist die Aussage "ich war mir sicher" schlicht und ergreifend falsch. Sicher sein, dass die Ampel aus ist, kann man bei Nacht sein, jedenfalls nicht, wenn die Sonne direkt hinein scheint.

Zitat
Niemand war erschrockener als ich selbst, zum Glück konnte ich bremsen und habe Niemanden gefährdet.

Wenn es nur einmal geblitzt haben sollte, und du nicht in die eigentliche Kreuzung (Da wo sich querende Autos treffen könnten), kann es sein, dass gar nix kommt oder dir allenfalls ein Haltlinienverstoß vorgeworfen wird (kostet 10€).

Zitat
Warum wird man für wie eine Art Verbrecher behandelt, mit Fahrverbot und Punkten ohne Ende? Das mag den "Verkehrsrechtsprofis" naiv erscheinen, aber mir als erstmalig Betroffenem erscheint das schlicht nicht nachvollziehbar.

Verbrecher bist du keinesfalls, allenfalls ein "Vergeher". Punkte und Fahrverbot sind für Rotlichtsünder durchaus angebracht, da ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften vorliegt. Du bist jetzt deiner Meinung nach unschuldig da rein geraten. Was dir jedenfalls vorgeworfen werden kann, ist eine grob fahrlässige Missachtung deiner Sorgfaltspflicht. Mit einem guten Anwalt kannst du die Strafe relativ weit runterhandeln. Im Fall von Morris ist es auf einen einfachen Rotlichtverstoß gestaucht worden, ohne Fahrverbot.
Aber dafür musst du dir halt nen Anwalt suchen. Und bessere Erklärungen für dein Fehlverhalten für den Richter überlegen.

PS: Ich schreibe "die Behörde", weil es nicht nur eine Behörde sein kann, die verantwortlich/zuständig ist/sind.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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