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> Wie werden Bußgeldbescheide verschickt?
Robbie1985
Beitrag 25.10.2005, 20:37
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

meine Frage ist vllt. etwas zungewöhnlich. Aber ich habe heute in meinem Briefkasten eine Karte gefunden mit, dass ein Brief für mich bereitläge, den nur ich abholen kann.
Kann das ein Bußgeldbscheid oder Ähnliches sein?
Da steht nämlich noch etwas aus, ich hoffe aber noch, dass da nichts kommt.

Danke, Robert
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Uwe
Beitrag 25.10.2005, 20:42
Beitrag #2


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Das dürfte sich um ein Einschreiben handeln. Bußgeldbescheide werden normalerweise in den Briefkasten gesteckt und nicht als Einschreiben verschickt.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Robbie1985
Beitrag 25.10.2005, 20:43
Beitrag #3


Neuling
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Zitat (Uwe @ 25.10.2005, 21:42)
Das dürfte sich um ein Einschreiben handeln. Bußgeldbescheide werden normalerweise in den Briefkasten gesteckt.

bedeutet normalerweise immer? Aber das beruhigt mich jetzt schon etwas, danke!
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Achim
Beitrag 25.10.2005, 20:45
Beitrag #4


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Bußgeldbescheide werden immer per Einschreiben geschickt. In der Regel weden diese jedoch durch Niederlegung (stecken in den Kasten) zugestellt. Durch einen entsprechenden Vermerk des Briefträgers gilt der Bescheid dann als entgegengenommen.


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nadderl
Beitrag 25.10.2005, 20:49
Beitrag #5


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Hallo,

es ist vollkommen richtig was oben gesagt wird, denn in diesem Fall handelt es sich um ein Einschreiben das bei Nichtabholung wieder an den Absender zurückgeschickt wird. Sprich ein Brief von welchem Amt auch immer wird immer in den Briefkasten gesteckt und ist damit zugestellt. Also kann es sich ím deinem Fall um keinen amtlichen Brief handeln.


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Robbie1985
Beitrag 25.10.2005, 20:59
Beitrag #6


Neuling
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puh... rolleyes.gif
dankeschön!!!! Jetzt kann ich beruhigt schlafen.
Gute Nacht wink.gif
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Matte
Beitrag 25.10.2005, 21:45
Beitrag #7


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Selbst wenn es ein Bußgeldbescheid wäre, wäre er damit schon zugestellt. Selbst wenn du ihn nicht abholst!


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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MickyMaus
Beitrag 25.10.2005, 21:53
Beitrag #8


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Und was ist, wenn die Post ein Einschreiben verschlampt? Hat sie bei mir schon einmal. Wenn es etwas wichtiges gewesen wäre, hätte ich erstmal die A-Karte gehabt oder was?


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Viele Grüße,
MM
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Uwe W
Beitrag 25.10.2005, 22:40
Beitrag #9


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Zitat (Achim @ 25.10.2005, 21:45)
Bußgeldbescheide werden immer per Einschreiben geschickt.

Das ist etwas ungenau: Bußgeldbescheide werden mit Postzustellurkunde zugestellt: Der Postbedienstete übergibt den Bescheid entweder an den Empfänger, einen Ersatzempfänger oder wirft ihn in den Briefkasten ein. Über diesen Vorgang stellt er eine Urkunde aus, die als sogenannte öffentliche Urkunde vor Gericht vollen Beweiswert hat (Urkundenbeweis). Damit gilt das Schriftstück als zugestellt, auch wenn der Empfänger es aus irgendwelchen Gründen nicht erhalten sollte.

Bei einem Einschreiben wird dieses entweder gegen Quittung übergeben (Übergabeeinschreiben) bzw. der Postbedienstete stellt eine privatrechtliche Bescheinigung beim Einwurf des Briefes in den Briefkasten aus (Einwurfeinschreiben).

Wird beim Übergabeeinschreiben weder der Adressat noch ein Haushaltsangehöriger angetroffen, so kann man das Einschreiben innerhalb einer Frist bei der Post abholen.
Danach geht der Brief an den Absender zurück und gilt als nicht zugegangen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Matte
Beitrag 25.10.2005, 23:14
Beitrag #10


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Zitat (Uwe W @ 25.10.2005, 23:40)
Danach geht der Brief an den Absender zurück und gilt als nicht zugegangen.

Bist du dir da sicher? think.gif


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Uwe W
Beitrag 25.10.2005, 23:51
Beitrag #11


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Beim Übergabeeinschreiben trägt der Versender in der Tat das Risiko, dass der Empfänger den Brief nicht abholt und dass damit eine zivilrechtliche Willenserklärung oder ein behördlicher Verwaltungsakt nicht als zugegangen gilt.

In besonderen Situationen kann es natürlich sein, dass der Empfänger eine Verpflichtung hat, den Brief auch abzuholen.

Übergabeeinschreiben werden von der Post privatrechlich transportiert. Da der Brief nur einige Tage auf der Post lagert, hat der Empfänger nur eine beschränkte Zeit, um den Brief abzuholen. Da wäre es doch unbillig, wenn man z.B. einen Bescheid als zugegangen ansieht, obwohl der Empfänger während der Abholfrist in Urlaub war und er danach während der Widerspruchsfrist von mehr als 2 weiteren Wochen keine Chance hat, sich über den Inhalt des Bescheides zu informieren.


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Matte
Beitrag 26.10.2005, 08:18
Beitrag #12


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Ich müsste heute nochmal nachschauen, aber IMHO war mir so, das der Empfänger schon wissen kann, das ihn ein Bescheid erwartet und er dann diesen von einer anderen Person hätte abholen lassen müssen.


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Uwe
Beitrag 26.10.2005, 08:36
Beitrag #13


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Das ist richtig Matte. Daher werden Bußgeldbescheide in der vereinfachten Zustellung in den Briefkasten geworfen und brauchen nicht wie früher bei Postamt abgeholt werden.


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