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> ist das Nötigung? Welche Strafe?
needinfo
Beitrag 14.10.2005, 08:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich versuche nun mal das ganze möglichst umfassend aus meiner Sicht zu beschreiben:

ich bin mit meinem Auto aus einer Seitenstrasse auf eine Hauptstrasse gefahren, wo genau an dieser Stelle eine Schule sich befindet. In die Richtung in die ich gefahren bin ist eine Verkehrsinsel auf der Strasse eingebaut.
Ich bin nun mit meinem Auto aus der Seitenstrasse auf die Hauptstrasse gebogen und dann in Richtung der Verkehrsinsel gefahren. Von der gegenüberliegenden Schule ist eine Gruppe von Schülern (hat sich als Schulklasse erwiesen) über diese Strasse gelaufen und über diese Insel gelaufen. Ein Kind stand auf meiner Fahrspur und hat mich groß angesehen und dick gegrinst. Hinter dem Kind sind die ersten Schüler über die Strasse gelaufen. Ich habe deutlich gebremst und bin dann aber auch sehr sehr langsam auf den Jungen zugerollt (miene Absicht war auch zu bremsen, da ich ihn nicht überfahren kann). Mir ist nicht ersichtlich gewesen, was der Junge da gemacht hat und die Kinder haben laut gelacht, als sie gesehen haben wie nah ich da rangerollt bin.
Ich bin sehr nah an den Jungen herangefahren, was eine Lehrerin am Ende der Gruppe dazu dann verleitete wutschnaubend an mein Auto heranzu treten und (durch das von mir geöffnete Fenster) mich anzuschnauzen. Ihrer Aussage nach wäre das eine Erzieherische Maßnahme gewesen den jungen dahin zu stellen und den Verkehr anzuhalten - zum lernen. Ich habe erwiedert, warum denn ein Kind an der Stelle so unscheinbar hingestellt wird, wenn zwei Erwachsene in der Gruppe sind - die waren am Ende der Gruppe - noch auf der anderen Strassenseite, und haben sich unterhalten.
Das Kind hatte keine Handbewegungen gemacht, um mich zu bremsen oder um zu signalisieren, dass da nochmehr Kinder kommen und eine Aufsicht stand nicht dabei, um das Kind in sienem Handeln zu unterstützen bzw zu helfen.

Nun hat diese Leherin mich angezeigt wegen Nötigung.

Was kann ich nun machen bzw worauf muss ich mich einstellen - wie ist die rechtslage.

Natürlich hat sie den anderen Erwachsenen als Zeugen - der ist auch stehen geblieben, obwohl die Kinder zum größten Teil weiter gelaufen sind.
Die Kinder waren ca 14-16 (?).

Dazu: am frühen morgen bin ich schon mal an der Schule dort vorbei gefahren und da sind viele Kinder einfach so auf die Strasse gelaufen in der Sicheren Überzeugung, dass die Autofahrer doch eh anhalten - obwohl das ein Hauptverkehrsweg in die Stadt ist.

Hat die Lehrerin etwas falsch gemacht? Kann man da auch etwas wegen Aufsichtspflich sagen?

Ich würde mich über Hilfestellungen und Hinweise sehr freuen.

Grüße
N.
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Uwe
Beitrag 14.10.2005, 08:24
Beitrag #2


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Was wirft Dir die cop.gif konkret vor?

Ich kann Dir nur dringend raten, vor der Polizei keinerlei Aussage zu machen. Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat, die blöde Folgen für Dich haben kann.

Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, was je nach Aussage der Anzeigenden schon möglich ist, würde ich Dir dringend einen Anwalt empfehlen. Nur er bekommt Akteneinsicht. Darauf und NUR darauf kannst Du Deine Verteidigung aufbauen.


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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 08:29
Beitrag #3


Neuling


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Bisher hat es ein Schreiben der Polizei gegeben wo ich eine Zeugenaussage (Zeugenbefragung) leisten soll bzw eine Stellungnahme zu dem Vorkommnis abgeben soll.
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nc27
Beitrag 14.10.2005, 08:34
Beitrag #4


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Seit wann dürfen den Kinder zum Verkehr anhalten benutzt werden?

Ist ja eine geile erzieherische Maßnahme ein Kind auf die Straße zu stellen und dann zu ihm zu sagen, wenn ein Auto kommt, bleibst du stehen!!!!!??????

Nö, im Ernst: Schülerlotsen sollten doch eigentlich gekennzeichnet sein?
Und wenn, so sollte sich zumindest eine Erzieherin oder Aufsichtsperson mit auf der Strasse stehen.
1. Ist diese größer und wird damit besser gesehen.
2. können Fehlreaktionen des Kindes ja nicht ausgeschlossen werden.

Also erst einmal zum Anwalt, bei zwei Zeugen (und eventuell mehr) gegen dich ist nicht zu spassen.

C.U.


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Uwe
Beitrag 14.10.2005, 08:37
Beitrag #5


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Du meinst sicherlich eine Anhörung eines Beschuldigten. Wird gegen Dich ermittelt, bist Du kein Zeuge.


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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 08:59
Beitrag #6


Neuling


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@nc27
Das war wohl kein Schülerlotse - nur ein Schüler aus der Gruppe selber.


@Uwe
Das Schreiben ist jetzt an den Fahrzeughalter gegangen (bin ich nicht) und trägt die Überschrift Schriftliche Äußerung als Zeuge/Zeuge. da ich aber gefahren bin betrifft mich das aber nun. Da ich aber männlich bin und der Fahrzeughalter weiblich ist, ist es offensichtlich, dass es nicht der Fahrzeughalter gewesen sein konnte
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Uwe
Beitrag 14.10.2005, 09:08
Beitrag #7


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Bein einem andergeschlechtlichen Halter vermute ich, dass der Wagen auf einen Familienangehörigen angemeldet ist. Dieser kann die Aussage zur Fahrereigenschaft verweigern.

Die police.gif wird allerdings intensive Ermittlungen anstellen, wer den Wagen gefahren hat. Es bleibt Dir/dem Halter überlassen, ob Du als Fahrer benannt wirst.

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, git es keine Strafe. Einzig ein Fahrtenbuch kann auferlegt werden.

Wird ein Zeugefragebogen an einen weiblichen Halter geschickt, steht sehr wahrscheinlich Dein Geschlecht fest.


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steveluke
Beitrag 14.10.2005, 09:08
Beitrag #8


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 09:59)
Das Schreiben ist jetzt an den Fahrzeughalter gegangen (bin ich nicht) und trägt die Überschrift Schriftliche Äußerung als Zeuge/Zeuge. da ich aber gefahren bin betrifft mich das aber nun. Da ich aber männlich bin und der Fahrzeughalter weiblich ist, ist es offensichtlich, dass es nicht der Fahrzeughalter gewesen sein konnte

Angenommen, die Fahrzeugführerin hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO, dann hätte sie das Recht, die Aussage zu verweigern, worauf die Ermittlungsbehörde gehalten wäre, den tatsächlichen Fahrer auf eigene Faust zu ermitteln.

Selbstverständlich darf das Zeugnisverweigerungsrecht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür tatsächlich vorliegen!


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Luxfur
Beitrag 14.10.2005, 09:14
Beitrag #9


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Mal ungeachtet, dass sowas eine absolute Blödheit der Lehrerin ist, da m.E. ein Strafverfahren nach §229 StGB (fahrlässige KV) in Frage käme, hättest du den Jungen doch verletzt: Kommt eine Lehrerin nicht während der Schulzeit einer Fürsorgepflicht nach? blink.gif
Mir geistert da gerade so dieser hier im Kopfe herum...

§171 (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)
Zitat
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§240 StGB (Nötigung)
Zitat
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]

Die Rechtswidrigkeit der Tat begründete sich aus Abs. 2 des o.g. §§ und wird von mir einfach mal angenommen. Nun ist aber die Frage auch m.E. vielmehr jene, ob der TE die Tat überhaupt begangen hat.
-Der Junge stand, er wollte NICHT gehen. Somit ist die Unterlassung einer Handlung schonmal nicht erzwungen worden.
-Zu einer Duldung wurde er m.E. auch nicht gezwungen, da er keine Handlung über sich ergehen lassen musste, die ihn in irgendeiner Weise seiner Rechte berauben würde, oder anderweitig dazu geeignet wäre ihn zu schädigen.
-Bleibt nurnoch die Handlung... Er ist nicht weggetreten, musste sich nicht retten, nichts. So wie ich es der Schilderung des TE entnehme fällt damit auch eine erzwungene Handlung weg... und damit m.E. auch die Grundlage für eine Nötigung.


Die Frage ist wohl, was die Zeugen sagen werden. Also auf die Post warten, und dann weitersehen... eine Nötigung sehe ich persönlich hier aber nicht. Sollten die beiden Lehrkräfte sich da verschwören wäre ggf. ein Weg den entsprechenden Schüler als Zeugen zur Entlastung heranzuziehen (wobei wir noch lange nicht beim Zeugen heranziehen sind whistling.gif)... ich glaube kaum, dass er die Wahrheit so böge, dass eine Nötigung hinkäme. Nicht aus mangelnder Häme, aber das Wissen was er wie sagen müsste setze ich bei Kindern dieses Alters mal nicht vorraus rolleyes.gif


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nc27
Beitrag 14.10.2005, 09:17
Beitrag #10


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Der Fahrzeughalter weiß sicher nicht wer an diesem Tage gefahren ist und hat selber ein gutes Alipi?...

C.U.


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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 09:20
Beitrag #11


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Ich sehe gerade, dass oben in dem Schreiben auch noch folgendes steht:
Im Verfahren:
Straftat/Ordnungswidrigkeit/Verletzte Bestimung Nötigung (Par. 240 StGB)
Versuch: Nein


Was bedeutet denn nun diese Bemerkung: "Versuch: Nein"?


Macht eine Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechtinanspruchnahme das ganze nicht eher schlimmer? Also bei dieser Sache - da forscht die Polizei doch sicherlich nach - Befragung von Nachbarn oder so - oder ich werde einfach vorgeladen zur Gegenüberstellung. Nicht?
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nc27
Beitrag 14.10.2005, 09:21
Beitrag #12


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AXO, wie sieht es denn eigentlich mit einer Nötigung seitens der Lehrerin, b.z.w. des Jungen aus?

Der TE wurde zum anhalten gezwungen? Ein grund war auf den ersten Blick nicht erkennbar. desweiteren hat die Lehrerin ihn an der Weiterfahrt gehindert, als die Situation klar war?

C.U.

PS.: Sowas macht man eigentlich nicht, aber gleiches mit gleichen Mitteln.

Das Prob ist nur, damit müßtest du zugeben an bewußter Stelle gewesen zu sein.


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Luxfur
Beitrag 14.10.2005, 09:23
Beitrag #13


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Zitat
Was bedeutet denn nun diese Bemerkung: "Versuch: Nein"?

Die Tat wurde nicht versucht, sondern begangen.

Zitat
Macht eine Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechtinanspruchnahme das ganze nicht eher schlimmer? Also bei dieser Sache - da forscht die Polizei doch sicherlich nach - Befragung von Nachbarn oder so - oder ich werde einfach vorgeladen zur Gegenüberstellung. Nicht?

Man könnte es dir nicht zur Last legen von deinen Rechten Gebrauch zu machen. Die Frage ist einfach nur ob es dir das wert ist, wenn die Feststellung deiner Identität ohnehin zu erwarten ist.
Ausserdem ist es meiner Ansicht nach ohnehin angebrachter hier einen RA zu konsultieren und diesen dann den Schriftwechsel führen zu lassen.


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Schorsch
Beitrag 14.10.2005, 09:23
Beitrag #14


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 09:09)
ich bin mit meinem Auto aus einer Seitenstrasse auf eine Hauptstrasse gefahren, wo genau an dieser Stelle eine Schule sich befindet.

Beim Abbiegen - auch in eine Hauptverkehrsstraße - haben querende Fussgänger Vorrang. Zusätzlich besagt § 9(3) StVO zum Abbiegen:
Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
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nc27
Beitrag 14.10.2005, 09:29
Beitrag #15


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Ein Fußgänger hat die Straße aber zügig zu überqueren.

Desweiteren ist der TE ja nur an den Jungen herangefahren - mehr nicht.


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Luxfur
Beitrag 14.10.2005, 09:30
Beitrag #16


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Schorsch: Wenn ich den Eingangspost richtig lese stand der Junge, er wollte die Straße augenscheinlich nicht überqueren. Damit fiele das Warten flach, stünde der Knabe am Straßenrand. Da er aber nunmal auf der Fahrbahn stand ging es einfach nicht anders als zu warten.
Das hat der TE auch getan.

Zitat
AXO, wie sieht es denn eigentlich mit einer Nötigung seitens der Lehrerin, b.z.w. des Jungen aus?

Der TE wurde zum anhalten gezwungen? Ein grund war auf den ersten Blick nicht erkennbar. desweiteren hat die Lehrerin ihn an der Weiterfahrt gehindert, als die Situation klar war?

Habe ich auch überlegt, bin aber auf keine zündende Idee gekommen wie man die Lehrerin irgendwie eines Verstoßes gg. §240 StGB bezichtigen könnte... aber dafür gibts ja den §171 (wenn er denn hier greift)... whistling.gif
Die Nötigung geht m.E. nur vom Jungen aus, aber mal im Ernst: Die Anzeige verkneift man sich mal besser, dass wird doch kein Richter dieser Welt (gerade auch ob der Begleitumstände) jemals verurteilen. Und was hat der Junge getan ausser hämisch zu grinsen?
Ob die Lehrerin die Weiterfahrt verhindert hat ist fraglich, ich persl. kann auch durchaus mal fahren wenn da jmd. durch mein Fenster brabbelt biggrin.gif


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steveluke
Beitrag 14.10.2005, 09:34
Beitrag #17


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Leute, Leute... dieser Thread verfranst so langsam völlig.

Da wird eine Einbiegeproblematik nach § 9 StVO konstruiert (nach Angaben des TE war die Querungshilfe weit hinter dem Einmündungsbereich).
Zum Thema "Nötigung" schießen die wildesten Interpretationen und rechtl. Fehldeutungen ins Kraut (wie eigentlich in 80% der Diskussionen zu diesem Thema).
Und so weiter.

Es wird dem TE nicht weiterhelfen - zumal er ja noch nicht mal weiß, was die Gegenseite zu Protokoll gegeben hat.
Vielleicht sollte hier das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes tatsächlich Klarheit bringen...


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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 09:38
Beitrag #18


Neuling


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Also dem Jungen selber halte ich an dieser Stelle nichts an - vor allem nicht wenn das Stimmt, dass er von der Lehrerin beauftragt wurde.
Vielmehr ärgert mich persönlich der Umstand wie die Lehrerin sich verhalten hat.
Zum einen hat sie erst die Straße überquert und ist dann zurück und um mein Auto herum gelaufenund fing dann die Diskussion an. Sie hat sich da sehr hineingesteigert - abe wir haben uns nicht beleidigt. Der andere Lehrer stand nur an der Strassenseite mit 2-4 Kindern und die übrigen sind schon längst weiter gelaufen.
Die Lehrerin hat sich sehr aufgeregt, dass ich sie überhaupt gefragt habe, warum nicht sie (wo es doch 2 Erwachsene waren, die bei der Gruppe waren) da an der Stelle des Jungen stand, noch in dessen Nähe sich aufgehalten hat.
Im laufe der "Unterredung" hat sie dann immer wieder angekündigt mich anzeigen zu wollen.

Tja - das hat sie nun wohl gemacht.
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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 09:44
Beitrag #19


Neuling


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Wie gehe ich dennnun am besten vor?

RA kostet Geld - kann ich mir nicht leisten (Student im Praktikum). Bis jetzt ist das Schreiben mit meinen Daten auch noch nicht zurück an die Polizei gegangen ...
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Eddie
Beitrag 14.10.2005, 09:48
Beitrag #20


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Zitat (Schorsch @ 14.10.2005, 10:23)
Beim Abbiegen - auch in eine Hauptverkehrsstraße - haben querende Fussgänger Vorrang. Zusätzlich besagt § 9(3) StVO zum Abbiegen:
Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.


@ Schorsch

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Zitat (needinfo)
......Ich bin nun mit meinem Auto aus der Seitenstrasse auf die Hauptstrasse gebogen und dann in Richtung der Verkehrsinsel gefahren...........


Somit hat sich Dein Hinweis auf StVO §9 ganz schnell (wie @steveluke es schon richtig angesprochen hat) als Fall für die Rundablage "P" erwiesen.

Hier gibt es IMHO nur EINE Lösung........RA aufsuchen und dann weitersehen.

Ob hier eine Nötigung vorlag, ist IMHO auch schwer zu sagen, denn:

Zitat (needinfo)
.......Ich habe deutlich gebremst und bin dann aber auch sehr sehr langsam auf den Jungen zugerollt (miene Absicht war auch zu bremsen, da ich ihn nicht überfahren kann).........


allerdings ist DAS unnötig gewesen:

Zitat (needinfo)
.....Ich bin sehr nah an den Jungen herangefahren...


Ob aus diesen Sachen eine Nötigung resultiert, wird sich dann evtl. vor Gericht erweisen bzw. der Richter in freier Meinungsbildung kund tun.

Also: Abwarten und Tee trinken........

Gruß Eddie


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Schorsch
Beitrag 14.10.2005, 09:56
Beitrag #21


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Zitat (steveluke @ 14.10.2005, 10:34)
Da wird eine Einbiegeproblematik nach § 9 StVO konstruiert (nach Angaben des TE war die Querungshilfe weit hinter dem Einmündungsbereich).

Davon schreibt er nichts. Üblicherweiser sind solche Querungshilfen aber nicht irgendwo auf weiter Flur, sondern in Kreuzungsbereichen.
Needinfo sollte dazu bitte noch genauere Angaben machen.
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Eddie
Beitrag 14.10.2005, 10:01
Beitrag #22


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@ needinfo

Mal eine Frage:

Ist an dieser Verkehrsinsel ein Zebrastreifen und/oder das VZ 350

angebracht?

Wenn nicht, so ist diese Verkehrsinsel eine sogenannte "Querungshilfe" die dem Fußgänger das Überqueren der Strasse erleichtern soll. Es gibt ihm aber KEINEN Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn (Wenn der Fußgänger allerdings schon auf der Fahrbahn ist, darf er natürlich nicht gefährdet/behindert werden).

Gruß Eddie


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Eddie
Beitrag 14.10.2005, 10:08
Beitrag #23


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Zitat (Schorsch @ 14.10.2005, 10:56)
Davon schreibt er nichts. Üblicherweiser sind solche Querungshilfen aber nicht irgendwo auf weiter Flur, sondern in Kreuzungsbereichen.
Needinfo sollte dazu bitte noch genauere Angaben machen.


@ Schorsch

Hat er doch!!! (Wie ich schon schrieb: Wer lesen kann..... tongue.gif )

Zitat (needinfo)
.....Ich bin nun mit meinem Auto aus der Seitenstrasse auf die Hauptstrasse gebogen und dann in Richtung der Verkehrsinsel gefahren...........


Im übrigen werden "Querungshilfen" dort angebracht, wo es keinen Fußgängerüberweg (mit und ohne Ampelregelung) gibt. D.h. auch in weiter Flur tongue.gif .

Gruß Eddie


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steveluke
Beitrag 14.10.2005, 10:14
Beitrag #24


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Zitat (Eddie @ 14.10.2005, 10:48)
Zitat (needinfo)
.....Ich bin sehr nah an den Jungen herangefahren...


Ob aus diesen Sachen eine Nötigung resultiert, wird sich dann evtl. vor Gericht erweisen bzw. der Richter in freier Meinungsbildung kund tun.

Eddie hat es im Grunde ganz richtig erkannt; genau hier liegt nämlich der Knackpunkt.
Es wird darauf ankommen, inwieweit ein verständiger neutraler Mensch mit gewöhnlich ausgeprägtem Beurteilungs- und Interpretationsvermögen die konkrete Fahrweise des TE gedeutet hätte.
Es wird auch darauf ankommen, welche weiteren Verhaltensweisen des TE weitere Schlüsse auf die Frage zulassen können, mit welcher Motivation er handelte ( z.B. Hupen, Lichthupe, entsprechende Gesten oder gemachte Aussagen).
Die innere Seite der Tat, nämlich der Vorsatz, muss schon nachgewiesen werden.

Hierzu wird es wohl ganz erheblich auf die konkreten Aussagen der Lehrerin und der weiteren Zeugen ankommen.
Wir haben noch gar nicht von dem vermeintlich Geschädigten (dem Schüler auf der Fahrbahn) gesprochen. Vielleicht hat er das Verhalten des TE auch gar nicht als nötigend aufgefasst, dann wäre die ganze Sache möglicherweise sowieso hinfällig.

Ich meine, es sind noch viel zu viele Variablen im Spiel, die man von hier aus gar nicht sachgerecht beurteilen kann.

Eine Beurteilung bzw. Ratschlag setzt aber umfassende sachliche Klarheit voraus, die ohne Einsichtnahme in die Akte ( = Rechtsanwalt !) wohl nicht hergestellt werden kann.

Zugegeben:
Nicht für jeden Straftatvorwurf ist IMHO die Konsultation eines Rechtsanwaltes zwingend notwendig. Es hängt auch ein wenig davon ab, wie weit man selbst als Beschuldigter in der Lage ist, das Geschehene zu objektivieren und wie weit man selbst rechtlich bewandert ist und die rechtlichen Klippen kennt.
Je unbedarfter man in Rechtsfragen ist, desto eher ist und bleibt aber der Gang zum Rechtsanwalt empfehlenswert.
Wenn man rechtsschutzversichert ist: Gut.
Wenn nicht: Dann kann es halt Geld kosten, je nach Verfahrensausgang.

Dieses "Kostenrisikos" muss man sich bewusst sein, wenn man am aktiven Straßenverkehr teilnimmt.


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needinfo
Beitrag 14.10.2005, 10:20
Beitrag #25


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also ich will und kann eigentlich nichts zahlen - wovon? daher bin natürlich daran interessiert, dass da nichts entsteht was kosten nach sich zieht

und ein Zebrastreifen oder ein solches Schild ist da nicht angebracht gewesne - und da ist auch keine Kreuzung gewesen (habe ich das nicht deutlich genug bei der Eröffnung geschrieben?)

Die Kinder sind vorbei gelaufen und haben nur gelacht - der Junge auch
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Eddie
Beitrag 14.10.2005, 10:39
Beitrag #26


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 11:20)
also ich will und kann eigentlich nichts zahlen - wovon? daher bin natürlich daran interessiert, dass da nichts entsteht was kosten nach sich zieht

und ein Zebrastreifen oder ein solches Schild ist da nicht angebracht gewesne - und da ist auch keine Kreuzung gewesen (habe ich das nicht deutlich genug bei der Eröffnung geschrieben?)

Die Kinder sind vorbei gelaufen und haben nur gelacht - der Junge auch


@ needinfo
Ich kann verstehen, wenn man nur wenig Geld zur Verfügung hat, das Du nach Möglichkeit Ausgaben vermeiden willst. Allerdings ist der Vorwurf der Nötigung ein Straftatbestand nach StGB (§240) und damit keine "Kleinigkeit". Du kannst Dich (soweit ich es weiss) im 1. Rechtszug selber verteidigen, ohne einen RA zu haben, allerdings stehen Dir nicht die Rechte eines RA zu (Akteneinsicht usw.). Wenn Du KEINE oder WENIG Ahnung von dieser Materie hast, dann schalte lieber einen RA ein. Eine falsche Formulierung kann schon schlecht für dich sein!

Also war es "nur" eine Querungshilfe.....(das die nicht an der Kreuzung/Einmündung war, hast Du deutlich genug geschrieben wavey.gif )

Lass sie doch lachen - besser, als das sie dir den "Effefinger" zeigen whistling.gif

Gruß Eddie


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Goetz
Beitrag 14.10.2005, 10:59
Beitrag #27


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 09:09)
Ich habe deutlich gebremst und bin dann aber auch sehr sehr langsam auf den Jungen zugerollt (miene Absicht war auch zu bremsen, da ich ihn nicht überfahren kann).

Nun, macht das nicht jeder so ? blushing.gif
Geschwindigkeit stark verringern, Fahrzeug ganz langsam rollen lassen, Fußgänger beobachten (kommt noch Einer?) und dann entweder direkt vor den Fußgänger(n) anhalten, oder (wenn die Zeit des Langsamrollens gereicht hat, und die Fahrbahn frei ist) weiterfahren!?!

Oder stand das Fahrzeug des TE vielleicht sogar vor dem (gedachten) Überweg, und ist dann wieder losgerollt (versehentlich) ?whistling.gif

o.k. wenn zwischen Stoßstange und Fußgänger nur noch eine Zeitung passt, dann ist es wahrscheinlich wirklich Nötigung
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Schorsch
Beitrag 14.10.2005, 11:25
Beitrag #28


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 11:20)
also ich will und kann eigentlich nichts zahlen - wovon? daher bin natürlich daran interessiert, dass da nichts entsteht was kosten nach sich zieht

und ein Zebrastreifen oder ein solches Schild ist da nicht angebracht gewesne - und da ist auch keine Kreuzung gewesen (habe ich das nicht deutlich genug bei der Eröffnung geschrieben?)

Die Kinder sind vorbei gelaufen und haben nur gelacht - der Junge auch

Zahlen - wovon? Du kann doch auch das Auto bezahlen.

Zuerst schreibst Du, dass Du abgebogen bist und dann, dass Du deutlich genug geschrieben hast, dass Du nicht abgebogen bist. Ob die Verkehrsinsel 2 oder 200 m von der Einmündung entfernt war ist nicht ersichtlich.

Weiterer Aspekt ist übrigens, dass lt. StVO eine Gefährdung von Kindern AUSGESCHLOSSEN sein muss.


Zum Verhalten der Lehrer: Wenn Kindern eingebläut wird, dass sich Fussgänger servil gegenüber Autofahrern zu verhalten haben, dann fahren diese Kinder später auch entsprechend Auto. Daher sollte auch Kindern ein selbstbewußtes Verhalten gegenüber Autofahrern beigebracht werden, natürlich ohne sich dabei zu gefährden.
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Michael_
Beitrag 14.10.2005, 16:35
Beitrag #29


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Zitat (needinfo @ 14.10.2005, 10:38)
Im laufe der "Unterredung" hat sie dann immer wieder angekündigt mich anzeigen zu wollen.

Tja - das hat sie nun wohl gemacht.

Nebenbei: ist euch aufgefallen, dass wir hier ein Ausnahme haben vom "Hunde, die bellen, beißen nicht"?


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Gruß, Michael
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 17:17
Beitrag #30


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Zitat (Michael_ @ 14.10.2005, 17:35)
Nebenbei: ist euch aufgefallen, dass wir hier ein Ausnahme haben vom "Hunde, die bellen, beißen nicht"?

Bedenke, es handelt sich um einen Lehrerin.

Aber zum Thema: Sehr nahe an das Kind heran zu fahren empfinde ich als sehr kritisches Verhalten. Was kann das aus Sicht eines neutralen Beobachters anderes ausdrücken als die Drohung "Mach Platz, ich bin der Stärkere" ? Ich würde sagen, das Auto wird hier schon zur Waffe, und damit ist der Straftatbereich tangiert.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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makel
Beitrag 24.10.2005, 22:25
Beitrag #31


Neuling


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allzuviele Spekulationen um einen unklar geschilderten Tatbestand. Der "!Vorredner" trifft den Kern, der Verdacht von Nötigung drängt sich in der Tat auf und wäre bei rücksichtsvollerem Verhalten vermeidbar. Schule sollte immer zur Rücksicht führen, denkt nur an die strengen Regeln bei amerikanischen Schulbussen.
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Timo W.
Beitrag 24.10.2005, 22:43
Beitrag #32


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Wenn ich richtig gelesen habe,waren aber das keine Kinder sondern Jugendliche.
Bei Kindern ist die Sache eindeutig,egal was ist lieber rechzeitg anhalten,und keinerlei Risiko eingehen.Aber bei Jugendlichen im Alter von 14-16 Jahren kann man erwarten,das diese wissen,wie man sich im Strassenverkehr verhält.Ich gehe sogar noch weiter,wenn der Jugendliche sich einen "Jux" daraus macht mal den Autofahrer mal ein wenig zu Ärgern,hat er nähmlich eine Nötigung begangen.Zudem kommt auch weitergehend eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Lehererin in Frage,da Sie die Verantwortung hat,und wer mit Jugendlichen als Leherkraft mit Schülern zu tun hat ,muss wissen,das diese auch mal "Blödsinn" machen.
Wenn das eine Furt ist,heisst das nicht das der Fussgänger automatisch Vorfahrt hat,also kann ich kein Fehlverhalten vom TE erkennen.Er musste aus der Seitenstrasse ja Rausfahren um z.b. den Fuss oder Radweg freizumachen.

Gruss Timo W.


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blue0711
Beitrag 24.10.2005, 23:09
Beitrag #33


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Ich möchte das hier mal unter Hinweis auf den "Parkplatz freihalten"-Thread relativieren. Da ging es ua. auch um ein junges Mädel, dass von einem langsam fahrenden Fahrzeug weggedrängt wurde, ohne sie dabei zu gefährden oder gar zu verletzen.
Wenn da auf der Strasse ein Junge steht, der partout nicht weiterlaufen will, kann ich da grundsätzlich nichts anderes sehen. Klar signalisiert man dem Jungen, dass er die Fahrbahn räumen soll. Muss er ja auch. Ob ich ihm nun die Ohrläppchen weghupe oder vorsichtig auf ihn zurolle - was da dann wohl schlimmer ist? Ich würde mich wohl auch für das Rollen entscheiden.

Wieviel Kiddies da sonst noch rumstehen, ist mE eher unerheblich, solange die nicht erkennen lassen, was sie wollen.
Und was das Ganze mit selbstbewusstem Auftreten gegenüber Kraftfahrzeuglenkern zu tun haben soll, kapier ich bei der vorliegenden Beschreibung grad nicht ganz. think.gif

Gruss
kai


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chriziko
Beitrag 25.10.2005, 07:46
Beitrag #34


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hat irgendjemand von euch mal versucht, mit einer größeren gruppe über eine hauptstraße zu kommen? wenn du für die gruppe verantwortlich bist, dann musst du vorne sein (damit keiner nach vorne verschwindet), hinten sein (damit keiner zurückbleibt) und wenn du möchtest, dass du mit der gruppe vor anbruch der dunkelheit ankommst, dann musst du auch noch in jeder richtung den verkehr anhalten.

in der regel begegnest du verständnisvollen autofahrern, die angesichts dieser problematik auf ihr recht (so sie es in dem speziellen fall haben) verzichten und dich freiwillig rüberlassen. wenn du aber wie in diesem fall einem autofahrer begegnest, der nur mit dem ellbogen denkt, dann ensteht das hier diskutierte problem.

soviel zur moralischen bewertung dieses falles, und jetzt könnt ihr die rechtliche seite weiterdiskutieren.


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Schorsch
Beitrag 25.10.2005, 08:26
Beitrag #35


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Zitat (Timo W. @ 24.10.2005, 23:43)
Wenn das eine Furt ist,heisst das nicht das der Fussgänger automatisch Vorfahrt hat,also kann ich kein Fehlverhalten vom TE erkennen.Er musste aus der Seitenstrasse ja Rausfahren um z.b. den Fuss oder Radweg freizumachen.

Als Abbiegender muss er aber Fussgängern, die die Straße überqueren, Vorrang lassen. Deine beiden Sätze widersprechen sich also gegenseitig.

Der auf der Straße stehende Junge hatte offenbar die Funktion eines Schülerlotsen. Seit wann darf man Schülerlotsen von der Straße drängen?
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Luxfur
Beitrag 25.10.2005, 08:41
Beitrag #36


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Zitat
[...] der nur mit dem ellbogen denkt, dann ensteht das hier diskutierte problem.

soviel zur moralischen bewertung dieses falles, und jetzt könnt ihr die rechtliche seite weiterdiskutieren.

Ach würdest du doch soviel Sachlichkeit wie Moral mit ins Gespräch bringen wink.gif


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Schorsch
Beitrag 25.10.2005, 09:05
Beitrag #37


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Zitat (Luxfur @ 25.10.2005, 09:41)
Zitat
[...] der nur mit dem ellbogen denkt, dann ensteht das hier diskutierte problem.

soviel zur moralischen bewertung dieses falles, und jetzt könnt ihr die rechtliche seite weiterdiskutieren.

Ach würdest du doch soviel Sachlichkeit wie Moral mit ins Gespräch bringen wink.gif

Wieso ist denn die moralische Seite nicht auch gleichzeitig die sachliche Seite, schließlich fordert §1 StVO Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und nicht Ellenbogenmentalität.
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Luxfur
Beitrag 25.10.2005, 10:44
Beitrag #38


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Zitat
Ein Kind stand auf meiner Fahrspur und hat mich groß angesehen und dick gegrinst. Hinter dem Kind sind die ersten Schüler über die Strasse gelaufen. Ich habe deutlich gebremst und bin dann aber auch sehr sehr langsam auf den Jungen zugerollt (miene Absicht war auch zu bremsen, da ich ihn nicht überfahren kann). Mir ist nicht ersichtlich gewesen, was der Junge da gemacht hat [...]

Eben diese Schilderung des TE der ja auch wartete (also von seinem Recht zurücktrat) und sich hier lediglich Rat einholt ob das (m.E. überzogene) Verhalten der Lehrerin für ihn Spätfolgen haben kann als "nur mit dem Ellenbogen denken" zu bezeichnen finde ich schon anmaßend.

Und in dieser Art schafft unser ADFCler es immer wieder mal einen Autofahrer zu verteufeln und dabei ein wenig am eigentlichen Inhalt des Threads vorbeizuschrappen...
Klar ist Chrizikos moralischer Einwand im Grunde richtig. Hier aber nicht ideal platziert, und in der Art wie er kam m.E. auch nicht gerade sachdienlich...

Das und nichts anderes wollte ich damit sagen wink.gif


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steveluke
Beitrag 25.10.2005, 10:53
Beitrag #39


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Zitat (Luxfur @ 25.10.2005, 11:44)
Und in dieser Art schafft unser ADFCler es immer wieder mal einen Autofahrer zu verteufeln [...]

Vorsorgliche Anmerkung:

Bitte bleibt weiterhin eng am Thema, bitte in diesem Thread keine Grundsatz-Grabenkriege zwischen "Radfahrerfraktion" und "Autofahrerfraktion" lostreten. wavey.gif


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chriziko
Beitrag 25.10.2005, 21:08
Beitrag #40


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es wäre nett, wenn luxfur mal bemerken würde, dass ich radlern, die sich daneben benehmen und dabei andere gefährden, durchaus ebenso kritisch gegenüberstehe, wie autofahrern, die das tun.

was sollte ich zur rechtlichen seite noch bemerken, es war doch vermeintlich schon alles gesagt? - auch wenn schorsch mich jetzt eines besseren belehrt hat.


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