mit motorrad parkplatz "freihalten" |
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mit motorrad parkplatz "freihalten" |
13.09.2005, 20:23
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 10.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9708 |
ist etwas gegen folgendes verkehrsrechtlich einzuwenden. ich habe einen parkplatz mit dem auto, fahre weg, stelle mein motorrad dort rein und fahre irgendwo hin und komme nachts um 3 wieder, wo es in der wohnsiedlung natürluich keine freinen parkplätze mehr gibt, fahre das motorrad weg und habe meinen parkplatz wieder. theoretisch darf ich mein motorrad ja gar nicht auf dem gehweg parken, also muss ich doch auf der strasse parken, oder nicht? danke |
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Gast_Uwe K._* |
13.09.2005, 20:25
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#2
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Zitat theoretisch darf ich mein motorrad ja gar nicht auf dem gehweg parken, also muss ich doch auf der strasse parken, oder nicht? Stimmt, das ist nicht verboten, aber machst Du dir damit Freunde in der Nachbarschaft |
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13.09.2005, 20:34
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Ja, es ist rechtlich möglich. Es wäre es sogar theoretisch mit einem Fahrrad, praktisch könnte man das aber eben zur Seite stellen.
Aber das Umparken ist doch schon umständlich, da kann man doch gleich etwas laufen. Und es sich dafür, wie Uwe gesagt hat, mit den Nachbarn verscherzen .... -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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13.09.2005, 21:00
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 10.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9708 |
Zitat (Hane @ 13.09.2005, 21:34) Ja, es ist rechtlich möglich. Es wäre es sogar theoretisch mit einem Fahrrad, praktisch könnte man das aber eben zur Seite stellen. Aber das Umparken ist doch schon umständlich, da kann man doch gleich etwas laufen. Und es sich dafür, wie Uwe gesagt hat, mit den Nachbarn verscherzen .... ja, das muss man abwägen, aber es ist wirklich nicht schön, nachts eine stunde herumzukurven um dann noch 15 minuten nach hause zu laufen. zum thema wegpacken, was ist wenn jemand diese schönen plasik-pilonen irgendwo hinstellt und diese dann noch mit einem absperrband verbidnet, darf ich diese theoretisch auch zur seite stelle, da das ja kein behördlich genehmigtes park/halteverbot ist, obwohl man sich damit auch oft keine freunde macht, aber in der heutigen ellenbogengesellschaft muss man sich einfach wehren |
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Gast_Uwe K._* |
13.09.2005, 21:01
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#5
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Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:00) darf ich diese theoretisch auch zur seite stelle Ja, das darfst Du |
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Gast_Mace_* |
13.09.2005, 21:05
Beitrag
#6
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Für mich klingt das mit den Pylonen schon nach einer zaghaften Nötigung.
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13.09.2005, 21:12
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Ich würd die Dose stehen lassen und mit dem Mopped fahren
Ne, ernsthaft, im Wohngebiet würd ich mich schon ein bisserl angpieselt fühlen. Für Moppeds hats da idR massig "Nebenfläche" übrig. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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13.09.2005, 21:15
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12933 |
Zitat (Mace @ 13.09.2005, 22:05) Für mich klingt das mit den Pylonen schon nach einer zaghaften Nötigung. Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt??? |
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Gast_Uwe K._* |
13.09.2005, 21:17
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#9
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Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:15) Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt??? Man sieht doch, ob es sich um amtl. VZ oder Verkehrseinrichtungen handelt |
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13.09.2005, 21:28
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12933 |
Zitat (Uwe K. @ 13.09.2005, 22:17) Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:15) Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt??? Man sieht doch, ob es sich um amtl. VZ oder Verkehrseinrichtungen handelt Und woran sieht man einer Pylone an wer sie aufgestellt hat? |
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Gast_Uwe K._* |
13.09.2005, 21:31
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#11
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Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:28) Und woran sieht man einer Pylone an wer sie aufgestellt hat? Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht. |
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13.09.2005, 21:38
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 10.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9708 |
also parkverbot gilt nur, wenn ein zeichen aufgestellt wurde.
wie siehts mit filmdrehteams oder umzügen aus? woher weiß ich, ob das genehmigt wurde, woher weiß ich wo das parkverbot anfängt, was passiert, wenn "irgendjemand" das schild um 10 meter versetzt und ein auto dann nicht mehr im parkverbot stehen würde. bei welchem amt muss ich anrufen um nachzufragen, ob so ein wahrlos aufgestelltes rechtens da steht wo es ist? mfg |
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13.09.2005, 21:43
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12933 |
Bedeutet das also, dass derartige Absperrungen belanglos sind, solange nicht ein amtliches Verkehrszeichen dabei steht???
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13.09.2005, 21:44
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
So ist es!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.09.2005, 21:46
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 10.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9708 |
Zitat (Mr.T @ 13.09.2005, 22:44) So ist es! ok, kann jetzt vielleicht noch jemand beantworten, wie ein zeichen amtlich wird? ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen und dann dort parken, sollte mal eine politesse vorbeikommen, kann ich ja argumentieren, dass es nicht amtlich aufegestellt war, wie siehts da genau aus? |
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Gast_Uwe K._* |
13.09.2005, 21:51
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#16
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Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:46) ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen Da bist Du nicht zu befugt |
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13.09.2005, 22:11
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
@ Uwe K.
vortex hat geschrieben, er kann sich so ein Schild hinstellen; die Frage, ob er das darf, hat er offengelassen... lg c.s. |
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14.09.2005, 00:10
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Jeder darf sich ein Halteverbotsschild hinstellen, vorausgesetzt er hat es behördlich beantragt! Um sich nur "seinen" Parkplatz freizuhalten, geht es aber nicht.
Um dort Bäume oder Hecken zu verschneiden schon! Wenn die Parkplätze dort aber fest vergeben sind (nur auf Privatgrund möglich) dann kannste dir eine abschließbare Blockiervorrichtung besorgen! Und deine Aktion mit dem Motorrad ist rechtlich nicht zu beanstanden! Moralisch eigentlich auch nicht, denn als Nachbar würde ich sagen: "Gute Idee! Ich kauf mir auch nen gebrauchtes Bike und mach das so!" Denn so gefragt: wo soll ich ein Bike auch sonst hinstellen? -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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14.09.2005, 04:44
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12926 |
Zitat (Eichbaum @ 14.09.2005, 01:10) Denn so gefragt: wo soll ich ein Bike auch sonst hinstellen? Denn so geantwortet: Da wo er es hinstellt wenn er sein Auto wieder eingeparkt hat. Auf den Gehweg? Nicht das da ein böse Nachbar mal die anruft. -------------------- |
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14.09.2005, 09:35
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#20
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Das ist ne ähnliche Situation wie im Schwimmbad.
Ich komme aus dem Wasser und möchte mich gerne auf einen der rund 120 Liegestühle ausruhen. Ich schau in die Runde. Vereinzelt liegen Leute drauf, etwa fünf oder sechs. Die anderen 115 Liegen sind eigentlich frei, werden aber blöderweise als Handtuchhalter benutzt Wenn Du grundsätzlich bereit bist, andere Verkehrsflächen als den PKW-Parkplatz für Dein Motorrad zu nutzen, finde ich persönlich Dein Verhalten, einen Parkplatz unnötig und egoistisch zu reservieren, als assozial. Genau so wie Du finden dann abends zig Leute keinen Parkplatz, müssen wegen Dir mehr Suchrunden fahren und parken im Endeffekt noch weiter weg als die von Dir angegebenen 15 Gehminuten. Du wohnst in einem Gebiet mit knappen oder unzureichendem Parkraum. Da ist es Öl im Feuer, wenn Du stundenlang einen Parkplatz blockierst, der anderweitig genutzt werden könnte. Rechtlich gesehen ist Dein Verhalten einwandfrei. Allerdings würde ich aufpassen, wer alles an Deinem Motorrad vorbei geht. Vielleicht würde er gerne dort parken und steht nicht auf Parkplatzreservierer Grüße, Uwe -------------------- |
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14.09.2005, 09:48
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Es liegt auch nahe, jedes Mal beim "Umsteigen" eine Anzeige wegen verbotenen Haltens in zweiter Reihe zu erstatten (Zeugen sind zwei Nachbarn dafür, dass es sich um ein vorsätzliches, jede Nacht wiederholtes Halten handelt). Vielleicht bietet sich nach 50 derartigen Halteverstößen mal zur Abwechslung eine MPU an? *g*
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14.09.2005, 11:56
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 620 Beigetreten: 13.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10276 |
Zitat (Uwe K. @ 13.09.2005, 22:31) Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:28) Und woran sieht man einer Pylone an wer sie Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht.aufgestellt hat? Pylone sind amtliche Verkehrszeichen. Hier allerdings unter der Bezeichnung "Leitkegel". Aber dennoch sind amtliche Verkehrszeichen nicht jedem Fall für Absperrmaßnahmen vorgeschrieben. Auch Absperrungen ohne amtliche VZ können also behördlich angeordnet sein und sind legitim. Von daher würde ich sehr vorsichtig sein, auf eigene Faust Absperrbänder zu entfernen. |
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15.09.2005, 01:02
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 |
Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:46) Zitat (Mr.T @ 13.09.2005, 22:44) So ist es! ok, kann jetzt vielleicht noch jemand beantworten, wie ein zeichen amtlich wird? ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen und dann dort parken, sollte mal eine politesse vorbeikommen, kann ich ja argumentieren, dass es nicht amtlich aufegestellt war, wie siehts da genau aus? Temporäre Haltverbote müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Man bekommt von denen dann eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung, dadrin steht, wieviele und welche Schilder mit welchen Zusatztafeln wo und bis wann aufzustellen sind aufzustellen sind. Bei der aufstellung ist ein Aufstellungsprotokoll zu fertigen, darin werden auch die im Zeitpunkt der Aufstellung im zu betroffenen Bereich angestellen Fahrzeuge erfaßt. Wenn man die Aufstellung entsprechend der Anordnung vorgenommen hat, kann man bei Bedarf (da parkt so ein A#*$&) die Polizei bemühen. Die kommt, läßt sich die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zeigen, prüft die Aufstellung und läßt Abschleppen. Für den potentiellen Parker ist natürlich nicht zu erkennen, ob die aufgestellen Schilder aufgrund einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aufgestellt wurden. Es steht ihm frei, das Risiko einzugehen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass es schiefgeht, denn den Streifenbesatzungen ist in der Regel bekannt, wenn irgendwo eine temporäre Haltverbotszone eingerichtet wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es denen auffällt, wenn sie aufgestellte Schilder sehen, zu denen es keinen Vorgang gibt. Und dann hat der Schilderaufsteller ein Problem. |
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15.09.2005, 11:32
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#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 303 Beigetreten: 22.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10610 |
bei uns parkt auch son pappenheimer sein zweirädiges töfftöff seit ner woche auf nem pkw-stellplatz.... grrr
schön noch so'n umhang drumrum, der schöne regen könnten dem stationär gewordenen töfftöff ja was anhaben.. wie lang darf son töfftöff da stehen? war'n das nichtmal 2 wochen beim pkw? -------------------- Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da. - Franz Kafka
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15.09.2005, 11:51
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Barrow @ 15.09.2005, 12:32) wie lang darf son töfftöff da stehen? war'n das nichtmal 2 wochen beim pkw? Wenn das Motorrad zugelassen ist, darf es unbegrenzt dort stehen. Die Regelung mit den 2 Wochen gibt es nur für Anhänger ohne Zugfahrzeug. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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16.09.2005, 10:08
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 05.07.2005 Wohnort: Oldenburg i.H. Mitglieds-Nr.: 11029 |
Zitat (Barrow @ 15.09.2005, 12:32) bei uns parkt auch son pappenheimer sein zweirädiges töfftöff seit ner woche auf nem pkw-stellplatz.... grrr Was bitte ist ein Pkw Stellplatz, der fuer Krad verboten ist, und wie ist er gekennzeichnet? Bus und Lkw Parkplaetze sind bekannt, fuer Schwerbehinderte und Frauen auch, aber wo soll das Zweirad denn dann hin (ja, ich weiss, es gibt auch Motorradparkplaetze, ist aber nicht Ziel der Frage)? |
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16.09.2005, 10:11
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#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (The Cabman @ 16.09.2005, 11:08) Was bitte ist ein Pkw Stellplatz, der fuer Krad verboten ist, und wie ist er gekennzeichnet? Vermutlich ist aber der Parkplatz so nicht beschildert. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.09.2005, 13:59
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 303 Beigetreten: 22.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10610 |
ne, also um es mal zu umschreiben..
wohnen in einer wohngegend, wo es sehr viele wohnungen gibt, dementsprechend viele autos.. aber nur wenig stellplätze in der einbahnstraße.. vor unserem wohnkomplex gegenüber gibt's 4 garagen, wo die stadt letzes jahr links von den garagen zwei breitere stellplätze hingebaut hat (vorher war da busch). da wie gesagt gegenüber, sehr attraktiv, zudem nicht direkt an der fahrbahn. deswegen hat der sein roller wohl auch dahin gestellt. mein unmut liegt darin, dass er ja auch sein roller am anfang einer parkreihe hätte hinstellen können. es ist hier normale tagesordnung die sperrflächen schonmal zu 1/3 zu missachten. aber naja.. wenn's erlaubt ist... ist es denn auch erlaubt, das kennzeichen des rollers durch einen umhang nicht mehr sichtibar zu machen? ich glaub der roller soll da überwintern.. -------------------- Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da. - Franz Kafka
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19.09.2005, 14:46
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#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Ach wo... ich schmeiss über mein KRad auch eine Pelerine (Umhang) drüber wenn das Wetter es gebietet... und da die Dinger das Kennzeichen nicht effektiv verdecken, man es also noch problemlos kontrollieren kann, sehe ich da eigentlich kein Problem...
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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19.09.2005, 16:43
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 654 Beigetreten: 29.12.2003 Wohnort: Südl. von Hamburg Mitglieds-Nr.: 1120 |
[QUOTE=Vmax,14.09.2005, 12:56] QUOTE=karli,13.09.2005, 22:28] Und woran sieht man einer Pylone an wer sie
aufgestellt hat? [/QUOTE]Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht.[/QUOTE] Pylone sind amtliche Verkehrszeichen. Hier allerdings unter der Bezeichnung "Leitkegel". Aber dennoch sind amtliche Verkehrszeichen nicht jedem Fall für Absperrmaßnahmen vorgeschrieben. Auch Absperrungen ohne amtliche VZ können also behördlich angeordnet sein und sind legitim. Von daher würde ich sehr vorsichtig sein, auf eigene Faust Absperrbänder zu entfernen. [/QUOTE] Andererseit wenn die Kegel Amtlich sind,wäre es Amtsanmaßung wenn man solche selbstätig aufstellt.(§132 STVO). Wobei, wenn ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug Ordungsgemäss mit Leitkegeln absichert ,damit er entladen kann,ist das dann auch Amtsanmaßung ? Gruss Timo W. -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt." ...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door" |
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19.09.2005, 16:54
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 620 Beigetreten: 13.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10276 |
Als Amtsanmaßung würde ich das nicht sehen, weil Verkehrszeichen nicht ausschleißlich von Amtspersonen aufgestellt werden dürfen. Auch Privatleute dürfen dies, brauchen aber eine Genehmigung.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 14:49 |