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> mit motorrad parkplatz "freihalten"
vortex
Beitrag 13.09.2005, 20:23
Beitrag #1


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hallo,
ist etwas gegen folgendes verkehrsrechtlich einzuwenden.

ich habe einen parkplatz mit dem auto, fahre weg, stelle mein motorrad dort rein und fahre irgendwo hin und komme nachts um 3 wieder, wo es in der wohnsiedlung natürluich keine freinen parkplätze mehr gibt, fahre das motorrad weg und habe meinen parkplatz wieder.

theoretisch darf ich mein motorrad ja gar nicht auf dem gehweg parken, also muss ich doch auf der strasse parken, oder nicht?

danke
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.09.2005, 20:25
Beitrag #2





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Zitat
theoretisch darf ich mein motorrad ja gar nicht auf dem gehweg parken, also muss ich doch auf der strasse parken, oder nicht?


Stimmt, das ist nicht verboten, aber machst Du dir damit Freunde in der Nachbarschaft unsure.gif
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Hane
Beitrag 13.09.2005, 20:34
Beitrag #3


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Ja, es ist rechtlich möglich. Es wäre es sogar theoretisch mit einem Fahrrad, praktisch könnte man das aber eben zur Seite stellen.

Aber das Umparken ist doch schon umständlich, da kann man doch gleich etwas laufen. Und es sich dafür, wie Uwe gesagt hat, mit den Nachbarn verscherzen ....


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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vortex
Beitrag 13.09.2005, 21:00
Beitrag #4


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Zitat (Hane @ 13.09.2005, 21:34)
Ja, es ist rechtlich möglich. Es wäre es sogar theoretisch mit einem Fahrrad, praktisch könnte man das aber eben zur Seite stellen.

Aber das Umparken ist doch schon umständlich, da kann man doch gleich etwas laufen. Und es sich dafür, wie Uwe gesagt hat, mit den Nachbarn verscherzen ....

ja, das muss man abwägen, aber es ist wirklich nicht schön, nachts eine stunde herumzukurven um dann noch 15 minuten nach hause zu laufen.

zum thema wegpacken, was ist wenn jemand diese schönen plasik-pilonen irgendwo hinstellt und diese dann noch mit einem absperrband verbidnet, darf ich diese theoretisch auch zur seite stelle, da das ja kein behördlich genehmigtes park/halteverbot ist, obwohl man sich damit auch oft keine freunde macht, aber in der heutigen ellenbogengesellschaft muss man sich einfach wehren wink.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.09.2005, 21:01
Beitrag #5





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Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:00)
darf ich diese theoretisch auch zur seite stelle

Ja, das darfst Du wink.gif
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Gast_Mace_*
Beitrag 13.09.2005, 21:05
Beitrag #6





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Für mich klingt das mit den Pylonen schon nach einer zaghaften Nötigung. whistling.gif
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blue0711
Beitrag 13.09.2005, 21:12
Beitrag #7


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Ich würd die Dose stehen lassen und mit dem Mopped fahren tongue.gif

Ne, ernsthaft, im Wohngebiet würd ich mich schon ein bisserl angpieselt fühlen.
Für Moppeds hats da idR massig "Nebenfläche" übrig.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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karli
Beitrag 13.09.2005, 21:15
Beitrag #8


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Zitat (Mace @ 13.09.2005, 22:05)
Für mich klingt das mit den Pylonen schon nach einer zaghaften Nötigungwhistling.gif

Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt???
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.09.2005, 21:17
Beitrag #9





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Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:15)
Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt???

Man sieht doch, ob es sich um amtl. VZ oder Verkehrseinrichtungen handelt wink.gif
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karli
Beitrag 13.09.2005, 21:28
Beitrag #10


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Zitat (Uwe K. @ 13.09.2005, 22:17)
Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:15)
Und woher weiss ich, dass es sich bei diesen Pylonen ggfs. nicht doch um eine Absperrung von Polizei oder Ordnungsamt handelt???

Man sieht doch, ob es sich um amtl. VZ oder Verkehrseinrichtungen handelt wink.gif

Und woran sieht man einer Pylone an wer sie aufgestellt hat?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.09.2005, 21:31
Beitrag #11





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Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:28)
Und woran sieht man einer Pylone an wer sie
aufgestellt hat?

Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht.
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vortex
Beitrag 13.09.2005, 21:38
Beitrag #12


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also parkverbot gilt nur, wenn ein zeichen aufgestellt wurde.

wie siehts mit filmdrehteams oder umzügen aus?

woher weiß ich, ob das genehmigt wurde, woher weiß ich wo das parkverbot anfängt, was passiert, wenn "irgendjemand" das schild um 10 meter versetzt und ein auto dann nicht mehr im parkverbot stehen würde.

bei welchem amt muss ich anrufen um nachzufragen, ob so ein wahrlos aufgestelltes rechtens da steht wo es ist?

mfg
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karli
Beitrag 13.09.2005, 21:43
Beitrag #13


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Bedeutet das also, dass derartige Absperrungen belanglos sind, solange nicht ein amtliches Verkehrszeichen dabei steht???
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Mr.T
Beitrag 13.09.2005, 21:44
Beitrag #14


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So ist es!


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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vortex
Beitrag 13.09.2005, 21:46
Beitrag #15


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Zitat (Mr.T @ 13.09.2005, 22:44)
So ist es!

ok, kann jetzt vielleicht noch jemand beantworten, wie ein zeichen amtlich wird?

ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen und dann dort parken, sollte mal eine politesse vorbeikommen, kann ich ja argumentieren, dass es nicht amtlich aufegestellt war, wie siehts da genau aus?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.09.2005, 21:51
Beitrag #16





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Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:46)
ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen

Da bist Du nicht zu befugt sad.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2005, 22:11
Beitrag #17


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@ Uwe K.
vortex hat geschrieben, er kann sich so ein Schild hinstellen; die Frage, ob er das darf, hat er offengelassen... tongue.gif
lg
c.s.
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Eichbaum
Beitrag 14.09.2005, 00:10
Beitrag #18


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Jeder darf sich ein Halteverbotsschild hinstellen, vorausgesetzt er hat es behördlich beantragt! Um sich nur "seinen" Parkplatz freizuhalten, geht es aber nicht.

Um dort Bäume oder Hecken zu verschneiden schon!

Wenn die Parkplätze dort aber fest vergeben sind (nur auf Privatgrund möglich) dann kannste dir eine abschließbare Blockiervorrichtung besorgen!

Und deine Aktion mit dem Motorrad ist rechtlich nicht zu beanstanden! Moralisch eigentlich auch nicht, denn als Nachbar würde ich sagen: "Gute Idee! Ich kauf mir auch nen gebrauchtes Bike und mach das so!"

Denn so gefragt: wo soll ich ein Bike auch sonst hinstellen? whistling.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Niki Lauda
Beitrag 14.09.2005, 04:44
Beitrag #19


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Zitat (Eichbaum @ 14.09.2005, 01:10)
Denn so gefragt: wo soll ich ein Bike auch sonst hinstellen? whistling.gif

Denn so geantwortet: Da wo er es hinstellt wenn er sein Auto wieder eingeparkt hat. Auf den Gehweg? Nicht das da ein böse Nachbar mal die cop.gif anruft. whistling.gif


--------------------
Hallo + Gruß

Niki Lauda
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Uwe
Beitrag 14.09.2005, 09:35
Beitrag #20


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Das ist ne ähnliche Situation wie im Schwimmbad.

Ich komme aus dem Wasser und möchte mich gerne auf einen der rund 120 Liegestühle ausruhen.

Ich schau in die Runde. Vereinzelt liegen Leute drauf, etwa fünf oder sechs. Die anderen 115 Liegen sind eigentlich frei, werden aber blöderweise als Handtuchhalter benutzt sad.gif

Wenn Du grundsätzlich bereit bist, andere Verkehrsflächen als den PKW-Parkplatz für Dein Motorrad zu nutzen, finde ich persönlich Dein Verhalten, einen Parkplatz unnötig und egoistisch zu reservieren, als assozial.

Genau so wie Du finden dann abends zig Leute keinen Parkplatz, müssen wegen Dir mehr Suchrunden fahren und parken im Endeffekt noch weiter weg als die von Dir angegebenen 15 Gehminuten.

Du wohnst in einem Gebiet mit knappen oder unzureichendem Parkraum. Da ist es Öl im Feuer, wenn Du stundenlang einen Parkplatz blockierst, der anderweitig genutzt werden könnte.

Rechtlich gesehen ist Dein Verhalten einwandfrei. Allerdings würde ich aufpassen, wer alles an Deinem Motorrad vorbei geht. Vielleicht würde er gerne dort parken und steht nicht auf Parkplatzreservierer wink.gif

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Lexus
Beitrag 14.09.2005, 09:48
Beitrag #21


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Es liegt auch nahe, jedes Mal beim "Umsteigen" eine Anzeige wegen verbotenen Haltens in zweiter Reihe zu erstatten (Zeugen sind zwei Nachbarn dafür, dass es sich um ein vorsätzliches, jede Nacht wiederholtes Halten handelt). Vielleicht bietet sich nach 50 derartigen Halteverstößen mal zur Abwechslung eine MPU an? *g*


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Vmax
Beitrag 14.09.2005, 11:56
Beitrag #22


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Zitat (Uwe K. @ 13.09.2005, 22:31)
Zitat (karli @ 13.09.2005, 22:28)
Und woran sieht man einer Pylone an wer sie
aufgestellt hat?
Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht.

Pylone sind amtliche Verkehrszeichen. Hier allerdings unter der Bezeichnung "Leitkegel".
Aber dennoch sind amtliche Verkehrszeichen nicht jedem Fall für Absperrmaßnahmen vorgeschrieben. Auch Absperrungen ohne amtliche VZ können also behördlich angeordnet sein und sind legitim. Von daher würde ich sehr vorsichtig sein, auf eigene Faust Absperrbänder zu entfernen. wink.gif
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groundhog
Beitrag 15.09.2005, 01:02
Beitrag #23


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Zitat (vortex @ 13.09.2005, 22:46)
Zitat (Mr.T @ 13.09.2005, 22:44)
So ist es!

ok, kann jetzt vielleicht noch jemand beantworten, wie ein zeichen amtlich wird?

ein parkverbotsschild, kann ich mir auch überall hinstellen und dann dort parken, sollte mal eine politesse vorbeikommen, kann ich ja argumentieren, dass es nicht amtlich aufegestellt war, wie siehts da genau aus?

Temporäre Haltverbote müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Man bekommt von denen dann eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung, dadrin steht, wieviele und welche Schilder mit welchen Zusatztafeln wo und bis wann aufzustellen sind aufzustellen sind. Bei der aufstellung ist ein Aufstellungsprotokoll zu fertigen, darin werden auch die im Zeitpunkt der Aufstellung im zu betroffenen Bereich angestellen Fahrzeuge erfaßt.

Wenn man die Aufstellung entsprechend der Anordnung vorgenommen hat, kann man bei Bedarf (da parkt so ein A#*$&) die Polizei bemühen. Die kommt, läßt sich die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zeigen, prüft die Aufstellung und läßt Abschleppen.

Für den potentiellen Parker ist natürlich nicht zu erkennen, ob die aufgestellen Schilder aufgrund einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aufgestellt wurden. Es steht ihm frei, das Risiko einzugehen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass es schiefgeht, denn den Streifenbesatzungen ist in der Regel bekannt, wenn irgendwo eine temporäre Haltverbotszone eingerichtet wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es denen auffällt, wenn sie aufgestellte Schilder sehen, zu denen es keinen Vorgang gibt. Und dann hat der Schilderaufsteller ein Problem. tongue.gif
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Barrow
Beitrag 15.09.2005, 11:32
Beitrag #24


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bei uns parkt auch son pappenheimer sein zweirädiges töfftöff seit ner woche auf nem pkw-stellplatz.... grrr

schön noch so'n umhang drumrum, der schöne regen könnten dem stationär gewordenen töfftöff ja was anhaben..

wie lang darf son töfftöff da stehen? war'n das nichtmal 2 wochen beim pkw? think.gif


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Andreas
Beitrag 15.09.2005, 11:51
Beitrag #25


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Zitat (Barrow @ 15.09.2005, 12:32)
wie lang darf son töfftöff da stehen? war'n das nichtmal 2 wochen beim pkw? think.gif

Wenn das Motorrad zugelassen ist, darf es unbegrenzt dort stehen. Die Regelung mit den 2 Wochen gibt es nur für Anhänger ohne Zugfahrzeug.


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The Cabman
Beitrag 16.09.2005, 10:08
Beitrag #26


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Zitat (Barrow @ 15.09.2005, 12:32)
bei uns parkt auch son pappenheimer sein zweirädiges töfftöff seit ner woche auf nem pkw-stellplatz.... grrr

Was bitte ist ein Pkw Stellplatz, der fuer Krad verboten ist, und wie ist er gekennzeichnet? Bus und Lkw Parkplaetze sind bekannt, fuer Schwerbehinderte und Frauen auch, aber wo soll das Zweirad denn dann hin (ja, ich weiss, es gibt auch Motorradparkplaetze, ist aber nicht Ziel der Frage)?
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Andreas
Beitrag 16.09.2005, 10:11
Beitrag #27


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Zitat (The Cabman @ 16.09.2005, 11:08)
Was bitte ist ein Pkw Stellplatz, der fuer Krad verboten ist,  und wie ist er gekennzeichnet?




Vermutlich ist aber der Parkplatz so nicht beschildert. wink.gif


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Barrow
Beitrag 19.09.2005, 13:59
Beitrag #28


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ne, also um es mal zu umschreiben..

wohnen in einer wohngegend, wo es sehr viele wohnungen gibt, dementsprechend viele autos.. aber nur wenig stellplätze in der einbahnstraße..

vor unserem wohnkomplex gegenüber gibt's 4 garagen, wo die stadt letzes jahr links von den garagen zwei breitere stellplätze hingebaut hat (vorher war da busch).

da wie gesagt gegenüber, sehr attraktiv, zudem nicht direkt an der fahrbahn.

deswegen hat der sein roller wohl auch dahin gestellt.

mein unmut liegt darin, dass er ja auch sein roller am anfang einer parkreihe hätte hinstellen können. es ist hier normale tagesordnung die sperrflächen schonmal zu 1/3 zu missachten.

aber naja.. wenn's erlaubt ist... ist es denn auch erlaubt, das kennzeichen des rollers durch einen umhang nicht mehr sichtibar zu machen? ich glaub der roller soll da überwintern.. ranting.gif


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Luxfur
Beitrag 19.09.2005, 14:46
Beitrag #29


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Ach wo... ich schmeiss über mein KRad auch eine Pelerine (Umhang) drüber wenn das Wetter es gebietet... und da die Dinger das Kennzeichen nicht effektiv verdecken, man es also noch problemlos kontrollieren kann, sehe ich da eigentlich kein Problem...


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Timo W.
Beitrag 19.09.2005, 16:43
Beitrag #30


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[QUOTE=Vmax,14.09.2005, 12:56] QUOTE=karli,13.09.2005, 22:28] Und woran sieht man einer Pylone an wer sie
aufgestellt hat? [/QUOTE]Wer die aufgestellt hat ist nicht wichtig, entweder sind da VZ oder nicht.[/QUOTE]
Pylone sind amtliche Verkehrszeichen. Hier allerdings unter der Bezeichnung "Leitkegel".
Aber dennoch sind amtliche Verkehrszeichen nicht jedem Fall für Absperrmaßnahmen vorgeschrieben. Auch Absperrungen ohne amtliche VZ können also behördlich angeordnet sein und sind legitim. Von daher würde ich sehr vorsichtig sein, auf eigene Faust Absperrbänder zu entfernen. wink.gif [/QUOTE]
Andererseit wenn die Kegel Amtlich sind,wäre es Amtsanmaßung wenn man solche selbstätig aufstellt.(§132 STVO).

Wobei, wenn ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug Ordungsgemäss mit Leitkegeln absichert ,damit er entladen kann,ist das dann auch Amtsanmaßung ? think.gif wink.gif

Gruss Timo W.


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"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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Vmax
Beitrag 19.09.2005, 16:54
Beitrag #31


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Als Amtsanmaßung würde ich das nicht sehen, weil Verkehrszeichen nicht ausschleißlich von Amtspersonen aufgestellt werden dürfen. Auch Privatleute dürfen dies, brauchen aber eine Genehmigung.
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